Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für die Netznutzung Strom
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- Dominic Lehmann
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1 Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für die Netznutzung Strom gültig ab Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt zusätzlich in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe an (derzeit 19 %). 1. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Jahresleistungspreissystem): 1.1 Netzentgelte Benutzungsdauer < 2500 h/a Leistungspre is Benutzungsdauer 2500 h/a Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw u. Jahr /kw u. Jahr Mittelspannungsnetz 23,05 2,51 74,13 0,47 Umspannung MS/NS 25,15 3,55 109,12 0,19 Niederspannungsnetz 50,96 3,41 88,78 1, sentgelt spreis je bei monatlicher Rechnungsstellung und Jahresschlussrechnung 125,10 / Jahr 1.3 Preise für Messstellenbetrieb Messebene Messstellenbetrieb Mittelspannung 473,52 Niederspannung (einschließlich Umspannung MS/NS) 277,92 Preisabschlag Messstellenbetrieb bei kundenseitig gestelltem Wandlersatz nach individueller Vereinbarung Preisblatt Netznutzung Strom 2012_NCR Seite 1 von 6 Stand: 12/2011
2 1.4 Preise für Messdienstleistung bei täglicher Auslesung Messebene Messdienstleistung Mittelspannung 256,89 Niederspannung (einschließlich Umspannung MS/NS) (X) 256,89 (x) Abweichende Spannungsebenen von Entnahme und Messung In der Regel befinden sich die und die Messstelle in der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichung hiervon (Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung) werden die bei der Niederspannungsmessung nicht erfassten Verluste zwischen Entnahme- und Messstelle mit einem Aufschlag von 3 % auf die ¼-h-Messwerte berücksichtigt. 2. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Monatsleistungspreissystem): 2.1 Netzentgelte Für n mit monatlichem Leistungsbedarf besteht die Möglichkeit, diese n vor Beginn eines neuen sjahres (Kalenderjahr) zur Verrechnung im Monatsleistungspreissystem für das nächste sjahr anzumelden. Hierfür gelten dann, für jeden Monat der Leistungsinanspruchnahme, die folgenden Netzentgelte. Leistungspreis /kw u. Monat Arbeitspreis Mittelspannungsnetz 12,36 0,47 Umspannung MS/NS 18,19 0,19 Niederspannungsnetz 14,80 1, sentgelt Siehe Preise für Messstellenbetrieb Siehe Preise für Messdienstleistung Siehe 1.4 Preisblatt Netznutzung Strom 2012_NCR Seite 2 von 6 Stand: 12/2011
3 3. Preise für Kunden ohne ¼-h-Leistungsmessung je ( mit Standardlastprofil): 3.1 Netzentgelte Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 15,00 4,42 Netzentgelte für sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 7,50 2, sentgelte Die der Netzentgelte erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Netzentgeltabrechnung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche der Netznutzung setzt eine entsprechende unterjährliche Messdienstleistung voraus. Jährliche Halbjährliche Vierteljährliche Monatliche Eintarifzähler 8,34 16,68 33,36 100,08 Zweitarifzähler 9,03 18,06 36,12 108,36 Zwei-Richtungszähler 10,42 20,84 41,68 125,04 Maximumzähler 10,42 20,84 41,68 125,04 Pauschalanlage 8,34 16,68 33,36 100, Preise für Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb Eintarifzähler 7,86 Zweitarifzähler 15,72 Zweirichtungszähler 15,72 Maximumzähler (*) 94,29 Wandler 23,57 Schaltgerät 11,79 Preisblatt Netznutzung Strom 2012_NCR Seite 3 von 6 Stand: 12/2011
4 (*) Maximumzähler können zum Nachweis des verminderten Konzessionsabgabensatzes eingesetzt werden. 3.4 Preise für Messdienstleistung Die Messdienstleistung erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Messdienstleistung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Messdienstleistung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Messdienstleistung hat nicht automatisch eine unterjährliche Netznutzungsabrechnung zur Folge. Jährliche Ablesung Halbjährliche Ablesung Vierteljährlich e Ablesung Monatliche Ablesung Eintarifzähler 3,46 6,92 13,84 41,52 Zweitarifzähler 3,46 6,92 13,84 41,52 Zwei-Richtungszähler 3,46 6,92 13,84 41,42 Maximumzähler 3,46 6,92 13,84 41, Preise bei Abweichung von der Jahresprognosemenge (Mehr-/Mindermengen) Die Mengenabweichungen zwischen der Bilanzkreismeldung und der abgelesenen Verbrauchsmenge je werden mit einem symmetrischen, monatlichen Preis (Mehr-/Mindermengenpreis) berechnet. Die Preise für den Ausgleich dieser Mengenabweichung bei der Verwendung von Standardlastprofilen berechnen sich auf Grundlage der monatlichen Marktpreise für Ausgleichsenergie. Die Preise werden auf der Internetseite des Netzbetreibers ( veröffentlicht. 4. Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind in den Netzentgelten abgegolten. 5. Blindstromlieferungen Blindstromlieferungen werden für n mit ¼-h-Leistungsmessung durch gesonderte Messgeräte erfasst und zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Blindstromlieferung für das Mittel- und Niederspannungsnetz wird ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. Preis für Blindstromlieferung 1,58 Ct/kvarh Preisblatt Netznutzung Strom 2012_NCR Seite 4 von 6 Stand: 12/2011
5 6. Unterbrechung der Anschlussnutzung Für die Unterbrechung der Anschlussnutzung auf Anweisung des Lieferanten und Wiederherstellung der Anschlussnutzung durch den Netzbetreiber wird folgender pauschaler Betrag in Rechnung gestellt. Die Wiederherstellung ist in diesem Betrag mit inbegriffen. Preis für Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung 60,00 / Unterbrechung Bei erheblichen Abweichungen vom Standardverfahren wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. 7. Sonderleistungen Sonderleistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Basis hierfür ist der Verrechnungsstundensatz des Netzbetreibers. Zusätzliche beauftragte Zählerablesung Verrechnungssatz je Monteurstunde 65,00 / Ablesung 65,00 / Stunde Unter anderem sind folgende Leistungen kostenpflichtig: - Zusätzliche Zählerablesung auf Anforderung Berechtigter i. d. R. Lieferant; - Datenbeschaffung, z. B. bei Ausfall des Telefonanschlusses des Anschlussnutzers bzw. Anschlussnehmers, verursacht durch Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer; - Einrichtung einer weiteren -Adresse für den Datenversand; - zusätzliche Datenbereitstellung, z. B. historische Lastgänge; - Zugang zum Energy Data View 8. Umlage KWK Die Umlage gemäß 9 Abs. 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2002) wird in folgender Höhe erhoben: Kategorie A, B, C (<= kwh/a) 0,002 B-Anteil (> kwh/a) 0,050 C-Anteil (> kwh/a) 0,025 Preisblatt Netznutzung Strom 2012_NCR Seite 5 von 6 Stand: 12/2011
6 9. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 wird in folgender Höhe erhoben: Belieferung von: Sondervertragskunden gem. 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV Tarifkunden im Schwachlasttarif gem. 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Sonstige Tarifkunden gem. 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV 0,11 0,61 in Gemeinden bis Einwohner 1,32 in Gemeinden bis Einwohner 1, Kommunalrabatt Gemäß 3 Abs. 1 Ziff 1 KAV gewährt die Thüga Energienetze GmbH in der Niederspannung für den Eigenverbrauch einer Gemeinde einen Nachlass von 10 von 100 des Rechnungsbetrages für den Netzzugang StromNEV-Umlage Die 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird gemäß Beschluss BK der BNetzA vom in folgender Höhe erhoben: Kategorie A, B, C (<= kwh/a) 0,151 B-Anteil (> kwh/a) 0,050 C-Anteil (> kwh/a) 0,025 Preisblatt Netznutzung Strom 2012_NCR Seite 6 von 6 Stand: 12/2011
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