ANHANG III FINANZIELLE UND VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN

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Transkript:

Finanzhilfevereinbarung Anhang III multibeneficiary: Versin 2015 ANHANG III FINANZIELLE UND VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN I. EINFÜHRUNG Dieser Anhang ergänzt die Bestimmungen, die für die Verwendung der Finanzhilfe unter den verschiedenen Budgetkategrien gelten, die auf das Prjekt angewendet werden, wie in der Vereinbarung definiert. Diese Erläuterungen sind in Abschnitt II angeführt. In Abschnitt IV wird erläutert, welche Sätze für die Budgetkategrien gelten, auf die Zuschüsse pr Einheit, wie in Artikel II.16.2 der Vereinbarung angeführt, anwendbar sind. In Abschnitt V ist ein Überblick über die Prüfungen, die bei dem/der Zuschussempfänger/in durchgeführt werden können und die damit verbundenen Belege, angeführt. II. BESTIMMUNGEN ZUR BERICHTERSTATTUNG Gemäß Artikel I.4.2 und I.4.3 der Finanzierungsvereinbarung verwendet der/die Zuschussempfänger/in Mbility Tl+, indem er/sie alle Pflichtfelder ausfüllt, um jene Aktivitäten zu belegen, für die Zuschüsse erhalten wrden sind. III. ERGÄNZENDE FINANZIELLE UND VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN Leitaktin 2 Strategische Partnerschaften A. Förderfähigkeit vn Aktivitäten Die Zuschussempfänger stellen sicher, dass die Mbilitätsaktivitäten, die mithilfe der Förderung für das Prjekt unternmmen werden, entsprechend den Regeln im Prgrammleitfaden zu Erasmus+ förderfähig sind. Unternmmene Aktivität, die nicht den Regeln im Prgrammleitfaden zu Erasmus+ und den ergänzenden Regeln in diesem Anhang entsprechen, werden vn der NA als nicht förderfähig erklärt, und die Beträge der Finanzhilfe für die betreffenden Aktivitäten sind in vller Höhe zurückzuerstatten. Die Rückerstattung muss alle Budgetkategrien abdecken, für die eine Finanzhilfe im Zusammenhang mit der für nicht förderfähig erklärten Aktivität gewährt wurde. Die förderfähige Mindestdauer vn im Prgrammleitfaden definierten Mbilitätsaktivitäten ist die Mindestdauer der Aktivität exklusive der Reisedauer. B. Förderfähigkeit vn Ausgaben 1. Allgemeine Bedingungen Ausgaben werden nur für die Budgetkategrien berücksichtigt, für die vn der NA Mittel gemäß Anhang II gewährt wurden. 1

Finanzhilfevereinbarung Anhang III multibeneficiary: Versin 2015 Budgetübertragungen haben innerhalb der in Artikel I.3.2 der Vereinbarung festgelegten Grenzen zu erflgen. Budgetübertragungen auf eine Budgetkategrie, für die im Fördermittelantrag keine Fördersumme beantragt wurde der für die vn der NA keine Fördersumme gemäß Anhang II gewährt wurde, sind nicht zulässig. Die einzige Ausnahme besteht für die Budgetkategrie Unterstützung bei besnderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmer/-innen mit Behinderung), auf die eine Budgetübertragung auch dann erflgen kann, wenn im Fördermittelantrag keine Fördersumme beantragt wurde. 2. Prjektmanagement und -durchführung Die Zuschussempfänger führen die Aktivitäten durch und erbringen die Leistungen, die vn dieser Budgetkategrie zu decken sind, wie im Antrag auf Finanzhilfe beantragt und vn der NA in der Vereinbarung genehmigt. Die Zuschussempfänger vereinbaren abhängig vn ihrem jeweiligen Arbeitsaufwand und ihrem Beitrag zu den Prjektaktivitäten und -ergebnissen die Aufteilung des Betrags untereinander. Der Krdinatr meldet die Prjektaktivitäten und -ergebnisse für das Prjekt als Ganzes. 3. Grenzüberschreitende Prjekttreffen Der Krdinatr lädt die Teilnehmerliste in Mbility Tl+ unter Angabe flgender Infrmatinen hch: Name der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers, swie der Ausgangs- und Aktivitätsrt. Die Entfernung wird auf Grundlage des Online-Distanzkalkulatrs bestimmt. Das Mbility Tl+ berechnet den Betrag der Finanzhilfe autmatisch basierend auf den anwendbaren Ksten pr Einheit. Standardmäßig gilt als Ausgangsrt der Ort, an dem sich die entsendende Organisatin befindet, und als Aktivitätsrt der Ort, an dem sich die aufnehmende Organisatin befindet. Wenn ein anderer Ausgangsrt der Aktivitätsrt gemeldet wird, gibt der Zuschussempfänger im Mbility Tl+ den Grund für diese Abweichung an. In allen Fällen müssen die Zuschussempfänger dazu in der Lage sein, eine frmale Verbindung mit den Persnen nachzuweisen, die an den grenzüberschreitenden Prjekttreffen teilnehmen, unabhängig davn, b sie am Prjekt als Mitarbeiter/in (auf beruflicher der ehrenamtlicher Grundlage) der als Lernende der Organisatinen, die die Finanzhilfe erhalten, beteiligt sind. Die Teilnahme an im Land des Zuschussempfängers stattfindenden grenzüberschreitenden Prjekttreffen ist unter dieser Budgetkategrie förderfähig, vrausgesetzt, dass an den Aktivitäten Teilnehmer/innen vn am Prjekt teilnehmenden Partnerrganisatinen aus mindestens zwei verschiedenen Prgrammländern beteiligt sind und dass die Entfernung zwischen dem Abfahrtsrt und dem Ankunftsrt wie ben definiert gemäß Online-Distanzkalkulatr mindestens 100 km beträgt. 2

Finanzhilfevereinbarung Anhang III multibeneficiary: Versin 2015 4. Qualitativ hchwertige Prdukte Die Zuschussempfänger entwickeln die qualitativ hchwertigen Prdukte, die im Förderantrag beantragt und vn der NA in der Vereinbarung genehmigt wurden. Der Krdinatr gibt die unternmmenen Aktivitäten und die erbrachten Ergebnisse im Mbility Tl+ für das Prjekt als Ganzes an. Der Krdinatr muss Nachweise über die Prjektergebnisse des Prjekts als Ganzes vrlegen und spätestens in der Phase des s auf ERASMUS+ PROJECT RESULTS PLATFORM hchladen. Der Krdinatr gibt im Mbility Tl+ die Anzahl der Arbeitstage pr Mitarbeiter/innenkategrie für jeden Zuschussempfänger auf Basis vn Arbeitszeitblättern, die zu diesem Zweck für jede Persn geführt werden, die direkt an der Entwicklung der qualitativ hchwertigen Prdukte mitarbeitet. Das Mbility Tl+ berechnet den Betrag der Finanzhilfe autmatisch basierend auf den geltenden Ksten pr Einheit für die betreffende Mitarbeiter/innenkategrie und das betreffende Land. Um als Persnal für die Entwicklung qualitativ hchwertiger Prdukte erachtet zu werden, müssen die Persnen entweder beruflich der ehrenamtlich Aufgaben in der allgemeinen der beruflichen Bildung der in Angebten des nichtfrmalen Lernens für junge Menschen erfüllen; diese Persnen können Lehrkräfte (auch im Hchschulbereich), Ausbilder/innen, Schulleiter/innen, Jugendarbeiter/innen und nicht pädaggisches Persnal sein. In allen Fällen müssen die Zuschussempfänger dazu in der Lage sein, eine frmale Verbindung mit dem/der betrffenen Mitarbeiter/in nachzuweisen, ungeachtet dessen, b die Persn an dem Prjekt auf beruflicher der ehrenamtlicher Basis beteiligt ist. Achtung: Persnal, das für einen Zuschussempfänger auf Grundlage eines Werkvertrags tätig ist (z. B. Übersetzer/in, Webdesigner/in, usw.) wird nicht als Persnal der betreffenden Organisatin erachtet. Ihre/seine Arbeitszeit kann daher nicht unter der Kategrie qualitativ hchwertige Prdukte geltend gemacht werden, könnte aber unter den Bedingungen, die im entsprechenden nachflgenden Abschnitt angeführt sind, unter der Kategrie Außerrdentliche Ksten förderfähig sein. Auf jede Persn muss eine der vier Kategrien anwendbar sein, die in Abschnitt III dieses Anhangs angeführt sind. Im Falle vn Persnal, das ehrenamtlich arbeitet, bezieht sich die Kategrie nicht auf das berufliche Prfil der Persn, sndern auf die Funktin, die vn der Persn in Verbindung mit der Entwicklung des qualitativ hchwertigen Prdukts erfüllt wurde. Bei Persnalksten für Manager und Verwaltungspersnal wird in der Regel davn ausgegangen, dass diese bereits durch die Kstenkategrie Prjektmanagement- und Durchführung abgedeckt sind, sfern sich nicht extra unter der Kstenkategrie Geistige Leistungen beantragt und vn der NA genehmigt wurden, wie in Anhang II angeführt. 5. Multiplikatrenveranstaltungen Die Organisatin vn Multiplikatrenveranstaltungen ist nur förderfähig, wenn sie beantragt wurde und vn der NA in Anhang II der Vereinbarung genehmigt wurde. Wenn die Zuschussempfänger nicht die qualitativ hchwertigen Prdukte hervrbringen, die sie beantragt haben und vn der NA genehmigt wurden, werden auch die damit im Zusam- 3

Finanzhilfevereinbarung Anhang III multibeneficiary: Versin 2015 menhang stehenden Multiplikatrenveranstaltungen als nicht förderfähig erachtet. Wenn die NA Unterstützung für die Entwicklung mehrerer qualitativ hchwertiger Prdukte gewährt hat, jedch nur einige davn letztendlich umgesetzt werden, bestimmt die NA, in welchem Umfang die betreffenden Multiplikatrenveranstaltungen förderfähig sind. Nur Teilnehmer/innen, die keinem der Zuschussempfänger angehören, können für die Bestimmung der Anzahl vn Persnen herangezgen werden, auf Basis derer die Höhe der Finanzhilfe bestimmt wird. Multiplikatrenveranstaltungen können nur in Prgramm- der Partnerländern stattfinden, in denen die Zuschussempfänger ansässig sind. Der Krdinatr macht in Mbility Tl+ bei der Beschreibung der Multiplikatrenveranstaltung flgende Angaben: die zugehörigen Geistigen Leistungen, die leitende und alle teilnehmenden Organisatinen, das Land in dem der Event stattfindet swie alle natinalen und internatinalen Teilnehmer/innen. 6. Grenzüberschreitende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten Der Krdinatr erfasst alle grenzüberschreitenden Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten im Mbility Tl+. Falls erfrderlich kann der Zuschussempfänger einen Tag für die Anreise unmittelbar vr dem ersten Tag der Auslandsaktivität und einen Tag für die Abreise unmittelbar nach dem letzten Tag der Auslandsaktivität hinzufügen. Diese zusätzlichen Reisetage werden bei der Berechnung der Aufenthaltsksten berücksichtigt. Hat keine Reise stattgefunden, gibt der Krdinatr dies im Mbility Tl+ für jede/n betrffene/n Teilnehmer/in an. Für die Bestimmung der anwendbaren Entfernung verwendet der Krdinatr den Online-Distanzkalkulatr, der auf der Website der Kmmissin unter http://ec.eurpa.eu/prgrammes/erasmus-plus/tls/distance_en.htm verfügbar ist. Standardmäßig gilt als Ausgangsrt der Ort, an dem sich die entsendende Organisatin befindet, und als Ankunftsrt der Ort, an dem sich die aufnehmende Organisatin befindet. Wenn ein anderer Ausgangsrt der Ankunftsrt gemeldet wird, gibt der Krdinatr im Mbility Tl+ den Grund für diese Abweichung an. Der Krdinatr meldet für jede/n Teilnehmer/in, der/die eine mehr als 2 Mnate dauernde Lern-, Lehr- der Schulungsaktivität im Ausland unternimmt, b eine sprachliche Vrbereitung mit Unterstützung der für sprachliche Unterstützung gewährten Finanzhilfe unternmmen wurde. Das Mbility Tl+ berechnet die Beträge der Finanzhilfe für Reiseksten, Aufenthaltsksten und sprachliche Unterstützung auf Basis der anwendbaren Ksten pr Einheit. Förderfähige grenzüberschreitende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten sind: Blended Mbility, bei der die kurzzeitige physische Mbilität (5 Tage bis 2 Mnate) mit der virtuellen Mbilität kmbiniert wird; Langzeit-Lehraufenthalte (2 bis 12 Mnate); Gemeinsamen Kurzzeit-Frtbildungen vn Mitarbeiter/innen (5 Tage bis 2 Mnate). 4

Finanzhilfevereinbarung Anhang III multibeneficiary: Versin 2015 Grenzüberschreitende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten müssen in den Ländern stattfinden, in denen die Zuschussempfänger ansässig sind. Aktivitäten vn Lernenden swie Langzeit-Aktivitäten vn Persnal der Jugendarbeiterinnen bzw. Jugendarbeitern aus Partnerländern der in Partnerländer sind jedch nicht förderfähig; ausgenmmen ist Persnal aus Partnerländern, das im Rahmen vn Intensiv-Studienprgrammen unterrichtet. Die Unterstützung vn Teilnehmer/innen an Gemischten Mbilitäten ( blended learning ) swie gemeinsamen Kurzzeitmaßnahmen zur Frt- und Weiterbildung vn Persnal an in ihrem eigenen Land stattfindenden grenzüberschreitenden Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten ist unter dieser Budgetkategrie förderfähig, vrausgesetzt, dass an den Aktivitäten Teilnehmer/innen vn am Prjekt teilnehmenden Partnerrganisatinen aus mindestens zwei verschiedenen Prgrammländern beteiligt sind und die Entfernung zwischen dem Abfahrtsrt und dem Ankunftsrt wie ben definiert gemäß Online-Distanzkalkulatr mindestens 100 km beträgt. Förderfähige Teilnehmer/innen an grenzüberschreitenden Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten sind Persnen, die eine direkte Verbindung zu einem Zuschussempfänger in einer der flgenden Funktinen haben: Studierende, die an einer teilnehmenden Hchschuleinrichtung registriert und für Studien angemeldet sind, die zu einem anerkannten Abschluss der einer snstigen anerkannten Qualifikatin auf tertiärem Niveau führen, bis zu und einschließlich des Dktrats (in Intensiv-Studienprgrammen und Blended Mbility Aktivitäten); Lehrlinge, Schüler/innen im Bereich berufliche Aus- und Weiterbildung und Jugendliche in Blended Mbility Aktivitäten; Schüler/innen jeden Alters, begleitet vn Schulpersnal (bei Kurzzeit-Austauschen vn Schüler/innengruppen ); Schüler/innen vn mindestens 14 Jahren, die eine Vllzeitausbildung in einer an der strategischen Partnerschaft beteiligten Schule abslvieren (Langzeit-Mbilität vn Schülerinnen und Schülern); Bei teilnehmenden Organisatinen angestellte Hchschullehrer/innen, Lehrer/innen, Ausbilder/innen und snstiges Unterrichts- und Verwaltungspersnal, swie Jugendarbeiter/innen. In allen Fällen müssen die Zuschussempfänger dazu in der Lage sein, die frmale Verbindung mit den Persnen, die an den grenzüberschreitenden Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten teilnehmen, nachzuweisen, unabhängig davn, b sie am Prjekt als Mitarbeiter/in (auf beruflicher der ehrenamtlicher Basis) der als Lernende beteiligt sind. 7. Besndere Bedürfnisse Der Krdinatr muss im Mbility Tl+ angeben, b eine zusätzliche Finanzhilfe für besndere Bedürfnisse für Teilnehmer/innen mit besnderen Bedürfnissen verwendet wurde. Der Krdinatr gibt im Mbility Tl+ die Art der zusätzlichen Ksten swie den tatsächlichen Betrag der damit verbundenen angefallenen Ksten an. 5

Finanzhilfevereinbarung Anhang III multibeneficiary: Versin 2015 Die Unterstützung für besndere Bedürfnisse umfasst Ksten, die in direktem Zusammenhang mit den Teilnehmer/innen mit besnderen Bedürfnissen und Begleitpersnen stehen, die an grenzüberschreitenden Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten teilnehmen. 8. Außerrdentliche Ksten Außerrdentliche Ksten decken nur die Ksten, die in Artikel II.16.4 der Vereinbarung festgesetzt wurden. Finanzhilfe für außerrdentliche Ksten kann nur für die Vergabe vn Unteraufträgen für Güter und Dienstleistungen und Abschreibungsksten vn Ausrüstung der die Beschaffung vn snstigen Vermögenswerten und für eine Finanzgarantie geltend gemacht werden, falls dies in der Vereinbarung vrgesehen ist. Die Untervergabe vn Dienstleistungsverträgen ist auf Dienstleistungen beschränkt, die vn den Zuschussempfängern aus hinreichend gerechtfertigten Gründen nicht erbracht werden können. Ausrüstung kann keine übliche Bürausrüstung (wie PCs, Laptps, Drucker, Prjektren, usw.) der Ausrüstung umfassen, die vn den. Zuschussempfängern für ihre üblichen Aktivitäten (wie Ausrüstung für Cmputerkurse der Trainingszwecke, die Teil des üblichen Lehrplans sind) verwendet werden. Der Krdinatr gibt im Mbility Tl+ die Art der Ausgaben und die für außerrdentliche Ksten tatsächlich angefallenen Ksten an. Es kann nicht dieselbe Kstenart swhl für Zuschüsse auf Grundlage vn Ksten pr Einheit als auch für Zuschüsse auf tatsächlich angefallenen Ksten geltend gemacht werden. Im Falle vn Kauf, Miete der Leasing vn Ausrüstung kann nur der Betrag geltend gemacht werden, der dem Zeitanteil entspricht, in dem die Ausrüstung für das Prjekt verwendet wird. Die Abschreibung vn Ausrüstung der snstigen Vermögenswerten (neu der gebraucht) wird auf Grundlage der Ksten berechnet, die in der buchhalterischen Übersicht des Zuschussempfängers erfasst wurden, vrausgesetzt, der Vermögenswert wurde gemäß Artikel II.9 erwrben und wird entsprechend den internatinalen Buchhaltungsstandards und den üblichen Kstenrechnungsverfahren des Zuschussempfängers verbucht. Für außerrdentliche Ksten muss der Krdinatr bei slegung alle Belege vrlegen. C. Förderungsabzüge wegen mangelhafter, teilweiser der verspäteter Durchführung Eine mangelhafte, teilweise der verspätete Durchführung des Prjekts wird vn der NA auf Basis der flgenden Elemente bestimmt: Vm Krdinatr eingereichter Im Laufe des Prjekts erstellte Erzeugnisse und erbrachte Leistungen Die NA berücksichtigt auch Infrmatinen vn jeder anderen Quelle, die beweist, dass das Prjekt nicht entsprechend den Vertragsbestimmungen durchgeführt wurde. Andere Infrmatinsquellen können Kntrllbesuche, Belegprüfungen der Vr-Ort-Prüfungen umfassen, die vn der NA durchgeführt werden. 6

Finanzhilfevereinbarung Anhang III multibeneficiary: Versin 2015 Der wird auf Basis vn Qualitätskriterien beurteilt und mit einer Punkteskala mit einer Höchstpunkteanzahl vn 100 Punkten bewertet. Wenn der Punktestand für den insgesamt weniger als 50 Punkte beträgt, kann die NA den Betrag der endgültigen Finanzhilfe aufgrund der mangelhaften, teilweisen der verspäteten Durchführung des Prjekts reduzieren, auch wenn alle gemeldeten Aktivitäten förderfähig sind und tatsächlich stattgefunden haben. Der, die Erzeugnisse und Leistungen werden durch die Natinalagentur nach gemeinsamen Qualitätskriterien bewertet. Hierbei werden flgende Punkte berücksichtigt: Der Umfang, in dem das Prjekt entsprechend dem genehmigten Förderantrag durchgeführt wurde Die Qualität der unternmmenen Aktivitäten und deren Übereinstimmung mit den Prjektzielen Die Qualität der prduzierten Erzeugnisse und Leistungen Die Lernergebnisse und die Auswirkungen auf die Teilnehmer Das Ausmaß in dem das Prjekt innvativ der kmplementär zu anderen Initiativen ist Das Ausmaß in dem das Prjekt einen Zusatznutzen direkt für die EU der auf eurpäischer Ebene generiert hat Das Ausmaß in dem das Prjekt effektive Qualitätsmaßnahmen swie Maßnahmen für die Evaluierung der Prjektergebnisse implementiert hat Die Auswirkungen auf die teilnehmenden Organisatinen Im Falle vn Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten: Die Qualität der praktischen Regelungen, die bei der Unterstützung der Mbilität hinsichtlich Vrbereitung, Überwachung und Unterstützung der/die Teilnehmer/in während ihrer Mbilitätsaktivität gewährleistet wird, und die Regelungen zur Qualität für die Anerkennung/Validierung der Lernergebnisse der/die Teilnehmer/in Die Qualität und der Umfang der unternmmenen Verbreitungsaktivitäten Die ptenzielle weitergefasste Wirkung des Prjekts auf Einzelpersnen und Organisatinen über die Zuschussempfänger hinaus Förderungsabzüge wegen mangelhafter, teilweiser der verspäteter Durchführung können flgendermaßen auf den endgültigen Gesamtbetrag der förderfähigen Ksten angewendet werden: 25 %, wenn der Punktestand für die Bewertung des s mindestens 40 Punkte und unter 50 Punkten beträgt 50 %, wenn der Punktestand für die Bewertung des s mindestens 25 Punkte und unter 40 Punkten beträgt 7

Finanzhilfevereinbarung Anhang III multibeneficiary: Versin 2015 75 %, wenn der Punktestand für die Bewertung des s 0 bis einschließlich 24 Punkte beträgt 8

Finanzhilfevereinbarung Anhang III multibeneficiary: Versin 2015 IV. Anwendbare Sätze für Beiträge zu Ksten pr Einheit Leitaktin 2 Strategische Partnerschaften 1. Prjektmanagement und Umsetzung Unterstützung für Aktivitäten der krdinierenden Organisatin: 500 EUR pr Mnat Unterstützung für Aktivitäten der anderen beteiligten Organisatinen: 250 EUR pr beteiligter Organisatin pr Mnat Höchstbetrag bei 10 der mehr Empfängern: 2.750 EUR pr Mnat für das Prjekt als Ganzes 2. Grenzüberschreitende Prjekttreffen Für Entfernungen zwischen 100 und 1.999 km: 575 EUR pr Teilnehmer/in und Treffen Für Entfernungen vn 2.000 km und mehr: 760 EUR pr Teilnehmer/in und Treffen Höchstbetrag: 23.000 EUR pr Jahr für das Prjekt als Ganzes Achtung: Die Entfernung ist die Entfernung zwischen dem Ausgangsrt und dem Aktivitätsrt. 9

Finanzhilfevereinbarung Anhang III multibeneficiary: Versin 2015 3. Qualitativ hchwertige Prdukte Prgrammländer Manager/in Lehrer/in; Ausbilder/in; Frscher/in; Techniker/in Jugendarbeite r/in Betrag pr Tag in EUR Verwaltungspersnal Dänemark, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Liechtenstein, Nrwegen 294 241 190 157 Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Finnland, Vereinigtes Königreich, Island 280 214 162 131 Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Zypern, Malta, Prtugal, Slwenien 164 137 102 78 Bulgarien, Estland, Kratien, Lettland, Litauen, Ungarn, Plen, Rumänien, Slwakei, ehemalige jugslawische Republik Mazednien, Türkei 88 74 55 39 Partnerländer Australien, Kanada, Katar, Kuwait, Maca, Mnac, San Marin, Schweiz, Vereinigte Staaten vn Amerika Andrra, Brunei, Japan, Neuseeland, Singapur, Vereinigte Arabische Emirate, Staat Vatikanstadt Manager/in Lehrer/in; Ausbilder/in; Techniker/in Frscher/in; Jugendarbeiter/in Betrag pr Tag in EUR Verwaltungspersnal 294 241 190 157 280 214 162 131 Äquatrialguinea, Bahamas, Bahrain, Hngkng, Israel, Krea (Republik), Oman, Saudi-Arabien, Taiwan Afghanistan, Ägypten Albanien, Algerien, Angla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Äthipien, Bangladesch, Barbads, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Blivien, Bsnien und Herzegwina, Btswana, Brasilien, Bur- 164 137 102 78 88 74 55 39 10

Finanzhilfevereinbarung Anhang III multibeneficiary: Versin 2015 Partnerländer kina Fas, Burundi, Chile, China, Ckinseln, Csta Rica, Dminica, Dminikanische Republik, Dschibuti, Ecuadr, El Salvadr, Elfenbeinküste, Eritrea, Äthipien, Fidschi, Gabun, Gambia, Gergien, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea (Republik), Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Hnduras, Indien, Indnesien, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jrdanien, Kambdscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Klumbien, Kmren, Kng (Brazzaville), Kng (Kinshasa), Krea (Demkratische Vlksrepublik), Ksv, Kuba, Las, Lesth, Libann, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Markk, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mexik, Mikrnesien, Mldawien, Mnglei, Mntenegr, Msambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Osttimr, Pakistan, Palästina, Palau, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Russische Föderatin, Salmnen, Sambia, Sama, Sã Tmé und Príncipe, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Lene Simbabwe, Smalia, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, St. Kitts und Nevis, Südafrika, Sudan, Surinam, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Tg, Tnga, Trinidad und Tbag, Tschad, Tunesien, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Uruguay, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Zentralafrikanische Republik Manager/in Lehrer/in; Ausbilder/in; Techniker/in Frscher/in; Jugendarbeiter/in Betrag pr Tag in EUR Verwaltungspersnal 4. Multiplikatrenveranstaltungen 100 EUR pr lkalem/lkaler Teilnehmer/in (d. h. für Teilnehmer/innen aus dem Land, in dem die Veranstaltung stattfindet) 11

Finanzhilfevereinbarung Anhang III multibeneficiary: Versin 2015 200 EUR pr internatinalem/internatinaler Teilnehmer/in (d. h. Teilnehmer/innen aus anderen Ländern) Höchstens 30.000 EUR pr Jahr für das Prjekt als Ganzes 5. Grenzüberschreitende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten 5.a. Reiseksten Für Entfernungen zwischen 100 und 1.999 km: 275 EUR pr Teilnehmer/in Für Entfernungen vn 2.000 km und mehr: 360 EUR pr Teilnehmer/in Achtung: Die Entfernung ist die Entfernung zwischen dem Ausgangsrt und dem Aktivitätsrt, während der Betrag des Reisekstenzuschusses die Hin- und Rückreise zum und vm Aktivitätsrt abdeckt. 5.b. Aufenthaltsksten Kurzzeitige Aktivitäten Gemeinsame Kurzzeitmaßnahmen zur Frtund Weiterbildung vn Persnal; Lehre in Intensiv- Studienprgrammen und Begleitpersnen Kurzzeitige Aktivitäten für Lernende (Blended Mbility, Kurzzeit- Austausche vn Schüler/innengruppen, Intensivprgramme) bis zum 14. Tag der Aktivität: 100 EUR pr Tag und Teilnehmer/in + Zwischen dem 15. und 60. Tag der Aktivität: 70 EUR pr Tag und Teilnehmer/in bis zum 14. Tag der Aktivität: 55 EUR pr Tag und Teilnehmer/in + Zwischen dem 15. und 60. Tag der Aktivität: 40 EUR pr Tag und Teilnehmer/in 12

Finanzhilfevereinbarung Anhang III multibeneficiary: Versin 2015 Langzeit-Aktivitäten Langzeit-Lehraufenthalte bis zum 14. Tag der Aktivität: B1.5 pr Tag und Teilnehmer/in + Zwischen dem 15. und 60. Tag der Aktivität: B1.6 pr Tag pr Teilnehmer/in + Zwischen dem 61. Tag der Aktivität und bis zu 12 Mnaten: B1.7 pr Tag und Teilnehmer/in Langzeit-Lernmbilität vn Schülerinnen bzw. Schülern B1.8 pr Mnat und Teilnehmer/in Zielland Langzeit-Lehraufenthalte Langzeit- Lernmbilitäten vn Schülerinnen bzw. Schülern in EUR pr Tag in EUR pr Mnat B1.5 B1.6 B1.7 B1.8 Belgien 105 74 53 110 Bulgarien 105 74 53 70 Tschechische Republik 105 74 53 90 Dänemark 120 84 60 145 Deutschland 90 63 45 110 Estland 75 53 38 85 Irland 120 84 60 125 Griechenland 105 74 53 100 Spanien 90 63 45 105 Frankreich 105 74 53 115 Kratien 75 53 38 90 Italien 105 74 53 115 Zypern 105 74 53 110 Lettland 90 63 45 80 Litauen 75 53 38 80 Luxemburg 105 74 53 110 Ungarn 105 74 53 90 Malta 90 63 45 110 Niederlande 120 84 60 110 Österreich 105 74 53 115 Plen 105 74 53 85 Prtugal 90 63 45 100 13

Finanzhilfevereinbarung Anhang III multibeneficiary: Versin 2015 Zielland Langzeit-Lehraufenthalte Langzeit- Lernmbilitäten vn Schülerinnen bzw. Schülern in EUR pr Tag in EUR pr Mnat Rumänien 105 74 53 60 Slwenien 75 53 38 85 Slwakei 90 63 45 95 Finnland 105 74 53 125 Schweden 120 84 60 115 Vereinigtes Königreich 120 84 60 140 Ehem. jugslawische Republik Mazednien 90 63 45 60 Island 105 74 53 135 Lichtenstein 105 74 53 120 Nrwegen 105 74 53 135 Türkei 105 74 53 80 5.c. Sprachliche Unterstützung Nur für Langzeit-Aktivitäten, wie in Punkt 5.b ben angeführt: 150 EUR pr Teilnehmer/in 14

Finanzhilfevereinbarung Anhang III multibeneficiary: Versin 2015 V. Bereitstellung vn Belegen In Übereinstimmung mit Artikel II.20 können bei den Zuschussempfängern im Zusammenhang mit der Vereinbarung Kntrllen und Prüfungen durchgeführt werden. Für Mbilität zwischen Prgramm- und Partnerländern in der Hchschulbildung umfasst dies swhl Mbilitäten aus dem swie in das Ausland. Dabei sll überprüft werden, b die Zuschussempfänger bei der Verwendung der Finanzhilfe die in der Vereinbarung festgesetzten Bestimmungen eingehalten haben. Zweck ist die Bestimmung der endgültigen Höhe der Finanzhilfe, auf die die Zuschussempfänger Anspruch haben. Dafür können bei den Zuschussempfängern flgende Arten vn Kntrllen durchgeführt werden: Prüfung des s: Die NA überprüft den, um die endgültige Höhe der Finanzhilfe zu bestimmen, auf die die Zuschussempfänger Anspruch haben. Diese Art vn Prüfung wird immer durchgeführt. Belegprüfung: eingehende Kntrlle der Belege in den Räumlichkeiten der NA. Grundsätzlich in der Phase des s der danach, wenn die Vereinbarung in der Stichprbenliste der NA für Belegprüfung enthalten ist, die vn der Eurpäischen Kmmissin gefrdert wird, der wenn die NA das Prjekt auf der Grundlage ihrer Risikanalyse für eine Belegprüfung auswählt. Vr-Ort-Prüfung: Prüfung in den Räumlichkeiten der Zuschussempfänger der in anderen Räumlichkeiten, die für die Prjektausführung relevant sind. Bei den Zuschussempfängern können Vr-Ort-Prüfungen stattfinden, wenn die Vereinbarung in der Stichprbenliste der NA für Vr-Ort-Prüfungen enthalten ist, die vn der Eurpäischen Kmmissin gefrdert wird, - der wenn die NA das Prjekt auf der Grundlage ihrer Risikanalyse für eine Belegprüfung auswählt hat. Es gibt drei Arten vn möglichen Vr-Ort-Prüfungen: Vr-Ort-Prüfung während der Aktin: Die Prüfung erflgt während der Durchführung des Prjekts. Vr-Ort-Prüfung nach der Aktin: Die Prüfung erflgt nach Abschluss des Prjekts und nrmalerweise nach Prüfung des s. Die unten angeführte Tabelle gibt den Gegenstand der Überprüfung durch die NA für jede Budgetkategrie für die verschiedenen Prüfungsarten an. Die NA kann für jede Prüfungsart auch Belege der Nachweise verlangen, die grundsätzlich in einer anderen in der Tabelle angeführten Prüfungsart verlangt werden. Bei Prüfungen hat der Krdinatr die Belege, einschließlich der Belege der Prjektpartner, im Original vrzulegen. Sfern ein Zuschussempfänger gesetzlich nicht dazu berechtigt ist, der NA Originaldkumente für den der Belegprüfungen zu schicken, kann er der NA stattdessen die entsprechenden Kpien übermitteln. Die NA returniert die Originalbelege nach deren Analyse an den Krdinatr. 15

Finanzhilfevereinbarung Anhang III multibeneficiary: Versin 2015 Leitaktin 2 Strategische Partnerschaften Budgetkategrie Prüfung des s Belegprüfung Vr-Ort-Prüfung während der Aktin Vr-Ort-Prüfung nach der Aktin Prjektmanagement und Umsetzung Auf die Verbreitungsplatt-frm hchgeladene Prjektergebnisse Belege gemäß Artikel II.16.2 Tatsächliches Vrliegen und Förderfähigkeit der Aktivität und der Teilnehmer/innen Belege gemäß Artikel II.16.2 Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Grenzüberschreitende Prjekttreffen Belege gemäß Artikel II.16.2 Tatsächliches Vrliegen und Förderfähigkeit der Aktivität und der Teilnehmer/innen Belege gemäß Artikel II.16.2 Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Qualitativ hchwertige Prdukte Auf die Verbreitungsplatt-frm hchgeladene Prjektergebnisse Belege gemäß Artikel II.16.2 Tatsächliches Vrliegen und Förderfähigkeit der Aktivität und der Teilnehmer/innen Belege gemäß Artikel II.16.2 Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Multiplikatrenveranstaltungen Belege gemäß Artikel II.16.2 Tatsächliches Vrliegen und Förderfähigkeit der Aktivität und der Teilnehmer/innen Belege gemäß Artikel II.16.2 Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Grenzüberschreitende Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten Belege gemäß Artikel II.16.2 Tatsächliches Vrliegen und Förderfähigkeit der Aktivität und der Teilnehmer/innen Belege gemäß Artikel II.16.2 Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Unterstützung bei besnderem Bedarf Belege gemäß Artikel II.16.4 Tatsächliches Vrliegen und Förderfähigkeit der Aktivität und der Teilnehmer/innen Belege gemäß Artikel II.16.4 Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Außerrdentliche Ksten Belege gemäß Artikel II.16.4 Belege gemäß Artikel II.16.4 Tatsächliches Vrliegen und Förderfähigkeit der Aktivität Belege gemäß Artikel II.16.4 Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers 16