F I N A N Z L E I S T U N G E N Serie 2018 / 2019 Die gemäß 7 der HFV Finanzordnung festgesetzten Leistungen der Mitglieder, die Höhe der Strafen und der Eintrittspreise werden nachstehend zur allgemeinen Kenntnisnahme und Beachtung veröffentlicht. Diese gelten ab Beginn des Spieljahres 2018/2019, d.h. ab dem 01. Juli 2018. Leistungen der Mitglieder an den Verband gemäß 7 HFV - Finanzordnung: 1. Mitgliedsbeitrag pro Verein p.a. 50,00 außerordentliche Mitglieder p.a. 100,00 IT-Gebühr Anteilige Lizenzkosten für DFBnet pro Verein / Jahr 50,00 2. Aufnahmegebühr Neue Vereine 500,00 3. Verbandsbeitrag 3.1. Spielbetrieb Fußball Für die Pflichtspiele (incl. Pokalspiele) aller gemeldeter Erwachsenen-Mannschaften wird mit unserer Monatsrechnung per 1. 8. und 1. 2. des folgenden Jahres pro Halbserie eine Meldegebühr in Rechnung gestellt; sie beträgt für Oberliga-Hamburg-Mannschaften je 400,00 Landesligamannschaften je 200,00 Bezirksligamannschaften je 125,00 Kreisligamannschaften je 60,00 Kreisklassenmannschaften je 50,00 Untere Herren-, Alte Herren-, Seniorenmannschaften je 40,00 Frauen-Oberliga Hamburg je 100,00 Frauen-Landesliga je 75,00 Frauen-Bezirksliga je 50,00 Alle übrigen Frauenmannschaften je 30,00 HFFG-Mannschaften je 25,00 Meldegebühr für die Teilnahme am Pokalwettbewerb (Herren-ODDSET-Pokal) des Hamburger Fußball - Verbandes für Mannschaften ab Regionalliga pro Mannschaft 250,00 3.2. Spielbetrieb Futsal Für die Pflichtspiele aller gemeldeter Erwachsenen-Mannschaften wird mit unserer Monatsrechnung per 1.4. und 1.9. des folgenden Jahres pro Halbserie eine Meldegebühr in Rechnung gestellt. Diese wird in den Durchführungsbestimmungen für den Futsalbereich bekannt gegeben. 4. Spielabgaben Spielbetrieb Fußball Bei folgenden Spielen sind 5 % von jeder Brutto-Spieleinnahme an den HFV zu entrichten: - Freundschaftsspiele und Turniere (Feld- und Halle), die von HFV-Vereinen der Bundesligen, der 3. Liga und der Regionalliga durchgeführt werden - Freundschaftsspiele und Turniere (Feld- und Halle), mit Beteiligung von Vereinen der Bundesligen (auch ausländischen), 3. Liga, Regionalligen - ODDSET-Pokal-Heimspiele von Mannschaften, die am Spielbetrieb der 3. Liga oder der Regionalliga teilnehmen 5. Beiträge für Freizeit- und Breitensportgruppen Erwachsene Mitglieder pro Mitglied im Jahr 3,50 Jugendliche Mitglieder pro Mitglied im Jahr 2,50 6. Eintrittskarten Spielbetrieb Fußball Die Vereine können in der Geschäftsstelle folgende Eintrittskarten erwerben: - Eintrittskarten-Rollen a 500 Stück 6,50 Es können für die Pflichtspiele (incl. Pokalspiele) aber auch eigene Karten verwendet werden. Bei Freundschaftsspielen, bei denen kassiert wird, sind grundsätzlich die HFV-Eintrittskarten zu verwenden. Bei Freundschaftsspielen, die gem. Punkt 4 mit dem HFV abzurechnen sind, müssen HFV-Eintrittskarten verwendet werden. Folgende Preiskategorien stehen zur Verfügung: 6,00; 5,00; 4,00; 3,50; 3,00; 2,50; 2,00; 1,50; 1,00; (jeweils incl. Sportgroschen).
Eintrittspreise, Stehplätze (Höchstgrenze, die nicht überschritten werden darf) Oberliga Hamburg: Erwachsene bis 6,00 Ermäßigt bis 4,00 Landesliga Erwachsene bis 5,00 Ermäßigt bis 3,00 Bezirksliga Erwachsene bis 3,00 Ermäßigt bis 2,00 Kreisliga und Kreisklassen Erwachsene bis 2,00 Ermäßigt bis 1,00 Frauen-Spiele bis 5,00 Junioren-/Mädchen-Spiele bis 3,00 Ermäßigte Eintrittskarten stehen folgenden Personenkreisen zu: Schülern /Schülerinnen, Studenten/Studentinnen, Auszubildenden/Auszubildende, Rentnern/Rentnerinnen, Arbeits- und Erwerbslosen, Schwerbehinderten/Schwerbehinderte (ab einem Grad der Behinderung 50) Kinder unter 6 Jahren haben freien Eintritt. Auch bei Junioren-/Mädchenspielen kann kassiert werden, jedoch nur für Erwachsene bis zu einem Preis von 3,00. Alle Preise verstehen sich incl. -,11 Sportgroschen. Preise für Schüler sowie Sitzplätze können von den Vereinen nach Wahl festgelegt werden. Sofern die Auslosung der ODDSET-Pokalspiele (Herren) Spielbegegnungen von Mannschaften unterschiedlicher Klassen ergibt, können die für den der höheren Klasse angehörenden Verein üblichen Eintrittspreise erhoben werden. Diese Regelung gilt ebenfalls für Gesellschaftsspiele. Die Spielabrechnungen sind dem HFV vorzulegen. Sitzplatz- und Sonderkarten: Sofern für Sitzplätze oder Sonderveranstaltungen erhöhte Eintrittspreise erhoben werden, können vereinseigene Karten verwendet werden. 7. Sportgroschen Die Sportgroschenabgabe ist von den HFV-Vereinen an den für sie zuständigen Landessportbund gem. deren Finanzordnung zu entrichten. 8. Kassierung Spielbetrieb Fußball Der Heimverein trägt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Kassierung. Wenn kassiert wird, ist grundsätzlich zu beachten, dass jeder erwachsene Zuschauer Eintritt zahlen und dafür eine Eintrittskarte erhalten muss. Die Eintrittskarten sind spätestens beim Betreten der Platzanlage zu entwerten. Die spielleitenden Ausschüsse führen Kontrollen durch. Sollten bei der Kassierung Unregelmäßigkeiten bzw. Verstöße gegen die hier veröffentlichten Bestimmungen festgestellt werden, ist der spielleitende Ausschuss berechtigt Ordnungsstrafen zu verhängen HFV-Schiedsrichterausweise / HFV-Schiedsrichterinnenausweise: Den Inhabern gültiger Schiedsrichter- / Schiedsrichterinnen- und HFV-Ausweise ist bei allen in den Zuständigkeitsbereich des HFV fallenden Spielen freier Eintritt zu gewähren. Dies gilt auch für Hallenturniere, die durch Mitgliedsvereine des HFV durchgeführt werden. Bei Hallenturnieren ist eine Mindestzahl von 30 Karten für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bzw. Schiedsrichter/Schiedsrichterinnen vorzuhalten, bei Feldspielen kann keine Beschränkung vorgenommen werden. Teilnehmerkarten: Die Ausgabe ist auf direkt am Spiel beteiligte Personen (Spieler / Spielerin, Trainer / Trainerin, Masseur / Masseurin etc.) zu beschränken.
Staffelausweise: Jeder Verein erhält einen übertragbaren Ausweis, der für eine Person zum freien Eintritt bei allen Spielen der eigenen Staffel berechtigt. Die Ausweise werden vor Serienbeginn per Sammelpost an die Vereine versandt. Bei Verlust kann kein Ersatzausweis ausgestellt werden. 9. Rechtsmittelgebühren 9. 1. Einspruch / Protest / Beschwerde Oberliga Hamburg 100,00 Landes-, Bezirks-, Kreisliga, Kreisklasse und Frauen-Oberliga Hamburg 75,00 andere Frauen- und Herrenmannschaften 50,00 Jugendmannschaften 25,00 ODDSET-Pokal-Liga 100,00 II. Liga Pokal 75,00 Andere Pokalwettbewerbe 50,00 FutsalLiga Hamburg 50,00 9. 2. Berufung Oberliga Hamburg 200,00 Landes-, Bezirks-, Kreisliga Kreisklasse und Frauen-Oberliga Hamburg 150,00 andere Frauen-, Herren- und Jugendmannschaften 100,00 ODDSET-Pokal-Liga 200,00 II. Liga Pokal 150,00 Andere Pokalwettbewerbe 100,00 FutsalLiga Hamburg 100,00 9. 3. Antragsverfahren nach 12 Abs. 1 c) RuVO Erste Instanz Verbandsgericht für Vereine der Bundesligen, der 3. Liga und der Regionalliga 300,00 alle anderen Vereine 150,00 10. Ordnungsstrafen / Verwaltungsgebühren 10. 1. Nichtantreten / Verzicht pro Spiel Nichtantreten Verzicht Herren-Oberliga 400,00 Herren-Landesliga 300,00 Herren-Bezirksliga 200,00 Herren-Kreisliga 150,00 Herren-Kreisklasse 125,00 Frauen-Oberliga Hamburg 150,00 Frauen-Landesliga 125,00 Frauen-Bezirksliga 100,00 Frauen-Kreisliga 75,00 sonst. Frauen- und Herren-Pflichtspiele 75,00 40,00 AH, Senioren 50,00 25,00 Junioren-/Mädchen- OL, VL, LL u. BZL-Pflichtspiele (mit Aufstieg) 100,00 Jugend-Pflichtspiele 40,00 20,00 HFV-Meisterschaft und Turniere 50,00 25,00 FutsalLiga Hamburg 50,00 25,00 Von den Ordnungsstrafen für Nichtantreten gehen 50 % an den jeweiligen Gegner der Mannschaft, die nicht angetreten ist, als Beitrag zu den durch das Nichtantreten verursachten Kosten. Der entsprechende Betrag wird jedoch nicht ausgezahlt, sondern dem Vereinskonto gut geschrieben.
10. 2. Zurückziehung von Mannschaften Oberliga Hamburg 750,00 Herren-Landesliga 500,00 Herren-Bezirksliga 250,00 Herren-Kreisliga 200,00 Herren-Kreisklasse 150,00 Frauen-Oberliga Hamburg 150,00 Frauen-Landesliga 125,00 Alle übrigen Frauen- und Herrenmannschaften UH, AH, Senioren: 100,00 FutsalLiga Hamburg 75,00 Jugendmannschaften: Junioren- OL, LL u. BZL-Mannschaften 250,00 Mädchen-Leistungsbereich 150,00 übrige Jugend-Mannschaften (Feld / Halle) 50,00 10. 3. Spielverlegungen (nur noch im Onlineverfahren) a.) Herren Oberliga Hamburg und Landesliga 25,00 Herren und Frauen 15,00 Junioren und Mädchen 10,00 Für die Rückdrehung einer nicht einvernehmlichen Spielverlegung nach den Regelungen der Durchführungsbestimmungen fallen die gleichen Gebühren nochmals an, wie bei der ersten Spielverlegung. b.) ohne Genehmigung pro Mannschaft 50,00 D- bis G-Junioren / bis E-Mädchen 25,00 10. 4. Spieldurchführung trotz Absage des Spiels durch angesetzten Schiedsrichter / Schiedsrichterin pro Spielpartner 50,00 10. 5. Spielbeobachtungen Spielbetrieb Fußball / Anforderung neutraler Platzobmann / neutrale Platzobfrau (von den Vereinen beim HFV beantragte Spiel-Beobachtung) Erwachsene pro Spiel 50,00 Junioren/Mädchen pro Spiel 20,00 Anforderung neutraler Platzobmann / neutrale Platzobfrau 20,00 10. 6. Unvollständige Spielerpässe Online (ohne Passbild,) pro ungültigem Pass 5,00 Herren LK-Bereich pro Spiel höchstens 50,00 bei allen anderen Spielen pro Spiel höchstens 25,00 10. 7. Antreten ohne Rückennummern Liga-, Frauen-, Junioren-, Mädchen-LK-Mannschaften pro Mannschaft 25,00 10. 8. Teilnahme an nicht genehmigten Turnieren 23 Abs. 5 HFV - Spielordnung 50,00 10. 9. Teilnahmegebühr Hallenmeisterschaft D- bis G-Junioren/D- bis F-Mädchen 40,00 10.9.1 Teilnahmegebühren Futsalmeisterschaften Junioren und Mädchen A- bis C-Junioren 40,00 B- bis C-Mädchen 40,00 10.9.2 Teilnahmegebühren Futsalcup der Frauen Frauen 50,00 Ü35-Frauen / Ü 40-Frauen 30,00
10. 10. Erteilung Spielberechtigung Anträge, die über die HFV-Geschäftsstelle beantragt werden 18,00 Anträge im Onlineverfahren 6,00 Erstausstellung Junioren und Mädchen kostenfrei Verbandsseitige Spielrechtsanforderung (bisher Passanforderung) 25,00 ( 16 DFB-Spielordnung / 8 HFV-Spielordnung) Spielerbeobachtung / Spielerinnenbeobachtung wegen Rückversetzung 25,00 Erteilung Gastspielerlaubnis 10,00 10.11. Vertragsspielerverträge / Förderverträge (Registrierung/Aufhebung/Verlängerung) Vereine der Bezirksliga und darunter 40,00 Vereine der Landesliga und Oberliga Hamburg/Förderverträge 75,00 Vereine der Regionalliga und darüber 150,00 10. 12. Platzaufbau nicht ordnungsgemäß Liga Herren 50,00 Herren, Frauen, Junioren-OL, -LL u. BZL, B- + C-Mäd. VL 25,00 Mädchen und Junioren 12,50 10. 13. Schuldhafte Verstöße gegen die Pflicht zu ordnungsgemäßer Kassierung Ober- und Landesliga 50,00 Bezirks-, Kreisliga und Kreisklasse 25,00 Alle Frauenmannschaften 25,00 10. 14. Nichtanforderung / verspätete Anforderung SR / SRin / SRA / SRAin 10. 14.1 Nichtanforderung SR / SRin / SRA / SRAin Ober- und Landesliga / RNF : 100,00 Bezirks- und Kreisliga / JRN / JBL : 75,00 Andere Liga- und Frauen-Freundschaftsspiele : 50,00 Freundschaftsspiele sonstiger Klassen 25,00 Turniere von Liga-Mannschaften 100,00 Turniere sonstiger Mannschaften 50,00 Junioren-/Mädchen-OL,-VL, -LL u. BZL-Mannschaften 30,00 Jugendturniere Halle / Feld 25,00 10. 14.2 verspätete Anforderung SR / SRin / SRA / SRAin Liga- und Frauen-Freundschaftsspiele / RNF / JRN 50,00 Freundschaftsspiele sonstiger Klassen 15,00 Turniere sonstiger Mannschaften 25,00 Junioren-/Mädchen-OL,-VL, -LL u. -BZL -Spiele 15,00 Jugendturniere Halle / Feld 12,50 10. 15. Nichtantreten Schiedsrichter / Schiedsrichterin Liga- und Frauenspiele - 50,00 SR / SRin sonstiger Klassen 25,00 Junioren-/Mädchen-OL,-VL, -LL u. -BZL - Spiele 25,00 E- bis G-Junioren/-innen 25,00 HFV-Hallenspiele Junioren/Mädchen 15,00 Hallen- und Feldturniere: Herren-Ligaturniere 50,00 sonst. Herrenturniere / Frauen 25,00 SRA / SRAin für alle Klassen 12,50 FutsalLiga Hamburg 15,00
10. 16. Verspätete Meldung / Nichteinhaltung Fristen Mannschaftsmeldebogen (Online) 100,00 Schiedsrichtermeldebogen 40,00 Nichteinhaltung von schriftl. gesetzten Fristen unter Strafandrohung 50,00 10. 17. Ergebnismeldung 23 a SpO Verspätete Ergebnismeldung 5,00 Ergebnisanforderung 10,00 10. 18. Ausbildung SR / SRin-Anwärter für Vereine, die das SR / SRin-Soll erfüllen 10,00 für Vereine, die das SR / SRin-Soll nicht erfüllen 40,00 Nichtgestellung von SR / SRin-Anwärtern pro Mannschaft/Schiedsrichter / Schiedsrichterin 100,00 Futsalschiedsrichter / Futsalschiedsrichterin 25,00 10. 19. BSA-Sitzungen wiederholt nicht wahrgenommen 50,00 oder Nichtbenennung SR-Obmann / SR-Obfrau 50,00 10. 20. Nichterscheinen bei SR / SRin-Lehrgängen trotz Teilnahmezusage pro Tag 50,00 10. 21. Spielbericht a) manueller Spielbericht verspätet beim BSA oder der Geschäftsstelle eingereicht mehr als 5 Tage nach dem Spiel 10,00 nicht eingereicht 25,00 unvollständig ausgefüllt je Spielbericht 10,00 b) Spielbericht-Online Nichtnutzung Schiedsrichter / Schiedsrichterinnen 20,00 Nichtnutzung Vereine 25,00 nicht zeitgerecht abgeschlossen 10,00 10.22. Namentliche Schiedsrichteransetzung / Schiedsrichterinnenansetzung Nicht erfolgte namentliche SR-Ansetzung durch Vereine 5,00 10.23. Bearbeitung Sperren Bearbeitungsgebühr für Sperren im schriftlichen Verfahren /automatische Sperre 10,00 10.24. Mahngebühren Gebühr verbandsseitige Mahnung/Zahlungsaufforderung 15,00 In Wiederholungsfällen verdoppeln sich die zuletzt erhobenen Ordnungsstrafen. Diese sind Verwaltungsmaßnahmen und werden mit der Monatsrechnung fällig. 11. Schiedsrichter-Spesenregelung Schiedsrichter / Schiedsrichterinnen-Fahrtkostenerstattung und Spesenregelung: - Fahrtkosten dürfen nur nach dem jeweils günstigsten gültigen Tarif des HVV (im Regelfall Tageskarte) für Hin- und Rückfahrt zum Sportplatz in Rechnung gestellt werden. Als Fahrstrecke gilt die Entfernung zwischen dem Vereinsplatz des Schiedsrichters / der Schiedsrichterin und dem Austragungsort des zu leitenden Spieles. - Bei Spielausfällen stehen Schiedsrichter / Schiedsrichterinnen und Schiedsrichterassistenten / Schiedsrichterassistentinnen der jeweils halbe Spesensatz zu, wenn eine Anreise erfolgt ist (Kein Anspruch bei generellen verbandsseitigen Spielabsagen oder Benachrichtigung des Schiedsrichters durch den Heimverein). - Werden von einem Schiedsrichter / einer Schiedsrichterin mehrere Spiele nacheinander geleitet, sind Fahrtkosten nur einmal zu erstatten. - Für Spiele auf vereinseigenen Plätzen erhalten nur die Schiedsrichter / Schiedsrichterinnen Fahrtkosten, die vereinsseitig für Spiele der D/7er- bis G-Junioren und B- bis G-Mädchen (7er-Mannschaften) angesetzt wurden. - Portoaufwendungen werden dem Schiedsrichter / der Schiedsrichterin nicht erstattet.
11. 1. Herren- und Frauenbereich SR / SRin SRA /SRAin Regionalliga Nord (nur Freundschaftsspiele) 100,00 50,00 Regionalliga Nord (Pokal in HH) / Oberliga Hamburg 33,00 22,00 Landesliga 22,00 15,00 Bezirksliga 20,00 15,00 Kreisliga 17,00 13,00 Kreisklasse 15,00 ODDSET-Pokalendspiel Herren 35,00 25,00 Frauen-Oberliga Hamburg 17,00 13,00 Frauen-Landesliga 13,00 10,00 Sonstige Frauenspiele 12,00 ODDSET-Pokalendspiel Frauen 25,00 20,00 Alte Herren, Senioren, Super-Senioren 12,00 Endspiele HH-Meisterschaft und Pokalendspiele Alte Herren, Senioren, Super-Senioren 17,00 12,00 Vereinsturniere je angefangene Stunde 12,00 Bei Pokalspielen gilt der Spesensatz der Spielklasse des Heimvereins. 11. 2. Junioren / Mädchen SR / SRin SRA / SRAin A / OL (mit SR-Gespannen) (U18) 15,00 12,00 A / OL (U19), A / LL, B / OL und MB / VL 15,00 B / LL, B / BZL, C / OL, C / LL, C / BZL und MC / VL 12,00 A-Junioren 15,00 B-Junioren/ B-Mädchen 12,00 C-Junioren/C-Mädchen 10,00 D-Junioren/D-Mädchen 8,00 E-Junioren/E-Mädchen 7,00 HFV-Auswahlspiele (Repräsentativspiele) 15,00 12,00 HFV-Sichtungsspiele 12,00 9,00 Pokalendspiele A-Junioren/B-Junioren/B-Mädchen 17,00 13,00 Pokalendspiele bis C-Junioren/C-Mädchen 12,00 9,00 Endspiele Hamburger Meisterschaft 12,00 10,00 11. 3. Vereinsturniere Feld Junioren / Mädchen: SR / SRin A-, B- und C-Junioren / B-Mädchen bis zu 3 Stunden 15,00 weitere angefangene Stunde (keine Fahrtkosten) 8,00 Alle übrigen Altersgruppen bis zu 3 Stunden 10,00 weitere angefangene Stunde (keine Fahrtkosten) 7,00 Die Spesen sind jeweils für eine Gruppe pro Schiedsrichter / Schiedsrichterin gültig. 11. 4. HFV-Hallenmeisterschaften Junioren / Mädchen SR / SRin D-Junioren/D-Mädchen 15,00 E- bis F-Junioren/E-Mädchen 14,00 Die Spesen sind jeweils für eine Gruppe mit 2 Schiedsrichtern gültig. Sollte ein Schiedsrichter / eine Schiedsrichterin nicht antreten und kein Ersatzschiedsrichter / keine Ersatzschiedsrichterin gestellt werden können, erhält der anwesende Schiedsrichter / die anwesende Schiedsrichterin den Betrag, der für eine Gruppe festgesetzt ist. 11. 5. Hallenturniere / Futsalturniere und Futsalspieltage (für jeden eingesetzten Schiedsrichter / Schiedsrichterin) SR / SRin FutsalLiga Hamburg 15,00 je Spiel Herren/Frauen 10,00 je Std. Junioren/Mädchen 8,00 je Std. Die Spesen- und Fahrtkosten-Regelungen sind für die Vereine und Schiedsrichter / Schiedsrichterinnen bindend. Verstöße gegen diese Regelungen (überhöhte Forderungen) werden verbandsseitig geahndet ( 15,50).
12. Verwaltungsgebühr/Ordnungsstrafen Lehrreferat 12.1 Verlängerungsgebühren für Lizenzen nach Ablauf der Gültigkeit der Lizenz/Verlustgebühren 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit 30,00 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit 60,00 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit 90,00 Hinweis: 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit verfällt die Lizenz 12. 2 Bei Neuausstellung (z. Bsp. Verlust) von Lizenzen, erhebt der HFV eine Ersatzgebühr von 30,00. 12.3 Nichterscheinen bei folgenden Lehrgängen (Jugendleiter- Jugendleiterinnenaus- und Fortbildung, Kindertrainer- / Kindertrainerinnenausbildung, HFV-Kurzschulungen, DFB-Kurzschulungen) trotz Teilnahmezusage pro Tag 20,00. Diese werden dem Verein in Rechnung gestellt. 12.4 Es gelten die Anmeldebedingungen für kostenpflichte Lehrgänge im HFV. Bei unentschuldigtem Fehlen wird die volle Lehrgangsgebühr einbehalten und dem Verein in Rechnung gestellt.