Öffentliche Sozialleistungen

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1 Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2012 geborene Kinder Januar 2012 bis März 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am , Tabellen 1, 16, 20 und 21 korrigiert am Artikelnummer: Ihr Kontakt zu uns: Tele on Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Vorbemerkung Änderungen beim Elterngeld für Mehrlinge aufgrund des Bundessozialgericht-Urteils vom 27. Juni 2013 Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinen Urteilen vom 27. Juni 2013 (Aktenzeichen B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R) entschieden, dass Eltern bei Mehrlingsgeburten nicht nur einen Elterngeldanspruch pro Geburt, sondern für jedes einzelne neugeborene Kind haben. Nutzt ein Elternteil das Elterngeld gleichzeitig für zwei oder mehrere Mehrlingskinder, werden die Elterngeldbeträge nur für das älteste Kind in voller Höhe gezahlt. Dieser Betrag wird auf die Elterngeldansprüche für die jüngeren Mehrlingskinder angerechnet. Der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich zuzüglich 300 Euro Mehrlingszuschlag für jeden weiteren Mehrling bleibt allerdings für die jüngeren Mehrlinge jeweils anrechnungsfrei. Nutzt ein Elternteil das Elterngeld nur für eines der Kinder, erhält er für dieses Kind den einkommensabhängigen Elternbetrag in voller Höhe plus die Mehrlingszuschläge von je 300 Euro für die weiteren Kinder. Für das andere Kind beziehungsweise die anderen Kinder kann in dieser Zeit der andere Elternteil das Elterngeld parallel erhalten. Von der Neuregelung sind vor allem zahlreiche Zwillingseltern betroffen. Dass mehr als zwei Kinder gleichzeitig geboren werden, ist äußerst selten: Mehrlingsgeburten in Deutschland Zwillingsgeburten Drillingsgeburten sonstige Mehrlingsgeburten Quelle: Statistisches Bundesamt, natürliche Bevölkerungsbewegung Die zusätzlichen Elterngeldbeträge für Mehrlinge werden nicht nur für Zeiten ab dem 27. Juni 2013 bewilligt, sondern können auch für frühere Elterngeldzeiten nachgezahlt werden. Die Nachzahlung wird nicht automatisch von den Elterngeldstellen vorgenommen, sondern muss vom jeweiligen Elternteil beantragt werden. Für die rückwirkende Elterngeldzahlung gibt es sozialgesetzlich einen Stichtag. Danach sind nur Anträge für Bezugszeiten ab dem 01. Januar 2009 möglich: Bei Antragseingang bis zum 31. Dezember 2013 konnten zusätzliche Elterngeldbeträge rückwirkend für Zeiten ab dem 01. Januar 2009 gezahlt werden. Bei Antragseingang bis zum 31. Dezember 2014 können zusätzliche Elterngeldbeträge rückwirkend für Zeiten ab dem 01. Januar 2010 gezahlt werden. In Veröffentlichungen für die Geburtszeiträume ab 01. Januar 2012 sind Mehrlingsmeldungen im Sinne des BSG-Urteils enthalten, werden aber nicht gesondert ausgewiesen. Die bereits veröffentlichten Ergebnisse (Geburtszeiträume bis einschließlich 2012) werden nicht revidiert. Sie spiegeln weiterhin korrekt den Stand zum Zeitpunkt der jeweiligen Veröffentlichung wider. Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, Stand Juni

3 Inhaltsverzeichnis Beendete Leistungsbezüge von Januar 2012 bis März 2014 für im Jahr 2012 geborene Kinder Beschreibung Begriffliche und methodische Erläuterungen Übersicht über die in den Tabellen enthaltenen Erhebungsmerkmale nach der Beziehenden, Erwerbsbeteiligung vor der Geburt, Grundlage der Elterngeldberechnung sowie Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat, Bezugsdauer des Elterngeldes und Ländern nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat und Bezugsdauer des Elterngeldes Registerblatt Erläuterungen Merkmale Tab 1 (LT) Tab 2 nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten und im letzten Bezugsmonat nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs und des Auszahlbetrags im ersten Bezugsmonat Tab 4 Tab 5 nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs und Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) - Erster Bezugsmonat - - Letzter Bezugsmonat - nach der Beziehenden, Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) und Höhe des Elterngeldanspruchs - Erster Bezugsmonat - - Letzter Bezugsmonat - nach der Beziehenden, Grundlage der Elterngeldberechnung im ersten Bezugsmonat ( 2 BEEG) sowie nach Bezugsdauer des Elterngeldes Tab 6 Tab 6.1 Tab 6.2 nach der Beziehenden und Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat sowie nach Anzahl der Kinder im Haushalt Tab 9 nach und Altersgruppen der Beziehenden sowie Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat Tab 10 nach und Altersgruppe der Beziehenden und Alter des Kindes im ersten Bezugsmonat Tab 11 nach der Beziehenden, erster Bezugsmonat und Geburtsmonat und -jahr des Kindes nach und Familienstand der Beziehenden, Inanspruchnahme der Verlängerungsoption, Erwerbsbeteiligung vor der Geburt sowie mit Änderung der Berechnungsgrundlage zwischen ersten und letzten Bezugsmonat nach Staatsangehörigkeit der Beziehenden Tab 12 Tab 14 nach der Beziehenden, Inanspruchnahme und Bezugsdauer des Elterngeldes durch den Partner und nach Ländern nach der Beziehenden, Erwerbsbeteiligung vor der Geburt, durchschnittliche Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat, durchschnittliche Bezugsdauer des Elterngeldes, durchschnittliches Alter der Beziehenden im ersten Bezugsmonat und nach Ländern nach der Beziehenden, Höhe des maßgebenden bereinigten Einkommens vor der Geburt und nach Ländern Tab 15 (LT) Tab 16 (LT) Im Jahr 2012 geborene Kinder und beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2012 geborene Kinder nach der Beziehenden und Ländern Tab 20 (LT) Tab 21 (LT) LT = Ländertabelle Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, Stand Juni

4 Begriffliche und methodische Erläuterungen Inhalt und Rechtsgrundlage Die vorliegende Online-Veröffentlichung enthält Ergebnisse über Personen, deren Elterngeldbezug als beendet gemeldet wurde, sowie Angaben zum Elterngeldbezug dieser Personen. Rechtsgrundlage der Bundesstatistik zum Elterngeld für vor dem geborene Kinder ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S 2748), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom BGBl. I S Allgemeine Erläuterungen Zweck der Erhebung ist, einen Überblick über die beendeten Leistungsbezüge von Elterngeld bereitzustellen. Diese Daten werden zur Beurteilung der Auswirkungen des Gesetzes zum Bundeselterngeld und zur Elternzeit sowie zu seiner Fortentwicklung benötigt. Seit dem Jahr 2008 erfasst die Elterngeldstatistik Angaben über Personen, deren Eltergeldbezug ab dem 1. Januar 2008 geendet hat, und Angaben zum in Anspruch genommenen Elterngeld. Von Januar 2007 bis Juni 2008 wurden Angaben zu den Antragstellenden erhoben, deren Kind im Jahr 2007 geboren wurde, und Angaben zum bewilligten Elterngeld (sog. Antragsstatistik). Die Erfassung der Antragsstatistik für im Jahr 2007 geborene Kinder wurde am 30. Juni 2008 abgeschlossen. Die Erhebung über den beendeten Leistungsbezug von Elterngeld wird vierteljährlich für die vorangegangenen drei Kalendermonate erstmalig zum 31. März 2008 als Totalerhebung durchgeführt. Mit der statistischen Erhebung der beendeten Leistungsbezüge steht die rückwirkende Betrachtung der Situation des Elterngeldbezugs mit Aussagen über die tatsächliche Inanspruchnahme von Elterngeld im Vordergrund. Regelmäßige, umfangreiche Plausibilitätsprüfungen und Qualitätskontrollen sichern Aussagekraft und Qualität der Ergebnisse. Erläuterungen zur Statistik Erfasst werden unter anderen Angaben zu den Elterngeldbeziehenden und dem antragsbegründenden Kind. Weiter werden Angaben zur Höhe des Elterngeldanspruchs und der Berechnungsgrundlage im ersten und letzten Bezugsmonat sowie die tatsächliche Bezugsdauer von Elterngeld erhoben. Zusätzlich können Angaben zur Inanspruchnahme und Bezugsdauer des Elterngeldes durch den Partner gemacht werden. Haben beide Elternteile ihren Leistungsbezug im gleichen Kalenderjahr beendet, können Aussagen zur Inanspruchnahme von Elterngeld durch Paare getroffen werden. Nach 7 Abs. 2, Satz 2 und 3 BEEG kann bis zum Ende des Bezugszeitraums die einmal getroffene Entscheidung zur Inanspruchnahme von Elterngeld durch den Leistungsbeziehenden ohne Angabe von Gründen geändert werden. In Härtefällen ist darüber hinaus bis zum Ende des Bezugszeitraums einmal eine weitere Änderung zulässig. Weiter kann Elterngeld für drei Monate rückwirkend beantragt werden ( 7 Abs. 1 BEEG). Die vierteljährlich gemeldeten Daten zu den beendeten Leistungsbezügen umfassen Meldungen von: beendeten Leistungsbezügen, deren letzter Bezugsmonat in den drei vorangegangen Kalendermonaten liegt und die erstmals gemeldet werden, beendeten Leistungsbezügen, die bereits in einem Vorquartal gemeldet wurden, jedoch auf Grund von Änderungen im Bezugszeitraum mit aktualisierten Angaben erneut gemeldet werden (Folgemeldungen), beendeten Leistungsbezügen, die im Berichtsquartal rückwirkend beendet wurden. In solchen Fällen liegt der letzte Bezugsmonat in einem der Vorquartale ( Nachmeldungen ). Die vierteljährlich veröffentlichten Quartalsergebnisse beinhalten demnach alle Meldungen beendeter Leistungsbezüge der jeweiligen drei zurückliegenden Kalendermonate sowie beendete Leistungsbezüge, die mit einem geänderten Bezugszeitraum ( 7 Abs.2 BEEG) erneut gemeldet wurden, und beendete Leistungsbezüge, die rückwirkend für ein Vorquartal gemeldet wurden. Änderungen beim Leistungsbezug und rückwirkend gemeldete Beendigungen werden in dem jeweils aktuellen Quartalsergebnis berücksichtigt, in dem dies gemeldet wurde. Eine Korrektur bereits veröffentlichter Quartalsergebnisse wird rückwirkend nicht vorgenommen. Die kumulierten Quartalsergebnisse können daher geringfügig vom Jahresergebnis abweichen. Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, Stand Juni

5 Statistik zum Elterngeld Übersicht über die in den Tabellen enthaltenen Merkmale Auszählgruppe Tabellen-Nr. Erhebungsmerkmale Beendete Leistungsbezüge X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Familienstand X Altersgruppen der Leistungsbeziehenden X X (X) Staatsangehörigkeit X Geburtsmonat und -jahr des Kindes X Anzahl der Kinder im Haushalt X Monat/Jahr des ersten Leistungsbezugs X Monat/Jahr des letzten Leistungsbezugs Alter des Kindes im ersten Bezugsmonat X Bezugsdauer des Leistungsbeziehenden X X X X Inanspruchnahme der Verlängerungsoption X Erwerbstätigkeit vor der Geburt X X X Grundlage der Elterngeldberechnung bei Beginn X X X X (X) Grundlage der Elterngeldberechnung am Ende X X (X) Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Monat X X X X X X X X X Höhe des Elterngeldanspruchs im letzten Monat X X X Höhe des Auszahlbetrags im ersten Monat X Art des angerechneten Transfereinkommens X Höhe des angerechneten Transfereinkommens X Höhe des maßgebenden bereinigten Einkommens vor der Geburt X Inanspruchnahme durch den Partner X Bezugsdauer des Partners X Regionale Gliederung Deutschland X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Länder X X X X X X Arithmetisches Mittel X X X X X X X Anzahl der geborenen Kinder X Beteiligung der Väter am Elterngeld X X Beteiligung der Mütter am Elterngeld X Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, Stand Juni

6 1 nach der Beziehenden, Erwerbsbeteiligung vor der Geburt, Grundlage der Elterngeldberechnung sowie Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat, Bezugsdauer des Elterngeldes und Ländern Davon (Sp.1) Davon (Sp.1) erwerbstätig vor der Geburt Und zwar (Sp.1) Grundlage der Berechnung des Elterngeldanspruchs ( 2 BEEG) 2 Davon (Sp.1) nach Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat Davon (Sp. 1) mit einer Bezugsdauer des Elterngeldes lfd. Nr. Land 1 männlich weiblich ja nein Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs. 1) Geringverdienstzuschlag (Abs. 2) Reduzierung des Einkommens (Abs. 3) Mindestbetrag (Abs. 5) 300, und mehr bis zu 2 Monate 3 bis 9 Monate 10 bis 12 Monate 13 bis 14 Monate Durchschnitt Durchschnitt Anzahl Euro Anzahl Monate Baden-Württemberg ,4 2 Bayern ,2 3 Berlin ,4 4 Brandenburg ,5 5 Bremen ,2 6 Hamburg ,4 7 Hessen ,7 8 Mecklenburg-Vorpommern ,0 9 Niedersachsen ,9 10 Nordrhein-Westfalen ,3 11 Rheinland-Pfalz ,0 12 Saarland³ ,4 13 Sachsen ,2 14 Sachsen-Anhalt ,2 15 Schleswig-Holstein ,1 16 Thüringen ,4 17 Deutschland ,7 Männlich 1 Baden-Württemberg ,9 2 Bayern ,8 3 Berlin ,9 4 Brandenburg ,1 5 Bremen ,4 6 Hamburg ,4 7 Hessen ,2 8 Mecklenburg-Vorpommern ,4 9 Niedersachsen ,3 10 Nordrhein-Westfalen ,8 11 Rheinland-Pfalz ,2 12 Saarland³ ,5 13 Sachsen ,9 14 Sachsen-Anhalt ,4 15 Schleswig-Holstein ,4 16 Thüringen ,9 17 Deutschland ,2 Weiblich 1 Baden-Württemberg ,6 2 Bayern ,7 3 Berlin ,4 4 Brandenburg ,6 5 Bremen ,6 6 Hamburg ,5 7 Hessen ,7 8 Mecklenburg-Vorpommern ,7 9 Niedersachsen ,7 10 Nordrhein-Westfalen ,7 11 Rheinland-Pfalz ,7 12 Saarland³ ,8 13 Sachsen ,7 14 Sachsen-Anhalt ,8 15 Schleswig-Holstein ,7 16 Thüringen ,7 17 Deutschland ,7 1 Ohne Mehrfachnennungen. Mehrfachnennungen möglich. 3 Aufgrund von technischen Erfassungsproblemen im Saarland wurde dort die Häufigkeit des Mindestbetrags übererfasst. Ebenso wurde in einigen Fällen die Höhe des Elterngeldanspruchs mit einem zu geringen Betrag übermittelt, so dass auch der durchschnittliche Elterngeldanspruch tatsächlich höher liegt. Statistisches Bundesamt 6

7 1 nach der Beziehenden, Erwerbsbeteiligung vor der Geburt, Grundlage der Elterngeldberechnung sowie Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat, Bezugsdauer des Elterngeldes und Ländern Davon (Sp.1) Davon (Sp.1) erwerbstätig vor der Geburt Und zwar (Sp.1) Grundlage der Berechnung des Elterngeldanspruchs ( 2 BEEG) 2 Davon (Sp.1) nach Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat Davon (Sp. 1) mit einer Bezugsdauer des Elterngeldes lfd. Nr. Land 1 männlich weiblich ja nein Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs. 1) Geringverdienstzuschlag (Abs. 2) Reduzierung des Einkommens (Abs. 3) Mindestbetrag (Abs. 5) 300, und mehr bis zu 2 Monate 3 bis 9 Monate 10 bis 12 Monate 13 bis 14 Monate Anteile in % 1 Baden-Württemberg ,2 74,8 71,8 28,2 51,9 19,8 4,8 33,0 19,6 16,9 15,6 12,3 11,4 8,0 6,9 9,3 21,5 6,3 70,6 1,6 2 Bayern ,8 72,2 77,8 22,2 57,0 20,7 5,3 26,9 17,2 14,8 15,5 14,6 12,9 8,8 6,4 9,8 24,0 6,0 68,0 1,9 3 Berlin ,8 73,2 70,1 29,9 48,5 21,6 5,0 36,8 26,9 13,9 15,3 14,3 10,1 7,0 4,9 7,6 18,2 12,6 67,3 1,9 4 Brandenburg ,7 75,3 78,9 21,1 51,3 27,6 3,7 27,0 21,0 10,7 23,5 19,5 11,0 6,3 3,9 4,2 19,6 8,2 70,3 1,9 5 Bremen ,2 80,8 61,6 38,4 39,4 22,1 4,3 45,7 31,6 18,8 14,6 10,7 7,7 6,2 4,5 5,9 12,5 8,4 78,0 1,2 6 Hamburg ,6 74,4 75,2 24,8 56,6 18,5 4,2 30,0 21,1 12,9 13,3 13,1 11,5 8,7 6,9 12,5 19,1 9,8 69,5 1,6 7 Hessen ,8 77,2 71,0 29,0 50,6 20,4 3,7 34,4 23,5 15,5 14,5 12,6 10,9 7,5 5,9 9,5 18,5 6,5 73,8 1,3 8 Mecklenburg-Vorpommern ,3 79,7 76,1 23,9 43,0 32,8 3,0 31,6 24,0 14,0 25,4 16,3 9,2 5,2 2,9 3,0 15,5 7,7 75,1 1,8 9 Niedersachsen ,5 78,5 69,4 30,6 45,7 23,7 4,2 36,3 23,7 17,7 17,0 13,5 10,1 6,7 5,4 5,9 17,2 6,0 75,1 1,6 10 Nordrhein-Westfalen ,3 81,7 67,2 32,8 44,4 22,8 3,4 39,7 26,7 18,0 14,7 12,2 9,9 6,6 5,1 7,0 13,8 5,3 79,8 1,2 11 Rheinland-Pfalz ,2 79,8 68,8 31,2 46,9 21,8 3,5 36,2 23,9 17,2 16,0 12,9 10,8 6,9 5,4 6,8 16,6 6,0 76,2 1,2 12 Saarland³ ,1 83,9 65,9 34,1 44,1 21,8 3,1 52,0 39,0 21,2 12,2 8,7 7,4 4,6 3,4 3,4 12,2 5,3 81,4 1,1 13 Sachsen ,1 71,9 80,4 19,6 49,6 30,8 4,4 26,4 19,6 12,0 26,0 18,4 10,5 6,1 3,6 3,9 23,6 6,8 67,2 2,4 14 Sachsen-Anhalt ,1 80,9 71,9 28,1 41,8 30,1 1,6 34,7 27,0 12,8 24,7 16,7 8,7 4,6 2,5 2,9 14,6 6,0 77,0 2,3 15 Schleswig-Holstein ,0 80,0 74,1 25,9 48,8 25,2 3,8 33,4 22,4 16,4 17,3 14,6 11,2 7,1 5,0 6,1 15,9 5,4 77,6 1,1 16 Thüringen ,8 74,2 78,4 21,6 49,1 28,8 2,5 27,9 21,5 11,6 24,7 19,9 10,7 5,5 3,0 3,2 22,0 5,8 69,5 2,6 17 Deutschland ,3 76,7 72,4 27,6 49,5 22,9 4,1 33,6 22,6 15,8 16,8 13,9 10,8 7,2 5,4 7,5 18,8 6,5 73,0 1,6 Männlich 1 Baden-Württemberg ,8 10,2 84,1 5,7 13,5 14,8 10,4 4,9 7,0 9,4 15,1 15,2 14,4 23,5 82,8 11,9 5,3 0,0 2 Bayern ,6 7,4 87,7 4,8 15,0 11,1 8,8 3,9 5,6 12,5 18,1 16,1 12,7 22,2 84,3 10,9 4,8 0,0 3 Berlin ,6 14,4 69,5 16,1 15,9 23,2 18,4 7,7 12,1 14,2 12,4 10,9 8,8 15,6 64,4 23,4 12,2 0,0 4 Brandenburg ,1 10,9 74,4 14,7 11,9 15,2 12,8 5,0 17,8 21,4 15,0 10,8 8,0 9,1 77,3 16,7 6,0 5 Bremen ,0 13,0 71,6 15,4 19,4 24,2 18,0 10,1 9,4 11,4 12,2 13,4 8,9 16,7 61,4 20,6 18,0 6 Hamburg ,6 9,4 81,3 9,2 13,6 14,9 12,3 5,1 7,3 10,8 13,0 13,4 11,6 26,7 72,4 18,7 8,8 0,0 7 Hessen ,1 9,9 82,5 7,5 13,4 15,2 12,2 5,3 6,6 11,9 15,7 14,2 11,6 22,5 78,0 13,4 8,6 0,0 8 Mecklenburg-Vorpommern ,6 11,4 72,1 15,9 11,7 16,8 13,2 6,8 18,2 20,3 14,9 11,2 7,0 8,4 73,2 17,8 9,1 9 Niedersachsen ,1 12,9 78,9 8,2 15,3 18,3 13,5 6,7 7,5 13,3 16,4 14,7 11,9 16,1 77,1 13,3 9,6 0,0 10 Nordrhein-Westfalen ,3 10,7 80,4 9,0 14,1 17,4 12,9 6,5 6,9 11,6 16,0 14,5 11,7 19,9 72,6 13,2 14,1 0,0 11 Rheinland-Pfalz ,3 11,7 81,8 6,4 13,7 16,1 12,4 5,6 6,8 11,8 17,2 15,8 12,4 18,0 78,5 13,6 7,8 12 Saarland³ ,2 10,8 82,4 6,8 15,8 24,1 19,3 6,8 7,0 9,4 18,3 15,9 11,3 12,0 74,0 15,0 11,0 13 Sachsen ,9 8,1 75,1 16,8 11,6 13,7 10,9 5,4 19,4 22,4 15,6 11,1 7,0 8,2 81,2 13,1 5,7 0,0 14 Sachsen-Anhalt ,6 10,4 73,9 15,7 5,3 15,4 12,7 5,1 18,5 25,3 15,6 10,2 6,0 6,6 74,6 16,0 9,2 0,2 15 Schleswig-Holstein ,6 8,4 83,1 8,4 15,4 14,3 11,2 5,2 8,2 13,6 16,2 15,8 11,5 18,2 76,5 13,1 10,4 16 Thüringen ,3 10,7 74,2 14,0 8,3 16,2 13,8 5,0 16,9 24,4 16,9 10,2 6,1 6,6 83,1 11,5 5,4 17 Deutschland ,9 10,1 81,0 8,9 13,8 15,5 11,9 5,5 8,9 13,6 16,0 14,2 11,3 18,6 78,2 13,6 8,2 0,0 Weiblich 1 Baden-Württemberg ,7 34,3 41,1 24,6 1,8 39,1 22,7 20,9 18,4 13,2 10,1 5,6 4,4 4,6 0,9 4,4 92,6 2,1 2 Bayern ,1 27,9 45,2 26,9 1,5 33,1 20,4 19,0 19,3 15,5 10,8 5,9 4,0 5,0 0,8 4,1 92,4 2,7 3 Berlin ,4 35,6 40,8 23,6 1,0 41,7 30,0 16,1 16,4 14,3 9,3 5,6 3,5 4,7 1,3 8,7 87,4 2,5 4 Brandenburg ,5 24,5 43,7 31,8 1,0 30,9 23,7 12,6 25,3 18,9 9,6 4,8 2,6 2,5 0,7 5,3 91,4 2,5 5 Bremen ,5 44,5 31,8 23,7 0,7 50,8 34,8 20,9 15,8 10,6 6,6 4,4 3,5 3,4 0,8 5,5 92,3 1,5 6 Hamburg ,0 30,0 48,1 21,7 0,9 35,2 24,2 15,6 15,3 13,9 11,0 7,2 5,3 7,6 0,8 6,7 90,3 2,2 7 Hessen ,4 34,6 41,1 24,2 0,8 40,0 26,8 18,5 16,9 12,9 9,5 5,5 4,2 5,7 0,9 4,4 93,0 1,7 8 Mecklenburg-Vorpommern ,9 27,1 35,6 37,1 0,8 35,4 26,8 15,9 27,2 15,3 7,7 3,7 1,8 1,6 0,7 5,1 91,9 2,2 9 Niedersachsen ,5 35,5 36,5 28,0 1,2 41,3 26,5 20,7 19,6 13,5 8,3 4,6 3,6 3,1 0,8 4,0 93,1 2,0 10 Nordrhein-Westfalen ,2 37,8 36,4 25,9 1,0 44,7 29,8 20,5 16,4 12,3 8,5 4,8 3,6 4,1 0,6 3,5 94,5 1,4 11 Rheinland-Pfalz ,8 36,2 38,1 25,7 1,0 41,3 26,8 20,2 18,3 13,2 9,2 4,7 3,6 3,9 0,9 4,1 93,5 1,5 12 Saarland³ ,5 38,5 36,8 24,7 0,7 57,4 42,8 24,0 13,2 8,6 5,3 2,5 1,9 1,8 0,4 3,4 94,9 1,3 13 Sachsen ,9 24,1 39,6 36,2 1,6 31,4 22,9 14,5 28,6 16,9 8,5 4,1 2,3 2,2 1,1 4,4 91,2 3,3 14 Sachsen-Anhalt ,7 32,3 34,2 33,5 0,7 39,2 30,4 14,7 26,2 14,7 7,1 3,3 1,7 2,1 0,5 3,7 93,0 2,8 15 Schleswig-Holstein ,7 30,3 40,2 29,4 0,9 38,2 25,2 19,2 19,6 14,9 9,9 4,9 3,3 3,1 0,8 3,5 94,4 1,4 16 Thüringen ,6 25,4 40,3 33,9 0,5 32,0 24,1 13,9 27,4 18,4 8,5 3,8 1,9 2,0 0,8 3,9 91,7 3,6 17 Deutschland ,1 32,9 39,9 27,1 1,2 39,1 25,8 18,9 19,2 14,0 9,3 5,1 3,6 4,1 0,8 4,4 92,7 2,1 1 Ohne Mehrfachnennungen. 2 Mehrfachnennungen möglich. 3 Aufgrund von technischen Erfassungsproblemen im Saarland wurde dort die Häufigkeit des Mindestbetrags übererfasst. Ebenso wurde in einigen Fällen die Höhe des Elterngeldanspruchs mit einem zu geringen Betrag übermittelt. Statistisches Bundesamt 7

8 2 nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat und Bezugsdauer des Elterngeldes Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat Davon mit einer Bezugsdauer des Elterngeldes von... Monaten Anzahl Durchschnittl. Bezugsdauer Monate , , , , , , , , ,3 Männlich , , , , , , , , ,7 Weiblich , , , , , , , , ,2 Anteile in % ,1 18,7 1,2 0,9 0,7 1,0 0,9 0,9 0,9 1,9 2,0 69,1 0,0 1,6 X 100 0,1 9,2 0,7 0,7 0,7 1,1 1,0 1,1 1,1 1,8 2,0 79,1 0,0 1,2 X 100 0,0 5,5 0,5 0,5 0,5 0,6 0,6 0,8 0,8 1,7 2,1 84,8 0,0 1,5 X 100 0,0 9,3 0,6 0,5 0,4 0,6 0,7 0,6 0,7 1,9 1,9 79,7 0,0 2,9 X 100 0,1 18,6 0,9 0,7 0,5 0,8 0,8 0,8 0,7 1,9 1,9 70,3 0,0 2,1 X ,1 29,0 1,4 1,0 0,7 1,0 0,9 0,8 0,8 1,9 1,9 59,3 0,0 1,4 X ,1 38,7 2,1 1,4 0,9 1,2 1,2 1,1 0,9 2,1 2,1 47,4 0,0 0,8 X 100 0,1 40,2 2,5 1,9 1,0 1,5 1,3 1,2 1,1 2,1 2,4 44,0 0,0 0,8 X 100 0,1 47,3 3,6 2,4 1,5 1,9 1,9 1,5 1,3 2,1 2,3 33,4 0,0 0,6 X Männlich ,2 78,0 3,9 2,7 1,6 2,1 1,6 1,0 0,8 1,0 1,2 6,1 0,0 0,0 X 100 0,1 64,9 1,9 2,0 1,8 2,7 2,1 1,6 1,2 1,8 1,8 18,1 0,0 0,0 X 100 0,2 57,0 2,3 2,2 1,9 2,7 2,1 1,6 1,3 2,1 2,4 24,2 0,0 0,0 X 100 0,2 73,2 3,7 3,0 2,0 2,4 2,2 1,5 1,2 1,7 1,9 7,1 0,0 0,1 X 100 0,2 80,9 3,4 2,6 1,4 2,0 1,7 1,1 0,8 1,0 1,2 3,7 0,0 0,0 X ,2 83,7 3,6 2,4 1,4 1,9 1,2 0,7 0,5 0,8 0,9 2,8 0,0 X ,2 83,8 4,2 2,5 1,4 1,7 1,2 0,7 0,5 0,6 0,8 2,3 0,0 X 100 0,2 81,8 4,7 3,3 1,5 2,0 1,3 0,6 0,5 0,6 0,8 2,7 0,0 X 100 0,2 81,0 5,7 3,4 1,7 1,9 1,4 0,6 0,5 0,6 0,8 2,1 0,0 X Weiblich ,0 0,8 0,4 0,4 0,4 0,6 0,8 0,9 0,9 2,2 2,3 88,3 0,0 2,1 X 100 0,1 1,4 0,6 0,6 0,6 0,9 0,9 1,0 1,1 1,8 2,1 87,6 0,0 1,3 X 100 0,0 0,9 0,4 0,3 0,3 0,5 0,5 0,7 0,8 1,7 2,0 90,1 0,0 1,7 X 100 0,0 0,3 0,2 0,2 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 1,9 1,9 90,0 0,1 3,3 X 100 0,0 0,3 0,2 0,2 0,2 0,4 0,5 0,7 0,6 2,1 2,1 90,0 0,0 2,7 X ,0 0,4 0,2 0,3 0,3 0,5 0,7 0,9 0,9 2,4 2,4 88,9 0,1 2,1 X ,0 0,5 0,3 0,4 0,5 0,8 1,1 1,4 1,3 3,3 3,2 85,6 0,1 1,5 X 100 0,0 0,6 0,3 0,6 0,6 1,0 1,3 1,7 1,6 3,6 3,8 83,4 0,1 1,6 X 100 0,0 0,9 0,7 1,0 1,1 1,8 2,6 2,6 2,5 4,3 4,3 76,5 0,1 1,5 X Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, Stand Juni

9 3 nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten und im letzten Bezugsmonat Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat Davon nach Höhe des Elterngeldanspruchs im letzten Bezugsmonat und mehr Männlich Weiblich Anteile in % ,1 11,6 16,7 13,7 10,7 7,0 5,2 7, ,4 0,1 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0, ,0 68,3 0,2 0,1 0,1 0,1 0,0 0, ,0 2,8 94,4 0,3 0,2 0,1 0,1 0, ,1 1,0 3,2 93,9 0,4 0,1 0,1 0, ,7 0,8 1,1 3,2 93,5 0,4 0,1 0, ,7 0,7 1,2 1,1 4,1 91,3 0,4 0, ,6 0,6 1,0 1,1 1,1 4,5 89,5 1, ,7 0,8 1,0 1,0 1,0 1,0 3,2 90,4 Männlich ,9 5,0 8,9 13,5 16,1 14,1 11,1 18, ,4 0,5 0,8 0,5 0,4 0,2 0,2 1, ,6 82,1 2,2 1,4 0,7 0,6 0,3 1, ,2 1,2 92,1 2,4 1,4 0,6 0,4 0, ,0 0,5 1,3 94,1 1,6 0,6 0,3 0, ,9 0,4 0,5 1,5 95,0 1,0 0,3 0, ,8 0,6 0,6 0,4 2,5 93,7 0,7 0, ,6 0,6 0,6 0,4 0,3 3,5 91,6 2, ,4 0,6 0,5 0,3 0,3 0,4 2,3 94,2 Weiblich ,7 13,6 19,1 13,8 9,0 4,8 3,4 3, ,8 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,7 67,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,2 3,0 94,7 0,1 0,0 0,0 0,0 0, ,2 1,1 3,7 93,8 0,1 0,0 0,0 0, ,7 0,9 1,4 4,1 92,7 0,1 0,0 0, ,6 0,9 1,8 1,8 5,4 89,3 0,1 0, ,5 0,7 1,4 1,7 1,8 5,5 87,5 0, ,0 1,0 1,6 1,9 1,9 1,8 4,5 85,3 Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, Stand Juni

10 4 nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs und des Auszahlbetrags im ersten Bezugsmonat Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat 0,00 Davon nach Höhe des Auszahlbetrags im ersten Bezugsmonat und mehr Männlich Weiblich Anteile in % ,4 3,1 19,4 9,5 3,3 3,5 4,0 3,4 2,8 4, ,7 2,4 85, ,0 5,3 56, ,5 7,5 0,0 1,4 17, ,4 1,8 1,6 0,7 24, ,5 1,0 0,3 0,9 0,4 35, ,2 0,9 0,3 0,3 0,6 0,3 47, ,8 0,9 0,4 0,6 0,3 0,4 0,3 51, ,5 0,5 0,0 0,2 0,7 0,3 0,3 0,3 0,3 60,8 Männlich ,8 0,4 11,8 5,4 8,7 13,4 15,9 14,0 11,2 18, ,7 0,2 99, ,5 0,9 97, ,3 1,1 0,0 0,3 96, ,0 0,3 0,1 0,1 98, ,5 0,3 0,1 0,1 0,1 99, ,4 0,3 0,1 0,1 0,0 0,1 99, ,3 0,4 0,0 0,1 0,0 0,0 0,1 99, ,5 0,3 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 98,9 Weiblich ,3 4,0 21,7 10,7 1,6 0,5 0,3 0,2 0,2 0, ,2 2,7 84, ,2 5,6 53, ,5 8,3 0,0 1,6 6, ,2 2,2 2,0 0,9 2, ,5 1,3 0,4 1,3 0,6 2, ,3 1,3 0,5 0,6 1,1 0,4 3, ,2 1,4 0,8 1,2 0,6 0,8 0,4 5, ,0 0,9 0,0 0,5 1,6 0,7 0,7 0,6 0,6 8,4 Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, Stand Juni

11 5 nach der Beziehenden sowie Art und Höhe eines angerechneten Transfereinkommens insgesamt ( 3 BEEG) unter Davon nach Höhe des angerechneten Transfereinkommens insgesamt und mehr Männlich Arbeitslosengeld I alleine mit anderen Leistungen (Abs.2) Andere Leistungen (Abs.2) alleine Ausländische Ansprüche (Abs.3) alleine Weiblich Mutterschaftsgeld alleine mit Arbeitgeberzuschuss... mit Arbeitgeberzuschuss und anderen Leistungen (Abs.2) mit Arbeitgeberzuschuss und anderen Leistungen (Abs.2) und ausländischen Ansprüchen mit Arbeitslosengeld I mit Arbeitslosengeld I und anderen Leistungen (Abs.2) mit Arbeitslosengeld I und anderen Leistungen (Abs.2) und mit anderen Leistungen (Abs.2) Arbeitgeberzuschuss alleine mit anderen Leistungen (Abs.2) Dienst- und Anwärterinnenbezüge alleine mit anderen Leistungen (Abs.2) Arbeitslosengeld I alleine mit anderen Leistungen (Abs.2) Andere Leistungen (Abs.2) alleine Ausländische Ansprüche (Abs.3) alleine Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, Stand Juni

12 6 nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs und Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) 6.1 Erster Bezugsmonat Davon nach Grundlage der Elterngeldberechnung 2 ( 2 BEEG) Höhe des Elterngeldanspruchs 1 Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs. 1) Geringverdienstzuschlag (Abs. 2) des Einkommens Geschwisterbonus (Abs. 4) Mindestbetrag (Abs. 5) Mehrlingszuschlag (Abs. 6) Männlich Weiblich Anteile in % ,6 1,2 17,0 20,1 67,2 15,8 0,9 27,8 15,1 53,8 30,7 16,8 7,9 54,0 16,9 13,9 2,1 32,0 13,9 27,6 1,1 14,0 7,7 0,0 13, ,8 21,9 0,1 12,0 6,0 14, ,2 14,5 0,0 9,0 5,2 0,0 12,7 5,4 10,9 11,2 4,9 10,9 7,5 15,1 0,0 1,7 8,4 16,6 Männlich ,9 2,2 26,3 19,3 76,9 5,5 1,9 22,4 14,6 18,4 19,1 8,9 5,0 49,6 16,6 6,1 3,9 20,6 13,6 16,6 1,5 14,1 7,6 0,1 7, ,0 19,8 0,1 12,4 10,7 11, ,2 17,5 0,0 9,5 13,2 14,8 11,3 14,0 11,6 14,8 16,6 18,6 23,0 1,9 29,3 28,7 Weiblich ,8 0,5 16,1 23,0 66,1 18,9 0,3 28,3 16,7 62,4 32,0 19,2 9,7 54,4 17,8 15,8 1,9 37,2 14,0 34,3 1,1 13,7 7,8 0,0 15, ,3 23,1 0,1 10,4 4,9 15, ,1 12,7 0,0 7,3 3,3 0,0 11,8 3,6 9,0 10,0 2,5 8,3 4,1 10,3 0,0 1,1 3,3 11,1 1 Ohne Mehrfachnennung. Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, Stand Juni

13 6 nach der Beziehenden, Höhe des Elterngeldanspruchs und Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) 6.2 Letzter Bezugsmonat Davon nach Grundlage der Elterngeldberechnung 2 ( 2 BEEG) Höhe des Elterngeldanspruchs 1 Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs. 1) Geringverdienstzuschlag (Abs. 2) des Einkommens Geschwisterbonus (Abs. 4) Mindestbetrag (Abs. 5) Mehrlingszuschlag (Abs. 6) Männlich Weiblich Anteile in % ,1 2,1 22,1 27,3 81,0 11,6 1,5 25,6 16,7 52,6 16,9 16,7 9,0 51,1 18,8 13,5 2,0 32,8 13,7 27,2 1,1 13,3 7,7 0,0 13, ,7 21,5 0,1 9,7 6,2 0,0 14, ,0 14,1 0,0 6,7 5,5 12,6 5,2 10,4 6,9 5,3 10,6 7,0 14,1 0,0 0,7 9,2 16,1 Männlich ,9 2,9 28,0 24,7 80,9 5,0 2,0 20,6 15,2 20,2 15,2 8,9 5,0 49,7 16,2 6,5 3,9 20,9 13,5 16,6 1,6 12,7 7,8 0,1 7, ,1 19,8 0,1 11,1 11,0 11, ,1 17,4 0,0 8,6 12,8 14,6 11,1 13,7 10,3 14,1 16,4 18,3 22,6 1,2 27,6 28,9 Weiblich ,7 1,5 21,5 29,3 81,0 13,6 1,3 26,1 17,8 63,6 17,1 19,1 11,5 51,3 20,8 15,8 1,8 38,2 13,8 33,8 1,1 13,7 7,7 0,0 16, ,0 22,6 0,1 8,6 4,6 0,0 15, ,8 12,1 0,0 5,2 3,0 11,7 3,4 8,4 4,3 2,3 8,0 3,5 8,9 0,0 0,3 2,9 10,3 1 Ohne Mehrfachnennung. 2 Mehrfachnennungen möglich Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, Stand Juni

14 7 nach der Beziehenden, Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) und Höhe des Elterngeldanspruchs Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) Davon nach Höhe des Elterngeldanspruchs und mehr Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... Geringverdienstzuschlag (Abs.2) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... 1 mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... 1 Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Mindestbetrag (Abs.5) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Abs. 1-3, 5 zusammen ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, Stand Juni

15 7 nach der Beziehenden, Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) und Höhe des Elterngeldanspruchs Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) Davon nach Höhe des Elterngeldanspruchs und mehr Männlich Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... Geringverdienstzuschlag (Abs.2) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag... 4 mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... Mindestbetrag (Abs.5) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... 1 Abs. 1-3, 5 zusammen ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, Stand Juni

16 7 nach der Beziehenden, Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) und Höhe des Elterngeldanspruchs Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) Davon nach Höhe des Elterngeldanspruchs und mehr Weiblich Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... Geringverdienstzuschlag (Abs.2) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... 1 mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag... 5 mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Mindestbetrag (Abs.5) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Abs. 1-3, 5 zusammen ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, Stand Juni

17 7 nach der Beziehenden, Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) und Höhe des Elterngeldanspruchs Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) Davon nach Höhe des Elterngeldanspruchs und mehr Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag... 6 mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... Geringverdienstzuschlag (Abs.2) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus... 1 mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag... 1 mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... 1 mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... 4 Mindestbetrag (Abs.5) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... 5 Abs. 1-3, 5 zusammen ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, Stand Juni

18 7 nach der Beziehenden, Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) und Höhe des Elterngeldanspruchs Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) Davon nach Höhe des Elterngeldanspruchs und mehr Männlich Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... Geringverdienstzuschlag (Abs.2) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Mindestbetrag (Abs.5) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Abs. 1-3, 5 zusammen ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, Stand Juni

19 7 nach der Beziehenden, Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) und Höhe des Elterngeldanspruchs Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) Davon nach Höhe des Elterngeldanspruchs und mehr Weiblich Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... Geringverdienstzuschlag (Abs.2) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus... 1 mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Reduzierung des Einkommens (Abs.3) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Mindestbetrag (Abs.5) ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... 1 mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Mindestbetrag (Abs.5) alleine ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag... mit Geschwisterbonus... mit Mehrlingszuschlag... 4 mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag... 4 Abs. 1-3, 5 zusammen ohne Geschwisterbonus und/oder Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus mit Mehrlingszuschlag mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, Stand Juni

20 8 nach der Beziehenden, Grundlage der Elterngeldberechnung im ersten Bezugsmonat ( 2 BEEG) sowie nach Bezugsdauer des Elterngeldes lfd. Nr. Grundlage der Elterngeldberechnung ( 2 BEEG) Davon mit einer Bezugsdauer des Elterngeldes von... Monaten Insgsamt Ersatz von Erwerbseinkommen Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) alleine Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Mindestbetrag (Abs.5) Geringverdienstzuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) alleine Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Mindestbetrag (Abs.5) Mindestbetrag (Abs.5) alleine darunter (Zeile 1)... mit Geschwisterbonus allein mit Mehrlingszuschlag allein mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Männlich Ersatz von Erwerbseinkommen Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) alleine Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Mindestbetrag (Abs.5) Geringverdienstzuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) alleine Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Mindestbetrag (Abs.5) Mindestbetrag (Abs.5) alleine darunter (Zeile 16)... mit Geschwisterbonus allein mit Mehrlingszuschlag allein mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Weiblich Ersatz von Erwerbseinkommen Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) alleine Ersatz von Erwerbseinkommen (Abs.1) und Mindestbetrag (Abs.5) Geringverdienstzuschlag Geringverdienstzuschlag (Abs.2) alleine Geringverdienstzuschlag (Abs.2) und Mindestbetrag (Abs.5) Mindestbetrag (Abs.5) alleine mit Geschwisterbonus allein mit Mehrlingszuschlag allein mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, Stand Juni

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