Steuergesetzrevision 2016 Vernehmlassung
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- Stefan Fuchs
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1 Finanzdirektion des Kantons Bern Münsterplatz Bern Bern, 23. September 2014 Steuergesetzrevision 2016 Vernehmlassung Sehr geehrte Damen und Herren Gestützt auf die Mailkorrespondenz vom mit Herrn Hänzi, nutzt die Sektion Bern des Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) die Gelegenheit, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Steuergesetzrevision 2016 zu äussern. Dies obschon der VCS nicht zum Kreis der geladenen Vernehmlassungsteilnehmenden zählt. Der VCS und seine Allianzpartner haben ihre Initiative «Für den öffentlichen Verkehr» zugunsten des direkten Gegenvorschlags «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur» (FABI) zurückgezogen. Ein wichtiger Grund für die den Rückzug der Initiative war, dass die ökologische Forderung Begrenzung des Pendlerabzuges auf 3000 Franken im Gegenvorschlag verankert ist. Aus diesem Grund nehmen wir ausschliesslich Stellung zum Art. 31 Abs. a, der die Begrenzung des Fahrkostenabzuges regelt. Die Sektion Bern des Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) begrüsst explizit den Vorschlag des Regierungsrates, die Begrenzung des Fahrkostenabzuges auf 3000 Franken analog der Regelung im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer festzulegen. VCS Verkehrs-Club der Schweiz Sektion Bern Bollwerk 35, Postfach 8550, 3001 Bern Tel
2 Begründung Gemäss den Ergebnissen des Mikrozenus Mobilität und Verkehr legten die Arbeitspendler durchschnittlich pro Arbeitsweg 14,2 Kilometer zurück ungefähr 10 Prozent mehr als noch im Jahr Das meistbenutzte Verkehrsmittel für den Arbeitsweg ist das Auto (53 Prozent). Der Anteil der Eisenbahn an den Hauptverkehrsmitteln lag bei 16 Prozent. Verglichen mit dem Jahr 2000 entspricht dies einer deutlichen Zunahme um 5 Prozentpunkte. Eine Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung stellt sich hinter eine geordnete, bodensparende Besiedlung der Schweiz. Die Revision des Raumplanungsgesetzes wurde mit 65% gutgeheissen. Es besteht Einigkeit darüber, dass die weitere Zersiedelung eingedämmt werden soll. Verschiedentlich wird auch eine bessere Durchmischung von Wohn- und Arbeitsorten gefordert. Immer noch entstehen in den Zentren Überbauungen mit mehrheitlich Büro- und Gewerbeflächen, während neue Wohnungen vorwiegend in der Peripherie gebaut werden. Allein mit raumplanerischen Vorgaben und ohne zusätzliche Massnahmen (push-pull-faktoren) bei Unternehmen, Investoren und Individuen ist es schwierig, die Pendlerdistanzen zu reduzieren. Die daraus entstehenden Pendlerströme belasten die Verkehrsinfrastruktur und machen weitere grosse Investitionen notwendig. Angesichts dieser Entwicklung ist es unverständlich, dass lange Pendelstrecken steuerlich bevorzugt behandelt werden. Im Weiteren ist es störend, dass es eine Differenzierung bei der Verkehrsmittelwahl (öffentlicher Verkehr, Fahrrad / Kleinmotorrad mit gelbem Kontrollschild, Motorradfahrer / Automobilisten) gibt. Am 6. September 2010 hat der VCS die eidgenössische Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr» eingereicht, mit der eine gesicherte Finanzierung für den öffentlichen Verkehr verlangt wurde. Der Bundesrat lehnte jedoch diese Volksinitiative ab. Nach seiner Auffassung hätte sie die zukünftige Finanzierung der Strasseninfrastruktur infrage gestellt. Er stellte ihr aber mit der Botschaft vom 18. Januar 2012 über den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur einen direkten Gegenentwurf gegenüber (FABI- Vorlage). Der Gegenentwurf setzt sich zusammen zum einen aus dem «Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative Für den öffentlichen Verkehr )», der verschiedene Änderungen in der Bundesverfassung vorsieht (Bundesbeschluss), und zum anderen aus dem «Bundesgesetz über die Finanzierung und den 1 Bundesamt für Statistik, 2012, Mobilität in der Schweiz, Ergebnisse des Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2010 Seite 2
3 Ausbau der Eisenbahninfrastruktur» (Bundesgesetz). Im Letzteren, einem Sammelgesetz, werden verschiedene Bundesgesetze geändert, so auch das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG, SR ) und das gleichdatierte Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG, SR ). Am 20. Juni 2013 haben die eidgenössischen Räte dem Bundesbeschluss und am 21. Juni 2013 dem Bundesgesetz zugestimmt. Der Bundesbeschluss wurde am 9. Februar 2014 Volk und Ständen zur Abstimmung Unterbreitet und mit 62% Ja-Stimmen und von 19 Kantonen und 6 Halbkantonen angenommen. Die Ziff. III Abs. 2 des Bundesgesetzes sieht vor: «Der Bundesrat veröffentlicht das Gesetz im Bundesblatt, wenn der Bundesbeschluss vom 20. Juni 2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur von Volk und Ständen angenommen worden ist.» (Vgl. BBl 2012, 1769) Gemäss Art. 26 Abs. 1 Bst. a DBG in der Fassung des Bundesgesetzes vom 21. Juni 2013 können als Kosten für den Arbeitsweg abgezogen werden: die notwendigen Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 3000 Franken für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte. Bis anhin konnten diese Kosten in unbeschränkter Höhe geltend gemacht werden. Die Zahlen aus dem Mikrozensus (BfS, 2012) legen dar, dass der durchschnittliche Arbeitsweg 12 km beträgt. Jeder zweiter Arbeitsweg ist kürzer als 5 km. Die durchschnittlichen Längenunterschiede des Arbeitsweges nach Raumtypen des Wohnorts variieren um max. 1,5 km vom Durchschnitt (11,7 km): - Agglomerationsgemeinden: 10,4 km - Übrige Agglomerationsgemeinden: 11,8 km - Isolierte Städte: 12.4 km - Ländliche Gemeinden 13.1 km In den ländlichen Gemeinden haben rund 79% der Erwerbstätigen im Arbeitsverkehr eine Wegdistanz (öv, MIV und LV) von weniger als 20 km im Vergleich zu den isolierten Städten mit 81%. Unterlagen des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) auf Basis des Mikrozensus legen dar, wie sich die Verteilung des Wegdistanzen des Arbeitsverkehr nach Kantonen darstellt: Die durchschnittliche Länge des Arbeitsweges im Kanton Bern beträgt 12,3 km (Schweizerischer Durchschnitt: 11,7 km). Aufgrund dieser Durchschnittszahlen ist keine systematische regionale Betroffenheit gemäss Wegdistanzen ersichtlich. Die regionale Betroffenheit liegt primär in und zwischen den gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen Agglomerationen, 70% aller Seite 3
4 Pendlerbewegungen erfolgen dort. Pendlerbewegungen aus ländlichen in städtische Gemeinden betragen nur rund 8%. Eine von der Berner Zeitung 2 durchgeführte Analyse der Berner Steuerdaten zeigt, dass von einer Begrenzung des Fahrkostenabzuges auf 3000 Franken nicht alle Landregionen stark betroffen wären. Die im gleichen Artikel erwähnten Rekordwerte von Franken Abzug sind stossend und dürfen nicht weiter hingenommen werden. Zwar stimmt es, dass in den Städten und deren Nachbarschaft der Anteil der betroffenen Steuerzahler tief ist. Doch auch in den südlichen Gemeinden des Oberlands könnten nur relativ wenige Pendler nicht mehr die vollen Fahrkosten abziehen. Eine Obergrenze oder auch Pauschalen bei Abzügen sind beim Steuerrecht üblich und gehen nicht auf besondere Betroffenheitsunterschiede ein. Der VCS anerkennt, dass bei Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit die Kosten für den Arbeitsweg zu den abzugsfähigen Berufskosten, d. h. den abzugsfähigen Gewinnungskosten gehören. Daher ist eine vollständige Abschaffung nicht mit kantonalem und eidgenössischem Recht vereinbar. Blick über die Kantonsgrenze Der Regierungsrat des Kantons Zürich hatte in der Vernehmlassung vom 29. Juni 2011 zur FABI- Vorlage zu einer Begrenzung des Fahrkostenabzugs Bedenken geäussert (RRB Nr. 834/2011). Aber selber später darauf hingewiesen, dass mit dem Bundesgesetz vom 21. Juni 2013 eine neue Ausgangslage entsteht, bei dessen Zustandekommen zu prüfen sei, ob auch im kantonalen Recht eine betragsmässige Begrenzung des Fahrkostenabzugs einzuführen sei. Auszug aus dem Protokoll: Eine solche Prüfung ist vorab im Hinblick darauf vorzunehmen, dass die direkte Bundessteuer und die Staats- und Gemeindesteuern gemeinsam veranlagt werden und unterschiedliche Regelungen zu einer Erschwerung des Veranlagungsverfahrens führen. 3 Somit kann angenommen werden, dass sich die Regierung des Kantons Zürich nun auch mit einer Reduktion des Fahrkostenabzugs beschäftigt Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich, Sitzung vom 20. November 2013 [KR-Nr. 272/2013] Anfrage (Zukunft des Pendlerabzuges bei den Staatssteuern) Seite 4
5 Aus diesen Gründen unterstütz die Sektion Bern des Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) den Vorschlag des Regierungsrates und dankt Ihnen nochmals für die Gelegenheit zur Vernehmlassung. Freundliche Grüsse VCS Verkehrs-Club der Schweiz Sektion Bern Stéphanie Penher Geschäftsleiterin Seite 5
Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.
ANTWORT auf die Motion 1.073 der Grossräte Pascal Luisier, PDCB, und Xavier Moret, PLR, betreffend vollumfänglicher Steuerabzug für Krankenkassenprämien (10.03.2010) Die Motionäre weisen darauf hin, dass
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