Sicherheitsdatenblatt für DI-MIX. Erstellt gemäss EG-Richtlinie

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Transkript:

Sicherheitsdatenblatt für DI-MIX Erstellt gemäss EG-Richtlinie 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1. Bezeichnung des Stoffes Komponente 1 Chemische Bezeichnung : Natriumchlorid (Kochsalz) Formel : NaCl CAS-Nr. : 7647-14-5 EG-Nr. : 231-598-3 Komponente 2 Chemische Bezeichnung : Calciumchlorid Formel : CaCl 2 CAS-Nr. : 10043-52-4 EG-Nr. : 233-140-8 Index-Nr. : 017-013-00-2 1.2. Firmenbezeichnung : Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen (Lieferant) Postfach 4133 Pratteln 1 Telefon +41 61 825 51 51 Fax +41 61 825 51 10 1.3. Notrufnummer : +41 61 825 51 51 (Laborabteilung verlangen) 2. Zusammensetzung Natriumchlorid : 65 bis 70 % Calciumchlorid : 30 bis 35 % 3. Mögliche Gefahren Einstufung : Xi reizend Gefahrenhinweis : R36 Reizt die Augen SDB25010.doc Ausgabe: 30.10.08 Seite 1 von 5

4. Erste Hilfe-Massnahmen Einatmen : Betroffenen an die frische Luft bringen. Verschlucken : Mund ausspülen. Sofort reichlich Wasser trinken lassen. Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen. Augenkontakt : Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit viel Wasser gründlich ausspülen. Arzt aufsuchen. Hautkontakt : Beschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei Hautreizung Arzt aufsuchen. 5. Massnahmen zur Brandbekämpfung Feuergefährlichkeit : Stoff ist nicht brennbar Geeignete Löschmittel : Geeignete Löschmittel je nach Brandart benutzen. Ungeeignete Löschmittel : keine Besondere Gefährdung : keine Besondere Schutzausrüstung : keine 6. Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen Persönliche Schutzausrüstung verwenden (Schutzbrille und Handschuhe). 6.2 Umweltschutzmassnahmen Keine grösseren Mengen in Boden und Grundwasser einsickern lassen. 6.3 Verfahren zur Reinigung Verschüttetes Produkt trocken aufnehmen. Mit Wasser spülen. SDB25010.doc Ausgabe: 30.10.08 Seite 2 von 5

7. Handhabung und Lagerung 7.1 Handhabung : Persönliche Schutzausrüstung verwenden (Schutzbrille, Handschuhe). Staubbildung vermeiden. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmassnahmen beachten. 7.2. Lagerung : Gebinde trocken und fest verschlossen halten. Geeignete Materialien: Polyethylen, Polypropylen 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung Allgemeine Schutzmassnahmen : Staub nicht einatmen. Atemschutz : Staubmaske (bei Auftreten von Stäuben) Handschutz : Handschuhe aus Naturlatex, Chloropren, Nitril, Viton oder Butylkautschuk (Level 6, Durchdringungszeit > 480 Min.) Augenschutz : Schutzbrille Körperschutz : Schutzkleidung Hygienemassnahmen : Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmassnahmen beachten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Vor Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Aussehen : weisses Granulat Geruch : geruchlos Flammpunkt : nicht entflammbar Entzündlichkeit : nicht entzündlich Selbstentzündlichkeit : nicht entzündlich Explosionsgefahr : keine Brandfördernde Eigenschaften : keine Schüttgewicht : 0.8 1.1 t/m 3 Wasserlöslichkeit : löslich weitere Angaben : Produkt ist stark hygroskopisch (wasseranziehend) Komponente Natriumchlorid ph-wert (bei 100 g/l H 2 O) : 7-9.5 Siedepunkt : 1461 C Schmelzpunkt : 801 C SDB25010.doc Ausgabe: 30.10.08 Seite 3 von 5

Komponente Calciumchlorid ph-wert (bei 100 g/l H 2 O) : 7-10 Siedepunkt : 1900 C Schmelzpunkt : 765 C 10. Stabilität und Reaktivität Gefährliche Reaktionen : Bei sachgemässem Umgang keine gefährlichen Reaktionen bekannt. 11. Angaben zur Toxikologie Erfahrungen am Mensch : Reizt die Augen. Kann bei empfindlichen Personen Hautreizungen verursachen. Krebserzeugende Wirkung : nicht bekannt Erbgutverändernde Wirkung : nicht bekannt Chronische Wirkung : keine Schweiz. Giftklasseneinteilung : (alte Gesetzgebung) giftklassefrei 12. Angaben zur Oekologie Wirkung auf die Umwelt Ökotoxische Wirkung : Erhöht die Wasserhärte. Eine schädigende Wirkung auf Wasserorganismen ist nur in sehr hoher Konzentration zu erwarten. Wassergefährdungsklasse WGK (Deutsche Gesetzgebung): 1 (schwach wassergefährdend) 13. Hinweise zur Entsorgung Kleine Mengen Di-Mix können mit viel Wasser verdünnt der Kanalisation zugeführt werden. Bei grösseren Mengen ist die Beseitigungsart mit den örtlichen Behörden zu vereinbaren. Leere Behälter mit Anhaftung von Resten des Stoffes können trocken gereinigt oder mit Wasser ausgespült werden. Das Spülwasser oder die herausgeputzten Restsalzmengen können mit Wasser verdünnt der Kanalisation zugeführt werden. SDB25010.doc Ausgabe: 30.10.08 Seite 4 von 5

14. Angaben zum Transport UN-Nummer : Nicht in der UN-Liste der gefährlichen Produkte aufgeführt. RID/ADR : Kein Gefahrengut im Sinne der Transportvorschriften. CH-Gesetzgebung : Das Produkt ist der eidg. "Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse" (SDR) und der eidg. "Verordnung für die schweizerische Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter" (RSD) nicht unterstellt. 15. Vorschriften Gefahrensymbole Xi R-Sätze : R 36 Reizt die Augen. S-Sätze : S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 22 Staub nicht einatmen. S 24 Berührung mit der Haut vermeiden. 16. Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt das Produkt im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Die Angaben haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen. S Zertifiziertes Qualitäts-System ISO 9001 / Reg-Nr. 14932 SDB25010.doc Ausgabe: 30.10.08 Seite 5 von 5