Strompreisstudie NRW: Kritik an Aufschlägen und Informationspolitik

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1 Strompreisstudie NRW: Kritik an Aufschlägen und Informationspolitik Mit Blick auf die jüngste Strompreisrunde kritisieren wir die Höhe vieler Aufschläge und die Informationspolitik zahlreicher Grundversorger in Nordrhein-Westfalen. Unserer Auffassung nach hat nahezu jeder Zweite die öffentliche Diskussion über die Energiewende und die steigende EEG-Umlage genutzt, um zu hohe Aufschläge zu fordern. Auch informieren die meisten Unternehmen ihre Stromkunden nur unzureichend. Landesweit gibt es 113 Anbieter, die rund 3,5 Millionen grundversorgte Haushalte mit Strom beliefern. Grundlage unserer Kritik an Preisaufschlägen und Kundeninformationen ist eine landesweit angelegte Untersuchung über die Strompreiserhöhungen von Januar bis Mai In diesem Zeitraum haben alle Grundversorger in NRW die Strompreise erhöht. Die Untersuchung zeigt für jeden Anbieter, in welchem Umfang er Zusatzkosten, die ihm durch gestiegene EEG- und andere Umlagen sowie veränderte Netzentgelte dieses Jahr entstehen, auf die Haushalte überwälzt. Außerdem haben wir die Briefe untersucht, mit denen Stromanbieter ihren Kunden die Preiserhöhungen angekündigt hatten. Wir haben diese Untersuchung erstmals am 11. März 2013 veröffentlicht, mussten dann allerdings einzelne Ergebnisse korrigieren. Der Grund waren teilweise fehlerhafte Daten für Strompreise und Netzentgelte, die uns von einem externen Datenbankbetreiber geliefert worden waren. Insbesondere für die Energieversorgung Beckum, die Kölner Rhenag und die Stadtwerke Soest wies die externe Datenbank zu hohe Strompreise aus, dadurch wurden diese Anbieter in der Untersuchung falsch beurteilt. Wir bedauern dies außerordentlich und haben alle Angaben mit Hilfe weiterer Datenbanken noch einmal überprüft. I. Strompreise: Aktuelle Beträge und Ermittlung der Zusatzkosten Für jeden Anbieter weist die Tabelle aus, was grundversorgte Kunden nach der Preiserhöhung für Kilowattstunden Strom im Jahr zahlen müssen. Dieser Verbrauch entspricht einem durchschnittlichen Zweipersonenhaushalt. Einige dieser Preisangaben waren zunächst falsch. Zur Korrektur haben wir neben der ursprünglich genutzten Tarifdatenbank zwei weitere in die Untersuchung einbezogen. Bei abweichenden Informationen haben wir die Daten auf der Internetseite des jeweiligen Anbieters recherchiert. Da sich die absoluten Werte für einige Strompreise verändert haben, ergab sich automatisch ein neuer Durchschnittpreis für alle untersuchten Grundversorger. Beim Jahresverbrauch von Kilowattstunden Strom im Jahr liegt er bei 804,68 Euro. Der Preisabstand jedes einzelnen Anbieters wurde zwangsläufig an den neuen Landesdurchschnitt angepasst. Aus der Ergebnistabelle lässt sich ablesen, ob die einzelnen Verbraucherzentrale NRW

2 Grundversorger im Vergleich zum NRW-Durchschnitt preiswerter (in der Tabelle grün markiert) oder teuer sind (rot). Ob die Preiserhöhungen zwischen Januar und Mai 2013 angemessen sind, haben wir folgendermaßen beurteilt: Für jeden Grundversorger haben wir berechnet, welche Zusatzkosten ihm durch gestiegene Umlagen sowie veränderte Netzentgelte 2013 entstehen. In diese Zusatzkosten flossen vier gesetzlich festgelegte Umlagen ein: die für EEG, KWK, Netzentgeltbefreiung stromintensiver Betriebe und die Haftung für Offshore-Netzanbindung. Um die Veränderung der Netzentgelte von 2012 zu 2013 für jeden Grundversorger festzustellen, haben wir die Werte aus zwei verschiedenen Datenbanken herangezogen. Wichen die Werte voneinander ab, wurden sie mit den Daten der jeweils zuständigen Netzbetreiber abgeglichen. Wer als Grundversorger zum 1. Januar 2013 die Strompreise erhöhen wollte, musste die neuen Tarife sechs Wochen vorab ankündigen. Damals standen die Netzentgelte als Kostenbestandteil noch nicht endgültig fest, die Versorger kalkulierten also mit vorläufigen Zahlen. Es stand ihnen frei, das auch so ihren Kunden mitzuteilen und anzukündigen, eventuell anfallende, nicht einkalkulierte Kostenerleichterungen später an die Verbraucher weiterzugeben. Dies wurde aber in den Anschreiben generell nicht thematisiert. Wir sind in unseren Berechnungen von den endgültigen Netzentgelten ausgegangen, um eine vergleichbare Rechenbasis für alle Grundversorger herzustellen. Zeitpunktanalyse: Bewertung der Aufschläge Die Summe der Zusatzkosten durch veränderte Umlagen und Netzentgelte haben wir mit dem jüngsten Preisaufschlag des Grundversorgers verglichen. Ein Wert von 100 Prozent bedeutet, dass der Anbieter seine Zusatzkosten vollständig überwälzt hat. Liegt der Wert darunter, hat der Versorger die Zusatzkosten nur zum Teil (beispielsweise zu 76 Prozent) auf den Preis aufgeschlagen. Liegt der Prozentwert über 100, treibt er durch die Preiserhöhung mehr als nur seine Zusatzkosten von den Verbrauchern ein. Das Ergebnis ernüchtert: Durch die jüngste Strompreiserhöhung wälzt nahezu jeder zweite Grundversorger seine Zusatzkosten komplett auf die Verbraucher ab oder greift ihnen noch tiefer in die Taschen. Das halten wir für inakzeptabel ganz besonders deshalb, weil die Bezugskosten für Strom an der Börse massiv gesunken sind. Das spielt in der Kalkulation vieler Versorger aber offenbar keine Rolle. Unsere Forderung: Verbraucher dürfen nicht nur einseitig mit den Kosten der Energiewende belastet werden, sondern müssen auch von Erleichterungen profitieren. Dabei ist zu beachten: Der Vergleich der Zusatzkosten 2013 mit dem Preisaufschlag 2013 für jeden Anbieter ist eine Zeitpunktanalyse. Es ist nicht berücksichtigt, ob der jeweilige Grundversorger gleich zu Beginn des Jahres 2013 die Preise erhöht hat oder ob er die gestiegenen Kosten erst zu einem späteren Zeitpunkt weitergibt. Dahinter steht die Überlegung, dass jeder Grundversorger unabhängig vom Kalenderjahr 2013 die Laufzeit seiner Tarife selbst bestimmen kann. Er kann zum Beispiel im Herbst erneut erhöhen oder seine Preise erst viel später wieder ändern. Eine Anrechnung der erhöhten Strompreise nur auf die verbleibenden Monate des Kalenderjahrs 2013, wie es manche Grundversorger von uns gefordert haben, wäre unserer Meinung nach willkürlich. Verbraucherzentrale NRW

3 In der Berechung ebenfalls nicht berücksichtigt ist, ob und wie stark ein Anbieter bereits in früheren Jahren die Preise erhöht hat. Wir haben uns bewusst für eine Zeitpunktanalyse entschieden, die den Umgang der Grundversorger mit den Zusatzkosten 2013 dokumentiert. II. Kundeninformationen: Viele Begründungen nicht stichhaltig, es fehlt an Transparenz Um die Informationspolitik der Grundversorger zu beurteilen, haben wir die Schreiben ausgewertet, mit denen sie ihren Stromkunden die Preiserhöhungen angekündigt haben. Für die Analyse lagen die Briefe von 106 der 113 Grundversorger in NRW vor, sieben Anbieter haben auch auf Nachfrage kein Anschreiben zur Verfügung gestellt. Diese sind in der Ergebnistabelle gekennzeichnet. Fehlende Begründungen: 52 von 106 Grundversorgern, von denen uns die Kundenanschreiben vorliegen, blieben gute Gründe für die Preisaufschläge schuldig Für jeden Anbieter haben wir analysiert, welche gestiegenen Umlagen und veränderten Netzentgelte er im Einzelnen als Argumente für seine Preiserhöhung nannte. Die sich daraus rechnerisch ergebende Preiserhöhung haben wir mit dem tatsächlichen Aufschlag verglichen. Wir fordern, dass Preisaufschläge für die Kunden nachvollziehbar sind und vollständig erklärt werden. Die Preiserhöhung muss in vollem Umfang begründet sein. Bei der Bewertung haben wir gewisse Rundungsdifferenzen zugunsten der Unternehmen berücksichtigt. Um ihnen entgegen zu kommen, haben wir die Grenze für die vollständige Begründung einer Preiserhöhung auf 95 Prozent festgesetzt. Konnten Versorger ihre Aufschläge zu weniger als 95 Prozent erklären, haben wir ihre Begründungen als nicht stichhaltig bewertet. Einzelne Faktoren, die zu Preisänderungen führen können, wurden in den Kundenanschreiben sehr unterschiedlich erwähnt. So haben 98 von 106 Grundversorgern auf die steigende EEG-Umlage hingewiesen, aber nur 65 thematisierten veränderte Netzentgelte. Gesunkene Beschaffungskosten spielen in der Argumentation der Versorger meist keine Rolle: Gerade mal 19 Anbieter haben das Thema erwähnt, nur fünf Anbieter haben die Erleichterungen auf der Kostenseite gegenüber ihren Stromkunden auch beziffert. Fehlende Transparenz: 64 von 106 Grundversorgern informieren nicht klar genug Neben den Argumenten für die Preiserhöhungen interessierte uns, ob die Briefe transparent gestaltet waren. Dabei machen wir unsere Kritik an drei grundlegenden Forderungen fest: In den Kundenanschreiben muss ein Versorger die Preiserhöhung als solche klar bezeichnen, er hat den betroffenen Tarifnamen klar zu nennen und das Sonderkündigungsrecht zu erwähnen. Verbraucherzentrale NRW

4 Preiserhöhung als solche kennzeichnen. Ein Stromkunde muss unserer Ansicht nach eindeutig erkennen können, dass es bei dem Anschreiben um eine Preiserhöhung geht. Dazu gehört unserer Auffassung nach, dass Preiserhöhung oder ein inhaltsgleicher Begriff auf der ersten Seite entweder im Betreff oder im Text deutlich hervorgehoben ist. Alternativ kann ein Anbieter auf der ersten Seite eine Tabelle mit Preisen abdrucken, die sich auf den Vertrag beziehen. 20 Grundversorger haben unserer Auffassung nach nicht klar gemacht, dass es in ihren Anschreiben überhaupt um eine Preiserhöhung geht. Tarifnamen nennen. Das Gebot der Transparenz erfordert außerdem, dass der Name des Grundversorgungstarifs, um den es bei der Preiserhöhung geht, korrekt angegeben ist. Das ist für einen Tarif- bzw. Anbieterwechsel wichtig, weil der Kunde beim Preisvergleich in Tarifrechnern den Referenztarif kennen muss, um die korrekte Ersparnis feststellen zu können. Der Tarifname muss transparent im Schreiben oder in einem beigefügten Preisblatt genannt sein. Ein Preisblatt, welches mehrere Tarife enthält und keine eindeutige Zuordnung des für den Kunden maßgeblichen Tarifes erkennen lässt, genügt nicht. 36 Grundversorger haben in ihren Anschreiben den von der Preiserhöhung betroffenen Tarif nicht klar benannt. Sonderkündigungsrecht erwähnen. Schließlich haben wir im Brief des jeweiligen Anbieters geprüft, ob er seine Kunden auf ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen hingewiesen hat. Das ist wichtig, damit die Kunden einen Anreiz für den Tarif- bzw. Anbieterwechsel erhalten. Die Information über das Sonderkündigungsrecht des Kunden muss im Text des Anschreibens erfolgen. Ein Hinweis in einem beigefügten Preisblatt, in AGB oder in einer Fußnote des Anschreibens ist unzureichend. 37 Grundversorger haben in ihren Anschreiben nicht transparent auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen. III. Forderung: Preiserhöhungen besser kommunizieren und wirksam kontrollieren Grundversorger, deren Preiserhöhungen Anlass zu rechtlicher Beanstandung geben, werden wir abmahnen. An die Politik appellieren wir, dass gerade bei Grundversorgern Preiserhöhungen besser dokumentiert und wirksam kontrolliert werden. Denn von der Grundversorgung hängen unter anderem besonders schützenswerte Haushalte ab. Dazu gehören beispielsweise Verbraucher, die nicht solvent genug sind, um ohne weiteres einen Vertrag bei einem anderen Stromanbieter zu erhalten. Stand Verbraucherzentrale NRW

5 Strompreisstudie NRW: Erläuterungen zur Ergebnistabelle I. Stromanbieter, Grundversorgung und Preis Für die Zusammenstellung aller preislichen Aspekte haben wir auf externe Datenbanken mit Tarifinformationen zurückgegriffen: ene't (für alle Daten), GET AG (insbesondere für die Netzentgelte 2012 und 2013) und Verivox (für die Strompreise 2012). Bei abweichenden Ergebnissen zwischen den unterschiedlichen Quellen haben wir die Informationen auf den Internetseiten der Grundversorger beziehungsweise der jeweiligen Verteilnetzbetreiber recherchiert. Spalten 1 und 2: Unternehmen, Sitz und Versorgte Kommunen Die in der Studie betrachteten Energieunternehmen sind Grundversorger. Es gibt für jede Kommune in NRW nur einen Grundversorger. Dabei handelt es sich jeweils um das Unternehmen, welches die meisten Haushalte in dem Netzgebiet beliefert. Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushalte zu Allgemeinen Preisen mit Strom und Gas zu versorgen. Wer sich als Verbraucher nicht selbst um einen Vertrag mit einem Stromanbieter kümmert, ist also automatisch in der Grundversorgung. In NRW betrifft das schätzungsweise 3,5 Millionen Haushalte. Landesweit gibt es derzeit 113 Grundversorger, die insgesamt 396 Gemeinden beliefern. Meist ist ein Stadtwerk der Grundversorger, oft kommen aber auch überregionale Anbieter zum Zuge. So versorgt RWE 167 Gemeinden und ist damit der größte Einzelanbieter, danach folgt E.ON als Grundversorger für 39 Gemeinden. In der Untersuchung wird RWE nach zwei Versorgungsgebieten getrennt betrachtet, das Unternehmen taucht deshalb zweifach in der Ergebnistabelle auf. Dies wurde notwendig, weil bis Anfang 2013 zwei verschiedene RWE-Verteilnetz-Gesellschaften mit unterschiedlichen Preisniveaus bestanden. Trotz gleichen absoluten Strompreisen für beide Grundversorgungsangebote und gleichen Netzentgelten ab 2013 differieren die Ergebnisse in Spalte 6. Der Grund ist, dass die aktuelle Preiserhöhung für jedes Gebieten auf der Basis des jeweiligen Netzentgeltniveaus zu bewerten war. Spalte 3: Name des Stromtarifs Die aufgeführten Tarifnamen entsprechen der Bezeichnung des Grundversorgungstarifs in den Datenbanken für Tarifrechner. Zu den Konditionen dieser Tarife werden die grundversorgten Haushalte beliefert. Dabei ist zu beachten, dass auch Grundversorger zusätzlich andere Stromtarife anbieten können. Diese so genannten Sondertarife von Grundversorgern flossen nicht in die Untersuchung ein. Spalte 4: Strompreis 2700 kwh/a Angegeben sind die Strompreise für einen Verbrauch von kwh/a im genannten Grundversorgungstarif nach der Preiserhöhung in 2013 (Bruttopreise). Da sich die Strompreise aus Grundpreis und Arbeitspreis zusammensetzen, sind Preisvergleiche nur von bestimmten Verbrauchsmengen sinnvoll. Die in der Studie gewählte Berechungsbasis von 2700 kwh im Jahr entspricht dem Stromverbrauch eines durchschnittlichen Zweipersonenhaushaltes. Spalte 5: Abstand zum Durchschnittspreis Verbraucherzentrale NRW 9

6 Der durchschnittliche (Brutto-)Preis für einen Stromverbrauch von kwh/jahr in der Grundversorgung liegt landesweit bei 804,68 Euro. Der Abstand zum Durchschnittspreis zeigt für jeden Versorger an, ob er vergleichsweise teuer (rot) oder preiswert (grün) ist. Spalte 6: Weitergabe der Zusatzkosten an die Kunden Für jeden Grundversorger wurde errechnet, welche Zusatzkosten ihm durch gestiegene EEG- und andere Umlagen sowie veränderte Netzentgelte 2013 entstehen. Diese Zusatzkosten wurden mit dem jüngsten Preisaufschlag des Grundversorgers verglichen. Ein Wert von 100 Prozent bedeutet, dass der Anbieter seine Zusatzkosten vollständig überwälzt hat. Liegt der Wert darunter, hat der Versorger die Zusatzkosten nur zum Teil (zum Beispiel zu 76 Prozent) auf den Preis aufgeschlagen. Liegt der Prozentwert über 100, treibt er durch die Preiserhöhung mehr als nur seine Zusatzkosten von den Verbrauchern ein. Der Vergleich der Zusatzkosten mit dem Preisaufschlag 2013 ist eine Zeitpunktbetrachtung. Nicht berücksichtigt ist beispielsweise, ob und wie stark ein Anbieter in den Vorjahren seine Preise erhöht hat. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist, ob der jeweilige Grundversorger zu Beginn des Jahres 2013 die Preise erhöht hat oder ob er die gestiegenen Kosten erst zu einem späteren Zeitpunkt weitergibt. II. Qualität der Kundeninformation Für die Beurteilung der Informationspolitik hat die Verbraucherzentrale NRW die Schreiben der Grundversorger an ihre Kunden ausgewertet, mit denen sie die Preiserhöhungen angekündigt haben. Für die Analyse lagen die Briefe von 106 der 113 Grundversorger in NRW vor, sieben Anbieter haben auch auf Nachfrage keine Kundenanschreiben zur Verfügung gestellt. Diese sind in den letzten Spalten der Ergebnistabelle mit./. gekennzeichnet. Spalte 7: Preiserhöhung stichhaltig begründet? Für das Kundenanschreiben des jeweiligen Anbieters wurde analysiert, welche gestiegenen Umlagen und veränderten Netzentgelte im Einzelnen als Gründe genannt wurden. Die sich aus den genannten Gründen rechnerisch ergebende Preiserhöhung wurde dann mit dem tatsächlichen Aufschlag verglichen. Die Preiserhöhung muss in vollem Umfang begründet sein. Bei der Bewertung haben wir jedoch gewisse Rundungsdifferenzen zugunsten der Unternehmen berücksichtigt und die Grenze für die vollständige Begründung einer Preiserhöhung auf 95 Prozent festgesetzt. Konnten Versorger ihre Aufschläge zu weniger als 95 Prozent erklären, haben wir ihre Begründungen als nicht stichhaltig bewertet. Spalte 8: Preiserhöhung als solche klar bezeichnet? Für das Kundenanschreiben des jeweiligen Anbieters wurde geprüft, ob der Kunde klar und eindeutig erkennen konnte, dass es in dem Brief um eine Preiserhöhung geht. Preiserhöhung oder ein inhaltsgleicher Begriff muss auf der ersten Seite des Anschreibens entweder im Betreff oder im Text deutlich hervorgehoben sein. Alternativ kann auf der ersten Seite eine Tabelle mit Preisen abgedruckt sein, die sich auf den Vertrag beziehen. Verbraucherzentrale NRW 10

7 Spalte 9: Tarifname klar benannt? Für das Kundenanschreiben des jeweiligen Anbieters wurde geprüft, ob der Name des Grundversorgungstarifs korrekt angegeben wurde. Das ist für einen Tarif- bzw. Anbieterwechsel wichtig, weil der Kunde beim Preisvergleich in Tarifrechnern den Referenztarif kennen muss, um die korrekte Ersparnis feststellen zu können. Der Tarifname muss transparent im Schreiben oder in einem beigefügten Preisblatt genannt sein. Ein Preisblatt, welches mehrere Tarife enthält und keine eindeutige Zuordnung des für den Kunden maßgeblichen Tarifes erkennen lässt, genügt nicht. Spalte 10: Sonderkündigungsrecht erwähnt? Für das Kundenanschreiben des jeweiligen Anbieters wurde geprüft, ob der Stromanbieter den Kunden auf sein gesetzliches Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen hingewiesen hat. Der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht ist wichtig, damit die Kunden einen Anreiz für den Tarif- bzw. Anbieterwechsel erhalten. Die Information über das Sonderkündigungsrecht des Kunden muss im Text des Anschreibens erfolgen. Ein Hinweis in einem beigefügten Preisblatt, in AGB oder in einer Fußnote des Anschreibens ist unzureichend. Stand: Verbraucherzentrale NRW 11

8 SO PUNKTET IHR GRUNDVERSORGER Stand: Lesebeispiel: "Die BEW, Wipperfürth liegt mit ihrem Tarif als Grundversorger 100,59 Euro über dem Landesdurchschnitt. Bei der jüngsten Preiserhöhung wälzte das Unternehmen nicht nur seine Mehrkosten durch Umlagen und Netzentgelte vollständig auf die Verbraucher ab, sondern es forderte darüber hinaus ein Plus in Höhe von 78 Prozent der gestiegenen Kosten. Deshalb steht die Weitergabe der Kosten mit 178 Prozent in der Tabelle. Im Anschreiben an die Kunden blieb der Versorger stichhaltige Gründe für den Preisanstieg schuldig und nannte nicht den Namen des Tarifs, auf den sich die Preiserhöhung bezieht. Dass es sich bei dem Anschreiben um eine Preiserhöhung handelte, war klar gekennzeichnet. Ebenso hat der Versorger das Sonderkündigungsrecht erwähnt. STROMANBIETER GRUNDVERSORGUNG 1) PREIS QUALITÄT DER KUNDENINFORMATION 2) Weitergabe der Zusatzkosten an die Kunden, in Prozent 4) Begründung T r a n s p a r e n z Strompreis 3) Abstand zum Preiserhöhung Preiserhöhung Versorgte 2700 kwh/a, in Durchschnittspreis, stichhaltig als solche klar Tarifname klar Unternehmen, Sitz Kommunen Name des Stromtarifs Euro in Euro begründet? bezeichnet? benannt? 1 AggerEnergie, Gummersbach 5 Grundversorgung Strom 778,34-26,34 107% 2 AVU, Gevelsberg 7 AVU comfortstrom 805,61 0,93 87% 3 Bad Honnef AG 1 BHAG Grundversorgung 799,43-5,25 100% X X 4 BELKAW, Bergisch-Gladbach 5),6) 6 FairRegio Strom basis 803,09-1,59 90%./../../../. 5 BEW, Wipperfürth 6) 3 BEW basis 905,27 100,59 178% X X 6 Blomberger Versorgungsbetriebe* 1 Tarif P2 759,80-44,88 105% X X X 7 Bocholter Energie- und Wasserversorgung 1 Grund- und Ersatzversorgung 807,65 2,97 95% X X 8 DEW21, Dortmund 1 Unser Strom.standard 838,70 34,02 156% X 9 E.ON Mitte, Kassel 1 E.ON Grundversorgung 829,85 25,17 79% X 10 E.ON Westfalen Weser, Paderborn 38 E.ON Grundversorgung 825,16 20,48 77% X 11 Elektrizitätsgesellschaft Levern 1 Grund- und Ersatzversorgung 760,41-44,27 151% X X 12 Elektrizitätsversorgung Werther 6) 1 EnerBest Strom 813,00 8,32 76% 13 Emscher Lippe Energie, Gelsenkirchen 6) 3 ELE stromplus: Haushaltbedarf 859,98 55,30 100% X 14 Energie- und Wasserversorgung Rheine 5) 1 Grund- und Ersatzversorgung 762,15-42,53 100%./../../../. 15 Energieversorgung Beckum* 1 evivo Treu & Sicher 776,07-28,61 85% X X 16 Energieversorgung Leverkusen 1 EVL-comfortPRIVAT 774,00-30,68 87% X 17 Energieversorgung Oberhausen* 1 Grund- und Ersatzversorgung 801,54-3,14 100% X 18 Energieversorgung Oelde 5) 1 Grund- und Ersatzversorgung 801,71-2,97 93%./../../../. 19 ENNI Energie & Umwelt, Moers 2 ENNI.BasisStrom 788,87-15,81 116% X X 20 enwor, Herzogenrath 2 Grundversorgung 851,09 46,41 77% X X X 21 evd Energieversorgung Dormagen* 1 evd Lokal Präsent 795,82-8,86 82% 22 EVI Energieversorgung Ihmert 5) 1 Grund- und Ersatzversorgung 795,48-9,20 97%./../../../. 23 EWR, Remscheid* 1 EWR classic strom 835,34 30,66 88% 24 EWV, Stolberg 7 regiostrom 873,83 69,15 91% X 25 Gemeindewerke Grefrath 1 Grund- und Ersatzversorgung 790,46-14,22 84% X X 26 Gemeindewerke Nümbrecht* 1 Grund- und Ersatzversorgung 803,25-1,43 114% X X X 27 Gemeindewerke Steinhagen 5) 1 Grund- und Ersatzversorgung 814,67 9,99 99%./../../../. 28 Gemeindewerke Wickede (Ruhr)* 1 Grund- und Ersatzversorgung 767,15-37,53 99% X X 29 GSW, Kamen-Bönen-Bergkamen 3 GSW StromPrivatBasis 797,36-7,32 101% 30 Hertener Stadtwerke 1 hertenstrom 760,84-43,84 99% Sonderkündigungsrecht erwähnt? Copyright Verbraucherzentrale NRW 5

9 STROMANBIETER GRUNDVERSORGUNG 1) PREIS QUALITÄT DER KUNDENINFORMATION 2) Unternehmen, Sitz Versorgte Kommunen Name des Stromtarifs Strompreis 3) Abstand zum 2700 kwh/a, in Durchschnittspreis, in Euro Euro Weitergabe der Zusatzkosten an die Kunden, in Prozent 4) Begründung Preiserhöhung stichhaltig begründet? Preiserhöhung als solche klar bezeichnet? T r a n s p a r e n z Tarifname klar benannt? 31 KEV Energie, Schleiden 8 Grund- und Ersatzversorgung 840,81 36,13 96% X X 32 lekker Energie, Berlin* 1 Grundversorgungstarif Strom 810,53 5,85 106% X X X X 33 Lister- und Lennekraftwerke, Olpe 2 Grundversorgung 771,48-33,20 84% X 34 Mark-E, Hagen 12 Komfort Strom 809,54 4,86 108% X 35 MEGA, Monheim 1 Grund- und Ersatzversorgung 765,87-38,81 96% 36 NEW Niederrhein, Mönchengladbach 14 Grundversorgung 859,69 55,01 109% X X 37 NEW Tönisvorst* 1 Grund- und Ersatzversorgung 805,38 0,70 109% X X 38 NEW Viersen* 1 Grund- und Ersatzversorgung 805,38 0,70 109% X X 39 RheinEnergie, Köln 6) 13 FairRegio Strom basis 820,00 15,32 90% 40 rhenag, Köln* 1 stromstart 827,28 22,60 105% X X 41a RWE Vertrieb (Referenzort Dorsten) 6),7) 98 RWE Klassik Strom 882,33 77,65 129% X X 41b RWE Vertrieb (Referenzort Mettmann) * 6 ),7) 69 RWE Klassik Strom 882,33 77,65 94% X 42 Stadtwerke Ahaus 1 Grund- und Ersatzversorgung 822,19 17,51 105% X X X 43 Stadtwerke Ahlen 1 Grund- und Ersatzversorgung 809,46 4,78 95% X 44 Stadtwerke Attendorn 1 Grund- und Ersatzversorgung 768,34-36,34 96% 45 Stadtwerke Bad Salzuflen* 1 GUTER STROM 801,54-3,14 102% X 46 Stadtwerke Beverungen* 1 Grund- und Ersatzversorgung 776,24-28,44 87% X X 47 Stadtwerke Bielefeld 6) 1 EnerBest Strom 802,47-2,21 100% X 48 Stadtwerke Bochum 1 Stadtwerke Basis Strom, Privat 798,32-6,36 91% 49 Stadtwerke Borgentreich* 5) 1 Grund- und Ersatzversorgung 809,44 4,76 116%./../../../. 50 Stadtwerke Borken/Westf.* 1 sb) strom basis 822,96 18,28 93% 51 Stadtwerke Brühl 1 BRÜHLStrom Lokal 759,01-45,67 96% X X 52 Stadtwerke Coesfeld 1 CosiStrom Perfekt 831,91 27,23 83% X 53 Stadtwerke Detmold* 6) 1 Detmolder KlimaStrom Hauhalt 798,79-5,89 109% X X 54 Stadtwerke Dinslaken 1 DINBASIS STROM 766,51-38,17 98% X X 55 Stadtwerke Duisburg* 1 PartnerStrom Classic 818,07 13,39 100% X 56 Stadtwerke Dülmen* 1 Grund- und Ersatzversorgung 778,91-25,77 110% X X X 57 Stadtwerke Düren 8) 2 Grund-und Ersatzversorgung 828,60 23,92 102% X 58 Stadtwerke Düsseldorf 1 Düsselstrom Klassik 769,45-35,23 87% 59 Stadtwerke Emmerich 1 Grund- und Ersatzversorgung 776,55-28,13 98% X X 60 Stadtwerke Emsdetten 1 Allgemeine Preise 821,35 16,67 82% X 61 Stadtwerke Erkrath 6) 1 GuterStrom Basis 761,01-43,67 91% X 62 Stadtwerke ETO 3 Standard, Haushalt 788,58-16,10 107% X X 63 Stadtwerke Fröndenberg 1 Ruhrpur-Komfort 807,36 2,68 106% X 64 Stadtwerke Geldern 1 Grund- und Ersatzversorgung 782,65-22,03 110% X 65 Stadtwerke Goch* 1 miteinanderstrom basis 799,29-5,39 87% X X 66 Stadtwerke Greven 1 greven: standard 785,36-19,32 76% 67 Stadtwerke Gronau 1 Strom Klassik 810,10 5,42 98% X Sonderkündigungsrecht erwähnt? Copyright Verbraucherzentrale NRW 6

10 STROMANBIETER GRUNDVERSORGUNG 1) PREIS QUALITÄT DER KUNDENINFORMATION 2) Weitergabe der Zusatzkosten an die Kunden, in Prozent 4) Begründung T r a n s p a r e n z Strompreis 3) Abstand zum Preiserhöhung Preiserhöhung Versorgte 2700 kwh/a, in Durchschnittspreis, stichhaltig als solche klar Tarifname klar Unternehmen, Sitz Kommunen Name des Stromtarifs Euro in Euro begründet? bezeichnet? benannt? 68 Stadtwerke Gütersloh* 6) 1 Grund- und Ersatzversorgung 794,58-10,10 65% 69 Stadtwerke Haltern am See* 6) 1 Allgemeiner Tarif 826,26 21,58 104% X 70 Stadtwerke Hamm 6) 1 Grundversorgung Family 774,98-29,70 104% 71 Stadtwerke Herne 1 StadtwerkeBasis Strom 820,39 15,71 100% 72 Stadtwerke Hilden 1 hildenstrom klassik 823,96 19,28 94% X X 73 Stadtwerke Iserlohn* 1 SauerlandStrom 833,38 28,70 100% X X 74 Stadtwerke Jülich 1 SWJ BasisStrom 830,52 25,84 88% X 75 Stadtwerke Kamp-Lintfort 1 Grund- und Ersatzversorgung 783,22-21,46 100% X 76 Stadtwerke Kempen 1 Grundversorgung, Haushalt 767,16-37,52 108% X 77 Stadtwerke Kleve 1 Haushalt und Landwirtschaft 773,90-30,78 89% X 78 Stadtwerke Lemgo 1 Grund- und Ersatzversorgung 824,24 19,56 100% 79 Stadtwerke Lengerich 5) 3 Grund- und Ersatzversorgung 814,42 9,74 130%./../../../. 80 Stadtwerke Lippstadt* 1 Allgemeiner Tarif 729,60-75,08 87% X X X 81 Stadtwerke Lohmar* 6) 1 FairRegio Strom basis 820,00 15,32 70% 82 Stadtwerke Lübbecke 1 LübbeckeStrom Basis 766,59-38,09 84% X 83 Stadtwerke Lüdenscheid 1 Komfort Strom Privat 809,54 4,86 108% X 84 Stadtwerke Lünen* 1 Lünen Strom Basis 757,10-47,58 98% 85 Stadtwerke Menden* 1 Private-Line XXL 797,76-6,92 93% X 86 Stadtwerke Münster 1 Münster: ideal 756,13-48,55 82% 87 Stadtwerke Nettetal 1 Grund- und Ersatzversorgung 822,80 18,12 100% X X X 88 Stadtwerke Neuss 1 swn private classic 857,19 52,51 100% X 89 Stadtwerke Ochtrup 1 Allgemeiner Tarif 759,16-45,52 97% X 90 Stadtwerke Oerlinghausen 1 Grundversorgung Tarif 2 780,22-24,46 88% X X X 91 Stadtwerke Olpe 1 Allgemeiner Tarif 761,59-43,09 84% X X X 92 Stadtwerke Radevormwald 6) 1 Grund- und Ersatzversorgung 829,23 24,55 98% X X X 93 Stadtwerke Ratingen 1 Grund- und Ersatzversorgung 792,75-11,93 127% X 94 Stadtwerke Rhede* 6) 1 Grund- und Ersatzversorgung 869,29 64,61 76% X X 95 Stadtwerke Schwerte 1 Classic Haushalt 831,16 26,48 106% X X 96 Stadtwerke Soest* 1 Grund- und Ersatzversorgung 796,94-7,74 94% X X X 97 Stadtwerke Solingen 1 Grundversorgungstarif 831,51 26,83 106% X 98 Stadtwerke Steinheim* 1 Grund- und Ersatzversorgung 776,24-28,44 101% X X 99 Stadtwerke Troisdorf 1 TroStrom Basis 775,83-28,85 84% 100 Stadtwerke Unna 1 Klassik-Watt 835,01 30,33 130% X X 101 Stadtwerke Velbert 6) 1 Haushaltstarif 853,89 49,21 106% X 102 Stadtwerke Warburg 1 Grund- und Ersatzversorgung 821,39 16,71 87% X 103 Stadtwerke Werl 1 Grund- und Ersatzversorgung 789,58-15,10 104% X X 104 Stadtwerke Willich 1 Grund- und Ersatzversorgung 810,57 5,89 96% X X 105 Stadtwerke Witten 6) 1 StadtwerkeBasis Strom 790,53-14,15 98% X Sonderkündigungsrecht erwähnt? Copyright Verbraucherzentrale NRW 7

11 STROMANBIETER GRUNDVERSORGUNG 1) PREIS QUALITÄT DER KUNDENINFORMATION 2) Unternehmen, Sitz Versorgte Kommunen Name des Stromtarifs Strompreis 3) Abstand zum 2700 kwh/a, in Durchschnittspreis, in Euro Euro Weitergabe der Zusatzkosten an die Kunden, in Prozent 4) Begründung Preiserhöhung stichhaltig begründet? Preiserhöhung als solche klar bezeichnet? T r a n s p a r e n z Tarifname klar benannt? 106 STAWAG, Aachen 1 StromSTAR 832,25 27,57 95% X X X 107 Strom- und Gasversorgung Versmold* 1 Grund- und Ersatzversorgung 816,81 12,13 117% X X 108 SVS-Versorgungsbetriebe, Stadtlohn 3 Grund- und Ersatzversorgung 815,07 10,39 83% X X X 109 SWB, Bonn/Rhein Sieg 1 BonnBasis II 797,68-7,00 88% X X 110 SWK ENERGIE, Krefeld 1 Grund- und Ersatzversorgung 865,59 60,91 101% 111 T.W.O. Technische Werke Osning 1 TWO VarioBEST 807,18 2,50 101% X 112 WSW, Wuppertal 1 WSW STROM STANDARD 806,28 1,60 97% X X 113 WVG, Warstein 1 WVG Strom klassik 830,67 25,99 130% X X Summe 396 Mittelwert 804,68 * Gegenüber der Erstveröffentlichung vom wurden Korrekturen vorgenommen, Grund waren einzelne falsche Angaben eines externen Datenlieferanten über absolute Strompreise und Netzentgelte. 1) Wer in jeder NRW-Kommune jeweils der Grundversorger ist, zeigt der Energiepreisatlas der Verbraucherzentrale NRW, Die in dieser Spalte aufgeführten Tarifnamen entsprechen der Bezeichnung, den die Stromanbieter an Tarifrechner (hier: Energieverbraucherportal.de ) melden. 2) Auswertung des Kundenanschreibens, mit dem der Versorger die Preiserhöhung angekündigt hat. Zur Analyse lagen die Briefe von 106 der 113 Grundversorger in NRW vor. Zur Bewertung siehe"erläuterungen zur Ergebnistabelle". 3) Bruttopreise nach Erhöhung 2013, Angaben beziehen sich auf eine bestimmte Referenzgemeinde des jeweiligen Grundversorgers und auf einen Jahresverbrauch von kwh Strom (entspricht dem Verbrauch eines durchschnittlichen Zweipersonenhaushaltes). 4) Basis sind die ab Januar 2013 gestiegenen Umlagen für EEG, KWK, Netzentgeltbefreiung stromintensiver Betriebe und Haftung für Offshore-Netzanbindung sowie veränderte Netzentgelte. Berechnung siehe "Erläuterungen zur Ergebnistabelle". 5) Diese Versorger haben das Kundenanschreiben auch auf Nachfrage nicht zur Verfügung gestellt. 6) Diese Versorger haben nicht zum die Preise erhöht, sondern zu einem späteren Zeitpunkt: Elektrizitätsversorgung Werther, Stadtwerke Detmold, Erkrath, Hamm, Rhede und Witten zum 1.2./ Emscher Lippe Energie, RWE Vertrieb, Stadtwerke Bielefeld und Gütersloh zum 1.3. / BELKAW, BEW, RheinEnergie, Stadtwerke Lohmar, Radevormwald und Velbert zum 1.4./ Stadtwerke Haltern am See zum ) RWE Vertrieb beliefert grundversorgte Haushalte in 167 NRW-Kommunen. Diese teilten sich bis Ende 2012 in zwei Netzgebiete auf, in denen es verschienene Netzentgelte gab. Dadurch unterscheiden sich in den beiden Gebieten die Zusatzkosten, die RWE dieses Jahr entstehen - und gleichzeitig die Weitergabe der Zusatzkosten an die Kunden. Zum selben Netzgebiet wie der ausgewiesene Referenzstandort Dorsten gehören 98 Gemeinden im westlichen Westfalen, östlichen Ruhrgebiet, Sauerland, Siegerland, in Ostwestfalen-Lippe und im Tecklenburger-Land. Zum selben Netzgebiet wie Referenzstandort Mettmann gehören 69 Gemeinden im Gebiet Niederrhein, westlichen Ruhrgebiet, Raum Düsseldorf, Raum Köln-Aachen, in der Voreifel und im Bergischen Land. 8) Die errechnete Preiserhöhung in Prozent des Kostenanstiegs bezieht sich auf die Referenzgemeinde in Düren. Sonderkündigungsrecht erwähnt? Copyright Verbraucherzentrale NRW 8

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