Bürgerentlastungsgesetz
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- Oskar Otto
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1 Bürgerentlastungsgesetz Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge Oberursel Oktober 2009 Produktsteuern und Recht
2 Bürgerentlastungsgesetz Agenda Was ändert sich grundlegend? Kranken- und Pflegeversicherung was ist absetzbar Änderung der sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Überblick Beispielrechnungen Nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 2
3 Steuervorteile ab 2010 Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung müssen steuerlich voll abzugsfähig sein soweit die Beiträge einen sozialhilfegleichen Versicherungsschutz finanzieren = Leistungsniveau der GKV abzüglich Krankengeld Sonderausgabenrecht nicht verfassungskonform und somit ungültig EStG gilt insoweit nur noch bis Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für Kranken- und Pflegepflichtbeiträge durch das Bürgerentlastungsgesetz (BEG) zum Achtung: betrifft nur sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht Schicht I Aufwendungen! Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 3
4 Steuervorteile ab 2010 Die neue Regelung für sonstige Vorsorgeaufwendungen UNBEGRENZT steuerlich abzugsfähig (insoweit kein Höchstbetrag) Beitrag für Krankheitskostenvollversicherung auf GKV-Niveau (ohne Krankengeld) Pflegepflichtversicherung Beiträge für Kinder, nicht erwerbstätige Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. GKV: Krankenversicherungsbeitrag abzgl. 4% für Krankengeld (wenn enthalten) + Pflegepflicht PKV: Rechtsverordnung legt Anteil der unbegrenzt abzugsfähigen KV-Beiträge pro Vollversicherungstarif fest Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 4
5 Absetzbarkeit der Beiträge in der PKV Wie wird der absetzbare Beitragsteil (Niveau GKV) berechnet? Bei sog.»mischtarifen«wird der absetzbare Beitragsanteil anhand von Punktzahlen ermittelt. Zur Berechnung werden die Tarife in folgende Leistungsbereiche aufgeteilt Ambulante Basisleistungen Stationäre Basisleistungen Zahnärztliche Basisleistungen Heilpraktiker Einbettzimmer Zweibettzimmer oder Chefarzt Kieferorthopädie Höherwertige Zahnversorgung/Implantatversorgung Basisleistung, GKV- Niveau = unbegrenzt absetzbare Beitragsteile Mehrleistung = begrenzt absetzbare Beitragsteile, die für Steuerbescheinigung aus dem Beitrag herausgerechnet werden Alle anderen Leistungsunterschiede zum Beispiel Basistarif bleiben unberücksichtigt. Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 5
6 Absetzbarkeit der Beiträge in der PKV Wie wird der absetzbare Beitragsteil (Niveau GKV) berechnet? Die einzelnen Leistungsbereiche erhalten folgende Punktzahlen: Ambulante Basisleistungen 54,60 Punkte Stationäre Basisleistungen 15,11 Punkte Zahnärztliche Basisleistungen 9,88 Punkte Heilpraktiker 1,69 Punkte Einbettzimmer 3,64 Punkte Zweibettzimmer oder Chefarzt 9,24 Punkte Kieferorthopädie 0,26 Punkte Höherwertige Zahnversorgung/Implantatversorgung 5,58 Punkte Gesamtpunktzahl: 100,00 Punkte Punktzahl für nichtabsetzbare Leistungen: 20,41 Punkte Berechnungsformel für Abschlagsquotient: Punktzahl für nichtabsetzbare Leistungen/Gesamtpunktzahl Berechnung des nichtabsetzbaren Beitragteils: Tarifbeitrag*Abschlagsquotient Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 6
7 Absetzbarkeit der Beiträge in der PKV Wie wird der absetzbare Beitragsteil (Niveau GKV) berechnet? Beispiel für NK und PRIMO SB 1 Ambulante Basisleistungen 54,60 Punkte NK 54,60 PRIMO SB1 54,60 Stationäre Basisleistungen 15,11 Punkte 15,11 15,11 Zahnärztliche Basisleistungen 9,88 Punkte 9,88 9,88 Heilpraktiker 1,69 Punkte 1,69 1,69 Einbettzimmer 3,64 Punkte 3,64 0,00 Zweibettzimmer oder Chefarzt 9,24 Punkte 9,24 0,00 Kieferorthopädie 0,26 Punkte 0,26 0,26 Höherwertige Zahnversorgung/Implantatversorgung 5,58 Punkte 5,58 5,58 Gesamtpunktzahl: 100,00 Punkte 100,00 87,12 Punktzahl für nichtabsetzbare Leistungen: 20,41 Punkte 20,41 7,53 Abschlagsquotient: 0,2041 0,0864 Nichtabsetzbarer Beitragsanteil (Beitrag von 100 ) 20,41 8,64 Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 7
8 Absetzbarkeit der Beiträge in der PKV Wie wird der absetzbare Beitragsteil (Niveau GKV) berechnet? Beispiel für NK und PRIMO SB 1 Ambulante Basisleistungen 54,60 Punkte NK 54,60 PRIMO SB1 54,60 Stationäre Basisleistungen 15,11 Punkte 15,11 15,11 Zahnärztliche Basisleistungen 9,88 Punkte 9,88 9,88 Heilpraktiker 1,69 Punkte 1,69 1,69 Einbettzimmer 3,64 Punkte 3,64 0,00 Zweibettzimmer oder Chefarzt 9,24 Punkte 9,24 0,00 Kieferorthopädie 0,26 Punkte 0,26 0,26 Höherwertige Zahnversorgung/Implantatversorgung 5,58 Punkte 5,58 5,58 Gesamtpunktzahl: 100,00 Punkte 100,00 87,12 Punktzahl für nichtabsetzbare Leistungen: 20,41 Punkte 20,41 7,53 Abschlagsquotient: 0,2041 0,0864 Nichtabsetzbarer Beitragsanteil (Beitrag von 100 ) 20,41 8,64 Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 8
9 Steuervorteil 2010 Wie wird der absetzbare Beitragsteil (Niveau GKV-Leistung) berechnet? Leistungsbereich vorhanden? NK KS AV MAS ZVE ZVZ Leistungen GKV-Niveau ambulant ja ja ja ja ja ja Leistungen GKV-Niveau stationär ja ja ja ja ja ja Leistungen GKV-Niveau Zahn ja ja ja ja ja ja Heilpraktiker ja nein ja ja ja ja Einbettzimmer ja nein nein nein ja nein Zweitbettzimmer/Chefarzt ja nein nein ja ja ja Kieferorthopädie ja ja ja ja ja ja hochwertige Zahnleistungen ja ja ja ja ja ja Punkte Tarif gesamt 100,00 85,43 87,12 96,36 100,00 96,36 Punkte Tarif nicht absetzbar 20,41 5,84 7,53 16,77 20,41 16,77 Abschlagsquotien 0,2041 0,0684 0,0864 0,1740 0,2041 0,1740 Beitrag absetzbar zu 79,59% 93,16% 91,36% 82,60% 79,59% 82,60% Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 9
10 Steuervorteil 2010 Wie wird der absetzbare Beitragsteil (Niveau GKV-Leistung) berechnet? Leistungsbereich vorhanden? PRIMO/ PRIMO plus/ PRIMO B PRIMO M PRIMO Z Z plus Leistungen GKV-Niveau ambulant ja ja ja ja Leistungen GKV-Niveau stationär ja ja ja ja Leistungen GKV-Niveau Zahn ja ja ja ja Heilpraktiker ja ja ja nein Einbettzimmer nein nein nein nein Zweitbettzimmer/Chefarzt nein ja nein ja Kieferorthopädie ja ja ja ja hochwertige Zahnleistungen ja ja ja ja Punkte Tarif gesamt 87,12 96,36 87,12 94,67 Punkte Tarif nicht absetzbar 7,53 16,77 7,53 15,08 Abschlagsquotien 0,0864 0,1740 0,0864 0,1593 Beitrag absetzbar zu 91,36% 82,60% 91,36% 84,07% Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 10
11 Steuervorteile ab 2010 Was ist mit Selbstbehalten? Selbstbehalte werden nicht steuerlich berücksichtigt Hier ist ggf. eine steuerliche Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung möglich Was ist mit dem gesetzlichen Zuschlag und Risikozuschlägen? Diese werden zum Beitrag gezählt und sind zum gleichen Prozentsatz abzugsfähig wie die zugrunde liegende Krankheitskostenvollversicherung. Das Zufluss/Abfluss- Prinzip Es werden bei der Berechnung des absetzbaren Betrags nur die Beiträge berücksichtigt, die tatsächlich in dem jeweiligen Jahr geflossen sind. Das Finanzamt akzeptiert nur Beiträge, die auch tatsächlich bezahlt worden sind. D.h. eine BRE-Auszahlung oder ein Arbeitgeberzuschuss mindern den absetzbaren Beitrag, und zwar in dem Jahr, in dem sie ausgezahlt wurden. Beiträge für 2010, die um die Jahreswende gezahlt werden (10-Tages-Frist), zählen als Beiträge 2010 Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 11
12 Steuervorteile ab 2010 Was ist mit dem AG-Zuschuss? Dieser mindert den abzugsfähigen Beitrag des Steuerpflichtigen Achtung: Der AG-Zuschuss wird in voller Höhe mit dem steuerlich abzugsfähigen Teil des KV+Pflege-Beitrages des Steuerpflichtigen verrechnet! Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 12
13 Weiterer Fahrplan Was muss wann vom PKV-Unternehmen gemeldet werden? Summe der tatsächlich gezahlten und erstatteten abzugsfähigen Beiträge Meldung durch PKV- Unternehmen 2011 ELSTAM-Datenbank bis spätestens 28. Feb. Jan. Dez. Jan. Dez. 28. Feb. Jan. Voraussetzung: Dez. Dez. 2009: Bescheinigung an alle privat Versicherten über den monatlichen abzugsfähigen Sollbeitrag in 2010 (Stand: Januar 2010) Arbeitnehmer/Beamte: Weitergabe an Arbeitgeber Bescheinigung wird berücksichtigt im Lohnsteuerabzugsverfahren des Arbeitgebers in 2010 Einwilligung zur Datenübermittlung liegt vor Alle an ELSTAM gemeldeten Daten müssen dem Versicherungsnehmer für alle versicherten Personen mitgeteilt werden Lohnsteuerabzugsverfahren des Arbeitgebers in 2011 Abruf der Daten Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 13
14 Steuervorteile ab 2010 Die neue Regelung für sonstige Vorsorgeaufwendungen BEGRENZT abzugsfähig bis zu den neuen Höchstbeträgen sind zusätzliche sonstige Vorsorgeaufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung über GKV-Niveau ALO, Haftpflicht, Unfall BU-/EU-/Todesfallrisikoversicherungen alte Lebensversicherungen (88%) SOFERN die KV+Pflegebeiträge auf GKV-Niveau die Höchstbeträge nicht bereits ausfüllen Anhebung Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen von auf (mit steuerfreiem Zuschuss - Arbeitnehmer, Beamte) von auf (eigenfinanzierte KV-Beiträge - Selbständige) Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 14
15 Absetzbarkeit der Beiträge in der PKV Und so funktioniert es Fall 1 Fall / Voll absetzbar Absetzbarer Höchstbetrag für weitere Vorsorgeaufwendungen Voll absetzbar absetzbar Nicht absetzbar Nicht absetzbar Beitrag KKV auf GKV-Niveau und PPV Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen Beitrag KKV auf GKV-Niveau und PPV Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 15
16 Absetzbarkeit der Beiträge in der PKV Und so funktioniert es Fall 1 Fall / Voll absetzbar Absetzbarer Höchstbetrag für weitere Vorsorgeaufwendungen Voll absetzbar absetzbar Nicht absetzbar Nicht absetzbar Beitrag KKV auf GKV-Niveau und PPV Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen Beitrag KKV auf GKV-Niveau und PPV Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 16
17 Absetzbarkeit der Beiträge in der PKV Und so funktioniert es Fall 1 Fall / Voll absetzbar Absetzbarer Höchstbetrag für weitere Vorsorgeaufwendungen absetzbar Voll absetzbar Nicht absetzbar Nicht absetzbar Beitrag KKV auf GKV-Niveau und PPV Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen Beitrag KKV auf GKV-Niveau und PPV Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 17
18 Steuervorteil 2010 BürgerEntlastG ab Beispiel 1: Alleinstehender, PKV-Beitrag Euro, davon 10 % Komfortschutz, 200 Euro Pflegeversicherungsbeitrag, Haftpflicht + UV-Beitrag 200 Euro Beiträge zur Krankenversicherung Beiträge zur Pflegepflichtversicherung 200 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen 200 Steuervorteil 2010 Summe Höchstens Mindestens jedoch Basiskrankenversicherung (2.160 ) + Pflegepflichtversicherung (200 ) Anzusetzen sind Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 18
19 Steuervorteil 2010 BürgerEntlastG ab Beispiel 2: Alleinstehender, PKV-Beitrag Euro, davon 10 % Komfortschutz, 200 Euro Pflegeversicherungsbeitrag, Haftpflicht + UV-Beitrag 200 Euro Beiträge zur Krankenversicherung Beiträge zur Pflegepflichtversicherung 200 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen 200 Summe Höchstens Mindestens jedoch Basiskrankenversicherung (3.600 ) + Pflegepflichtversicherung (200 ) Anzusetzen sind Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 19
20 Steuervorteil 2010 Angestellte mit PKV. Beispiel: Herr Angestellt (ledig, über BBG) zahlt einen PKV-Beitrag von Euro (NK Euro und Pflegepflichtversicherung 300 Euro, für Krankentagegeld einen Beitrag von 240 Euro und für eine Pflegezusatzversicherung 280 Euro jährlich). An weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen wendet Herr A Euro auf. Was kann Herr A. in 2010 an Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen steuerlich ansetzen? KV+Pflege gesamt Sonstige VA Gesamt höchstens unbegrenzt steuerlich abzugsfähig NK x 79,59 % = Pflegepflicht AG-Zuschuss: x 50% = mindestens abzugsfähig Sonderausgabenabzug Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 20
21 Steuervorteil 2010 Vergleich Selbständiger und Arbeitnehmer Selbständiger Arbeitnehmer Monatsbeitrag NK 400,00 400,00 absetzbarer Anteil (79,59%) 318,36 318,36 Monatsbeitag PPV 45,00 45,00 absetzbarer Anteil (100%) 45,00 45,00 monatlich absetzbarer Gesamtbeitrag 363,36 363,36 AG-Zuschuss 222,50 tatsächlich absetzbarer Beitrag 363,36 140,86 Steuerersparnis/Monat (42% Grenzsteuersatz) 152,61 59,16 jährliche Steuerersparnis (42% Grenzsteuersatz) 1.831,33 709,93 Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 21
22 Absetzbarkeit der Beiträge in der PKV Da lohnt sich die Familie doch endlich mal.. Mann Frau Kind 1 Kind 2 Monatsbeitrag NK 370,00 450,00 110,00 110,00 absetzbarer Anteil (79,59%) 294,48 358,16 87,55 87,55 Monatsbeitag PPV 45,00 45, absetzbarer Anteil (100%) 45,00 45, monatlich absetzbarer Beitrag 339,48 403,16 87,55 87,55 tatsächlich absetzbarer Gesamtbeitrag Steuerersparnis/Monat (42% Grenzsteuersatz) jährliche Steuerersparnis (42% Grenzsteuersatz) 917,74 385, ,39 Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 22
23 Steuervorteil 2010 Sind Selbständige und GGF wirklich die Gewinner..? Beispiel 3: Herr GGF (ledig, nicht rentenversicherungspflichtig, keine bav, kein Zuschuss des AG zur KV) zahlt einen PKV-Beitrag von Euro (NK Euro und Pflegepflichtversicherung 300 Euro, für Krankentagegeld einen Beitrag von 240 Euro und für eine Pflegezusatzversicherung 280 Euro jährlich). An weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen wendet Herr GGF Euro auf. Was kann Herr GGF in 2010 an Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen steuerlich ansetzen? KV+Pflege gesamt Sonstige VA Gesamt höchstens unbegrenzt steuerlich abzugsfähig NK x 79,59 % = Pflegepflicht AG-Zuschuss: 0,00 Euro = 0 mindestens abzugsfähig Sonderausgabenabzug ? Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 23
24 Steuervorteil 2010 nicht wirklich (bis 2019) Sonderausgabenabzug 2010 Recht Günstigerprüfung mit Sonderausgabenrecht 2004 Vorsorgeaufwendungen insgesamt davon abzugsfähig Vorwegabzug Grundhöchstbetrag hälftiger Grundhöchstbetrag, max Sonderausgabenabzug Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 24
25 Steuervorteil 2010 Die liebe Günstigerprüfung. Günstigerprüfung Zur Erinnerung: Aktuell Recht 2004 mit Recht ab 2005 und erweiterter Günstigerprüfung Neu: Recht 2010 mit Recht 2004 und erweiterter Günstigerprüfung Angestellte: Günstigerprüfung weitgehend ohne Bedeutung Selbständige/GGF: Günstigerprüfung weiterhin von Bedeutung Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 25
26 Steuervorteil 2010 Die Probleme für GGF werden kleiner.. Keine Vorsorgepauschale mehr im Veranlagungsverfahren nur noch tatsächlich gezahlte Vorsorgeaufwendungen werden berücksichtigt pauschalierte Vorsorgepauschale nur noch im Lohnsteuerabzugsverfahren - ohne pauschale Rentenversicherungsbeiträge für nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer Auswirkung für nicht rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer kein Verlust der Vorsorgepauschale durch eine bav Basisrentenbeiträge können durch Vorsorgepauschale nicht mehr verpuffen Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 26
27 Steuervorteil 2010 Die Probleme sind aber nicht vollständig verschwunden. Zu beachten! Weiterhin ist Kürzung des Höchstbetrages für Schicht I Beiträge zu beachten! Für das Jahr 2009 ist Verlust Sonderausgabenabzug noch möglich auch nach 2009 sollte Quotelung beachtet werden! Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 27
28 Steuervorteil 2010 BürgerEntlastG ab Sonderausgabenabzug 2010 KV+Pflege gesamt Sonstige VA 800 Gesamt höchstens unbegrenzt steuerlich abzugsfähig x 90% = Pflegepflicht mindestens abzugsfähig Sonderausgabenabzug Günstigerprüfung mit Sonderausgabenrecht 2004 Vorsorgeaufwendungen insgesamt 3.350, davon abzugsfähig Vorwegabzug Grundhöchstbetrag 1.334, max. 282 Euro Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 28
29 Bürgerentlastungsgesetz Änderungen Ab dem Anhebung Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen von auf (mit steuerfreiem Zuschuss - Arbeitnehmer, Beamte) von auf (eigenfinanzierte KV-Beiträge - Selbständige) Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung steuerlich voll absetzbar GKV: nur AN-Anteil und ohne Anteil für die Krankengeldversicherung (4%) PKV: gezahlte Beiträge abzüglich Beitragsrückerstattungen und AG-Zuschüssen Anhebung Grundfreibetrag Grundtarif: von auf Splittingtarif: von auf Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 29
30 Bürgerentlastungsgesetz Verfügbares Einkommen steigt durch Bürgerentlastungsgesetz! Arbeitnehmer, Single, Brutto-Einkommen Abziehbare Vorsorgeaufwendungen bisher (2009): GRV-Beitrag ( x 19,9% x 68%) = 4.060,00 abzgl. AG-Anteil = 2.985, ,00 sonstige Vorsorgeaufwendungen max. = 1.500, ,00 Abziehbare Vorsorgeaufwendungen neu (2010): GRV-Beitrag ( x 19,9% x 70%) - AG-Anteil = 1.194,00 GKV-Beitrag ( x 7,9% x 96%) = 2.276,00 PV-Beitrag ( x 1,225% incl. Zuschlag) = 368, ,00 ESt-Vorteil incl. SolZ = 465,00 Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 30
31 Bürgerentlastungsgesetz Verfügbares Einkommen steigt durch Bürgerentlastungsgesetz! Arbeitnehmer, Single, Brutto-Einkommen Abziehbare Vorsorgeaufwendungen bisher (2009): GRV-Beitrag ( x 19,9% x 68%) = 5.413,00 abzgl. AG-Anteil = 3.980, ,00 sonstige Vorsorgeaufwendungen max. = 1.500, ,00 Abziehbare Vorsorgeaufwendungen neu (2010): GRV-Beitrag ( x 19,9% x 70%) AG-Anteil = 1.592,00 GKV-Beitrag ( x 7,9% x 96%) = 3.034,00 PV-Beitrag ( x 1,225% incl. Zuschlag) = 490, ,00 ESt-Vorteil incl. SolZ = 866 Produktsteuern und Recht Oktober 2009 Seite 31
32 Das Bürgerentlastungsgesetzjetzt Vorteil berechnen!
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