Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau Offenlegung gemäß CRR zum

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1 Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau Offenlegung gemäß CRR zum

2 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS... II TABELLENVERZEICHNIS... III ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... IV 1 Allgemeine Informationen Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) ANLAGEN Anlage 1 begebene Kapitalinstrumente Anlage 2 Eigenmittelelemente II

3 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)... 7 Tabelle 2: Eigenkapital-Überleitungsrechnung... 9 Tabelle 3: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Tabelle 4: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Tabelle 5: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Tabelle 6: Risikopositionen nach Branchen Tabelle 7: Risikopositionen nach Restlaufzeiten Tabelle 8: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Tabelle 9: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Tabelle 10: Entwicklung der Risikovorsorge Tabelle 11: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Tabelle 12: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung Tabelle 13: Wertansätze für Beteiligungspositionen Tabelle 14: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Tabelle 15: Zinsänderungsrisiko Tabelle 16: Bilanzaktiva zu Markt- und Buchwerten Tabelle 17: Zugehörige Verbindlichkeiten III

4 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV IRB JA Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung Internal Ratings Based Jahresabschluss k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk OBR SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute OSPlus Bilanz-Reporting Solvabilitätsverordnung IV

5 1 Allgemeine Informationen Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen Vorgaben der Solvabilitätsverordnung (SolvV) ablösen. Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Eine Prüfung anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale hat ergeben, dass bei der Sparkasse Schönau-Todtnau eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Die offen zu legenden Informationen sind gemäß Artikel 434 CRR auf der Homepage der Sparkasse Schönau-Todtnau veröffentlicht worden. Dieser Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Die enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu den notleidenden und überfälligen Risikopositionen sowie zur Risikovorsorge auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses Als weitere Medien der Offenlegung dienen der Lagebericht und der Jahresabschluss zum Der Lagebericht vermittelt die Sicht der Unternehmensleitung und bringt die Einschätzungen und Beurteilungen des Vorstandes zum Ausdruck. Die Unterlagen wurden im elektronischen Bundesanzeiger am veröffentlicht. Siehe dazu die Verweise in den nachfolgenden Abschnitten. 1.1 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Die Sparkasse Schönau-Todtnau ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Die Offenlegung erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden nicht. 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Offenlegungsbericht per Seite: 5 von 26

6 Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Schönau-Todtnau: Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die Sparkasse Schönau-Todtnau ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 451 (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA-Ansatz zugrunde gelegt.) Art. 454 (Die Sparkasse Schönau-Todtnau verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 (Die Sparkasse Schönau-Todtnau verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Offenlegung im Lagebericht (Risiko-, Chancen und Prognosenbericht) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB offengelegt. Risikocontrolling-Funktion Gemäß den MaRisk hat jedes Institut über eine Risikocontrolling-Funktion zu verfügen, die für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken zuständig ist. Der Vorstand der Sparkasse Schönau-Todtnau hat die Leitung der Risikocontrolling-Funktion dem Leiter Unternehmenssteuerung übertragen. Der Risikocontrolling-Funktion wurden die in den MaRisk geforderten Befugnisse eingeräumt. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates kann unter Einbeziehung des Vorstandes der Sparkasse unmittelbar beim Leiter des Risikocontrollings Auskünfte einholen. Wechselt die Leitung der Risikocontrolling-Funktion, wird der Verwaltungsrat informiert. Offenlegungsbericht per Seite: 6 von 26

7 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 0 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle 1: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg, in der Satzung der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann auch die Abberufung der Mitglieder des Vorstands beschließen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Der Sparkassenverband Baden-Württemberg unterstützt den Verwaltungsrat -sofern erforderlich- bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Vorsitzende des Hauptorgans der Versammlung der Träger. Träger der Sparkasse sind die Städte Schönau und Todtnau sowie die Gemeinden Aitern, Böllen, Fröhnd, Schönenberg, Tunau, Utzenfeld, Wembach und Wieden. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates und dessen Stellvertreter sind gemäß der Satzung geborene Mitglieder der Hauptsitzgemeinden Schönau und Todtnau im jährlichen Wechsel. Die vier weitern Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden vom Hauptorgan des Trägers im Wege der Einigung bestellt. Daneben werden drei Mitglieder als Vertreter der Beschäftigten auf der Grundlage des Sparkassengesetzes für Baden- Württemberg durch die Arbeitnehmer gewählt. Offenlegungsbericht per Seite: 7 von 26

8 Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Im Anhang zum Jahresabschluss sind namentlich die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats und Vorstands sowie deren Bezüge genannt. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB offengelegt. Offenlegungsbericht per Seite: 8 von 26

9 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital Euro Euro Euro Euro Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten , ,53 1) , Genussrechtskapital 0, Fonds für allgemeine Bankrisiken , ,00 2) , Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital , ,54 3) ,15 b) Kapitalrücklage 0,00 c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheits- rücklage ,18 0,01 4) ,19 cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn , ,99 5) Sonstige Überleitungskorrekturen Immaterielle Vermögensgegenstände -444,27 Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) 355,42-355, , , ,40 Tabelle 2: Eigenkapital-Überleitungsrechnung Offenlegungsbericht per Seite: 9 von 26

10 Erläuterungen zu Tabelle 2: zu 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen zu 2) Abzug der Zuführung wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) zu 3) Übergangsvorschriften zur Anrechnung zusätzliches Kernkapital / Ergänzungskapital (Artikel 483 ff. CRR) zu 4) Bewertung von Fremdwährungspositionen (Währungsumrechnungsdifferenzen CHF automatisch generierte OBR Umsetzung) zu 5) Abzug des Bilanzgewinns wegen aufsichtlicher Anrechnung auf die Eigenmittel erst nach Feststellung des JA im Folgejahr. Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die Sparkasse Schönau-Todtnau hat folgende Kapitalinstrumente begeben: Darlehen mit Nachrangabrede Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede Stille Vermögenseinlage Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der Anlage 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der Anlage 2 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Offenlegungsbericht per Seite: 10 von 26

11 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) und b) CRR) Eine Zusammenfassung des Ansatzes, nach der die Sparkasse Schönau-Todtnau die Angemessenheit ihres internen Kapitals zur Unterlegung der aktuellen und zukünftigen Aktivitäten beurteilt, ist dem Lagebericht nach 289 HGB zu entnehmen. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR findet bei der Sparkasse Schönau-Todtnau keine Anwendung, da von der Aufsicht keine Kapitalzuschläge gefordert wurden. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Nachfolgende Tabelle zeigt zum 31. Dezember 2014 die Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 438 Buchstabe c) bis f) CRR. Bei der Ermittlung der Anforderungen aus dem Kreditrisiko wurde der Standardansatz zu Grunde gelegt. Die Anforderungen für Fremdwährungsrisiken wurden nach der Standardmethode berechnet. Eigene Risikomodelle wurden dabei nicht eingesetzt. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Die Sparkasse ist nicht in Verbriefungspositionen investiert. Die Anforderungen für das operationelle Risiko wurden mittels Basisindikatorenansatz ermittelt. Standardansatz Kreditrisiko Betrag per TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 Öffentliche Stellen 16,4 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 Internationale Organisationen 0,0 Institute 56,5 Unternehmen 7.938,6 Mengengeschäft 2.164,5 Durch Immobilien besicherte Positionen 759,6 Ausgefallene Positionen 1.675,1 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 Investmentfonds (OGA-Fonds) 1.203,7 Beteiligungspositionen 542,5 Sonstige Posten 379,1 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 0,0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 1.045,0 Tabelle 3: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Offenlegungsbericht per Seite: 11 von 26

12 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben TEUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 3 Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Investmentfonds (OGA-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Tabelle 4: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Offenlegungsbericht per Seite: 12 von 26

13 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider Deutschland EWR Sonstige TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Tabelle 5: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Offenlegungsbericht per Seite: 13 von 26

14 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR) TEUR Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen davon: Land- u. Forstwirts., Fischerei Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung v. KFZ Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- u. Wohnungswesen Sonstige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen 3 Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Offenlegungsbericht per Seite: 14 von 26

15 TEUR Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen davon: Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Land- u. Forstwirts., Fischerei Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung v. KFZ Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- u. Wohnungswesen Sonstige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Durch Immobilien besicherte Positionen davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds Sonstige Posten Gesamt Tabelle 6: Risikopositionen nach Branchen Offenlegungsbericht per Seite: 15 von 26

16 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten TEUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen 3 Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Tabelle 7: Risikopositionen nach Restlaufzeiten Offenlegungsbericht per Seite: 16 von 26

17 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden beziehungsweise die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die spezifischen Kreditanpassungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus erforderlicher Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder bei Kreditrückführung erfolgt eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung erfolgt bei der Sparkasse zentral in der Abteilung Kreditsekretariat. Ergänzend werden die Risiken aus dem Mengenkreditgeschäft (Kreditobligo < 25 TEUR) über eine pauschalierte Mengen-Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Offenlegungsbericht per Seite: 17 von 26

18 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 5 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 4 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 91 TEUR TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB 1 Bestand PWB 2 Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB 3 und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 4 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 5 Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamt ) Inklusive pauschalierter EWB (die ausschließlich in der Branche Privatpersonen berücksichtigt wurden). 2) PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben. 3) Nettozuführungen / Nettoauflösungen: Branchen enthalten EWB u. Rückstellungen. Zuführungen/Auflösungen bei PWB sind als Gesamtbetrag in der Spaltensumme 3) berücksichtigt. 4) Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen Vielzahl von Kleinbeträgen / und unwesentlicher Gesamtsumme. 5) ohne Risikovorsorge Tabelle 8: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Offenlegungsbericht per Seite: 18 von 26

19 TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland EWR Sonstige Gesamt Tabelle 9: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge TEUR Anfangsbestand 1 Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Rückstellungen Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) ) Anfangsbestand der Allgemeinen Risikoanpassungen zum 2. Januar 2014 Tabelle 10: Entwicklung der Risikovorsorge Offenlegungsbericht per Seite: 19 von 26

20 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Exportversicherungsagenturen (ECA) hat die Sparkasse Schönau-Todtnau nicht benannt. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Moody s und Standard & Poor s Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Moody s und Standard & Poor s Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Moody s und Standard & Poor s Moody s und Standard & Poor s Tabelle 11: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder - sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition (mit pauschalen Risikoanrechnungssätzen) behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Offenlegungsbericht per Seite: 20 von 26

21 Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Die Sparkasse Schönau-Todtnau nimmt keine Kreditrisikominderungstechniken in Anspruch. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten im KSA. Vorhandene Investmentfonds sind in der Zeile - Sonstige - enthalten Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung TEUR Positionswerte nach Kreditrisikominderung TEUR Sonstige Tabelle 12: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung Offenlegungsbericht per Seite: 21 von 26

22 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die Beteiligungen der Sparkasse Schönau-Todtnau, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Alle Beteiligungen sind nicht börsennotiert und werden als strategische Beteiligungen eingestuft. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Positionen betreffen die direkten und bedeutenden indirekten Beteiligungspositionen der Sparkasse. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert (entspricht dem Buchwert) sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligungen und den nicht börsennotierten Beteiligungen anhand geeigneter Bewertungsverfahren der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des über dem Buchwert liegenden beizulegenden Zeitwerts erfolgt weder für externe noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung die Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte angegeben. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht dem Buchwert. Sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten TEUR Buchwert Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Börsenwert Strategische Beteiligungen (Verbundbeteiligungen) davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Gesamt Tabelle 13: Wertansätze für Beteiligungspositionen Offenlegungsbericht per Seite: 22 von 26

23 Beteiligungen wurden im Berichtsjahr nicht verkauft. Somit wurden auch keine Gewinne oder Verluste realisiert. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen wurden nicht ermittelt TEUR Realisierte Gewinne / Verluste aus Verkauf und Liquidation Nicht realisierte Gewinne oder Verluste Gesamt 0 0 Tabelle 14: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Im harten Kernkapital sind keine Beträge gemäß Artikel 447 Buchstabe e) CRR aus Beteiligungspositionen des Anlagebuchs enthalten. Offenlegungsbericht per Seite: 23 von 26

24 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die Sparkasse Schönau-Todtnau verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR. 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Die Zinsänderungsrisiken der Sparkasse ergeben sich auf Gesamtbankebene durch sich im Zeitablauf ändernde Geld- und Kapitalmarktstrukturen. Unter dem Zinsänderungsrisiko wird in der periodisch orientierten Sichtweise die negative Abweichung des Zinsüberschusses von einem zuvor erwarteten Wert verstanden. In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Dabei kommen GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) zum Einsatz. Zur Beurteilung des periodenorientierten Zinsänderungsrisikos erstellt die Sparkasse vierteljährlich Simulationsrechnungen, denen das Konzept der gleitenden Durchschnitte und daraus abgeleiteter Ablauffiktionen für Produkte ohne feste Zins- und Kapitalbindung zugrunde liegt. Auf dieser Basis werden die Auswirkungen angenommener Marktzinsveränderungen und erwarteter Änderungen der Bilanzstruktur auf das Zinsergebnis für einen mittelfristigen Zeithorizont simuliert. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden nicht berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz. Zur Berechnung des Risikos simuliert die Sparkasse grundsätzlich eine Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um beziehungsweise Basispunkte. Weiterhin werden auf vierteljährlicher Basis weitere Extrem-Szenarien gerechnet, die Zinssensitivitätsanalysen und Stresstests umfassen. Das Zinsänderungsrisiko der Sparkasse lag im Jahr 2014 stets innerhalb der vorgegebenen Limite. Offenlegungsbericht per Seite: 24 von 26

25 Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) Nachfolgende Übersicht enthält den Zuwachs beziehungsweise den Rückgang der bei dem von der Sparkasse verwendeten Zinsänderungsschock: berechnete Ertrags- / Barwertänderung Zinsschock Basispunkte Zinsschock Basispunkte TEUR + 69,4-11,7 Tabelle 15: Zinsänderungsrisiko 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt keine derivativen Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken, Kreditrisiken und Währungsrisiken ab. 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse Schönau-Todtnau resultiert ausschließlich aus Weiterleitungsdahrlehen. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 29,7 Mio. EUR belastet. Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im Rahmen dieses Berichts noch nicht möglich, da die Meldung per erstmalig erfolgt ist. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (dies sind zum Beispiel die Sachanlagen), beträgt 0 Prozent. Offenlegungsbericht per Seite: 25 von 26

26 Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: TEUR Buchwert belasteter Vermögenswerte Marktwert belasteter Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermögenswerte Marktwert unbelasteter Vermögenswerte Aktieninstrumente Anleihen und Schuldverschreibungen Sonstige Vermögenswerte Summe Vermögenswerte Tabelle 16: Bilanzaktiva zu Markt- und Buchwerten Zum Stichtag hat die Sparkasse keine Wertpapiere als Sicherheiten erhalten. Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen TEUR Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Tabelle 17: Zugehörige Verbindlichkeiten 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Schönau-Todtnau gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Offenlegungsbericht per Seite: 26 von 26

27 Anlage 1 begebene Kapitalinstrumente zu 3.2 des Offenlegungsberichtes per Nachrangdarlehen über nominell 1,278 Mio. Euro Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent Sparkasse Schönau-Todtnau 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen k.a. 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangdarlehen 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments EUR ,70 k.a. 1,28 9a Ausgabepreis 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex bis ,305 % ab ,300 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes k.a. Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. Nein Anhang zum Offenlegungsbericht per Seite: 1 von 15

28 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. k.a. k.a. 2. Nachrangdarlehen über nominell 1,278 Mio. Euro Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent Sparkasse Schönau-Todtnau 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen k.a. 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangdarlehen 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments EUR ,70 k.a. 1,28 9a Ausgabepreis 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex bis ,305 % ab ,300 % k.a. Anhang zum Offenlegungsbericht per Seite: 2 von 15

29 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. Nein k.a. k.a. 3. Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede über nominell 1,0 Mio. Euro Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent Sparkasse Schönau-Todtnau 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen k.a. 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments EUR ,00 k.a. 1,00 9a Ausgabepreis 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin Anhang zum Offenlegungsbericht per Seite: 3 von 15

30 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,30 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes k.a. Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. Nein k.a. k.a. Anhang zum Offenlegungsbericht per Seite: 4 von 15

31 Anhang zum Offenlegungsbericht per Seite: 5 von 15

32 4. Stille Vermögenseinlage über ,69 Euro Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent Sparkasse Schönau-Todtnau 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Zusätzliches Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Stille Vermögenseinlage 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments EUR ,69 k.a. 0,37 9a Ausgabepreis 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Keine Fälligkeit 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex bis ,900 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes k.a. Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. Nein Anhang zum Offenlegungsbericht per Seite: 6 von 15

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