Stichwort Petitionen Von der Bitte zum Bürgerrecht

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1 Stichwort Petitionen Von der Bitte zum Bürgerrecht

2 Wo Menschen arbeiten, da passieren Fehler. Wer wollte das bezweifeln? Hinter staatlichem Handeln stehen Menschen das gilt auch für das Verhältnis von Staat und Bürgern. Deshalb ist es wichtig, dass wirksame Korrekturmechanismen eingebaut sind. Damit die in Aktion treten können, muss der Staat Hinweise auf Missstände und Tipps zur Verbesserung bekommen. Bitten und Beschwerden heißt das im Grundgesetz. Dahinter steckt das als Grundrecht verbriefte Petitionsrecht. Jeder in Deutschland kann es in Anspruch nehmen. Auf Bundesebene ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages der Ansprechpartner. Er bekommt durch die Vielzahl von Petitionen den besten Überblick, wie die Gesetze wirken und wo etwas verändert werden muss. Oft kann er auch im Einzelfall helfen. Und für den Bürger sind Petitionen ein ideales Instrument, um aktiv die Politik in Deutschland mitzugestalten. 1

3 4 Ein Fall für den Bundestag 6 Der Petitionsausschuss hilft 8 Petitionen haben viele Gesichter 9 Was heißt Petition? 10 Wie hat sich das Petitionsrecht entwickelt? 15 Worum geht es in Petitionen? 21 Welche Arten von Petitionen gibt es? 24 Was geschieht mit den eingereichten Petitionen? 25 Die internen Mechanismen 28 Die Eskalationsmöglichkeiten 31 Die abgestuften Empfehlungen 32 Die Bedeutung des Petitionsausschusses 33 Der Petitionsausschuss in der 18. Wahlperiode 38 Europäische Möglichkeiten 39 Die Europäische Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments 45 Anhang 46 Gesetzliche Grundlagen 48 Statistiken der 17. Wahlperiode 53 Mitglieder des Petitionsausschusses in der 18. Wahlperiode 54 Petitionsausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland 57 Ombudseinrichtungen und Petitionsausschüsse in der Europäischen Union und in den Nachbarstaaten Deutschlands 61 Informationen im Internet 62 Register Inhalt

4 Der Bundestag ist weit weg von den Menschen so lautet ein oft verbreitetes Vorurteil. Doch die Wirklichkeit sieht meist anders aus. Wie nah das Parlament an den Menschen sein kann, an ihren Sorgen, ihren Problemen und ihren Ideen, das zeigt der Petitionsausschuss des Bundestages. Ein Fall für den Bundestag Zwei Beispiele: Margit Fabian und Bärbel Hausmann (Namen geändert), zwei Frauen in Deutschland. Zwei von mehr als 41 Millionen. Zwei, die sich nicht kennen, die sich vermutlich niemals begegnen werden und die weit weg sind von den Dingen in Berlin, von der großen Politik und von dem, was im Bundestag so vor sich geht. Und doch weckten sie das Interesse des Parlaments. Weil sie in die Mühlen der Bürokratie gerieten, weil sie da allein nicht mehr herauskamen und weil sie sich deshalb an den Petitionsausschuss des Bundestages wandten. Sie rechneten kaum damit, dass ihr Problem auf Resonanz stoßen würde. Schließlich haben die Abgeordneten sicherlich Wichtigeres zu tun, dachten sie. Doch schon nach wenigen Tagen war die Nachricht in ihren Briefkästen, dass der Petitionsausschuss sich ihres Falles annehmen werde. Und nach wenigen Wochen war er gelöst. In ihrem Sinne. Margit Fabian wohnt im Süden Bayerns, Bärbel Hausmann im Osten Sachsens. Beide hatten eine Kur bewilligt bekommen. Beide hatten sich erkundigt, was eine als arbeitssuchend gemeldete Frau deshalb unternehmen müsse. Beide hatten sich für die Dauer der Kur ordnungsgemäß abgemeldet. Und beide fielen aus allen Wolken, als sie wieder zu Hause waren: Da war nicht nur die Zahlung des Arbeitslosengelds gestoppt worden, die Kasse hatte auch die Übernahme der Kurkosten zurückgezogen. Sie hätten sich nicht abmelden dürfen, erklärte die Sozialversicherung der Rat suchenden Margit Fabian. Es war richtig, dass Sie sich abgemeldet haben, versicherte ihr dagegen die Agentur für Arbeit. Und die ohnehin finanziell stark herausgeforderte 4 5

5 alleinerziehende Mutter von zwei Kindern sah sich in einer immer schwieriger werdenden Situation: Das ging ständig hin und her. Die eine Stelle sagte ihr, sie müsse keinen Widerspruch einlegen, die andere erklärte daraufhin, sie habe die Widerspruchsfrist versäumt. Beide Stellen beharrten darauf, recht zu haben. Ähnliches erlebte Bärbel Hausmann. Auch sie pendelte zwischen Kasse und Arbeitsagentur und bekam am Ende bescheinigt, dass da wohl etwas dumm gelaufen sei, dass es Fehler gegeben habe, die den Sachbearbeitern auch leid täten, aber dass da nun nichts zu machen sei. Ende, aus? Wie Margit Fabian erfuhr dann auch Bärbel Hausmann davon, dass es da noch eine Institution gibt: den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Ich habe gedacht, mit solchen Kleinigkeiten geben die sich nicht ab, aber für mich sind diese Kosten keine Kleinigkeit. Und so schrieb sie nach Berlin, legte den Schriftwechsel bei und fragte, ob man ihr helfen könne. Man konnte. Im übernächsten Kapitel schauen wir uns näher an, wie das funktioniert. Der Petitionsausschuss hilft Für Bärbel Hausmann steht fest, dass es ohne den Einfluss des Petitionsausschusses nicht zu der glück lichen Lösung gekommen wäre. Und Margit Fabian hätte selbst bei einem Misserfolg des Petitionsausschusses in ihrem Fall ein gutes Gefühl gehabt: Zu wissen, da gibt es Profis, die da noch einmal draufgucken. Es sei schließlich schön, dass da noch jemand ist, an den man sich wenden kann, wenn man als Bürger nur noch zweifeln oder verzweifeln kann. Umso besser, wenn es dann auch klappt, wenn vorher unbewegliche Stellen noch einmal nachdenken und plötzlich zu einem anderen Ergebnis kommen. In einem sind sich die beiden Petentinnen daher einig: Das war total positiv. Und natürlich waren ihre Petitionen auch positiv für den Petitionsausschuss. Denn die Abgeordneten sahen, dass es nicht nur in einem Fall mit der Auslegung der Hartz-IV-Gesetze Probleme gab. Gleich zwei Mal bekamen Bürger durch Behördenmissverständnisse bei der Auslegung der Gesetze Schwierigkeiten. Und wenn es viele weitere Fälle wie die von Margit Fabian und Bärbel Hausmann mit ähnlichen Erfahrungen gibt, dann wird es höchste Zeit, sich die Gesetzesvorgaben noch einmal genauer anzuschauen. Kann man beim nächsten Durchgang von Gesetzesnovellen an dieser Stelle vielleicht mit wenigen Worten etwas klarstellen, damit sich das, was die beiden Frauen erleben mussten, nicht dauernd wiederholt? Deshalb ist es besonders praktisch, dass die Anlaufstelle für solche Probleme ein Gremium des Bundestages ist. Hier gibt es viele Möglichkeiten: Offiziell kann der Ausschuss als Ganzes über formelle Instrumente die zuständigen anderen Gremien auf mögliche Verbesserungen hinweisen. Und auch auf dem kleinen Dienstweg können einzelne Abgeordnete die Erfahrungen von Petenten in die Facharbeitskreise der Fraktionen einbringen, die sich mit dem Thema befassen. Arbeitssitzung des Petitionsausschusses. 6 7

6 Jeder kann sich an den Petitions ausschuss wenden. Und jeder entscheidet selbst, ob er die Hilfe des Parlaments für eine persönliche Sache in Anspruch nehmen, auf Missstände hinweisen oder Verbesserungen vorschlagen will. Die Einzelinitiative ist dabei genauso willkommen wie die Eingabe vieler Tausend Bürger. Was heißt Petition? Eigentlich handelt es sich um ein problematisches Zusammentreffen: Ausgerechnet der Ausschuss, der von allen Gremien des Bundestages den Menschen am nächsten sein will, gibt sich einen schwer verständlichen Namen. Petition wer kennt das Wort schon? Und wer kann schon so gut Latein, dass er beim ersten Hören oder Lesen des Wortes weiß, worum es geht? Warum sagt man nicht einfach Eingabeausschuss, Beschwerdeausschuss oder Bürger ausschuss? Weil Petition ganz einfach viel mehr meint. Schaut man sich die möglichen Übersetzungen der Ursprungswörter an, so findet man heraus: Petitio kann sowohl Angriff als auch Ersuchen heißen. Mal geht es forsch zur Sache, mal eher vorsichtig fragend voran. Wenn sich Akademiker früher vornehm ausdrücken wollten und in ihren Diskussionen ein Petitum unterbrachten, wussten die Zuhörer, dass der Hinweis nicht nur als schlichte Bitte gemeint war, sondern dass je nach Tonfall und Zusammenhang durchaus ein Verlangen, also eine Art Forderung, auf den Tisch kam. Jedenfalls wollte man mit einem Petitum etwas nachdrücklich erreichen und nicht nur nebensächlich ansprechen. Viele Bedeutungen, noch mehr Möglichkeiten Der Bundestag mag aus historischer Tradition bei der Formulierung Peti tionsausschuss geblieben sein. Doch zeigt ein Blick auf die Herkunft des Wortes, dass er gut daran tut, bei der weiten > Bedeutung des Wortes Petition zu bleiben, statt sein Wirken durch Eindeutschung missverständlich einzuschränken. Der Petent allein soll entscheiden, wie seine Initiative zu verstehen ist: Ich bitte (um Unterstützung in eigener Angelegenheit), ich fordere (die Beseitigung von Missständen), ich werbe (für meine Verbesserungsvorschläge), oder ich greife Petitionen haben viele Gesichter Die Bedeutung des Wortes Petition. Das Wort Petition stammt vom latei nischen Wort petere und kann vieles bedeuten vor allem, wenn es in Verbindung mit anderen Wörtern gebraucht wird. In seinem Ursprung heißt Petition Bitte oder Ersuchen. Der größte Unterschied kommt bei den Verwendungen als petopacem und petohostem zum Ausdruck: Das Erste heißt Ich bitte um Frieden, das Zweite Ich greife den Feind an. Das ist die Bandbreite. Dazwischen liegen petoaliquid (a Caesare) ich bitte (Cäsar) um etwas, petofugam ich fliehe oder schlicht petome ich bewerbe mich. 8 9

7 an (eine Sache, um die sich das Parlament zu wenig gekümmert hat). Natürlich ist dabei nicht ausgeschlossen, dass eine Petition zu einem Einzelfall auch auf allgemeine Missstände verweist, eine bessere Lösung zeigt und das Parlament zum Handeln auf einem zuvor zu wenig beachteten Gebiet bringt. So vielfältig wie die Bedeutung des Begriffs Petition sind die Möglichkeiten des Petitionsausschusses. Wie hat sich das Petitionsrecht entwickelt? Bezeichnenderweise kannten die antiken Demokratien kein ausdrückliches Petitionsrecht. Die Römer nannten es supplicum (demütiges Bitten), wenn sich Bürger mit ihren Anliegen an den Kaiser wandten. Darin kommen Einstellung und Erwartung zum Ausdruck, die eine klare Unterordnung voraussetzen und das Entgegennehmen von Bürgerbitten in den Bereich eines fürstlichen Gnadenakts verweisen. Aber immerhin: Dem Bürger wurde das Recht zugestanden, sich mit einem persönlichen Problem an den obersten Repräsentanten seines Staates zu wenden. Was dann im Einzelnen daraus wurde, war auf der anderen Seite aber nicht weiter festgelegt. Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation Diese Leitlinie wirkte fort bis ins Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Das Prinzip prägte selbst im Absolutismus noch das Verhältnis zwischen Souverän und Untertan: Wenn es dem Fürsten, König oder Kaiser gefiel, hörte er den Einzelnen an und verhalf ihm selbst dann zu seinem Recht, wenn zuvor Gerichte anders entschieden hatten. Das war natürlich kein Rechtsstaat. Der Wille des Fürsten war absolut, aber er stand nicht nur über den Dingen, son dern in einer direkten Beziehung zu seinen Untertanen. Durch die Behandlung von Eingaben konnte er beides deutlich machen: dass er seine Verantwortung für alle ernst nahm, dass er aber auch einzig nach eigenem Ermessen entscheiden und handeln konnte. Die weitere Entwicklung des Petitionsrechts ist auch ein Spiegelbild der Entwicklung parlamentarischer Demokratie und demokratischer Teilhaberechte. Denn schon in den ständischen Versammlungen des 18. Jahrhunderts existierten Ausschüsse, die sich mit Bittgesuchen beschäftigten, die an die Obrigkeit gerichtet waren, oder Anliegen zur Kenntnis nahmen und gegebenenfalls darüber berieten, bevor sie an den Monarchen weitergegeben wurden. England von der Petition of Right zur Bill of Rights Das Petitionsrecht wird schon zu dieser Zeit als Teilhabe- und Beschwerderecht verstanden. Das zeigt bereits die Begriffswahl in den Auseinandersetzungen zwischen König und Parlament in England. Als der Konflikt 1628 eskalierte, richtete das Parlament eine Petition of Right an den König, in der es den Monarchen beschuldigte, die 1215 dem Adel zugesicherten Rechte verletzt und umgangen zu haben. Nach dem englischen Bürgerkrieg des 17. Jahrhunderts mündeten die Formulierungen der Petition of Right in die Bill of Rights. Aus der Bitte um Recht wurde ein Gesetz der Rechte. Die Petition hat nach diesem Verständnis also die klare Funktion, den Anspruch auf bestimmte Rechte auszudrücken, um damit zur Gewähr dieser Rechte zu kommen. König Charles I. bestätigt die Bill of Rights

8 Entwicklungen in den USA und in Frankreich Der US-Kongress hob bereits 1789 in der Auflistung der Grundrechte, der Bill of Rights, in den Zusatzartikeln zur amerikanischen Verfassung im ersten Satz das Recht des Volkes hervor, sich friedlich zu versammeln und an die Regierung eine Petition zur Abstellung von Missständen zu richten. Und auch die Französische Revolution von 1789 erkämpfte ebenfalls ausdrücklich das Recht zur Petition. In der Verfassung von 1793 heißt es in Artikel 122 in einer Auflistung: Die Verfassung verbürgt allen Franzosen das Petitionsrecht Das 18. Jahrhundert Den Geist dieser Überzeugungen atmete auch das von Friedrich dem Großen auf den Weg gebrachte Allgemeine Preußische Landrecht von 1794, in dessen Paragraf 156 wörtlich garantiert wird: Dagegen steht es einem Jeden frey, Einwendungen und Bedenklichkeiten gegen Gesetze und andere Anordnungen im Staate sowie überhaupt seine Bemerkungen und Vorschläge über Mängel und Verbesserungen sowohl dem Oberhaupt des Staates, als den Vorgesetzten der Departments anzuzeigen; und letztere sind der gleichen Anzeigen mit erforderlicher Aufmerksamkeit zu pru fen verpflichtet. Ende des 18. Jahrhunderts herrschte also in Deutschland schon die Vorstellung, dass es jedem Einzelnen (also nicht nur dem Volk wie in der US-Verfassung oder allen Franzosen wie in der französischen Verfassung) möglich sein muss, Hinweise und Vorschläge zu geben, und dass die Obrigkeit diese nicht einfach zu den Akten legen darf, sondern aufmerksam prüfen muss. Die Paulskirchenverfassung In die neuen Verfassungen, die in den süddeutschen Ländern zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden, fand vereinzelt auch das Recht Eingang, die Stände anrufen zu können. Die bis heute grundlegende Wirkung entfaltende Paulskirchenverfassung von 1848/49 führt unter dem Abschnitt Grundrechte in Artikel VII wörtlich auf: Jeder Deutsche hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden schriftlich an die Behörden, an die Volksvertretungen und an den Reichstag zu wenden. Dieses Recht kann sowohl von Einzelnen als von Corporationen und von Mehreren im Vereine ausgeübt werden; beim Heer und der Kriegsflotte jedoch nur in der Weise, wie es die Disciplinarvorschriften bestimmen. Diese Verfassung kam allerdings seinerzeit nicht zum Tragen. Stattdessen verfügte Friedrich Wilhelm als von Gottes Gnaden König von Preußen zur selben Zeit eine preußische Verfassung, die in Artikel 30 festlegte: Das Petitionsrecht steht allen Preußen zu. Petitionen unter einem Gesammtnamen sind nur Behörden und Korporationen gestattet. Die Verfassung des Deutschen Reiches An den grundsätzlichen Rechten des Einzelnen gab es zu diesem Zeitpunkt also keinerlei Zweifel mehr, nur die Gestaltung blieb umstritten. Daran änderte auch die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 nichts. Der Begriff Petition taucht dort lediglich im Zusammenhang mit den Rechten des Reichstags auf, der laut Artikel 23 an ihn gerichtete Petitionen dem Bundesrathe resp. Reichskanzler überweisen kann. Das bedeutete indirekt eine weitergeltende Garantie des Petitionsrechts, das laut Artikel 3 dieser Verfassung nunmehr nicht nur Preußen zusteht, sondern auch jedem anderen Unterthan zum Genusse zukommt. Von der Weimarer Reichsverfassung bis zum NS-Staat In der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde das Petitionsrecht wiederum eindeutig formuliert: Jeder Deutsche hat das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständige Die Frankfurter Nationalversammlung tagte 1848/49 in der Paulskirche und verabschiedete hier die Paulskirchenverfassung

9 Behörde oder an die Volksvertretung zu wenden. Dieses Recht kann sowohl von einzelnen als auch von mehreren gemeinsam ausgeübt werden, lautete Artikel 126. Der verlor aber mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 seine Bedeutung. Im national sozialis tischen Unrechtsstaat konnte jeder verfolgt werden, der wegen Petitionen als Querulant auffiel. Ein Staat, der keine Opposition duldet, schafft auch kritische Sichtweisen per Petition faktisch ab. Hartnäckigen Quenglern drohte sogar Schutzhaft. Allerdings erreichten den Führer zahlreiche Eingaben, die von einem NSDAP-Reichsleiter zuvor gesichtet worden waren und auf deren Grundlage Gesandte Adolf Hitlers zum Beispiel Sachverhalte vor Ort aufklärten oder Führerentscheidungen zum Einzelfall durchsetzten. Das Petitionsrecht in der DDR Ähnlich entwickelte sich die Praxis der Petitionen in der DDR. Nachdem das Verwaltungsrecht und damit auch die juristische Überprüfbarkeit von Entscheidungen der Bürokratie faktisch abgeschafft worden waren, entstand als Ersatz ein Eingabewesen, das ein weites thematisches Feld umfasste. Die Bürger konnten sich über schlechte Wohnsituationen genauso beklagen wie über schlep pend bearbeitete Ausreiseanträge. Der SPD-Fraktionschef der frei gewählten Volkskammer, Richard Schröder, erinnert sich, dass dieses Eingabewesen durchaus beliebt war. Wer den Filter aus Psychiater und Stasi mit seiner Petition überstand, habe gute Erfolgsaussichten gehabt. Allein die Aufforderung des zentralen Eingabenbüros an die örtlichen Behörden, zu einer Klage Stellung zu nehmen, habe oft Wunder wirken können. So seien Anliegen erreichbar gewesen, die nach Gesetzeslage und unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung fragwürdig gewesen seien. Aber es war kein Rechtsweg, sondern ein feudaler Gnadenerweis, meint Schröder. Im Grundgesetz verankert Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland knüpfte 1949 an die demokratischen Vorbilder an. Zu den unveränderlichen Grundrechten zählt seitdem auch das Petitionsrecht in Artikel 17: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Daraus folgt, dass auf der anderen Seite auch eine Stelle im Bundestag existieren muss, die diese Bitten oder Beschwerden entgegennimmt und den darin ausgedrückten Anliegen nachgeht. Bereits in seiner ersten Geschäftsordnung 1949 bestimmte der Bundestag, dass dafür ein eigener Ausschuss ins Leben gerufen wird. Seit 1975 erfährt dieses Gremium eine besondere Aufwertung: Es ist einer von wenigen > Verfassungsausschüssen. Das heißt, der Petitionsausschuss gehört seitdem zu den Gremien, die vom Grundgesetz ausdrücklich verlangt werden. Artikel 45 c schreibt vor: Der Bundestag bestellt einen Petitionsausschuss, dem die Behandlung der nach Artikel 17 an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt. Die Befugnisse des Ausschusses zur Überprüfung von Beschwerden regelt ein Bundesgesetz. Worum geht es in Petitionen? Grundsätzlich kann sich jeder mit jedem Thema an den Petitionsausschuss wenden. Die Bedingungen sind nicht sehr hoch. Man muss nicht Deutscher sein, und man muss auch nicht volljährig sein jeder heißt eben jeder. Allerdings stehen am Anfang zwei Mindestvoraussetzungen: Die Petition muss schriftlich eingereicht werden und zwar so, dass Verfassungsausschüsse vom Grundgesetz vorgeschriebene Ausschüsse. Dem Bundestag steht es grundsätzlich frei, welche und wie viele Ausschüsse er einsetzt. Das Grundgesetz schreibt aber in den Artikeln 45, 45 a und 45 c vor, dass der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten, der Ausschuss für Verteidigung, der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und der Petitionsausschuss in jeder Wahlperiode eingesetzt werden müssen. Damit haben sie eine herausgehobene Position. Für den Verteidigungsfall sieht das Gesetz mit dem Artikel 53 a außerdem den Gemeinsamen Ausschuss als Notparlament vor

10 die Eingabe leserlich ist. Außerdem muss man seine Adresse angeben, damit man auch Nachfragen beantworten und erfahren kann, was aus der Petition geworden ist. Wer eine Petition einreicht, sollte sich vorher Gedanken darüber machen, ob der Bundestag die Petition überhaupt bearbeiten kann. Wer die Volksvertretung nur beleidigen will, hat sicher keine Petition im Sinn und muss damit rechnen, dass die Eingabe nicht weiterbearbeitet wird. Aber auch, wer Weihnachten und Ostern auf einen Tag legen will oder etwas anderes verlangt, das tatsächlich unmöglich ist, muss sich auf ein schnelles Ende seiner Petitionsbearbeitung einstellen. Das Gleiche gilt für verworrene Petitionen oder solche, die vom Bundestag strafbare Handlungen, Ordnungswidrigkeiten oder Verstöße gegen die Verfassung oder das Sittengesetz verlangen. Wer ist zuständig? In allen anderen Fällen nimmt der Petitionsausschuss Eingaben entgegen. Voraussetzung ist aber, dass der Bundestag mit seiner Stellung im Verfassungssystem der Bundesrepublik überhaupt etwas unternehmen kann. Denn auch das Petitionsrecht folgt dem Prinzip der Subsidiarität: Zuständig ist erst mal die nächst kleinere Ebene, solange sie dabei nicht überfordert ist etwa die Gemeinde, der Bezirk, das Bundesland, die Bundesregierung oder die Europäische Union. Wer sich beispielsweise über einen defekten Kanalanschluss beschweren will, kommt schneller voran, wenn er sich direkt an den Klempner oder die Stadtverwaltung wendet. Wenn er bei seinen Recherchen allerdings entdeckt, dass die Panne vor Ort auch etwas mit Bundesgesetzen zu tun hat, sollte auch der Petitionsausschuss davon erfahren. Neben dem Petitionsausschuss des Bundestages gibt es auch in jedem Bundesland Petitionsausschüsse der Landtage. Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland- Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen haben außerdem noch > Bürgerbeauftragte, an die man sich wenden kann. Anlaufstellen für Beschwerden und Eingaben auf europäischer Ebene sind das Europäische Parlament, das ebenfalls einen ständigen Petitionsausschuss eingerichtet hat, und der/die Europäische Bürgerbeauftragte (siehe S. 38 ff.). Nicht immer ist jedem Bürger klar, wer für welche Bereiche konkret zuständig ist. Zudem hat es mit der Föderalismusreform 2006 einige Veränderungen gegeben. Deshalb prüft der Petitionsausschuss eingehend, ob das Land, der Bund oder die Europäische Union bei einem Problem oder bei einem Vorschlag der beste Ansprechpartner ist. Wenn der Bund nicht zuständig ist, leitet der Petitionsausschuss die Eingabe an die entsprechende Stelle auf der anderen Ebene weiter und informiert den Petenten. Der kann auch schon Zeit sparen, wenn er sich kurz überlegt, ob er beispielsweise eine Anregung zum Polizei- oder zum Schuldienst in seinem Bundesland direkt an den Petitionsausschuss eines Landtags oder an eine vergleichbare Stelle in seinem Bundesland schickt oder den Umweg über den Petitionsausschuss des Bundestages wählt, der das Schreiben letztlich auch nur weiterleiten kann. Gesetze mit Mängeln auch ein Fall für den Petitionsausschuss Bei Petitionen zu Gerichtsverfahren oder Gerichtsurteilen sollte man sich die Gewaltenteilung vor Augen halten, die eine unabhängige Justiz garantiert. Nur weil einem die Entscheidung eines Gerichts nicht passt, kann man nicht erwarten, dass der Bundestag das Urteil aufhebt. Politiker sind eben keine Richter. Und es ist klar, dass sich der Petitionsausschuss in solche Verfahren nicht einmischt. Sollte aber das Gericht auf der Grundlage von Bundesrecht urteilen, das erkennbare Mängel aufweist, dann ist das wiederum ein Fall für den Petitionsausschuss. Denn wenn die Anwendung des Rechtes klemmt, muss der Gesetzgeber das erfahren. Verschiedentlich sind nach Petitionen, die sich auf eine bestimmte Rechtsanwendung durch ein Gericht bezogen, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen überarbeitet worden. So konnten die nachfolgenden Konfliktfälle wieder im Sinne des eigentlichen Willens des Gesetzgebers entschieden werden. Bürgerbeauftragte. Das Amt der Bürgerbeauftragten oder Ombudsleute stammt ursprünglich aus Schweden: Anfang des 19. Jahrhunderts ernannte das Parlament einen Ombudsmann, der unabhängig vom König und der sonstigen Verwaltung war, über die man sich beschweren wollte. Ombudsleute können Streitfälle in den verschiedensten Bereichen ohne großen bürokratischen Aufwand schlichten. In einigen Bundesländern unterstützen neben den Petitionsausschüssen der Landesparlamente auch Bürger beauftragte die Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber der Verwaltung

11 Die Geschäftsbereiche des Ausschusses Spiegelbild des Bundestages Auf der sicheren Seite ist, wer sich die Zuständigkeiten der einzelnen Bundesministerien vor Augen hält. Denn der Bundestag ist spiegelbildlich organisiert. Der Innenausschuss kontrolliert die Tätigkeit des Bundesministeriums des Innern, der Finanzausschuss das Handeln des Bundesministeriums der Finanzen, der Verteidigungsausschuss das Wirken des Bundesministeriums der Verteidigung und so weiter.* Ähnlich teilt auch der Petitionsausschuss die eingehenden Petitionen den jeweiligen Geschäftsbereichen zu. Daneben nimmt der Petitionsausschuss des Bundestages auch Petitionen entgegen, die die anderen Verfassungsorgane betreffen, also außer den Bundes tag selbst auch den Bundesrat, den Bundespräsidenten und das Bundesverfassungsgericht. Eine ganze Reihe von Institutionen kommt hinzu, die die Aufgaben des Bundes wahrnehmen, aber aus den jeweiligen Ministerien ausgegliedert sind, also etwa die Zollverwaltung, die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung. Zweifelsfälle können entstehen, wenn es sich um ehemalige Unternehmen des Bundes handelt, die inzwischen teilweise oder vollständig privatisiert wurden. Klassische Beispiele dafür sind die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Post AG, die Deutsche Telekom AG oder die Deutsche Postbank AG, in deren laufenden, rein privatwirtschaftlich organisierten Betrieb weder die Bundesregierung noch der Bundestag eingreifen können. Doch es gibt auch bei einer ganzen Reihe privatisierter Bereiche einzelne Gebiete, für die der Bund weiterhin Sorge zu tragen hat, bei denen also die Bürger mit Petitionen die Kontrollaufgabe des Parlaments unterstützen können. Das betrifft zum Beispiel die Frage, wie das Schienennetz ausgebaut und unterhalten wird. Auch die den äußeren Rahmen setzende Gesetzgebung zählt dazu, in der die Versorgung mit Post-, Telefon- und Kommunikationseinrichtungen geregelt wird. * Weitere Informationen im Stichwort Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages Sitzung des Petitionsausschusses unter dem Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke, 4. v. l.)

12 Welche Arten von Petitionen gibt es? Doch auch wenn man sich noch nicht ganz darüber klar ist, ob der Bundestag auf dem angesprochenen Gebiet tatsächlich tätig werden kann, kann man sich mit Hinweisen an den Petitionsausschuss wenden. Denn die Devise des Petitionsausschusses ist eindeutig: Lieber mehr Petitionen an die zuständigen Stellen weiterleiten, als zu wenig Hinweise auf Missstände in Deutschland erhalten. Neue Ideen zur Lösung von Problemen Petenten sollten aber den Petitionsausschuss als Bürgerinstanz nicht falsch einschätzen oder zu hohe Erwartungen an die Volksvertretung richten. Das Wesen der Demokratie besteht nun einmal darin, dass das Volk in Wahlen darüber entscheidet, welche Parteien die Politik in den folgenden Jahren in erster Linie gestalten sollen. Deshalb darf man vom Petitionsausschuss auch keine Korrektur des Wahlergebnisses erwarten, wonach er ein gewünschtes politisches Konzept doch noch umsetzt, für das es zuvor in den Wahlen keine Mehrheit gegeben hat. Natürlich nimmt der Petitionsausschuss auch solche Anliegen entgegen, mit denen trotzdem versucht wird, die Meinung einer Minderheit durchzusetzen. Zumal es auch immer wieder neue Ideen zur Lösung von Problemen gibt, auf die auch die anderen Parteien neue Antworten finden mu ssen. Der Petitionsausschuss stellt auch deshalb äußerst niedrige Mindestanforderungen an Petitionen, weil er sich ein möglichst umfassendes Bild davon machen will, wie die Gesetzgebung beim Bürger ankommt und wo im Detail möglicherweise nachgebessert werden muss, weil etwa irgendwelche Wechselwirkungen zum Zeitpunkt der Gesetzgebung nicht angemessen berücksichtigt wurden oder noch nicht absehbar waren. Aus diesem Grund hat das Gremium auch breit gefächerte Möglichkeiten für Petitionsarten geschaffen. Unter welche Rubrik eine Petition fällt, muss der Petent nicht festlegen. Das übernimmt der Petitionsausschuss für ihn. Er sollte nur wissen, dass der Bundestag die eingegangenen Petitionen ohne Ansehen der Person bearbeitet. Auch muss niemand befürchten, weniger ernst genommen zu werden, weil er allein mit einem Anliegen an den Petitionsausschuss geschrieben hat, wenn er entdeckt, dass ein ähnliches oder anderes Anliegen 2.000, oder Unterschriften gefunden hat. Das Parlament unterscheidet vier Petitionsformen: z die Einzelpetition Sie ist die klassische Form und zwar unabhängig davon, ob sie eine ungerechte Behandlung im Einzelfall beklagt, generelle Fehlsteuerungen eines Gesetzes kritisiert oder Anregungen für die künftige Gesetzgebung beisteuert. Sie kann als Brief, Postkarte oder Fax mit eigener Adresse und Unterschrift oder auch online eingereicht werden wenn der Petent das richtige Formular für die > E-Petition verwendet. Das hält der Ausschuss im Internet unter epetitionen.bundestag.de bereit. z die Sammelpetition Sie unterscheidet sich von der Einzelpetition dadurch, dass nicht das Anliegen nur eines einzelnen Bürgers, sondern das Interesse mehrerer oder vieler Bürger dahintersteht. Diese haben den Text der Petition entweder mit unterschrieben, oder sie haben mit beigelegten Unterschriftenlisten deutlich gemacht, dass sie mit dem Inhalt der Eingabe über einstimmen und ihr mit dieser Unterschrift mehr Nachdruck verleihen wollen. Der Bundestag korrespondiert jedoch mit demjenigen, der als Initiator der Petition in Erscheinung tritt. Es würde die Kapazitäten des Petitionsausschusses sprengen, alle Mit-Petenten individuell zu informieren. Deshalb wird der Initiator gebeten, die anderen in geeigneter Form zu benachrichtigen. E-Petition. Seit September 2005 gibt es die E-Petition, auch Online-Petition genannt. Anders als bei klassisch, also per Post, eingereichten Petitionen können E-Petitionen auch öffentlich im Forum diskutiert werden. Vorbild zu diesen E-Petitionen war das System des schottischen Parlaments, das bereits seit Februar 2004 mit öffentlichen Petitionen arbeitet. Die Internetseite epetitionen des Bundestages wurde bis Herbst 2008 vom International Teledemocracy Centre an der Napier University in Edinburgh zur Verfügung gestellt. Seit Oktober 2008 hat der Bundestag eine eigene Internet seite für E-Petitionen, deren Server in Deutschland steht

13 z die Massenpetition Sie unterscheidet sich von der Sammelpetition dadurch, dass nicht eine Petition mit mehreren oder vielen Unterschriften versehen ist, sondern dass viele einzelne Petitionen mit demselben Anliegen beim Petitionsausschuss eingehen. Sollten Inhalte darin ganz oder teilweise übereinstimmen, wird eine aus der Masse zur Leitpetition erhoben und deren Absender stellvertretend für alle anderen benachrichtigt. Besonders nach öffentlichen Kampagnen treffen mitunter Zehntausende von Briefen mit identischen Formblättern oder Zeitungsausschnitten ein. Einige Mitarbeiter des Petitionsausschusses sind dann tagelang damit beschäftigt, die Briefe zu zählen und die Schreiben zu stapeln. Auch hier würde eine individuelle Beantwortung einen enormen Aufwand für den Petitionsausschuss bedeuten, ohne dass sich an der Art der Befassung gegenüber einer einzelnen Petition etwas änderte. z die veröffentlichte Petition Sie ist ein Kind des Internetzeitalters und bietet die Möglichkeiten, die Mitwirkung der Bevölkerung an der Arbeit des Bundestages weiter zu verbessern und den Abgeordneten das Meinungsspektrum der Wähler zu einem bestimmten Anliegen noch schneller und breiter zu vermitteln. Die veröffentlichte Petition funktioniert so, dass auf Verlangen des Petenten sein Anliegen nicht nur elektronisch übermittelt, sondern auch online veröffentlicht wird. Alle Internetnutzer haben dann sechs Wochen lang die Ge legenheit, die veröffentlichte Petition mitzuzeichnen, also das Anliegen des Petenten zu unterstützen, sowie an Diskussions foren zum angesprochenen Thema teilzunehmen und dort ihre Meinung zu bekunden. Natürlich gibt es einige zusätzliche Hürden, bevor aus einer elektronisch eingereichten eine veröffentlichte Petition wird. So muss etwa das Anliegen von allgemeinem Interesse sein und sich mitsamt der Art der Darstellung auch für eine sachliche, öffentliche Debatte eignen. Das bedeutet, dass sich die Petition weder im Ganzen noch in Teilen auf Personen beziehen darf. Selbstverständlich muss der Bundestag auch zuständig sein. Wenn Anliegen und Begründung so knapp und verständlich wie möglich dargestellt sind, erleichtert dies ebenfalls das Einstellen als öffentliche Diskussion. Gehen mehrere gleichgerichtete Petitionen ein, die alle den Anspruch auf eine Veröffentlichung auf der Internetseite erheben, kann der Petitionsausschuss diese zusammenfassen, eine davon zur Leitpetition erheben und die anderen Petenten als Unterstützer anfügen also als eine Art Mischform aus Sammelund Massenpetition. Einen Anspruch auf eine Veröffentlichung räumt der Petitionsausschuss nicht ein. Er unterstreicht in diesem Zusammenhang aber, dass Petitionen, aus denen keine veröffentlichten Petitionen werden, vom Ausschuss genauso ernsthaft behandelt werden wie die veröffentlichten. Letztlich kommt es im Parlament nicht darauf an, ob innerhalb der Vierwochenfrist 100, oder Bürger der veröffentlichten Petition beitreten. Wie Internetnutzer es von anderen Diskussionsforen gewohnt sind, muss der Petitionsausschuss auch darauf bestehen, dass die Diskussionsbeiträge eine Reihe von Kriterien erfüllen. Wer sich beispielsweise mit beleidigenden, verletzenden, obszönen oder mit Links auf andere Internetseiten versehenen Beiträgen beteiligt, muss damit rechnen, dass seine Ausführungen von Mitarbeitern des Pe titionsausschusses umgehend aus dem Diskussionsforum gelöscht werden. Außerdem sollten sich die Teilnehmer darüber bewusst sein, dass hier eine öffentliche Debatte stattfindet, die jeder im Internet verfolgen kann. Jede Petition erhält ihre eigene Akte

14 Damit das Petitionsrecht ein wirksames Bürgerrecht ist, hat der Petitionsausschuss eine ganze Reihe von Instrumenten zur Hand, mit denen er den Bürgeranliegen zu nachdrücklicher Wirkung verhelfen kann. Was geschieht mit den eingereichten Petitionen? Die internen Mechanismen Rund Petitionen im Jahr, das sind im Schnitt 64 neue Petitionen an jedem einzelnen Arbeitstag. Wer da nicht spätestens am zweiten Tag den Überblick verlieren will, muss von der ersten Sekunde an eine strenge Ordnung einhalten. Deshalb bekommt jede eingegangene Petition eine Nummer, wird für jede an zentralem Ort eine Akte mit farbigen Ziffern angelegt, damit sie auf diese Weise registriert jederzeit gefunden werden kann. Das bedeutet aber auch, dass an dieser zentralen Stelle jeder Vorgang dokumentiert wird und in dieser Registratur stets mit einem Handgriff geklärt werden kann, wo sich welche zur jeweiligen Petition befindlichen Schriftstu cke gerade befinden, wer welches Verfahren vorgeschlagen hat und auf welche Entscheidung oder Stellungnahme gerade gewartet wird. Parallel dazu durchläuft jede eingegangene Sendung eine mehrstufige Pru fung. Als Erstes prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundestages, ob es sich überhaupt um eine Petition handelt. Geht es zum Beispiel nur um einfache Fragen zu bestimmten Sachverhalten, senden sie entweder gleich die Antwort zurück oder schalten die Stellen im Haus ein, die dazu Auskunft geben können. Hier wird also gar nicht erst ein Petitionsverfahren eingeleitet. Auch für eine Reihe anderer Eingaben gehen zunächst die Schranken herunter. Das sind Petitionen, z die unleserlich geschrieben oder so verworren sind, dass das Anliegen nicht verständlich wird, z bei denen nötige Angaben (wie Anschrift oder Unterschrift) fehlen oder falsch oder gefälscht sind (im Fall von Online-Petitionen: die nötigen Web Felder nicht vollständig oder falsch ausgefüllt sind), 24 25

15 z bei denen der Petent Dinge verlangt, die unerfüllbar sind, gegen die Verfassung oder das Sittengesetz verstoßen, auf eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit hinauslaufen würden, z bei denen es sich um Beleidigung, Erpressung oder Nötigung handelt. Diese Eingaben werden als mangelhafte Petitionen geführt und im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des Petitionsausschusses weggelegt, wenn nicht binnen zwei Wochen der Petent selbst Korrekturen nachliefert oder die Mitarbeiter den Mangel beheben können. Zuweisung nach Sachgebieten Alle anderen Petitionen werden bestimmten Sachgebieten zugewiesen. Der rund 80 Personen zählende Ausschussdienst, der für die Abgeordneten die Vorbereitung und Organisation der Petitionsbearbeitung übernimmt, hat sich nach der Devise organisiert: Fragen Sie immer den, der sich am besten damit auskennt. Hier sitzen also Spezialisten, die sich im Arbeitsrecht auskennen, Experten für Rentenfragen, für das Gesundheitssystem und vieles mehr. Die gesamte Bandbreite der Regierungs- und Parlamentstätigkeit wird hier im Kleinen durch die Mitarbeiter abgebildet. Das schafft Routine im Umgang mit für den Laien schwer durchschaubaren, kniffligen Angelegenheiten und ist zugleich eine Verbesserung im Interesse der Petenten. Denn auf diese Weise können sich die spezialisierten Mitarbeiter sofort daran erinnern, ob es vielleicht schon einmal einen ähnlichen Vorgang gab, wie man in dem Fall geholfen hat und was man deshalb jetzt am besten macht. Stellungnahme erbeten Ist das Problem erst einmal identifiziert, wird die betroffene Stelle in der Regel um eine Stellungnahme gebeten. Gleichzeitig geht auch an den Petenten die Nachricht heraus, dass seine Petition nun in Arbeit ist. Es ist keine Seltenheit, dass sich schon in diesem frühen Stadium manche vorher angeblich unlösbaren Probleme plötzlich in Luft auflösen. Denn es ist für den Sachbearbeiter in einer Behörde ein Unterschied, ob er in einer Angelegenheit nach kurzer Prüfung des Sachverhalts entscheidet oder ob er für seinen Vorgesetzten de tailliert belegen muss, warum keine andere Entscheidung möglich gewesen ist. Schließlich muss der Vorgesetzte in seiner Antwort an den Bundestag dafür auch noch geradestehen. Führt die Petition auf diesem Weg bereits zum Erfolg, wird der Absender informiert, und der Vorgang kommt auf die Liste der positiv erledigten Petitionen. Immer wieder erreichen den Ausschuss aber auch Anliegen, bei denen die Spezialisten des Ausschussdiensts aufgrund ihrer Erfahrungen zu der Einschätzung gelangen, dass die Erfolgsaussichten sehr gering sein werden. Die Petenten werden dann über die Absicht informiert, das Verfahren gleich wieder abzuschließen, weil die Petition offensichtlich erfolglos sein wird. Sechs Wochen haben die Petenten dann Zeit, gegen den frühzeitigen Abschluss des Verfahrens Einwände zu erheben. Reagieren sie in dieser Zeit nicht, ist die Angelegenheit beendet, und die Petition kommt auf die Liste der erledigten, aber erfolglosen Petitionen. Landesparlament Der Weg der Petition. Prüfung der Zuständigkeit des Bundes, ggf. Weiterleitung an die Länder Petent schreibt Petition per Brief, Postkarte, Fax oder online Petitionsausschuss Sachverhaltsklärung und Bewertung der Eingabe Beschlussempfehlung Plenum Beschluss Deutscher Bundestag Ablehnung Widerspruch des Petenten Petition wird noch einmal geprüft Bundesregierung zur Stellungnahme an die Bundesregierung muss dem Beschluss nicht folgen, Haltung aber begründen Überweisung an die Bundesregierung 26 27

16 Hier die einzelnen Stufen der Eskalationsleiter: Sonderfall Bundeswehr Auch Eingaben, die die Soldaten der Bundeswehr betreffen, werden vom Petitionsausschuss bearbeitet. Hier wird aber auch der Wehrbeauftragte* über die Petition informiert. So vermeiden der Petitionsausschuss und der Wehrbeauftragte, dass sich beide gleichzeitig um dieselbe Petition kümmern, wenn der Petent sich an beide Stellen gewandt hat. Auch umgekehrt informiert der Wehrbeauftragte den Petitionsausschuss, wenn er davon ausgehen muss, dass hier eine doppelte Eingabe vorliegt. Ist bei beiden Stellen dieselbe Petition eingegangen, übernimmt der Wehrbeauftragte die Federführung und kümmert sich um das Anliegen. Die Eskalationsmöglichkeiten Alle Petitionen, die beim ersten Durchlauf noch nicht erfolgreich abgeschlossen oder wegen absehbarer Erfolglosigkeit beiseitegelegt wurden, durchlaufen anschließend einen zweiten Durchgang, in dem nun auch die Abgeordneten verstärkt mit eingreifen. Der Ausschussdienst schlägt dazu für jede Petition zwei Abgeordnete vor, die das jeweilige Anliegen als sogenannte Berichterstatter federführend in die Hand nehmen. Sinnvollerweise sind das jedes Mal ein Angehöriger der Regierungsfraktionen und ein Mitglied aus den Reihen der Opposition. Die Fraktionen können aber auch zusätzliche Berichterstatter benennen. Ähnlich wie bei der Spezialisierung im Ausschussdienst konzentrieren sich auch die Abgeordneten in der Regel auf eine Reihe von Fachgebieten. Die Zuteilung von Fällen auf einzelne Berichterstatter bleibt dabei flexibel. Der nachdrückliche Einsatz im Interesse der Petenten ist aber nicht allein Zufallsprodukt der jeweiligen personellen Zusammensetzung des Ausschusses. Sie ist vom Gesetzgeber genau so gewollt. Denn er hat die Handlungsfähigkeit des Gremiums durch eine Reihe von Zugriffsrechten gestärkt, die umso wirkungsvoller sind, je dosierter der Ausschuss sie einsetzt. 1. Ist der Ausschuss mit der anfangs angeforderten Stellungnahme nicht zufrieden, kann er seine Ansicht der betreffenden Behörde in Frageform mitteilen, indem er eine weitere Stellungnahme erbittet, die noch detaillierter auf die vom Ausschuss angestellten Überlegungen eingehen soll. 2. Führt diese Reaktion noch nicht zum gewünschten Ergebnis, hat der Ausschuss das Recht, Akten zum strittigen Fall anzufordern. Der betroffenen Behörde kann auf diese Weise noch eindringlicher zu verstehen gegeben werden, dass nach Einschätzung des Ausschusses durchaus eine andere Entscheidung möglich wäre. 3. Weitere Gelegenheit, den Druck auf die jeweilige Stelle zu erhöhen, bietet die Möglichkeit, sich eingehend ein eigenes Bild von den Zusammenhängen zu verschaffen, indem der Ausschuss den Petenten einlädt, weitere Zeugen hört oder zusätzliche Sachverständige einschaltet. Natürlich erfährt von diesen Schritten jeweils auch die Behörde, auf die damit eingewirkt werden soll. Ortstermine für einen besseren Überblick Darüber hinaus hat der Ausschuss die Möglichkeit, eine Ortsbesichtigung anzusetzen. Dieses Instrument kann eine Eskalationsstufe sein, muss es aber nicht. Jedenfalls bekundet der Ausschuss mit einer solchen Ortsbesichtigung öffentlich, dass eine Sache wichtig ist und er es als besonders nützlich ansieht, sich (meistens in Gestalt einer Ausschussdelegation) die Verhältnisse vor Ort selbst anzusehen. Beispielsweise machte sich der Ausschuss in Rottweil ein Bild zu einer Beschwerde eines Petenten über die Weigerung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, ihm ein bundeseigenes Flurstück zu verkaufen, das an sein Grundstück angrenzt. Oftmals geben Petitionen, in denen Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen oder auch eine andere Bahnstreckenführung gefordert werden, den Anstoß für eine Reise des Petitionsausschusses. * Weitere Informationen im Stichwort Der Wehrbeauftragte Ortstermin des Petitionsausschusses in Coswig

17 Die abgestuften Empfehlungen So waren Ausschussmitglieder in Bremen-Walle, Duisburg-Neudorf, Coswig, Bad Oeynhausen und Hameln, um gemeinsam mit Petenten und Vertretern der zuständigen Verwaltungen die Probleme vor Ort zu besichtigen und zu diskutieren. Einen weiteren Anlass für einen Ortstermin gab eine Petition, in der die Koordinierung mehrerer Großprojekte der Infrastruktur und Energieversorgung in der Region der Gemeinde Birkenwerder und der Stadt Hohen Neuendorf gefordert wurde. Die Projektplanung und -ausführung des Ausbaus der sechsspu rigen Bundesautobahn 10, des Baus der Tank- und Rastanlagen Briesetal, der Ertüchtigung der Eisenbahnstrecke Berlin Rostock sowie des Austauschs und der Verlegung der bestehenden 220-Kilowatt-Stromleitung durch eine 380-Kilowatt-Hochspannungsleitung sollten so ko or di niert werden, dass die Belastungen für die Anwohner wie Lärm, Feinstaub, Erschütterungen, Strahlungen oder Elektrosmog möglichst minimiert werden. Einladen oder vorladen? Zu den schärfsten Mitteln des Ausschusses gehört sein Recht, ein Mitglied der Bundesregierung wegen des Verhaltens der ihm unterstehenden Behörde vorzuladen. Das heißt offiziell laden, und manchmal zieht es der Ausschuss vor, ganz freundlich eine Einladung auszu sprechen. Doch egal, wie es heißt, es bleibt dabei, dass es sich um einen Termin handelt, den weder Staatssekretäre noch Bundesminister gern wahr nehmen. Schon die Andeutung des Ausschusses, nun zum Mittel der Ladung greifen zu wollen, ist daher mitunter geeignet, im Ministerium neue Überlegungen anzustoßen. Und dennoch kann es passieren, dass sich der Petitionsausschuss in manchen Fällen geschlagen geben muss. Dann informiert er den Petenten, dass der Ausschuss leider nichts erreichen konnte, und die Petition kommt auf die Liste der erledigten, aber erfolglosen Petitionen. Keine Petition wird jedoch einfach durch eine Entscheidung des Ausschusses erledigt. Stets gibt es dafür Empfehlungen, wie der Bundestag als Ganzes damit umgehen soll. Zwar wird dann im Plenum nicht auf jeden einzelnen Fall eingegangen, sondern meistens anhand von Sammelübersichten abgestimmt. Doch es gibt jederzeit die Möglichkeit, auch einzelne Petitionen beispielhaft herauszugreifen. Anschließend erhält der Petent eine Nachricht, auf welche Weise der Bundestag mit seiner Petition um gegangen ist. Der Bundestag hat auch dafür ein abgestuftes Instrument zur Verfügung. Zunächst kann er die Petition als Material an die zuständige Stelle über weisen. Damit ist sichergestellt, dass das Anliegen des Petenten nicht untergeht, sondern als Resonanz auch für künftige Überlegungen aufgenommen werden kann. Die nächst stärkere Form ist die Überweisung der Petition zur Erwägung. Damit bringt das Parlament zum Ausdruck, dass die Eingabe aus seiner Sicht Anlass gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Abhilfemöglichkeiten zu suchen. Die eindringlichste Form ist die Überweisung zur Berücksichtigung. Wenn das geschieht, sieht das Parlament das Anliegen des Petenten in vollem Umfang als derart stichhaltig an, dass es Abhilfe für unbedingt nötig hält. Ähnlich verhält es sich mit Petitionen, bei denen es nicht darum geht, Einzelfall entscheidungen zu korrigieren, sondern bei denen Kritik an generellen gesetzlichen Vorgaben im Vordergrund steht oder Anregungen für die künftige Gesetzgebung gemacht werden. Hier kann der Bundestag zum Ausdruck bringen, wie stark er daran interessiert ist, dass die Bundesregierung oder auch die Frak tionen die Anliegen der Petenten bei künftigen Gesetzesplänen im Blick behalten, mit in Erwägung ziehen oder sogar noch versuchen sollten, die verlangten Änderungen in laufende Gesetzgebungsprozesse einzubringen. In öffentlichen Sitzungen, in denen mit Petenten ihre Eingabe erörtert wird, kann sich der Petitionsausschuss eingehend ein Bild von den Zusammenhängen verschaffen

18 Wie ist der Petitionsausschuss im Bundestag angesiedelt? Wie ist sein internes Ansehen? Eine Ana lyse der Möglichkeiten und Perspektiven belegt das attraktive Potenzial, das sich mithilfe der Internet- Chancen auch für die bürgernahe Fortentwicklung der parlamentarischen Demokratie bietet. Die Bedeutung des Petitionsausschusses Formal hat der Petitionsausschuss eine herausgehobene Stellung: Er gehört zu den wenigen Verfassungsausschüssen des Bundestages. Das heißt, er ist ein Gremium, das im Grundgesetz vorgeschrieben ist und daher nicht zur Disposition steht, wenn sich der Bundestag nach Wahlen neu organisiert. Das Parlament mag frei darin sein, ob es beispielsweise einen Arbeits- und Sozialausschuss bildet oder sich für eine andere Aufteilung entscheidet, etwa je einen Arbeits- und einen Sozialausschuss. Der Petitionsausschuss hingegen ist immer ein absolutes Muss. Der Petitionsausschuss in der 18. Wahlperiode In der 18. Wahlperiode besteht der Petitionsausschuss aus 26 Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern. Vorsitzende des Ausschusses ist Kersten Steinke von der Fraktion Die Linke, stellvertretender Vorsitzender ist Gero Storjohann von der CDU/CSU-Fraktion. Jede Fraktion stellt einen Obmann oder eine Obfrau als Hauptansprechpartner für die Fraktionsführungen. Sie bestimmen den Kurs der Fraktionen in den jeweiligen Fachfragen und der Ausschussarbeit mit und können in den Obleutebesprechungen oft Konfliktfälle fru hzeitig beheben. Unter den ständigen Ausschüssen der 18. Wahlperiode gibt es natürlich auch solche, die besonders begehrt sind. Die Arbeit in ihnen ist nicht nur spannend, sondern findet beispielsweise auch großen Anklang in den Medien. Abgeordnete können sich gerade über die Ausschussarbeit auch über ihren Wahlkreis hinaus bekannt machen. Der Petitionsausschuss dagegen ist etwas für Überzeugte. Hier 32 33

19 stehen nicht nach jeder Sitzung Journalisten vor der Tür, um Neuigkeiten zu erfahren. Tradi tionell geht es hier um sehr personenbezogene An gelegenheiten, die somit auch vertraulich behandelt werden müssen. Der überwiegende Teil der Ausschussarbeit ist nicht öffentlich, und man erfährt erst davon, wenn das Verfahren schon längst abgeschlossen ist. Das bedeutet, dass ein Abgeordneter mit seiner Arbeit im Ausschuss eben nicht öffentlich glänzen kann. Die Mitglieder des Petitionsausschusses stehen also weniger im Rampenlicht, da für sind sie aber näher dran am echten Leben. Es gibt keinen anderen Ausschuss, der die Volksvertreter näher ans Volk bringt. Treffend ist zudem die Vorstellung vom Petitionsausschuss als Seismograf des Parlaments. Wo auch immer die Auswirkungen der Gesetze, Verordnungen und Handlungen des Staates zu Problemen, Verwerfungen oder Erschütterungen führen, auch wenn es sich zunächst nur um vermeintlich kleine Beschwernisse Einzelner handelt es dauert in der Regel nicht lange, bis der Petitionsausschuss davon erfährt. Deshalb ist es besonders sinnvoll, wenn Abgeordnete gerade zu Beginn ihrer Arbeit hautnah mit den Auswirkungen politischen Handelns konfrontiert werden und zusammen mit den alten Hasen im Ausschuss innerhalb des politischen, rechtlichen und staatlichen Systems nach den Stellschrauben suchen, damit Schiefstände wieder ins Lot gebracht werden können. Das Internet Instrument der parlamentarischen Willensbildung Zudem bietet die Integration des Internets in den Prozess des angewandten Petitionsrechts hochinteressante Möglichkeiten für den Petitionsausschuss, dem Bedürfnis nach größerer Teilhabe des Volkes an der Willensbildung ein vernünftiges, attraktives und vor allem weiterführendes Angebot zu machen. Bei der inzwischen bewährten Form der veröffentlichten Petition übernimmt der Petitionsausschuss in einer ersten Phase sozusagen eine Moderatorenrolle zum Austausch von Meinungen über bestimmte Initiativen aus dem Volk. Wenn ein Anliegen von allgemeinem Interesse ist, muss der Bürger mit seiner Idee nicht erst mühsam auf Unterschriftensuche gehen, damit daraus einmal eine Art Volksbegehren werden kann. Er allein reicht bereits aus, damit aus seinem Vorschlag eine veröffentlichte Petition wird. Die kann jeder Nutzer der Internetseite des Petitionsausschusses mitzeichnen. Und danach kommt die Angelegenheit auch nicht bloß zu den Akten. Denn natürlich wird die Petition wie jede andere vom Petitionsausschuss bearbeitet und mündet in die bereits beschriebenen weiteren Handlungsmuster. Außerdem sieht die Arbeitsorganisation des Petitionsausschusses vor, die Öffentlichkeit am weiteren Verlauf des Petitionsverfahrens teilhaben zu lassen, wenn die öffentlich gemachte Eingabe bei der Mitzeichnung auf herausragende Resonanz gestoßen ist. Der Ausschuss behandelt die Petition dann in einer öffentlichen Sitzung, zu der der Petent sowie einschlägige Fachleute und die zuständigen Vertreter der Regierung eingeladen werden können. Hier kann die Diskussion also unmittelbar in die parlamentarische Willensbildung eingespeist werden. Die Öffentlichkeit teilhaben lassen Erste Beispiele dieser neuen Form von Ausschussarbeit mit öffentlichen Sit zungen betrafen im Jahr 2007 den Nichtraucher schutz und die zunehmende Praxis von Unternehmen, reguläre Arbeitsplätze durch schlecht oder gar nicht bezahlte Praktikanten zu ersetzen. Weitere Themen, die die Öffentlichkeit und den Bundestag regelmäßig beschäftigen und die auch immer wieder in Gesetzesvorhaben Niederschlag finden, wurden in den letzten Jahren öffentlich beraten. Beispielsweise behandelte der Petitionsausschuss Bitten zur Steuerpolitik, die rechtliche Stellung eingetragener Lebenspartnerschaften, die Vergütung medizinischer Leistungen, Petitionen zum Bereich der Pflege- und Krankenversicherung und Internetthemen. Internationale Zusammenarbeit. Der Petitionsausschuss arbeitet auch mit Bürgerrechtseinrichtungen anderer Länder zusammen und ist Mitglied in zwei Vereinen, die sich dem Eingabewesen widmen: dem Europäischen Ombudsmann-Institut und dem Internationalen Ombudsmann-Institut, das seit 2009 sein Generalsekretariat in Wien hat. Die organisatorische und rechtliche Gestaltung in den einzelnen Ländern ist dabei ganz unterschiedlich. So prüft beispielsweise in Österreich die Volksanwaltschaft, ein Kollegium aus drei Volksanwälten, im Auftrag des Parlaments die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger. In Mittel- und Osteuropa wurden Bürgerrechtseinrichtungen mit Beratungshilfe durch den Petitionsausschuss des Bundestages aufgebaut

20 Dem Petitionsausschuss kann über die Kopplung zwischen veröffentlichter Petition und öffentlicher Sitzung eine völlig neue Bedeutung für die Willensbildung von Volk und Volksvertretung zu einzelnen konkreten Fragen politischer Gestaltung zukommen. Das bedeutet natürlich auch, dass der Petitionsausschuss die neuen Möglichkeiten optimal nutzt. Wenn gerade Peti tionen auf den Internetseiten des Bundestages diskutiert werden, die auch in den Medien eine Rolle spielen, kann durch Hinweise auf der Startseite des Bundestages ein zusätzliches Interesse hervorgerufen werden. Darüber hinaus veröffentlicht der Petitionsausschuss auf regelmäßig aktuelle Pressemitteilungen zu laufenden Petitionen und Berichte über Ortsbesichtigungen. Und selbstverständlich kann man im Netz auch die öffentlichen Sitzungen des Ausschusses mitverfolgen. Der Tätigkeitsbericht Bilanz eines arbeitsreichen Jahres Einmal im Jahr erscheint der Tätigkeitsbericht mit vielen beeindruckenden Beispielen aus der Arbeit des Petitionsausschusses. Hier können Abgeordnete und Journalisten schon fru h Themen finden, bei denen sich absehen lässt, dass sie in den Mittelpunkt der Wahrnehmung rücken werden, auch wenn sie noch nicht im Fokus der Berichterstattung und der Gesetzgebung stehen. Auf diese Weise bietet sich dem Petitionsausschuss ein weites Feld an Gelegenheiten, seine Funktion als Seismograf des Parlaments nach innen in die einzelnen Fachpolitikbereiche und nach außen in der Darstellung durch die Medien noch stärker aus zuspielen. Der Jahresbericht und weiteres Informationsmaterial des Petitionsausschusses stehen auf der Internetseite des Bundestages unter zum Download bereit. Auf kann man Petitionen einreichen, lesen, diskutieren und mitzeichnen

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