Gesprächs-/Beratungsprotokoll

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1 Gesprächs-/Beratungsprotokoll Ergänzende Dokumentation zur Stufenzinsanlage 3 (Vertragsbedingungen 03/2012) vom Interessenten/Kunden auszufüllen. Interessent/Kunde: Name Vorname Sonstiger Teilnehmer: Name Vorname Berater/Vermittler: Name Vorname Bitte beachten Sie, dass die Durchführung einer Beratung/Vermittlung nur dann möglich ist, wenn ausreichende Informationen vorliegen, um die Eignung eines partiarischen Darlehens für Sie beurteilen zu können. Das vorliegende Anlegerprofil (Risikobereitschaft, finanzielle Verhältnisse und Einkommenssituation, Kenntnisse und Erfahrungen) hat sich seit der letzten Aktualisierung am / / nicht wesentlich verändert. Aufgrund wesentlicher Veränderungen in den Punkten: Risikobereitschaft, finanzielle Verhältnisse und Einkommenssituation, Kenntnisse und Erfahrungen oder weil bisher kein Anlageprofil erstellt worden ist, wurde ein Anlegerprofil neu erstellt. Anlass der Beratung: Stufenzinsanlage 3 in Form eines partiarischen Darlehen. Anlagebetrag in EUR: Ziele und Zweck der Anlage (mehrere Angaben möglich): Altersvorsorge hierfür ist die Stufenzinsanlage 3 ungeeignet Hypotheken- und Kredittilgung hierfür ist die Stufenzinsanlage 3 ungeeignet Vermögensaufbau Nutzung der Abgeltungssteuer Kein vorrangiges Ziel Sonstiges: Anlagehorizont: kurz- bis mittelfristig (2 bis 5 Jahre) hierfür ist die Stufenzinsanlage 3 ungeeignet mittel- bis langfristig (5 bis 8 Jahre) langfristig (über 8 Jahre) Fragen und Angaben zum Beratungs-/Vermittlergespräch: Ist Ihnen die Funktionsweise des angebotenen partiarischen Darlehens klar? Haben Sie sich mit der Informationsbroschüre der Stufenzinsanlage 3 vertraut gemacht? Reichen Ihnen die angebotenen Informationen aus, um eine Anlageentscheidung zu treffen? Wenn Nein, welche Informationen benötigen Sie noch? Auf die Abschlussprovision in Höhe von % Ihrer Darlehenssumme wurde hingewiesen? Unterschrift des Interessenten/Kunden Ort/Datum Unterschrift des Beraters/Vermittlers

2 Verzichtserklärung des Interessenten/Kunden Interessenten-/Kundenwunsch Als Interessent/Kunde wünsche ich ausdrücklich keine Beratung zur Stufenzinsanlage 3. Auf eine Beratung und deren Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet. Gründe für den Verzicht (Pflichtfeld) Hinweis: Ich, Herr/Frau bin vom Berater/Vermittler darauf hingewiesen worden, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Berater/Vermittler einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und deren Dokumentationspflichten geltend zu machen. Wegen des Beratungsverzichts kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Stufenzinsanlage 3 für mich ungeeignet ist. Unterschrift des Interessenten/Kunden Ort/Datum Unterschrift des Beraters/Vermittlers

3 Verbraucherinformation für den Fernabsatz gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1. und 2 EGBGB I. Allgemeine Informationen zur Gesellschaft 1. GESELLSCHAFT KIK Private Placement GmbH, Nandlstadt, Landkreis Freising, Moosburger Str. 6, Nandlstadt. Tel.: , Fax: , eingetragen im Handelsregister, HRB , Amtsgericht München als Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom Gegenstand des Unternehmens: An- und Verkauf, sowie Vermietung von technischen Anlagen im In- und Ausland, Beteiligung an kleineren und mittelständischen Unternehmen im In- und Ausland, deren Anteile nicht an einer Börse gehandelt werden und die keine Finanzinstrumente nach 1 Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) darstellen, wobei die Beteiligungen erfolgen in Form von a) nicht verbrieften Genussrechten mit Gewinn- und Verlustbeteiligung, b) typisch stillen Beteiligungen mit Gewinn- und Verlustbeteiligung, c) Kommanditbeteiligungen mit Gewinn- und Verlustbeteiligung, d) partiarischen Darlehen, sowie Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Stammkapital: ,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Haimmerer, Andreas, Wörth; Kolb, Christian, Nandlstadt, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ladungsfähige Geschäftsanschrift: Moosburger Str. 6, Nandlstadt. 2. VERMITTLER Sofern Sie die Darlehensunterlagen nicht von der vorgenannten Gesellschaft erhalten haben, ist dies durch einen Vermittler geschehen. Die Daten des jeweiligen Vermittlers entnehmen Sie bitte den Unterlagen Ihres Vermittlers. 3. AUFSICHTSBEHÖRDEN Die unter 1. aufgeführte Gesellschaft unterliegt keiner speziellen staatlichen Aufsichtsbehörde. Hinsichtlich eines etwaigen Vermittlers beachten Sie hierzu bitte dessen Informationen. II. Informationen zu diesem partiarischen Darlehen Der Antrag, Vertrag inkl. der Vertragsbedingungen 03/2012 und die Informationsbroschüre zur Stufenzinsanlage 3 enthalten die wesentlichen Informationen in detaillierter Form. Wegen der Einzelheiten wird ergänzend hierauf verweisen. 1. PREISE / QUALITÄT Entfällt, da bei einem partiarischen Darlehen keine gleichwertige Leistung erbracht werden kann. 2. ZU ZAHLENDE STEUERN / KOSTEN Die Gesellschaft führt die anfallende Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) für den Darlehensgeber an das zuständige Finanzamt Freising, Prinz-Ludwig-Str. 26, Freising, unter der Steuernummer: 115/130/40085 ab. Liefer- und Versandkosten, sowie sonstige Kosten werden nicht berechnet. 3. ZAHLUNG UND ERFÜLLUNG DER VERTRÄGE, WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 3.1. Der Darlehensgeber bietet der Darlehensnehmerin schriftlich ein qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen (nachfolgend als Darlehen bezeichnet) gemäß diesen jeweils aktuellen Bedingungen an Die Darlehensnehmerin erklärt die Annahme des Angebots. Eine Ausfertigung des Darlehensvertrages erhält der Darlehensgeber unterzeichnet zurück. Über die Annahme wird der Darlehensgeber mit gesondertem Schreiben zeitnah nach Annahme informiert. Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet der Darlehensgeber ausdrücklich. Die Darlehensnehmerin kann die Annahme des Angebots ohne Angaben von Gründen verweigern Der Darlehensbetrag ist eine Woche nach Annahme des Darlehensvertrages fällig Befindet sich eine der Parteien in Verzug, so sind während des Verzugszeitraumes Verzugszinsen in Höhe von 5,00% p. a. auf den geschuldeten Betrag fällig Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen 03/ /2

4 III. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzes 1. ZUSTANDEKOMMEN DER VERTRÄGE IM FERNABSATZ Um ein partiarischen Darlehen zur Verfügung zu stellen, ist es erforderlich, den Antrag nebst Widerrufbelehrung und dieser Kundeninformation zu unterzeichnen. Der Darlehensvertrag wird erst mit Annahme die Gesellschaft (Darlehensnehmerin) wirksam. Eine Ausfertigung des Darlehensvertrages erhält der Darlehensgeber unterzeichnet zurück. Über die Annahme wird der Darlehensgeber mit gesondertem Schreiben zeitnah nach Annahme informiert. Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet der Darlehensgeber ausdrücklich. Die Darlehensnehmerin kann die Annahme des Angebots ohne Angaben von Gründen verweigern. Der Darlehensbetrag ist eine Woche nach Annahme des Darlehensvertrages fällig. Befindet sich eine der Parteien in Verzug, so sind während des Verzugszeitraumes Verzugszinsen in Höhe von 5,00% p. a. auf den geschuldeten Betrag fällig. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen 03/ WIDERRUFSRECHTE Dem Darlehensgeber steht ein Widerrufsrecht zu. Beachten Sie hierzu die Widerrufsbelehrung auf dem Antrag. 3. MINDESTLAUFZEIT DER VERTRÄGE / VERTRAGLICHE KÜNDIGUNGSREGELUNG 3.1. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum , beginnend mit dem Tag der Gutschrift des Darlehensbetrages auf dem Konto der Darlehensnehmerin. Die Gutschrift muss dabei unwiderruflich und frei von Auflagen erfolgen Die Darlehensnehmerin hat das Recht, die Laufzeit um ein Jahr bis zum ohne Angabe von Gründen zu verlängern. Die Laufzeitverlängerung ist von der Darlehensnehmerin gegenüber dem Darlehensgeber spätestens bis zum zu erklären. Während der Verlängerung wird das Darlehen analog dem Jahr 2017 verzinst Das Darlehen kann durch die Darlehensnehmerin jederzeit vorzeitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zuzüglich der anteiligen unterjährigen Zinsen gekündigt werden. Teilkündigungen sind zulässig. Die Rückzahlung erfolgt dann entsprechend dem Nennbetrag, auf den sich die Teilkündigung bezieht. Der Rückzahlungsbetrag ist in diesem Falle innerhalb von zwei Wochen zur Zahlung fällig Eine Kündigung durch den Darlehensgeber ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 4. RECHTSORDNUNG UND GERICHTSSTAND Der Darlehensvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand für jeden Rechtsstreit zwischen den Parteien wird, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Darlehensnehmerin vereinbart. 5. VERTRAGSSPRACHE Vertragssprache und maßgebliche Sprache für die Kommunikation mit dem Darlehensgeber während der Laufzeit ist Deutsch. 6. GÜLTIGKEITSDAUER DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INFORMATIONEN Diese Informationen gelten bis zur Mitteilung von Änderungen. Letzter Stand: März 2012 IV. Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung 1. AUSSERGERICHTLICHE STREITSCHLICHTUNG Im Streitfall wird eine außerordentliche Streitschlichtung angestrebt. Zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, ist die Gesellschaft umgehend bereits im Vorfeld zu kontaktieren, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Das zeitaufwändigere Einschalten eines Anwaltes entspricht nicht dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Die Kostennote einer anwaltlichen Vertretung ihrerseits ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird daher im Sinne der Schadenminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. Sollte der Streitfall nicht außerordentlich geschlichtet werden können, entscheiden die zuständigen deutschen Gerichte. 2. HINWEIS ZUM BESTEHEN EINER EINLAGENSICHERUNG Eine Einlagensicherung besteht nicht. 2/2

5 Antrag auf Abschluss eines qualifiziert nachrangig partiarischen Darlehensvertrages Der Darlehensgeber Frau Herr Firma Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Straße PLZ / Ort Telefonnummer Bank Kontonummer BLZ stellt dem Darlehensnehmer, der KIK Private Placement GmbH, vertreten durch die GF: Christian Kolb, Andreas Haimmerer Moosburger Straße 6, Nandlstadt HRB , Amtsgericht München Telefon: info@kik-private-placement.de ein Darlehen in Höhe von EURO Darlehensbetrag in Worten EURO zur Verfügung. Grundlage hierfür sind die Vertragsbedingungen 03/2012 des anliegenden Darlehensvertrages mit der KIK Private Placement GmbH. Das Darlehen wird von meinem/unserem Konto auf das Konto der Münchner Bank eg, Konto , BLZ überwiesen. Chancen und Risikoerklärung Bei dieser Kapitalüberlassung handelt es sich nicht um eine so genannte mündelsichere Kapitalanlage, sondern um eine Beteiligung in Form eines qualifiziert nachrangigen partiarischen Darlehens. Mit dem von Ihnen abgegebenen Darlehensantrag haben Sie sich ein mittelfristiges Ziel gesetzt. Die Erreichung dieses Zieles setzt auch voraus, dass Sie dieses qualifiziert nachrangige partiarische Darlehen über den vereinbarten Zeitraum bis zum hinweg vollständig zur Verfügung stellen. Die spätere Änderung Ihres Zieles, wie z. B. vorzeitige Vertragsauflösung während der Darlehenslaufzeit, ist nicht möglich. Mit dem uns zur Verfügung gestellten Darlehen haben Sie die Chance, an den wirtschaftlichen Erfolgen unseres Unternehmens durch entsprechende feste Verzinsung und Gewinnbeteiligung wie in der Informationsbroschüre und den Vertragsbedingungen 03/2012 aufgeführt, zu partizipieren. Eine wie auch immer geartete Garantie über die Höhe der in den einzelnen Jahren entstehenden Gewinne kann es bei einem derartigen Darlehen nicht geben. Selbst ein negatives Unternehmensergebnis kann nicht ausgeschlossen werden. Es besteht das Risiko eines Totalverlustes für den Darlehensgeber. Ich bestätige hiermit, diese Erklärung sowie die Vertragsbedingungen 03/2012 gelesen und verstanden zu haben. 1/4 Stand:

6 Rangrücktrittserklärung Meine Beteiligung soll der KIK Private Placement GmbH als wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung stehen. Zur Vermeidung einer Überschuldung ( 19 InsO in der jeweils geltenden Fassung) tritt der Darlehensgeber in einem etwaigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mit seiner Forderung auf Rückzahlung des Darlehens und seinen Ansprüchen auf Auszahlung der Zinsen hinter den in 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück. Davor tritt der Darlehensgeber mit seiner Forderung auf Rückzahlung des Darlehens einschließlich Zinsen (nachfolgend Forderung ) gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen von Gläubigern der Gesellschaft dergestalt im Range zurück, dass Zahlungen auf die Forderung nicht erfolgen dürfen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder wenn und soweit die Zahlungen auf die Forderungen zu einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft führen würden. Die Forderungen auf Zahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Darlehensvertrag einschließlich Zinsen und Kosten sollen nur aus dem nicht zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen, künftigen Gewinnen oder Vermögens- oder Liquiditätsüberschüssen erfüllt werden. Für den Fall einer Krise der Gesellschaft wird der Darlehensgeber wegen seiner Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger berücksichtigt. Ich bestätige hiermit, diese Erklärung sowie die Vertragsbedingungen 03/2012 gelesen und verstanden zu haben. Vermittlererklärung Ich bestätige, dass ich den Antragsteller über den Inhalt des Vertrages, die Chancen und Risiken entsprechend dem Darlehensvertrag und die Vertragsbedingungen 03/2012 unterrichtet habe. Ein Exemplar des Antrages, der Informationsbroschüre inkl. Verbraucherinformation nebst Vertrag mit Vertragsbedingungen 03/2012 und die Verbraucherinformation für den Fernabsatz gem. Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1. und 2 EGBGB habe ich rechtzeitig vor Vertragsschluss übermittelt. Es wurden KEINE über die übermittelten Unterlagen hinausgehenden Ergänzungen, Erklärungen oder Zusagen getätigt. Unterschrift des Vermittlers Empfangsbestätigung Ich bestätige, dass ich als Darlehensgeber über den Inhalt des Vertrages, die Chancen und Risiken entsprechend dem Darlehensvertrag und die Vertragsbedingungen 03/2012 unterrichtet wurde. Ein Exemplar des Antrages, der Informationsbroschüre inkl. Verbraucherinformation nebst Vertrag mit Vertragsbedingungen 03/2012 und die Verbraucherinformation für den Fernabsatz gem. Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1. und 2 EGBGB habe ich rechtzeitig vor Vertragsschluss erhalten. Es wurden mir gegenüber KEINE über die erhaltenen Unterlagen hinausgehenden Ergänzungen, Erklärungen oder Zusagen getätigt. Unterlagen erhalten am 2/4 Stand:

7 Einwilligungserklärung nach Bundesdatenschutzgesetz 1.1. Der Darlehensgeber ist damit einverstanden, dass die KIK Private Placement GmbH und/oder deren freie Vermittler die Bestandsdaten zum Zwecke der Beratung und Betreuung, zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrages verwenden darf Bestandsdaten sind Anrede, Nachname, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Telefonnummern und/oder - Adresse sowie Bankverbindung Eine Weitergabe der Bestandsdaten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat in eine Weitergabe eingewilligt oder die KIK Private Placement GmbH und/oder deren freie Vermittler sind hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen berechtigt und/oder verpflichtet Der Darlehensgeber kann seine einmal erteilte Einwilligung zur Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten jederzeit für die Zukunft in Schrift- oder Textform widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: KIK Private Placement GmbH, Moosburger Straße 6, Nandlstadt. Personenbezogene Daten des Darlehensgeber, die zur Abwicklung eines vor Zugang des Widerrufs geschlossenen Darlehensvertrages notwendig sind, werden erst nach Abwicklung dieses Darlehensvertrages gelöscht. Der Darlehensgeber ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten unentgeltlich beim Darlehensnehmer einzusehen. Diese Auskunft wird schriftlich erteilt Bestandsdaten werden mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht, es sei denn, gesetzliche Vorschriften oder die Einwilligung des Darlehensgebers ermöglichen und/oder erfordern eine längere Aufbewahrung. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten (vgl. 1.2.) zum Zwecke der schriftlichen Werbung über Produkte der KIK Private Placement GmbH oder deren Tochtergesellschaft, KIK Smart Asset Vertriebs GmbH, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Ich bin damit einverstanden, zu Werbezwecken auch per /Fax angesprochen zu werden. 3/4 Stand:

8 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: KIK Private Placement GmbH, Moosburger Straße 6, Nandlstadt, Fax: 08756/910871, info@kik-private-placement.de. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.b. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht. Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat. 4/4 Stand:

9 Vertrag über ein partiarisches Darlehen Zwischen der und KIK Private Placement GmbH, Moosburger Straße 6, Nandlstadt vertreten durch GF: Christian Kolb, Andreas Haimmerer HRB , Amtsgericht München - nachfolgend Darlehensnehmerin genannt Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer PLZ, Ort - nachfolgend Darlehensgeber genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Präambel 1. Die Darlehensnehmerin beabsichtigt, qualifiziert nachrangige partiarische Darlehen (nachfolgend als Darlehen bezeichnet) in Höhe von insgesamt ,00 EUR (zwei Millionen fünfhunderttausend Euro) in der Mindeststückelung von 5.000,00 EUR einzuwerben. Höhere Darlehenssummen müssen durch teilbar sein. Weitere Nachrangdarlehen können durch die Darlehensnehmerin jederzeit aufgenommen werden. 2. Bei dem qualifiziert nachrangigen partiarischen Darlehen handelt es sich um nur bedingt rückzahlbare Geldforderungen, wobei der Rückzahlungsanspruch selbst und nicht nur der Zinsanspruch ausschließlich durch den Erfolg der Darlehensnehmerin bedingt ist. Qualifiziert nachrangig ist das Darlehen, da weder Zinszahlung noch Darlehensrückzahlung eine Krise der Darlehensnehmerin auslösen dürfen. Im Falle einer Krise werden die Darlehensgeber nach den übrigen Gläubigern bedient und stehen so im Rang den Einlagenrückgewährs ansprüchen der Gesellschafter gleich. Insofern handelt es sich hier um eigenkapitalähnliche Mittel. 3. Die Ansprüche der Darlehensgeber müssen in einer Überschuldungsbilanz nicht passiviert werden. Im Insolvenzfall oder der Liquidation der Darlehensnehmerin erfolgt die Auszahlung der Ansprüche der Darlehensgeber erst nach Befriedigung der vorrangigen Gläubiger und Rückführung vorhandener Fremdmittel. 4. Der Darlehensgeber trägt in Höhe seines Darlehensbetrages und der angegebenen Zinsen ein über das allgemeine Insolvenzrisiko hinausgehendes unternehmerisches Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung der Darlehensnehmerin, ohne selbst Gesellschafter zu sein oder eine gesellschafterähnliche Position innezuhaben. Der Darlehensgeber ist gemäß diesen Bedingungen anteilig am wirtschaftlichen Erfolg der Darlehensnehmerin beteiligt. Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung, insbesondere eine Nachschusspflicht, besteht nicht. Es besteht das Risiko eines Totalverlustes für den Darlehensgeber, welches sowohl Darlehensbetrag als auch Zins und Bonuszins einschließt. Vertragsbedingungen 03/ Vertrag über ein qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen 1.1. Der Darlehensgeber bietet der Darlehensnehmerin schriftlich ein qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen (nachfolgend als Darlehen bezeichnet) gemäß diesen Bedingungen an Die Darlehensnehmerin erklärt die Annahme des Angebots. Eine Ausfertigung des Darlehensvertrages erhält der Darlehensgeber unterzeichnet zurück. Über die Annahme wird der Darlehensgeber mit gesondertem Schreiben zeitnah nach Annahme informiert. Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet der Darlehensgeber ausdrücklich. Die Darlehensnehmerin kann die Annahme des Angebots ohne Angaben von Gründen verweigern Der Darlehensbetrag ist eine Woche nach Annahme des Darlehensvertrages fällig. Vertragsbedingungen-Nr. 03/2012 Seite 1/3

10 2. Laufzeit, Kündigung 2.1. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum , beginnend mit dem Tag der Gutschrift des Darlehensbetrages auf dem Konto der Darlehensnehmerin. Die Gutschrift muss dabei unwiderruflich und frei von Auflagen erfolgen Die Darlehensnehmerin hat das Recht, die Laufzeit um ein Jahr bis zum ohne Angabe von Gründen zu verlängern. Die Laufzeitverlängerung ist von der Darlehensnehmerin gegenüber dem Darlehensgeber spätestens bis zum zu erklären. Während der Verlängerung wird das Darlehen analog dem Jahr 2017 verzinst Das Darlehen kann durch die Darlehensnehmerin jederzeit vorzeitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zuzüglich der anteiligen unterjährigen Zinsen gekündigt werden. Teilkündigungen sind zulässig. Die Rückzahlung erfolgt dann entsprechend dem Nennbetrag, auf den sich die Teilkündigung bezieht. Der Rückzahlungsbetrag ist in diesem Falle innerhalb von zwei Wochen zur Zahlung fällig Eine Kündigung durch den Darlehensgeber ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 3. Verzinsung 3.1. Das Darlehen ist jährlich wie folgt zu verzinsen: ,00 % p. a ,00 % p. a ,00 % p. a ,00 % p. a ,00 % p. a ,00 % p. a Die Zinsen sind bis zum eines jeden Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr zu zahlen. Die Berechnung bei unterjährigem Eingang des Darlehensbetrages erfolgt der Höhe nach pro rata temporis. Die erste Auszahlung der Zinsen erfolgt im Januar Die Zinsansprüche sind nachrangig gem. Punkt 6 dieser Bedingungen Der Darlehensgeber erzielt Einnahmen aus Kapitalvermögen ( 20 Abs. 1 Nr HS EStG). Zinszahlungen unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug (Abgeltungssteuer). Die Abgeltungssteuer wird von der Darlehensnehmerin einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Eine entsprechende Bescheinigung wird dem Darlehensgeber jährlich übermittelt. Die Einrichtung eines Freistellungsauftrages ist nicht vorgesehen. 4. Bonuszins (gewinnabhängige Verzinsung) 4.1. Die Darlehensnehmerin zahlt zusätzlich zu den Zinsen gem. Punkt 3 dieses Vertrages einen gewinnabhängigen Bonuszins nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen Besteht das Darlehen nicht während des ganzen Geschäftsjahres, so wird der Bonuszinssatz zeitanteilig gekürzt. Verringert sich der Darlehensbetrag (z. B. durch Tilgung), so verringert sich auch der Bonuszins im gleichen Verhältnis. Der Bonuszins entfällt, wenn ein Jahresfehlbetrag festgestellt wird. Der Bonuszins wird erstmals für das Geschäftsjahr 2013 gewährt Maßgeblich für den Bonuszins ist der Jahresüberschuss der Handelsbilanz gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) vor Ertragssteuern ohne Berücksichtigung der Bonusverzinsung, nach Abzug der Zinsen gem. Punkt 3 dieses Vertrages und nach Bildung einer Gewinnrückstellung von 20 % des Jahresüberschusses (= zu verteilender Jahresüberschuss). Der Darlehensgeber erhält als Bonuszins den Anteil am zu verteilenden Jahresüberschuss, der dem Anteil der Darlehenssumme an der Gesamtdarlehenssumme sämtlicher mit der Darlehensnehmerin (d. h. auch anderer Darlehensgeber) im Kalenderjahr bestehenden qualifiziert nachrangigen partiarischen Darlehensverträge entspricht, höchstens jedoch 3% p. a. der Darlehenssumme Der Bonuszinsanspruch entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres und ist nach Feststellung des Jahresabschlusses mit Auszahlung der nächsten Zinszahlung gem. Nr. 3 im Folgejahr fällig. Der Bonuszinsanspruch ist nachrangig im Sinne von Punkt 6 dieser Bedingungen. Die Bestimmungen von Punkt 3.3. gelten analog. 5. Sicherheiten 5.1. Für das Darlehen werden keinerlei Sicherheiten durch die Darlehensnehmerin gestellt. Vertragsbedingungen-Nr. 03/2012 Seite 2/3

11 6. Qualifizierter Rangrücktritt 6.1. Zur Vermeidung einer Überschuldung ( 19 InsO in der jeweils geltenden Fassung) tritt der Darlehensgeber in einem etwaigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mit seiner Forderung auf Rückzahlung des Darlehens und mit seinen Ansprüchen auf Auszahlung der Zinsen hinter den in 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück Davor tritt der Darlehensgeber mit seiner Forderung auf Rückzahlung des Darlehens einschließlich Zinsen (nachfolgend Forderung ) gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen von Gläubigern der Gesellschaft dergestalt im Range zurück, dass Zahlungen auf die Forderung nicht erfolgen dürfen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder wenn und soweit die Zahlungen auf die Forderungen zu einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft führen würden Die Forderungen auf Zahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Darlehensvertrag einschließlich Zinsen und Kosten sollen nur aus dem nicht zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen, künftigen Gewinnen oder Vermögensoder Liquiditätsüberschüssen erfüllt werden Für den Fall einer Krise der Gesellschaft wird der Darlehensgeber wegen seiner Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger berücksichtigt Der Darlehensgeber trägt in Höhe seines Darlehens und der hier versprochenen Zinsen ein über das allgemeine Insolvenzrisiko hinausgehendes unternehmerisches Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung, ohne selbst Gesellschafter zu sein oder eine gesellschafterähnliche Position innezuhaben. Dies hat zur Folge, dass er bei ungünstiger geschäftlicher Entwicklung mit seinen Ansprüchen ausfallen kann (Totalverlust der Darlehenssumme sowie der Zinsen und der Bonuszinsen). 7. Übertragung von Rechten 7.1. Der Darlehensvertrag kann nur als Ganzes und nur mit schriftlicher Zustimmung der Darlehensnehmerin übertragen werden. Einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nicht abgetreten oder sonst übertragen, verpfändet oder beliehen werden Bei Tod eines Darlehensgebers haben die Erben dies der Darlehensnehmerin unverzüglich anzuzeigen. Die Darlehensnehmerin kann die Vorlage eines Erbscheins verlangen. 8. Schlussbestimmungen 8.1. Sollte eine Bestimmung innerhalb dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Wenn und insoweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung Befindet sich eine der Parteien in Verzug, so sind während des Verzugszeitraumes Verzugszinsen in Höhe von 5,00% p. a. auf den geschuldeten Betrag fällig Nebenabreden sind nicht getroffen. Sie bedürfen der Schriftform. Auch der Verzicht auf die Schriftform bedarf der Schriftform Der Darlehensvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand für jeden Rechtsstreit zwischen den Parteien wird, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Darlehensnehmerin vereinbart. Unterschrift der KIK Private Placement GmbH (Darlehensnehmerin) Vertragsbedingungen-Nr. 03/2012 Seite 3/3

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