Benutzungsordnung Der Katholischen öffentlichen Bücherei St. Matthias Langendernbach

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1.2. Jede/r ist berechtigt, die Stadtbücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung zu nutzen.

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Transkript:

Benutzungsordnung Der Katholischen öffentlichen Bücherei St. Matthias Langendernbach Anschrift: Katholische öffentliche Bücherei St. Matthias Kirchstr. 9 65599 Dornburg-Langendernbach Telefon: 06436 4320 (Pfarrbüro) www.koeb-langendernbach.bistumlimburg.de st.matthias-langendernbach@t-online.de Öffnungszeiten: Sonntag: 10.15 Uhr 11.15 Uhr

1 Allgemeines 1. Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen. 2. Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen. 3. Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben. 2 Öffnungszeiten 1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. 3 Anmeldung 1. Erwachsene melden sich persönlich (evtl. unter Vorlage eines gültigen Personalausweises) an. Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben. Gleichzeitig wird eine Lesernummer vergeben. 2. Bei der Anmeldung von Kindern resp. Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters/einer gesetzlichen Vertreterin vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren. 3. Die Benutzer/die Benutzerinnen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen. 4. Die Angaben zur Person werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Mit der Unterschrift (siehe 3.1) wird die Zustimmung zur elektronischen Speicherung der Angaben zur Person gegeben.

4 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist 1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JÖschG! 2. Die Leihfrist beträgt für Bücher, MC, Spiele, CD-ROMs CDs, Zeitschriften, Videos, DVDs 3 Wochen 3 Wochen 3. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich. 5 Ausleihbeschränkungen 1. Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Büchereibenutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden. 2. Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden. 6 Vormerkung 1. Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers/der Benutzerin eine Vormerkung entgegennehmen. 7 Auswärtiger Leihverkehr 1. Im Bestand der Bücherei nicht vorhandene Bücher oder Zeitschriftenaufsätze können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek gelten zusätzlich.

8 Rückgabe 1. Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben. 2. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Eine Mahngebühr ist für das Erstellen und Versenden einer schriftlichen Mahnung zu entrichten Versäumnis und Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen. 9 Behandlung der Medien, Haftung 1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer/die Benutzerin schadenersatzpflichtig. 2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. 3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. 4. Eine Weitergabe ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Der Benutzer/die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien an Dritte entstehen. 10 Schadenersatz 1. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. 11 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht 2. Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden. 3. Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bücherei nicht mitgebracht werden.

4. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/der Benutzerinnen übernimmt die Bücherei keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus Taschenablagen abhanden gekommen sind. 5. Das Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Bücherei oder der/die mit seiner Ausübung beauftragte Mitarbeiter/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. 6. Durch die Beachtung dieser Regeln helfen Sie der Bücherei, ihre Aufgabe zu erfüllen. 12 Ausschluss von der Benutzung 1. Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden. 13 Inkrafttreten 1. Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.08.2015 in Kraft. Gleichzeitig wird die Benutzungsordnung vom 29.11.2007 außer Kraft gesetzt. Dornburg-Langendernbach, den 31.07.2015 Katholische Kirchengemeinde St. Matthias Langendernbach (Frank-Peter Beuler) Pfarrer Gebührenordnung Versäumnisgebühr: Mahngebühr: 0,50 je Medium je Woche zzgl. Mahngebühr 1,00 Euro je Mahnung