Tagespflegevertrag (Stand März 2014)
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- Hermann Hausler
- vor 8 Jahren
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1 Kreisjugendamt Diese Vereinbarung basiert auf der Grundlage des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 27. Dezember 2004 in Verbindung mit den 23, 90 Abs. 3 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (Kinderund Jugendhilfegesetz) und nach Art. 9 BayKiBiG (Bayer. Kinderbildungs- und betreuungsgesetz). Zwischen ( und Adresse der/des Personensorgeberechtigten, Geb.datum, Tel.Nr.) für das Kind/die Kinder ( des Kindes/der Kinder) (Geburtsdatum) und ( und Adresse der Tagespflegeperson, Tel.Nr.) wird folgender Tagespflegevertrag (Stand März 2014) geschlossen:
2 - 2 - Die Tagespflegeperson verfügt über die gesetzlich geforderte Qualifizierung und besitzt die nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz erforderliche Erlaubnis. I. Betreuungsrahmen Die Betreuung des Kindes erfolgt hauptsächlich im Haushalt der Tagespflegeperson: Die Tagespflegeperson übt eine selbständige Tätigkeit aus und ist nicht weisungsgebunden. Die Betreuung des Kindes erfolgt hauptsächlich im Haushalt der Personensorgeberechtigten: Die Tagespflegeperson übt eine Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis aus und ist weisungsgebunden. Für den Fall werden die Personensorgeberechtigten auf bestehende arbeitgeberrechtliche Verpflichtungen hingewiesen (z.b. Steuerrecht, Versicherungspflicht) II. Erziehungsgrundsätze Die Tagespflegeperson übernimmt die Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes. Sie übernimmt die Aufsichtspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für die Zeit der Betreuung. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, das Kind in jeder Form gewaltfrei zu erziehen. Das Kind wird seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechend an Überlegungen und Entscheidungen beteiligt. Das religiöse Bekenntnis des Kindes und seiner Familie ist zu berücksichtigen, Ernährung und Erziehungsfragen sind mit den Eltern abzusprechen. III. Betreuungsbeginn und Betreuungszeiten. Beginn des Betreuungsverhältnisses... Voraussichtliches Ende... Die Betreuung der Kinder findet an folgenden Tagen und Zeiten statt: Wochentag von bis Stundenzahl Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Wochenstunden insgesamt
3 - 3 - oder Stunden im Monat. Das Bringen und Holen des Kindes zur Tagespflegeperson wird wie folgt geregelt: Das Kind darf an Stelle der Erziehungsberechtigten nach vorheriger Information der Tagespflegeperson durch die Eltern/ den Elternteil auch von folgenden Personen abgeholt werden: nach Hause gebracht werden: 1., Adresse, Telefon 2., Adresse, Telefon IV. Betreuungsgeld Die Höhe und Zusammensetzung des Betreuungsgeldes richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften bzw. den Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände. Die Auszahlung des Betreuungsgeldes obliegt dem Kreisjugendamt Aichach-Friedberg. V. Eingewöhnung Die Erziehungsberechtigten und die Tagespflegeperson verpflichten sich, dem Kind eine ausreichende Eingewöhnungszeit zu gewähren. Diese sollte im Monat vor dem offiziellen Vertragsbeginn stattfinden. Die Betreuung des Kindes während der Eingewöhnungsphase wird pauschal vergütet. VI. Ärztliche Versorgung des Kindes Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche obliegen in der Regel den Sorgeberechtigten; andere Regelungen bedürfen der Absprache. Die Personensorgeberechtigten erklären sich bereit, den Nachweis über die letzte bzw. aktuelle Früherkennungsuntersuchung bei der Tagespflegeperson vorzulegen. Die Tagesmutter soll von den Ergebnissen des Arztbesuches unterrichtet werden. Eine Kopie des Impfpasses, eine Kopie der Versicherungskarte, oder ein Nachweis über die Privatversicherung werden der Tagespflegeperson ausgehändigt. Die Sorgeberechtigten bevollmächtigen die Tagesmutter schriftlich (siehe Anlage) in Notfällen eine ärztliche Behandlung des Kindes veranlassen zu dürfen. Bei Vorkommnissen sind die Sorgeberechtigten sofort zu benachrichtigen. Die Sorgeberechtigten hinterlassen bei der Tagespflegefamilie Telefonnummern, unter denen sie während der Betreuungszeiten erreichbar sind (siehe Anlage).
4 - 4 - VII. Urlaubsregelung und Ersatzbetreuung Eltern und Tagespflegeperson erklären sich bereit, ihren Urlaub frühzeitig aufeinander abzustimmen. Der Tagespflegeperson stehen pro Jahr 25 betreuungsfreie Tage zu (ausgehend von fünf Arbeitstagen pro Woche). Die Tagespflegeperson nimmt nur in dringenden Angelegenheiten einen freien Tag in Anspruch und ist dabei bestrebt, die berufliche Situation der Eltern zu berücksichtigen. Bei unvorhersehbarem Ausfall (z.b. Krankheit) der Tagespflegeperson wird folgende Ersatzbetreuung vorgeschlagen: (, Adresse und Telefon der Ersatzbetreuung) VIII. Schweigepflicht Die Tagespflegeperson und die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich des Anderen betreffen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Tagespflegeverhältnisses. Unberührt bleiben die Vorschriften des 8 a SGB VIII. IX. Nachweis Früherkennungsuntersuchung Die Personensorgeberechtigten erklären sich bereit, den Nachweis über die letzte bzw. aktuelle Früherkennungsuntersuchung bei der Tagespflegeperson vorzulegen. X. Kündigung Alle Vertragsparteien sind berechtigt, den Tagespflegevertrag zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. XI. Sonstige Vereinbarungen (z. B. Fahrten mit dem PKW) Datum Unterschrift der /des Personensorgeberechtigten Datum Unterschrift der Tagespflegeperson
5 - 5 - In Notfällen Wo können die Personensorgeberechtigten während der Betreuungszeiten erreicht werden? Andere Personen, die in Notfällen und bei Nichterreichen der Personensorgeberechtigen zu verständigen sind: Allgemeine Notrufnummern: Polizei 110 Feuerwehr 112 Rettungsdienst Giftnotruf in München 089 /
6 - 6 - Vollmacht Hiermit bevollmächtige/n ich/wir des/der Sorgeberechtigten Anschrift als Sorgeberechtigte/r des Kindes, Vorname geb. am die Tagesmutter, Vorname der Tagesmutter... Anschrift in Notfällen eine ärztliche Behandlung des Kindes zu veranlassen.... Ort und Datum... Unterschrift des/der Sorgeberechtigten, Anschrift und Tel-Nr. des Arztes, Anschrift und Tel-Nr. des Zahnarztes und Anschrift der Krankenkasse
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