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Transkript:

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Gasteinrichtungen (Tagespflege, Hospiz) Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen geringfügigen und n n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht: 1

Allgemeine Angaben Einrichtung Stationäres Hospiz Name Jugendhospiz Balthasar Anschrift Maria-Theresia-Str. 30 a in 57462 Olpe Telefonnummer 0 27 61 92 65 40 ggf. Email-Adresse und Homepage (der kontakt@kinderhospiz-balthasar.de; www.kinderhospiz-balthasar.de Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters sowie der Einrichtung) Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, Stationäres Hospiz ggf. fachliche Schwerpunkte) Kapazität 4 Pflegeplätze Die Prüfung der zuständigen Behörde zur 08.12.2016 Bewertung der Qualität erfolgte am 2

Wohnqualität Anforderung Nicht geprüft Nicht Keine Geringfügige Wesentliche 1. Privatbereich (Badezimmer/Zimmergrößen) 2. Ausreichendes Angebot von Einzelzimmern 3. Gemeinschaftsräume 4. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) 5. Notrufanlagen Mangel behoben am 3

Hauswirtschaftliche Versorgung keine geringfügige 6. Speisen- und Getränkeversorgung 7. Wäsche- und Hausreinigung Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung keine geringfügige 8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 9. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre Information und Beratung keine geringfügige 11. Information über das Leistungsangebot 12. Beschwerdemanagement 4

Mitwirkung und Mitbestimmung keine geringfügige 13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Personelle Ausstattung keine geringfügige 14. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 15. Ausreichende Personalausstattung 16. Fachkraftquote 17. Fort- und Weiterbildung 5

Pflege und Betreuung keine geringfügige 18. Pflege- und Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung/ Förderplanung 20. Umgang mit Arzneimitteln 21. Dokumentation 22. Hygieneanforderungen 23. Organisation der ärztlichen Betreuung Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) keine geringfügige 24. Rechtmäßigkeit 25. Konzept zur Vermeidung 26. Dokumentation Gewaltschutz keine geringfügige 27. Konzept zum Gewaltschutz 28. Dokumentation 6

Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Ziffer Einwand Begründung ---- Einwand der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- ---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- ---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- 7

Zusammenfassung der n Ergebnisse in einfacher Sprache Die Prüfung erfolgte unter der Schwerpunktbetrachtung von Betreuungsleistungen. Am Tag der Prüfung stellt sich die Einrichtung mängelfrei dar. Anmerkung: Weitere Informationen zur Gasteinrichtung sind über deren Homepage abrufbar. Ein Link zur Homepage der Gasteinrichtung befindet sich in der Übersicht der Hospize (Balthasar Jugendhospiz) im Internet-Portal der Kreisverwaltung Olpe. Im Auftrag Michael Schöler ----------------------------------- Kreisverwaltung Olpe Fachdienst Finanzielle Soziale Hilfen WTG - Behörde // -Heimaufsicht- 8

Darstellung des Angebots durch die Leistungsanbieterin/den Leistungsanbieter Um Ihnen eine genauere Vorstellung von dem geprüften Angebot zu geben, hat die Leistungsanbieterin/der Leistungsanbieter die besonderen Merkmale des Angebotes wie folgt beschrieben. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die nachfolgenden Aussagen/ Beschreibungen zutreffend sind. Welche besonderen Leistungen beinhaltet das Angebot (maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen)? Das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar bietet für den erkrankten jungen Erwachsenen neben der Unterkunft und Verpflegung palliativ-pflegerische Versorgung palliativ-medizinische Versorgung psycho-soziale Begleitung Trauerarbeit und Seelsorge Darüber hinaus können die Familie oder andere Begleiter mit aufgenommen werden, die ebenfalls durch die besonders qualifizierten Mitarbeiter psycho-sozial und seelsorgerisch betreut und begleitet werden. Eine Aufnahme ist ab der Diagnosestellung möglich. Individuell können die Gäste das Angebot für mehrere, zeitlich begrenzte Aufenthalte jährlich nutzen; in der Finalphase unbegrenzt. Was zeichnet die Einrichtung/das Angebot besonders aus? a) hinsichtlich der Konzeption (maximal 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit lebensverkürzenden Erkrankungen brauchen eine palliative Versorgung. Im Vordergrund steht der Erhalt der Lebensqualität, die Linderung von Schmerzen und anderen Symptomen, sowie Nähe, Zuwendung. Dass Kinder und junge Erwachsene möglichst lange zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung leben können, steht im Vordergrund der Kinder- und Jugendhospizarbeit. Ziel ist es, den Kindern/Jugendlichen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zu deren Lebensende zu ermöglichen. Um den individuellen Bedürfnissen der Gäste zu entsprechen, müssen die körperlichen, psychischen, sozialen und spirituellen Dimensionen gleichermaßen berücksichtigt werden. Wichtig ist ein multiprofessionelles, sektorenübergreifendes Handeln, eine intensive Kommunikation aller an der Betreuung beteiligten Haupt- und Ehrenamtlichen und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Ergänzend zu Angeboten ambulanter Akteure der Kinderhospizarbeit (wie ambulante Kinderhospizdienste, häusliche Kinderkrankenpflege oder SAPV), bietet das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar in einem stationären, geschützten Rahmen qualifizierte, palliativ-pflegerische Versorgung, psycho-soziale und seelsorgerliche Begleitung, sowie Trauerarbeit an. 9

b) hinsichtlich der Gestaltung der Räumlichkeiten maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen) Das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar bietet Platz für 8 Kinder und 4 für Jugendliche und junge Erwachsene. Jedem Gast steht ein Einzelzimmer mit Bad zur Verfügung. Die hellen und wohnlichen Zimmer sind bedarfsgerecht ausgestattet mit Pflegebetten Sauerstoff Monitor Absauggeräte Rufanlage auf Wunsch mit Kameraüberwachung und bei Bedarf weitere Medizinische Geräte. Darüber hinaus stehen den Begleitern analog zu den Kinder- oder Jugendzimmer Appartements zur Verfügung. Das weitere Raumangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und deren Familien umfasst Gemeinschaftsräume und Kaminzimmer Bewohnerküche Schwimmbad Pflegebäder Snoezelenraum Musikzimmer Werkraum Bewegungsraum Lesezimmer und Bibliothek Computerraum Raum der Stille und Abschiedsbereich Besucherzimmer 10