HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage



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HESSISCHER LANDTAG. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

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Transkript:

16. Wahlperiode Drucksache 16/6088 HESSISCHER LANDTAG 18. 12. 2006 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 27.09.2006 betreffend Kostenbeiträge der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten für Rundfunkempfang und anderes und Antwort des Ministers der Justiz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Auf welche Weise wird den Gefangenen in den hessischen Justizvollzugsanstalten der Empfang von Rundfunkprogrammen (Hörfunk, Fernsehen) ermöglicht (Kabel, Antenne, Satellit, DVB-T o.ä.) und welche Programme können hierüber jeweils empfangen werden (bitte einzeln für jede Vollzugsanstalt)? In den Justizvollzugsanstalten des Landes Hessen wird den Gefangenen der kostenpflichtige Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen über Kabel- oder Satellitenempfangsanlage bzw. über DVB-T mit eigenen Fernsehgeräten sowie ein kostenfreier Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen mit vollzugseigenen Geräten in den Freizeiträumen ermöglicht. Die Art der Empfangsmöglichkeit wie auch die Anzahl der zu empfangenden Fernsehprogramme in den einzelnen Vollzugsanstalten bitte ich den Anlagen 1 a und 1 b zu entnehmen. Frage 2. Welche Programme können jeweils kostenfrei empfangen werden? Alle Hörfunkprogramme, die mittels Geräteantenne empfangen werden können, der Hörfunkempfang über Hausrufanlagen sowie der Fernseh- und Hörfunkempfang in den Gemeinschafträumen können kostenfrei empfangen werden. Darüber hinaus ist der Empfang der Fernsehprogramme in den Justizvollzugsanstalten Frankfurt I, Rockenberg, Weiterstadt und Wiesbaden auch in den Hafträumen kostenfrei. In der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt wird jedoch von Gefangenen, die ein eigenes Elektrogerät, somit auch Fernseher betreiben, eine monatliche Stromkostenpauschale in Höhe von 3 erhoben, sofern sie nicht bedür ftig sind. Frage 3. In welchen Fällen werden die Angebote von Privatfirmen organisiert und welche Kostenbeiträge sind von den Gefangenen für den Rundfunkempfang jeweils monatlich zu entrichten? Das für Gefangene kostenpflichtige Angebot unterschiedlicher Fernsehprogramme wird durch privatrechtliche Nutzungsverträge mit privaten Betreiberfirmen gewährleistet. Die hierfür erhobenen Beträge werden von den Gefangenen durch Vermittlung der Justizvollzugsanstalt unmittelbar an die jeweiligen Betreiber entrichtet. Eingegangen am 18. Dezember 2006 Ausgegeben am 5. Januar 2007 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach 3240 65022 Wiesbaden

2 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/6088 Die in den einzelnen Anstalten erhobenen Kostenbeiträge der Gefangenen bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Justizvollzugsanstalt Privatrechtliche Nutzungsverträge Kostenbeiträge der Gefangenen Butzbach Privatfirma 13,50 Darmstadt Privatfirma 4,50 Dieburg Privatfirma 4,50 Frankfurt I Anstaltseigene Satellitenanlage 0,00 Frankfurt am Main III Privatfirma 10,00 Frankfurt am Main IV Privatfirma 10,00 Fulda Privatfirma 13,80 Gießen Privatfirma 8,93 Hünfeld Privatfirma 7,00 Kassel I Privatfirma 13,80 Kassel II Privatfirma 13,80 Kassel III Privatfirma 13,50 Limburg Privatfirma 13,50 Rockenberg Anstaltseigene Satellitenanlage 0,00 Schwalmstadt Privatfirma 9,19 Weiterstadt Anstaltseigene Satellitenanlage 0,00 Wiesbaden Anstaltseigene Satellitenanlage 0,00 Frage 4. Welche mit Strom betriebenen Geräte sind den Gefangenen in den einzelnen Vollzugsanstalten erlaubt, welche sind verboten (z.b. Radios, TV-Geräte, Videospiele, DVD-/CD-Player, Rasierapparate, Kochplatten, Tauchsieder, Lampen, Schreibmaschinen, PCs etc.)? Die Zulassung von Gegenständen, so auch elektrisch betriebener Geräte, richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes, insbesondere den 19, 69 und 70 StVollzG. In Anbetracht der Vielfalt der denkbaren Gegenstände kann es weder eine abschließende Positivliste von erlaubten Gegenständen noch eine abschließende Negativliste von unerlaubten Gegenständen geben. Für die allgemein üblichen oder überwiegend begehrten Gegenstände gelten für alle Justizvollzugsanstalten grundsätzlich einheitliche Regelungen. Welche Justizvollzugsanstalt allerdings welche Geräte mit vergleichbarer Nutzungsfunktion (z.b. Heißwasserkocher oder Tauschsieder) zulässt, ist nicht abschließend durch die Aufsichtsbehörde geregelt. Der Besitz von Radios und TV-Geräten ist erlaubt. Videospiele wie z.b. BrickBoy, GameCube und PlayStation I dürfen die Gefangenen in ihrem Besitz haben, während PlayStation II und vergleichbare Videospielkonsolen nicht zugelassen sind. DVD-/CD-Player und Rasierapparate sind zugelassen, während Kochplatten in den Justizvollzugsanstalten nicht zugelassen sind. Für die Justizvollzugsanstalt Kassel I besteht insoweit eine Ausnahmegenehmigung, da dort den Gefangenen keine Teeküchen zur Verfügung stehen. Lampen sind im Rahmen von Einzelfallentscheidungen z.b. als Schreibtischlampen für Schüler, Auszubildende pp. im Gewahrsam des Gefangenen erlaubt. Elektrische Schreibmaschinen ohne Disklettenlaufwerk sind erlaubt, während der Betrieb von PCs in den Hafträumen nicht gestattet ist. Die Justizvollzugsanstalten sind gehalten, Geräte für die Heißwasserzubereitung nur mit Abschaltautomatik zuzulassen. Hintergrund waren verschiedene Haftraumbrände im Jahre 2005, deren Entstehen eindeutig auf durchgebrannte Elektrogeräte (Tauchsieder) zurückzuführen waren. Die Wahl der Geräte bleibt den Justizvollzugsanstalten überlassen. Ursächlich hierfür ist die Stärke des Leitungsnetzes der jeweiligen Justizvollzugsanstalt. Da Tauchsieder in der Regel eine höhere Wattzahl als Heißwassergeräte haben, entscheidet die einzelne Justizvollzugsanstalt unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten, welches Gerät sie zur Heißwasserzubereitung zulässt. Aus diesen Gründen sind unterschiedliche Handhabungen der einzelnen Justizvollzugsanstalten denkbar. Frage 5. Für welche Leistungen werden in den einzelnen Vollzugsanstalten welche weiteren Kostenbeiträge von den Gefangenen erhoben (z.b. für das Waschen eigener Wäsche, Körperpflegemittel, besondere Verpflegung, Kostenbeteiligung bei Zahnersatz oder medizinischen Hilfsmitteln o.ä.)? Außer den gesetzlich geregelten Kostenerhebungen wie - Haftkostenbeitrag nach 50 Abs. 2 StVollzG, - Zuzahlungen für zahnärztliche Behandlungen, zahnprothetische Leistungen, Brillen (Kontaktlinsen), Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel nach 58 StVollzG,

Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/6088 3 - Ersatz von Aufwendungen bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Selbstverletzungen oder Verletzung eines anderen Gefa ngenen sowie sonstigen Schadensereignissen ( 93 Abs. 1 StVollzG) und - Kostenaufwand für Ausführungen aus wichtigem Anlass ( 35 Abs. 3 StVollzG) werden in den einzelnen Justizvollzugsanstalten für die nachfolgend aufgezählten Leistungen Kostenpauschalen oder Nutzungsentgelte erhoben: - Sicherheitsüberprüfung und Versiegelung von Elektrogeräten, - Entsorgung von Elektrogeräten, - Anfertigung von Passbildern, - Hygieneartikel, Friseurdienstleistungen, - Nutzungsgebühr für einen Kühlschrank im Haftraum, - Kostenbeteiligung der Gefangenen an Energiekosten für die Nutzung der zugelassenen privaten Elektrogeräte im Haftraum, - Kostenbeteiligung der Gefangenen an Wäscheleistungen. Frage 6. Welche Beträge stehen den Gefangenen, die nicht arbeiten, jeweils monatlich als Taschengeld zur Verfügung? Gefangene, die unverschuldet ohne Arbeit sind und auch sonst über keine eigenen Geldmittel verfügen, erhalten für jeden Arbeitstag des Monats ein Taschengeld in der derzeitigen Höhe von 1,48. Bei zugrunde gelegten durchschnittlich 20 Arbeitstagen verfügt ein Gefangener demnach über 29,60 Taschengeld pro Monat. Frage 7. Welche Beträge verbleiben einem Gefangenen, der arbeitet, monatlich zur freien Verfügung? Welche Beträge sind jeweils monatlich pfändungsfrei? Bei arbeitenden Gefangenen werden zunächst vom Monatsverdienst 3,25 v.h. als Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung einbehalten. Vom verbleibenden Betrag werden 3/7 als Hausgeld gutgeschrieben (pfändungsgeschützt) und 4/7 auf das Überbrückungsgeldkonto gebucht (pfändungsgeschützt). Ist das festgesetzte Überbrückungsgeld erreicht, wird dieser Betrag nicht als Überbrückungsgeld, sondern auf das Eigengeldkonto gebucht und unterliegt dort der Pfändung. Bei einem durchschnittlichen Tagesverdienst von 9,52 (für 2005) und zugrunde gelegten 20 Arbeitstagen erzielt ein Gefangener einen Bruttoarbeitsverdienst von 190,40. Nach Abzug des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung hätte er demnach 78,95 Hausgeld zur freien Verfügung und 105,26 auf dem Überbrückungsgeld- bzw. Eigengeldkonto. Frage 8. Welche Beträge werden jeweils als Haftkostenbeitrag oder als Zuführung zum Überbrückungsgeld gebucht? Arbeitende Gefangene im geschlossenen Vollzug zahlen keinen Haftkostenbeitrag. Diese werden nur im offenen Vollzug bei einem freien Beschäftigungsverhältnis erhoben. Bezüglich des Überbrückungsgeldes verweise ich auf die Antwort zu Frage 7. Frage 9. Wie viel Eigengeld darf ein Gefangener besitzen? Wieweit darf er hierüber verfügen, wenn sein Überbrückungsgeld bereits voll angespart ist bzw. noch nicht voll angespart ist? Es gibt keine Einschränkung bezüglich der Höhe des erlaubten Eigengeldes. Jedes Geld, das der Gefangene in die Anstalt einbringt oder durch Dritte zugesandt bekommt, ist als Eigengeld zu buchen. Soweit keine Pfändungen vorliegen, darf über das Geld frei verfügt werden, jedoch nur bezüglich Zahlungen nach außen, z.b. Überweisungen an Angehörige, Mitnahme in den Urlaub. Zur Befriedigung von Bedür fnissen innerhalb der Anstalt bedarf es der Genehmigung der Anstalt, z.b. Kauf eines Fernsehgerätes, Kauf von Kleidung etc. Dies gilt nur, soweit das Überbrückungsgeld bereits angespart ist oder zu erwarten ist, dass es bis zur voraussichtlichen Entlassung voll angespart wird. Sofern das festgesetzte Überbrückungsgeld voraussichtlich nicht erreicht wird, wird Eigengeld in Höhe des erforderlichen Differenzbetrages wie Überbrückungsgeld behandelt (Surrogat) und steht dem Gefangenen damit nicht zur freien Verfügung.

4 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/6088 Frage 10. Welche Kosten werden in den jeweiligen Anstalten für die tägliche Verpflegung eines Gefangenen angesetzt? Für das Jahr 2005 wurde für die Justizvollzugsanstalten des Landes Hessen ein durchschnittlicher Verpflegungssatz von 2,26 pro Tag und Gefangenen errechnet. Wiesbaden, 5. Dezember 2006 Jürgen Banzer Die Anlagen können in der Bibliothek des Hessischen Landtags eingesehen oder im Internet im Dokumente narchiv (www.hessischer-landtag.de) abgerufen werden.

Anlage 1 a Justizvollzugsanstalt Butzbach Rundfunk: Ausstrahlung eines ausgewählten Senders über die Hausrufanlage (vorzugsweise Radio FFH oder HR1 in deutscher Sprache), Empfang aller freien Radiosender über eigene Radiogeräte Fernsehen: Privatrechtlicher Nutzungsvertrag mit Betreiberfirma SAT-Anlage Programme: 1 ARD 25 SAT 1 2 ZDF 26 RTL 3 RTL 2 27 PRO 7 4 DSF 28 EUROSPORT 5 HRTV 1 29 CNN 6 MDR 30 TVE spanisch 7 N-TV 31 SWF 8 RTM Maroc 32 VIVA 9 VOX 33 Phönix 10 Das Vierte 34 SRTL 11 MTV 1 35 HR 12 ATV 36 N 3 13 BR 3 37 WDR 14 AL Fazeena 38 Tele 5 15 Irib 39 3 SAT 16 Kanal Algerie 40 ARTE 17 TVP Polonia 41 TRT 18 Andalusie span. 42 RTV Montenegro 19 Euro D 43 RTS 20 N 24 44 Rai due 21 RTK 45 TV Romania 22 Terranove 46 ERT Sat griech. 23 Kabel 1 48 RTR russisch 24 Bayern Alpha

Justizvollzugsanstalt Darmstadt Rundfunk und Fernsehen: Über Kabelnetz Programme: 1 ZDF 21 BBC World 20-8 h 2 Hessen fernsehen 22 NICK 8-20 h 3 ARD 23 VIVA 4 Kinderkanal 6-21 h 24 WDR 5 Tele 5 21-6 h 25 MTV CENTRAL 6 Sat 1 26 Kabel eins 7 RTL 27 CNN Intern. (engl.) 8 ProSieben 28 MDR Fernsehen 9 3sat 29 Super RTL 10 RTL Shop 3-14 h 30 9Live 11 ARTE 14-3 h 31 DAS VIERTE 12 Phoenix 32 RMTV 11-3 h 13 N 3 33 EuroNews 3-11 h 14 RTL 2 35 Home Shopping Europe 15 N 24 36 QVC 16 n-tv 37 SÜDWest-Rheinland-Pfalz 17 VOX 38 Bayern 3 18 EUROSPORT 39 iesy infokanal 1 19 DSF 40 iesy infokanal 2 20 TV5MONDE Europe (franz.)

Justizvollzugsanstalt Dieburg Rundfunk und Fernsehen: Über Kabelnetz Programme: 1 ZDF 20 TV5MONDE Europe (franz.) 2 Hessen fernsehen 21 BBC World 20-8 h 3 ARD 22 NICK 8-20 h 4 Kinderkanal 6-21 h 23 VIVA 5 Tele 5 21-6 h 24 WDR 6 Sat 1 25 MTV CENTRAL 7 RTL 26 Kabel eins 8 ProSieben 27 CNN Intern. (engl.) 9 3sat 28 MDR Fernsehen 10 RTL Shop 3-14 h 29 Super RTL 11 ARTE 14-3 h 30 9Live 12 Phoenix 31 DAS VIERTE 13 N 3 32 RMTV 11-3 h 14 RTL 2 33 EuroNews 3-11 h 15 N 24 34 Bloomberg TV 16 n-tv 35 Home Shopping Europe 17 VOX 36 QVC 18 EUROSPORT 37 SÜDWest-Rheinland-Pfalz 19 DSF 38 Bayern 3

Justizvollzugsanstalt Frankfurt I a. Hauptanstalt: DVB-T 1 ARD 2 ZDF 3 HR 3 4 VOX 5 Kabel 1 6 SAT 1 7 Pro 7 8 RTL 2 9 EURO Sport b. Zweiganstalt Höchst: Sat-Anlage 1 ARD 17 VOX 2 ZDF 18 Kabel 1 3 HR 3 19 Mdr Fernsehen 4 SAT 1 20 3sat 5 RTL 21 TV Polonia 6 Bayern 3 22 TV 5 7 SWR 3 BW 23 TRT 8 Arte 24 TVE 9 Eurosport 25 RAI UNO 10 DSF 26 Fto international 11 Pro 7 27 ORT 1 12 West 3 28 RTV Alsat 13 MTV 29 RTS-Sat 14 RTL 2 30 BBC 15 Super RTL 31 RTM Maroc 16 VIVA 1

c. Einrichtung für Abschiebungshaft Offenbach: Sat-Anlage 1 ARD 2 ZDF 3 SAT 1 4 Pro 7 5 TV 5 Monde Europe 6 VIVA 7 EURO Sport

Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III: Rundfunk: Fernsehen: Kostenpflichtiger Empfang über Sat-Anlage mit eigenen Rundfunkgeräten. Gefangenen, die ein Radiogerät besitzen und keinen Mietvertrag mit der Betreiberfirma abgeschlossen haben, ist der Empfang von Hörfunkprogrammen über die Geräteantenne im Haftraum möglich. Gefangenen, die kein Radiogerät besitzen, wird auf Antrag ein anstalteigenes Radiogerät ausgehändigt, mit denen der Empfang von Hörfunkprogrammen über die Geräteantenne möglich ist. Kostenpflichtige Sat-Anlage mit eigenem Gerät sowie kostenfreier Fernseh- und Hörfunkempfang mit vollzugseigenen Geräten während der Freizeit in den Gemeinschaftsräumen. 1 ARD 17 VOX 2 ZDF 18 Kabel 1 3 SAT 1 19 MDR 4 RTL 20 3sat 5 Hessen fernsehen 21 TV Polonia (poln.) 6 BR 3 22 TV 5 (franz.) 7 SW BW 23 TRT (türk.) 8 ARTE 24 TVE (spanisch) 9 Eurosport 25 Rai 1 (ital.) 10 DSF 26 Rtp international (port.) 11 Pro Sieben 27 ORT 1 (russ.) 12 MTV 28 RTV Alsat (alban.) 13 RTL 2 29 RTS-sat (serb.) 14 West 3 30 BBC (engl.) 15 Super RTL 31 RTM Maroc (arab.) 16 VIVA

Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main IV: Rundfunk: Über Kabelnetz. Auf Antrag werden den Gefangenen Hörfunkgeräte (anstaltseigene Radiogeräte) kostenlos während ihrer hiesigen Verweildauer zur Verfügung gestellt; der Empfang ist gebührenfrei. Fernsehen: In den Freizeiträumen der jeweiligen Stationen wird der Fernsehempfang kostenfrei über Kabel angeboten, die Hafträume selbst sind allesamt mit kostenpflichtigem Kabelanschluss versehen, in denen der Empfang mit privateigenen Fernsehern möglich ist. Sender (in den Hafträumen): Sender (in den Freizeiträumen): 1 ARD 1 ARD 2 ZDF 2 ZDF 3 HR 3 3 HR 3 4 SAT 1 4 SAT 1 5 RTL 5 RTL 6 ARTE 6 Arte 7 RTL 2 7 RTL 2 8 Infokanal (optional) 9 Bayern 3 10 SW 3 BW 11 Eurosport 12 DSF 13 Pro Sieben 14 MTV Central 15 West 3 16 Super RTL 17 VIVA 1 18 VOX 19 Kabel 1 20 MDR Fernsehen 21 3sat 22 Deutsche Welle TV 23 RAI UNO (ital.) 24 ORT 1 (russ.) 25 RTS-Sat (serb.)

Justizvollzugsanstalt Fulda: Rundfunk: Fernsehen: Rundfunkprogramme können von Gefangenen mittels eigener Radiogeräte empfangen werden. Kostenpflichtig über Sat-Anlage in den Hafträumen. 1 ARD 16 VOX 2 ZDF 17 N-TV 3 RTL 2 18 Rai uno 4 DSF 19 SWR 5 Kabel 1 20 Alshargiye Irakisch. 6 Super RTL 21 TVN 7 SAT 1 22 TVE 8 RTL 23 TRT Int. 9 PRO 7 24 MTV 1 10 EUROSPORT 25 VIVA 1 11 Tele 5 26 Arte 12 HR 27 CNN 13 MDR 28 NDR 14 Al Masriyeh Ägypten 29 WDR 15 3 SAT 30 BR 3

Justizvollzugsanstalt Gießen:. Rundfunk: 3 Hörfunkprogramme (HR 3, HR 4, FFH) über die Haftraumrufanlage (Antenne) empfangen werden. Des Weiteren können Hörfunkprogramme (alle Programme, die im Raum Gießen zu empfangen sind) über eigene Hörfunkgeräte empfangen werden Fernsehen: Über Sat-Anlage. 1 ARD 2 ZDF 3 RTL 4 RTL 2 5 SAT 1 6 VOX 7 Kabel 1 8 PRO 7 9 HR 3 10 Euro-Sport 11 DSF 12 VIVA 13 MTV 14 Tve 15 N 24 16 CNN

Justizvollzugsanstalt Hünfeld: Rundfunk: Fernsehen: Hörfunk steht terrestrisch frei zur Verfügung. Über Sat-Anlage. Die Programmauswahl wurde von der hiesigen IVdG abgestimmt. 1 ARD 13 RTL 2 2 ZDF 14 TVC INTERN. (span.) 3 3 SAT 15 TVE Intern. (span.) 4 RTL 16 TV 5 Europe (franz.) 5 VOX 17 BBC world (engl.) 6 SAT 1 18 BVN-TV (niederländ.) 7 KABEL 1 19 Rai uno (ital.) 8 EUROSPORT 20 TRT Intern. (türk.) 9 DSF 21 TV Polonia (poln.) 10 PRO 7 22 TV 7 Tunis (arabisch) 11 MTV 23 RTR Planeta (russ.) 12 N 24

Justizvollzugsanstalt Kassel I: Rundfunk: Fernsehen: Ein privates Radio wird jedem Inhaftieren nach der Maßgabe des 70 StVollzG gestattet. Des Weiteren ist ein Radio fest im Haftraum installiert, hierüber können 3 Kanäle eingestellt werden. Zurzeit werden die Sender HR 4, Sky-Radio und FFH übertragen. Nach der Abschaltung der terrestrischen Ausstrahlung von Fernsehprogrammen seit dem 29.05.2006 in Hessen kann in der hiesigen Justizvollzugsanstalt das Fernsehprogramm nur noch über die gebührenpflichtige Satellitenanlage empfangen werden. Den Inhaftierten, die nicht über ein eigenes Fernsehgerät verfügen wird ein Mindestmaß an Fernsehempfang in den Freizeiträumen ermöglicht. 1 ARD 24 Syrien TV 2 ZDF 25 Euro D 3 RTL 2 26 9 Live 4 Das Vierte 27 VIVA 5 DSF 28 Euro Sport 6 Kabel 1 29 Phönix 7 WDR 3 30 TVN pol. 8 Nord 3 31 N 24 9 RBB 32 Kral 10 Vox 33 ATV Avrupa 11 Arte 34 RTR russ. 12 MTV 35 Rai uno 13 RTL 36 Dubai TV 14 SAT 1 37 RTM Maroc 15 Pro 7 38 BVN holl. 16 Hessen 3 39 3 Sat 17 SWR 3 40 BH TV 1 18 MDR 3 41 Show 19 Tele 5 42 TVE 20 Bayern 3 43 XXP 21 Eins Plus 44 RTK alba 22 Super RTL 45 BBC world 23 RTS 46 Terranova

Justizvollzugsanstalt Kassel II: Rundfunk: Fernsehen: Gefangenen mit ihren eigenen Radiogeräten über Antenne. Gefangene, die kein eigenes Gerät besitzen, erhalten leihweise ein Anstaltsgerät. Über Kabelnetz. Gefangene ohne eigens TV-Gerät können während der Aufschlusszeiten die in den Gruppenräumen vorhandenen Fernsehgeräte nutzen. 1 Viva 20 RTL 2 2 Eurosport 21 Das Vierte 3 Phönix 22 DSF 4 TVN poln. 23 Kabel 1 5 N 24 24 WDR 3 6 Kral 25 Nord 3 7 ATV Avrupa 26 RBB 8 RTR russ. 27 VOX 9 RAI uno 28 Arte 10 Dubai TV 29 MTV 11 RTM Maroc 30 RTL 12 BVN holl. 31 SAT 1 13 3 Sat 32 Pro 7 14 BH TV 1 33 Hessen 3 15 Show 34 SWR 3 16 TVE 35 MDR 17 XXP 36 Tele 5 18 ARD 37 Bayern 3 19 ZDF

Justizvollzugsanstalt Kassel III: Rundfunk: Fernsehen: Hörfunk ist über eine Hausfunkanlage möglich. Radiosender können drei empfangen werden, wobei die Sender FFH, HR 3 und HR 4 voreingestellt sind. Durch Sat-Anlage. a. Hauptanstalt: b. Frauenvollzug Kaufungen: 1 RTL 1 RTL 2 Tele 5 2 PRO 7 3 MTV POP 2 3 EUROSPORT 4 Sat 1 4 CNN 5 VOX 5 TVE spanisch 6 RTL 2 6 SWF 7 Kabel 1 7 VIVA 8 Super RTL 8 Phönix 9 ARTE 9 SRTL 10 3 sat 10 HR 11 DSF 11 N 3 12 Bayern 12 WDR 13 MTV 13 Tele 5 14 Pro 7 14 3 SAT 15 VIVA 15 ARTE 16 MDR 16 TRT 17 Euro Sport 17 RTV Montenegro 18 ARD 18 RTS 19 RTR russ. 19 Rai due 20 BBC 20 TV Romania 21 TVN poln. 21 ERT Sat griech. 22 ZDF 22 Kurdistan TV 23 HR 3 23 RTR russisch 24 ARD

Justizvollzugsanstalt Limburg : Rundfunk: Fernsehen: Der Empfang der üblichen Hörfunkprogramme ist durch die Aushändigung von Radiogeräten an jeden Gefangenen gewährleistet. Durch Sat-Anlage. Gefangene, die keinen Nutzungsvertrag mit der Privatfirma abschließen wollen, können eingeschränkt Fernsehprogramme über eine genehmigte Zimmerantenne empfangen. 1 Viva 1 13 ARD 2 CNN 14 ZDF 3 HR 3 15 RTL 2 4 VOX 16 DSF 5 MTV 1 17 Kabel 1 6 WDR 18 S-RTL 7 TRT 19 SAT 1 8 TV Polonia 20 RTL 9 RTR 21 Pro 7 10 Kurd Sat 22 Eurosport 11 N-TV 23 Bayern 3 12 TVE 24 N 24

Justizvollzugsanstalt Rockenberg: Rundfunk: Fernsehen: Die Gefangenen können alle Hörfunkprogramme, die über UKW-Empfang möglich sind, empfangen. Durch Sat-Anlage. 1 ARD 2 ZDF 3 Kabel 1 4 Arte 5 N 24 6 MTV 7 Eurosport 8 PRO 7 9 Sat 1 10 RTL 11 HR

Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt: Rundfunk: Fernsehen: Hörfunk (Antenne) kann über die hauseigene Rundfunkanlage in allen Haft- und Freizeiträumen empfangen werden ( HR 1, HR 4 und Harmonie FM). Die Zulassung eigener Radiogeräte kann beantragt werden. Durch Sat-Anlage. 1 ARD 19 Euro S (türk.) 2 ZDF 20 Videokanal 3 HR 3 21 Rai uno (ital.) 4 Pro 7 22 Tele 5 5 Kabel 1 23 MTV 6 Sat 1 24 N 24 7 RTL 25 BR 3 8 DSF 26 3 sat 9 RTL 2 27 Arte 10 Super RTL 28 TVE (span.) 11 9 Life 29 Al-Bahdadi (arabisch) 12 NDR 30 CNN (engl.) 13 BK TV (arabisch) 31 TV 5 (franz.) 14 WDR 32 Das Vierte 15 VOX 33 ORT (russ.) 16 VIVA 34 Sow-TV (türk.) 17 Eurosport 35 Kral (türk.) 18 ATV (türk.)

Justizvollzugsanstalt Weiterstadt: Rundfunk: Fernsehen: Über ihre privaten Radios oder über ausgegebene Leihradios der Justizvollzugsanstalt. Neuzugänge, welche in den Unterkunftsbereichen Z/A oder A-Haus untergebracht werden, über die im Haftraum installierte Rufanlage. Privaten Fernseher als auch Gemeinschaftsfernseher in den Freizeiträumen oder Leihgeräte. Der Fernsehempfang wird mittels Satellit gewährleiste 1 ARD 2 ZDF 3 HR 3 4 SWF 3 5 Bayern 3 6 N 24 7 3 SAT 8 RTL 9 Sat 1 10 Pro Sieben 11 RTL 2 12 VOX 13 Kabel 1 14 Eurosport 15 DSF 16 VIVA 17 Super RTL 18 BBC (engl.) 19 TV Pol (poln.) 20 TRT (türk.) 21 TV 5 (franz.) 22 Rai uno (ital.) 23 TVE (span.) 24 Dubai (arab.)

Justizvollzugsanstalt Wiesbaden: Rundfunk: Fernsehen: Hörfunkempfangs über die Gesamtanlage der Anstalt. Diese wird jedoch zum 01.11.2006 abgeschaltet da die Gefangenen im Besitz eines Einzelgerätes sind und sowohl beim TV- als auch Hörfunkempfang in Sammellisten an die GEZ zwecks Niederschlagung der Gebühren gemeldet werden. Sat-Anlage. 1 ARD 26 SWR BW 2 ZDF 27 QVC 3 SAT 1 28 CNN 4 RTL 29 d-max 5 RTL 2 30 Phönix 6 Tele 5 31 BR 7 Pro 7 32 Astra live 8 VOX 33 BR-Alpha 9 Kabel 1 34 TV 5 monte 10 DSF 35 1.2.3.TV.Live 11 Nick 36 V-TV 12 Super RTL 37 1Live 13 MTV 38 Arte franz. 14 Viva 39 Bloomberg 15 MDR 40 Duna 16 HR 41 RBB 17 3Sat 42 H.O.T. 18 9Live 43 Hrt. 19 Kika 44 Rbb-Berlin 20 Viva plus 45 1 Festival 21 NDR 46 1 Plus 22 Das Vierte 47 ZDF Info 23 WDR 48 Liberty 24 Euro Sport 49 UNXY 25 SWR RP

Anlage 1b Fernsehprogramm Justizvollzugsanstalt Butzbach Darmstadt Dieburg Frankfurt I ZwA Höchst Einrichtung für Abschiebungshaft Offenbach Frankfurt III Frankfurt IV Fulda Gießen Hünfeld Kassel I Kassel II Kassel III Sachgebiet Frauen Kaufungen Limburg Rockenberg Schwalmstadt Weiterstadt Wiesbaden 1 AL-BAHDADI (ARAB.) X 2 AL FAZEENA X 3 AL MASRIYEH ÄGYPTEN X 4 ALSHARGIYE IRAK X 5 ANDALUSIE X 6 ARD X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 7 ARTE X X X X X X X X X X X X 8 ARTE (FRANZ.) X 9 ATV AVRUPA X X 10 ATV (TÜRK.) X X 11 ASTRA LIVE X 12 BBC WORLD X X X X X X X X 13 BH TV 1 X X 14 BK-TV (ARAB.) X 15 BLOOMBERG TV X X X 16 BR-ALPHA X X 17 BR 3 X X X X X X X X X X X X X 18 BVN-TV (NIEDERL.) X X X 18 CNN X X X X X X X X 20 DAS VIERTE X X X X X X X 21 DEUTSCHE WELLE TV X 22 D-MAX X 23 DSF X X X X X X X X X X X X X X X X 24 DUBAI TV X X X 25 DUNA X 26 EINS PLUS X

Fernsehprogramm Justizvollzugsanstalt Butzbach Darmstadt Dieburg Frankfurt I ZwA Höchst Einrichtung für Abschiebungshaft Offenbach Frankfurt III Frankfurt IV Fulda Gießen Hünfeld Kassel I Kassel II Kassel III Sachgebiet Frauen Kaufungen Limburg Rockenberg Schwalmstadt Weiterstadt Wiesbaden 27 ERT SAT GRIECH: X 28 EURO D X X X 29 EURO NEWS X X 30 EURO SPORT X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 31 EURO S (TÜRK.) X 32 FTO INTERNATIONAL X 33 H.O.T. X X X 34 HR 3 X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 35 HRT. X 36 HR TV 1 X X 37 IESY INFOKANAL 1 X 38 IESY INFOKANAL 2 X 39 INFOKANAL (OPTIONAL) X 40 IRIB X 41 KABEL 1 X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 42 KANAL ALGERIE X 43 KIKA X X 44 KRAL (TÜRK.) X X X 45 KURDISTAN TV X X 46 LIBERTY X 47 MDR X X X X X X X X X X X 48 MTV 1 X X X X X X X X X X X X X X X X 49 N 24 X X X X X X X X X 50 NICK X X X 51 NR 3 X X X X X X X X 52 N -TV X X X X X X 53 ORT (RUSS.) X X X X 54 PHÖNIX X X X X X X

55 PRO 7 X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Fernsehprogramm Justizvollzugsanstalt Butzbach Darmstadt Dieburg Frankfurt I ZwA Höchst Einrichtung für Abschiebungshaft Offenbach Frankfurt III Frankfurt IV Fulda Gießen Hünfeld Kassel I Kassel II Kassel III Sachgebiet Frauen Kaufungen Limburg Rockenberg Schwalmstadt Weiterstadt Wiesbaden 56 QVC X X X X 57 RAI UNO X X X X X X X X X 58 RAI DUE X X 59 RBB X X X 60 RBB-BERLIN X 61 RM TV X X 62 RTK (ALBAN.) X X 63 RTL X X X X X X X X X X X X X X X X X X 64 RTL 2 X X X X X X X X X X X X X X X X X X 65 RTL SHOP X X 66 RTM MAROC X X X X X 67 RTP INTERNATIONAL (PORT.) X 68 RTR (RUSSISCH) X X X 69 RTR PLANETA (RUSS.) X X X 70 RTS X X X 71 RTS-SAT (SERB.) X X X 72 RTV ALSAT (ALBAN.) X X 73 RTV MONTENEGRO X 74 SAT 1 X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 75 SHOW-TV (TÜRK.) X X X 76 SONNENKLAR TV 77 SRTL X 78 SUPER RTL X X X X X X X X X X X X X 79 SWF X 80 SWR 3 X X X X X X X X X X X X 81 SYRIEN TV X 82 TELE 5 X X X X X X X X X

83 TERRANOVA X X 84 TV 5 (FRANZ.) X X X X X X X X X X Fernsehprogramm Justizvollzugsanstalt Butzbach Darmstadt Dieburg Frankfurt I ZwA Höchst Einrichtung für Abschiebungshaft Offenbach Frankfurt III Frankfurt IV Fulda Gießen Hünfeld Kassel I Kassel II Kassel III Sachgebiet Frauen Kaufungen Limburg Rockenberg Schwalmstadt Weiterstadt Wiesbaden 85 TV-7 TUNIS X 86 TVC INTERNATIONAL (SPAN.) X X 87 TVE (SPANISCH) X X X X X X X X X X 88 TVN (POLN.) X X X 89 TRT (TÜRK:) X X X X X X X 90 TVP POLONIA X X X X X X X 91 TV ROMANIA X 92 UNXY X 93 VIDEOKANAL X X 94 VIVA X X X X X X X X X X X X X X X 95 VIVA PLUS X 96 V-TV X 97 VOX X X X X X X X X X X X X X X X X X X 98 WDR 3 X X X X X X X X X X X 99 XXP X X X 100 ZDF X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 101 ZDF INFO X 102 1 FESTIVAL X 103 1LIVE X 104 9LIVE X X X X X X X 105 1PLUS X 106 3SAT X X X X X X X X X X X X X X X 107 1.2.3.TV.LIVE X

Anlage 2 Kosten- und Nutzungspauschalen JVA Sicherheitsüberprüfung Elektrogeräte Butzbach Siehe * Darmstadt Siehe * Dieburg Siehe * Entsorgung von Elektrogeräten 5,00 / pro Gerät Anfertigung von Passbildern 3,40 pro Satz 5,11 pro Satz Gebühren Kabelfernsehen 13,50 Der Hygienebedarf ist zu 100 % durch den Gefangenen zu tragen. Bericht vom 29.09.2006 4,50 2,05 Frankfurt I + Siehe * Haarschnitt: 3,85 Bartschnitt: 0,89 Sowohl für die Friseurarbeiten als auch für die Inanspruchnahme von Hygieneartikel wird keine Liquiditätsprüfung vorgenommen. Die Kosten werden hierfür aus Haushaltsmittel bestritten Frankfurt III 10,00 Nicht berichtet. Frankfurt IV Nicht berichtet. Bei Zugang wird der Grundbedarf an Fulda 13,00 Hygieneartikel und Mitteln zur Körperpflege Nutzungsgebühr Kühlschrank im Haftraum 5,00 wird geprüft Hygieneartikel, Friseurdienstleistungen Energiekosten Kostenbeteiligung Wäscheleistun g wird geprüft

kostenlos zur Verfügung gestellt. Gießen Nicht berichtet. JVA Sicherheitsüberprüfung Elektrogeräte Entsorgung von Elektrogeräten Anfertigung von Passbildern Gebühren Kabelfernsehen Nutzungsgebühr Kühlschrank im Haftraum Hygieneartikel, Friseurdienstleistungen Energiekosten Kostenbeteiligung Wäscheleistun g Hünfeld 7,00 Nicht berichtet. Kassel I 13,80 Wie Fulda. Kassel II 13,80 Wie Fulda. Kassel III 13,90 Wie Fulda. Limburg Nicht berichtet. Rockenberg Nicht berichtet. Schwalmstad t 9,19 Wie Fulda. Weiterstadt Siehe * 3,30 Grundsätzlich werden mittellose Gefangene nicht belastet. Wiesbaden Nicht berichtet. wird geprüft 3,00 2,00 + nur ZwA Höchst

Sicherheitsüberprüfung Elektrogeräte * * JVA Butzbach: Nach Preistabelle des Elektrofachhandels TV m. Fernbedienung Fernbedienung HIFI-Gerät (inclusive Befestigung der Lautssprecher) Playstation elektr. Schreibmaschine 16,50 22,50 6,00 42,00 21,00 21,00 * JVA Darmstadt: Flachbildschirm 10,-- TV-Gerät 6,-- Radio / Radiorecorder 6,-- Eingeb. Mikrofon / Mikrobuchse 5,-- Aufschraubbarer Griff 3,-- Fernbedienung allg. 3,-- Fernbedienung Stillegung der Videotexttaste 6,-- Playstation I 6,-- Walkman / CD-Player 4,-- Elektr. Schreibmaschine 6,--

* JVA Dieburg TV-Gerät 12,-- Radio / DVD/ Spielekonsole 10,-- Fernbedienung allg. 7,-- * JVA Frankfurt am Main I ZwA Höchst: Versiegelung von Geräten wie z.b. Fernseher, Playstation usw. pro Gerät: 10,00 Sollte der Gefangene aus Gründen der Mittellosigkeit diese nicht aufbringen können, werden die genannten Maßnahen nicht durchgeführt * JVA Weiterstadt: Aufwandspauschale für die Öffnung, Kontrolle und Versiegelung von Radio- und TV-Geräten. Für Fernbedienungen und Elektrokleingeräte 13,00 5,00

Zu Gebühren Kabelfernsehen/Satellitenanlage: Grundlage für die Kostenpauschalen sind privatrechtliche Nutzungsverträge zwischen Kabelnetzbetreiber/Satellitenanlagebetreiber und Gefangenen; keine vollzugliche Leistung. Die Kosten werden ungeachtet des Beginns und Endes des Vertragsverhältnisses berechnet. Die Fernsehgeräte in den Gruppenräumen der Stationen stehen den Gefangenen jedoch kostenfrei zur Verfügung.