INHALTSVERZEICHNIS 2015/22. Kollegium des Landesschulrates für Oberösterreich

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1 2015/22 = wichtig für INHALTSVERZEICHNIS Impressum Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Landesschulrat fu r Oberösterreich, Sonnensteinstr. 20, 4040 Linz APS BS AHS BMHS BA RECHTSVORSCHRIFTEN 121. Verordnung vom , mit welcher der 2. Dezember 2015 für die Berufsschulen mit Jahres- und Lehrgangsunterricht schulfrei erklärt wird Verordnung, mit welcher die Gütesiegelverleihung Gesunde Schule OÖ am in Linz zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird Verordnung, mit welcher die Bezirks- Schülerolympiade im Schuljahr 2015/16 zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird Verordnung, mit welcher die Karrieremesse Absolvent 2015 am im Design Center Linz zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird Verordnung, mit welcher der Besuch von Schulklassen beim Generali Ladies Linz am 12. und zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird Verordnung, mit welcher für die BS Steyr 2 die Englisch-Sprachwoche vom in Sliema/Malta zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird Verordnung, mit welcher für die BS Steyr 1 die Intensiv-Sprachwoche vom in Malta zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird Verordnung, mit welcher die Schulsportwettkämpfe auf Landes-, Bezirks- und Regionalebene im Schuljahr 2015/2016 zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt werden Verordnung, mit welcher die Veranstaltung Internationales Trainingsevent im Rahmen von Erasmus+ vom in Sturovo/Slowakei zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird Verordnung vom betreffend Schulfreierklärung gemäß 2 Abs 7 Oö Schulzeitgesetz 4 MITTEILUNGEN Nachnominierung für die Disziplinarkommission für Lehrpersonen in Leitungsfunktion und sonstige Lehrpersonen sowie Erzieherinnen und Erzieher, die an einer dem LSR f. OÖ untersehenden Schule (Schülerheim) verwendet werden 5 Ausschreibung Abteilungsvorstand/Abteilungsvorständin für Elektrotechnik an der HTBLA 4020 Linz, Paul-Hahn-Straße 5 Ausschreibung Abteilungsvorstand/Abteilungsvorständin für Maschinenbau an der HTBLA 4020 Linz, Paul-Hahn-Straße 6 Ausschreibung Direktor/Direktorin an der HBLW für Sozialberufe 4400 Steyr, Leopold-Werndl- Straße 7 Personalnachrichten 8 ANLAGE ZUM VERORDNUNGSBLATT Ausschreibung der Schulsportaktivitäten für das Schuljahr 2015/ Kollegium Präsident Dr. Josef Pühringer Landeshauptmann Landesschulratsdirektor HR Dr. Peter Sonnberger In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Herrn Hofrat Mag. Dr. Viktor Handstanger Landesschulinspektor für Pflichtschulen in Ruhe der am 18. Oktober 2015 im 93. Lebensjahr verstorben ist. Herr HR Mag. Dr. Handstanger zeichnete sich durch sein pädagogisches Wissen und als Kenner des gesamten österreichischen Schulwesens aus. Sein hervorragendes Wirken und außerordentliches Engagement im Schuldienst wurde 1988 durch die Verleihung des Großen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich gewürdigt. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Landesschulrat für Oberösterreich

2 VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 22/2015 Seite 2 RECHTSVORSCHRIFTEN 121. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM , MIT WELCHER DER 2. DEZEMBER 2015 FÜR DIE BERUFSSCHULEN MIT JAHRES- UND LEHRGANGSUNTERRICHT SCHULFREI ERKLÄRT WIRD Der Landesschulrat für Oberösterreich hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten ( 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgf) vom auf Grund des 5 OÖ Schulzeitgesetz, LGBl 48/1976 idgf, verordnet: Für die oberösterreichischen Berufsschulen mit Jahres- und Lehrgangsunterricht wird der 2. Dezember 2015 für jene Schüler/innen, deren Lehrer/innen an den stattfindenden standespolitischen Tagungen teilnehmen, schulfrei erklärt. des Landesschulrates für OÖ (A3-18/7-2015) 122. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DIE GÜTESIEGELVERLEIHUNG "GESUNDE SCHULE OÖ" AM IN LINZ ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Das Gütesiegel Gesunde Schule OÖ" wird im Rahmen einer Feier am Mittwoch, in Linz, Fachambulatorium der OÖGKK, Garnisonstraße 1a, an die ausgezeichneten Schulen verliehen. Der Landesschulrat für OÖ erklärt gemäß 13 a Schulunterrichtsgesetz idgf gegenständliche Veranstaltung für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung. (A3-11/ ) 123. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DIE BEZIRKS-SCHÜLEROLYMPIADE IM SCHULJAHR 2015/16 ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Die Raiffeisenlandesbank teilte uns mit Schreiben vom mit, dass im Schuljahr 2015/16 wieder die Schülerolympiade ein Lesewettbewerb für die 4. Klassen der Volksschulen - durchgeführt wird. Die sich im Vorfeld qualifizierten Schulen bzw. Klassen nehmen im Zeitraum vom 18. Jänner 2016 bis 10. Februar 2016 am Wettbewerb ihres Schulbezirkes teil. Der Landesschulrat erklärt gegenständliche Veranstaltung für alle daran teilnehmenden Schüler/innen und deren Begleitlehrer/innen gemäß 13 a Schulunterrichtsgesetz idgf zur schulbezogenen Veranstaltung. (A3-11/ )

3 VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 22/2015 Seite VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DIE KARRIEREMESSE ABSOLVENT 2015 AM IM DESIGN CENTER LINZ ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Am Donnerstag, findet von 9 18 Uhr im Design Center Linz die Karrieremesse absolvent 2015 statt. Das Programm der Messe richtet sich unter anderem auch an Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen. Konkrete Informationen zur Karrieremesse (Ausstellerliste, Rahmenprogramm, usw.) sind unter zu finden. Der Landesschulrat für OÖ erklärt gemäß 13 a Schulunterrichtsgesetz idgf gegenständliche Veranstaltung für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung. (A3-11/ ) 125. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DER BESUCH VON SCHULKLASSEN BEIM GENERALI LADIES LINZ AM 12. UND ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Der Landesschulrat für OÖ erklärt gemäß 13 a Schulunterrichtsgesetz idgf den Besuch von Schulklassen beim 25. Generali Ladies in der TipsArena in Linz am Montag, 12. Oktober und Dienstag, 13. Oktober 2015 für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung. (A3-11/ ) 126. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER FÜR DIE BS STEYR 2 DIE ENGLISCH-SPRACHWOCHE VOM IN SLIEMA/MALTA ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Für die Berufsschule Steyr 2, Otto-Pensel-Str Steyr, wird die Englisch-Sprachwoche vom in Sliema/Malta vom Landesschulrat für OÖ gemäß 13 a Schulunterrichtsgesetz idgf für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. (A3-11/ )

4 VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 22/2015 Seite VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER FÜR DIE BS STEYR 1 DIE INTENSIV-SPRACHWOCHE VOM IN MALTA ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Für die Berufsschule Steyr 1, Otto-Pensel-Str. 14, 4400 Steyr, wird die Intensiv-Sprachwoche vom in Malta vom Landesschulrat für OÖ gemäß 13 a Schulunterrichtsgesetz idgf für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. (A3-11/ ) 128. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DIE SCHULSPORTWETTKÄMPFE AUF LANDES-, BEZIRKS- UND REGIONALEBENE IM SCHULJAHR 2015/16 ZU SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNGEN ERKLÄRT WERDEN Bezugnehmend auf den Erlass des Landesschulrates für OÖ vom (B9-3/ ), werden die Schulsportwettkämpfe auf Landes-, Bezirks- und Regionalebene aller im Erlass angeführten Schulsportaktivitäten für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begleitlehrer/innen zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt. (A3-11/ ) 129. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DIE VERANSTALTUNG "INTERNATIONALES TRAININGSEVENT IM RAHMEN VON ERASMUS+" VOM IN STUROVO/SLOWAKEI ZUR SCHUL-BEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Für die BHAK/BHAS 4020 Linz, Rudigierstr. 6 wird die Veranstaltung "Internationales Trainingsevent im Rahmen von ERASMUS+" vom in Sturovo/Slowakei, vom Landesschulrat für OÖ gemäß 13 a Schulunterrichtsgesetz idgf für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. (A3-11/ ) 130. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM BETREFFEND SCHULFREIERKLÄRUNG GEMÄß 2 ABS 7 OÖ SCHULZEITGESETZ Der Landesschulrat für Oberösterreich hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten ( 7 Abs 3 Bundes-Schulaufsichtsgesetz, BGBl 240/1962 idgf) vom Approbationsdatum aufgrund des 2 Abs 7 Oö. Schulzeitgesetz, LGBl 48/1976 idgf, verordnet: 1

5 VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 22/2015 Seite 5 Um den Lehrer/innen der allgemein bildenden Pflichtschulen der Bildungsregion Grieskirchen Gelegenheit zu geben, an der standespolitischen Bezirksversammlung teilzunehmen, wird Donnerstag, der 22. Oktober 2015, für diejenigen Schüler/innen, deren Lehrer/innen an diesem Tag an der Versammlung teilnehmen, schulfrei erklärt. Die Schulleiter/innen haben für einen ungestörten Schulbetrieb in den verbleibenden Klassen Sorge zu tragen. 2 Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt im Verordnungsblatt des Landesschulrates für OÖ sowie durch Anschlag an der Amtstafel der betroffenen Schulen des Landesschulrates für OÖ (408-60/0001-BR-GR/2015) MITTEILUNGEN NACHNOMINIERUNG FÜR DIE DISZIPLINARKOMMISSION FÜR LEHRPERSONEN IN LEITUNGSFUNKTION UND SONSTIGE LEHRPERSONEN SOWIE ERZIEHERINNEN UND ERZIEHER, DIE AN EINER DEM LSR F. OÖ UNTERSTEHENDEN SCHULE (SCHÜLERHEIM) VERWENDET WERDEN Die Bundesministerin für Bildung und Frauen hat gemäß 98 in Verbindung mit 221 des Beamten Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl 333, in der derzeit geltenden Fassung, für den mit in den Ruhestand getretenen Herrn Direktor HR Mag. Manfred Derflinger ab sofort Frau Direktor HR Mag. Astrid Simson, Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe 5280 Braunau, Michaelistraße 70 zum Mitglied der beim Landesschulrat für Oberösterreich eingerichteten Disziplinarkommission für Lehrpersonen in Leitungsfunktion und sonstige Lehrpersonen sowie Erzieherinnen und Erzieher, die an einer dem LSR f. OÖ unterstehenden Schule (Schülerheim) verwendet werden, für den Rest der Funktionsperiode (bis ) bestellt. (A9-150/ Herr Dr. Sonnberger) AUSSCHREIBUNG ABTEILUNGSVORSTAND/ABTEILUNGSVORSTÄNDIN FÜR ELEKTROTECHNIK AN DER HTBLA 4020 LINZ, PAUL-HAHN-STRASSE Im Bereich gelangt an der Höheren Technischen Bundeslehranstalt 4020 Linz, Paul-Hahn-Straße 4, die Stelle einer Abteilungsvorständin/eines Abteilungsvorstandes der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 für Elektrotechnik einschließlich der Fachschule Elektrotechnik sowie für die Abteilung Informationstechnologie mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung. Mit der Funktion ist insbesondere die Leitung einer Fachabteilung in Unterordnung unter die Schulleitung im Sinne des 51 in Verbindung mit 55 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472, in der derzeit geltenden Fassung, verbunden. Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Ziffer 23.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333,

6 VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 22/2015 Seite 6 in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen sowie eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrprais an Schulen nachweisen können. Für die Ausübung dieser Funktion sind insbesondere nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen zweckmäßig: Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz Kompetenzen und Prais im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.b. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit in wenigstens zwei fachtheoretischen und/oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen, die für die in der Abteilung geführten Ausbildungsschwerpunkte (-zweige) eine zentrale Bedeutung haben Die Gesuche sind bis längstens 20. November 2015 unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Niederösterreich, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden. Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freigestellt ist, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen. Für die Bewerbungen gelten die Bestimmungen des Auswahlverfahrens für Schul-, Abteilungsleitungen und Fachvorstände, die im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Oberösterreich verlautbart wurden. Der Bewerbung ist der Erhebungsbogen zum Bewertungskatalog, der beim Landesschulrat für Oberösterreich angefordert werden kann, vollständig ausgefüllt, unterfertigt und mit den entsprechenden Belegen anzuschließen. Für die Abteilungsleitung gebührt zusätzlich zur Grundentlohnung von mindestens Euro 2.352,- eine Dienstzulage, die sich abhängig von der Gehalts- bzw. Entlohnungsstufe und der Dienstzulagengruppe zwischen Euro 312,- und Euro 589,- bewegt. Dieser Betrag kann sich bei einer langjährigen Ausübung der Tätigkeit und auf Grund der gesetzlichen Vorschriften noch prozentuell erhöhen. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des 11c Bundes- Gleichbehandlungsgesetz 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen. Das Bundesministerium für Bildung und Frauen ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein. (A2-10/ Herr Dr. Ebner) AUSSCHREIBUNG ABTEILUNGSVORSTAND/ABTEILUNGSVORSTÄNDIN FÜR MASCHINENBAU AN DER HTBLA 4020 LINZ, PAUL-HAHN-STRASSE Im Bereich gelangt an der Höheren Technischen Bundeslehranstalt 4020 Linz, Paul-Hahn-Straße 4, die Stelle einer Abteilungsvorständin/eines Abteilungsvorstandes der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 für Maschinenbau und die Fachschule Maschinen- und Anlagentechnik mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung. Mit der Funktion ist insbesondere die Leitung einer Fachabteilung in Unterordnung unter die Schulleitung im Sinne des 51 in Verbindung mit 55 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472, in der derzeit geltenden Fassung, verbunden. Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Ziffer 23.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333,

7 VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 22/2015 Seite 7 in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen sowie eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrprais an Schulen nachweisen können. Für die Ausübung dieser Funktion sind insbesondere nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen zweckmäßig: Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz Kompetenzen und Prais im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.b. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit in wenigstens zwei fachtheoretischen und/oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen, die für die in der Abteilung geführten Ausbildungsschwerpunkte (-zweige) eine zentrale Bedeutung haben umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Maschinenbaus wie sie in einem einschlägigen Studium an einer technischen Universität vermittelt werden Die Gesuche sind bis längstens 20. November 2015 unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Oberösterreich, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden. Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freigestellt ist, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen. Für die Bewerbungen gelten die Bestimmungen des Auswahlverfahrens für Schul-, Abteilungsleitungen und Fachvorstände, die im Verordnungsblatt verlautbart wurden. Der Bewerbung ist der Erhebungsbogen zum Bewertungskatalog, der beim Landesschulrat für Oberösterreich angefordert werden kann, vollständig ausgefüllt, unterfertigt und mit den entsprechenden Belegen anzuschließen. Für die Abteilungsleitung gebührt zusätzlich zur Grundentlohnung von mindestens Euro 2.352,- eine Dienstzulage, die sich abhängig von der Gehalts- bzw. Entlohnungsstufe und der Dienstzulagengruppe zwischen Euro 312,- und Euro 589,- bewegt. Dieser Betrag kann sich bei einer langjährigen Ausübung der Tätigkeit und auf Grund der gesetzlichen Vorschriften noch prozentuell erhöhen. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des 11c Bundes- Gleichbehandlungsgesetz 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen. Das Bundesministerium für Bildung und Frauen ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein. (A2-10/ Herr Dr. Ebner) AUSSCHREIBUNG DIREKTOR/DIREKTORIN AN DER HBLW FÜR SOZIALBERUFE 4400 STEYR, LEOPOLD-WERNDLSTRASSE Im Bereich gelangt an der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe und Schule für Sozialbetreuungsberufe 4400 Steyr, Leopold Werndlstraße 7, die Stelle einer Direktorin/eines Direktors der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung. Mit der Funktion sind insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche verbunden, die unter beim Anforderungsprofil für Schulleiterinnen/Schulleiter zu finden sind.

8 VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 22/2015 Seite 8 Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Ziffer 23.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen sowie eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrprais an Schulen nachweisen können. Für die Ausübung dieser Funktion sind insbesondere nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen zweckmäßig: Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz Kompetenzen und Prais im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.b. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung Eine mindestens dreijährige Verwendung an Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe Die Gesuche sind bis längstens 20. November 2015 unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Oberösterreich, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden. Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freigestellt ist, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen. Für die Bewerbungen gelten die Bestimmungen des Auswahlverfahrens für Schulleiter, Abteilungsvorstände und Fachvorstände, die im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Oberösterreich verlautbart wurden. Der Bewerbung ist der "Erhebungsbogen zum Bewertungskatalog", der beim Landesschulrat für Oberösterreich angefordert werden kann, vollständig ausgefüllt, unterfertigt und mit den entsprechenden Belegen anzuschließen. Der Schulleitung gebührt für die Ausübung dieser Tätigkeit zusätzlich zur Grundentlohnung von mindestens Euro eine Dienstzulage, die sich abhängig von der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe, der Gehalts- bzw. Entlohnungsstufe des Bediensteten und der Dienstzulagengruppe zwischen Euro 468,- und Euro 884,- bewegt. Dieser Betrag kann sich bei einer langjährigen Ausübung der Tätigkeit und auf Basis der gesetzlichen Vorschriften noch prozentuell erhöhen. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des 11c Bundes- Gleichbehandlungsgesetzes 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen. Das Bundesministerium für Bildung und Frauen ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein. (A2-464/ Herr Dr. Ebner) PERSONALNACHRICHTEN Der Landesschulrat für Oberösterreich hat nachstehend angeführten Lehrern/Lehrerinnen Dank und Anerkennung ausgesprochen: Mag. Herbert Wimberger, BG/BRG Linz, Khevenhüllerstraße Prof. Mag. Herbert Brunsteiner, BG Vöcklabruck Prof. OStR Mag. Dietlinde Leicht, BG/BRG Schloss Traunsee Mag. Dr. Renate Birgmayer-Baier, RG d. Benediktiner Lambach Prof. Mag. Anita Eder, HLW Linz-Auhof Dr. Peter Urban, HLW Steyr Prof. OStR DI Martin Weber, HTBLA Vöcklabruck

9 VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 22/2015 Seite 9 Die Bundesministerin für Bildung und Frauen hat Prof. Dipl.-Ing. MMag. Manfred Kienesberger mit Wirksamkeit vom vorerst für die Dauer von vier Jahren zum Direktor am BRG Schloss Wagrain 4840 Vöcklabruck, Schlossstraße 31, bestellt. Die Bundesministerin für Bildung und Frauen hat FOL OSR Martha Pichler mit Wirksamkeit vom zur Abteilungsvorständin an der BBA für Kindergartenpädagogik 4400 Steyr, Neue-Welt-Gasse 2, ernannt. ANLAGE ZUM VERORDNUNGSBLATT AUSSCHREIBUNG DER SCHULSPORTAKTIVITÄTEN FÜR DAS SCHULJAHR 2015/2016

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