Fördermöglichkeiten zur Optimierung der Kreditversorgung in Krisenzeiten. Referent: Rainer Staudt

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1 Fördermöglichkeiten zur Optimierung der Kreditversorgung in Krisenzeiten Referent: Rainer Staudt Dresden, 03. März 2009

2 Agenda 1. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (SMF) zur Stabilisierung des Mittelstands im Freistaat Sachsen durch Gewährung von Darlehen mit Entlastungszusagen vom 23. Dezember Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) RIGA

3 Mittelstandsstabilisierungsprogramm 1. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (SMF) zur Stabilisierung des Mittelstands im Freistaat Sachsen durch Gewährung von Darlehen mit Entlastungszusagen vom 23. Dezember 2008

4 Mittelstandsstabilisierungsprogramm - Zielstellung chtlinie g der Ric stellung Ziels Ziel ist: Sicherung der Vergabe von Krediten an mittelständische Unternehmen e e vor dem Hintergrund egu dde der Finanzmarktkrise a durch Bereitstellung fristenkongruenter Refinanzierungsmittel für die Hausbanken mit anteiliger Haftungsentlastung g Ergänzung des v. a. auf die Finanzierung von Investitionen ausgerichteten "Sonderprogramms 2009" der Kreditanstalt für Wiederaufbau

5 Mittelstandsstabilisierungsprogramm - Endkreditnehmer tigte (EKN) berecht nehmer Antragsb dkreditn A End Antragsberechtigte EKN sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen Angehörige freier Berufe in Sachsen sofern die KMU-Kriterien Kriterien der EU eingehalten werden Jahresbilanz- summe KMU- Kriterien Vollzeitbesch. < 250 Jahresumsatz EUR 50 Mio. oder EUR 43 Mio. Beteiligungsverhältnisse sind ggf. zu berücksichtigen.

6 Mittelstandsstabilisierungsprogramm - Endkreditnehmer mer editnehm Endkre EKN) Nicht zulässige Endkreditnehmer sind: Unternehmen, die den sensiblen Sektoren angehören (z.b. Fischerei, landwirtschaftliche Urproduktion, exportbezogene Tätigkeiten, Steinkohlebergbau) Unternehmen in Schwierigkeiten (entspr. den EU- Vorgaben) lässige (E Nicht zu

7 Mittelstandsstabilisierungsprogramm - Unternehmen in Schwierigkeiten tufung n in en ur Einst nehmen rigkeite terien zu Krit Untern Schwie Unternehmen in Schwierigkeiten sind Unternehmen bei denen: mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals bzw. der ausgewiesenen Eigenmittel verschwunden und mehr als ein Viertel dieses Kapitals/Eigenmittel während der letzten zwölf Monate verloren gegangen g g ist oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind (z.b. durch Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit))

8 Mittelstandsstabilisierungsprogramm - Gegenstand des Darlehens der Da arlehens Gege enstand Finanzierungsgegenstand g g können sein: zusätzlicher Betriebsmittelbedarf Umfinanzierung kurzfristig fälliger Passiva in längerfristige Verbindlichkeiten (ausgenommen Steuern, öffentliche Abgaben, Bankverbindlichkeiten) betriebsgerechte Umfinanzierung von Kontokorrentkrediten bei mind. gleich bleibendem Hausbankobligo Anschlussfinanzierung / Hausbankwechsel ausgenommen ist die Einbeziehung bereits vor der Antragstellung zugesagter Darlehen

9 Mittelstandsstabilisierungsprogramm - Umfang, Laufzeit und Konditionen Darlehenshöhen: von T 20 bis T 5.000, im Einzelfall bis T t und n Laufzeit ditionen mfang, L Kond Um Laufzeit: bis 10 Jahre, davon max. 2 Jahre tilgungsfrei Konditionen: freibleibend Auszahlungskurs der SAB: 99% Besicherung: zumutbare bankübliche Sicherheiten

10 Mittelstandsstabilisierungsprogramm - Entscheidungsverfahren rfahren ungsver scheidu Ents Antragstellung g gemeinsam mit Hausbank Unterlageneinreichung je nach Darlehenssumme B T 500 i.d.r. gem. Richtlinie > T 500 B T i.d.r. gem. Richtlinie > T zusätzl. Einzelfall bezogen Engagementprüfung durch SAB Entscheidungsempfehlung durch Ausschüsse (SMWA / SAB / SMF) an das SMF Abschließende Entscheidung durch das SMF

11 Förderangebote der Sächsischen AufbauBank für Unternehmen in Schwierigkeiten Beratung Analysen Lösungsmöglichkeiten Vermittlung, Moderation BZK - BeratungsZentrum Konsolidierung mittelfristige Kreditfinanzierungen Liquiditätshilfedarlehens- programm Betriebsmittelfinanzierungen Umschuldungen Konsolidierungen kurz-/mittelfristige Darlehen Konsolidierungen/Sanierungen Rettungs- bzw. Umstrukturierungsbeihilfen

12 BeratungsZentrum Konsolidierung Unser spezielles und kostenloses Beratungsangebot rum ng gszentr olidierun Beratun Konso für Unternehmen, die sich in einer Krisensituation befinden (Strategiekrise, Ertragskrise, Liquiditätskrise) und/oder zur Unterstützung bei Verhandlungen während des Konsolidierungs-/ Sanierungsprozesses Beratung und Begleitung bei Liquiditätshilfedarlehen, Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen sowie weiterführender Programme

13 Liquiditätshilfedarlehen hilfedar rlehen Liqu uiditäts Refinanzierung von Hausbankdarlehen für erhöhten Liquiditätsbedarfs wegen Forderungsausfällen bzw. verzögerten Forderungseingängen g g überhöhter Verbindlichkeiten (außer öffentlicher Abgaben und Steuern) Umfinanzierung bestehender/ überhöhter Betriebsmittellinien zur Verbesserung der Rentabilität Darlehenshöhe: höh 25 T bis maximal 2,5 Mio. Laufzeit: maximal 8 Jahre, bis zu 2 Jahre tilgungsfrei Zinsen: Festzinssatz über gesamte Laufzeit (aktuell: 6 Jahre 345%/8J 3,45 Jahre 395%) 3,95

14 Rettungsbeihilfen Rettung gsbeihilf fen Finanzierungsbaustein für den Zeitraum der Erstellung eines tragfähigen Sanierungs/Umstrukturierungskonzeptes bis zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, wenn ein Umstrukturierungsplan bereits vorliegt für KMU der gewerblichen Wirtschaft in wirtschaftlichen Schwierigkeiten einmaliges Darlehen von mindestens 20 T, Höchstbetrag i.d.r. maximal 500 T Laufzeit maximal 6 Monate marktüblicher Zinssatz

15 Umstrukturierungsbeihilfen beihilfen erungsb rukturie Umst Finanzierungsbaustein für Umstrukturierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der langfristigen g Rentabilität innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für KMU der gewerblichen Wirtschaft in wirtschaftlichen Schwierigkeiten einmaliges Darlehen von mindestens 20 T, Höchstbetrag i.d.r. maximal 500 T Laufzeit orientiert sich am Umstrukturierungszeitraum, beträgt aber maximal 5 Jahre Zinssatz marktüblich Gesellschafter, Hausbank und sonstige an der Finanzierung beteiligte Institutionen müssen einen angemessenen finanziellen Beitrag leisten kleine Unternehmen: mindestens 25% mittlere Unternehmen: mindestens 40 %

16 Förderung einzelbetrieblicher Investitionen Richtlinie GA 2. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) RIGA* *Die RIGA tritt mit Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.

17 Förderung einzelbetrieblicher Investitionen Richtlinie GA chtlinie g der Ric stellung Ziels Ziel ist: die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen Vor dem Hintergrund der Rezession sind temporär auch solche Investitionen förderfähig, die nicht mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze verbunden sind.

18 Förderung einzelbetrieblicher Investitionen Richtlinie GA ungen I e Änderu entliche wese Förderung von Investitionen auch ohne Schaffung neuer Arbeitsplätze Für Vorhaben, für die bis zum Förderanträge eingereicht werden, können bis zu 100 Arbeitsplätze mit förderfähigen Kosten bis zu 250 T pro Arbeitsplatz in die Berechnung der Förderung einfließen.

19 Förderung einzelbetrieblicher Investitionen Richtlinie GA Änderu ungen II I wese entliche Die Abstufung der Subventionswertobergrenzen wird vereinfacht und orientiert sich am GA-Rahmenplan. Es bestehen einheitliche Subventionswertobergrenzen für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 50% Betriebsstätten von mittleren Unternehmen 40% sonstige Betriebsstätten 30% Werden Arbeitsplätze abgebaut, verringern sich die o. g. Höchstsätze um 5%. Vorhaben, die mit einen Arbeitsplatzabbau von mehr als 20% oder bei Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten von mehr als 3 Arbeitsplätzen verbunden sind, werden nicht gefördert.

20 Förderung einzelbetrieblicher Investitionen Richtlinie GA Änderu ungen II II ntliche wese Die Lohnkostenförderung wird durch Erhöhung der maximalen Jahresbruttolohnsumme verbessert, bleibt jedoch an die Schaffung von Arbeitsplätzen gebunden. Der maximal förderfähige Jahresbruttolohn beträgt 70 T.

21 Förderung einzelbetrieblicher Investitionen Richtlinie GA ten der bewilligt rgrund d ng mit b m Hinter ession Umgan vor dem Reze Exkurs: Fällen v Gemäß 36. Rahmenplan GA (4.2.2) 2) kann von einem Widerruf abgesehen werden, wenn die Arbeitsplatzziele innerhalb des fünfjährigen Überwachungszeitraumes aufgrund marktstruktureller Veränderungen max. 36 Monate nicht erfüllt wurden. Wird von einem Widerruf abgesehen, verlängert sich der Überwachungszeitraum um die Zeit der Nichtzurverfügungstellung auf höchstens acht Jahre. Darüber hinaus kann gem des Rahmenplans von einem Widerruf abgesehen werden, wenn wegen grundlegender marktstruktureller Veränderungen soviel Arbeitsplätze weggefallen sind, dass Ziffer 2.22 Satz 7 des Rahmenplans nicht erreicht wird (Abschreibungs- und Arbeitsplatzkriterium). Für Unternehmen, deren Bescheid auf dem 34. Rahmenplan basiert, wird grundsätzlich gem. Absatz 1 (s. o.) verfahren. Kommt eine Verlängerung nicht in Betracht, weil der Abschwung so gravierend ist, dass auch während der verlängerten Überwachungszeit das Arbeitsplatzziel nicht erreicht wird, kann für die Dauer von zwei Jahren von einem Widerruf abgesehen werden, wenn das Arbeitsplatzziel um nicht mehr als 20% verfehlt wird.

22 Ihr Kontakt zu uns Informationen zu Programmen und Anfragen an die Abteilung Wirtschaft: Internet: Servicecenter der Abteilung Wirtschaft Tel.: 0351/ Fax: 0351/

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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