Informationen zu Hartz IV. 27 Fragen und Antworten wesentliche Änderungen, Betroffene, Auszahlung, Zuschläge, Vorsorge, Sozialhilfeempfänger

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationen zu Hartz IV. 27 Fragen und Antworten wesentliche Änderungen, Betroffene, Auszahlung, Zuschläge, Vorsorge, Sozialhilfeempfänger"

Transkript

1 Informationen zu Hartz IV 27 Fragen und Antworten wesentliche Änderungen, Betroffene, Auszahlung, Zuschläge, Vorsorge, Sozialhilfeempfänger

2 I. Fragenübersicht 1. Wer ist von Hartz IV betroffen? 2. Worin liegt der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II? 3. Wie viele Menschen betrifft die Reform? 4. Wer gilt als erwerbsfähig? 5. Was ist mit Alleinerziehenden, die wegen der Kinder nicht arbeiten können? 6. Wird der Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II abgefedert? 7. Fallen die Betroffenen ins Bodenlose? 8. Ist Hartz IV ein Problem besonders in Ostdeutschland? 9. Was ändert sich für Arbeitslosenhilfebezieher? 10. Was ändert sich für Sozialhilfeempfänger? 11. Wie hoch sind die neuen Geldleistungen? 12. Welche Zuschläge gibt es? 13. Welcher Wohnraum ist angemessen? 14. Müssen Arbeitslosengeld-II-Empfänger in Plattenbauten umziehen? 15. Müssen Arbeitslosengeld-II-Empfänger die Kosten für Energie, Kabelgebühren, GEZ und Telefonanschluss von Arbeitslosengeld-II- Empfängern selbst tragen? 16. Müssen Arbeitslosengeld-II-Empfänger die 10 EURO Arztgebühr bezahlen? 17. Wann werden die neuen Geldleistungen ausgezahlt? 18. Wieviel Vermögen darf man behalten? 19. Was passiert mit Vermögen, das der Altersvorsorge dient? 20. Was passiert mit Ausbildungsversicherungen der Kinder? 21. Wer muss Unterhalt leisten? 22. Wieviel darf man hinzuverdienen? 23. Wer berechnet das alles? 24. Wer ist mein Ansprechpartner? 25. Welche Arbeiten sind zumutbar? 26. Was passiert, wenn ich eine zumutbare Arbeit ablehne? 27. Welche Regelungen gelten für Jugendliche bis 25 Jahre? II. Fragen und Antworten 1. Wer ist von Hartz IV betroffen? Betroffen sind die Menschen, die zur Zeit Arbeitslosen- oder Sozialhilfe beziehen, also mindestens zwölf Monate arbeitslos und bedürftig sind, sowie jene, die künftig aus dem Bezug des Arbeitslosengeldes I herausfallen. Das Arbeitslosengeld I wird in der Regel noch höchstens zwölf Monate gezahlt. Personen, die mindestens 56 Jahre alt sind, erhalten Arbeitslosengeld I 18 Monate. 2. Worin liegt der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II? Das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld I ist eine befristet gewährte Versicherungs-leistung, die Arbeitnehmer bei Verlust ihres Arbeitsplatzes vor dem völligen Einkom-mensausfall schützen soll. Ziel ist nicht etwa die Daueralimentation, sondern die möglichst rasche Rückkehr ins Berufsleben. Das

3 steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II ist dagegen eine Fürsorgeleistung der Solidargemeinschaft für jene, die nicht aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt bestreiten können. 3. Wieviele Menschen betrifft die Reform? Deutschlandweit gelten bis der 2,8 Millionen Sozialhilfeempfänger als erwerbsfähig und erhalten künftig statt der Sozialhilfe das neue Arbeitslosengeld II. Die nicht erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger erhalten das neue Sozialgeld, das etwa der Sozialhilfe entspricht. Außerdem erhalten die 2,1 Millionen Bezieher von Arbeitslosenhilfe das neue Arbeitslosengeld II, sofern sie erwerbsfähig sind. Sonst erhalten sie Sozialgeld. In Sachsen dürften ca bisherige Sozialhilfeempfänger als erwerbsfähig gelten. Sie erhalten künftig statt der Sozialhilfe das neue Arbeitslosengeld II. Hinzu kommen ca bisherige Arbeitslosenhilfeempfänger, so dass insgesamt Menschen grundsätzlich Arbeitslosengeld II erhalten können. Nach ersten Schätzungen dürften jedoch ca bisherige Arbeitslosenhilfeempfänger wegen fehlender Bedürftigkeit (Anrechnung von Einkommen des Ehegatten, etc.) keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, so dass insgesamt ca Arbeitslosengeld- II-Empfänger in Sachsen erwartet werden. Rechnet man die Familien-angehörigen von ca hinzu, sind von der Umstellung auf Arbeitslosengeld II ca Menschen in Sachsen betoffen. 4. Wer gilt als erwerbsfähig? Erwerbsfähige sind Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die fähig sind, mindestens drei Stunden täglich unter üblichen Bedingungen zu arbeiten. 5. Was ist mit Alleinerziehenden, die wegen der Kinder nicht arbeiten können? Auch sie gelten als erwerbsfähig. Ob eine Erwerbstätigkeit vorübergehend unzumutbar ist (beispielsweise wegen der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren), spielt bei der Bestim-mung der Erwerbsfähigkeit keine Rolle. 6. Wird der Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II abgefedert? Ja, und zwar mit einem befristeten Zuschuss. Dieser gleicht im ersten Jahr zwei Drittel, im zweiten Jahr ein Drittel der Differenz zwischen Arbeitslosengeld I und Wohngeld und Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld aus. Der Zuschlag ist im ersten Jahr auf 160 Euro je Person und Monat gedeckelt; für jedes minderjährige Kind gibt es zusätzlich bis zu 60 Euro. Im zweiten Jahr wird der Zuschlag halbiert, im dritten Jahr ganz gestrichen.

4 7. Fallen die Betroffenen ins Bodenlose? Nein. Die Grundsicherung als unteres Auffangnetz soll einen solchen Absturz verhindern. Im internationalen Vergleich ist die Absicherung in Deutschland eher hoch. Erwerbslose erhielten im Jahr 2002 nach 60 Monaten Arbeitslosigkeit immer noch rund zwei Drittel ihres früheren Nettoverdienstes. Kaum ein Land zahlt seinen Langzeitarbeitslosen mehr. 8. Ist Hartz IV ein Problem besonders in Ostdeutschland? Knapp die Hälfte der Arbeitslosengeld-II-Bezieher leben in Ostdeutschland. Außerdem ist dort die Erwerbstätigkeit der Frauen sehr viel höher; dies hat insofern Folgen, als das Erwerbseinkommen des Partners auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Um etwaige Nachteile auszugleichen, erhält der Osten mehr Beschäftigungshilfen. So sollen Wiedereingliederungsmittel bevorzugt in Regionen mit mehr als 15 Prozent Arbeitslosig-keit fließen. Dies betrifft - neben wenigen Ballungsräumen im Westen - vornehmlich die neuen Länder. Sie sollen außerdem wie bisher 41 Prozent der Mittel für die aktive Arbeits-marktpolitik erhalten; die ursprünglich vorgesehene Quote von 36 Prozent soll korrigiert werden. Auch die Verpflichtungsermächtigungen für Eingliederungsleistungen wurden zugunsten des Ostens verteilt: Von den insgesamt freigegebenen 1,3 Milliarden Euro fließen knapp 38 Prozent in die neuen Länder; bei einer Verteilung anhand der Zahl der Bedarfsgemeinschaften wären es 35,6 Prozent gewesen. 9. Was ändert sich für Arbeitslosenhilfebezieher? Sie dürften sich, zumindest mittelfristig, materiell eher schlechter stellen. Geldleistungen werden tendenziell unter dem bisherigen Niveau liegen. Auch für die Rentenversicherung wird künftig kein einkommensabhängiger Betrag, sondern nur noch der Mindestbetrag gezahlt. Die Kriterien für die Vermögensanrechnung werden strenger gefasst; die Frei-beträge für die Altersvorsorge hingegen erhöht. Erstmals wird auch das Vermögen des Partners mit berücksichtigt. Dadurch werden nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit deutschlandweit rund bisherige Arbeitslosenhilfebezieher kein Arbeits-losengeld II erhalten, in Sachsen dürften rund Arbeitslosenhilfebezieher kein Arbeitslosengeld II erhalten. Auch Ansprüche auf ergänzende Sozialhilfe gibt es nicht mehr. 10. Was ändert sich für Sozialhilfeempfänger? Sie werden sich eher besser stellen. Viele sind von 2005 an erstmals kranken-, pflege- und rentenversichert. Nur zur Arbeitslosenversicherung zahlt der Bund keine Beiträge. Bisher übernehmen die Sozialämter die Sozialversicherungsbeiträge nur unter bestimmten Bedingungen. Außerdem stehen ihnen künftig die Leistungen der Arbeitsagenturen (Beratung, Vermittlung, Beschäftigungsförderung und Weiterbildung) offen. Derzeit haben die Betroffenen nur Zugang zu kommunalen Beschäftigungsmaßnahmen; auch die Instrumente der Arbeitsagenturen stehen ihnen nur eingeschränkt zur Verfügung. Materielle Abstriche sind kaum zu befürchten, da das Sozialgeld etwa der Sozialhilfe entspricht. Vor allem Erwerbslose mit Kindern und Geringverdiener dürften wegen der Zuschläge anfangs sogar mehr Geld als heute erhalten. Auch die Kriterien für die Vermögensanrechnung sind für das Arbeitslosengeld II wesentlich großzügiger als für die bisherige Sozialhilfe. Jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige darf künftig ein eigenes Kraftfahrzeug besitzen; für Sozialhilfeempfänger ist dies derzeit nur in Einzelfällen zulässig. Auch werden Eltern oder Kinder nicht zum Unterhalt herangezogen (Ausnahme: minderjährige Hilfebedürftige und Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und die Erstausbildung noch nicht vollendet haben). 11. Wie hoch sind die neuen Geldleistungen?

5 Das Arbeitslosengeld II beträgt 331 Euro im Monat für einen Alleinstehenden. Paare erhalten zweimal 90 Prozent des Regelsatzes (zusammen 596 Euro im Osten), 15 bis 18 Jahre alte Kinder erhalten 80 Prozent (265 Euro), Kinder bis 14 Jahre bekommen 60 Prozent (199 Euro) des Regelsatzes im Monat. Alle weiteren Personen in der Bedarfs-gemeinschaft (zum Beispiel die im Haushalt lebenden Eltern) erhalten ebenfalls 80 Prozent. Die Regelleistung beinhaltet auch eine Pauschale für die bisher vom Sozialamt zusätzlich gewährten einmaligen Beihilfen. Aus diesem Grund liegt die Regelleistung nach dem SGB II mit 331,- EURO für Alleinstehende deutlich über dem (noch bis zum gültigen) Regelsatz für alleinstehende Sozialhilfeempfänger (in Sachsen: 282,- EURO). Aber auch die Regelsätze für Sozialhilfeempfänger werden mit in Kraft treten des SGB XII zum um eine entsprechende Pauschale erhöht. Zusätzliche einmalige Beihilfen sind daher nur noch möglich für die Erstausstattung der Wohnung, für Erstausstattung für Bekleidung oder für mehrtägige Klassenfahrten der Kinder. Hinzu kommen die tatsächlichen Miet- und Heizkosten für eine angemessene Unterkunft. Für 2005 schätzt das Bundeswirtschaftsministerium die durchschnittliche Bruttowarm-miete auf 353 bis 379 Euro. Hinzu kommen noch einmalige Leistungen, sowie die Beiträge zur Sozialversicherung. 12. Welche Zuschläge gibt es? Werdende Mütter erhalten 56,27 Euro Zuschlag je Monat (17 Prozent der Regelleistung). Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern bekommen einen Zuschlag von zumeist 36 Prozent des Regelsatzes. Für Behinderte beträgt der Zuschlag 35 Prozent der Regel-leistung (115,85 Euro). Auch der Mehrbedarf für medizinische Ernährung wird erstattet. Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Lebensunterhalt, nicht aber den ihrer Kinder bestreiten können, erhalten längstens 36 Monate lang einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro je Monat und Kind. 13. Welcher Wohnraum ist angemessen? Angelehnt an die Sozialhilfe-Praxis werden für einen Single 45 bis 50 Quadratmeter als angemessen erachtet. Für ein Paar sind es 60 Quadratmeter oder zwei Zimmer, für drei Personen 75 Quadratmeter (3 Zimmer), für vier Personen 85 bis 90 Quadratmeter (4 Zimmer). Für jede weitere Person kommen 10 Quadratmeter oder ein Wohnraum hinzu. Die Obergrenze für selbstgenutzte Eigentumswohnungen beträgt 120 Quadratmeter, für ein Haus liegt sie bei 130 Quadratmetern.

6 Zugleich muss auch der Mietpreis angemessen sein, d. h. er hat im unteren Bereich der ortsüblichen Mieten zu liegen (in Dresden wird z. B. gegenwärtig i. d. R. eine Kaltmiete von bis zu 4,09 EUR / m² als angemessen betrachtet). Einige Kommunen haben bereits angekündigt, dass sie für ALG II-Empfänger auch eine Kaltmiete von 4,50 EUR / m² noch für angemessen ansehen. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf der Hilfebedürftigen so lange zu berücksichtigen, wie es den Hilfebedürftigen nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwen-dungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Bei selbstgenutztem angemessenem Eigentum gehören zu den Unterkunftskosten auch damit verbundene Belastungen wie Hypothekenzinsen, Grundsteuer, Versicherung und Nebenkosten, nicht aber die Tilgungsraten. 14. Müssen Arbeitslosengeld-II-Empfänger in Plattenbauten umziehen? Mit Massenumzügen ist nicht zu rechnen, da auch jetzt schon nur Arbeitslosenhilfe gezahlt wird, wenn die Betroffenen in einem angemessenen Wohnraum leben. Auch liegt die Durchschnittsmiete der Arbeitslosenhilfebezieher nicht wesentlich über jener der Sozialhilfeempfänger. Der Verkauf selbstgenutzten Wohneigentums ist unzumutbar, wenn den Betroffenen dadurch ein Verlust von mehr als 10 Prozent entstünde. 15. Müssen Arbeitslosengeld-II-Empfänger die Kosten für Energie, Kabelgebühren, GEZ und Telefonanschluss von Arbeitslosengeld-II- Empfängern selbst tragen? Energie: Ja, denn die Aufwendungen sind in der Regelleistung enthalten. Kabelgebühren Ja, sie gehören grundsätzlich nicht zum notwendigen Bedarf, es sei denn, der Hilfe-suchende findet auf dem Wohnungsmarkt keine angemessene Wohnung ohne Kabel-anschluss. Rundfunkgebühren: Voraussichtlich nein. Personenkreis der von den Rundfunk- und Fernsehgebühren Befreiten soll auf die ALG II- Empfänger erweitert werden. Telefonanschluss: Ja, aber voraussichtlich erhalten auch die ALG II-Empfänger (genau wie Sozialhilfe-empfänger) als einkommensschwache Personengruppe den Sozialtarif der Deutschen Telekom, eine Ermäßigung der Grundgebühr. 16. Müssen Arbeitslosengeld-II-Empfänger die 10 EURO Arztgebühr bezahlen? Ja.

7 17. Wann werden die neuen Geldleistungen ausgezahlt? Die Sozialhilfe wird bisher am Monatsanfang, die Arbeitslosenhilfe am Monatsende ausgezahlt. Nach dem jüngsten Beschluss der Bundesregierung soll das Arbeitslosengeld II im Januar 2005 am Monatsanfang ausgezahlt werden, unabhängig davon, ob die Empfänger Ende Dezember 2004 noch andere Leistungen erhalten haben. Für die Zukunft soll eine Regelung solche Doppelüberweisungen ausschließen und dafür sorgen, dass sich die Auszahlung ausschließlich an der tatsächlichen Bedürftigkeit orientiert. 18. Wieviel Vermögen darf man behalten? Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, seinem Partner und jedem Kind stehen ein Grund-freibetrag von 200 Euro je Lebensjahr zu, je Person aber mindestens und höchstens Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag von jeweils 750 Euro für notwendige Anschaf-fungen. Wer vor dem 1. Januar 1948 geboren ist, hat Anspruch auf einen erhöhten Frei-betrag von 520 Euro je Lebensjahr bis zu einer Höchstgrenze von Euro. Die Frei-beträge für die derzeitigen Sozialhilfeempfänger liegen deutlich niedriger und betragen lediglich Euro für den Hilfebezieher, 614 Euro für den Partner und 256 Euro für jedes Kind. Außerdem werden weder der Hausrat noch eine selbstgenutzte angemessene Eigentumswohnung oder ein selbstgenutztes angemessenes Haus angerechnet. Zudem darf jeder Hilfeempfänger ein angemessenes Auto besitzen. 19. Was passiert mit Vermögen, das der Altersvorsorge dient? Das gesamte Vermögen aus der sogenannten Riester-Rente bleibt unangetastet. Für Lebensversicherungen, die eindeutig der Altersvorsorge dienen und nicht vor dem Ruhestand ausgezahlt werden, können der Arbeitslosengeld-II-Empfänger und sein Partner einen zusätzlichen Freibetrag von 200 Euro je Lebensjahr, höchstens aber Euro je Person geltend machen. Nur den Betrag des Rückkaufswerts, der über diese Freibeträge hinausgeht, müssen die Betroffenen aufbrauchen, bevor sie Arbeitslosengeld II beziehen können. Eine Auflösung der Versicherung ist nur dann zumutbar, wenn dem Betroffenen dadurch nicht ein Verlust von mehr als 10 Prozent der eingezahlten Beträge entsteht. 20. Was passiert mit Ausbildungsversicherungen der Kinder? Nach der jüngsten Einigung im Kanzleramt soll der Freibetrag zum Schutz von Sparver-mögen der Kinder schon vom ersten Lebensjahr an Euro betragen. Bisher war dies erst vom 15. Lebensjahr an vorgesehen. Außerdem hat jedes Mitglied der Bedarfs-gemeinschaft, also auch die Kinder, Anspruch auf einen weiteren Freibetrag von 750 Euro. Mit diesen Freibeträgen soll auch der Schutz der Ausbildungsversicherungen abgegolten sein.

8 21. Wer muss Unterhalt leisten? Bei der Berechnung des Unterhaltes werden nur Einkommen und Vermögen des Lebens-partners und geschiedenen Ehegatten berücksichtigt. Für volljährige Kinder, die ihren Lebensunterhalt alleine bestreiten, erhalten die Eltern keine Unterstützung. Kann das Kind seinen Lebensunterhalt nur zum Teil selbst decken, erhält es Arbeitslosengeld II. 22. Wieviel darf man hinzuverdienen? Wer gemeinnützige Arbeiten - sogenannte Arbeitsgelegenheiten - annimmt, erhält zusätz-lich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung von einem oder zwei Euro je Stunde, ohne dass sich dadurch die Bezüge verringern. Ein Alleinstehender kann auf diese Weise 850 bis 1000 Euro netto im Monat beziehen. Einkünfte aus einem regulären Mini-Job werden dagegen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Wer eine reguläre Erwerbstätigkeit aufnimmt, darf von einem Bruttolohn bis 400 Euro 15 Prozent, von 401 bis 900 Euro darüber hinaus 30 Prozent und von 901 bis Euro noch einmal 15 Prozent behalten. Aufgrund dieser Freibeträge wird ein hinzuverdienter Euro erst oberhalb von Euro vollständig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. In der Sozialhilfe war dies bisher schon von einem Bruttoeinkommen von 691 Euro an möglich. Der alte Grund-freibetrag von 165 Euro bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, bis zu dem das gesamte Einkommen immer anrechnungsfrei war, entfällt. Nehmen Arbeitslosengeld-II-Empfänger eine Beschäftigung auf, deren Bezahlung nicht ausreicht, um den Lebens-unterhalt zu decken, kann der Fallmanager zusätzlich einen nach Ermessen zu bestim-menden Lohnzuschuss als Einstiegsgeld gewähren. 23. Wer berechnet das alles? Die Bundesagentur für Arbeit verschickt derzeit 16 Seiten umfassende Fragebögen. Voraussichtlich erst Mitte September werden die letzten Fragebögen bei den Betroffenen ankommen. Die gut 3 Millionen Anträge werden dann von den BA-Mitarbeitern von Hand in die Computer der Arbeitsverwaltung eingegeben, die bis Dezember die Leistungen berechnen. 24. Wer ist mein Ansprechpartner? Langzeitarbeitslose sollen künftig Hilfen aus einer Hand in den sogenannten Job-Centern erhalten. Die Arbeitsagenturen und Sozialämter sollen dazu Arbeitsgemeinschaften bilden. Jeder Betroffene erhält einen persönlichen Ansprechpartner, den sogenannten Fall-manager, der auch über Zusatzleistungen wie die Finanzierung des Führerscheinerwerbs oder die Zahlung eines Einstiegsgeldes entscheidet. 25. Welche Arbeiten sind zumutbar? Grundsätzlich ist jede Arbeit zumutbar, auch wenn sie nicht der früheren Ausbildung entspricht, die Bedingungen ungünstiger sind und der Arbeitsort weiter entfernt ist als bei der vorherigen Tätigkeit. Eine Arbeit ist nur dann nicht zumutbar, wenn sie sittenwidrig ist, der Lohn also 30 Prozent oder mehr unter dem Branchenniveau liegt, wenn der Bedürftige zu der Arbeit geistig, seelisch und körperlich nicht in der Lage ist oder wenn durch die Arbeit die Erziehung eines Kindes oder die Pflege von Angehörigen gefährdet wäre. 26. Was passiert, wenn ich eine zumutbare Arbeit ablehne? Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder Eingliederungsmaß-nahme ablehnt oder nicht genug Eigeninitiative bei der Jobsuche zeigt, dem wird die Regelleistung für drei Monate um 30 Prozent (rund 100 Euro) gekürzt, beim zweiten Mal um 60 Prozent, bei mehrfacher Ablehnung kann

9 es ganz gestrichen werden. Zudem entfällt schon bei der ersten Ablehnung der befristete Zuschuss, der den Übergang auf das Arbeitslosengeld II abmildern soll 27. Welche Regelungen gelten für Jugendliche bis 25 Jahre? Alle Arbeitslosengeld-II-Empfänger unter 25 Jahren haben einen Rechtsanspruch auf eine Arbeit, eine Lehrstelle, einen Praktikumsplatz oder eine gemeinnützige Arbeitsgelegen-heit. Dafür sind aber auch die Sanktionen schärfer. Lehnen sie ein Beschäftigungs- oder Qualifizierungsangebot ab, werden ihnen die Geldleistungen drei Monate lang komplett gestrichen; lediglich die Miet- und Heizkosten werden direkt an den Vermieter gezahlt. Auch haben sie weiterhin Anspruch auf alle Beratungs- und Eingliederungsleistungen. Zudem können ergänzend Sach- oder geldwerte Leistungen erbracht werden. Weitere Informationen: Quellen: FAZ vom , SMS

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,

Mehr

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Unterhalt vom Vater des Kindes Bereits in der Schwangerschaft und natürlich nach der Geburt ist der Vater des Kindes verpflichtet Unterhalt für dich und Euer

Mehr

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Alle Infos rund um Hartz IV Ihr Geld, Ihr Recht, Ihre Pflichten

Alle Infos rund um Hartz IV Ihr Geld, Ihr Recht, Ihre Pflichten Hartz IV - Wer hat Anspruch auf Hartz IV? 1 Wer bekommt Hartz IV? Wie hoch sind die Regelsätze? Hartz IV - Vermögen & Nebenverdienste 2 So viel Geld darf man dazu verdienen & besitzen Hartz IV - Checkliste

Mehr

Häufig gestellte Fragen zu Hartz IV: Was Sie über die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende wissen sollten:

Häufig gestellte Fragen zu Hartz IV: Was Sie über die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende wissen sollten: (Juli 2004) Häufig gestellte Fragen zu Hartz IV: Was Sie über die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende wissen sollten: Grundsätze 1. Warum werden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt? Heute

Mehr

Erläuterungen zu den ALGII-Beispiele

Erläuterungen zu den ALGII-Beispiele (1) Tabelle ALGII-Regelsätze: Alleinerziehende Alleinstehende Personen mit minderjährigem Partner 2 Partner ab 19. Lebensjahr jede weitere volljährige Person der BG* Kinder ab 15 Jahre 18 Jahre Kinder

Mehr

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz IV ) Hilfe beim Ausfüllen des Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II Herzlichen Dank an die Agentur

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

Wesentliche Änderungen 19

Wesentliche Änderungen 19 Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

Arbeitshilfe: Regelbedarf und Mehrbedarf im SGB II ab 1.1.2013)

Arbeitshilfe: Regelbedarf und Mehrbedarf im SGB II ab 1.1.2013) Arbeitshilfe: und im SGB II ab 1.1.2013) sstufe 1 für alleinstehende oder alleinerziehende 382,- Leistungsberechtigte sstufe 2 für Ehegatten und Lebenspartner sowie sonstige 345,- volljährige Partner innerhalb

Mehr

Hartz IV: Menschen in Arbeit bringen. agenda 2010. www.spdfraktion.de

Hartz IV: Menschen in Arbeit bringen. agenda 2010. www.spdfraktion.de D E U T S C H L A N D E R N E U E R N Hartz IV: Menschen in Arbeit bringen agenda 2010 www.spdfraktion.de Zehn Gründe für Hartz IV Mit Hartz IV... erhalten alle Arbeitsuchenden eine Chance Bislang wurden

Mehr

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2014)

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2014) Caritasverband für das Bistum Aachen e. V. Testbogen 1 zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2014) Leistungsberechtigung: - Erreichen der Regelaltersgrenze

Mehr

Mustermann Vorname. Mustermann. Florian-Siegfried. Jennifer Geburtsdatum 08.03.1979. Energie W armwasser 18,51 7,75 7,75 3,01 750,00

Mustermann Vorname. Mustermann. Florian-Siegfried. Jennifer Geburtsdatum 08.03.1979. Energie W armwasser 18,51 7,75 7,75 3,01 750,00 Seite 1 von 6 22022BG0000001 B e r e c h n u n g s b o g e n Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom 30.07.2012. Die Berechnung der Leistung ist im Merkblatt "SGB II - Grundsicherung

Mehr

Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II

Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II - 1 - Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II Im folgenden sind die Ansprüche von Frauke & Sandra auf AlgII bzw. Sozialgeld zu prüfen. Alle aufgeführten Paragraphen, sofern nicht anders angegeben,

Mehr

Christof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen

Christof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Verwaltungswissenschaften Christof Stock / Vera Goetzkes SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Gegenstand dieser Lerneinheit in Stichworten 1. Wie finde ich das richtige Gesetz? 2. Wie finde ich

Mehr

Ökonomische Unterstützungsmöglichkeiten - Arbeitslosengeld II -

Ökonomische Unterstützungsmöglichkeiten - Arbeitslosengeld II - Ökonomische Unterstützungsmöglichkeiten - Arbeitslosengeld II - Von: Alexandra Bakarec, Sonja Bastek, Sarah Kaussow und Sven Maibaum In Deutschland beziehen in diesem Jahr (2012) etwa 4,5 Millionen Menschen

Mehr

} Marie-Luise Dött Mitglied des Deutschen Bundestages

} Marie-Luise Dött Mitglied des Deutschen Bundestages } Marie-Luise Dött Mitglied des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 Unter den Linden 71, Zimmer 216 11011 Berlin Tel: (030) 227 73700 Fax: (030) 227 76888 Email: marie-luise.doett@bundestag.de

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE

LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE NACH DEM SOZIALGESETZBUCH II (SGB II) GUT ZU WISSEN! KOMPLIZIERTES EINFACH AUSGEDRÜCKT Was kann ich tun, wenn ich schwanger bin und mein Einkommen zu gering ist? Sie können bei

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund

Mehr

Gliederung. Arbeitslosengeld II. Arbeitslosen- & Sozialhilfe. Hintergrund der Sozialreform

Gliederung. Arbeitslosengeld II. Arbeitslosen- & Sozialhilfe. Hintergrund der Sozialreform Arbeitslosengeld II Ziele, Inhalte und Auswirkungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende Kyra C. Kneis 24.Juni 2004 Gliederung 1. Das bisherige System: Arbeitslosen- und Sozialhilfe 2. Hintergrund der

Mehr

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen und Tipps Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem

Mehr

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Persönliche Vorsprachen: Hauptstrasse 101, 94080 Osnabrück Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt Frau Testbogen 35 11112 Musterstadt

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Thema Soziale Sicherung

Thema Soziale Sicherung Statistik-Monitoring Delmenhorst Thema Soziale Sicherung Fachdienst Stand: Oktober 215 1. SGB II Empfänger SGB II- Empfänger und Bedarfsgemeinschaften in Delmenhorst (jeweils am 31.12.) 12. 11. 1. 9. 8.

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder

Mehr

Vorwort Seite 2 Drei dicke Pluspunkte 3 17 Fragen und Antworten 3

Vorwort Seite 2 Drei dicke Pluspunkte 3 17 Fragen und Antworten 3 Vorwort Seite 2 Drei dicke Pluspunkte 3 17 Fragen und Antworten 3 1) Wie lange haben Arbeitsuchende Anspruch auf Arbeitslosengeld? 2 2) Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld? 2 3) Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Mehr

Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts

Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts Gesetzestext 20 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des

Mehr

Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf.

Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. SPARKA SSEN- RIESTERRENTE Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. Staatlicher Zuschuss: Über 51% sind möglich!* * Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig

Mehr

Anspruch auf Kindergeld besitzen:

Anspruch auf Kindergeld besitzen: Anspruch auf Kindergeld besitzen: (1) Staatsangehörige aus der EU, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz (2) Ausländer/innen mit Niederlassungserlaubnis ( 62 II Ziffer

Mehr

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in

Mehr

Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII

Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII 1. Häusliche Verhältnisse (Seite 1 des Antrages) Hier sind die Angaben des Antragsstellers einzutragen. Lebt darüber hinaus der Ehegatte oder Lebenspartner

Mehr

Rundschreiben Nr. 06/2013

Rundschreiben Nr. 06/2013 Märkischer Kreis Postfach 1453 58744 Altena Bürgermeister/Bürgermeisterin -Sozialämterim Märkischen Kreis Fachdienst Soziales 58762 Altena, Bismarckstraße 17 Frau Laqua Zimmer: 223 Durchwahl: (02352) 966-7122

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Fachinfo aus der Landesfrauenorganisation Stand, September 2009 Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Seit der Regierungsklausur vom 14. bis 15. September 2009 in Salzburg

Mehr

Erste Basisinformationen

Erste Basisinformationen Erste Basisinformationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende 3 Inhalt I Wer kann die Leistungen bekommen? Seite 3 II Wer ist zuständig? 5 III Fördern und Fordern Unterstützung bei der Eingliederung in

Mehr

Hartz IV Fördern und Fordern

Hartz IV Fördern und Fordern Hartz IV Fördern und Fordern Vortrag von RAin Silke Thulke-Rinne Rechtsanwaltskanzlei Stößlein & Thulke-Rinne Peters Bildungs GmbH Gliederung 1. Anspruchsberechtigung 2. Rechte und Pflichten 3. Leistungen

Mehr

Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE

Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Viel Lärm um wenig Von der sogenannten Lebensleistungsrente

Mehr

Monatsbericht August 2011

Monatsbericht August 2011 Monatsbericht August 2011 22% aller Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Böblingen sind alleinerziehende Elternteile. In ganz Baden-Württemberg sind es fast 30%. Dabei liegt der Anteil der Alleinerziehenden

Mehr

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen

Mehr

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,

Mehr

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen.

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Die lebenslange Zusatzrente! Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Sparkassen-VorsorgePlus Geschenkt: 9OO für M IA + EMMA + SOPHIA Der solide Sparplan für eine lebenslange Zusatzrente

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL.

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 2 Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 3 NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Gernot

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting -

Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting - Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting - Von Dr. Steffen Rauch und Dr. Albrecht Merkt * Stuttgart, im Juli 2008 * Dr. Steffen Rauch und Dr. Albrecht Merkt sind Richter am Finanzgericht

Mehr

Kurzgutachten: Modelle der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II

Kurzgutachten: Modelle der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II Kurzgutachten: Modelle der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II 1: 100 Euro Grundfreibetrag 40 Prozent Freibetrag bis 1.000 Euro brutto danach Anrechnung

Mehr

Das Bildungsund Teilhabe- Paket

Das Bildungsund Teilhabe- Paket Das Bildungsund Teilhabe- Paket Mehr Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder im Rhein-Neckar-Kreis Seit 2011 haben Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch, Kinderzuschlag

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige

Mehr

Die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit

Die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit Berlin, 15. Oktober 2012 Die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit Die vollständigen Kosten der Arbeitslosigkeit sind weit höher als die Summe der Ausgaben für Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Existenzgründung aus Langzeitarbeitslosigkeit

Existenzgründung aus Langzeitarbeitslosigkeit Tagung Evangelische Akademie Loccum, 23.11.2004 Existenzgründung aus Langzeitarbeitslosigkeit Gründungsförderung nach dem SGB III und SGB II Herbert Düll Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Referat

Mehr

Der Dreiklang der Altersvorsorge

Der Dreiklang der Altersvorsorge Der Dreiklang der Altersvorsorge Ergebnisse einer telefonischen Repräsentativbefragung unter 1.000 deutschen Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 und 55 Jahren (Befragungszeitraum: 02.03.- 04.04.2011) Durchgeführt

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Formular 1 Anrechnung Vermögen und Lebensversicherung 2. Formular 2 Antragsformulare 4

Inhaltsverzeichnis. Formular 1 Anrechnung Vermögen und Lebensversicherung 2. Formular 2 Antragsformulare 4 Inhaltsverzeichnis Formular 1 Anrechnung Vermögen und Lebensversicherung 2 Formular 2 Antragsformulare 4 Formular 3 Direkter Weg in die Sozialhilfe 5 Formular 4 Kinderarmut 6 Formular 5 Kindersparbuch

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011 Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Bitte bei Antwort angeben

Bitte bei Antwort angeben Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Grundsicherung für Arbeitsuchende

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Grundsicherung für Arbeitsuchende Inhaltsverzeichnis Teil 1: Grundsicherung für Arbeitsuchende Vorbemerkung... 13 Lernziel... 15 A. Konzeption und Grundausrichtung des SGB II... 17 B. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende... 19

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit FAQ Wohngeldreform Fragen und Antworten zur Wohngeldreform (Stand: 18.03.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit FAQ Wohngeldreform Fragen und Antworten zur Wohngeldreform (Stand: 18.03. 1 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit FAQ Wohngeldreform Fragen und Antworten zur Wohngeldreform (Stand: 18.03.2015) Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld? Wohngeld

Mehr

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein.

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein. S V b e ru f s u n fä h i g k e i t s v e r s i c h e ru n g Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren. 1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.

Mehr

Grundlegende Informationen zum Arbeitslosengeld II

Grundlegende Informationen zum Arbeitslosengeld II Grundlegende Informationen zum Arbeitslosengeld II Inhaltsübersicht Allgemein Bedarfe Einkommen Vermögen Sonstiges Seite 1 von 12 Allgemein Was ist Arbeitslosengeld II? Das Arbeitslosengeld II (ALG II

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Fragen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) Köln, den 13.06.2012 Ellen Wimmer-Lüders Ziel Zum Termin der Hilfeplankonferenz

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2015)

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2015) Caritasverband für das Bistum Aachen e.v. Testbogen 1 zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2015) Leistungsberechtigung: - Erreichen der Regelaltersgrenze

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

Basler Arbeitslosigkeitsversicherung. Sichert Ihre Vorsorge auch nach Jobverlust

Basler Arbeitslosigkeitsversicherung. Sichert Ihre Vorsorge auch nach Jobverlust Basler Arbeitslosigkeitsversicherung Sichert Ihre Vorsorge auch nach Jobverlust Erst fehlt die Arbeit, dann das Einkommen Nach Insolvenzen, Werksschließungen oder aufgrund von Sparmaßnahmen geht es meist

Mehr

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt Herrn Musterallee 23 11111 Musterdorf Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: Mein Zeichen: 102 Nummer

Mehr

Dem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente. Sehr geehrte Damen und Herren,

Dem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente. Sehr geehrte Damen und Herren, SoVD-Landesverband Niedersachsen Edda Schliepack, 2. Landesvorsitzende Redemanuskript Diskussionsveranstaltung Stimmen für den Mindestlohn, 11.09.2009 (Es gilt das gesprochene Wort!) Dem Hungerlohn folgt

Mehr

Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2015

Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2015 Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2015 Vorbemerkung: Dieses Dokument informiert in kompakter Form über die für die Leistungssachbearbeitung

Mehr

Merkblatt Arbeitslosengeld II und Versicherungen

Merkblatt Arbeitslosengeld II und Versicherungen Merkblatt Arbeitslosengeld II und Versicherungen Lesen Sie in diesem Merkblatt diese Themen: 1. Berücksichtigung von kapitalbildenden Versicherungen beim Schonvermögen 2. Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen

Mehr

Hartz und die Folgen für Selbstständige

Hartz und die Folgen für Selbstständige Hartz und die Folgen für Selbstständige Problemaufriss und Fragen an die Vorsitzenden Mitglieder der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektionen Selbstständig Erwerbstätige erfüllen schon jetzt ein viel

Mehr

Sparen mit der Sparkassen-RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf.

Sparen mit der Sparkassen-RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. Sparen mit der Sparkassen-RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. Staatlicher Zuschuss: Über 51% sind möglich!* Sparkassen-Finanzgruppe * Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig von

Mehr

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt

Mehr

Merkblatt. zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ( Arbeitslosengeld II / Sozialgeld )

Merkblatt. zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ( Arbeitslosengeld II / Sozialgeld ) Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Merkblatt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ( Arbeitslosengeld II / Sozialgeld ) - 2 - Wichtige Informationen für Bezieher

Mehr

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch

Mehr

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Fragen und Antworten zur Mütterrente 1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die

Mehr

Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf

Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf Was ist Wohngeld? Wohnen kostet Geld oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen

Mehr

Träger Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg 10 Regionaldirektionen 180 Agenturen für Arbeit = Körperschaft des öffentlichen Rechts

Träger Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg 10 Regionaldirektionen 180 Agenturen für Arbeit = Körperschaft des öffentlichen Rechts Arbeitsförderung Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmer 3,25 % des Arbeitsverdienstes Drittes Buch des Sozialgesetzbuches SGB III Träger Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg 10 Regionaldirektionen 180 Agenturen

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr