Agrarförderantrag Mai ELER-Förderprogramme. Schulung Berater. Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
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- Franz Michel
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1 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Agrarförderantrag Mai ELER-Förderprogramme Schulung Berater Irene Kirchner 1
2 Inhalt Neue Verordnungen der EU ELER Richtlinienverlängerungen Beantragung der ELER Förderprogramme im Mai 2014 Ausblick auf neue Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab
3 Neue Verordnungen des Europäischen Parlaments Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 Gemeinsame Bestimmungen über alle Fonds Verordnung (EU) Nr.1305/2013 ELER (gilt ab 2014 mit neuem EPLR) Verordnung (EU) Nr.1306/2013 Horizontale Verordnung (Finanzierung, Kontrollsystem) Verordnung (EU) Nr.1307/2013 Direktzahlungen Verordnung (EU) Nr.1308/2013 Gemeinsame Marktorganisation Verordnung (EU) Nr.1310/2013 Übergangs-VO (gilt ab 2014) Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 gilt weiterhin für Vorhaben, die vor dem 1. Januar 2014 von der KOM genehmigt wurden. 3
4 Verlängerung aller ELER Richtlinien bis AGZ Spreewald (FP 656) Richtlinie Natura 2000 (FP 650) Richtlinie KULAP 2007 (FP 6xx), außer IP Verfahrensanpassung Richtlinienverlängerung AGZ (FP 33), hier unverändertes Antragsverfahren Mai 2014 Link zur MIL-Seite (Bereich: Ausgleichszahlungen, Agrarumweltmaßnahmen, Ökologischer Landbau) zu den verlängerten Richtlinien: 4
5 Änderungen Richtlinien AGZ und AGZ Spreewald Verordnung (EU) Nr.1310/2013, Artikel 1, Absatz 2 regelt, dass die Auflage gemäß Artikel 14, Absatz 2 der VO (EG) 1257/1999 keine Anwendung mehr findet: Ausgleichzulage wird Landwirten gewährt, die sich verpflichten, ihre landwirtschaftliche Tätigkeit in einem benachteiligten Gebiet vom Zeitpunkt der ersten Zahlung einer Ausgleichszulage an noch mindestens fünf Jahre auszuüben, und. 5
6 Agrarförderantrag 2014 ELER-Maßnahmen Nur Auszahlungsanträge Antrag AGZ für benachteiligte Gebiete, FP 33 (Kalenderjahr 2014) Antrag 2.4 Natura 2000, FP 650, Bindungen 11-14, 21, 22, 24, 25, 30-32, (Kalenderjahr 2014) Antrag 2.5 Spreewald, FP 656, Bindung 515 A/B/D (Kalenderjahr 2014) Antrag 2.6 KULAP 2007, 6xx-Bindung (FP 661, 662, 663, 666, 667, 671, 673, 674, 675, 676, 681, 682, Kalenderjahr 2014 für EAJ 2007, 2008, 2009 mit Verlängerung, EAJ 2010, Wirtschaftsjahr: EAJ 2009 ohne VL) Antrag 2.7 Auszahlung für Öko Neuanträge (FP 673, Kalenderjahr 2014) 6
7 Keine Neuanträge - Auszahlungsanträge für KULAP Maßnahmnen am Beispiel FP 661 (Antrag 2.6, ab Seite 28) 7
8 Auszahlungsantrag für Öko-Neuanträge (Beibehalter und Einführer) (Antrag 2.7, Seite 34) 8
9 Tierbestandsnachweis AFA Punkt 1.9 Wurde der Tierbestandsnachweis für den Jahresdurchschnittsbestand vom bis bereits im Januar 2014 eingereicht, sind unter Nr. 1.9 keine weiteren Angaben zu machen. Nur die Antragsteller, die bei einem Neuantrag FP 673 zur Herbstantragstellung noch keinen Tierbestand hatten und diesen erst 2014 aufbauen, müssen den Stichtagsbestand zum eintragen. AGZ: Angabe Jahresdurchschnittsbestand vom bis und Stichtag
10 FP 681 Genreserve Tiere Der Tierbestand für das FP 681 in der Anlage 5a ist entsprechend der Angaben zum hinterlegt und wird automatisch vorgetragen. Es sind keine Aktualisierungen durch den Antragsteller erforderlich, da sich die Berechnung auf den Stichtag bezieht Anlage 5a wird weiterhin aus dem VIT-Verden bereitgestellt. 10
11 Ausblick auf die neuen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2015
12 Rechtsgrundlage: Verordnung EU Nr / 2013 vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 Artikel 28 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme Artikel 29 Ökologischer Landbau Artikel 30 Natura 2000 und Wasserrahmenrichtlinie Artikel 31 AGZ für benachteiligte Gebiete 12
13 Schwerpunkte für die Programmplanung finanzieller Rahmen (30 % der ELER -Mittel für AUKM) möglichst alle Maßnahmen im GAK- Rahmenplan platzieren (Entwurf NRR) zielorientierte Maßnahmen entwickeln (Anwendung von Kulissen) Reduzierung der Fehlerquote durch Beschränkung auf wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen Greening- Anforderungen berücksichtigen Doppelförderung ausschließen Maßnahmen oberhalb des Greening 13
14 Förderung Neue Gliederung des GAK Rahmenplans und Entwurf für Maßnahmen in BB A der konzeptionellen Zusammenarbeit B des ökologischen Landbaus C von nachhaltigen PV im Ackerbau D von nachhaltigen PV auf Dauergrünland (späte Nutzung) E von nachhaltigen PV bei Dauerkulturen (ext. Obstbestände) (F besonders tiergerechter Haltungsverfahren) G Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen 14
15 Maßnahmen auf Ackerland ÖLB auf Ackerflächen ohne Kulisse Umweltschonende N-Düngung (Freiwilliger Gewässerschutz in Kulissen) Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten Integration naturbetonter Strukturelemente B1 B2 C2 C4 Klima, Wasser und Boden schonende Nutzung von AL als GL 1 C 5.1 Klima, Wasser und Boden schonende Umwandlung von AL in GL 2 C 5.2 Anbau kleinkörniger Leguminosen auf Kippenflächen K eventuell Abdeckung durch Greening 1 nur auf Gewässerrandkulisse 2 nur auf Moorkulisse 15
16 Maßnahmen auf Grünland Bezug: Dauergrünland und andere beweidbare Flächen Ext. GL-Bewirtschaftung ohne min.und chem.synth. N Ext. GL-Bewirtschaftung durch Nutzungsbeschränkung Beweidung von Trockenrasen Beweidung von Heiden Moorschonende Stauhaltung Dynamisches Grünlandmanagement im Nationalpark Kennartenprogramm ohne Kulisse ÖLB Grünland ohne Kulisse D1 D2 D6 D7 D8 D9 D10 B1 Maßnahmen innerhalb von Kulissen 16
17 Maßnahmen auf Grünland Bezug: Dauergrünland und andere beweidbare Flächen Ext. GL-Nutzung ohne min.und chem.synth. N Ext. GL-Nutzung durch Nutzungsbeschränkung: keine Nutzung < keine Nutzung < keine Nutzung < keine Nutzung zwischen und D1 D2 D3 D4 D5 Für D2 bis D5 kann ein bis zu 2 Wochen früherer Nutzungstermin genehmigt werden, wenn dies naturschutzfachlich sinnvoll ist. Maßnahmen innerhalb von Kulissen 17
18 Maßnahmen auf Grünland Mögliche zusätzliche Anforderungen indikative Listen für zusätzliche Anforderungen a) Verzicht auf jegl. min.und chem. synth. Düngung b) Verzicht auf jegl. Düngung (Beweidung erlaubt) c) Verzicht auf Walzen und Schleppen d) Beweidungsvorschriften bzw. Mahdgebot 18
19 Weitere Maßnahmen weitere Maßnahmen Kurzbezeichnung Förderung der Pflege von ext.obstbaumbestände E Förderung pflanzengenetischer Ressourcen Förderung tiergenetischer Ressourcen G1 G2 19
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