Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3310 Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens Vorbemerkung der Fragesteller DieBundesstiftung MutterundKind SchutzdesungeborenenLebens bestehtseit1984mitdemziel,schwangerenfrauenundmütterninnotlagen unbürokratischzuhelfen.hierzuerhältdiestiftungjährlichmindestens 92 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt. NachihrerGründungstanddieBundesstiftungunteranderemaufgrunddes fehlendenrechtsanspruchsaufleistungen,zugeringerstiftungsgelder,unzureichendereinmalzahlungenundeinerregionalunterschiedlichenvergabepraxisinderkritikvonverbänden,fachweltundpolitik.dasziel,schwangerschaftsabbrüchezuvermeiden,seizudemnichterreichtworden,zumalderen Ursachen nicht alleine in monetären Aspekten lägen. ImZusammenhangmitderWirtschaftskriselassensichgesellschaftlicheTendenzenerkennen,dieauchAuswirkungenaufdieStiftunghaben.Dieum 5Mio.EuroerhöhteEinlageindieStiftungindenJahren2009und2010und dienunmehrfür2011erfolgtemittelkürzungnehmenwirdaherzumanlass, der Bundesregierung die folgenden Fragen zu stellen: 1.MitwelchenEinrichtungenaufLandesebenekooperiertdieBundesstiftung Mutter und Kind? DieBundesstiftungarbeitetinelfLändernmitdendortbestehendenLandesstiftungen,dieHilfenfürMütterundFamilienleisten,undinfünfLändernmit Landeseinrichtungen von Wohlfahrtsverbänden zusammen. Es sind: Baden-Württemberg: Stiftung Familie in Not des Landes Baden- Württemberg Bayern: Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind Berlin: Stiftung Hilfe für die Familie Stiftung des Landes Berlin Brandenburg: Stiftung Hilfe für Familien in Not Stiftung des Landes Brandenburg DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend vom 29. Oktober 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Bremen: Familien- und Lebensberatung der Bremischen Evangelischen Kirche Hamburg: Caritasverband für Hamburg e. V. Hessen: Diakonisches Werk in Kurhessen-Waldeck e. V. Mecklenburg-Vorpommern: Stiftung Hilfen für Frauen und Familien Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen: Stiftung Familie in Not Stiftung des Landes Niedersachsen Nordrhein-Westfalen: Caritasverband für die Diözese Münster e. V. Rheinland-Pfalz:Landesstiftung FamilieinNot Rheinland-Pfalz Saarland:CaritasverbandfürSaarbrückenundUmgebunge.V. Sachsen: Stiftung Hilfe für Familien, Mutter und Kind des Freistaates Sachsen Sachsen-Anhalt: Stiftung Familie in Not Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein: Stiftung Familie in Not Thüringen: Thüringer Stiftung HandinHand Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not 2.WiehochwarendieMittelzuweisungenvonderBundesstiftung Mutter undkind andiejeweiligenempfängerauflandesebene (bitteaufgeteilt nach Bundesländern) in den einzelnen Jahren seit 1999? EineAufschlüsselungderMittelzuweisungenseit2003istinderAnlage1dargestellt. 3. Nach welchen Kriterien werden die Mittel an die Landesebene verteilt? Inwiefernistsichergestellt,dassallenTrägerngenügendGelderzurVerfügung stehen? Wie beurteilt die Bundesregierung dieses Verteilungsverfahren? GrundlagefürdieZuweisungandieLandeseinrichtungeninden16Bundesländernist 1Absatz2derVergaberichtlinienderBundesstiftungMutterund Kind,wonachdiejährlichderBundesstiftungzurVerfügungstehendenMittel nachdembevölkerungsschlüsselanteilmäßigaufalleländeraufgeteiltwerden.fürdiebevölkerungszahlensinddieangabendesstatistischenbundesamtes (Stichtag: des vorvergangenen Jahres) verbindlich. DieStadtstaatenunddieneuenBundesländererhaltennachdervomStiftungsratbeschlossenenRegelungzumAusgleichihrerschlechterenwirtschaftlichen SituationeinenVorabzuschlaginHöhevon6ProzentderGesamtzuwendung, derunterihnenwiederumebenfallsnachdembevölkerungsschlüsselaufgeteilt wird. IndenLändernerfolgtdieVerteilungderMittelaufdieverschiedenenTräger eigenverantwortlichdurchdiejeweiligezentralelandeseinrichtungimrahmen ihrer Zuständigkeit.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelcheZusatzmittel (zusätzlichelandesmittel,spendenu.ä.)stehenden einzelnen Trägern auf Landesebene in welcher Höhe zur Verfügung? DieTrägerstrukturensindindenBundesländernsehrunterschiedlich (siehe Antwort zu Frage 1). DieüberdieVerteilungderBundesstiftungsmittelhinausgehendenAufgaben unddiefinanzielleausstattungderlandesstiftungensindvielfältigundbedingt durchlandesspezifischebesonderheitensehrunterschiedlichinhöheundumfang. 5.WievieleAnträgeauffinanzielleHilfenderBundesstiftungwurden (aufgeschlüsseltnachbundesländern)indeneinzelnenjahrenseit1999gestellt, wie viele wurden bewilligt? DerBundesregierungliegenStatistikenzudenSozialdatenderAntragstellerinnenerstseit2000vor.DieentsprechendenInformationensindinAnlage2ab 2000 aufgeführt. 6.IstesnachAuffassungderBundesregierunggewährleistet,dassalleAnträge auf Gewährung von Stiftungsmitteln registriert sind? ImRahmenderErstellungderSozialdatenstatistikwirdunterschiedenzwischen Antragstellerinnen (ErstantragproSchwangerschaft)undHilfeempfängerinnen (ErstantragproSchwangerschaft).DieBundesregierunggehtdavonaus,dass alleanträgeaufgewährungvonstiftungsmittelndurchdielandeseinrichtungen für diese Angaben entsprechend registriert werden. 7.WiehochwarendiedurchschnittlichenHilfebeträgeausdenMittelnder Bundesstiftung (aufgeschlüsseltnachbundesländern)indeneinzelnen Jahren seit 1999? DerBundesregierungliegenStatistikenzudenSozialdatenderAntragstellerinnenerstseit2000vor.DieentsprechendenInformationensindinAnlage3ab 2000 aufgeführt. 8.ÜberwelcheErkenntnisseverfügtdieBundesregierungbezüglichderSozialstruktur der Antragstellerinnen und ihrer wirtschaftlichen Lage? SeitdemJahr2000erfasstdieGeschäftsführungderBundesstiftungbestimmte InformationenzurSozialstrukturinderjährlichenSozialdatenstatistik (vgl. auch Antwort zu Frage 9). 9.WievieleAntragstellerinnenbezogenArbeitslosengeldI,ArbeitslosengeldII,Elterngeld,Kinderzuschlag,BAföG,WohngeldoderSozialhilfe, wievielewarenauszubildende,studentinnenundschülerinnen,alleinstehende Mütter, Erwerbstätige, Asylbewerberinnen? DerBundesregierungliegenStatistikenzudenSozialdatenderAntragstellerinnenerstseit2000vor.DieentsprechendenInformationensindinAnlage4ab 2000 aufgeführt.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.InwievielenFällenwarderPartnerzurZeitderAntragstellungarbeitslos? IstderBundesregierungbekannt,obeinzelneVerbändeoderTrägervon Beratungsstellen Angaben hierüber erhoben haben? 33.WelcheDatenwerdenbeiderAntragstellunganwelchenStellenerhoben oderverarbeitet,undinwiefernisthierbeiderdatenschutzderantragstellerinnen gewährleistet? DieFragen10und33werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieVergaberichtlinienderBundesstiftungMutterundKindlegenin 6Absatz1bis3fest:VonderwerdendenMutterdürfennurdieEinzelangabenüber persönlicheundsachlicheverhältnisse (personenbezogenedaten)verlangt werden,diefürdiefeststellungihrernotlageerforderlichsind.personenbezogenedatendürfennurinsoweitoffenbartwerden,alsdieszurgewährungder HilfenundzurVermeidungvonMehrfachbelastungennotwendigist.Nach AblaufvonfünfJahrenseitderletztenZahlungsinddieUnterlagenzuvernichten, soweit besondere Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. 11.InwelchemVerhältnisstehennachAnsichtderBundesregierungdie Leistungen der Stiftung zu anderen Leistungen wie a)dem Elterngeld, b)dem geplanten Betreuungsgeld, c)demarbeitslosengeld-ii-regelsatzfürerwachseneundkinderbzw. der Höhe dieser Regelsätze, d)dem Kinderzuschlag, e)dem BAföG, f)dem Wohngeld, g)der Sozialhilfe, h) dem Kindergeld und den Freibeträgen? 12.InwiefernwerdendieVerwendungszweckenach 4desGesetzeszur ErrichtungeinerStiftung MutterundKind Schutzdesungeborenen Lebens vordergeburt,imerstenjahrnachdergeburtundindenfolgejahren durch Leistungen erfüllt, auf die ein Rechtsanspruch besteht? Erachtet die Bundesregierung diese Leistungen als ausreichend? DieFragen11und12werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DasGrundgesetzverpflichtetdenStaat,menschlichesLeben,auchdasungeborene,zuschützen.DabeimusserauchdenjenigenGefahrenRechnungtragen, diefürdasungeborenelebenindengegenwärtigenundabsehbarenrealen LebensverhältnissenderFrauundderFamiliebegründetliegenundderBereitschaftzumAustragendesKindesentgegenwirken.DieEntscheidungfürein Kind darf nicht an finanzieller Not scheitern. ZubeachtenistdasUntermaßverbot,wonachderStaatzurErfüllungseiner SchutzpflichtausreichendeMaßnahmennormativerundtatsächlicherArt ergreifenmuss,diedazuführen,dassein unterberücksichtigungentgegenstehenderrechtsgüter angemessenerundalssolcherwirksamerschutzerreicht wird.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/3603 InAbgrenzungundinErgänzungzuanderenSozialleistungensindnach 2 Absatz1desGesetzeszurErrichtungeinerStiftung MutterundKind Schutz desungeborenenlebens (MuKStiftG)dieLeistungenderBundesstiftung ergänzendehilfen,dieüberdiejenigenderbestehendensozialgesetzehinausgehenunddiederschwangerenfrauineinernotlagebesonderenschutzundbesonderehilfezugänglichmachen.diestiftungsleistungensindnach 2 Absatz1i.V.m. 4Absatz2MuKStiftGgegenüberanderenSozialleistungen nachrangigunddürfenbeiderengewährungwederdemgrundenochderhöhe nachangerechnetwerden ( 5Absatz2MuKStiftG).Darausergibtsicheindeutig,dassLeistungenausderStiftungnichtdieTrägerandererSozialleistungen entlastensollen.vielmehrsollendieausderstiftunggewährtenleistungender werdendenmutterzusätzlich,dasheißtüberdennachdemzweiten (SGBII) oderdemzwölftenbuchsozialgesetzbuch (SGBXII)anzuerkennendenBedarf hinaus zur Verfügung stehen. DiezweckbestimmtenLeistungenausderStiftungsindauchnichtdafürgedacht, den Mindestbedarf gemäß dem SGB II oder SGB XII zu decken. 13.AuswelchemGrundistesausSichtderBundesregierungnotwendig, überdiebundesstiftungmittelfürergänzendehilfenzurverfügungzu stellen? DieBundesstiftungMutterundKindistTeileinersozialenLebenslaufpolitik, diegezieltineinerkritischenübergangsphaseimlebenslaufansetzt.sokann derkumulationvonrisikenimlebenslaufpräventivbegegnetundeskönnen entscheidendeweichenfürdieentwicklungdeskindesinseinenerstenlebensmonatengestelltwerden.wennfürdiemutterrundumdiegeburtdielast finanziellersorgengemindertundihrderwegindasvielfältigenetzfrüher Hilfengewiesenwird,indemsieumfassendUnterstützungerfährtundihr Möglichkeitenaufgezeigtwerden,wiesiedieanstehendenHerausforderungen bewältigen kann, kommt dies langfristig dem Wohl des Kindes zu Gute. DurchdasflächendeckendeAngebotderSchwangerschaftsberatungsstellenin ganzdeutschland deneinzigenstellen,indenendieanträgeaufstiftungsmittelgestelltwerdenkönnen isteineschnelleundindividuellehilfeauch jenseitsfinanziellerunterstützungsichergestellt.dieörtlichenähevonberatungsstellengewährleistetfürdiefrauenschnelle,persönlicheberatungund einen vertrauensvollen Umgang mit ihrer Situation. DieBundesstiftungsenktsomitihrerArbeitdieBarrierezumZugangindas bestehendeberatungs-undunterstützungssystemundträgtdamitaktivzueinerwirksamenunterstützungschwangererfrauenundzueinemganzfrühen Kinderschutz bei. Im Übrigen vgl. die Antwort zu Frage WelcheNotlagenüberwiegenbeidenantragstellendenFrauen,wassind derenursachen,undbietetdiestiftungeinengeeignetenansatz,dieauftretenden Probleme angemessen zu lösen? 15.InwelchemUmfangsinddiewirtschaftlichenNotsituationenderAntragstellerinnendurcheinmaligeZuwendungenzubeheben,inwelchemUmfangwerdenmittel-undlangfristigeZuwendungenbenötigt,undistdem durch die Mittelvergabe entsprochen worden? 25.WiehochistderAnteilderBeratungsgesprächeindenBeratungsstellen, dieausschließlichzurbeantragungvonstiftungsgelderngeführtwerden,

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode undwelchefinanziellebelastungentstehtdenberatungsstellendurchdie Übernahme dieser Aufgaben? 32.WelcheFormalitätenhabenFrauen,dieStiftungsmittelbeantragen,inden einzelnen Bundesländern zu erfüllen? WiehochistderZeitaufwanddereinzelnenBeratungsstellenproAntrag zu veranschlagen? WiebeurteiltdieBundesregierungdenmitderBeantragungvonStiftungsmittelnverbundenenbürokratischenAufwandfürAntragstellerinnenwieBeratungsstellen,undistdieEntscheidungsprozedurimVergleichzuanderenSozialleistungenspürbarvereinfachtundbeschleunigt? DieFragen14,15,25und32werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. InderPraxisderSchwangerschaftsberatungsstellengehtesumdieschwierige AlltagssituationvonschwangerenFraueninprekärenLebenslagen.DieBundesstiftungerfülltindiesemKontexteineherausragendeFunktion als Türöffnerin indasnetzderberatungundfrühenhilfe,alsgezielteunterstützung ineinerweichenstellendenübergangsphaseimlebenslauf.wirtschaftliche NotsituationenspielenimGesamtzusammenhangvielfältigerBelastungen schwangererfraueninprekärerlebenslageeinegroße,abernichtisoliertzu sehende Rolle. DieBeratunginderSchwangerschaftsberatungsstelleverbindetdaherregelmäßigdiepsychosozialeBeratungmitderAntragsberatungfürdieBundesstiftungsmittelundumfassendenRatschlägen,welchefinanziellenundinfrastrukturellen Hilfen der jungen Mutter zur Verfügung stehen könnten. DieBundesregierunghatdieFunktions-undArbeitsweisederBundesstiftung ausführlichanlässlichdesimjanuar2010vonbundesministeriumfürfamilie, Senioren,FrauenundJugend (BMFSFJ)zusammenmitderEU-Kommission durchgeführtenpeerreviewdargestellt (vgl.syntheseberichtzurpeerreview BundesstiftungMutterundKind SchwangerschaftshilfeinNotlagen ; zugänglichübereinenlinkaufderhomepagederbundesstiftung).eshatsich dortgezeigt,dassdaszusammenspielfinanziellerleistungenundinfrastrukturellerhilfendurchdievergabederbundesstiftungsmittelüberdieschwangerschaftsberatungsstellenalsgoodpracticefüreinepräventivepolitikdersozialeninklusionundeinemodernegleichstellungs-undfrauenpolitikinlebensverlaufsperspektive anzusehen ist. UmdievielfältigenWirkungs-undArbeitsweisenderBundesstiftungzuerfassenundzuuntersuchen,bereitetdieBundesregierungderzeitergänzendeine EvaluationderStiftungvorunderwartetsichdarausErkenntnisseauchzuden hier gestellten Fragen. 16.WiebeurteiltdieBundesregierungdasFehleneinesRechtsanspruchsauf Unterstützung durch Mittel der Bundesstiftung? DierechtlicheAusgestaltungderBundesstiftungentsprichtihrervomGesetzgeber beabsichtigten Funktion.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WassinddieUrsachenfürdieerhöhteEinlageindieStiftung Mutter undkind SchutzdesungeborenenLebens indenjahren2009und 2010? 18.WelchegesellschaftlichenFaktorenmachtdieBundesregierungfürden steigenden Mittelbedarf der Stiftung verantwortlich? 19.WerdendieseUrsachenundFaktorenvoraussichtlich2011wegfallen, undinwiefernwirddiesimhaushaltsentwurf2011angemessenberücksichtigt? DieFragen17,18und19werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. BeiderimparlamentarischenVerfahrenfürdieHaushalte2009und2010erreichtenAufstockungumjeweilszusätzliche5Mio.EuroistdeutlichderpolitischeWillezumAusdruckgekommen,dieseitFestlegungdergesetzlichen Mindestsumme1993unverändertenMitteldenerfolgtenSteigerungenderVerbraucherpreiseanzupassenunddenAnstiegüberschuldeterHaushaltezuberücksichtigen. 20.ErwartetdieBundesregierungsteigendeAntragszahlenaufgrunddervollenAnrechnungdesElterngeldesaufdieLeistungennachdemZweiten Buch Sozialgesetzbuch? Die Bundesregierung wird die Entwicklung genau beobachten. 21.InwelchemUmfanghatdieBundesstiftungseitihrerGründungdazubeigetragen,werdendesLebenzuschützenundistdamitihrerpolitischen Zielsetzung,Schwangerschaftsabbrüchezuverhindern,gerechtgeworden? Inwiefern wird sie dieser Zielsetzung heute noch gerecht? Artikel1Absatz1i.V.m.Artikel2Absatz2Satz1desGrundgesetzes (GG) verpflichtetdenstaat,menschlichesleben,auchdasungeborene,zuschützen. DerStaatmussauchdenjenigenGefahrenRechnungtragen,diefürdasungeboreneLebenindengegenwärtigenundabsehbarenrealenLebensverhältnissenderFrauundderFamiliebegründetliegenundderBereitschaftzumAustragen des Kindes entgegenwirken. DiederMuttergeschuldeteFürsorgederGemeinschaftgemäßArtikel6 Absatz4GGumfasstdieVerpflichtungdesStaatesdaraufhinzuwirken,dass eineschwangerschaftnichtwegeneinerbestehendenodernachdergeburt eineskindesdrohendenmateriellennotlageabgebrochenwird.nacheinschätzungdesbundesverfassungsgerichtsistesunbedenklich,wennsichdergesetzgeberzurerfüllungseinesschutzauftrageseinemschutzkonzeptzuwendet,das davonausgeht,einwirksamerschutzdesungeborenenmenschlichenlebens seinurmitdermutter,abernichtgegensie,möglich.dementsprechendsetzt dasschwangerschaftskonfliktgesetzaufberatungunddiebundesstiftung Mutter und Kind auf finanzielle Unterstützung. ImJahr2009konntedieBundesstiftung145273FraueninNotlagenunterstützen.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 22.WelcheanderenMaßnahmenzurPräventionvonSchwangerschaftsabbrüchenundungewolltenSchwangerschaftenwerdenausBundesmittelnindenJahren2010und2011voraussichtlichinwelcherHöhefinanziert? WieunterscheidensichdieseHaushaltsansätzevondenimJahr2009 hierfüraufgewendetengeldern,undwiebegründetdiebundesregierung dies? DieBundeszentralefürgesundheitlicheAufklärung (BZgA)hatseitInkrafttretendesSchwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG)1992denAuftrag,in ZusammenarbeitmitdenBundesländernundFamilienberatungseinrichtungen zielgruppenspezifischekonzeptezursexualaufklärungundfamilienplanung zuerstellensowiebundeseinheitlicheaufklärungsmaterialienzuverbreiten. DieseMaßnahmenrichtensichanKinderundJugendliche,ElternundpädagogischTätigesowieErwachseneinderFamilienplanungs-undFamiliengründungsphase.EntsprechendderZielsetzungvon 1SchKGwerdenfürdie genanntenbereichebundesweiteaufklärungsmaßnahmeninkooperationmit im Feld relevanten Institutionen durchgeführt. ZurUmsetzungdesgesetzlichenAuftragsausdemSchKGstehenderBZgAin TEuroimKapitel1702Titel53122zurVerfügung.Hierbesteht keineveränderungzudenzugewiesenenhaushaltsmittelnin2009.für2011 sind4964teurovorgesehen.diereduzierungerfolgtaushaushaltsrechtlichengründenundnurfürdasjahr2011.siedientdemausgleichvonüberplanmäßigen Mehrausgaben aus dem Jahr DiebundesweitenAufgabenderSchwangerschafts-undSchwangerschaftskonfliktberatungwerdenwesentlichdurchfreieTrägerunterschiedlicherweltanschaulicherAusrichtungwahrgenommen.DasBundesministeriumfürFamielie,Senioren,FrauenundJugend (BMFSFJ)unterstützt,durchjährlicheZuschüsseinHöhevoninsgesamtca.1000Euroanprofamiliaunddonumvitae, u.a.dievermeidungvonundunterstützunginschwangerschaftskonflikten.die TrägerderfreienWohlfahrtspflege,dieebensoalszentraleTrägerderSchwangerschaftsberatungvondenLändernanerkanntsind,werdendurchdenBund imkontextderländerübergreifendenbundesweitenaufgabenmiteinemjährlichenfördervolumenvon18800eurobiszumjahr2012gefördert.dadieaufgabendesüberwiegendenteilsderträgernichtspezifiziertgefördertwerden, kannnichtimeinzelnenausgewiesenwerden,inwieweiteinzelnenträgernindirekte Fördermittel für die Aufgabe der Schwangerenberatung zufließen. GleichesgiltfürZuschüsseundLeistungenfürlaufendeZweckeanTrägerfür AufgabenderFamilienpolitik,wozuu.a.auchdieAufgabederSchwangerschafts(konflikt)beratung zählt. AlsweiteregezielteMaßnahmezurPräventionvonSchwangerschaftsabbrüchenführtdasBMFSFJseitDezember2009dasaufdreiJahreangelegteProjekt BeratungbeiPränataldiagnostikundSchwangerschaftsabbruch gemeinsammitderuniversitätkölndurch.zielistdieevaluationderumsetzungder neuengesetzlichenvorgabenzurberatungbeipränataldiagnostikundmedizinisch-sozialerindikationsstellungzumschwangerschaftsabbruchnachdem zum1.januar2010geändertenschkg.dieförderungbeträgtinsgesamt Euro. 23.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEffektivitätdieserMaßnahmenim Vergleich zur Wirksamkeit der Bundesstiftung? DieinderAntwortzuFrage22dargestelltenMaßnahmendienenderPrävention vonschwangerschaftsabbrüchenundungewolltenschwangerschaftenz.b. durchaufklärungundinformation.diemittelderbundesstiftunghingegen

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/3603 werdensoeingesetzt,dassschwangeren,diesichineinernotlageaneine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden, wirksam geholfen wird. BeidesindTeileinesGesamtkonzeptesdesLebens-undKinderschutzesebenso wieeinerfrauen-undfamilienpolitikinlebensverlaufsperspektive:dieinder AntwortzuFrage22dargestelltenMaßnahmen,dieLeistungenderBundesstiftungunddieLeistungenderLänder,wiesiez.B.in 3SchKGangesprochen sind,ergänzensichzueinemdichtenhilfsangebot,dasseineeffektivitätund Leistungsstärke in seinem Zusammenspiel entwickelt. 24.InwelchenTrägerschaftenbefindensichdieBeratungsstellen (bitteauch differenziert nach Bundesländern)? Gemäß 8Satz1SchKGhabendieLänderfürdieBeratungnachden 5 und6desgesetzeseinausreichendespluralesangebotwohnortnaherberatungsstellensicherzustellen.diesevorgabensindumgesetzt.dievom BMFSFJgeförderteInternetseitewww.dajeb.dederDeutschenArbeitsgemeinschaftfürJugend-undEheberatunge.V. (DAJEB)beinhalteteinen Online-BeratungsführerzurSuchevonBeratungsstelleninWohnortnähe. EbensobietetdieBZgAaufderInternetseitewww.familienplanung.de/ schnellberatungsstelleninihrernähefinden.anhandderobenangeführteninternetseiten ist die regionale Bandbreite der Träger erkennbar. 26.WerentscheidetüberdieBewilligungvonAnträgen,undwerträgtdie Kosten dieses Verfahrens? ÜberdieBewilligungderAnträgewirdindenLändernentschieden.DieKostendesVerwaltungsverfahrenstragendieLandeseinrichtungenundTrägerder Beratungsstellen. 27.NachwelchenKriterienwerdenindeneinzelnenBundesländernStiftungsmittelvergeben,worinunterscheidensichdieseVerteilungsspielräumeindeneinzelnenBundesländern,undwiebeurteiltdieBundesregierung diese Unterschiede? 28.BemisstsichdieHöhederimEinzelfallbewilligtenMittelandenzur Verfügung stehenden Geldern oder am tatsächlichen Bedarf? 29.VerfügtdieBundesregierungüberErkenntnisse,obbeiähnlichenund vergleichbarennotsituationenstiftungsmittelinunterschiedlicherhöhe zurauszahlunggelangtsind,undwiebeurteiltdiebundesregierungdies gegebenenfalls? 34.VerfügtdieBundesregierungüberInformationen,wievieleAnträge schwangererfrauenaufgrundfehlendermittelabschlägigbeschieden oder wesentlich gekürzt worden sind? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies? Wenn nein, warum fehlen diese Informationen? DieFragen27,28,29und34werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. Gemäß 5Absatz1derVergaberichtlinienderBundesstiftungMutterund KindhabendieEinrichtungenindenLänderndafürSorgezutragen,dassdie MittelderBundesstiftunggleichmäßigüberdasJahrverteiltfürdieeingehen-

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode denanträgeeingesetztunddabeinachzeiträumenvonbiszuviermonaten quotiertwerden.hilfensolleninderregelnurimrahmenderjeweiligen Quote zugesagt werden. InnerhalbdiesesRahmensundderdurchLandeseinrichtungenkonkretisierten VergaberegelungenistfürdieHöhederfinanziellenHilfeauchderBedarfim Einzelfall ausschlaggebend. 30.WievieleSchwangereundMütterbefandensichnachKenntnisderBundesregierungindeneinzelnenJahrenseit1999ineinerNotlage,aufgrund derersiemiteinempositivenbescheidhättenrechnenkönnen (bundesweit und in den einzelnen Ländern)? GehtdieBundesregierungdavonaus,dassdieseZahlendenenderAntragstellerinnen entsprechen? Der Bundesregierung liegen dazu keine Angaben vor. DerAntragmussvorderGeburtdesKindesgestelltwerden,dieAuszahlung erfolgt nach Maßgabe des Einzelfalls. 31.WievielZeitvergehtdurchschnittlichvonderAntragstellungbiszu einembewilligungsbescheidbzw.biszurauszahlungderbewilligten Mittel,undzwarimBundesdurchschnittsowieindeneinzelnenBundesländern? 35.SindderBundesregierungBeratungsstellenbekannt,dieAnträgeaufStiftungsmittel nicht entgegennehmen? NichtinallenBundesländernwirddieFörderungderSchwangerschaftsberatungsstellendurchdieLandesministerienmitderVorgabeverbunden,Anträge auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung entgegenzunehmen. 36.ErhaltenineinzelnenBundesländernbestimmtePersonengruppengrundsätzlich keine Mittel aus der Bundesstiftung Mutter und Kind? Wennja,wiebeurteiltdieBundesregierungdies,undinwiefernistdie Bewältigung einer besonderen Notlage für diese Personen sichergestellt? NachKenntnisderBundesregierungwerdenkeinePersonengruppenausgeschlossen.

11 Anlage 1 Frage 2 Wie hochwarendiemittelzuweisungenvonderbundesstiftungmutterundkindan diejeweiligenempfängerauflandesebene (bitte aufgeteilt nach Bundesländern) in den einzelnen Jahren seit 1999? Mittelzuweisungen in den Jahren Bad.-Württ , , , , , , , ,98 Bayern , , , , , , , ,36 Berlin , , , , , , , ,63 Brandenburg , , , , , , , ,85 Bremen , , , , , , , ,85 Hamburg , , , , , , , ,92 Hessen , , , , , , , ,08 Meckl.Vorpom , , , , , , , ,75 Niedersachsen , , , , , , , ,07 Nordrh.Westf , , , , , , , ,40 Rheinl.Pfalz , , , , , , , ,24 Saarland , , , , , , , ,80 Sachsen , , , , , , , ,22 Sachs.-Anhalt , , , , , , , ,59 Schlesw.Holst , , , , , , , ,53 Thüringen , , , , , , , ,75 insgesamt , , , , , , , ,00 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/3603

12 Anlage 2 Frage 5 Wie viele Anträge auf finanzielle Hilfen der Bundesstiftung wurden (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) in den einzelnen Jahren seit 1999 gestellt, wie viele wurden bewilligt? Bundesländer Anträge Bewilligt Anträge Bewilligt Anträge Bewilligt Anträge Bewilligt Anträge Bewilligt Baden-Württemberg Bayern dto Berlin keine Angaben Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen k.a k.a Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland absolut k.a. k.a. k.a Deutschland in Prozent k.a. k.a. k.a. k.a Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

13 Bundesländer Anträge Bewilligt Anträge Bewilligt Anträge Bewilligt Anträge Bewilligt Anträge Bewilligt Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland absolut Deutschland in Prozent Quelle: Sozialdatenstatistik der Bundesstiftung Mutter und Kind 2000 bis 2009 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/3603

14 Anlage 3 Frage 7 Wie hoch waren die durchschnittlichen Hilfebeträge aus den Mitteln der Bundesstiftung (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) in den einzelnen Jahren seit 1999? Beträge in den Jahren 2000* Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen k.a Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland * 2000 in DM; ab 2001 in Euro-Beträgen Quelle: Sozialdatenstatistik der Bundesstiftung Mutter und Kind für das Jahr 2009 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/3603 Anlage 4 Frage 9 WievieleAntragsstellerinnenbezogenArbeitslosengeldI,ArbeitslosengeldII,Elterngeld,Kinderzuschlag, BAFöG,WohngeldoderSozialhilfe,wievielewarenAuszubildende,StudentinnenundSchülerinnen,alleinstehende Mütter, Erwerbstätige, Asylbewerberinnen? Wirtschaftlicher Status der Hilfeempfängerinnen Deutschland Anzahl in Prozent Einkommen aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit Leistungen nach SGB III Leistungen nach BAFöG, Ausbildungsvergütung Leistungen nach SGB II und XII Leistungen nach AsylblG sonstige Sozialleistungen ohne eigenes Einkommen und Sozialleistungen Gesamt Alter der Hilfeempfängerinnen Deutschland Anzahl in Prozent unter 14 Jahren bis 17 Jahre ab 18 Jahre Gesamt Staatsangehörigkeit der Hilfeempfängerinnen Deutschland Anzahl in Prozent Deutsche Ausländerinnen Gesamt Lebensform Deutschland Anzahl in Prozent in ehelicher Gemeinschaft lebend allein lebend (auch im elterlichen Hanshalt lebend) in eheähnlicher Gemeinschaft lebend Gesamt Quelle: Sozialdatenstatistik der Bundesstiftung Mutter und Kind für das Jahr 2009

16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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