Praxis Workshop Außenwirtschaft. Elster. 8. September 2015
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- Walter Hauer
- vor 8 Jahren
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1 Praxis Workshop Außenwirtschaft Elster 8. September 2015
2 AGENDA Warum Exportkontrolle Wer ist betroffen Welche Destinationen sind kritisch Welche Lieferungen sind relevant Was bedeutet Kenntnis Wer ist verantwortlich
3 Außenwirtschaftsrecht Der Außenwirtschaftsverkehr ist frei, ( 1 AWG / Verordnung (EWG) Nr. 2603/69 vom ) soweit er nicht durch Rechtsnormen der EU, die in Deutschland unmittelbar gelten (z.b.: EG-Embargoverordnung ; EG-dual-use-Verordnung) das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bzw. durch die hierauf basierende Außenwirtschaftsverordnung (AWV) andere Bundesgesetze (z.b.: KWKG) eingeschränkt wird
4 Bedrohungslage Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen Nuklearwaffen Chemie-/ Biologiewaffen Raketen Konventioneller Rüstung
5 Wir handeln nur in Deutschland und nicht mit gelisteten Gütern. Müssen wir trotzdem Sanktionslisten beachten. Strukturierung der Fragestellung Wir sind neu im Geschäft und wollen uns über Exportkontrolle informieren. Zuerst: Hilfe zur Selbsthilfe und Orientierung Vermeidung von Informationsüberhäufung Der Zoll meint, ich soll mich an das BAFA wenden. Merkblatt/Flyer Kurzdarstellung Exportkontrolle ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/kurzdarstellung.pdf ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/flyer_exportkontrolle_ihr_einstieg.pdf Merkblatt zu ICP ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_icp.pdf Merkblätter zu Embargoländern und Terrorismus ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_embargo.pdf ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_ebt.pdf Meine Software teilt mir mit, dass eines meiner Güter evtl. der Exportkontrolle unterfällt. Meine Software teilt mir mit, dass mein Geschäftspartner mit 60% Wahrscheinlichkeit sanktionsgelistet ist. Wir sind ein Softwareunternehmen und produzieren keine Güter. Unser Berater hat uns mitgeteilt, dass wir trotzdem Exportkontrolle beachten müssen.
6 Definition Ausführerbegriff Vertrag Verfügungsgewalt G. Pietsch Was Wann Wie Womit anwen 7
7 Definitionen Ausfuhr / Verbringung Verbringung = Transaktionen innerhalb der EU Ausfuhr = Exporte in Drittländer
8 Länderkreis mit Sonderregelungen Algerien Ägypten Armenien Aserbeidschan China Demokratische Republik Kongo Elfenbeinküste Eritrea Irak Iran Israel Jordanien Libanon Liberia Libyen Mosambik Myanmar Nordkorea Pakistan Russland Sierra Leone Simbabwe Somalia Sudan / Süd Sudan Syrien Tunesien Ukraine Weissrussland Zentralafrikanische Republik
9 Definitionen Güterbegriff Ware Technologie Software z.b. z.b. z.b. Fertigungsunterlage
10 Systematik - Klassische Güterkontrolle 11
11 Systematik - Neuere Exportkontrolle 12
12 Genehmigungsregeln Prüfablauf / Kontrollbereiche I. Embargo Maßnahmen II. III. IV. V. VI. VII. VIII. Listengüter nicht gelistete Güter Vermittlungstätigkeiten Technische Unterstützung Durchfuhr Kapital-/Zahlungsverkehr Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung
13 Güterliste EU Dual use Güter Gemeinsame Liste der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck Anhänge I/IV - EG Dual-use VO 428/09 bzw.1382/2014 Kategorie 0 Kategorie 1 Kernt. Materialien, Anlagen und Ausrüstung Werkstoffe, Chemie,Toxin Kategorie 2 Werkstoffbearbeitung Kategorie 3 Allgemeine Elektronik Kategorie 4 Rechner Kategorie 5 Telekommunikation ; Informationssicherheit Kategorie 6 Sensoren und Laser Kategorie 7 Luftfahrtelektronik & Navigation Kategorie 8 Meeres- & Schiffstechnik Kategorie 9 Antriebssysteme, Raumfahrzeuge u. Ausrüstung Gattung A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile Gattung B Prüf-, Test- und Herstellungsausrüstungen Gattung C Werkstoffe und Material Gattung D Software Gattung E Technologie ca. 650 Positionen
14 Güterliste National - zusätzliche nationale Dual use Güter Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste (AL) Liste der national erfassten Dual use Güter Kategorie 0 Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung Kategorie 1 Werkstoffe, Chemikalien, Mikroorganismen und Toxine Kategorie 2 Werkstoffbearbeitung Kategorie 3 Allgemeine Elektronik Kategorie 4 Rechner Kategorie 5 Telekommunikation (Teil 1); Informationssicherheit (Teil 2) Kategorie 6 Sensoren und Laser Kategorie 7 Luftfahrtelektronik & Navigation Kategorie 8 Meeres- & Schiffstechnik Kategorie 9 Antriebssysteme, Raumfahrzeuge und Ausrüstung Gattung A Gattung B Gattung C Gattung D Gattung E Systeme, Ausrüstung und Bestandteile Prüf-, Test- und Herstellungsausrüstungen Werkstoffe und Material Software Technologie 2 B B B A A D902 5 D E902 6 A D A A A A E Positionen
15 Güterliste National - Rüstungsgüter Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (AL) Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial 0001 Sog. Hand-, Faustfeuerwaffen 0002 Sog. Waffen mit größerem Kaliber 0003 Munition 0004 Bomben, Torpedos, Minen, Raketen, Flugkörper 0005 Feuerleiteinr., Prüfausrüstung 0006 Landfahrzeuge 0007 Chemische u. biologische Agenzien, ABC-Schutz 0008 Spreng-, Treibstoffe 0009 Kriegsschiffe, Marineausrüstung 0010 Luftfahrzeuge 0011 Elektronische Ausrüstung 0012 Waffensysteme mit hoher kinetischer Energie 0013 Spezialpanzer-, Schutzausrüstung 0014 Ausbildungs-, Simulationsausrüstung 0015 Bilderfassung 0016 Schmiedestücke, Gussstücke, unfertige Erzeugnisse 0017 Ausrüstungsgegenstände 0018 Ausrüstungen für die Herstellung von Rüstungsmaterial 0019 Strahlenwaffensysteme 0020 Tieftemperaturausrüstung 0021 Software für Rüstungsmaterial 0022 Technologie für Rüstungsmaterial
16 Nicht gelistete Güter - Struktur Nicht gelistete Güter Verwendungsbezug Länderkreis ( bei konventioneller Rüstung eingeschränkt) + O Unterrichtung D 4. BAFA 5. E R Kenntnis des Ausführers M. Repp 17
17 Genehmigungspflicht
18 Kenntnis Gesamtwertung auf Basis aller verfügbaren Informationen: Qualität der Informationen Quantität der Informationen Gegeninformationen Gesamtabwägung ERGEBNIS
19 Der Ausfuhrverantwortliche Ausfuhrverantwortlicher AV muss auf Geschäftsleitungsebene angesiedelt sein! AG GmbH OHG KG Einzelunternehmen Vorstandsmitglied Geschäftsführer haftender Gesellschafter haftendergesellschafter Geschäftsinhaber Merksatz: Exportkontrolle ist Chefsache
20 Der Ausfuhrverantwortliche Grundpflichten des Ausfuhrverantwortlichen Organisation Personalauswahl ständige Aufgaben Weiterbildung Überwachungspflicht
21 Zusammenfassung Ziel der Exportkontrolle ist die Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der konventionellen Rüstung Es existieren dazu diverse Regelungen der EU und national im deutschen AWG/AWV Exportregeln betreffen grundsätzlich den Ausführer Exportregelungen betreffen immer - Embargo-/Terrorismusmaßnahmen - gelistete Güter - Verwendungen für Massenvernichtungswaffen Exportregelungen betreffen ggf. - Verwendung für konventionelle Rüstung, länderabhängig - Handels u. Vermittlungsgeschäfte - technische Unterstützung Die Unternehmensleitung muß Exportkontrolle implementieren und den Informationsfluss organisieren
22
23 Kontakt Vielen Dank! Manfred Repp Referatsleiter 216 Auflagenkontrolle, Meldewesen, Antragsein- und ausgang Tel. : Fax: manfred.repp@bafa.bund.de
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