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Transkript:

1 von 5 27.07.2016 13:02 DVGW-RegelwerkNews Nr. 5/15 Regelwerknews Gas G 694 "Kommunikationsadapter zur Anbindung von Messeinrichtungen an die LMN-Schnittstellen des Smart Meter Gateways" Ausgabe 5/15, EUR 31,07 für DVGW-Mitglieder, EUR 41,43 für Nicht-Mitglieder DVGW und FNN veröffentlichen eine gemeinsame technische Spezifikation eines Kommunikationsadapters zur sicheren Anbindung von Gas- und Stromzählern an das Smart Meter Gateway (SMGw). Das DVGW-Merkblatt G 694 wurde von Fachleuten des spartenübergreifenden und gemeinsamen DVGW- und FNN-Projektkreises "Kommunikationsadapter" erarbeitet. Es ist gleichlautend mit dem FNN-/VDE-Hinweis "Kommunikationsadapter zur Anbindung von Messeinrichtungen an die LMN-Schnittstellen des Smart Meter Gateways". Die dargelegten technischen Spezifikationen wurden zusammen mit Vertretern der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgestimmt. Der Technische Hinweis dient der funktionaltechnischen Beschreibung eines Kommunikationsadapters, der die sichere Anbindbarkeit von Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmemesseinrichtungen an das vom BSI gemäß Technischer Richtlinie TR 03109 definierten SMGw gewährleistet. Die Messeinrichtungen selbst sind hingegen in den einschlägigen Lastenheften und Normen von DVGW, DIN und DKE sowie FNN beschrieben. G 694 DIN-Normen DIN EN 12480 DIN EN 13203-1 Entwurf DIN EN 13203-4 Entwurf DIN EN 13203-5 Entwurf DIN EN 13203-6 Entwurf DIN EN ISO 6976 GW 381 Der Kommunikationsadapter bindet die MID- und/oder national zugelassenen Zähler sicher entsprechend der Vorgaben der PTB und BSI an das SMGw an. Abbildung 1 zeigt die Verwendung eines Kommunikationsadapters in einem Messsystem nach Energiewirtschaftsgesetz. Die optionale Schnittstelle S4 dient der Konfiguration von Adapterparametern und wird nicht für jeden Adapter benötigt. Es kommen unterschiedliche Varianten von Kommunikationsadaptern zur Anwendung. Diese werden nach ihrer Einsatzart im Zusammenspiel mit Gaszählern und/oder Elektrizitätszählern wie folgt unterschieden: externer Kommunikationsadapter mit Impulseingang externer Kommunikationsadapter mit Datenschnittstelle zum Zähler modularer Kommunikationsadapter mit Datenschnittstelle vollintegrierter Kommunikationsadapter mit optischer Schnittstelle zum LMN vollintegrierter Kommunikationsadapter. Weitere Informationen dazu auf der DVGW-Webseite zum Thema Smart metering G 694 kaufen als Papierversion / PDF-Download DIN-Normen DIN EN 12480 "Gaszähler - Drehkolbengaszähler" Ausgabe Mai 2015, Preisgruppe 24, Deutsche Fassung EN 12480:2015

2 von 5 27.07.2016 13:02 DIN EN 12480 kaufen als Papierversion / PDF-Download DIN EN 13203-1 Entwurf "Gasbeheizte Geräte für die sanitäre Warmwasserbereitung für den Hausgebrauch - Teil 1: Bewertung der Leistung der Warmwasserbereitung" Entwurf Juni 2015, Preisgruppe 15, Deutsche und Englische Fassung FprEN 13203-1:2015 Einsprüche bis 8. Juli 2015 an nagas(at)din.de DIN EN 13203-1 Entwurf kaufen als Papierversion / PDF-Download DIN EN 13203-4 Entwurf "Gasbeheizte Geräte für die sanitäre Warmwasserbereitung für den Hausgebrauch - Teil 4: Bewertung des Energieverbrauchs von Gasgeräten mit Kraft-Wärme-Kopplung (mikro KWK) zur Warmwasserbereitung und Stromerzeugung" Entwurf Juni 2015, Preisgruppe 19, Deutsche und Englische Fassung pren 13203-4:2015 Einsprüche bis 1. Juli 2015 an nagas(at)din.de DIN EN 13203-4 Entwurf kaufen als Papierversion / PDF-Download DIN EN 13203-54 Entwurf "Gasbeheizte Geräte für die sanitäre Warmwasserbereitung für den Hausgebrauch - Teil 5: Bewertung des Energieverbrauchs von Gasgeräten mit elektrischer Wärmepumpe" Entwurf Juni 2015, Preisgruppe 19, Deutsche und Englische Fassung FprEN 13203-5:2015 Einsprüche bis 8. Juli 2015 an nagas(at)din.de DIN EN 13203-5 Entwurf kaufen als Papierversion / PDF-Download DIN EN 13203-6 Entwurf "Gasbeheizte Geräte für die sanitäre Warmwasserbereitung für den Hausgebrauch - Teil 6: Bewertung des Energieverbrauchs von gasbeheizten Sorptionswärmepumpen" Entwurf Juni 2015, Preisgruppe 17, Deutsche und Englische Fassung pren 13203-6:2015 Einsprüche bis 15. Juli 2015 an nagas(at)din.de DIN EN 13203-6 Entwurf kaufen als Papierversion / PDF-Download DIN EN ISO 6976 "Erdgas - Berechnung von Brenn- und Heizwert, Dichte, relativer Dichte und Wobbeindex aus der Zusammensetzung (ISO/DIS 6976:2015)" Entwurf Juni 2015, Preisgruppe 22, Deutsche und Englische Fassung pren ISO 6976:2015 Einsprüche bis 15. Juli 2015 an nmp(at)din.de DIN EN ISO 6976 kaufen als Papierversion / PDF-Download Regelwerknews Gas/Wasser Das Kompetenznetzwerk des DVGW Mit seinen rund 14.000 Mitgliedern in neun Landesgruppen und 63 Bezirksgruppen, den neun Forschungsstandorten sowie Kooperationen in 18 Ländern steht der DVGW für Qualität, Sicherheit und Innovation.

VGW-RegelwerkNews Nr. 5/15 von 5 27.07.2016 13:02 Wenn Sie mehr über diese starke Gemeinschaft wissen möchten, lesen Sie unsere neue Broschüre. DVGW Kompetenznetzwerk zum Download GW 381 "Bauunternehmen im Leitungstiefbau - Mindestanforderungen" Ausgabe 5/15, EUR 17,97 für DVGW-Mitglieder, EUR 23,96 für Nicht-Mitglieder Ebene Verkehrsflächen sind offensichtliche Elemente einer funktionstüchtigen Infrastruktur. Viele Menschen merken auf ihren täglichen Wegen, dass der Idealzustand nicht immer und überall verwirklicht ist. Die Wiederherstellung einer Straße von der Grabenverfüllung bis zur Deckschicht ist eine zwingende Randbedingung des unterirdischen Leitungsbaus und meistens dessen bei weitem größter Kostenblock. Für den Straßenbau besteht ein umfängliches technisches Regelwerk, für die Kostenaspekte ein Mustervertragswerk. Wer sich daran hält, muss keine Forderungen der Straßenbaulastträger und kein Haftungsrecht fürchten. Das DVGW-Arbeitsblatt GW 381 "Bauunternehmen im Leitungstiefbau - Mindestanforderungen", gleichlautend als AGFW FW 600 und VDE-AR-N 4220 erscheinend, bildet ein Hilfsmittel im Rahmen des bewährten, wohl austarierten Regel- und Vertragswerks. Der Projektkreis trat am 29. März 2011 erstmalig zusammen und beendete die Bearbeitung mit der Einspruchsberatung am 21. November 2014, wobei er die Mindestanforderungen für Tiefbauunternehmen endgültig festlegte. In Verbindung mit dem DVGW-Arbeitsblatt GW 301 "Unternehmen zur Errichtung, Instandsetzung und Einbindung von Rohrleitungen - Anforderungen und Prüfungen" wird die DVGW-Gas/Wasser-Information Nr. 18 "Leitfaden zum Nachweis der Qualifikation von Dienstleistungsfirmen im Tief- und Leitungsbau - Qualifikationskriterien" vollständig ersetzt. Die beteiligten Sparten Fernwärme, Gas, Strom, Telekommunikation und Trinkwasser haben ihre Anforderungsprofile schrittweise und eigenständig entwickelt. Dabei stimmen die meisten Aspekte des Leitungstiefbaus vom Straßenaufbruch über die Grabenerstellung und -verfüllung bis zur Wiederherstellung der Straßenoberfläche und der begleitenden Verkehrssicherung für die verschiedenen Sparten überein. Somit lag es auf der Hand, eine einheitliche Bezugsgrundlage für formale, personelle und sachliche Unternehmensanforderungen zu schaffen. Für den Leitungsbau selbst und dessen Aspekte (Kabel, Rohr, Umhüllung, Verbindung, Bettung, Abstand, Überdeckung, Einbau/Montage und Gefahrenabwehr) gelten die etablierten technischen Regeln und Rechtsvorschriften. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die offene Bauweise als auch für die verschiedenen grabenlosen Bauweisen, die zum Teil besondere Anforderungen hinsichtlich der genannten Aspekte und Sparten beinhalten. Schließlich werden Bauweisen auch kombiniert (offene Bauweise für Versorgungsleitungen, Bodenverdrängungshammer für Anschlussleitungen). Die große Herausforderung bestand darin, den gemeinsamen Nenner aller Bauvorhaben zu finden und doch zu vermeiden, dass den vielen, oft auf lokale Bedürfnisse spezialisierten Tiefbauunternehmen unnötige Steine in den Weg gelegt werden. Denn niemand hat ein Interesse, die Kosten des Leitungsbaus in die Höhe zu treiben. Es ist jedoch ein Muss, dass am Ende alle Leitungen und Verkehrsflächen gemäß den Anforderungen der Leitungsbetreiber bzw. Straßenbaulastträger dauerhaft gebrauchstauglich sind.

4 von 5 27.07.2016 13:02 Zwei Arten von Mindestanforderungen werden unterschieden. Einerseits Anforderungen, nach denen widerspruchslos ein Mindestbestand an Personal und Ausstattung vorhanden sein muss (keine "Briefkastenfirma"), und das unabhängig davon, ob ein Gerät zum Eigentum gehört oder "nur" geleast wird. Zum Anderen Anforderungen, nach denen bestimmte Geräte oder Leistungen durch Vertragspartner erbracht werden können. Der erste Fall bedeutet tägliches Handwerkszeug, z. B. zum Grabenverbau, der zweite Fall zielt auf lokale Umstände und Bedürfnisse ab, z. B. Geräte zur Oberflächenwiederherstellung. Das Vorwort gibt einen selbstverständlichen, aber nicht trivialen Hinweis: "Die Einhaltung der einschlägigen technischen Regeln und Rechtsvorschriften mit entsprechend qualifiziertem Personal und geeigneten Arbeitsmitteln für die Ausführung der Leistungen steht außer Frage." Das ist das Kriterium, wie folgende zentrale Anforderung auszulegen ist: "Ausstattungselemente sind nach Art, Anzahl und sonstigem Umfang jeweils so zu wählen/bemessen, dass alle betroffenen Baustellen/Mitarbeiter bedient bzw. berücksichtigt werden und diese Personen wiederum für die Bedienung der jeweiligen Ausstattung geeignet sind." Die Einspruchsberatung bestätigte den Entwurf (Gelbdruck) in allen wesentlichen Elementen. Die meisten Änderungen dienen dem Verständnis, beispielsweise die Unterscheidung der Begriffe "Tiefbauunternehmen" und "Auftragnehmer". Den Schlüssel liefert wieder das Vorwort: "Bei der Konformitätsbewertung eines Tiefbauunternehmens muss aufgrund von Rechtsvorschriften ein Auftraggeber im Rahmen des Auswahlverfahrens und der dafür gültigen Rechtsvorschriften auch solche Teilnehmer berücksichtigen, die nicht alle Anforderungen nach dieser technischen Regel selbst, sondern nur mithilfe von Nachunternehmern erfüllen können." Diese Unterscheidungen sind nicht zu verwechseln! Das Arbeitsblatt definiert das Tiefbauunternehmen mit seinem Mindestbestand an Personal und Ausstattung einerseits und seinem Spielraum in Bezug auf Vertragspartner und Nachunternehmer andererseits. Das Vorwort zielt auf die Ausschreibung: Ein Leitungsbetreiberkann sehr wohl in Übereinstimmung mit dem Arbeitsblatt ein Ingenieurbüro beauftragen, das auftragsbezogen verschiedene Tiefbauunternehmen koordiniert, etwa weil ein einzelnes Unternehmen gar nicht den gesamten Auftragsumfang bewältigen kann. Entscheidend ist, dass die eigentliche Arbeit an der Straße tatsächlich von "echten" Tiefbauunternehmen gemacht wird. Ob nun ein Auftraggeber selbst präqualifiziert oder Konformitätsbewertungen von Zertifizierungsstellen oder Gütegemeinschaften nutzt, es gilt immer folgender Satz im Anwendungsbereich: "Der Begriff Mindestanforderungen bedeutet hier, dass sich aus technischen Regeln und Rechtsvorschriften weitergehende Anforderungen ergeben können bzw. dass der Auftraggeber, insbesondere aufgrund besonderer Merkmale, Schutzbedürfnisse und sonstiger Randbedingungen, weitergehende Anforderungen stellen kann. Die optionalen Kriterien sind insofern, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, als Hinweise für den Auftraggeber zu betrachten, der die Notwendigkeit weitergehender Anforderungen prüfen muss." GW 381 kaufen als Papierversion / PDF-Download Das neue Prüfausweissystem des DVGW Es besteht aus einer webbasierten Datenbank sowie einem Prüfausweis im Scheckkartenformat. Das neue Nachweissystem macht es überflüssig, für jede Qualifikation eine eigene Bescheinigung mitzuführen. Im ersten Schritt profitieren davon Absolventen der Schulungen zu Schlüsselqualifikationen für den Rohrleitungsbau nach DVGW-Regelwerken wie z.b. GW 330, GW 331 und GW 15. Die Übertragung auf weitere Schulungstypen ist geplant. Informieren Sie sich auf unserer Webseite über das neue Prüfausweissystem des DVGW.

5 von 5 27.07.2016 13:02 Die Fachzeitschrift DVGW energie wasser-praxis ist das Verbandsorgan des DVGW und offizieller Medienpartner. * Alle Preise sind Netto-Preise. Sie können die Regelwerke über das Regelwerkverzeichnis auf der DVGW-Homepage bestellen. Mit freundlichen Grüßen DVGW-Hauptgeschäftsstelle http://www.dvgw.de Impressum Kontakt DVGW e.v 2016