Tarifauszug für die Rechtsschutzversicherung und Schutzbrief-Versicherung

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1 Rechtsschutz Tarifauszug für die Rechtsschutzversicherung und Schutzbrief-Versicherung Gültig ab 1. Oktober 2011 CONCORDIA. EIN GUTER GRUND.

2 3 Inhaltsverzeichnis I. Rechtsschutz Allgemeine Tarifbestimmungen Tarifbeiträge A Rechtsschutz nur für den Verkehrsbereich Verkehrs-Rechtsschutz, Fahrzeug-Rechtsschutz Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge von Nichtselbstständigen 5 3. Fahrer-Rechtsschutz für Einzelpersonen Fahrer-Rechtsschutz für Unternehmen und Behörden Fußgänger-Rechtsschutz für Familienangehörige B Rechtsschutz für Nichtselbstständige sowie Rentner und Pensionäre Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige Sorglos-Rechtsschutz für Nichtselbstständige Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Alleinstehende Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für Rentner und Pensionäre Sorglos-Rechtsschutz für Rentner und Pensionäre Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für alleinstehende Rentner und Pensionäre Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Alleinstehende Privat-Rechtsschutz für Rentner und Pensionäre Privat-Rechtsschutz für alleinstehende Rentner und Pensionäre.. 19 C Rechtsschutz für Landwirte Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen für einen gewerblichen Nebenbetrieb Sorglos-Rechtsschutz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. 25

3 1 D Rechtsschutz für Selbstständige, Firmen und Vereine Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen Rechtsschutz für Vereine Rechtsschutz für Betriebsgrundstücke oder Betriebsräume Verkehrs-Rechtsschutz Privat-Rechtsschutz für Selbstständige Privat-Rechtsschutz für Alleinstehende Pauschaler Rechtsschutz für Selbstständige und Firmen Erweiterungen zum Pauschalen Rechtsschutz Sorglos-Rechtsschutz für Selbstständige und Firmen E Rechtsschutz für Heilwesenberufe Pauschaler Rechtsschutz für Heilwesenberufe Sorglos-Rechtsschutz für Heilwesenberufe F Rechtsschutz für Vermieter Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete Kurzerläuterungen zum Versicherungsschutz Versicherte Leistungsarten Versicherte Kosten Versicherter Personenkreis (Familienangehörige) Wichtige Ausschlüsse Wartezeit II. Schutzbrief

4 2 Allgemeine Tarifbestimmungen I. Rechtsschutz l Versicherungssumme Es gilt eine unbegrenzte Versicherungssumme bei der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Personenschäden einschließlich der sich aus den Personenschäden ergebenden Vermögensschäden. Ansonsten beträgt die Versicherungssumme , je Rechtsschutzfall; darin eingeschlossen sind Kautionsdarlehen bis ,. Gegen einen Beitragszuschlag von 5 % ist eine Erhöhung der Versicherungssumme auf , (Kautionsdarlehen bis ) möglich. Beim Rechtsschutz in Übersee beträgt die Versicherungssumme , je Rechtsschutzfall (gilt auch bei der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Personenschäden). l Beiträge; Versicherungsteuer sowie Zahlungsweise Die Beiträge des Tarifs sind Jahresbeiträge. Sie enthalten die Versicherungsteuer von derzeit 19 %. Bei Teilzahlung soll jede Beitragsrate mindestens 15, betragen. Bei halbjährlicher Zahlungsweise wird auf den Jahresbeitrag ein Zuschlag von 3 %, bei vierteljährlicher Zahlung ein Zuschlag von 5 % berechnet. Gegen einen Zuschlag von 5 % kann auch monatliche Zahlungsweise vereinbart werden, wenn der Monatsbeitrag mindestens 5, beträgt und Lastschriftverfahren vereinbart ist. Nebenkosten werden nicht erhoben. l Vertragsgrundlagen Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2011) mit den jeweils vereinbarten Klauseln und Sonderbedingungen. l Vertragsdauer Die Vertragsdauer beträgt 1, 3 oder 5 Jahre. l Wird eine im Rechtsschutzfall vereinbart, kommt sie bei mehreren Rechtsschutzfällen aufgrund eines einzigen Ereignisses nur einmal zur Anwendung (wenn z. B. bei einem Verkehrsunfall gegen den Versicherungsnehmer ein Straf- oder Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und er gleichzeitig Schadenersatzansprüche geltend macht). l Wartezeit Auf die Wartezeit (siehe Seite 50) wird verzichtet, wenn das Risiko anderweitig versichert war und im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung übernommen wird. Im Verkehrsbereich gibt es grundsätzlich keine Wartezeit.

5 3 l Beitragsanpassung Verträge mit Beiträgen nach diesem Tarif unterliegen der Beitragsanpassung ( 10 ARB). l Tarifgruppen Normaltarif Beamtentarif (Behördenbedienstete); für die Anwendung dieser Tarifgruppe gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Tarifs für die Kraftfahrtversicherung. l Beitragsnachlass Mengennachlass beim Verkehrs-Rechtsschutz, beim Fahrzeug-Rechtsschutz (wenn Fahrzeuge auf VN zugelassen sind) und beim Fahrer- Rechtsschutz für Unternehmen ab 500, 10 % ab 1.500, 20 % ab 1.000, 15 % ab 2.000, 25 % Sondernachlass beim Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrer-Rechtsschutz für Unternehmen Voraussetzung ist, dass mindestens 5 Motorfahrzeuge oder 5 Fahrer versichert werden. Der Sondernachlass beträgt 10 %. Bei Berechnung des Sondernachlasses ist von dem Beitrag nach Abzug des Mengennachlasses auszugehen. l Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht für Rechtsschutzfälle in aller Welt, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, auf den Azoren oder auf Madeira erfolgt und die gesetzliche Zuständigkeit dortiger Gerichte oder Behörden gegeben ist. Versicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb Europas und der anderen oben genannten Gebiete, wenn der Rechtsschutzfall bei einer längstens 6 Wochen dauernden privaten oder beruflichen Reise eintritt und nicht im ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit und auch nicht im ursächlichen Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Immobilien oder von Nutzungsrechten an Immobilien steht (Übersee-Rechtsschutz).

6 4 A Rechtsschutz nur für den Verkehrsbereich 1. Verkehrs-Rechtsschutz ( 21 ARB), Fahrzeug-Rechtsschutz ( 21 Abs. 3 ARB) Gleiche Beiträge und gleicher Leistungsumfang gelten beim Fahrzeug- Rechtsschutz ( 21 Abs. 3 ARB). Der Versicherungsschutz als Fahrer fremder Fahrzeuge (Fahrer-Rechtsschutz) und bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer (für den VN) ist beim Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrzeug-Rechtsschutz eingeschlossen. Der Beitrag ist je Fahrzeug zu berechnen Zweiräder mit Versicherungskennzeichen ohne 79, 150, 69, 250, 57, mit Zulassungskennzeichen , 95, 78, 1.2. Pkw, Kombi, Omnibusse bis 9 Sitze, Wohnmobile * Normaltarif 93, 79, 66, Behördenbedienstete 74, 63, 53, 1.3. Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast , 80, 67, 1.4. Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast und Sattelzugmaschinen (mit Aufliegern) , 152, 124, 1.5. Kraftomnibusse über 9 Sitze , 186, 154, 1.6. Zugmaschinen (nicht Sattelzugmaschinen) und Traktoren mit schwarzen Kennzeichen , 67, 55, grünen Kennzeichen , 54, 44, 1.7. Zulassungspflichtige, selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen.. 79, 69, 57, 1.8. Anhänger und Wohnwagen (beitragsfrei, wenn mindestens 5 Motorfahrzeuge versichert sind) , 18, 15, 1.9. Motorisierte Spezialfahrzeuge für Versehrte (nicht Pkw) , 18, 15, * Taxen, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeuge und Kfz mit Saisonkennzeichen: Direktionsanfrage

7 5 2. Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge von Nichtselbstständigen ( 21 a ARB) Diese Versicherungsform kann abgeschlossen werden, wenn weder der Versicherungsnehmer noch der Ehegatte/eingetragene oder sonstige mit ihm in häuslicher Gemeinschaft zusammen lebende Lebenspartner eine selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben. Ausgenommen hiervon ist eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als , im Kalenderjahr. Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dieser selbstständigen Tätigkeit sind in keinem Fall versichert. Der Versicherungsschutz als Fahrer fremder Fahrzeuge (Fahrer-Rechtsschutz) und bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer (für den VN und die mitversicherten Familienangehörigen) ist eingeschlossen. Haben der Versicherungsnehmer und/oder sein mitversicherter Lebenspartner eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Jahresumsatz von mehr als , im letzten Kalenderjahr aufgenommen oder übersteigt der aus solchen Tätigkeiten im letzten Kalenderjahr erzielte Umsatz den vorgenannten Betrag, wandelt sich der Versicherungsvertrag ab Eintritt dieser Umstände in eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nach 21 ARB mit jeweils gleich lautender je Rechtsschutzfall für die auf den Namen des Versicherungsnehmers zugelassenen Fahrzeuge um. Binnen sechs Monaten nach der Umwandlung kann der Versicherungsnehmer die Beendigung des Versicherungsvertrages verlangen. Mit der Umwandlung des Vertrages besteht sodann kein Versicherungsschutz mehr für die Fahrzeuge der bislang mitversicherten Personen. Diese sind nunmehr gesondert zu versichern Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge ohne 150, 250, Normaltarif 126, 109, 90, Behördenbedienstete 109, 93, 76,

8 6 3. Fahrer-Rechtsschutz für Einzelpersonen ( 22 Abs. 1 ARB) Versicherungsschutz besteht für das Fahren fremder, nicht auf den Namen des Fahrers zugelassener Fahrzeuge. Der Versicherungsschutz bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer ist eingeschlossen. Fahrer-Rechtsschutz ohne 150, 250, 3.1. für eine namentlich zu benennende Person Normaltarif 80, 69, 57, Behördenbedienstete 70, 60, 50, 4. Fahrer-Rechtsschutz für Unternehmen und Behörden ( 22 Abs. 2 ARB) Diese Vertragsform kann abgeschlossen werden, wenn alle im Unternehmen oder der Behörde beschäftigten Kraftfahrer versichert werden. Versicherungsschutz besteht für die im Unternehmen oder der Behörde tätigen Kraftfahrer als Fahrer von Firmenfahrzeugen sowie Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge, jedoch beschränkt auf Fahrten in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Fahrer-Rechtsschutz ohne 150, 250, 4.1. für sämtliche angestellten Fahrer eines Unternehmens bei beruflichen Fahrten je Fahrer 55, 48, 38, 5. Fußgänger-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Klausel 105 zu 21, 22 ARB) Versicherungsschutz besteht neben dem Versicherungsnehmer auch für den Ehegatten/eingetragenen oder sonstigen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft zusammen lebenden Lebenspartner, die minderjährigen Kinder und die volljährigen Kinder (letztere solange sie unverheiratet sind sowie noch keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten) als Fußgänger, Fahrradfahrer, Fahrer oder Mitfahrer in fremden Fahrzeugen sowie als Mopedfahrer. ohne 150, 250, Zuschlag zum Verkehrs-Rechtsschutz und zum Fahrer-Rechtsschutz , 10, 8,

9 7 B Rechtsschutz für Nichtselbstständige sowie Rentner und Pensionäre Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige Diese Versicherungsform kann abgeschlossen werden, wenn weder der Versicherungsnehmer noch der Ehegatte/eingetragene oder sonstige mit ihm in häuslicher Gemeinschaft zusammen lebende Lebenspartner eine selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben. Ausgenommen hiervon ist eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als , im Kalenderjahr. Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dieser selbststän digen Tätigkeit sind in keinem Fall versichert. Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder z.b. von GmbH, AG, Genossenschaften und Vereinen benötigen zusätzlich den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Haben der Versicherungsnehmer und/oder sein mitversicherter Lebenspartner eine gewerblich, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Jahresumsatz von mehr als , im letzten Kalenderjahr aufgenommen oder übersteigt deren aus solchen Tätigkeiten im letzten Kalenderjahr erzielter Umsatz den vorgenannten Betrag, wandelt sich der Versicherungsschutz ab dem Eintritt dieser Umstände in einen Privat-Rechtsschutz für Selbstständige ( 23 ARB) und in einen Verkehrs-RS ( 21 Abs. 1, 4, 6 bis 9 ARB) mit jeweils gleichlautender Selbst beteiligung je Rechtsschutzfall für die auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger um. Binnen sechs Monaten nach der Umwandlung kann der Versicherungsnehmer aber noch die Beendigung des Versicherungsschutzes nach 21 ARB verlangen. Mit der Umwandlung des Vertrages besteht kein Versicherungsschutz mehr für die Fahrzeuge der bislang mitversicherten Personen. Diese sind nunmehr gesondert zu versichern. Nicht versicherbar sind: Berufssportler (insbesondere Fußball-Bundesligaspieler), Rechtsanwälte. Anfragepflichtig sind: Sänger, Schauspieler. Tarife für Rentner und Pensionäre (Ziffern 4, 5, 6 und 10) Für arbeitsrechtliche Rechtsauseinandersetzungen besteht kein Versicherungsschutz; hiervon ausgenommen bleibt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der betrieblichen oder beruflichen Altersversorgung, in Beihilfesachen sowie aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen weiterhin versichert.

10 8 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Der Ver sicherungsschutz beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz erstreckt sich auf alle selbst bewohnten Wohnungen (auch Ferienwohnungen im Eigentum) der versicherten Personen in Deutschland. Ohne Beitrags berechnung sind bis zu drei einzelne Zimmer (keine Wohnung!) mitversichert, die in der Hauptwohnung unter der im Versicherungsschein angegebenen Anschrift zu Wohnzwecken vermietet oder untervermietet werden. Im Falle der Vermietung von Wohnungen im eigenen Haus des Versicherungsnehmers müssen alle Wohnungen versichert werden. Den Versicherungsschutz beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz erhalten neben dem Versicherungsnehmer alle Familienangehörigen, die in der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzver sicherung bzw. der Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung mitversichert sind. Spezial-Straf-Rechtsschutz nach Sonderbedingungen (SSR) Bei Vereinbarung des Spezial-Straf-Rechtsschutzes besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Familienangehörigen im privaten Bereich, im beruflichen Bereich als Nichtselbstständige und bei der Ausübung eines Ehrenamtes. Die Übernahme der Kosten und Gebühren erfolgt in angemessener Höhe (Honorarvereinbarungen). Versicherungsschutz besteht beim Vorwurf angeblich vorsätzlich begangener Vergehen (z.b. Beleidigung) sowie bei bestimmten Verbrechenstatbeständen (13. Abschnitt StGB). Wird der Versicherte rechtskräftig wegen einer Vorsatztat verurteilt, sind erbrachte Leistungen zu erstatten, es sei denn, das Verfahren endet mit einem Strafbefehl. Zusatzleistungen (Spezialklausel 104) Bei Vereinbarung der Zusatzleistungen erhalten der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Familienangehörigen im privaten Lebensbereich und bei einer beruflichen Tätigkeit als Nichtselbstständige einen weitergehenden Versicherungsschutz. Folgende Leistungen kommen hinzu: l Unbegrenzte Versicherungssumme beim Schadenersatz-Rechtsschutz bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Schuldverhältnisse auch bei Sachschäden einschließlich der sich aus den Sachschäden ergebenden Vermögensschäden l Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz in familien-, lebenspartnerschaftsund erbrechtlichen Angelegenheiten: Die Kosten für die weitergehende (geschäftsbesorgende) Tätigkeit des Rechtsanwaltes über das Bera-

11 9 tungsgespräch hinaus werden bis 750 übernommen, abzüglich einer vereinbarten (kein Abzug der bei den Sorglos-Tarifen) l Der Arbeits-Rechtsschutz umfasst zusätzlich die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber angestrebten Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, auch wenn es an einem Rechtsschutzfall nach 4 Abs. 1c ARB fehlt. Die Kosten hierfür werden bis 750 übernommen, abzüglich einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteilgung (kein Abzug der bei den Sorglos-Tarifen) l Rechtsschutz in Betreuungsangelegenheiten im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen den Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder einen Verwandten ersten oder zweiten Grades. Die Kosten hierfür werden bis 750 übernommen, abzüglich einer vertraglich vereinbarten (kein Abzug der bei den Sorglos-Tarifen) l Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit (z. B. Anmietung von Geschäfts- oder Praxisräumen, sofern der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz im Vertrag mit versichert ist). Bei niedergelassenen Ärzten, Heil- und Pflegeberufen sowie Apothekern ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Vertrags- und Sachenrecht in gerichtlichen Verfahren mitversichert; hierfür gilt eine von 150, sofern im aktuellen Vertrag keine höhere vereinbart ist l Bei Mitversicherung des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes: Der Versicherungsschutz schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben für alle selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland ein, die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen befinden. l Bei Mitversicherung des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes: Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Betrieb einer auf oder an dem ausschließlich zu Wohnzwecken selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus des Versicherungsnehmers angebrachten Fotovoltaikanlage.

12 10 1. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige ( 26 ARB) Der Versicherungsschutz ist für Personen bestimmt, die in ehelicher/ eingetragener oder eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz l mit Wohnungs-Rechtsschutz ( 29 ARB) ohne 150, 250, Normaltarif 352, 286, 213, Behördenbedienstete 303, 245, 182, 1.2. Zuschlag für Vermietung einer Wohneinheit im selbst bewohnten Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder im selbst bewohnten Zweifamilienhaus (am Hauptwohnsitz) , 57, 41, 1.3. Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz ohne Wohnungs-Rechtsschutz Normaltarif 283, 229, 172, Behördenbedienstete 234, 188, 141, 1.4. Zuschlag für Spezial-Straf-Rechtsschutz nach Sonderbedingungen (SSR) im privaten Lebensbereich, im beruf lichen Bereich und für das Ehrenamt Kostenübernahme in angemessener Höhe (Honorarvereinbarungen) , 44, 35, 1.5. Zuschlag für Zusatzleistungen (Klausel 104 und unbegrenzte Ver sicherungssumme auch beim Schadenersatz-Rechtsschutz we gen Sachschäden) , 40, 31,

13 11 2. Sorglos-Rechtsschutz für Nichtselbstständige ( 26 b ARB) Der Versicherungsschutz ist sowohl für Alleinstehende als auch für Personen bestimmt, die in ehelicher/eingetragener oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen leben. Der Sorglos-Rechtsschutz umfasst die Leistungsbausteine, die unter den Ziffern B 1.1., 1.4. und 1.5. beschrieben sind. Darüber hinaus gelten folgende Besonderheiten: Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamentserstellung (Kostenübernahme bis 750,, ohne Abzug einer ). Die Telefonische Rechtsberatung kann in allen Rechtsangelegenheiten in Anspruch genommen werden, also nicht nur in den versicherten Rechtsgebieten. Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen zum Sorglos-Rechtsschutz gelten etwaige Leistungsverbesserungen auch für bestehende ungekündigte Verträge, sofern für die Leistungsverbesserungen kein Mehrbeitrag berechnet wird (Update-Garantie). * 300, 2.1. Sorglos-Rechtsschutz , 2.2. Zuschlag für Vermietung einer Wohneinheit im selbst bewohnten Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder im selbst bewohnten Zweifamilienhaus (am Hauptwohnsitz) , 2.3. Zuschlag für vermietete Wohneinheiten außerhalb des selbst bewohnten Hauses oder im selbst bewohnten Mehrfamilienhaus bis 6.000, Jahresbruttomiete** je Wohneinheit , über 6.000, Jahresbruttomiete** 3,9 % je Wohneinheit der Jahresbruttomiete * Die je Rechtsschutzfall vermindert sich von 300, auf 150,, wenn eine von der Concordia vorgeschlagene Kanzlei aus einem bundesweiten Netz von Rechtsanwälten ( ausgewählt wird. Es kommt keine in Anrechnung, wenn die Rechtsstreitigkeit nach einer Erstberatung durch einen Rechtsanwalt aus dem oben genannten bundesweiten Netz von Rechtsanwälten erledigt ist. Auch bei Inanspruchnahme einer Mediation entfällt die. ** Zur Jahresbruttomiete/-pacht gehören auch die vereinbarten Nebenkosten (z. B. Heizung, Müllabfuhr usw.)

14 12 3. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Alleinstehende nach 26 ARB mit Klausel 100 (Single-Rechtsschutz) Der Versicherungsschutz ist für Personen bestimmt, die alleinstehend und unverheiratet sind bzw. von ihrem Ehepartner getrennt leben. Minderjährige und volljährige Kinder (letztere solange sie unverheiratet sind sowie noch keine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten) sind mitversichert Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechts schutz für Alleinstehende l mit Wohnungs-Rechtsschutz ( 29 ARB) ohne 150, 250, Normaltarif 303, 238, 177, Behördenbedienstete 254, 207, 153, 3.2. Zuschlag für Vermietung einer Wohneinheit im selbst bewohnten Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder im selbst bewohnten Zweifamilienhaus (am Hauptwohnsitz) , 57, 41, 3.3. Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz für Alleinstehende ohne Wohnungs-Rechtsschutz Normaltarif 234, 181, 136, Behördenbedienstete 185, 150, 112, 3.4. Zuschlag für Spezial-Straf-Rechtsschutz nach Sonderbedingungen (SSR) im privaten Lebensbereich, im beruf lichen Bereich und für das Ehrenamt Kostenübernahme in angemessener Höhe (Honorarvereinbarungen) , 44, 35, 3.5. Zuschlag für Zusatzleistungen (Klausel 104 und unbegrenzte Ver sicherungssumme auch beim Schadenersatz-Rechtsschutz we gen Sachschäden) , 40, 31,

15 13 4. Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für Rentner und Pensionäre ohne Arbeits-Rechtsschutz ( 26 a ARB) Der Versicherungsschutz ist für Rentner und Pensionäre im Alter ab 55 Jahre bestimmt, die in ehelicher/eingetragener oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen leben Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für Rentner und Pensionäre l mit Wohnungs-Rechtsschutz ( 29 ARB) ohne 150, 250, Normaltarif 286, 231, 173, Behördenbedienstete 247, 201, 149, 4.2. Zuschlag für Vermietung einer Wohneinheit im selbst bewohnten Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder im selbst bewohnten Zweifamilienhaus (am Hauptwohnsitz) , 57, 41, 4.3. Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für Rentner und Pensionäre ohne Wohnungs-Rechtsschutz Normaltarif 217, 174, 132, Behördenbedienstete 178, 144, 108, 4.4. Zuschlag für Spezial-Straf-Rechtsschutz nach Sonderbedingungen (SSR) im privaten Lebensbereich und für das Ehrenamt Kostenübernahme in angemessener Höhe , 27, 21, 4.5. Zuschlag für Zusatzleistungen (Klausel 104 und unbegrenzte Ver sicherungssumme auch beim Schadenersatz-Rechtsschutz we gen Sachschäden) , 32, 25,

16 14 5. Sorglos-Rechtsschutz für Rentner und Pensionäre ohne Arbeits-Rechtsschutz ( 26 c ARB) Der Versicherungsschutz ist sowohl für Alleinstehende als auch für Rentner und Pensionäre im Alter ab 55 Jahre bestimmt, die in ehelicher/ eingetragener oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen leben. Der Sorglos-Rechtsschutz umfasst die Leistungsbausteine, die unter den Ziffern B 1.1., 1.4. und 1.5. beschrieben sind. Darüber hinaus gelten folgende Besonderheiten: Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamentserstellung (Kostenübernahme bis 750,, ohne Abzug einer ). Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz bereits ab Widerspruchsverfahren. Die Telefonische Rechtsberatung kann in allen Rechtsangelegenheiten in Anspruch genommen werden, also nicht nur in den versicherten Rechtsgebieten. Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen zum Sorglos-Rechtsschutz gelten etwaige Leistungsverbesserungen auch für bestehende ungekündigte Verträge, sofern für die Leistungsverbesserungen kein Mehrbeitrag berechnet wird (Update-Garantie). * 200, 5.1. Sorglos-Rechtsschutz , 5.2. Zuschlag für Vermietung einer Wohneinheit im selbst bewohnten Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder im selbst bewohnten Zweifamilienhaus (am Hauptwohnsitz) , 5.3. Zuschlag für vermietete Wohneinheiten außerhalb des selbst bewohnten Hauses oder im selbst bewohnten Mehrfamilienhaus bis 6.000, Jahresbruttomiete** je Wohneinheit , über 6.000, Jahresbruttomiete** 4,7 % je Wohneinheit der Jahresbruttomiete * Die je Rechtsschutzfall vermindert sich von 200, auf 100,, wenn eine von der Concordia vorgeschlagene Kanzlei aus einem bundesweiten Netz von Rechtsanwälten ( ausgewählt wird. Es kommt keine in Anrechnung, wenn die Rechtsstreitigkeit nach einer Erstberatung durch einen Rechtsanwalt aus dem oben genannten bundesweiten Netz von Rechtsanwälten erledigt ist. Auch bei Inanspruchnahme einer Mediation entfällt die. ** Zur Jahresbruttomiete/-pacht gehören auch die vereinbarten Nebenkosten (z. B. Heizung, Müllabfuhr usw.)

17 15 6. Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für alleinstehende Rentner und Pensionäre ohne Arbeits-Rechtsschutz nach 26 a ARB mit Klausel 100 (Single-Rechtsschutz) Der Versicherungsschutz ist für Rentner und Pensionäre im Alter ab 55 Jahre bestimmt, die alleinstehend und unverheiratet sind bzw. von ihrem Ehepartner getrennt leben. Minderjährige und volljährige Kinder (letztere solange sie unverheiratet sind sowie noch keine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten) sind mitversichert Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für alleinstehende Rentner und Pensionäre l mit Wohnungs-Rechtsschutz ( 29 ARB) ohne 150, 250, Normaltarif 240, 196, 145, Behördenbedienstete 211, 173, 127, 6.2. Zuschlag für Vermietung einer Wohneinheit im selbst bewohnten Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder im selbst bewohnten Zweifamilienhaus (am Hauptwohnsitz) , 57, 41, 6.3. Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für alleinstehende Rentner und Pensionäre ohne Wohnungs-Rechtsschutz Normaltarif 171, 139, 104, Behördenbedienstete 142, 116, 86, 6.4. Zuschlag für Spezial-Straf-Rechtsschutz nach Sonderbedingungen (SSR) im privaten Lebensbereich und für das Ehrenamt Kostenübernahme in angemessener Höhe , 27, 21, 6.5. Zuschlag für Zusatzleistungen (Klausel 104 und unbegrenzte Ver sicherungssumme auch beim Schadenersatz-Rechtsschutz we gen Sachschäden) , 32, 25,

18 16 7. Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige ( 25 ARB) Der Versicherungsschutz ist für Personen bestimmt, die in ehelicher/ eingetragener oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen leben Privat- und Berufs-Rechtsschutz l mit Wohnungs-Rechtsschutz ( 29 ARB). ohne 306, 150, 253, 250, 171, 7.2. Zuschlag für Vermietung einer Wohneinheit im selbst bewohnten Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder im selbst bewohnten Zweifamilienhaus (am Hauptwohnsitz) , 57, 41, 7.3. Privat- und Berufs-Rechtsschutz ohne Wohnungs-Rechtsschutz , 196, 130, 7.4. Zuschlag für Spezial-Straf-Rechtsschutz nach Sonderbedingungen (SSR) im privaten Lebensbereich, im beruflichen Bereich und für das Ehrenamt Kostenübernahme in angemessener Höhe (Honorarvereinbarungen) , 44, 35, 7.5. Zuschlag für Zusatzleistungen (Klausel 104 und unbegrenzte Ver sicherungssumme auch beim Schadenersatz-Rechtsschutz we gen Sachschäden) , 40, 31,

19 17 8. Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Alleinstehende nach 25 ARB mit Klausel 100 (Single-Rechtsschutz) Der Versicherungsschutz ist für Personen bestimmt, die alleinstehend und unverheiratet sind bzw. von ihrem Ehepartner getrennt leben. Minderjährige und volljährige Kinder (letztere solange sie unverheiratet sind sowie noch keine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten) sind mitversichert Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Alleinstehende l mit Wohnungs-Rechtsschutz ( 29 ARB). ohne 287, 150, 237, 250, 157, 8.2. Zuschlag für Vermietung einer Wohneinheit im selbst bewohnten Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder im selbst bewohnten Zweifamilienhaus (am Hauptwohnsitz) , 57, 41, 8.3. Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Alleinstehende ohne Wohnungs-Rechtsschutz , 180, 116, 8.4. Zuschlag für Spezial-Straf-Rechtsschutz nach Sonderbedingungen (SSR) im privaten Lebensbereich, im beruf lichen Bereich und für das Ehrenamt Kostenübernahme in angemessener Höhe (Honorarvereinbarungen) , 44, 35, 8.5. Zuschlag für Zusatzleistungen (Klausel 104 und unbegrenzte Ver sicherungssumme auch beim Schadenersatz-Rechtsschutz we gen Sachschäden) , 40, 31,

20 18 9. Privat-Rechtsschutz für Rentner und Pensionäre ohne Arbeits-Rechtsschutz ( 25 a ARB) Der Versicherungsschutz ist für Rentner und Pensionäre im Alter ab 55 Jahre bestimmt, die in ehelicher/eingetragener oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen leben Privat-Rechtsschutz für Rentner und Pensionäre l mit Wohnungs-Rechtsschutz ( 29 ARB). ohne 205, 150, 170, 250, 124, 9.2. Zuschlag für Vermietung einer Wohneinheit im selbst bewohnten Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder im selbst bewohnten Zweifamilienhaus (am Hauptwohnsitz) , 57, 41, 9.3. Privat-Rechtsschutz für Rentner und Pensionäre ohne Wohnungs-Rechtsschutz , 113, 83, 9.4. Zuschlag für Spezial-Straf-Rechtsschutz nach Sonderbedingungen (SSR) im privaten Lebensbereich und für das Ehrenamt Kostenübernahme in angemessener Höhe , 27, 21, 9.5. Zuschlag für Zusatzleistungen (Klausel 104 und unbegrenzte Ver sicherungssumme auch beim Schadenersatz-Rechtsschutz we gen Sachschäden) , 32, 25,

21 Privat-Rechtsschutz für alleinstehende Rentner und Pensionäre ohne Arbeits-Rechtsschutz nach 25 a ARB und Klausel 100 (Single-Rechtsschutz) Der Versicherungsschutz ist für Rentner und Pensionäre im Alter ab 55 Jahre bestimmt, die alleinstehend und unverheiratet sind bzw. von ihrem Ehepartner getrennt leben. Minderjährige und volljährige Kinder (letztere solange sie unverheiratet sind sowie noch keine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten) sind mitversichert Privat-Rechtsschutz für ohne 150, 250, alleinstehende Rentner und Pensionäre l mit Wohnungs-Rechtsschutz ( 29 ARB) 174, 144, 107, Zuschlag für Vermietung einer Wohneinheit im selbst bewohnten Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder im selbst bewohnten Zweifamilienhaus (am Hauptwohnsitz) , 57, 41, Privat-Rechtsschutz für alleinstehende Rentner und Pensionäre ohne Wohnungs-Rechtsschutz , 87, 66, Zuschlag für Spezial-Straf-Rechtsschutz nach Sonderbedingungen (SSR) im privaten Lebensbereich und für das Ehrenamt Kostenübernahme in angemessener Höhe , 27, 21, Zuschlag für Zusatzleistungen (Klausel 104 und unbegrenzte Ver sicherungssumme auch beim Schadenersatz-Rechtsschutz we gen Sachschäden) , 32, 25,

22 20 C Rechtsschutz für Landwirte 1. Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz ( 27 ARB) Der Versicherungsschutz ist bestimmt für Inhaber von selbst bewirtschafteten Betrieben, die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder einer Gartenbau-Berufsgenossenschaft angehören und nicht der Gewerbe steuerpflicht unterliegen. Versichert ist die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit, für die 13 EStG (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) gilt. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Vermietung von nicht mehr als drei Wohnungen oder drei Zimmern an Feriengäste ist beitragsfrei eingeschlossen. Bei Verpachtung des gesamten landwirtschaftlichen Betriebes kann keine Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Statt dessen ist der verpachtete Betrieb über 29 ARB zu ver sichern (Tarifabschnitt F 2.2.). Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist Bestandteil des Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzes und umfasst alle zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken selbst genutzten und vermieteten bzw. verpachteten Betriebsgrundstücke und Betriebsräume. Versicherungsschutz besteht außerdem für alle selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland (auch Ferienwohnungen im Eigentum). Spezial-Straf-Rechtsschutz Bei Vereinbarung des Spezial-Straf-Rechtsschutzes besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen im privaten Lebensbereich, im betrieblichen Bereich des landund forstwirtschaftlichen Betriebes, im beruflichen Bereich als Nichtselbstständige und bei der Ausübung eines Ehrenamtes. Die Übernahme der Kosten und Gebühren erfolgt in angemessener Höhe (Honorarvereinbarungen). Versicherungsschutz besteht beim Vorwurf angeblich vorsätzlich begangener Vergehen (z.b. Umweltdelikt, Beleidigung) sowie bei bestimmten Verbrechenstat beständen (13. Abschnitt StGB). Wird der Versicherte rechtskräftig wegen einer Vorsatztat verurteilt, sind erbrachte Leistungen zu erstatten, es sei denn, das Verfahren endet mit einem Strafbefehl.

23 21 Zusatzleistungen (Spezialklausel 104) Bei Vereinbarung der Zusatzleistungen erhalten der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Familienangehörigen im privaten Lebensbereich und bei einer beruflichen Tätigkeit als Nichtselbstständige einen weitergehenden Versicherungsschutz. Folgende Leistungen kommen hinzu: l Unbegrenzte Versicherungssumme beim Schadenersatz-Rechtsschutz bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Schuldverhältnisse auch bei Sachschäden einschließlich der sich aus den Sachschäden ergebenden Vermögensschäden l Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz in familien-, lebenspartnerschaftsund erbrechtlichen Angelegenheiten: Die Kosten für die weitergehende (geschäftsbesorgende) Tätigkeit des Rechtsanwaltes über das Beratungsgespräch hinaus werden bis 750 übernommen, abzüglich einer vereinbarten (kein Abzug der bei den Sorglos-Tarifen) l Der Arbeits-Rechtsschutz umfasst zusätzlich die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber angestrebten Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, auch wenn es an einem Rechtsschutzfall nach 4 Abs. 1c ARB fehlt. Die Kosten hierfür werden bis 750 übernommen, abzüglich einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteilgung (kein Abzug der bei den Sorglos-Tarifen) l Rechtsschutz in Betreuungsangelegenheiten im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen den Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder einen Verwandten ersten oder zweiten Grades. Die Kosten hierfür werden bis 750 übernommen, abzüglich einer vertraglich vereinbarten (kein Abzug der bei den Sorglos-Tarifen) l Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit (z. B. Anmietung von Geschäfts- oder Praxisräumen). Bei niedergelassenen Ärzten, Heil- und Pflegeberufen sowie Apothekern ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Vertrags- und Sachenrecht in gerichtlichen Verfahren mitversichert, hierfür gilt eine von 150, sofern im aktuellen Vertrag keine höhere vereinbart ist l Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Erschließungsund sonstigen Anliegerabgaben für alle selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland außerhalb der Land- und Forstwirtschaft ein, die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen befinden.

24 22 l Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Betrieb einer auf oder an dem ausschließlich zu Wohnzwecken selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus des Versicherungsnehmers angebrachten Fotovoltaikanlage. Cross Compliance Rechtsschutz Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit Verfahren, die Kürzungen von landwirtschaftlichen Direktzahlungen gem. Art. 2 d) der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 (vormals Nr. 1782/2003) wegen eines tatsächlichen oder behaupteten Verstoßes gegen Vorschriften in den Bereichen Umwelt-, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz (Cross Com pliance) betreffen. Er beschränkt sich insoweit auf die Kosten der Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsgerichten. Hinweis zur Ermittlung der Tariffläche: Sowohl die selbst bewirtschafteten als auch die verpachteten Flächen sind zu berücksichtigen. Es werden Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinbauflächen, Baumschulen, Wiesen mit 100 %, Wald und Park, stillgelegte Flächen mit 50 %, Heide, Moor, Gewässer und Ödland nicht in Ansatz gebracht Landwirtschafts- und Verkehrs- Rechtsschutz Tariffläche ohne 150, 250, bis 10 ha , 205, 154, bis 30 ha , 210, 158, bis 50 ha , 287, 217, bis 75 ha , 345, 260, bis 100 ha , 446, 333, bis 200 ha je ha 5,40 4,30 3,30 mindestens 623, 502, 376, bis 500 ha je ha 4,50 3,70 2,80 mindestens 1.117, 900, 677, über 500 ha je ha 4,10 3,40 2,50 mindestens 2.305, 1.858, 1.394,

25 Zuschlag für Spezial-Straf-Rechtsschutz nach Sonderbedingungen (SSR) im privaten Bereich, im betrieblichen Bereich als Landwirt, im beruflichen Bereich als Nichtselbstständiger und für das Ehrenamt, dabei Kostenübernahme in angemessener Höhe (Honorarvereinbarungen) Tariffläche 1.4. Zuschlag für Cross-Compliance-Rechtsschutz nach Sonderbedingungen (CCR) Tariffläche ohne 150, 250, bis 10 ha , 63, 51, bis 30 ha , 66, 53, bis 50 ha , 73, 58, bis 75 ha , 76, 61, bis 100 ha , 83, 66, bis 200 ha je ha 0,97 0,80 0,63 mindestens 109, 90, 71, bis 500 ha je ha 0,80 0,70 0,52 mindestens 197, 163, 128, über 500 ha je ha 0,74 0,63 0,45 mindestens 395, 327, 258, 1.3. Zuschlag für Zusatzleistungen (Klausel 104 und unbegrenzte Ver sicherungssumme auch beim Schadenersatz-Rechtsschutz we gen Sachschäden) , 40, 31, ohne 150, 250, bis 10 ha , 90, 71, bis 30 ha , 93, 73, bis 50 ha , 125, 93, bis 75 ha , 151, 119, bis 100 ha , 196, 154, bis 200 ha je ha 2,30 1,90 1,50 mindestens 267, 221, 174, bis 500 ha je ha 2,00 1,60 1,30 mindestens 483, 398, 314, über 500 ha Direktionsanfrage

26 Zuschlag für Mitversicherung von Verfahren im Zusammenhang mit Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten (Klausel 109) Tariffläche ohne 150, 250, bis 10 ha , 30, 23, bis 30 ha , 32, 25, bis 50 ha , 41, 32, bis 75 ha , 49, 39, bis 100 ha , 65, 50, bis 200 ha je ha 0,80 0,65 0,55 mindestens 86, 71, 56, bis 500 ha je ha 0,65 0,55 0,45 mindestens 153, 127, 100, über 500 ha je ha Direktionsanfrage 2. Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige und Rechtsschutz für Firmen nach 24 Abs. 1 a) ARB für einen gewerblichen Nebenbetrieb (Grundversicherungsschutz ohne Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht)* Grundversicherungsschutz für Selbstständige und Firmen ohne 150, 250, 0 Beschäftigte , 84, 62, 1 3 Beschäftigte , 84, 62, Mehr als 3 Beschäftigte: siehe Tarifabschnitt D 1. * z. B. Hofladen, Molkerei, Kelterei, Brennerei, Geflügel- und Schweinemastbetrieb etc.

27 25 3. Sorglos-Rechtsschutz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ( 27 a ARB) Der Sorglos-Rechtsschutz umfasst die Leistungsbausteine, die unter den Ziffern C 1.1. bis 1.5. und 2. beschrieben sind. Darüber hinaus gelten folgende Besonderheiten: Mitversicherung eines gewerblichen Nebenbetriebes (bis 3 Beschäftigte) unter Einschluss des Rechtsschutzes für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Vertragsrecht im Zusammenhang mit Hilfs- und Investitionsgeschäften, des Spezial-Straf-Rechtsschutzes für die gewerbliche Nebentätigkeit sowie des Grundstücks-Rechtsschutzes für das selbst genutzte Betriebsgrundstück oder die selbst genutzten Betriebsräume (Ausnahme: Der Spezial-Straf-Rechts schutz gilt nicht für Biogasan lagen!). Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamentserstellung (Kostenübernahme bis 750,, ohne Abzug einer ). Die Telefonische Rechtsberatung kann in allen Rechtsangelegenheiten in Anspruch genommen werden, also nicht nur in den versicherten Rechtsgebieten. Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen zum Sorglos-Rechtsschutz gelten etwaige Leistungsverbesserungen auch für bestehende ungekündigte Verträge, sofern für die Leistungsverbesserungen kein Mehrbeitrag berechnet wird (Update-Garantie). * 400, 3.1. Sorglos-Rechtsschutz Tariffläche bis 10 ha , bis 30 ha , bis 50 ha , bis 75 ha , bis 100 ha , bis 200 ha je ha 4,50 mindestens 522, bis 500 ha je ha 3,80 mindestens 955, über 500 ha je ha 3,50 mindestens 2.013, * Die je Rechtsschutzfall vermindert sich von 400, auf 200,, wenn eine von der Concordia vorgeschlagene Kanzlei aus einem bundesweiten Netz von Rechtsanwälten ( ausgewählt wird. Es kommt keine in Anrechnung, wenn die Rechtsstreitigkeit nach einer Erstberatung durch einen Rechtsanwalt aus dem oben genannten bundesweiten Netz von Rechtsanwälten erledigt ist. Auch bei Inanspruchnahme einer Mediation entfällt die.

28 Zuschlag für Vermietung einer Wohneinheit im selbst bewohnten Einfamilien- * 400, haus mit Einliegerwohnung oder im selbst bewohnten Zweifamilienhaus (am Hauptwohnsitz) , 3.3. Zuschlag für vermietete Wohneinheiten außerhalb des selbst bewohnten Hauses oder im selbst bewohnten Mehrfamilienhaus bis 6.000, Jahresbruttomiete** je Wohneinheit , über 6.000, Jahresbruttomiete** 3,3 % je Wohneinheit der Jahresbruttomiete * Die je Rechtsschutzfall vermindert sich von 400, auf 200,, wenn eine von der Concordia vorgeschlagene Kanzlei aus einem bundesweiten Netz von Rechtsanwälten ( ausgewählt wird. Es kommt keine in Anrechnung, wenn die Rechtsstreitigkeit nach einer Erstberatung durch einen Rechtsanwalt aus dem oben genannten bundesweiten Netz von Rechtsanwälten erledigt ist. Auch bei Inanspruchnahme einer Mediation entfällt die. ** Zur Jahresbruttomiete/-pacht gehören auch die vereinbarten Nebenkosten (z. B. Heizung, Müllabfuhr usw.)

29 27 D Rechtsschutz für Selbstständige, Firmen und Vereine Nicht versicherbar sind: Berufssportler (insbesondere Fußball-Bundesligaspieler), Bewachungsunternehmen, Fassadenreiniger, Fensterreiniger, Gebäudereinigungsbetriebe, Personalleasingunternehmen, Rechtsanwälte, Sicherheitsunternehmen, Zeitarbeitsunternehmen. Anfragepflichtig sind: Sänger, Schauspieler. 1. Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige und Rechtsschutz für Firmen nach 24 Abs. 1 a) ARB (Grundversicherungsschutz ohne Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht) Hinweis zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl und der Jahreslohnsumme: Als 1 Beschäftigter zählen: 4 Teilzeitkräfte bis 30 Wochenstunden, 4 geringfügig Beschäftigte (400, - -Kräfte), 4 Aushilfen, 4 Heimarbeiter, 2 Saisonarbeiter, 2 Leiharbeiter und 2 Auszubildende. Ein Inhaber und mittätige Familienangehörige bleiben bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt. Jeder weitere Inhaber ist bei der Beschäftigtenzahl zu berücksichtigen. Jahreslohnsumme ist die Bruttolohn- und -gehaltssumme des Unternehmens für das letzte Geschäftsjahr, gerundet auf volle Euro-Beträge, die der Lohnsteuer unterliegt, ein schließlich Provisionen für angestellte Außendienstmit arbeiter, ausgenommen Sachbezüge Grundversicherungsschutz für Selbstständige und Firmen ohne 150, 250, 0 Beschäftigte , 84, 62, , 122, 92, , 227, 170, 7 10 Lohnsumme in ,05 4,20 3,10 mindestens 401, 331, 247, Lohnsumme in ,00 3,30 2,50 mindestens 612, 505, 378, Lohnsumme in ,50 2,90 2,20 mindestens 1.003, 828, 621, Lohnsumme in ,65 2,20 1,60 mindestens 2.005, 1.655, 1.242, über 100 Lohnsumme in ,10 1,75 1,30 mindestens 3.207, 2.646, 1.985,

30 28 2. Rechtsschutz für Vereine nach 24 Abs. 1 b) ARB (Grundversicherungsschutz ohne Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht) Der Beitrag richtet sich nach der Art des Vereins und der Gesamtzahl der aktiven Mitglieder und der sonstigen vom Verein beschäftigten Personen Grundversicherungsschutz für Vereine Vereine ohne Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportler oder -trainer bis 200 Mitglieder , 132, 98, über 200 Mitglieder je Mitglied 0,95 0,80 0,55 Vereine mit Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportlern oder -trainern ohne 150, 250, Direktionsanfrage 3. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für selbst genutzte Betriebsgrundstücke oder selbst genutzte Betriebsräume ( 29 ARB) 3.1. Versicherungsnehmer ist Eigentümer ohne 150, 250, bis 250 m 2 überdachte Fläche* , 64, 49, bis 500 m 2 überdachte Fläche* , 121, 91, über 500 m 2 überdachte Fläche* je m ,37 0,32 0, Versicherungsnehmer ist Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter bis Jahresbruttomiete/pacht **. 210, 174, 131, über Jahresbruttomiete/pacht **. 6,9 % 5,7 % 4,4 % der Jahresbruttomiete/-pacht ** * Berechnung der überdachten Fläche: Grundfläche x Stockwerke ** Zur Jahresbruttomiete/-pacht gehören auch die vereinbarten Nebenkosten (z. B. Heizung, Müllabfuhr usw.)

31 29 4. Verkehrs-Rechtsschutz ( 21 ARB) Da die Beiträge bei Selbstständigen und bei Nichtselbstständigen gleich sind, verweisen wir hier auf die Tarifabschnitte A1., A3., A4 und A5. 5. Privat-Rechtsschutz für Selbstständige ( 23 ARB) Der Versicherungsschutz ist für Personen bestimmt, die in ehelicher/eingetragener oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen leben. Die Beiträge sind bei Selbstständigen und bei Nichtselbstständigen gleich. Wegen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes, des Spezial- Straf-Rechtsschutzes und der Zusatzleistungen verweisen wir auf die Aus füh rungen zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz auf Seite 7 ff. Nicht versicherbare bzw. anfragepflichtige Berufsgruppen: siehe Seite Privat-Rechtsschutz l mit Wohnungs-Rechtsschutz ( 29 ARB). ohne 306, 150, 253, 250, 171, 5.2. Zuschlag für Vermietung einer Wohneinheit im selbst bewohnten Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder im selbst bewohnten Zweifamilienhaus (am Hauptwohnsitz) , 57, 41, 5.3. Privat-Rechtsschutz ohne Wohnungs-Rechtsschutz , 196, 130, 5.4. Zuschlag für Spezial-Straf-Rechtsschutz nach Sonderbedingungen (SSR) im privaten Lebensbereich, im beruflichen Bereich als NIchtselbstständiger und für das Ehrenamt Kostenübernahme in angemessener Höhe , 44, 35, 5.5. Zuschlag für Zusatzleistungen (Klausel 104 und unbegrenzte Ver sicherungssumme auch beim Schadenersatz-Rechtsschutz we gen Sachschäden) , 40, 31,

32 30 6. Privat-Rechtsschutz für Alleinstehende nach 23 ARB mit Klausel 100 (Single-Rechtsschutz) Der Versicherungsschutz ist für Personen bestimmt, die alleinstehend und unverheiratet sind bzw. von ihrem Ehepartner getrennt leben. Minderjährige und volljährige Kinder (letztere solange sie unverheiratet sind sowie noch keine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten) sind mitversichert. Nicht versicherbare bzw. anfragepflichtige Berufsgruppen: siehe Seite Privat-Rechtsschutz ohne 150, 250, für Alleinstehende l mit Wohnungs-Rechtsschutz ( 29 ARB). 287, 237, 157, 6.2. Zuschlag für Vermietung einer Wohneinheit im selbst bewohnten Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder im selbst bewohnten Zweifamilienhaus (am Hauptwohnsitz) , 57, 41, 6.3. Privat-Rechtsschutz für Alleinstehende ohne Wohnungs-Rechtsschutz , 180, 116, 6.4. Zuschlag für Spezial-Straf-Rechtsschutz nach Sonderbedingungen (SSR) im privaten Lebensbereich, im beruflichen Bereich als NIchtselbstständiger und für das Ehrenamt Kostenübernahme in angemessener Höhe , 44, 35, 6.5. Zuschlag für Zusatzleistungen (Klausel 104 und unbegrenzte Ver sicherungssumme auch beim Schadenersatz-Rechtsschutz we gen Sachschäden) , 40, 31,

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