GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN
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- Kurt Eberhardt
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1 GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN Die vier Bereiche der Vereinstätigkeit und Gesetzlich zulässige Rücklagenbildung Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy Vortrag Volksbank Eifel - Mitte e.g. am Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 1
2 Referenten Franz- Josef Stoy, Steueroberinspektor Heinz Broy, Steuerinspektor Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 2
3 Die vier Bereiche des gemeinnützigen Vereins 1. Ideeller Bereich 2. Vermögensverwaltung 3. Zweckbetrieb 4. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 3
4 Die vier Bereiche des gemeinnützigen Vereins 1. Ideeller Bereich Einnahmen: Ausgaben: Spenden Mitgliedsbeiträge Zuschüsse Beispiele: Weihnachtsfeier Vereinsausflug Erbschaften Mitgliederbetreuung Komplett Steuerfrei Ausgaben Geselligkeit begrenzt auf 40 je Aktivem Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 4
5 Die vier Bereiche des gemeinnützigen Vereins 2. Vermögensverwaltung Einnahmen : Zinsen Dividenden Mieteinnahmen Verpachtung Bande oder Vereinsgaststätte Ausgaben: Kontoführungsgebühren Mit den Einnahmen im Zusammenhang stehende Aufwendungen z.b. Unterhalt Vermietungsobjekt Kosten Bande Steuerfrei, selten steuerpflichtig, dann USt 7 % Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 5
6 Die vier Bereiche des gemeinnützigen Vereins 3. Zweckbetrieb = Einnahmen aus Satzungszweck Einnahmen : Kursgebühren Eintritt am Sportplatz Eintritt beim Konzert des Musikvereins Eintritt bei der Kappensitzung des Karnevalvereins Genehmigte Lotterien Ausgaben: Mit den Einnahmen im Zusammenhang stehende Aufwendungen z.b. Anschaffung Instrumente Unterhaltskosten Sportplatz/Sportheim Bühnengestaltung Karneval Ertragsteuerfrei bei Umsatzsteuer 7 % Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 6
7 Die vier Bereiche des gemeinnützigen Vereins 4. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Einnahmen : Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen und Getränken Werbeeinnahmen Tombola, Basar, Flohmarkt Eintritt bei Tanzveranstaltung Verkauf der Festzeitschrift Altkleider/Altmaterialsammlung Ausgaben: Mit den Einnahmen im Zusammenhang stehende Aufwendungen z.b. Getränkeeinkauf für das Fest, Mietkosten Festzelt usw. Ggf. ertragsteuerpflichtig bei USt 19 % Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 7
8 Steuerpflichten des gemeinnützigen Vereins Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer Zweckbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Freigrenze Einnahmen Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Vermögensverwaltung Ideeller Bereich Merke: Steuerbereich nur Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 8
9 Steuerpflichten des gemeinnützigen Vereins Umsatzsteuer Vorjahresumsatz mehr als oder laufender Umsatz voraussichtlich mehr als Steuerpflichtige Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Steuerfreie Vermögensverwaltung Ideeller Bereich Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb,Zweckbetrieb, Steuerpflichtige Vermögensverwaltung Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 9
10 Steuerpflichten des gemeinnützigen Vereins Körperschaftsteuer Lohnsteuer Kapitalertragsteuer/ Abgeltungssteuer Gewerbesteuer Steuer 50 a EStG Abzugssteuer KFZ Steuer und andere Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer z.b. 13 b UStG Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 10
11 Steuerpflichten des gemeinnützigen Vereins Zwei Beispiele: Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 11
12 Beispiel 1) Sportverein Umsatz im Vorjahr 0 Umsätze in diesem Jahr: Sommerfest W G Eintritt Sportplatz Zweck Zinsen Sparbuch 70 Mitgliedsbeiträge Spenden Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer Nein, da Einnahmen schädlicher Wirtschaftl. Geschäftsb. nicht mehr als Umsatzsteuer?? Nein, da Vorjahr unter Ja, im Folgejahr ( ) Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 12
13 Beispiel 2) Sportverein Umsatz im Vorjahr Umsätze in diesem Jahr: Sommerfest W G Eintritt Sportplatz Zweck Fest der AH W G Zinsen Sparbuch 70 Mitgliedsbeiträge Spenden Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer Ja, da Einnahmen schädlicher Wirtschaftl. Geschäftsb. mehr als Umsatzsteuer?? Ja, da Vorjahr über Ja, im Folgejahr ( ) Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 13
14 Gesetzliche Rücklagenbildung des gemeinnützigen Vereins Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 14
15 Gesetzliche Rücklagenbildung des gemeinnützigen Vereins G r u n d s a t z Gelder müssen bis zum Ende des der Vereinnahmung folgenden Jahres für den Satzungszweck verwendet sein. 55 (1) Nr. 5 Abgabenordnung (AO) Ausnahmen.? - 58 AO Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 15
16 Rücklagenbildung Beispiel: der Musikverein möchte im nächsten Jahr eine Tuba für und ein Schlagzeug für anschaffen und bildet daher in dieser Höhe eine zweckgebundene Rücklage..In diesem Jahr hat er folgende Einnahmen: Mitgliedsbeiträge Spenden Gewinn Fest Zinseinnahmen 70 der Vorstand will eine möglichst hohe, gesetzlich zulässige Rücklage bilden, da der Verein auf dem Konto hat. Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 16
17 Beispiel Zweckgebundene Rücklage für Anschaffung Tuba und Schlagzeug Kassenwart Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober Finanzamt 2012 Bitburg-Prüm, Folie 17Heinz Broy
18 Beispiel Zweckgebundene Rücklage für Anschaffung Tuba und Schlagzeug Wiederbeschaffungs- Rücklage = Kassenwart Summe = Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober Finanzamt 2012 Bitburg-Prüm, Folie 18Heinz Broy
19 Beispiel Zweckgebundene Rücklage für Anschaffung Tuba und Schlagzeug Wiederbeschaffungs- Rücklage = Kassenwart Rücklage im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Gestattung Fest 75 Summe = Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober Finanzamt 2012 Bitburg-Prüm, Folie 19Heinz Broy
20 Beispiel Zweckgebundene Rücklage für Anschaffung Ausstattung laut Einzelaufstellung in 2 Jahren Wiederbeschaffungs- Rücklage = Betriebsmittelrücklage Kosten einer Saison, laut Einzelberechnung Rücklage im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Gestattung Fest 75 sonstige Rücklage = 0 Summe = Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober Finanzamt 2012 Bitburg-Prüm, Folie 20Heinz Broy
21 Beispiel Zweckgebundene Rücklage für Anschaffung Tuba und Schlagzeug Wiederbeschaffungs- Rücklage = Freie Rücklage laut Einzelberechnung??? Betriebsmittelrücklage Kosten einer Saison, laut Einzelberechnung Rücklage im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Gestattung Fest 75 sonstige Rücklage = 0 Summe = Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober Finanzamt 2012 Bitburg-Prüm, Folie 21Heinz Broy
22 Freie Rücklage - Berechnung Einnahmen aus unserem Beispiel: Mitgliedsbeiträge % = 500 Spenden % = 200 Gewinn Fest % = 370 Zinseinnahmen 70 1/3 = 24 Summe zulässige Freie Rücklage = seit dem Jahr 2000 jährliche Bildung möglich und übertragbar Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 22
23 Beispiel Zweckgebundene Rücklage für Anschaffung Tuba und Schlagzeug Wiederbeschaffungs- Rücklage = Freie Rücklage laut Einzelberechnung = Betriebsmittelrücklage Kosten einer Saison, laut Einzelberechnung Rücklage im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Gestattung Fest 75 sonstige Rücklage = 0 Summe = Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober Finanzamt 2012 Bitburg-Prüm, Folie 23Heinz Broy
24 Kassenwart des Jahres Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 24
25 Rücklage zu hoch - was kann der Verein tun??? Geld für Satzungszwecke ausgeben neue zweckgebundene/ Wiederbeschaffungs- Rücklage bilden Kassenwart Geld Weiterspenden - (unter 50 %) Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 25
26 T H E E N D Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 26
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