EG-Sicherheitsdatenblatt

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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 MULTIMIX Plast MTC GmbH Adolf - Oesterheld - Straße 1

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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 HK - V MTC GmbH Adolf - Oesterheld - Straße 1

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! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 HK - II (BV) MTC GmbH Adolf - Oesterheld - Straße 1

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Transkript:

Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator CHZN2316 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Strasse: Dr.-Werner-Freyberg-Straße 11 Ort: D-69514 Laudenbach Telefon: +49-6201-708-0 Telefax:+49-6201-708-427 E-Mail: sicherheitsdatenblaetter@detia-freyberg.de 1.4. Notrufnummer: Giftinformationszentrum (GIZ) Universitätsklinikum Mainz Tel.: +49-6131-19240 Toxikoligisches Info Zentrum Schweiz Tel.: 145 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG. 2.2. Kennzeichnungselemente ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. Bezeichnung CAS-Nr. Einstufung Index-Nr. GHS-Einstufung REACH-Nr. 428-040-8 138261-41-3 612-252-00-4 Imidacloprid (ISO); 1-(6-Chlorpyridin-3-ylmethyl)-N-nitroimidazolidin-2-ylidenamin Xn - Gesundheitsschädlich, N - Umweltgefährlich R22-50-53 Acute Tox. 4, Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic 1; H302 H400 H410 Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. Anteil 0,01 % ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Massnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Massnahmen Nach Einatmen Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Nach Hautkontakt Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung wechseln. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Nach Verschlucken Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Sofort Arzt hinzuziehen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).

Seite 2 von 5 ABSCHNITT 5: Massnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Wassersprühstrahl. Schaum. Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Das Produkt selbst brennt nicht. Kohlendioxid (CO2). Pyrolyseprodukte, toxisch. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Zusätzliche Hinweise Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 6: Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Für ausreichende Lüftung sorgen. 6.2. Umweltschutzmassnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte 13 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Gebrauchsanweisung beachten. Augen- und Hautkontakt vermeiden. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten. Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Produkt nicht in Durchgänge und Treppenaufgängen lagern. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. Nicht aufbewahren bei Temperaturen über: 35 C Nicht aufbewahren bei Temperaturen unter: 5 C s. P. 10 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

Seite 3 von 5 Schutz- und Hygienemassnahmen Kontaminierte Kleidung wechseln. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Geruch: Gel weißlich charakteristisch ph-wert: 5-9 Prüfnorm Zustandsänderungen Dichte: Dyn. Viskosität: nicht bestimmt > 20000 mpa s ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Verschlucken, LD50 Ratte oral (mg/kg): > 10000 Einatmen, LC50 Ratte inhalativ (mg/l/4h): keine Daten vorhanden Hautkontakt, LD50 Ratte dermal (mg/kg): > 100000 (24 h) CAS-Nr. Bezeichnung Expositionswege Methode Dosis Spezies Quelle 138261-41-3 Imidacloprid (ISO); 1-(6-Chlorpyridin-3-ylmethyl)-N-nitroimidazolidin-2-ylidenamin oral ATE 500 mg/kg Spezifische Wirkungen im Tierversuch Reiz- und Ätzwirkung Sensibilisierende Wirkungen Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Sonstige Angaben zu Prüfungen Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. Erfahrungen aus der Praxis Allgemeine Bemerkungen

Seite 4 von 5 ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit 12.3. Bioakkumulationspotenzial 12.4. Mobilität im Boden 12.5. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung 12.6. Andere schädliche Wirkungen Weitere Hinweise Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport Binnenschiffstransport (ADN) Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport Seeschiffstransport (IMDG) Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport Lufttransport (ICAO) Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften

Seite 5 von 5 ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Sehr giftig für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Voller Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)