Benutzungs- und Gebührensatzung der öffentlichen Bücherei der Gemeinde Winsen (Aller)

Ähnliche Dokumente
Benutzungs- und Gebührensatzung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei der Ortsgemeinde Laurenburg vom

Satzung über die Benutzung der Bücherei der Samtgemeinde Tostedt und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und - gebührensatzung)

Satzung. über die Benutzung der Büchereien der Gemeinde Rosengarten und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und -gebührensatzung)

STADT SALZKOTTEN. Benutzungsordnung. der Stadtbücherei Salzkotten Seite: 1. Benutzungsordnung der Stadtbücherei Salzkotten vom 21.

Benutzungsordnung der Gemeinde- und Schulbücherei Reichshof vom veröffentlicht im RHK am , in Kraft getreten am

Benutzungsordnung Der Katholischen öffentlichen Bücherei St. Matthias Langendernbach

Benutzungsordnung der Jugendbücherei Königsbronn

Benutzungsordnung für die Öffentliche Bücherei

Benutzungsordnung der Stadtbücherei vom in der Fassung vom

Satzung über die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Diez. vom Benutzungsordnung

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek... als Satzung der Stadt...

Benutzungsordnung der Mediothek

Benutzungssatzung der Gemeindebücherei Georgensgmünd Büchereistadl

Benutzungs- und Gebührenordnung der Bücherei Zaberfeld als Satzung der Gemeinde Zaberfeld

Satzung. für die Stadtbücherei Lauf a.d.pegnitz. Vom 30. April 2010

Benutzungsordnung der Bücherei Oberstenfeld

B e n u t z u n g s o r d n u n g

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek... als Satzung der Stadt...

Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom

Benutzungssatzung für die Gemeindebücherei der Gemeinde Stelle (Bücherei-Satzung)

StadtbüchereiS 184. Satzung für die Stadtbücherei Marktredwitz

Satzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Langenhagen (Benutzungsordnung) vom in der Fassung vom

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 17. Satzung. über die Benutzung der Gemeindebibliothek der Gemeinde Weingarten (Baden) vom

ORTSRECHT in Glienicke/Nordbahn. Satzungen und ordnungsbehördliche Verordnungen

Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Wiefelstede und die Kinderbücherei Metjendorf

S a t z u n g der Stadt Hachenburg über die Benutzung der Bücherei der Stadt Hachenburg (Stadtbücherei) vom

1 Zweck und Benutzungsanspruch 2. 2 Öffnungszeiten 2. 3 Anmeldung und Gebühren Ausleihe 3. 5 Mahnungen Behandlung der Medien, Haftung 4

Benutzungsordnung der Bibliothek im Ganztagsschulgebäude der Alzeyer Gymnasien

Benutzungssatzung für die Gemeindebücherei der Gemeinde Stelle (Bücherei-Satzung)

Stadtbücherei. Wir bieten. weil ich gern lese... Schulstraße Bergen Tel /

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Jacob Georg Bodemer Zschopau vom (Bibliotheksbenutzungs- und Gebührenordnung)

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Winsen (Luhe) (Stadtbücherei-Satzung)

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bibliothek der Stadt Garbsen

Stadt Wasserburg am Inn. Benutzungsordnung für die Bibliothek Wasserburg a. Inn

Benutzungsordnung der Stadtbücherei Freudenstadt vom

Benutzungsordnung und Gebührenssatzung für die Stadtbücherei Fröndenberg

der Gemeindebüchereien. Kaufungen

B E N U T Z U N G S O R D N U N G

Benutzungsordnung der Stadtbücherei Vohenstrauß

Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek vom 24. November 2014

S t a d t P l e y s t e i n Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab. Benutzungsordnung. für die. Stadtbücherei Pleystein. vom 28.

Die StadtBücherei ist eine gemeinnützige, öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Langenau.

Satzung für die Stadtbibliothek Bad Liebenwerda

Kreis- und Stadt- Bibliothek

GEMEINDE URBACH Rems-Murr-Kreis. Benutzungsordnung. für die Mediathek Urbach

Satzung über die Benutzung und die Gebühren der öffentlichen Bibliotheken der Stadt Brandis

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Bad Fallingbostel für die Stadtbücherei

für die Bücherei der Stadt Zweibrücken (Büchereisatzung) vom 19. Mai 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom

Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Kempen vom 09. Dezember 2008 in der Fassung der 6. Änderung vom 03. Juli 2018

(3) Für die Leistungen der Stadtbibliothek werden Gebühren auf der Grundlage einer Gebührensatzung erhoben.

G e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg. Benutzungsordnung. für die. Gemeindebücherei Bernhardswald. vom

Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Olsberg vom in der Fassung vom

Benutzungsordnung. der kommunalen MEDIATHEK Klein-Winternheim als Satzung der Gemeinde Klein-Winternheim

über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems)

Benutzungsordnung für die Marktbücherei St. Martin Eggolsheim. vom

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Rendsburg

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek der Gemeinde Riederich

Satzung der Gemeinde Börnsen über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Einrichtung Gemeindebücherei

Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeindebibliothek Bannewitz vom

Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Datteln

STADT PLOCHINGEN. Landkreis Esslingen SATZUNG. über die Benutzung der Stadtbibliothek. (Benutzungsordnung)

Benutzungs- und Gebührensatzung des Amtes Burg (Spreewald) für die Spreewaldbibliothek Mina Witkojc

Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Neuburg an der Donau

Satzung ( Benutzungsordnung ) für die Stadtbücherei der Stadt Mölln

Satzung. der Stadt Montabaur über die Benutzung der Bücherei der Stadt Montabaur (Stadtbibliothek) vom

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Kitzingen. vom

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Brunsbüttel für die Stadtbücherei

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Artern

Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis für die Stadtbücherei Winnenden

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Bredstedt

Satzung der Stadtbücherei Herborn im Lahn-Dill-Kreis

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Stadt Aken (Elbe)

Benutzungsordnung der Ortsbücherei Kirchheim

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Soltau für die Bibliothek Waldmühle

Benutzungsordnung für die Bücherei der Gemeinde Liederbach am Taunus. 1 Allgemeines

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

STADT BAD SCHWARTAU 302 SAMMLUNG DES ORTSRECHTS STAND: 01/2013

Benutzungs- und Gebührensatzung

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE STADTBÜCHEREI WERMELSKIRCHEN

Die Stadt informiert. Satzung Stadtbücherei (in der Neufassung vom ) Flörsheimer Ortsrecht 24a

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Sprockhövel vom (Gültig ab )

Satzung der Stadt Gummersbach über die Benutzung der Kreis- und Stadtbücherei vom

Benutzungs- und Gebührensatzung der Büchereien der Stadt Wolfratshausen vom

Benutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden

Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde- und Schulbücherei. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeinde- und Schulbücherei Lohfelden

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gemeindebücherei Ampfing vom

Benutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden

Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Suhl

Neufassung der Benutzerordnung der Stadtbibliothek Leinefelde-Worbis. 1 Allgemeines

GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn. Inhaltsverzeichnis

Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für die Gemeindebüchereien Weiler im Allgäu und Simmerberg

Benutzungs- und Gebührensatzung Stadtbibliothek Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Dinslaken vom

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek in der Gemeinde Rangsdorf vom 09.Juni 2004

Nummer: ORTSRECHT UND WEITERE REGELUNGEN - Seite: 1 Stand: Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Pinneberg

Nutzungsordnung für die Stadtbücherei der Stadt Lüdenscheid vom Inhaltsverzeichnis:

Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung der Bücherei Lichtenwald

Benutzungs- und Gebührensatzung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Bitterfeld-Wolfen

Transkript:

Benutzungs- und Gebührensatzung der öffentlichen Bücherei der Gemeinde Winsen (Aller) (Fassung: 16.07.2015) Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Juni 2001 (Nds. GVBl. S. 348) hat der Rat der Gemeinde Winsen (Aller) in seiner Sitzung am 18. Oktober 2001 folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines (1) Die Gemeindebücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Winsen (Aller). Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung. (2) Jedermann ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Satzung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen. (3) Für die Benutzung der Bücherei wird eine jährliche Gebühr erhoben. Diese und Gebühren für besondere Leistungen sowie Säumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach dem Gebührentarif erhoben, der zu dieser Benutzungs- und Gebührensatzung gehört. 2 Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Gemeindebücherei werden durch Aushang bekanntgemacht. 3 Anmeldung (1) Die Benutzerin/Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage ihres/seines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokuments an und erhält einen Benutzerausweis. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert. Die Benutzerin/Der Benutzer bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift, die Benutzungs- und Gebührensatzung zur Kenntnis genommen zu haben.

- 2 - (2) Minderjährige können selbst Benutzer werden, wenn sie eingeschult sind. Für die Anmeldung legen sie die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vor, bzw. dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Die gesetzliche Vertreterin bzw. der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren und Auslagen. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen. 4 Benutzerausweis (1) Die Benutzung der Bücherei ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig. (2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet die/der eingetragene Benutzer/in bzw. ihr/sein gesetzlicher Vertreter. 5 Ausleihe, Leihfrist (1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden. (2) Die Leihfrist beträgt für Bücher alle übrigen Medien 3 Wochen 1 Woche. (3) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag unter Vorlage der Medien verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. 6 Ausleihbeschränkungen Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Für einzelne Medienarten kann die Büchereileitung besondere Bestimmungen festlegen.

- 3-7 Vorbestellungen Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch der Benutzerin/des Benutzers Vorbestellungen gegen Entrichtung einer Gebühr für die Benachrichtigung entgegennehmen. 8 Auswärtiger Leihverkehr Im Bestand der Bücherei nicht vorhandene Bücher und Zeitschriftenaufsätze können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Die Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek gelten zusätzlich. 9 Verspätete Rückgabe, Einziehung Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten. Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen. 10 Internet-Arbeitsplätze In der Gemeindebücherei stehen Internet-Arbeitsplätze zur Verfügung, an denen für das Surfen im Internet folgende Regeln gelten: - Informationen und Adressen mit Gewalt verherrlichenden, rassistischen und pornographischen Inhalten dürfen nicht aufgerufen werden. - Veränderungen an der System- und Netzwerkkonfiguration von Surfer und PC sowie an den Programmen sind nicht gestattet. - Disketten und CD-ROMs dürfen weder eingelegt noch eingespielt werden. - Das Herunterladen von Software sowie das Versenden von Dateien ist nicht erlaubt. - Das Surfen ist nur an dem Internetplatz zulässig, für den jeweils die Benutzerin/der Benutzer angemeldet ist. Diese besonderen Regeln sind vor der Benutzung durch die jeweilige Benutzerin/den jeweiligen Benutzer durch Unterschrift anzuerkennen, die/der Inhaber eines gültigen Leseausweises sein muss. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln kann die Büchereileitung die weitere Nutzung der Internetplätze für den jeweiligen Benutzer/die jeweilige Benutzerin untersagen. Bei großer Nachfrage zur Nutzung der Internet-Arbeitsplätze kann die Büchereileitung ggf. die Zeitdauer der Benutzung beschränken.

- 4-11 Behandlung der Medien, Haftung (1) Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist die Benutzerin/der Benutzer schadenersatzpflichtig. (2) Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der Benutzerin/vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Bei entliehenen Medien haftet die/der Benutzer/-in, auch wenn sie/ihn kein Verschulden trifft. (3) Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. 12 Schadenersatz (1) Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. 13 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht (1) Jede Benutzerin/Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden. (2) Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzerinnen und Benutzer übernimmt die Bücherei keine Haftung. (3) Essen und Trinken sowie das Rauchen sind in der Bücherei nicht gestattet. 14 Ausschluss von der Benutzung Benutzerinnen und Benutzer, die gegen diese Benutzungs- und Gebührensatzung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können für dauernd oder begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

- 5-15 Inkrafttreten Diese Benutzungs- und Gebührensatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2002 in Kraft. * Winsen (Aller), 18. Oktober 2001 * Inkrafttreten der 1. Änderungssatzung: 01.01.2004 Inkrafttreten der 2. Änderungssatzung: 01.01.2008 Inkrafttreten der 3. Änderungssatzung: 01.09.2015

- 6 - Gebührentarif gemäß 1 Abs. 3 der Benutzungs- und Gebührensatzung der öffentlichen Bücherei der Gemeinde Winsen (Aller) 1. Jährliche Benutzungsgebühr a) für Erwachsene 12,00 b) Familienkarte 15,00 c) Familien mit Kindern unter 6 Jahren im ersten Jahr 0,00 d) Jugendliche ab 16 Jahre und Schüler - gegen Nachweis 3,00 e) Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II oder nach SGB XII, Personen, die ein freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ, FÖJ) leisten, Studenten, Schwerbehinderte ab 50 % GdB sowie Inhaber der Jugendgruppenleitercard oder der Ehrenamtskarte gegen Nachweis - 3,00 2. Erstausstellung eines Benutzerausweises 1,00 3. Ersatzausstellung eines Benutzerausweises 3,00 4. Säumnisgebühr für das Überschreiten der Leihfrist, pro Woche 1,00 5. Nutzung der Internet-Arbeitsplätze je angefangene 15 Minuten 0,50 6. Vorbestellung von Medien a) für Erwachsene 1,00 b) für Kinder und Jugendliche keine Gebühr 7. Auswärtiger Leihverkehr, pro Buch bzw. Medium 3,00 8. Kopieren aus Büchern und Zeitschriften, pro Kopie 0,20 9. Beitreibungskosten für nicht zurückgegebene Medien 20,-- je halbe Stunde 10. Für Verlust oder Beschädigung von Medien haftet die/der Entleiher/in in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.