Exposé. Der Freistaat Bayern sucht. zur Anmietung für das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration

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Stand Seite 1 von 5

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Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. wegen handels- oder steuerrechtlicher Vorgaben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.

Datenschutzinformationen für Kunden und Interessenten der designfunktion Holding GmbH. Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte Interessenten,

Transkript:

Exposé Der Freistaat Bayern sucht zur Anmietung für das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration ca. 6.000 8.000 m² (BGF) Büroflächen in München. Gewünschter Mietbeginn: ab sofort spätestens ab 01.06.2019 Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung München Wagmüllerstraße 20 80538 München www.immobilien.bayern.de

Objektbeschreibung: Objektart: Lage: Büroflächen Das Objekt sollte sich bevorzugt im Innenstadtbereich befinden und über eine gute ÖPNV-Anbindung verfügen (Erreichbarkeit Odeonsplatz mit U3/U6, U4/U5). Größe: ca. 6.000 8.000 m² (BGF) Mietbeginn: ab sofort spätestens ab 01.06.2019 Mietdauer: Aufteilung der Fläche: 5 Jahre plus Option 5 Jahre In den Flächen sollen 240 280 Büroarbeitsplätze (überwiegend Einzelbüros) untergebracht werden. Die Flächen sollten möglichst in Alleinnutzung oder zumindest zusammenhängend sein. Die genaue Aufteilung, Anzahl und Größe von Besprechungs-, Sozial- und weiteren Funktionsräumen sowie des Pfortenbereiches wird auf Seite 6ff. dargestellt. Besondere Ausstattung: - Anforderungen Funktionsräume siehe Seite 6 - Anforderungen IuK siehe Seite 7 - Sicherheitsanforderungen siehe Seite 8 - Weitere Anforderungen siehe Seite 8 Stellplätze: - ca. 35 Kfz-Stellplätze (davon mindestens zwei barrierefrei sowie möglichst zwei mit Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge) - ca. 40 Fahrrad-Stellplätze Adaptionsmaßnahmen: Noch festzulegende mieterspezifische Adaptionsmaßnahmen führt der Vermieter vor Mietbeginn zunächst auf eigene Rechnung durch. Der Mieter leistet einen entsprechenden Investitionszuschuss, der als Einmalsumme oder als gesondert ausgewiesener monatlicher Fixbetrag bis zum Ablauf der ersten Mietzeit zu zahlen ist. Energieeffizienz: Wir bitten um Angabe über den Energiestandard des Objekts. Bei Vorlage eines verbrauchsorientierten Energieausweises ist gegebenenfalls die Leerstandzeit mit anzugeben.

Es wird um schriftliche Einreichung der Mietangebote gebeten: Per E-Mail an: Christian.Fischer@Immobilien.Bayern.de oder alternativ an folgender Adresse: Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München, Wagmüllerstraße 20, 80538 München. Inhalt Ihres Angebots Angebote per Mail (PDF) mit max. 10 MB, getrennt nach Standorten keine Internet-Links Benennung konkreter Objekte, möglichst auch mit visueller Darstellung Flächenzusammenstellung Grundrisse insbesondere mit Darstellung der Zugangssituation Erläuterungen zur Realisierbarkeit der gestellten Anforderungen Angebot zu Mietpreis und Betriebskosten Energieausweis Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das Anmietangebot zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Ihre Unterlagen werden bis 17.09.2018 erbeten. Hinweise Die Option zur Umsatzsteuer ist nicht möglich Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet. Bei Maklerangeboten wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei Zustandekommen eines Mietvertrags keine Maklerprovision leistet. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet aufgrund dieses Mietgesuchs eine Anmietung durchzuführen. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das Anmietangebot zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden. Gemäß 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EEWärmeG wird die Immobilien Freistaat Bayern vorrangig Gebäude bzw. Gebäudeflächen für den Freistaat Bayern anmieten bzw. pachten, die bereits die Vorgaben der 3 Abs. 2 i.v.m. 5a, 6 EEWärmeG erfüllen, oder spätestens zum Zeitpunkt des beabsichtigten Nutzungsbeginns erfüllen werden. (vgl. beiliegenden Hinweisblatt) Ansprechpartner: Herr Josef Gregurek Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung München Wagmüllerstraße 20 80538 München Tel: (089) 2190 3746

Anzahl und Flächen Büroräume Flächengröße Anzahl 30-36 m² 8 Räume jeder Raum mit eigenem Vorzimmer von 18 m² 24 m² 31 Räume davon 4 mit eigenem Vorzimmer von 18 m² 18 m² 96 Räume 13 m² 120 Räume

Anforderungen Funktionsräume: Besprechungsräume: - 4 Besprechungsräume für mind. 20 Personen - 1 Besprechungsraum für bis zu 50 Personen wünschenswert (ggf. auch durch Zusammenlegung kleinerer Räume erweiterbar) - davon mind. 1 Besprechungsraum und 1 barrierefreies WC im EG bzw. in der Nähe zum Eingang Registratur/ Aktenlagerräume: - 4 Registratur-Räume, - davon 3 mit mind. 30 m² für je 3 Mitarbeiter und nahe Flächen, um möglichst ca. 3.400 lfd. Meter Sachakten (ca. 700 m²) unterzubringen (Rollregalanlage wäre wünschenswert). - 1 separate Fläche für einen Mitarbeiter und ca. 350 lfd. Meter Aktengut - gut erreichbar, trocken, möglichst mit Aufzug (teilweise Kellerräume für Akten möglich) Posteingangsstelle - 1 Raum mit ca. 30 m², der über die Tiefgarage oder barrierefrei zugänglich ist Telefonvermittlung - 1 Raum mit ca. 24 m² für 3-4 Arbeitsplätze Kopierräume: - 8 Kopierräume - natürliche oder mechanische Belüftung - LAN-Versorgung - ausreichend Lagerflächen für Druckmaterial Installationsraum IuK: - 1 Installationsraum IuK ca. 12 m² Multifunktionsräume: - 1 Multifunktionsraum (Ruhe-/ Liegeraum/Sanitätsraum/Mutter-Kind-Raum) Material- und sonstige Lagerräume - gut erreichbar, trocken, möglichst mit Aufzug (Kellerräume möglich) Teeküchen: - je nach Situierung der Büroräume mind. 1 je Stockwerk Sozialräume: - mind. 1 je Stockwerk, soweit nicht in Teeküchen Sitzgelegenheiten möglich Sanitärräume: - Duschen wünschenswert Putzräume: - mind. 1 je Stockwerk

Anforderungen IuK: IuK-und LAN- Verteilerraum (Anforderungen vorhanden oder nachrüstbar): Etagen-Netzverteiler (Anforderungen vorhanden oder nachrüstbar): LAN-Infrastruktur (Anforderungen vorhanden oder nachrüstbar): - exklusive Nutzung (keine gemeinsamen Bereiche mit anderen Mietern) - mind. für 6 Serverschränke (80 cm breit, 100 cm tief, volle Höhe) mit leichter Zugangsmöglichkeit vorne und hinten - ausreichende Klimatisierung - redundante Stromversorgung, pro Schrank mind. 5 kw - Löschanlage geeignet für elektronische Geräte - Zutrittssicherung - ohne wasserführende Leitungen - grundsätzlich trockenes Raumklima - Möglichkeit zur Sicherung von Fenstern und Anbringung eines Sonnenschutzes - Doppelboden, min. 10 kn/m² - Möglichkeit zur getrennten (redundanten) Hauszuführung durch Datenprovider mit getrennter Zuführung in IuK- und LAN- Verteilerraum im Gebäude - 1 Etagen-Verteiler je Etage in Abhängigkeit von Gebäudestruktur und Verkabelung - Einbaumöglichkeit für mind. 1 Netzwerkschrank (Standartbautiefe/halbe Bauhöhe) - abschließbar - ausreichend klimatisiert bzw. belüftbar - einheitliche Verkabelung über die gesamte Fläche (keine gemischte Verkabelung) - Verbindung Verteilerraum und Etagenverteilerräume (Steigschächte!): LWL (Klasse OM4) - Bei Nutzung nicht zusammenhängender Gebäudebereich muss eine Koppelung möglich sein. - Verbindung Etagenverteilerräume und Büroarbeitsplätze: Bevorzugt Kupfer für Gigabit-Betrieb (mind. Cat-5-Kabel) - max. Leitungslänge 100 m (falls Kupfer) - falls LWL-Verkabelung zwischen Verteilerräumen und Büroarbeitsplätze vorhanden: LWL (Klasse OM4) - alle Leitungsführungen dürfen für Unbefugte nicht zugänglich sein (Sabotageschutz!) - Notstromversorgung und USV mind. für Verteilerraum und Etagenverteilerräume

LAN-Ausstattung Büroräume (Anforderungen vorhanden oder nachrüstbar): LAN-Ausstattung Besprechungsräume (Anforderungen vorhanden oder nachrüstbar) Weitere LAN- Anschlüsse: Anschlussmöglichkeit für WLAN: - je AP mind. 3 LAN-Anschlüsse, für Vorzimmer zusätzlich 2 weitere LAN- Anschlüsse - ausreichend eigene Stromanschlussmöglichkeit für IT-Geräte - ausreichend LAN-Anschlüsse - WLAN-Anschlussmöglichkeit - Bodentank mit LAN-, Strom- und Medientechnik-Anschlüssen - für Zeiterfassung - für Videoüberwachung - für Inkassosystem etc. - in Vorzimmern - in Besprechungsräumen - in Fluren Sicherheitsanforderungen: Technik und Einrichtungen (Anforderungen vorhanden oder nachrüstbar): - Pforte ca. 15 m² - Videoüberwachung - VS-Verwahrgelass mit Alarmanlage, Aufschaltung auf Polizei oder 24-h-Pforte, entsprechende Türen Weitere Anforderungen: Stromversorgung: (vorhanden oder nachrüstbar) - Notstromversorgung - Unterbrechungsfreie Stromversorgung

Der Immobilien Freistaat Bayern ist Datenschutz ein wichtiges Anliegen. Nachfolgend möchten wir Sie über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Immobilien Freistaat Bayern gem. Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren. 1. Für die Datenerhebung verantwortlich ist: Immobilien Freistaat Bayern - Regionalvertretung München, Wagmüllerstraße 20, 80538 München Tel.: +49 (89) 2190-3700, Email: poststelle.m@immobilien.bayern.de Immobilien Freistaat Bayern - Zentrale, Lazarettstraße 67, 80636 München, Tel. +49 (89) 2190-3800, poststelle@immobilien.bayern.de 2. Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: Immobilien Freistaat Bayern - Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Schranne 3, 96049 Bamberg Tel. +49 (951) 301811-80, datenschutzbeauftragter@immobilien.bayern.de 3. Zwecke der Datenverarbeitung / Empfänger von Daten Die Immobilien Freistaat Bayern verarbeitet die erhobenen Daten zum Zwecke der Erfüllung und Pflege geschlossener Verträge (z. B. Mietverträge, Pachtverträge, Kaufverträge, Dienstleistungsverträge, Gestattungsverträge, Rechte an Grundstücken, Vergaben im Rahmen der Grundbesitzbewirtschaftung) sowie in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Immobilien- und Rechteverwaltung des Freistaates Bayern. Dies schließt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Vertragsanbahnungen und Ausschreibungen von Leistungen bei Vergaben, Ankaufs- und Anmietgesuchen sowie Verkaufs- und Vermietangeboten ein. Diese Daten werden an die grundbesitzbewirtschaftende bzw. nutzende Dienststelle übermittelt. Soweit im Rahmen der Verarbeitung notwendig, können Katasterauszüge oder Einsichten gem. 133 Abs. 2, 12 Grundbuchordnung erfolgen. Soweit sich die grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle zum Zwecke der Vertragserfüllung Servicedienstleistern, insbesondere bei der Heizkosten- und Warmwasserabrechnung oder Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten bedient, können diese Daten, soweit notwendig, an diese Auftragnehmer zweckgebunden übermittelt werden. Bei bestehenden Dienstwohnungsverhältnissen verarbeitet die Immobilien Freistaat Bayern im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben als Festsetzungsbehörde die personenbezogenen Daten und übermittelt in diesen Fällen soweit erforderlich die jeweils notwendigen Daten an die zuständige Bezügestelle des Landesamtes für Finanzen und die grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle sowie bei angemieteten Dienstwohnungen die Nutzerdaten an den jeweiligen Vermieter. Im Falle von notwendigen Übermittlungen von Daten bei Mieterhöhungsverlangen gem. 558a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder zu begründenden Festsetzungsbescheiden zur Dienstwohnungsvergütung können diese an Empfänger des Mieterhöhungsverlangens oder andere Bescheidadressaten der Festsetzungsbescheide übermittelt werden; für die Generierung von Vergleichsmieten können rein immobilienbezogene Lage- und Beschaffenheitsmerkmale bei der Einholung von Vergleichsobjekten verwendet werden. Die für Buchhaltungszwecke notwendigen Daten werden an Buchhaltungsdienstleister übermittelt. Die notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung werden an Buchhaltungsdienstleister, Kreditinstitute und die Staatsoberkasse Landshut übermittelt. Sollten Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, so werden ausstehende Zahlungen durch das zuständige Fiskalat am Landesamt für Finanzen gerichtlich geltend gemacht. Die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten werden dann dem zuständigen Fiskalat am Landesamt für Finanzen und etwaig damit beauftragte Rechtsanwälte übermittelt. Auf die Übermittlung von Daten an den Obersten Rechnungshof bzw. die Staatlichen Prüfungsämter im Rahmen einer Rechnungsprüfung oder an den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Aufsichtsbehörde wird hingewiesen. Die für die Durchführung des Jahresabschlusses notwendigen Daten werden an Wirtschaftsprüfungsdienstleister übermittelt. Zu vernichtende Datenträger können an Dienstleister zur Datenvernichtung übermittelt werden. Soweit für Liegenschaften im Rahmen eines Verwaltervertrages ein Dienstleister in Vertretung des Freistaats Bayern auch für Abschluss, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse beauftragt ist, werden die Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung erhoben und verarbeitet sowie, soweit erforderlich, an die Kommune im Rahmen der Abwicklung der Belegungsrechte übermittelt oder von der Kommune an den Vermieter übermittelt. Bei Jagdpacht- und Landpachtverträgen werden soweit erforderlich und zulässig Daten an die entsprechen zuständigen Behörden nach dem Bundesjagdgesetz bzw. dem Bayerischen Jagdgesetz sowie dem Landpachtverkehrsgesetz / Bayerisches Agrarstrukturgesetz übermittelt.

Soweit die personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme auch durch die staatlichen Rechenzentren sowie, soweit erforderlich, temporär im Rahmen der Wartung, Pflege, Aufbereitung und Fehlerbehebung der Daten durch Auftragsdatenverarbeiter. Eine Übermittlung an Empfänger in Drittländern findet nicht statt. Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ergeben sich, soweit nicht vorstehend genannt, aus Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und c DSGVO, Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.v.m. 3, 6 Abs. 2 Satz 1 Dienstwohnungsverordnung (DWV), Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.v.m. Art. 2 Gesetz über die Immobilien Freistaat Bayern, Art. 23 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.v.m. Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO, Art. 6 Abs. 1 BayDSG, Art. 6 Abs. 1 BayDSG i.v.m. Art. 95 BayHO, Art. 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayDSG, Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO i.v.m. 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB bzw. Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO i.v.m. 6 Abs. 2 DWV, Art. 39 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz, Art. 87 BayHO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Art. 75 BayHO. 4. Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie dies für den Verarbeitungszweck erforderlich ist oder nach haushaltsrechtlichen Vorschriften oder anderen Bestimmungen vorgeschrieben ist. In der Regel werden die Daten gem. Nr. 22 bis 26 der Verwaltungsvorschriften zu Art. 71 BayHO für mindestens drei Jahre nach Ende des konkreten Verarbeitungszwecks aufbewahrt, soweit sich nicht aus haushaltsrechtlichen, zivilrechtlichen, handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Rechtsgrundlagen wie anderen Verwaltungsvorschriften darüber hinausgehende Speicherfristen ergeben. Nicht mehr aufzubewahrende Unterlagen bei der Immobilien Freistaat Bayern werden nach Art. 6 Bayerisches Archivgesetz behandelt. 5. Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der DSGVO informieren: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie wie folgt erreichen: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) Wagmüllerstr. 18, 80538 München Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München Tel. 089/212672-0, Fax 089/212672-50 E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de, Internet: www.datenschutz-bayern.de 6. Sofern die Verarbeitung der Daten nicht auf Basis der in Nr. 3 genannten Zwecke sondern abweichend auf Basis einer gesondert erteilten Einwilligung erfolgt, können Sie diese jederzeit für die Zukunft wiederrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 7. Soweit zur Vertragserfüllung oder Angebotsabgabe sowie Vergabe der Leistung notwendig, sind Sie verpflichtet, die aus den vergaberechtlichen Vorschriften oder den zivilrechtlichen Mindestangaben für die Vertragserfüllung resultierenden Angaben zu machen, da ansonsten eine öffentliche Auftragsvergabe oder ein Vertragsschluss nicht möglich ist.