Reglement der Integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule (ISS)

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1 Reglement der Integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule (ISS) Dieses Reglement wurde von der Schulpflege genehmigt am : Beschluss Nr. 806

2 Inhalt 1 Gesetzliche Grundlagen Einleitung Begriffe und Grundlagen Integration Integrierte Sonderschulung Leitsätze Ziele Zielgruppe Pädagogisches Modell der integrierten Sonderschulung Grundlagen Rollen Besondere Anlässe Lehrplan und Förderplanung Pädagogisches Team Voraussetzungen Setting Angebot Förderung Beratung und Unterstützung Therapien Tagesstrukturangebot oder Mittagsbetreuung Transport Lernbericht / Zeugnis Organisation Zuweisungsverfahren, Schullaufbahnentscheid Dauer Zuständigkeit Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Beteiligten Erziehungsberechtigte Pädagogisches Team Reglement ISS Lindau (02/14) 2/19

3 10.3 Regelklassenlehrperson Heilpädagogische Lehrperson Schulleitung der Sonderschule Schulleitung der Regelschule Schulpflege Fachstelle Sonderpädagogik Weitere Beteiligte Qualitätsentwicklung und -sicherung Unterstützung des pädagogischen Teams Beratung und Supervision Ressourcen und Finanzierung Reglement ISS Lindau (02/14) 3/19

4 1 Gesetzliche Grundlagen Siehe Sonderpädagogisches Konzept der Schule Lindau vom 2 Einleitung Die Schulpflege Lindau hat aufgrund des Volksschulgesetzes den Auftrag Kinder und Jugendliche mit besonderem pädagogischem Förderbedarf in die Volksschule zu integrieren. Zahlreiche Forschungen belegen, dass ein integrierter Unterricht für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf wirksamer ist als Unterricht in separierten Sonderklassen, und zwar auf der Leistungs- wie auch auf der Verhaltensebene. Erfolgreich integrierte geschulte Kinder und Jugendliche lernen mehr und/oder verändern ihr auffälliges Verhalten in positive Richtung. Das Ziel der Schulpflege ist eine echte, pädagogisch verantwortbare Integration, bei der alle erforderlichen Ressourcen für die adäquate Betreuung aller Kinder und Jugendlichen bereitgestellt werden. Dieses Integrationskonzept regelt den Rahmen für die integrierte Sonderschulung in Verantwortung der Sonderschule (ISS) und beachtet die Tragfähigkeit der Regelklassen. Reglement ISS Lindau (02/14) 4/19

5 3 Begriffe und Grundlagen 3.1 Integration Unter Integration im schulischen Kontext ist das gemeinsame Unterrichten von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern (SuS) in Regelklassen des öffentlichen Schulsystems zu verstehen. Es ist eine pädagogische Massnahme zur adäquaten und individuellen Förderung aller Kinder und Jugendlichen im öffentlichen Schulsystem, im Hinblick auf ihre optimale gesellschaftliche Integration. Die Integration erfordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Regel- und Sonderschulen. 3.2 Integrierte Sonderschulung Bei der integrierten Sonderschulung werden Kinder und Jugendliche mit besonders hohem Förderbedarf in Regelklassen integriert und unterstützt. Die Schulung findet gemeinsam mit SuS der Regelschule in einer Klasse statt, wobei für die SuS mit besonderem pädagogischem Förderbedarf individuelle Zielsetzungen festgelegt werden. Sie sind administrativ einer Sonderschule zugeteilt, welche dafür verantwortlich ist, dass die für das Kind oder den Jugendlichen notwendigen pädagogischen Massnahmen ergriffen werden (pädagogische, sonderpädagogische, therapeutische und pflegerische Unterstützung). Reglement ISS Lindau (02/14) 5/19

6 4 Leitsätze Die Schulpflege Lindau achtet bei der Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonders hohem Förderbedarf auf die Bedürfnisse der Regelklasse und die Bedürfnisse der zu integrierenden Kinder. Die Schulpflege Lindau fördert die Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonders hohem Förderbedarf mit dem Ziel, dass alle Kinder in der Klasse von der Integration profitieren. Grundlage der Integration ist die Zusammenarbeit zwischen der Regelklassenlehrperson und der heilpädagogischen Lehrperson. Die integrierte Sonderschulung stützt sich auf gesetzliche Grundlagen auf der Ebene des Bundes und des Kantons. Reglement ISS Lindau (02/14) 6/19

7 5 Ziele Primäre Zielsetzung der Sonderschulung von SuS mit besonderem pädagogischem Förderbedarf ob integriert oder separiert ist die bestmögliche soziale, schulische und berufliche Partizipation an der Gesellschaft. Bei der integrierten Form der Sonderschulung stehen zudem folgende Zielsetzungen und methodisch-didaktischen Grundsätze im Vordergrund: die optimale Förderung aller SuS entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen die soziale Integration der SuS mit besonderem Förderbedarf in den Klassenverband einer Regelschule und Partizipation an allen Aktivitäten, soweit dies sinnvoll und möglich ist die inhaltlich-fachliche Integration durch Lernen am gemeinsamen Lerngegenstand, soweit dies sinnvoll und möglich ist die Durchlässigkeit von integrierten und separierten Schulungsformen ist in beide Richtungen gewährleistet Für SuS in der Sonderschulung ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesamtsituation diejenige Sonderschulungsform (integriert oder separiert) zu wählen, mit welcher die Zielsetzungen am ehesten erreicht werden. 6 Zielgruppe SuS mit besonderem pädagogischem Förderbedarf haben das Recht auf integrierte Schulung, auf das gemeinsame Leben und Lernen mit nicht behinderten SuS, soweit dies aus der Sicht der SuS, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen, sinnvoll ist. Reglement ISS Lindau (02/14) 7/19

8 7 Pädagogisches Modell der integrierten Sonderschulung 7.1 Grundlagen Die integriert geschulten SuS gehören vom sozialen Kontext her zur Regelklasse. Sie nehmen im Rahmen des geltenden Stundenplans am Unterricht teil, wobei die Teilnahme am Unterricht den Möglichkeiten des SuS angepasst wird und regelmässig durch die Lehrperson und die heilpädagogische Lehrperson überprüft wird. Dabei verfolgen sie ihren Möglichkeiten entsprechende Lernziele und werden dabei durch individuell angepasste Methoden und Medien unterstützt. 7.2 Rollen Die Regelklassenlehrperson hat die Hauptverantwortung für die ganze Klasse. Die heilpädagogische Lehrperson hat die Verantwortung für die integrierten SuS. Die heilpädagogische Lehrperson übernimmt, nach Absprache und unter Leitung der Regellehrperson, einzelne Sequenzen im Teamteaching. Der besondere Förderbedarf wird durch den SPD abgeklärt und die Schulpflege entscheidet über die Durchführung und die Dauer einer integrativen Schulung. 7.3 Besondere Anlässe Ausflüge, Lager, Schulanlässe, usw. finden für alle SuS der Klasse gemeinsam statt, soweit dies sinnvoll und möglich ist. Bei besonderen schulischen Anlässen unterstützen die Erziehungsberechtigten, nach Absprache, das Integrationsteam bei der Betreuung der integrierten SuS. Ist die Beteiligung für die integrierten SuS nicht möglich, organisiert die Sonderschule die Betreuung der SuS in diesem Zeitrahmen. 7.4 Lehrplan und Förderplanung Es gelten der Lehrplan und das Angebot der Regelschule. Für alle SuS mit besonderem pädagogischem Förderbedarf wird eine individuelle Förderplanung erstellt, deren Zielsetzungen regelmässig überprüft werden. Eine heilpädagogisch ausgebildete Lehrperson verantwortet gemeinsam mit der Sonderschule die Förderplanung, übernimmt Reglement ISS Lindau (02/14) 8/19

9 Förderaufgaben in der Regelklasse und organisiert erforderliche weitere Unterstützung (Personell und den Bedürfnissen der SuS angepasste Hilfsmittel). 7.5 Pädagogisches Team Die Lehrperson der Regelschule und die heilpädagogische Lehrperson, gegebenenfalls noch weitere an der Integration Beteiligte (z.b. Therapiepersonen, pädagogische Personen, Sozialpädagogen, Pflegepersonen, Praktikanten) bilden das pädagogische Team. Dieses setzt die Förderplanung um und trägt gemeinsam die Verantwortung für die Integration. Der Schulalltag sowie die flankierenden Massnahmen und Rahmenbedingungen für die SuS mit besonderem pädagogischem Förderbedarf sollen möglichst in gleicher Art wie für die anderen SuS der Klasse gestaltet sein. Soziale Integration und Normalisierung sind gleichzeitig Mittel und Ziel des Integrationsprozesses. 7.6 Voraussetzungen Folgende Voraussetzungen unterstützen eine erfolgreiche integrierte Sonderschulung: Grundsätzliche Bereitschaft und inhaltliches Interesse aller Beteiligten Individualisierende und differenzierende Methodik sowie Didaktik des Unterrichts; (in Bezug auf Ziele, Methoden und Medien) Zusammenarbeit zwischen Regelklassenlehrperson, der heilpädagogischen Lehrpersonen und weiteren an der Integration Beteiligten, mit festen Zeitgefässen für Absprachen, den Austausch sowie die Vor- und Nachbereitung Fachliche Begleitung des pädagogischen Teams in Bezug auf Fragen, die sich in Zusammenhang mit der integrierten Sonderschulung ergeben Bereitschaft der Eltern zur Zusammenarbeit und Unterstützung des Integrationsteams, sowie zu regelmässigen Sitzungen 7.7 Setting Anzahl Lektionen, Mitarbeiter Sonderschule, Sonderpädagogische Massnahmen usw. werden verantwortet durch die Sonderschule. Der Einsatz der Ressourcen wird nach Rücksprache mit der Leitung der Regelschule, der Regellehrperson und der heilpädagogischen Lehrperson festgelegt. Reglement ISS Lindau (02/14) 9/19

10 8 Angebot 8.1 Förderung Die SuS werden gemäss Förderplanung heilpädagogisch unterstützt und begleitet. Die integrierte Unterstützung findet wenn immer möglich im Klassenzimmer statt. Es ist im Einzelfall zu bestimmen, welche Förderung für bestimmte SuS am sinnvollsten ist. 8.2 Beratung und Unterstützung Das Integrationsteam wird regelmässig durch Fachpersonen der Sonderschule unterstützt. 8.3 Therapien Die Sonderschule ist dafür verantwortlich, dass die SuS die notwendigen Therapien erhalten. 8.4 Tagesstrukturangebot oder Mittagsbetreuung Alle SuS haben gemäss Volksschulgesetz Anspruch auf ein Tagesstrukturangebot. Die integriert geschulten SuS werden im Rahmen des Tagesstrukturangebots der Gemeinde betreut. Es ist im Einzelfall zu bestimmen, ob bei SuS mit besonderem pädagogischem Förderbedarf im Bereich Tagesstrukturangebot oder Mittagsbetreuung zusätzliche Fachpersonen (z.b. aus den Bereichen Sozialpädagogik oder Pflege) beizuziehen sind. Die Sonderschule ist verantwortlich für den Einsatz der zusätzlichen Fachperson. Die Eltern übernehmen die Finanzierung des Tagesstrukturangebots entsprechend den ortsüblichen Bestimmungen. 8.5 Transport Falls SuS mit besonderem pädagogischem Förderbedarf den Schulweg in die Regelschule nicht selbständig bewältigen können, besteht Anrecht auf Transport. Der Transport wird durch die Regelschule organisiert. Reglement ISS Lindau (02/14) 10/19

11 8.6 Lernbericht / Zeugnis Zeugnisse, Beurteilungsgespräche und Lernberichte werden möglichst analog zum Vorgehen an der Regelschule ausgeführt. Ein Lernbericht, der durch die heilpädagogische Lehrperson verfasst wird, ergänzt das Zeugnis. Der Lernbericht orientiert sich an der vom Kanton zur Verfügung gestellten Vorlage. Reglement ISS Lindau (02/14) 11/19

12 9 Organisation 9.1 Zuweisungsverfahren, Schullaufbahnentscheid Um eine Sonderschulung in Anspruch nehmen zu können, muss der Förderbedarf individuell nachgewiesen sein. Dies gilt auch für die integrierte Sonderschulung. Das Zuweisungsverfahren zur integrierten Sonderschulung ist dasselbe wie für die Zuweisung zu Tagessonderschulen, Heimsonderschulen und in Ausnahmefällen Sonderschulung als Einzelunterricht. Eltern, die sich für eine integrative Schulung entscheiden, müssen bis zum 15. März des Einschulungsjahres ein Gesuch für die Integration an die Schulverwaltung, z.h. der Schulpflege, einreichen. 9.2 Dauer 1 Grundsätzlich ist eine integrierte Sonderschulung während der gesamten Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufenzeit möglich. Der Verlauf der integrierten Sonderschulung wird mindestens jährlich im Rahmen der schulischen Standortbestimmung überprüft und das weitere Vorgehen wird aufgrund der Ergebnisse festgelegt. Über Veränderungen und Anpassungen des Angebots und die Weiterführung wird an einer Sitzung unter Einbezug des schulpsychologischen Dienstes, der Schulleitung der Sonder- und Regelschule, der Regellehrpersonen, der Heilpädagogin und der Schulpflege entschieden. Beim Vorliegen von zwingenden Gründen und unter Einbezug der oben erwähnten Beteiligten, kann eine integrierte Sonderschulung auch während eines Schuljahres abgebrochen und in eine andere Schulungsform überführt werden. Die Erziehungsberechtigten sind in den Entscheid mit einzubeziehen. Bei Interessenkonflikten entscheidet die Schulpflege. 1 Siehe Broschüre Sonderschulung im Kanton Zürich (S.7) Reglement ISS Lindau (02/14) 12/19

13 9.3 Zuständigkeit Ab der Anmeldung liegt die Verantwortung für die weitere Organisation bei der zuständigen Sonderschule. Die Sonderschule organisiert ein Gespräch mit allen Beteiligten, um für den jeweiligen SuS die bestmögliche Unterstützungsform für die Zielerreichung zu besprechen. Die Beschlüsse werden in einem Protokoll festgehalten. Die SuS mit besonderem pädagogischem Förderbedarf im Sonderschulbereich gelten formal als SuS der Sonderschule, sind jedoch bezogen auf das Lebensumfeld Teil der Regelklasse. Die Sonderschule trägt die pädagogische Hauptverantwortung und hat in ihrem Konzept gegenüber der Regelschule und den Eltern auszuweisen, wie die integrierte Sonderschulung geregelt ist. Die Sonderschule ist, in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Regelschule, verantwortlich für die Planung, Organisation und Durchführung der integrierten Sonderschulung in fachlicher wie auch personeller Hinsicht. Die Sonderschule trägt - in Absprache mit der Regelschule (Schulleitung Regelschule und Lehrperson Regelschule) - die Verantwortung, in welchem Umfang die Unterstützungsressourcen (z.b. für heilpädagogische Lehrpersonen, pädagogische Personen, Therapiepersonen, Sozialpädagogen, usw.) wofür eingesetzt werden. Falls erforderlich organisiert die Sonderschule die Transporte in die Sonderschule. Für die SuS wird zu Beginn, d.h. im Laufe des ersten halben Jahres, der integrierten Sonderschulung eine Förderplanung mit klar definierten Zielsetzungen erstellt, unter Einbezug der an der Förderung Beteiligten und der Erziehungsberechtigten. Die Sonderschule ist dafür verantwortlich, dass die SuS mit besonderem pädagogischem Förderbedarf alle Therapien erhalten, welche aufgrund der Förderplanung als notwendig erachtet werden. Reglement ISS Lindau (02/14) 13/19

14 10 Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Beteiligten 10.1 Erziehungsberechtigte Die Erziehungsberechtigten unterstützen die integrierte Sonderschulung. Sie nehmen an den Vorbereitungs-, Auswertungs- und Standortbestimmungsgesprächen teil. Die Erziehungsberechtigten haben Anrecht auf transparente und regelmässige Information und auf Einbezug. Sie verpflichten sich, Anliegen und Rückmeldungen einzubringen. Bei besonderen schulischen Anlässen unterstützen die Erziehungsberechtigten, nach Absprache, das Integrationsteam bei der Betreuung der integrierten SuS. Ist die Beteiligung für die SuS nicht möglich, organisiert die Sonderschule die Betreuung der SuS in diesem Zeitrahmen Pädagogisches Team Das pädagogische Team besteht aus der Regellehrperson und der verantwortlichen heilpädagogischen Lehrperson. Die Hauptverantwortung für die ganze Klasse liegt bei der Regellehrperson. Die Hauptverantwortung für die gesamte Förderung der integriert geschulten SuS liegt bei der heilpädagogischen Lehrperson. Grundlage dafür sind der Lehrplan der Regelschule sowie die individuelle Förderplanung für die integriert geschulten SuS Regelklassenlehrperson Die Regelklassenlehrperson, bezogen auf integriert geschulte SuS, trägt die Verantwortung dafür, dass die Klasse als Ganzes die Ziele der Regelschule erreicht. ermöglicht die Teilnahme der integriert geschulten SuS am Unterricht. unterstützt die Umsetzung der individuellen Förderziele. arbeitet mit der heilpädagogischen Lehrperson und gegebenenfalls weiteren an der Integration Beteiligten im Unterricht zusammen (z.b. in Form von Teamteaching, Rollenwechsel, usw.), oder indem sie Erfahrungen mit der heilpädagogischen Lehrperson austauscht, Absprachen trifft. Reglement ISS Lindau (02/14) 14/19

15 nimmt gegenüber SuS mit besonderem pädagogischem Förderbedarf alle üblichen Aufgaben und Funktionen einer Regelklassenlehrperson wahr Heilpädagogische Lehrperson Die heilpädagogische Lehrperson ist verantwortlich für die Förderplanung, formuliert die individuellen Förderziele und hält in einem Förderplan fest, wie diese Ziele umzusetzen sind. (Die Förderziele werden regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst.) fördert und begleitet die SuS mit besonderem pädagogischem Förderbedarf in Klassen-, Gruppen- und Einzelsituationen in einem bestimmten Mindestumfang, der im behinderungsspezifischen Setting geregelt ist. beteiligt sich am Klassenunterricht durch Teamteaching, Rollenwechsel (assistierende und leitende Funktion) oder Arbeit mit Kleingruppen. organisiert und koordiniert zusätzliche Begleitung und Unterstützung der SuS mit besonderem pädagogischem Förderbedarf. arbeitet mit der Regelklassenlehrperson zusammen. berät und informiert die Regelklassenlehrperson und weitere an der Integration Beteiligte in Bezug auf die SuS mit besonderem pädagogischem Förderbedarf. stellt geeignete Unterrichtsmaterialien und Lehrmittel für die SuS mit besonderem pädagogischem Förderbedarf bereit. koordiniert den Austausch und die Zusammenarbeit der an der Integration Beteiligten (z.b. Therapien, Sozialpädagogik, Pflege) und stellt den Informationsfluss unter den an der Integration Beteiligten sicher. berücksichtigt die in der Klasse geltenden Abmachungen und Regelungen und nimmt an Elternabenden und anderen Anlässen der Klasse teil. ist Kontaktperson zu den Eltern der SuS mit besonderem pädagogischem Förderbedarf in allen Belangen der individuellen Förderung. verfasst den Lernbericht, welcher das Zeugnis ergänzt. ist dafür verantwortlich, dass alle Fachlehrpersonen, bei denen die integriert geschulten SuS den Fachunterricht besuchen, die nötigen Informationen zur integrierten Sonderschulung und zum besonderen pädagogischen Förderbedarf der SuS erhalten. Reglement ISS Lindau (02/14) 15/19

16 begleitet die SuS mit besonderem pädagogischem Förderbedarf während speziellen Schulanlässen (Schulreise, Lager, Exkursionen usw.) und organisiert wenn nötig zusätzliche Begleitung und Unterstützung Schulleitung der Sonderschule Die Schulleitung der Sonderschule trägt die Gesamtverantwortung für die integrierte Sonderschulung. ist, in Absprache mit dem Integrationsteam und der Schulleitung der Regelschule, für die Ressourcenzuteilung verantwortlich. organisiert Stellvertretungen bei Abwesenheit der heilpädagogischen Lehrperson. kooperiert mit der Regelschule. ist Anlaufstelle für die heilpädagogischen Lehrpersonen. ist zusammen mit der Leitung der Regelschule verantwortlich für die Einhaltung der gesetzten Rahmenbedingungen Schulleitung der Regelschule Die Schulleitung der Regelschule kooperiert mit der Sonderschule und ist Anlaufstelle für die Regellehrperson. ist zusammen mit der Leitung der Sonderschule verantwortlich für die Einhaltung der festgesetzten Rahmenbedingungen Schulpflege Die Schulpflege begleitet das Zuweisungsverfahren in einer integrierten Sonderschulung. wird beim Start der Integration informiert, sowie über den Verlauf der Integration. Reglement ISS Lindau (02/14) 16/19

17 wird bei allen Veränderungen in der Integration durch die Sonderschule informiert. nimmt an den durchgeführten schulischen Standortgesprächen (SSG) mindestens jährlich teil. hält regelmässig Kontakt mit den Schulleitungen der Regelschule und der Sonderschule. entscheidet in Absprache mit der Schulleitung über die Aufnahme einer Integration und über den Abschluss einer Integration Fachstelle Sonderpädagogik Die Schulpflege kann einzelne Aufgaben und Verantwortungen an eine sonderpädagogische Fachstelle delegieren Weitere Beteiligte Bei jeder integrierten Sonderschulung ist der Sinn und die Notwendigkeit genau zu prüfen, ob Unterstützungsaufgaben nebst der heilpädagogischen Lehrperson von weiteren Personen übernommen werden soll. Der Einsatz weiterer Personen nach Absprache mit der Regellehrperson und der heilpädagogischen Lehrperson wird durch die Sonderschule organisiert. Weitere Beteiligte sind zum Beispiel: Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit oder ohne Ausbildung) SSA Sozialpädagoginnen und -pädagogen Behindertenbetreuerinnen und -betreuer Pflegerinnen und Pfleger Praktikantinnen und Praktikanten Die an der Integration Beteiligten sind verpflichtet, falls erforderlich an Planungs- und Auswertungsgesprächen teilzunehmen und die in der Förderplanung definierten Ziele bei ihrer Arbeit zu verfolgen. Reglement ISS Lindau (02/14) 17/19

18 11 Qualitätsentwicklung und -sicherung Die Qualität der einzelnen integrierten Sonderschulungen wird laufend evaluiert und weiter entwickelt. Bereits in einer Vorbereitungssitzung sollen die Ziele mit den Erziehungsberechtigten geklärt und die integrative Schulung geplant werden. Nach einer Eintrittsphase wertet das pädagogische Team die ersten Erfahrungen aus. Die heilpädagogische Lehrperson erstellt die Förderplanung und überprüft das Angebot und die Zielsetzungen. In weiteren mindestens jährlichen SSG wird der Verlauf der integrierten Sonderschulung evaluiert, Ziele und Angebot überprüft und der weitere Prozess geplant. Bei geplanten Veränderungen der Schulungsform z.b. separierte Sonderschulung wird der schulpsychologische Dienst beigezogen. Falls erforderlich wird eine Sitzung mit dem pädagogischen Team, den Eltern, den Schulleitungen und der Schulpflege einberufen um Gründe zu klären, Lösungsmöglichkeiten zu prüfen und das weitere Vorgehen festzulegen. Zusätzlich wird das pädagogische Team durch gezielte Weiterbildungen, Beratungs- und Supervisionsangebote unterstützt Unterstützung des pädagogischen Teams Die Lehrpersonen des pädagogischen Teams (Regelklassenlehrperson und heilpädagogische Lehrperson) haben das Recht und die Pflicht, ihr Wissen bezüglich integrierter Schulung zu erweitern. Das pädagogische Team kann, vor Beginn der integrierten Sonderschulung eine durch den Kanton getragene einführende Veranstaltung besuchen. Die vom Kanton getragene Weiterbildung bietet weitere Veranstaltungen zum Thema integrierter Sonderschulung an. Die Teilnahme muss mit den Schulleitungen der Regel- und der Sonderschule abgesprochen werden Beratung und Supervision Das pädagogische Team hat das Recht, bei Bedarf fachliche Beratung einzufordern. Dabei können Fragen bezüglich der integrierten Sonderschulung oder auch der Zusammenarbeit im Team thematisiert werden. Zudem hat das pädagogische Team die Möglichkeit, Supervision in Anspruch zu nehmen. Die Schulleitungen der Regel- und der Sonderschule bewilligen in gegenseitiger Absprache die Supervisionsanträge. Reglement ISS Lindau (02/14) 18/19

19 12 Ressourcen und Finanzierung SuS mit besonderem pädagogischem Förderbedarf im Sonderschulbereich haben ob integriert oder separiert geschult Anrecht auf die gleichen Ressourcen finanzieller bzw. personeller Art. Es ist Aufgabe der Gemeinde, das Schulhaus behindertengerecht einzurichten. Die Finanzierung wird über die Sonderschule abgewickelt; diese stellt der Gemeinde Rechnung. Integrierte SuS werden für die Berechnung der Vollzeiteinheiten mitgezählt. Die Sonderschule definiert im Zusammenhang mit der Förder- und Organisationsplanung den Umfang und die Art der Ressourcenzuweisung zum einzelnen Setting, wobei eine heilpädagogisch ausgebildete Lehrperson die Verantwortung für diese Planung trägt und in einem bestimmten Mindestumfang (in den behinderungsspezifischen Teilkonzepten definiert) Förder- oder Beratungsaufgaben selber übernimmt. Spezielle behinderungsbedingte Einrichtungsgegenstände und didaktische Mittel (bspw. Spezialmobiliar, technische Geräte wie Computer, Sprachgeräte, etc.) organisiert und finanziert die Sonderschule. Der Transport der SuS zur Regelschule wird durch die Regelschule organisiert und finanziert. Reglement ISS Lindau (02/14) 19/19

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