Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis

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Transkript:

Moteriolpräfungsomt Nordrhein-Westfqlen BRür ru * übg Aeldr&ü.,ääRTNF{ärgAGr\ Außenstelle Erurritte. Auf den Thränen 2. 59597 Enrvitte o Telefon (02943) g97-0. Telefax (02943) g97 33. E-Mail: erwitte@mpannrv.de Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis Nummer: P-MPA-E-98-110 Gegenstand: Revisionsklappen für vorgefertigte Installationsschächte der Feuenruiderstandsklasse 90 nach DIN 4102-11 ; 1985-12 (BRL A Teil 2, Lfd. Nr. 2.41, Ausgabe 2009/1) Antragsteller: hks Systeme GmbH Ohmdwiesenweg 18 D-78476 Allensbach Ausstellungsdatum: 29.01.2010 Geltungsdauer bis: 29.01.2015 Dieses ABP ersetzt das ABP Nr. P-MPA-E-98-110 vom 18.05.2009. Aufgrun dieses Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ist das oben genannte Bauprodukt im Sinne der Landesbauordnung anwendbar. Dieses Allgemeine Bauaufsichtliche Prüfzeugnis umfasst 6 Seiten und 2 Anlagen.

Nr. P-MPA-E-98-110 vom 29.01.2010 1 Gegenstand und Anwendungsbereich 1.1 Gegenstand 1.1.1 Klassifizierung Das Allgemeine Bauaufsichtliche Prüfzeugnis gilt ftir die Herstellung und Anwendung von Revisionsklappen für vorgefertigte Installationsschächt., di" bei einseitiger-brandbeanspruchung von der Schacht-Innenseite der Feuerwiderstandsklasse I90 nach DIN 4102- ll; lgg5-i2angehören. 1.1.2 Wesentlicher Aufbau Der Installationsschacht mit Revisionsklappen ist im Wesentlichen herzustellen aus: o dem Installationsschacht und o denrevisionsklappen. Details sind dem Abschnitt 2 zu entnehmen. 1.2 Anwendungsbereich 1.2.1 Anschlüsse Die Klassifizierung unter Abschnitt 1.1.1 gilt nur dann, wenn der Installationsschacht aus einer leichten Trennwand entsprechend der Beschreibung in Abschnitt 2 mindestens in der Feuerwiderstandsklasse I 90 angehört. 1.2.2 Abmessungen Die Beurteilung unter Abschnitt 1.1.I gilt für alle Breiten und für Höhen des Installationsschachtes bis < 5,0 m, die nach DIN 4103-I; Ig84-07 (nichtragende innere Trennwände; Anfordenrngen, Nachweise) nachgewiesen werden. Forderungen anderer Normen oder technischer Richtlinien bleiben unbertihrt. 1.2.3 Beschichtungen Die Klassifizierung unter Abschnitt 1.1.1 wird durch übliche Anstriche und Beschichtungen bis zu < 0,5 mm Dicke nicht beeinträchtigt. Bei dickeren Beschichtungen sowie Bekleidungen - insbesondere bei Blechbekleidturgen - kann die unter Abschnitt 1.1.1 genannte Beurteilung jedoch verloren gehen. 1.2.4 Schallschutz Soweit Anforderungen an den Schallschutzgestellt werden, sind weitere Nachweise zu erbrinsen. 2 Bestimmungen für die Ausführung Die Revisionsklappe ist in ihrer Bauart entsprechend den nachfolgenden Detailangaben auszuflihren. weitere Einzelheiten zum Aufbau der Revisionsklappe sind aus der Anlage 1

fjffi il'üf l-%1t,1h,1**x Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-MPA-E-98-110 vom 29.01.2010 Seite 3 von 6 2.1 Installationsschacht 2.1.1 U nterkonstru ktion Der lnstallationsschacht ist im Wesentlichen aus der Unterkonstruktion und der Beplankung herzustellen. Die Unterkonstrultion ist aus den mindestens 50 mm breiten UW- (Im Bereich der Decken) und CW-Profilen (Im Bereich der Wände) als Rahmen und den senkrecht aufgestellten mindestens 50 mm breiten CW-Profilenjeweils nach DIN 18182-1; 2007-12 (Zubehör flir die Verarbeitung von Gipskartonplatten; Profile aus Stahlblech) als Ständer in maximal 1.000 mm Abständen herzustellen. Die Befestigung der Profile an den Decken und Wänden ist mindestens mit Kunststoff- Dübeln A8 x 50 und Schrauben 6 x 60 in Abständen von <700 mm vorzunehmen. Die Befestigung der Ständer ist nicht erforderlich. Zwischen den Anschlüssen und den UW- bzrv. CW-Profilen sind ca. 5 mm dicke Anschlussstreifen zu verlegen. 2.1.2 Beplankung aus Gipsfaserplatten An der Unterkonstruktion ist eine einseitige Beplankung aus mindestens 40 mm dicken (2 x 20 mm) RIDURIT-Platten (Pos. 4) mit den Abmessungen von 1.200 mm x 2000 mm im Querformat zu verlegen, bei der L Lage mit Schnellbauschrauben 3,9 x 35 und bei der 2. Lage mit Schnellbauschrauben 3,9 x 55 in jeweils ca.250 mm Abständen zubefestigen. Die2. Lage ist zur 1. Lage um ca.200 mm versetzt anzuordnen. Beide Lagen sind im Bereich der Plattenstöße, der Anschlüsse und der Befestigungspunkte mit RIDURIT Spachtelmasse (Pos. 5) zu verspachteln. 2.1.3 Beplankung aus GKF An der Unterkonstruktion ist eine einseitige Beplankung aus mindestens 50 mm dicken Qx25 mm) Gipskarton-Feuerschutzplattenach DIN 18180 bzw. aus Gipsplatten Typ DF nach DIN EN 520 im Querformat zu verlegen, bei der 1. Lage mit Schnellbauschrauben 3,9 x 40 und bei der 2. Lage mit Schnellbauschrauben 3,9 x 60 in jeweils ca.200 mm Abständenztrbefestigen. Die 2.Lage ist zur l. Lage um ca. 200 mm versetzt anzuordnen. Beide Lagen sind im Bereich der Plattenstöße, der Anschlüsse und der Befestigungspunkte mit VARIO Spachtelmasse (Pos. 12) zu verspachteln. 2.2 Revisionsklappen In die Wand-Konstruktion dtirfen Revisionsklappen mit den Nenn-Abmessungen von 250 mm x250 mm bis 800 mm x 1.000 mm (B x H) eingebaut werden, die im Wesentlichen aus den Rahmen, den Klappen, den Beschlägen und den Dichtungen herzustellen sind. Die Einbau-Öffrrungen den Wänden sind um jeweils 10 mm größer herzustellen als die v. g. Nenn-Abmessungen. Das Durchreichmaß der Revisionsöffrrungen darf von min.220 mm x 220 mm (B x H) bis max. 770 mmx970 mm ausseftihrt werden.

#fjj*l'üll$"#j:#'}älx Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-MPA-E-98-1 10 vom 29.01.2010 Seite 4 von 6 2.2.1 Rahmen In den Öffnungen der Wand-Konstru}fion sind Rahmen (Pos. 6) 2-teiligaus Winkelprofilen mit den 40 mm Q x20 mm) dicken Aufdoppelungen aus RIDURIT Streifen und mit Schnellbauschrauben 3,9 x 75 in ca.250 mm Abständen zu befestigen. Die beiden Rahmen sind miteinander in ca. 100 mm Abständenzrrverbinden (2.8. durch Punktschweißung von A4mm} 2.2.2 Klappen Die Klappen sind jeweils aus dem Rahmen (Pos. 7) herzustellen, der beidseitig mit den jeweils 40 mm Q x20 mm) dicken Aufdoppelungen aus RIDURIT Plattenstticken zu versehen ist. Die Verbindung der Eckausführungen ist durch Schweißen herzustellen. Das kastenftirmige Gehäuse der Klappe ist im Bereich der Ecken zu verschweißen und mit den v. g. RIDURIT Plattenstücken mit Schnellbauschrauben 3,9 x75 (Pos.) in ca. 200 mm Abständen zu verschrauben. 2.2.3 Beschläge Die Beschläge der Revisionsklappen sind auf einer Seite aus den Drehverbindungen (Pos. 8) und auf der anderen Seite aus Verschlüssen anzufertigen. Die Drehverbindungen der Klappe mit dem Rahmen sind jeweils aus der Stahlhülse (Pos. 8) und dem Stahlbolzen (Pos. 8) als Drehpunkte der Revisionsklappe in der Wand - Konstruktion herzustellen. Der Rahmen ist im Bereich der Drehpunkte mit Stahlblechstreifen 20 mm x 35 mm x 1 mm zu verstärken. An dem Rahmen (Pos. 7) sind bei Klappen-Höhen bis 600 mm ein Verschluss (Pos. 9) und bei Klappen-Höhen > 600 mm sind zwei Verschlüsse vorzusehen. 2.2.4 Dichtungen Auf den Klappen sind im Bereich der Stufenfalzen selbstklebende Dichtstreifen aus KERAFD( - Blähpapier (Pos. 9) der Firma Gluske, Kerpen in der Größe 2,5 nwrx 20 mm oder gleichwertige Dichtstreifen eines anderen Herstellers anzubringen. Zusätzlich sind die Dichtstreifen mit Klammem24l6l0,7 in Abständen von ca. 100 mm in ca. 100 mm Abständer^rbefestigen. 3 Übereinstimmungsnachweis (Bauprodukt_BRl A-T2) Das in diesem Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnis aufgeführte Bauprodukt bedarf des Nachweises der Übereinstimmung (Übereinstimmungsnachweis) nach den Vorgaben der Bauregelliste. Danach muss eine ÜbereinstimmungserklZirung des Herstellers erfolgen. Der Unternehmer, der die Revisionsklappe herstellt, muss gegenüber dem Aufuaggeber eine schriftliche Übereinstimmungserkltirung ausstellen, mit der er bescheinigt, dass die Revisionsklappe den Bestimmungen dieses Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entspricht.

fifrp&n W f#fjl*l#j;;;;l#'iilä?'?# Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-MPA-E-98-1 10 vom 29.01.2010 Seite 5 von 6 Diese Übereinstimmungserklärung kann auch bei nicht wesentlichen Abweichungen entsprechend $ 25 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01. März 2000 vom Hersteller abgegeben werden. In den Bauordnungen der anderen Bundesländer sind entsprechende Regelungen enthalten. 3.1 Übereinstimmungszeichen Jedes Bauprodukt muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (j-zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der L?inder gekennzeichnet werden. Das Ü-Zeichen ist mit den vorgeschriebenen Angaben auf dem Bauprodukt, auf einem Beipackzettel oder auf seiner Verpackung oder, wenn dies Schwierigkeiten bereitet, auf dem Lieferschein oder auf einer Anlage zum Lieferschein anzubrineen. 4 Rechtsgrundlage Dieses Allgemeine Bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird aufgrund des $ 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01. Mrirz 2000 in Verbindung mit der BRL A Teil2, Lfd. Nr. 2.41, Ausgabe 200911erteilt. In den Landesbauordnungen der übrigen Bundesltinder sind entsprechende Rechtsgrundlagen enthalten. 5 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen dieses Allgemeine Bauaufsichtliche Prüfzeugnis kann innerhalb eines Monats nach Ausstellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Direktor des Materialprüfungsamtes NRW, Marsbruchstraße 186,44287 Dortmund einzulegen. 6 Allgemeine Hinweise 6.1 Das Allgemeine Bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für die Durchflihrung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen urd Bescheinigungen. Das Allgemeine Bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. 6.2 Hersteller bzw. Verheiber der Bauart haben, unbeschadet weitergehender Regelungen, dem Anwender der Bauart Kopien des Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ztr Verfügung zu stellen.

#f,i*l'gll$1t#*tf ll;yä#it Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-MPA-E-98-110 vom 29.01.2010 Seite 6 von 6 6.3 Das Allgemeine Bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nw vollständig vervielftiltigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Materialprüfungsamtes NRW. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dtirfen dem Allgemeinen Bauaußichtlichen Prüfzeugnis nicht widersprechen. Übersetzungen des Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses müssen den Hinweis "Vom Materialprüfungsamt NRW nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten. r.2010 lle Sachbearbeiter (Dipl.-Ing. Diekmann)

Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-MPA-E-9&l10 vom 29.01.2010 Anlage I -1 II III

Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-MPA-E-9&110 vom 29.01.2010 Anlage 1-2 ffi1-.

Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-MPA-E-9&110 vom 29.01.2010 Anlage 1-3 Stückliste der Materialien Pos. I uw-profit 50-40-06;;;h ön{ is iäz-r ;2007-l2(Zubehör für die verarbeitung von Gipskartonplatten; Profile aus Stahlblech) 2 Anschlussdichtung nichtbrennbare Streifen a J CW-Profrl 50-50-06 nach DIN 18182-l; 2007-12 (Zubehör ftir die Verarbeitung von Gipskartonplatten; Profile aus Stahlblech) 4 B eplankung/b ekleidun g RIDURIT Plattensti.ick/Streifen Dicked>20mm 5 Spachtelmasse Typ RIDURIT 6 Rahmen aus Stahlblech verzinkt Blechdicked>l,5mm 7 Klappengehäuse Blechdicked2l,5mm 8 Drehverbindung Messinghülse A615 mm x 25 mm Stahlbolzen A5 mmx 40 mm 9 Verschlüsse Kupferhülse A18116 mm x 40 mm Stahlankerplatte20 mm x 55 mm x 1,5 mm Stahlriegel 15 mm 45 mm x 1,5 mm Vierkant SW5,5 x 20 mm Stahlfederscheibe DIN 137-8 x 15 10 Dichtstreifen KERAFIX-Bltihpapier Abmessung2,S mm x 20 mm 1l t2 Gipskanon-Feuerschutzplatten nach DIN 18 180 bzw. aus Gipsplatten Typ DF nach DIN EN 520 jeweils mit der Dicke d > 25 mm Spachtelmasse Typ VARIO

Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-MPA-E-98-1 10 vom 29.01.2010 Antage 2-1 Muster für U berei nsti m m u n gserkläru n g o Name und Anschrift des Unternehmers, der die Revisionsklappe hergestellt hat o Baustelle bzw. Gebäude o Datum der Herstellung o Feuerwiderstandsklasse I 90 Hiermit wird bestätigt, dass die Revisionsklappen für vorgefertigte Installationsschächte der Feuerwiderstandsklasse I90 hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmungen des Allgemeinen Bauaußichtlichen Prüfzeugnisses Nr. P-MPA-E-98-110 des Materialprüfungsamtes NRW vom 29.01.2010 hergestellt und eingebaut wurde. Ftir die nicht vom Unterzeichner selbst hergestellten Bauprodukte oder Einzelteile (2.8. Mineralfaser- Produkte) wird dies ebenfalls bestätigt, aufgrund o der vorhandenen Kennzeicl-ung der Teile entsprechenden Bestimmungen des Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses*). eigener Kontrollen o entsprechend schriftlicher Bestätigungen der Hersteller der Bauprodukte oder Teile, die der Unterzeichner zu seinen Akten genommen hat.") Ort, Datum Stempel und Unterschrift (Diese Bescheinigung ist dem Bauherm ^x Weitergabe an die zuständige Bauaufsichtsbehörde auszuhändigen.) -l Nichtzutreffendes streichen