Anmeldung (je Fahrzeug eine Anmeldung) Zum 7. NVG Kipper- und Baumaschinentreffen in Wesel - Bislich, am 26.05.2018 Anmeldeschluss: 06.05.2018 Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Telefax: Ich / Wir nehme (n) mit Person (en) teil, und bin/ sind an folgenden Tagen anwesend: (zutreffendes bitte ankreuzen) Ich reise am Freitag, 25.05.2018 an Ich reise am Samstag, 26.05.2018 an Ich / Wir komme (n) mit folgenden Fahrzeug (en) an: (zutreffendes bitte ankreuzen) Baumaschine: Hersteller/Art /Typ /Baujahr: LKW: Hersteller/Art /Typ /Baujahr: Begleitfahrzeug: ja nein Tieflader: ja nein bitte ankreuzen!!!!! Achtung: Diese Anmeldung kann nur berücksichtigt werden, wenn die vom Teilnehmer unterschriebene Haftungsausschlußerklärung dem Veranstalter, spätestens bei der Ankunft am Veranstaltungsort, ausgehändigt werden. Ort, Datum Unterschrift
Haftungsausschlußserklärung für das Lkw- und Baumaschinentreffen Wesel, Bislich am 26.05.2018 Das Team Hoffmann bzw. die NVG übernimmt anlässlich der Veranstaltung vom 26.05.2018 auf dem gesamten Gelände der Kiesgrube Holemanns gegenüber den Teilnehmern (Fahrer; Beifahrer, Begleiter, Kfz - Eigentümer, Halter, Helfer und Gästen) keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder durch die von ihnen benutzen Fahrzeugen und Maschinen verursachten Schäden. Sollte ein Teilnehmer zu der Veranstaltung Familienangehörige oder Gäste mitbringen, so stellt er hiermit das Team Hoffmann / NVG von allen etwaigen Schadenersatzansprüchen der genannten Personen frei. Das Team Hoffmann / NVG wird von den Teilnehmern von der Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit der Veranstaltung hiermit unwiderruflich entbunden. Es ist also nicht die Aufgabe des Veranstalters, sämtliche Sicherungsmaßnahmen, für die Teilnehmer bzw. deren Begleiter und des Weiteren Personenkreises, zu ergreifen. Es ist vielmehr Aufgabe eines jeden Teilnehmers, Maßnahmen zur Verkehrssicherung bezüglich seiner Person, seiner Begleiter und der von ihm verwendeten Fahrzeuge und Maschinen selbst zu treffen. Etwaige vom Veranstalter vorgesehene Sicherungsmaßnahmen (z. B. Einsatz von Ordnern oder das Anbringen von Absperrungen) entpflichten den Teilnehmer nicht, eigene und gegebenenfalls auch darüberhinausgehende Verkehrssicherungsmaßnahmen zu treffen. Es gilt also das Prinzip der umfassenden Eigenverantwortlichkeit. Die Teilnehmer verzichten durch die Abgabe und Nennung oder Anmeldung für sich und die ihnen gegenüber unterhaltspflichtigen und unterhaltsberechtigten Personen für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Schaden. Die Teilnehmer verzichten auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen das Team Hoffmann / NVG, sowie andere Personen, die mit der Organisation bzw. der Betreuung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Die Teilnehmer müssen über 18 Jahre alt sein und einen rechtsgültigen Führerschein der erforderlichen Klasse für ihr Fahrzeug besitzen. Eine Ausnahme hiervon gilt für jugendliche NVG- Mitglieder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Diese sind, obwohl nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, unter bestimmten Auflagen dazu berechtigt, innerhalb des Geländes ein Fahrzeug zu führen. Die Fahrzeuge haben in allen Punkten der StVZO zu entsprechen und müssen für den Straßenverkehr zuglassen und versichert sein. Der Betrieb von Geländefahrzeugen (z. B Off- Road- und Truck- Trial- Fahrzeuge, Crossmotorräder, Quads, etc.) während der Veranstaltung wird hiermit ausdrücklich untersagt. Die Abgabe der Nennung oder Anmeldung ist verbindlich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist. Der Teilnehmer verzichtet hiermit auf jedweden Schadenersatzanspruch. (Unterschrift Teilnehmer) (Ort, Datum) (Name und Postanschrift des Teilnehmers in Druckbuchstaben )
Spielplatz- Informationen Wichtige Regeln für sorgenfreies Spielen: Um den regulären Betrieb der Kiesgrube nicht mehr wie nötig zu stören, bitten wir, am Freitag, 25.05.2018, nicht vor 15:00 Uhr einzutreffen. Die Teilnehmer sind angehalten, sich rücksichtsvoll zu verhalten und die Grube in ordentlichem Zustand wieder zu verlassen. Wir bitten darum, die gekennzeichneten Wege und Flächen nicht zu verlassen und nur die für die Benutzung mit LKW vorgesehenen Steigungen und Abfahrten zu benutzen. Wir möchten unter allen Umständen Unfälle wie sie bei anderen Veranstaltungen vorkamen zu vermeiden. Den Anordnungen unseres Sicherheitspersonals ist deshalb unbedingt Folge zu leisten. Nochmals weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass der Betrieb von Fahrzeugen oder Baumaschinen nur Personen gestattet ist, die über 18 Jahre alt sind und eine gültige Fahrerlaubnis für das zu bewegende Fahrzeug besitzen. Eine Ausnahme hiervon gilt für jugendliche NVG- Mitglieder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Diese sind, obwohl nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, unter bestimmten Auflagen dazu berechtigt, innerhalb des Geländes ein Fahrzeug zu führen. Diese Veranstaltung hat den Zweck, gefahrlos historische Maschinen, Geräte und Fahrzeuge in Bewegung zu erleben. Aus diesem Grunde erinnern wir nochmals daran, dass dies keine Truck. Trial oder Off- Road- Veranstaltung ist. Geländefahrzeuge wie Jeeps, Motorcross- Motorräder und insbesondere Quads, haben hier an diesem Wochenende aus versicherungstechnischen Gründen nichts zu suchen. Wir bitten hierfür um euer Verständnis. Diesem Informationsblatt liegt eine Haftungsausschlußerklärung bei. Wir bitten, diese auszufüllen, zu unterschreiben und mit der Nennung an uns zurückzusenden. Sollte diese nicht spätestens bei Ankunft am Veranstaltungsort dem Veranstalter ausgehändigt werden, müssen wir leider eine Teilnahme untersagen. Auch hierfür bitten wir um Verständnis. BEI NICHTBEACHTUNG DIESER REGELN WERDEN WIR VON UNSEREM HAUSRECHT GEBRAUCH MACHEN UND DEN ENTSPRECHENDEN TEILNEHMER OHNE WEITERE VORWARNUNG DES GELÄNDES VERWEISEN!!! Allgemeine Hinweise : Strom ist nicht vorhanden Für den Samstag stehen uns ein Imbiss- und ein Getränkestand zur Verfügung, Die Lade- und Abladestellen sind mit Nummern gekennzeichnet. (Ladestelle 1 >> Kippstelle 1; Ladestelle 2 >> Kippstelle 2; usw.)
Zusatz zur Haftungsausschlusserklärung Liebe Eltern, Kinder & Angehörige, aus rechtlichen Gründen sind wir leider gezwungen, Kinder unter 15 Jahren und einer Körpergröße von unter 1,60 Meter, das Führen von Fahrzeugen (auch in Begleitung von Erwachsenen) zu untersagen. Wir möchten jedoch keinem die Freude an unserem Kippertreffen vom 26. Mai 2018 verderben und hoffen auf Ihr Verständnis. Wir, das Team Hoffmann und die NVG freuen sich auf zahlreiche Teilnahme und schöne unterhaltsame Tage.