Offenlegungsbericht der Sparkasse Bochum

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1 Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 71

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) 7 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i.v.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 17 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 26 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 31 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 33 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 35 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Anlage 1 Lagebericht der 42 Seite: 2 von 71

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 71

4 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die berechnet die Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken ausschließlich nach dem Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) gemäß CRR. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Einige Passagen nehmen Bezug auf den Lagebericht des Jahres 2014, dieser wurde vom Vorstand genehmigt und ist diesem Bericht als Anlage 1 beigefügt. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR / sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Ein aufsichtsrechtlicher Konsolidierungskreis ist nicht gegeben. Auch handelsrechtlich wird in Einklang mit 290 Abs. 5 HGB in Verbindung mit 296 Abs. 2 HGB auf eine Konsolidierung der Tochterunternehmen und die Aufstellung eines Konzernabschlusses verzichtet. Einschränkungen oder Hindernisse bei der Übertragung von Finanzmitteln oder haftendem Eigenkapital existieren nicht (Art. 436 Buchstabe c) CRR). In der waren am 31. Dezember 2014 keine Tochtergesellschaften vorhanden, die eine Eigenkapitalunterdeckung aufweisen. Seite: 4 von 71

5 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Auf die Veröffentlichung quantitativer Angaben gemäß Artikel 439 CRR haben wir verzichtet, weil das Gegenparteiausfallrisiko der aus derivativen Geschäften unwesentlich ist. Darüber hinaus besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die : Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen) Art. 441 CRR (Die ist kein global systemrelevantes Institut) Art. 449 CRR (Risikopositionen aus Verbriefungen sind nicht vorhanden) Art. 450 CRR (Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen) Art. 451 (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt) Art. 454 (Die verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken) Art. 455 (Die verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR sind am auf der Homepage der veröffentlicht worden. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse Bochum hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite: 5 von 71

6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und ist diesem Bericht als Anlage 1 beigefügt. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 6 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind, neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen, in der Satzung der sowie der Geschäftsordnung für den Hauptausschuss der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands auf die Dauer von bis zu fünf Jahren und bestimmt den Vorsitzenden und ggf. dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung ist die Genehmigung durch die Vertretung des Trägers der Sparkasse (Stadt Bochum) erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie die grundlegenden Seite: 6 von 71

7 Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Bei Bedarf unterstützt ein externes Beratungsunternehmen den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Studium, Lehrinstitut) und praktische Kenntnisse (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden durch die Stadt Bochum als Träger der Sparkasse entsandt. Ein Teil der Mitglieder des Verwaltungsrats, die Dienstkräfte der Sparkasse, werden dabei von der Vertretung des Trägers aus einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse gewählt. Die Vertretung des Trägers wählt eines ihrer Mitglieder oder den Hauptverwaltungsbeamten zum vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates. Die Mitglieder des Verwaltungsrats besuchen Qualifizierungsprogramme bzw. Schulungen an der Sparkassenakademie oder verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Ein separater Risikoausschuss wurde im Jahr 2008 gebildet. Die Anzahl der bisher stattgefundenen Sitzungen beträgt 25. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D offengelegt. Seite: 7 von 71

8 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i.v.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital Euro Euro Euro Euro Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Genussrechtskapital 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Fonds für allgemeine Bankrisiken , ,00 1) ,00 0,00 0, Eigenkapital 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 a) gezeichnetes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 b) Kapitalrücklage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 c) Gewinnrücklagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ca) Sicherheitsrücklage ,87 0, ,87 0,00 0,00 cb) andere Rücklagen ,00 0, ,00 0,00 0,00 d) Bilanzgewinn , ,32 0,00 0,00 0,00 Sonstige Überleitungskorrekturen Übergangsvorschriften (Art. 484 (5) CRR) 0,00 0, ,49 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 Buchst. c) CRR) 0,00 0, ,51 Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) 0,00 0,00 0,00 Immaterielle Vermögensgegenstände (Art 36 Buchst. b) CRR) ,00 0,00 0,00 Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) 0,00 0,00 0, ,87 0, ,00 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 1) a) Abzug der Zuführung aus dem Jahresabschluss 2014 ( ,00 ). Die Anrechnung als Eigenmittel erfolgt erst nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR). b) Zum war ein Teilbetrag des Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von ,00 (davon ,00 aus der Zuführung im Jahresabschluss 2014) zweckgebunden zur Abdeckung einer indirekten Verlustausgleichspflicht aus der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB auf die Erste Abwicklungsanstalt (EAA). Dieser Betrag wird nicht dem aufsichtsrechtlichen Eigenkapital zugerechnet. Seite: 8 von 71

9 Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die hat keine Kapitalinstrumente begeben Euro 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 -- Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 -- Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1c davon: Art des Finanzinstruments 3 -- Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne ,87 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) (1) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken ,00 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten Im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIE- GEN ODER VORGE- SCHRIEBENER REST- BETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ (2) (2) -- Seite: 9 von 71

10 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag -- 84, 479, 480 In konsolidiertem CET1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, (2) abzüglich aller vorhersehbaren Ab- gaben oder Dividenden 5b* Andere Elemente des harten Kernkapitals -- 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen ,87 -- Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld -- 34, ,80 36 (1) (b), 37, 472 (4) , (1) (c), 38, 472 (5) (a) (1) (d), 40, 159, 472 (6) (1) (b) (1) (e), 41, 472 (7) (1) (f), 42, 472 (8) (1) (g), 44, 472 (9) (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) Seite: 10 von 71

11 20a 20b Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) (1) (k) (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer (1) (k) (ii) 243 (1) Betrag) (b) 244 (1) (b) d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) (1), 470 (2) (1) (i), 48 (1) (b), 470 (2) (b), 472 (11) (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) (1) (a), 472 (3) (1) (I) ,20 36 (1) (j) 29 Hartes Kernkapital (CET1) , , , Seite: 11 von 71

12 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen -- 51, (3) (3) , 86, (3) Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Über-kreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte, Indirekte und synthetische Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr.575/ , (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) (b), 58, 475 (3) (c), 59, 60, 79, 475 (4) (d), 59, 79, 475 (4) ,20 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) * davon: Immaterielle Vermögensgegenstände , (4) Seite: 12 von 71

13 41b 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals In Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42a* Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) (2), 477 (3), 477 (4) -- 3, 467, 468, (e) ,20 36 (1) (j) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen 0,00 0,00 Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0,00 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) ,87 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden -- 62, , (4) , (4) , 88, davon: von Tochterunternehmen begebene (4) Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen ,51 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen , ,49 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) -- Seite: 13 von 71

14 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ b Vom Ergänzungskapital In Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) ,00 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) , (b), 68, 477 (3) (c), 69, 70, 79, 477 (4) (d), 69, 79, 477 (4) , 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) , 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) , 468, ,00 0,00 -- Seite: 14 von 71

15 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) , 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b), 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b), 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt ,19 Eigenkapitalquoten und puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 14,66 92 (2) (a), Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz 14,66 92 (2) (b), 465 des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz 19,62 92 (2) (c) des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer -- CRD 128, 129, 130 (Mindestanforderung an die harte Kern- kapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer davon: antizyklischer Kapitalpuffer davon: Systemrisikopuffer -- 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute -- CRD 131 (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer 10,16 CRD 128 (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 [in EU-Verordnung nicht relevant] 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) ,38 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Seite: 15 von 71

16 Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare ,00 62 Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen ,51 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach (3), 486 (2) und (5) Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (4), 486 (3) und (5) 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung (4), 486 (3) und (5) , (5), 486 (4) und (5) (5), 486 (4) und (5) Seite: 16 von 71

17 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt D wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und ist diesem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Standardansatz Kreditrisiko Betrag per (Euro) Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,00 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften ,98 Öffentliche Stellen ,47 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,00 Internationale Organisationen 0,00 Institute ,11 Unternehmen ,60 Mengengeschäft ,77 Durch Immobilien besicherte Positionen ,00 Ausgefallene Positionen ,20 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen ,12 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen ,64 Verbriefungspositionen 0,00 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,00 Investmentfonds (OGAW-Fonds) ,00 Beteiligungspositionen ,45 Sonstige Posten ,51 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz ,96 Interner Modellansatz 0,00 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition ,43 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0,00 Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren 0,00 Vereinfachtes Verfahren 0,00 Erweitertes Laufzeitbandverfahren 0,00 Seite: 17 von 71

18 Operationelle Risiken Betrag per (Euro) Basisindikatoransatz ,40 Standardansatz 0,00 Fortgeschrittener Messansatz (AMA) 0,00 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 18 von 71

19 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 7.173,3 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Mit rund 1,62 Mrd. EUR sind in dieser Summe eigene Wertpapierbestände enthalten, der übrige Risikopositionsbetrag setzt sich zum weit überwiegenden Teil aus Forderungen aus dem Kundengeschäft zusammen. Vom Gesamtbetrag der Risikopositionen entfallen ca. 1,08 Mrd. EUR auf außerbilanzielle Geschäfte wie Kreditzusagen und Eventualverbindlichkeiten. Die Risikopositionen aus derivativen Geschäften sind von untergeordneter Bedeutung. Eine weitergehende Aufgliederung der Risikopositionen nach weiteren Gesichtspunkten erfolgt in den nachstehenden Tabellen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben Mio. EUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 67,5 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 248,5 Öffentliche Stellen 208,8 Multilaterale Entwicklungsbanken 20,8 Internationale Organisationen 0,0 Institute 916,0 Unternehmen 2.345,4 Mengengeschäft 1.775,4 Seite: 19 von 71

20 Mio. EUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Durch Immobilien besicherte Positionen 1.302,1 Ausgefallene Positionen 87,3 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 7,0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 170,3 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 13,1 Sonstige Posten 87,2 Gesamt 7.249,4 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite aufgrund seines Wohnsitzes bzw. Sitzlandes zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider Deutschland EWR Sonstige Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 56,0 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 243,2 0,0 20,1 Öffentliche Stellen 243,0 0,0 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 0,0 20,8 Internationale Organisationen 0,0 0,0 0,0 Institute 664,5 50,5 0,0 Unternehmen 2.075,4 202,2 34,1 Mengengeschäft 1.568,6 2,3 1,8 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.611,2 2,2 1,4 Ausgefallene Positionen 86,1 0,2 0,0 Seite: 20 von 71

21 Deutschland EWR Sonstige Mio. EUR Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 6,7 0,0 0,0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 152,8 25,1 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 13,1 0,0 0,0 Sonstige Posten 92,0 0,0 0,0 Gesamt 6.812,6 282,5 78,2 Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite: 21 von 71

22 Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Im Gesamtportfolio sind in der Risikoposition sonstige Aktiva Positionen in Höhe von rund 0,92 Mrd. EUR enthalten, die nicht dem Kundengeschäft zuzuordnen sind (z.b. die Betriebsund Geschäftsausstattung und die Kassenbestände) und somit nicht in der Gliederung nach Hauptbranchen enthalten sind Mio. EUR Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Zentralstaaten oder Zentralbanken 56,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 0,0 261,9 1,4 0,0 Öffentliche Stellen 120,5 0,0 0,0 15,7 106,9 Multilaterale Entwicklungsbanken 20,8 0,0 0,0 0,0 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute 710,0 0,0 0,0 0,0 5,0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 177,8 0,0 0,0 0,0 0,0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 0,0 13,1 0,0 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten 0,0 35,3 0,0 0,0 0,0 Gesamt 1.085,1 48,4 261,9 17,1 111,9 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Seite: 22 von 71

23 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Sonstige Mio. EUR Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen (ohne Dienstleistungsgewerbe gem. der statistischen Sonderveröffentlichungen 2 der Deutschen Bundesbank) Unternehmen 0,0 137,9 137,2 136,7 12,6 Davon: KMU 0,0 63,1 32,8 136,7 0,0 Mengengeschäft 3,5 2,1 38,1 52,2 0,0 Davon: KMU 3,5 2,1 38,1 52,2 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,5 0,8 18,1 58,1 0,0 Davon: KMU 0,5 0,8 18,1 58,1 0,0 Ausgefallene Positionen 0,0 0,0 5,2 4,0 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 6,7 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt 4,0 140,8 198,6 251,0 19,3 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen Seite: 23 von 71

24 Organisationen ohne Erwerbszweck Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen Mio. EUR Dienstleistungsunternehmen und wirtschaftlich unselbstständige Privatpersonen (gem. der Zuordnung in den statistischen Sonderveröffentlichungen 2 der Deutschen Bundesbank) Unternehmen 45,3 89,3 94,7 278,2 831,1 413,4 100,2 Davon: KMU 37,6 33,8 10,9 67,9 771,1 188,9 0,0 Mengengeschäft 8,3 75,5 11,5 10,7 81,4 152, ,3 Davon: KMU 8,3 75,5 11,5 10,7 81,4 152,2 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 6,3 36,6 3,8 10,6 268,0 121, ,4 Davon: KMU 6,3 36,6 3,8 10,6 193,0 121,5 0,0 Ausgefallene Positionen 0,0 7,0 0,9 1,4 11,0 16,0 40,8 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt 59,9 208,4 110,9 300, ,5 703, ,7 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und wirtschaftlich unselbstständige Privatpersonen Seite: 24 von 71

25 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten Mio. EUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 56,0 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,1 76,9 186,3 Öffentliche Stellen 30,5 33,2 179,3 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 20,8 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 0,0 Institute 88,4 313,0 313,6 Unternehmen 353,8 403, ,8 Mengengeschäft 709,9 166,6 696,2 Durch Immobilien besicherte Positionen 75,6 201, ,3 Ausgefallene Positionen 24,2 11,3 50,8 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 0,0 6,7 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 25,1 127,7 25,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 0,0 0,0 13,1 Sonstige Posten 33,4 0,0 58,7 Gesamt 1.397, , ,8 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten Seite: 25 von 71

26 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 10,0 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 7,2 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,7 Mio. EUR. Seite: 26 von 71

27 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Mio. EUR Banken 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Haushalte 0,0 0,0 0,0 0,0 Privatpersonen 26,0 13,3 0,1 19,4 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 44,2 22,5 1,5 16,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 Verarbeitendes Gewerbe 5,5 2,8 0,1 1,4 Baugewerbe 5,0 2,6 1,4 1,7 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 5,5 3,8 0,0 3,4 0,3 0,3 0,0 0,6 1,8 1,1 0,0 0,5 14,5 5,5 0,0 1,7 11,0 6,4 0,0 6,7 Seite: 27 von 71

28 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Mio. EUR Organisationen ohne Erwerbszweck 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige 0,0 0,0 0,0 0,1 Gesamt 70,2 35,8 9,7 1,6 10,0 6,5 35,5 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Seite: 28 von 71

29 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Mio. EUR Deutschland 70,1 35,7 1,6 35,3 EWR 0,1 0,1 0,0 0,2 Sonstige 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt 70,2 35,8 9,7 1,6 35,5 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite: 29 von 71

30 Entwicklung der Risikovorsorge Mio. EUR Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand 47,1 1 16,0 7,8 19,5 0,0 35,8 Rückstellungen 1,2 0,4 0,0 0,0 0,0 1,6 Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 8,3 1,4 0,0 0,0 0,0 9,7 56,6 17,8 7,8 19,5 0,0 47,1 203,2 203,2 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge 1 In den Einzelwertberichtungen ist der Zinsausfallkorrekturposten i. H. v. 429,3 TEUR aus dem Jahr 2013 enthalten. Seite: 30 von 71

31 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Benannte Ratingagenturen Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Institute - Unternehmen - Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Investmentfonds (OGAW-Fonds) - Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Sonstige Posten - Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse Für die Risikopositionsklasse Institute wurden keine Ratingagenturen benannt, hier kommt das Sitzlandrating zum Tragen. Dies bedeutet die Zuordnung zur Bonitätsstufe direkt unterhalb der Bonitätsstufe des Sitzlandes des jeweiligen Instituts gem. der oben genannten Ratingagentur. Für gedeckte Schuldverschreibungen erfolgt die Zuordnung gem. Artikel 129 (5) CRR. Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Seite: 31 von 71

32 Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung Mio. EUR Positionswerte nach Kreditrisikominderung Mio. EUR 0 945, , ,8 177, ,4 229, , , ,1 10,1 70 0,0 0, ,7 941, , , ,7 49, ,0 0, ,0 0, ,0 0,0 Kapitalabzug 0,0 0,0 Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung Seite: 32 von 71

33 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen- Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die nachfolgend dargestellten Beteiligungspositionen der basieren auf der originären Zuordnung der Position zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen entsprechend Artikel 133 (1) CRR. In den ausgewiesenen Kapitalbeteiligungen sind Anteile an geschlossenen Immobilienfonds in Höhe von 6,8 Mio. EUR enthalten, die gemäß Artikel 128 CRR als Positionen mit besonders hohem Risiko behandelt und in den Eigenkapitalmeldungen entsprechend dort ausgewiesen werden Buchwert Strategische Beteiligungen Mio. EUR davon börsengehandelte Positionen 0,0 davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0,0 davon andere Beteiligungspositionen 5,2 Funktionsbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen 0,0 davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0,0 davon andere Beteiligungspositionen 96,2 Seite: 33 von 71

34 Buchwert Kapitalbeteiligungen Mio. EUR davon börsengehandelte Positionen 0,0 davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0,0 davon andere Beteiligungspositionen 12,3 Gesamt 113,7 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Zusätzlich zu den in der vorstehenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungen hat die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Landesbank Berlin (strategische Beteiligung) durch eine Zweckgesellschaft der Sparkassenorganisation unter anderem ein Darlehen in Höhe von 15,2 Mio. EUR begeben, mit dem der Erwerb von Anteilen an der Landesbank Berlin finanziert wurde. Da diese Position eine indirekte Position gem. Artikel 4 (114) CRR darstellt, wird sie entgegen ihrer originären Substanz und ihrer bilanziellen Einordnung als Forderung gegenüber Kunden - im Rahmen der Eigenkapitalmeldung als Beteiligungsposition ausgewiesen. Bei allen Beteiligungspositionen handelt es sich um nicht börsengehandelte Positionen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftszweck zu dienen. Ein beizulegender Zeitwert wird nicht ermittelt. Nicht realisierte Verluste bzw. latente Neubewertungsverluste sind nicht vorhanden. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt und bleiben in den Eigenmitteln unberücksichtigt. Aus dem Verkauf bzw. der Liquidation von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds ist im Berichtszeitraum durch die Vereinnahmung von Veräußerungserlösen oberhalb des Buchwertes ein Gewinn in Höhe von 0,7 Mio. EUR entstanden. Seite: 34 von 71

35 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze NRW und die Beleihungswertermittlungsverordnung bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden grundsätzlich standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten und gewerblichen Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 und 126 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes NRW, der Beleihungswertermittlungsverordnung und die Empfehlungen des Verbandes zu Grunde gelegt. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen). Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um örtliche Gebietskörperschaften. Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nicht genutzt. Seite: 35 von 71

36 Innerhalb der Kreditrisikominderung geht die Sparkasse bewusst Konzentrationsrisiken bei Sicherheiten an wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien ein. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten Mio. EUR Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 0,0 Öffentliche Stellen 0,0 55,6 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 Institute 0,0 0,0 Unternehmen 0,0 64,1 Mengengeschäft 0,0 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 0,0 6,4 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 0,0 0,0 Beteiligungspositionen 0,0 0,0 Sonstige Posten 0,0 0,0 Gesamt 0,0 126,1 Tabelle: Besicherte Positionswerte Seite: 36 von 71

37 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die Risikoarten Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken - Wertpapierhandelsbestand und Fremdwährung - ergeben sich folgende Eigenmittelanforderungen: Eigenmittelanforderung Mio. EUR Positionsrisiko aus Handelsbuchtätigkeit 0,04 Nettopositionen in Schuldtiteln 0,04 Allgemeines Risiko 0,04 Spezifisches Risiko 0,00 Fremdwährungsrisiko 2,32 Netto-Fremdwährungsposition 2,32 Marktrisiko gemäß Standardansatz 2,36 Tabelle: Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken Seite: 37 von 71

38 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Effekte aus Sondertilgungen und Sonderkündigungsrechten werden bei der Abbildung von Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Für die periodenorientierte Sichtweise werden die Auswirkungen verschiedener Zinsszenarien berücksichtigt. Es werden unter anderen steigende, fallende und ad hoc Zinskurven in die Berechnungen einbezogen. Per entsteht für das Jahr 2015 durch das Szenario BP mit 3,7 Mio. EUR das größte Zinsspannenrisiko. Alle weiteren Anforderungen aus Art. 448 CRR finden bereits im Lagebericht unter Gliederungspunkt D Berücksichtigung. Seite: 38 von 71

39 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Die Sparkasse hält ausschließlich derivative Adressenausfallrisikopositionen aufgrund von kundenseitig veranlassten Devisentermingeschäften. Diese sind durch 1 : 1 Gegengeschäfte abgesichert. Voraussetzung für das Eingehen von derivativen Adressenausfallrisikopositionen ist die Einräumung entsprechender Limite im Rahmen der für vergleichbare Geschäfte des Anlagebuches bestehenden Kreditgenehmigungsverfahren. Die Risikobewertung und -überwachung erfolgen nach den gleichen Grundsätzen wie bei den übrigen Geschäften des Anlagebuches. Das Verfahren zur Limitanrechnung von Devisentermingeschäften ist in den Organisationsrichtlinien der festgelegt. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Die Risiken aus derivativen Adressenausfallpositionen sind für die von untergeordneter Bedeutung. Seite: 39 von 71

40 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Seite: 40 von 71

41 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag nur 383,5 Mio. EUR belastet. Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im Rahmen dieses Berichts noch nicht möglich, da die Meldung per erstmalig erfolgt ist. Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: Mio. EUR Buchwert belasteter Vermögenswerte Marktwert belasteter Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermögenswerte Marktwert unbelasteter Vermögenswerte Aktieninstrumente 0,0 0,0 0,0 0,0 Anleihen und Schuldverschreibungen 0,0 0, , ,2 Sonstige Vermögenswerte 0,0 534,3 Summe Vermögenswerte 383, ,4 Tabelle: Bilanzaktiva zu Markt- und Buchwerten Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen Mio. EUR Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 357,0 383,5 Tabelle: Zugehörige Verbindlichkeiten Zum Stichtag hat die keine Wertpapiere als Sicherheit erhalten. Seite: 41 von 71

42 14 Anlage 1 Lagebericht der Lagebericht 2014 A. Grundlagen der Sparkasse Die mit Sitz in Bochum wurde im Jahre 1838 gegründet (177. Geschäftsjahr). Sie ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Bochum unter der Nummer: HRA Die ist gemäß 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V., Berlin und Bonn, angeschlossen. Träger der Sparkasse ist die Stadt Bochum. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie die angrenzenden Gemeinden. Die Sparkasse ist Mitglied im bundesweiten Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe. Das aus Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen bestehende überregionale Sicherungssystem stellt sicher, dass im Bedarfsfall ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die Forderungen der Kunden und auch das Institut selbst zu schützen. Die Sparkasse ist ein regionales Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere im satzungsrechtlichen Geschäftsgebiet sicherzustellen. Daneben ist das soziale und kulturelle Engagement der Sparkasse zu nennen. Die grundsätzlichen geschäftspolitischen Ziele und Werte sowie Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind in der Geschäftsstrategie definiert. Diese gibt darüber hinaus Rahmenbedingungen vor, um die Operationalisierung der Ziele zu unterstützen. Die übergeordneten Ziele werden im Lagebericht im Folgenden dargestellt. Durch die zielorientierte Bearbeitung der strategischen Geschäftsfelder soll die Aufgabenerfüllung der Sparkasse über die Ausschöpfung von Ertragspotenzialen sowie Kostensenkungen sichergestellt werden. Die Geschäftsstrategie und die aus ihr abgeleitete Risikostrategie bilden die Grundlage für den regelmäßigen Dialog mit der Bankenaufsicht und dient der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen nach Kreditwesengesetz (KWG) und Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Risiko- und Geschäftsstrategie wurden mit dem Verwaltungsrat der erörtert und innerhalb des Hauses kommuniziert. B. Wirtschaftsbericht Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2014 Wirtschaftsentwicklung Die Entwicklung der Weltkonjunktur ist in der ersten Hälfte des Jahres 2014 hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die Euro-Zone hatte daran einen erheblichen Anteil, da die für das Frühjahr erwarte- Seite: 42 von 71

43 te Erholung ausblieb. Hingegen ist der Aufschwung in den übrigen großen Industrieländern weiterhin intakt, wobei sich hier eine Zweiteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abzeichnet. Mehrere große Volkswirtschaften, allen voran die USA und Großbritannien, sind im Aufschwung. Hier wird die Konjunktur überwiegend von der inländischen Nachfrage gestützt und ist inzwischen selbs t- tragend. Deutlich zurückhaltender zeigt sich hingegen die Entwicklung im Euro-Raum. Der Entschuldungsprozess des privaten Sektors, allen voran der privaten Haushalte, ist hier kaum vorangekommen. Auch die Verbindlichkeiten des Finanzsektors wurden im Vergleich zu den übrigen Industrieländern nur unzureichend zurückgeführt. Ursächlich für das Zurückbleiben des Euro-Raumes ist die Tatsache, dass dieser von drei miteinander verwobenen Krisen betroffen ist: einer Bankenkrise, einer Staatsschuldenkrise und einer makroökonomischen Krise. Zwar sind auf europäischer Ebene erhebliche gemeinsame politische Schritte zur Bewältigung der Krisen unternommen worden, etwa durch die Gründung der europäischen Bankenunion und die Stä r- kung des fiskalpolitischen Rahmens, letztlich sind jedoch die einzelnen Mitgliedsländer dafür verantwortlich, Maßnahmen zur Überwindung der Krisen zu ergreifen, insbesondere durch die Bereinigung der nationalen Bankensektoren, durch Konsolidierungsbemühungen und Strukturreformen. In den Schwellenländern hat sich der Konjunkturabschwung im Jahr 2014 fortgesetzt. So kam es in einigen dieser Länder zu Jahresbeginn 2014 zu Kapitalabflüssen und Währungsabwertungen, die die Konjunktur belasteten. Dabei ist Russland unter den Schwellenländern als Sonderfall zu nennen. Der Konflikt mit der Ukraine und die in diesem Zusammenhang erhobenen Wirtschaftssanktionen haben das wirtschaftliche Umfeld im Berichtsjahr 2014 deutlich verschlechtert. Seit Jahresbeginn kam es zu einer Abwertung des Rubels um mehr als 20 % gegenüber dem US-Dollar sowie einem Anstieg der Inflation bei den Verbraucherpreisen auf 8 %. In Deutschland hat sich die Konjunktur im Jahr 2014 abgekühlt. Insgesamt stieg das reale Bruttoinlandsprodukt um 1,5 % an. Nach einem starken Jahresauftakt trübte sich die wirtschaftliche Entwicklung seit dem Frühjahr ein. So entwickelten sich die deutschen Ausfuhren vor dem Hintergrund der Schwächephase im Euroraum nur unterdurchschnittlich. Für das Gesamtjahr wird ein moderater Anstieg der Exporte von 2,9 % erwartet, nach 1,6 % im Vorjahr. Darüber hinaus haben internationale Krisen wie der russischukrainische Konflikt und die damit verbundenen Handelssanktionen sowie die kriegerischen Auseinandersetzungen in Syrien und im Irak die wirtschaftlichen Aussichten gedämpft. Die eingetrübten Geschäftserwartungen der Unternehmen wirkten sich wiederum negativ auf die Investitionstätigkeit aus. Der private Konsum erhöhte sich im Berichtsjahr deutlich (+ 1,1 %) und erwies sich damit erneut als wesentliche Stütze der deutschen Konjunktur. Ausschlaggebend waren der weitere Anstieg der real verfügbaren Einkommen und der gefestigte Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosenquote lag im Berichtsjahr um 0,2 %-Punkte unter dem Vorjahreswert von 6,9 % und zeigte sich weiterhin historisch niedrig. Der Anstieg des Verbraucherpreisniveaus verringerte sich im Jahresverlauf merklich und betrug gemäß Statistischem Bundesamt für das Gesamtjahr ,9 % (Vorjahr: 1,5 %), wobei insbesondere rückläufige Preise für Energie und Nahrungsmittel ausschlaggebend für diese Entwicklung waren. Hinsichtlich der Konjunkturentwicklung im Jahr 2014 im Geschäftsgebiet der ermittelten die Industrie- und Handelskammern in Westfalen-Lippe in ihren Herbstumfragen ebenfalls ein im Vergleich zum Frühjahr leicht eingetrübtes Bild. Demnach dürfte der wirtschaftliche Aufschwung in Westfalen-Lippe in seiner Grundtendenz erhalten bleiben, sich aber in spürbar moderaterem Tempo fortsetzen, als bisher erwartet. Ausschlaggebend für die eingetrübte Stimmung zum Ja h- resende waren die Abschwächung der Weltkonjunktur sowie die allgemeine Verunsicherung aufgrund zahlreicher Krisenherde rund um den Globus. Im letzten Quartal des Jahres 2014 schätzten 36 % der befragten Unternehmen ihre Situation als gut ein, lediglich 11 % bewerteten ihre Lage als schlecht. Für Stabilität sorgte dabei im Wesentlichen die gute Binnenkonjunktur, allen voran die Seite: 43 von 71

44 private Konsumnachfrage und der private Wohnungsbau. Die Konsumnachfrage wird dabei vom Anstieg der verfügbaren Einkommen und der robusten Arbeitsmarktlage im Berichtsjahr 2014 gespeist. Die Wohnungsbaunachfrage erhält positive Impulse vom historisch niedrigen Zinsniveau und der anhaltenden Präferenz der Privathaushalte für sichere Kapitalanlagen. Die Lage am Arbeitsmarkt im Ruhrgebiet blieb im Jahr 2014 eher verhalten, ursächlich für die nachlassende Dynamik dürften im Wesentlichen die eingetrübten Absatzerwartungen sein. Dies zeigt sich zusätzlich in der durchschnittlichen Arbeitslosenquote Bochums von 10,1 % im Jahr 2014 (Vorjahr 10,4 %). Es ist mit einer gedämpften Einstellungsbereitschaft zu rechnen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass der seit gültige flächendeckende, allgemeine Mindestlohn dämpfend auf die Beschäftigungsabsichten der Betriebe wirkt. Zinsentwicklung Mit dem Ziel, die Inflationsrate im Euro-Raum wieder in Richtung des Zielwertes von knapp 2,0 % zu heben, hat die Europäische Zentralbank (EZB) im Verlauf des Berichtsjahres eine Reihe expansiver Maßnahmen beschlossen: Der Hauptrefinanzierungssatz und der Einlagensatz wurden um jeweils 20 Basispunkte auf 0,05 % bzw. -0,20 % reduziert. Der Spitzenrefinanzierungssatz wurde um 45 Basispunkte auf 0,30 % gesenkt. Der negative Einlagensatz bewirkt, dass Geschäftsbanken nun erstmals für die Haltung von Zentra l- bankguthaben, die über die Mindestreservepflicht hinausgehen, Zinsen bezahlen. Darüber hinaus kündigte die EZB weitere Maßnahmen an. Hierzu zählen Programme zum Ankauf von Pfandbriefen und Kreditverbriefungen (Asset Backed Securities, ABS). Die genannten Maßnahmen sollen die Kreditvergabe der Geschäftsbanken und damit die Konjunktur im Euro-Raum ankurbeln. Die expansiven geldpolitischen Maßnahmen haben zu Entspannungen an den Geld- und Kapitalmärkten geführt. Die Geldmarktzinsen und die Zinsen für Staatsanleihen sanken. Gleichzeitig engten sich die Zinsdifferenzen zwischen Staatsanleihen höchster Bonität und niedrigster Bonität. Auch an den Kreditmärkten kam es im Jahr 2014 zu günstigeren Finanzierungsbedingungen. Die Zinsen für Neukredite im Euro-Raum sind zuletzt gesunken. Allerdings liegen die Zinssätze in den Krisenländern weiterhin deutlich über denen in den Nicht-Krisenländern. Laut EZB erwarten etwas mehr als die Hälfte der befragten Banken in der Euro-Zone, dass sich die Kreditvergabestandards in den kommenden Monaten weiter entspannen werden und die Nachfrage nach Unternehmenskrediten etwas anziehen wird. Gleichwohl sind die Kreditvergabestandards im Euro-Raum im historischen Vergleich relativ restriktiv. Darüber hinaus hält die Bilanzbereinigung im Bankensektor an, was sich in weiter rückläufigen Krediten an den Unternehmenssektor und an private Haushalte widerspiegelt. 2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen Im Juni 2013 veröffentlichte die Europäische Kommission ein umfangreiches Regulierungspaket, das unter anderem Basel III in europäisches Recht umsetzt: die Eigenmittel-Richtlinie CRD IV (Capital Requirements Directive IV) und die Eigenmittel-Verordnung CRR (Capital Requirements Regulation). Das Regelwerk kommt seit dem 1. Januar 2014 zur Anwendung. Die neuen Regelungen sehen insbesondere verschärfte quantitative und qualitative Anforderungen an die Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung von Instituten vor. Zum 4. November 2014 trat der neue einheitliche europäische Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism SSM) in Kraft. Der SSM setzt sich aus der Europäischen Zentralbank und den nati- Seite: 44 von 71

45 onalen Aufsichtsbehörden der Euro-Länder zusammen. Im Rahmen der SSM-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 vom 15. Oktober 2013) hat der europäische Gesetzgeber zahlreiche Zuständigkeiten im Bereich der Bankenaufsicht auf die Europäische Zentralbank übertragen. Die neue europäische Einlagensicherungsrichtlinie trat am 2. Juli 2014 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Einlagensicherungsrichtlinie aus dem Jahr 1994 und bringt umfangreiche, Neuerungen mit sich. Die Mitgliedsstaaten müssen den Großteil der Regelungen bis zum 3. Juli 2015 in nationales Recht umsetzen. Das Bundeskabinett hat am 19. November 2014 auf Basis der europäischen Richtlinie den Entwurf für ein deutsches Einlagensicherungsgesetzes verabschiedet. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung müssen alle Banken künftig einem Einlagensicherungssystem angehören, bei dem Sparer im Bedarfsfall einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis Euro haben. Auch die Sicherungssysteme des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) oder des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) können sich künftig als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 3.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen Die Bilanzsumme erhöhte sich im Jahr 2014 um 225,1 Mio. EUR bzw. 4,0 % auf 5.894,0 Mio. EUR. Das geplante Wachstum der Bilanzsumme auf Mio. wurde somit übertroffen. Das aus Kundenaktiva, Kundenpassiva, Eventualverbindlichkeiten, unwiderruflichen Kreditzusagen und den Kundenbeständen im Wertpapiergeschäft bestehende Geschäftsvolumen erhöhte sich um 227,3 Mio. EUR oder 2,4 % auf 9.847,5 Mio. EUR Kreditgeschäft Insgesamt verlief die Entwicklung der Forderungen an Kunden gemessen an bilanziellen Werten mit einem Zugang von 1,2 % oberhalb der Planung von 1,0 %. Die Bilanzposition Forderungen an Kunden stieg somit um 48,3 Mio. EUR auf 3.974,5 Mio. EUR. Der Strukturanteil der Kundenforderungen an der Stichtagsbilanzsumme verminderte sich geringfügig auf 67,4 % (Vorjahr 69,3 %). Im Geschäftsjahr erhöhte sich der Darlehensbestand an Privatkunden leicht um 0,3 % auf 1.593,7 Mio. EUR. Das Darlehensgeschäft an Geschäftskunden stieg infolge einer erhöhten Investitionsbereitschaft um 1,5 % auf 2.138,9 Mio. EUR. Der Bestand an Weiterleitungsdarlehen konnte ebenfalls leicht ausgebaut werden, zum Bilanzstichtag rückläufig zeigten sich dagegen die in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite Wertpapiereigenanlagen Zum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an Wertpapiereigenanlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 192,9 Mio. EUR auf 1.639,3 Mio. EUR. Hierbei war insbesondere ein Zugang von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren von nicht öffentlichen Emittenten in Höhe von 180,2 Mio. EUR maßgeblich. Die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren erhöhten sich um 6,8 Mio. EUR. Ursächlich für die Erhöhung war die aufgrund einer Änderung des 17 RechKredV vorgenommene Umgliederung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds in diese Bilanzposition. Seite: 45 von 71

46 3.4. Beteiligungen/Anteilsbesitz Der Anteilsbesitz der Sparkasse per von 106,2 Mio. EUR entfiel mit 96,2 Mio. EUR auf die Beteiligung am SVWL. Der SVWL veränderte im Jahre 2014 sein Stammkapital. Die Erhöhung des Stammkapitals i.h.v. 39,1 Mio. EUR und eine Herabsetzung des Stammkapitals i.h.v. 0,3 Mio. EUR führte für die zu einem Zugang von 38,8 Mio. EUR. Zugleich erfolgte eine Abschreibung auf die Beteiligung am SVWL in Höhe von 7,6 Mio. EUR. Der Anteil der an der Haftung für eine zusätzliche Fremdfinanzierung zum Erwerb der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) durch eine Zweckgesellschaft der Sparkassenorganisation über 15,4 Mio. EUR wurde im Hinblick auf die angepasste aufsichtsrechtliche Einstufung auf Grundlage der EU-VO Nr. 575/2013 (CRR) abweichend zum Vorjahr nicht mehr unter den Bilanzpositionen Beteiligungen und Sonstige Verbindlichkeiten, sondern als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Somit sind die Veränderungen an den Beteiligungen am SVWL und an der LBBH maßgeblich für die Veränderungen des Anteilsbesitzes von 15,8 Mio. EUR zum Vorjahr Geldanlagen von Kunden Die Sparkasse hatte für 2014 ein Wachstum bei den Geldanlagen von 1 % erwartet. Dieses Ziel konnte mit einer Erhöhung von 2,1 % übertroffen werden. Die stärksten Wachstumstreiber mit einem Anstieg von 164,5 Mio. EUR waren die Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten und die täglich fälligen Einlagen mit einem Anstieg von 95,3 Mio. EUR. Aufgrund der weiter anhaltenden Niedrigzinsphase haben die Kunden verstärkt kurzfristig verfügbare Anlagen bevorzugt. Auch vor dem Hintergrund einer attraktiven Verzinsung war das klassische Sparbuch stark nachgefragt. Insgesamt stieg der Bestand an Spareinlagen um 196,4 Mio. EUR auf insgesamt 2.458,4 Mio. EUR. Die Nachfrage nach Sparkassenbriefen und Festgeldern war hingegen rückläufig. Die anderen Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist sanken um 196,4 Mio. EUR auf 645,8 Mio. EUR. Aktuell verfügt die Sparkasse über einen bilanziellen Einlagenbestand von 4.683,5 Mio. EUR (Erhöhung um 95,4 Mio. EUR). Das Einlagengeschäft hat sich im Jahr 2014 positiv entwickelt Interbankengeschäft Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich insbesondere aufgrund eines Anstiegs der täglich fälligen Forderungen gegenüber der eigenen Girozentrale um 6,4 Mio. EUR auf 16,3 Mio. EUR. Der Bestand setzt sich aus bei der eigenen Girozentrale unterhaltenen Liquiditätsreserven und einer langfristigen Schuldscheindarlehensforderung zusammen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um 104,6 Mio. EUR auf 472,3 Mio. EUR. Bei diesen Beständen handelt es sich im Wesentlichen um langfristige Weiterleitungsdarlehen und Sparkassenbriefe. Zudem wurden zum Ende des Berichtsjahres 2014 die kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöht, um in Wertpapiere für den Eigenbestand zu investieren. Seite: 46 von 71

47 3.7. Dienstleistungsgeschäft Das Wertpapiergeschäft wurde im Jahr 2014 maßgeblich von der weiteren Erholung der Kapital- und Aktienmärkte geprägt. Der Wertpapiergesamtumsatz stieg um 20,0 Mio. EUR auf 304,1 Mio. EUR. Die positive Entwicklung des Vorjahres hat sich somit fortgesetzt. Die Wertpapierkäufe stiegen um 15,0 % auf 152,5 Mio. EUR, wohingegen die Wertpapierverkäufe in Höhe von 151,6 Mio. EUR (Vorjahr 151,5 Mio. EUR) konstant geblieben sind. Der Absatzschwerpunkt lag im Jahr 2014, wie in den Vorjahren, in den Bereichen Aktien und festverzinsliche Wertpapiere. Im Jahr 2014 wurden insgesamt Bausparverträge mit einem Vertragsvolumen von 111,6 Mio. EUR abgeschlossen. Mit diesem Vertriebsergebnis liegen wir leicht über dem Niveau von Der Absatz von Sach- und Lebensversicherungen über unsere Tochtergesellschaft S-Versicherungsdienst der konnte auch im Jahr 2014 weiter verstärkt werden. Diese Absatzentwicklung spiegelt sich insbesondere in der weiteren Steigerung des Verkaufs von fondsgebundenen und klassischen Rentenversicherungen wider, dabei lag im Jahr 2014 der Schwerpunkt auf den Abschlüssen gegen Einmalbeträge. Dies wird deutlich im vermittelten Vertragsvolumen der Lebensversicherungen des Jahres 2014, das um 28,7 Mio. EUR auf 51,8 Mio. EUR stieg. Die Anzahl der Immobilienvermittlungen über unsere Tochtergesellschaft S-Immobiliendienst der erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr. Der vermittelte Gesamtobjektwert stieg um 16,3 Mio. EUR auf 50,2 Mio. EUR. Bei nahezu gleicher Stückzahl erhöhte sich das Volumen der vermittelten Leasinggeschäfte um 4,3 Mio. EUR auf 8,6 Mio. EUR. Das Dienstleistungsgeschäft entwickelte sich im Rahmen unserer Erwartungen Investitionen Im Jahr 2014 wurden Investitionen zur weiteren Verbesserung unseres Beratungs- und Serviceangebotes in mehreren Filialen vorgenommen. Die Investitionen lagen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit Personalbericht Zum Stichtag beschäftigte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr 1.270), davon 355 Teilzeitkräfte und 84 Auszubildende. Um auch in den kommenden Jahren auf gut qualifizierte Nachwuchskräfte zurückgreifen zu können, hat die 19 jungen Menschen den Ausbildungsstart ermöglicht. Damit nimmt die ihre Verantwortung als wichtiger Ausbildungsbetrieb in der Region auch weiterhin in besonderem Maße wahr. Auch im Jahr 2014 war es Ziel der, das bestehende hohe Qualifikationsniveau in allen Unternehmensbereichen zu sichern und weiter auszubauen. Schwerpunkte bildeten zahlreiche Schulungen und Trainings zur weiteren Stärkung der Beratungsund Betreuungskompetenz sowie einer ziel- und leistungsorientierten Führungsarbeit. Das Ziel, den Seite: 47 von 71

48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, wurde auch im Jahr 2014 konsequent weiterverfolgt, im Rahmen der Re-Zertifizierung als familienfreundliches Unternehmen durch die Hertie-Stiftung. Darüber hinaus wurden verschiedene Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, unter Einbindung unserer Betriebsärztin, im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements vorgenommen. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage 4.1. Vermögenslage Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung eines Teils des Bilanzgewinns Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2014 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 391,9 Mio. EUR (Vorjahr 391,0 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 32,8 Mio. EUR auf 274,7 Mio. EUR erhöht. Hierin enthalten ist eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt. Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Das Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle und Markt-Risiken) übertrifft am mit 19,6 % den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR. Die Sparkasse weist damit eine gute Kapitalbasis auf Finanzlage Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätskennziffer der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde stets eingehalten. Die Liquiditätskennziffer ( : 2,37) lag im Berichtsjahr durchgängig über dem in der Risikostrategie festgelegten Mindestwert von 1,15. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Die Kredit- und Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank wurden nicht in Anspruch genommen. Die Dispositionslinie bei der Helaba wurde teilweise in Anspruch genommen. Ein Spitzenausgleich erfolgte durch Tagesgeldaufnahmen bzw. Tagesgeldanlagen sowohl bei der eigenen Girozentrale, als auch bei anderen Kreditinstituten Ertragslage Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 1,48 % (Vorjahr 1,67 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2014; es lag damit leicht unter dem Planwert von 1,53 %. Ursächlich für die Abweichung war die Zinsspanne, die sich vor dem Hintergrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus stärker rückläufig entwickelte als erwartet. Im Vergleich mit den Sparkassen im Verbandsgebiet (SVWL) wird ein überdurchschnittlicher Wert erzielt. Dies gilt auch für die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Zielgröße Cost-Income-Ratio (Verhältnis von Aufwendungen und Erträgen). Im Jahr 2014 hat sich diese wie folgt entwickelt: Die Cost-Income-Ratio lag mit 51,6 % über dem Vorjahreswert von 48,6 %. Seite: 48 von 71

49 Der Planwert für 2014 von 50,8 % konnte aber annähernd erreicht werden. Die Kapitalrendite berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr ,27 %. Darüber hinaus wurden auch die in der Geschäftsplanung formulierten strategischen Rentabilitätsziele erfüllt. Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt Veränderung Veränderung Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR % Zinsüberschuss 156,0 166,7-10,7-6,4 Provisionsüberschuss 31,5 30,4 1,1 3,6 Nettoergebnis des Handelsbestands 1,0-1,0 100,0 Sonstige betriebliche Erträge 5,4 4,8 0,6 12,5 Personalaufwand -61,5-60,6 0,9 1,5 Anderer Verwaltungsaufwand -31,0-28,4 2,6 9,2 Sonstige betriebliche -10,2-10,3-0,1-1,0 Aufwendungen Ergebnis vor Bewertung und 91,2 102,6-11,4-11,1 Risikovorsorge Aufwand aus Bewertung und -19,5-21,7-2,2-10,1 Risikovorsorge Zuführungen Fonds für allgemeine -32,6-36,9-4,3-11,7 Bankrisiken Ergebnis vor Steuern 39,1 44,0-4,9-11,1 Steueraufwand -23,3-28,0-4,7-16,8 Jahresüberschuss 15,8 16,0-0,2-1,3 Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4 Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6 Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20 Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21 Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16 Der Zinsüberschuss verminderte sich um 6,4 % auf 156,0 Mio. EUR. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf sinkende Zinserträge aufgrund der andauernden Niedrigzinspolitik der EZB zurückzuführen, die nur zum Teil durch sinkende Zinsaufwendungen kompensiert werden konnten. Im Verhältnis zur Durchschnittsbilanzsumme, die stärker als erwartet ausgebaut werden konnte, ist die Zinsspanne nach Betriebsvergleichswerten mit 2,51 % aufgrund des im Verlauf des Jahres 2014 weiter gesunkenen Zinsniveaus im Vergleich zum Vorjahr (2,73 %) rückläufig. Damit lag sie unterhalb unserer Erwartungen von 2,59 %. Der Provisionsüberschuss lag insbesondere aufgrund höherer Erträge aus dem Giroverkehr sowie dem Wertpapiergeschäft um 1,1 Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Der Planwert für 2014 wurde um 1,1 Mio. übertroffen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich insbesondere infolge der Belastung aus der Tariferhöhung um 0,9 % auf 61,5 Mio. EUR. Im Vergleich zu den auf Basis der Betriebsvergleichszahlen vorgenommenen Aufwandsplanungen für das Jahr 2014 ergeben sich zum tatsächlichen Personalaufwand keine nennenswerten Abweichungen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 % auf 31,0 Mio. EUR gestiegen und liegen oberhalb der ursprünglichen Kostenplanungen. Der im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Aufwand resultiert im Wesentlichen aus im Jahr 2014 verstärkt in Anspruch genommenen externen Beratungsdienstleistungen. Seite: 49 von 71

50 Die Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) wurden in Höhe von 19,5 Mio. EUR (Vorjahr 21,7 Mio. EUR) ausgewiesen. Während sich das Bewertungsergebnis der Wertpapiere vor dem Hintergrund des niedrigen Zinsumfelds und der damit einhergehenden Kurssteigerungen im Vergleich zum Vorjahr freundlicher und entgegen unserer Erwartungen positiv zeigte, musste die Risikovorsorge im Kreditgeschäft stärker als erwartet erhöht werden. Darüber hinaus wurde der Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge durch eine Abschreibung auf unsere Beteiligung am Sparkassenverband SVWL belastet. Der Jahresüberschuss zeigt sich mit 15,8 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr stabil (16,0 Mio. EUR). Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der ertrags- und risikoorientierten Wachstumspolitik des Instituts ist die mit dem Geschäftsverlauf im Jahr 2014 zufrieden. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Geschäftsentwicklung als günstig beurteilt. Das Geschäftsvolumen hat sich besser als zum Jahresanfang erwartet entwickelt. C. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Ziele und Strategien des Risikomanagements Risiken werden eingegangen, wenn Chancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis stehen. Risiken mit ungünstigem Chance-/Risikoprofil sind zu kompensieren bzw. zu vermindern, Risiken mit vertretbarem Schadenspotenzial werden akzeptiert. Dies geschieht nach geschäftspolitischen und betriebswirtschaftlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Zur Risikosteuerung besteht ein umfassendes Risikomanagementsystem. Der Vorstand hat in der Risikostrategie und den untergeordneten Teilrisikostrategien die Rahmengrundsätze des Risikomanagements und die risikopolitische Ausrichtung der Sparkasse im Rahmen eines festgelegten Strategieprozesses überprüft und den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Für die bedeutendsten Risikokategorien der Sparkasse, Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiko, wurden die separaten Teilrisikostrategien aktualisiert. Alle Organisationseinheiten verfolgen die Zielsetzung, bei den eingegangenen Risiken die Wahrscheinlichkeit der Realisation eines Vermögensverlustes zu minimieren. Dies wird durch frühzeitiges Erkennen von Gefahrensituationen und rechtzeitige Gegenmaßnahmen sichergestellt. Das Risikomanagementsystem wird laufend weiterentwickelt. Aus der maximal zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse wird ein Risikodeckungspotenzial zur Abdeckung der potenziellen Risiken bereitgestellt. Die eingegangenen Einzelrisiken werden im Rahmen der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung dem Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt und eine Auslastungsquote ermittelt. Die Gesamtsumme der Einzelrisiken ist auf die Höhe des Risikodeckungspotenzials limitiert und wird ebenso wie die maximale Risikodeckungsmasse laufend überprüft. Begrenzt werden die eingegangenen Risiken durch den Umfang des bereitg e- stellten Risikodeckungspotenzials und des hieraus abgeleiteten gesamten Risikolimits. Darüber hinaus werden aus dem Risikodeckungspotenzial Einzellimite für einzelne Risikoarten bzw. -kategorien in der Risikotragfähigkeit abgeleitet. Daneben existieren für einzelne Risiken ergänzende Risiko- und Volumenlimite. Der Verwaltungsrat der Sparkasse nimmt die Entwicklung der Risikolage regelmäßig Seite: 50 von 71

51 zur Kenntnis. Gemäß den Anforderungen der MaRisk wurde im Jahr 2013 das Risikotragfähigkeitskonzept um einen zukunftsgerichteten Kapitalplanungsprozess ergänzt. Damit ist die frühzeitige Identifikation eines zusätzlichen Kapitalbedarfs (im Sinne des Risikodeckungspotenzials) möglich, der sich über den Ris i- kobetrachtungshorizont hinaus zur Deckung künftiger Risiken ergeben könnte. Die frühzeitige Einleitung eventuell erforderlicher Maßnahmen wäre damit möglich. Beim Kapitalplanungsprozess handelt es sich nicht um eine erweiterte Risikotragfähigkeitsbetrachtung im engeren Sinne. Die Vorgaben von Basel III (u. a. Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung und die Liquiditätssteuerung sowie das Meldewesen) wurden zum umgesetzt. 2. Risikomanagementsystem Zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der Risiken hat der Vorstand ein Risikomanagementund -überwachungssystem eingerichtet. Das vorrangige Ziel des Risikomanagementprozesses besteht darin, mögliche Risiken transparent und damit steuerbar zu machen. Das Risikomanagement umfasst die Verfahren zur Identifizierung und Bewertung der Risiken, die Festlegung von geeigneten Steuerungsmaßnahmen sowie die notwendigen Kontrollprozesse. Unter dem Begriff "Risiko" wird dabei eine Verlust- oder Schadensgefahr für die Sparkasse verstanden, die entsteht, wenn eine erwartete künftige Entwicklung ungünstiger verläuft als geplant oder sogar existenzbedrohend wird. Die Verringerung oder das vollständige Ausbleiben einer Chance zur Erhöhung der Erträge oder des Sparkassenvermögens wird nicht als Risiko angesehen. Bei der Betrachtung der Risiken nimmt die Sparkasse eine Nettobetrachtung vor. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß 25a Abs. 1 KWG und dient dem Vorstand und dem Verwaltungsrat zur Überwachung der Risiken aus der geschäftlichen Tätigkeit der Sparkasse. Für alle risikorelevanten Geschäfte ist die in den MaRisk geforderte Funktionstrennung bis in die Ebene des Vorstands zwischen Handel/Markt einerseits und Abwicklung, Kontrolle und Risikocontrolling/Marktfolge andererseits festgelegt. Risikobehaftete Geschäfte werden nur getätigt, sofern deren Risikogehalt von allen damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beurteilt werden kann. Bevor Geschäfte mit neuen Produkten oder auf neuen Märkten regelmäßig abgeschlossen werden, ist ggf. im Rahmen einer Testphase das Risikopotenzial dieser Geschäfte zu bewerten und sind die für die Abwicklung notwendigen Prozesse in Arbeitsanweisungen festzulegen. Die Interne Revision prüft in regelmäßigen Abständen das Risikomanagementsystem. Zielsetzung der Prüfungen ist insbesondere die ordnungsgemäße Handhabung der festgelegten Regelungen sowie die Feststellung von Schwachstellen im Risikomanagementsystem und die Überwachung der Umsetzung notwendiger Anpassungen. Gemäß den MaRisk hat jedes Institut über eine Risikocontrolling-Funktion zu verfügen, die für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken zuständig ist. Der Vorstand der Sparkasse Bochum hat die Risikocontrolling-Funktion der Abteilungsleitung Banksteuerung übertragen. Der Risikocontrolling-Funktion wurden die in den MaRisk geforderten Befugnisse eingeräumt. Sie hat in der insbesondere folgende Aufgaben: - Unterstützung des Vorstandes in allen risikopolitischen Fragen, insbesondere bei der Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie sowie bei der Ausgestaltung eines Systems zur Begrenzung der Risiken - Durchführung der Risikoinventur und Erstellung des Gesamtrisikoprofils - Unterstützung des Vorstandes bei der Einrichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungsund controllingprozesse - Einrichtung und Weiterentwicklung eines Systems von Risikokennzahlen und eines Risikofrüherkennungsverfahrens Seite: 51 von 71

52 - Laufende Überwachung der Risikosituation des Instituts und der Risikotragfähigkeit sowie der Einhaltung der eingerichteten Risikolimite - Regelmäßige Erstellung der Risikoberichte für die Geschäftsleitung - Überwachung und Weiterentwicklung der Prozesse zur unverzüglichen Weitergabe von unter Ris i- kogesichtspunkten wesentlichen Informationen an die Geschäftsleitung, an das Risikocontrolling, die jeweiligen Verantwortlichen und gegebenenfalls die Interne Revision Der Vorsitzende des Risikoausschusses kann unmittelbar beim Leiter des Risikocontrollings Auskünfte einholen. Der Leiter des Risikocontrollings muss den Vorstand hierüber unterrichten. Wechselt die Leitung der Risikocontrolling-Funktion, wird der Verwaltungsrat informiert. 3. Risikomanagementprozess Aus dem beschriebenen Gesamtsystem hat unser Haus einen Managementprozess zur Erkennung und Bewertung von Risiken (strategische, jährliche Risikoinventur) sowie zur Messung, Steuerung und Kontrolle von Risiken (operative, dauerhafte Tätigkeiten) abgeleitet. Anhand von Risikoindikatoren erfolgen eine systematische Ermittlung der Risiken sowie deren Zuordnung zu den Risikokategorien. Die Risikomessung erfolgt für die in die Risikotragfähigkeitsrechnung einbezogenen wesentlichen Risiken grundsätzlich nach der GuV-orientierten Sichtweise. Die Ermittlung der Risiken in der periodischen Sichtweise erfolgt grundsätzlich für das laufende Jahr. Als Risiko wird in dieser Sichtweise eine negative Abweichung von den Planwerten verstanden. Daneben werden die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Relationen als strenge Nebenbedingung regelmäßig ermittelt und überwacht. Unter Berücksichtigung der laufenden Ergebnisprognose sowie der vorhandenen Reserven wird ein Risikodeckungspotenzial festgelegt. Auf das Risikodeckungspotenzial werden alle wesentlichen Risiken der Sparkasse angerechnet. Mit Hilfe der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung wird gewährleistet, dass die Auslastung des Risikodeckungspotenzials jederzeit sowohl aus dem handelsrechtlichen Ergebnis als auch aus vorhandenem Vermögen der Sparkasse getragen werden kann. Die Sparkasse führt ab Mitte des Jahres darüber hinaus auch eine Risikotragfähigkeitsrechnung für das Folgejahr durch. Neben der Risikotragfähigkeitsrechnung werden regelmäßig Stressszenarien berechnet, bei denen die Anfälligkeit der Sparkasse gegenüber u n- wahrscheinlichen, aber plausiblen Ereignissen analysiert wird. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs analysiert sowie jährlich ein inverser Stresstest durchgeführt. Die Stresstests berücksichtigen dabei auch Risikokonzentrationen innerhalb (Intra- Risikokonzentrationen) und zwischen einzelnen Risikoarten (Inter-Risikokonzentrationen). Diversifikationseffekte, die das Gesamtrisiko mindern würden, werden nicht berücksichtigt. Die zur Steuerung bzw. Verringerung von Risiken einzusetzenden Instrumente sind vom Vorstand festgelegt worden. Die durchgeführten Maßnahmen zur Steuerung bzw. Verringerung der Risiken werden regelmäßig überprüft. Verbesserungsmöglichkeiten fließen in den Risikomanagementprozess ein. Die Interne Revision gewährleistet die unabhängige Prüfung und Beurteilung sämtlicher Aktivitäten und Prozesse der Sparkasse sowie von ihr ausgelagerter Bereiche. Sie achtet dabei insbesondere auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und berichtet dem Vorstand. Über die eingegangenen Risiken wird dem Gesamtvorstand und dem Verwaltungsrat bzw. dem Ris i- koausschuss der Sparkasse regelmäßig schriftlich im Rahmen eines vierteljährlichen Gesamtrisikoberichts und unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben durch die MaRisk berichtet. Eine Adhoc-Berichterstattung ist bei Risikoereignissen von wesentlicher Bedeutung vorgesehen. Der Gesamtrisikobericht enthält neben einer zusammenfassenden Beurteilung der Risiko- und Ertragssituation sowie der Limitauslastungen auch gegebenenfalls Handlungsempfehlungen zur Steuerung und Verringerung der Risiken, über die die Geschäftsleitung entscheidet. Dadurch kann zeitnah Seite: 52 von 71

53 die Einhaltung der durch die Risikostrategie vorgegebenen Regelungen überprüft werden. Die Berichterstattung enthält auch die Auswirkungen von Stresseinflüssen auf die Risikosituation der Sparkasse. Dadurch soll die Wirkung von unwahrscheinlichen, aber plausibel möglichen Ereignissen auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse analysiert, transparent und steuerbar gemacht werden. Die Berichterstattung über die wesentlichen Risikoarten wird durch eine Vielzahl regelmäßiger Berichte (täglich, wöchentlich, monatlich und quartalsweise) zeitnah und umfänglich sichergestellt. Zusätzlich sind Regeln für Ad-hoc-Berichterstattungen bei dem Eintritt von Risikoereignissen mit wesentlicher Bedeutung vorgesehen. 4. Aufgabenzuordnung im Rahmen des Risikomanagementsystems Für alle Teilschritte des Risikomanagements sind Verantwortlichkeiten festgelegt worden. Die jährlich durchzuführende Risikoinventur erfolgt dezentral in den für die Abwicklung der einzelnen Geschäftsund Organisationsbereiche zuständigen Abteilungen. Sie beinhaltet auch die Bewertung der Risiken, die mit dem Risikomanager abgestimmt wird. Die Aktivitäten zur Messung, Steuerung und Überwachung der Risiken waren im Berichtsjahr in der Abteilung Banksteuerung zusammengefasst. Die Abteilung analysiert und quantifiziert die Risiken der Sparkasse. Sie überprüft die Einhaltung des vom Vorstand festgelegten Risikodeckungspotenzials und übernimmt die Risikoberichterstattung. Der Risikomanager ist auch für die Fortentwicklung des Risikomanagementsystems und die Abstimmung der gesamten Aktivitäten im Risikomanagement verantwortlich. Das Risikomanagementsystem ist in einem Risikohandbuch dokumentiert. Die folgende Übersicht zeigt die im Risikohandbuch der Sparkasse beschriebenen wesentlichen Ris i- kokategorien: Aufbauend auf der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung werden im Rahmen der Gesamtbanksteuerung die wesentlichen Risiken limitiert. Ferner ist der Umgang mit wesentlichen Risiken sowie Risikokonzentrationen in der Risikostrategie und der Kreditrisikostrategie beschrieben. 5. Strukturierte Darstellung der wesentlichen Risikoarten 5.1. Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft Seite: 53 von 71

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