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Transkript:

Veranstalter: Ausrichter: Einlass: Beginn: Meldeanschrift: Ausschreibung OMP Frühjahrsdurchgang 2018 Jugend weiblich / männlich und Jugend mixed am Samstag, den 21.04.2018 im Schwimmbad an der Schlierseestraße 47-49, 81539 München Anton-Fingerle-Bildungszentrum Wettkampfanlage: Schiedsrichter (geplant) : Starter: Wettkampffolge und nummern Bayerischer Schwimmverband - Bezirk I - Oberbayern SC Prinz Eugen München e.v. 9:00 Uhr - Einschwimmen: 9:05 Uhr 9:55 Uhr 10:00 Uhr (Wettkampfende: gegen 14:00 Uhr) Ulrich Fischer, Johanneskirchner Str. 72, D-81927 München E-Mail: meldungen.schwimmen@scpe.de Tel/Fax: +49 (89) 95927953 / +49 (172) 7245069 5 Bahnen (25m), Wassertemperatur ca. 26 Grad Handzeitnahme Rainer Rupprecht / Ulrich Fischer Domenik Völkening Wettkampfnr. Strecke Mannschaft 01 4x50m Lagen Jugend weiblich 02 4x50m Lagen Jugend männlich 03 4x50m Lagen Jugend Mixed 04 100m Freistil Jugend weiblich 05 100m Freistil Jugend männlich 06 100m Freistil Mixed Jugend weiblich 07 100m Freistil Mixed Jugend männlich 08 50m Freistil Jugend weiblich 09 50m Freistil Jugend männlich 10 50m Freistil Mixed Jugend weiblich 11 50m Freistil Mixed Jugend männlich 12 100m Brust Jugend weiblich 13 100m Brust Jugend männlich 14 100m Brust Mixed Jugend weiblich 15 100m Brust Mixed Jugend männlich 16 50m Brust Jugend weiblich 17 50m Brust Jugend männlich 18 50m Brust Mixed Jugend weiblich 19 50m Brust Mixed Jugend männlich 20 100m Rücken Jugend weiblich 21 100m Rücken Jugend männlich 22 100m Rücken Mixed Jugend weiblich 23 100m Rücken Mixed Jugend männlich 24 50m Rücken Jugend weiblich 25 50m Rücken Jugend männlich 26 50m Rücken Mixed Jugend weiblich 27 50m Rücken Mixed Jugend männlich 28 100m Schmetterling Jugend weiblich 29 100m Schmetterling Jugend männlich 30 100m Schmetterling Mixed Jugend weiblich 31 100m Schmetterling Mixed Jugend männlich 32 50m Schmetterling Jugend weiblich 33 50m Schmetterling Jugend männlich 34 50m Schmetterling Mixed Jugend weiblich 35 50m Schmetterling Mixed Jugend männlich 36 6x50m Freistil Jugend weiblich 37 6x50m Freistil Jugend männlich 38 6x50m Freistil Jugend Mixed

Bahnverteilung: Jugend weiblich Wettkämpfe 1, 4, 8, 12, 16, 20, 24, 28, 32, 36 Jugend männlich Wettkämpfe 2, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37 Lauf 1 Verein Lauf 1 Verein Bahn 1 Bahn 1 Bahn 2 SV Fürstenfeldbrucker Wasserratten - I Bahn 2 SV Dachau 1925 e.v. Bahn 3 TSV Indersdorf 1907 e.v. Bahn 3 TSV Hohenbrunn-Riemerling Bahn 4 SV Grafing-Ebersberg Bahn 4 SC Prinz Eugen München Bahn 5 SV Fürstenfeldbrucker Wasserratten - II Bahn 5 SV Fürstenfeldbrucker Wasserratten e.v. Lauf 2 Verein Lauf 2 Verein Bahn 1 TSV Hohenbrunn-Riemerling - II Bahn 1 Bahn 2 SG Oberland Penzberg Bahn 2 Bahn 3 SC Prinz Eugen München Bahn 3 Bahn 4 TSV Hohenbrunn-Riemerling - I Bahn 4 Bahn 5 SV Dachau 1925 e.v. Bahn 5 Jugend mixed Wettkämpfe 3, 6, 7, 10, 11, 14, 15, 18, 19, 22, 23, 26, 27, 30, 31, 34, 35, 38 Lauf 1 Bahn 1 Bahn 2 Bahn 3 Bahn 4 Bahn 5 Lauf 2 Bahn 1 Bahn 2 Bahn 3 Bahn 4 Bahn 5 SG Moosburg Verein SSV Schrobenhausen TSV Solln München TSV Eintracht Karlsfeld Verein

Allgemeine Bestimmungen: 1) Es gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO), die Wettkampflizenzordnung (WLO) und die Antidoping-Ordnung (ADO) des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) in der aktuellen Fassung sowie die überarbeiteten Durchführungsbestimmungen des Oberbayerischen Mannschaftspokals (OMP) vom 01.01.2016. Für Behinderte mit entsprechendem Klassifizierungsnachweis sind zusätzlich die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) anzuwenden. (Gem. Beschluss der DSV Fachausschusssitzung vom 28.02.2009 in Leipzig) siehe: www.bsv-oberbayern.de OMP Durchführungsbestimmungen und Anhang 2) Meldungen / Meldeschluss: Meldebogen (DSV-Form 101/2012-03), sowie die OMP-Mannschaftsaufstellung (OMP-Meldebogen). müssen für alle Veranstaltungen bis spätestens Mittwoch, den 18.04.2018, beim Ausrichter sein, in Ausnahmefällen geänderte Mannschaftsaufstellungen bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn! siehe: www.bsv-oberbayern.de OMP Meldebogen 3) Meldegeld: Das Meldegeld 60,00 pro Mannschaft ist zu überweisen oder per Verrechnungsscheck den Meldungen beizufügen oder am Tag der Veranstaltung dem Ausrichter bar oder als Verrechnungsscheck zu übergeben. Die Vereine werden gebeten sofern möglich das Meldegeld rechtzeitig zu überweisen und eine Bestätigung vorzulegen. Bankverbindung: SC Prinz Eugen München Bank: VR-Bank Ismaning Hallbergmoos Neufahrn eg IBAN: DE46 7009 3400 0100 6008 30 BIC: GENODEF1ISV Verwendungszweck: OMP Frühjahr 2018 - VEREINSNAME 4) Mannschaftsführer- und Kampfrichterbesprechung: 30 Minuten vor Wettkampfbeginn 5) Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 6) Es ist nicht gestattet, das Bad mit Straßenschuhen und -bekleidung zu betreten. 7) WICHTIG: Es wird gebeten, nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Der Bahnhof Giesing (S-Bahn: S3, S7; U-Bahn: U2, U7; Tram: 17; Bus: 54, 59, 139, 147) ist nur ca. 300m vom Bildungszentrum entfernt. Direkt vor dem Bildungszentrum stehen nur wenige Parkplätze zur Verfügung. In der die Schlierseestraße kreuzenden Werinherstraße sind am Wochenende Parkplätze vorhanden. Bitte nutzt auch das umfangreiche Park & Ride Angebote des MVV. Die Veranstaltung wurde vom BSV genehmigt. gez. Martin Kristmann gez. Markus Rettinger gez. Andreas Glindemann Referent OMP Referent OMP Abteilungsleiter Schwimmen SC Prinz Eugen München Anhang

Durchführungsbestimmungen für den Oberbayerischen Mannschaftspokal (Stand 01.01.2016) Für den Oberbayerischen Mannschaftspokal. (OMP) gelten die Wettkampfbestimmungen, die Rechtsordnung, die Wettkampflizenzordnung und die Antidopingbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes (DSV) in der aktuellen Fassung. Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine bzw. Startgemeinschaften aus dem Bezirk Oberbayern, die die Verbandsrechte besitzen. Die folgenden Punkte sind Zusatzbestimmungen für den Oberbayerischen Mannschaftspokal (OMP). Ausnahmen davon und Fälle besonderer Art regelt der Rundenleiter in Absprache mit dem zuständigen Schwimmwart. (1) Alle Ligen sind Veranstaltungen des Bezirks Oberbayern. (2) Der OMP gliedert sich in Jugend weiblich / männlich / mixed und OMP Mini Mixed, sowie in die offenen Klasse Damen / Herren / Mixed. Alle Ligen, außer den jeweils untersten, bestehen aus zehn (-10-) bis15 Mannschaften. Bei Bedarf können weitere Ligen durch den Rundenleiter eingeführt werden, dann bestehen die jeweils oberen Ligen aus zehn (-10-) Mannschaften. Bei zu geringer Zahl an gemeldeten Mannschaften kann der Rundenleiter eine Liga streichen. (3) Eine Mannschaft muss aus mindestens vier (-4-) Schwimmerinnen bzw. Schwimmern bestehen. Weniger als vier (-4-) Schwimmerinnen bzw. Schwimmer gelten nicht als Mannschaft und werden für diesen Durchgang als nicht am Start gewertet. Für Mixed-Mannschaften gilt außerdem: Es müssen mindestens zwei (-2-) Schwimmerinnen und mindestens zwei (-2-) Schwimmer als eine Mannschaft antreten. Treten weniger als zwei (-2-) Schwimmerinnen und zwei (-2-) Schwimmer an gilt die Mixed-Mannschaft für diesen Durchgang nicht als Mixed-Mannschaft und wird für diesen Durchgang als nicht am Start gewertet. (4) Jede Schwimmerin / jeder Schwimmer kann in einem Durchgang nur maximal dreimal eingesetzt werden (es zählen sowohl Einzel-, als auch Staffelstarts). Überzählige Einzelstarts werden als nicht belegte Wettkämpfe wie unter Punkt (15) behandelt. (5) In den offenen Klassen (Damen und Herren bzw. Mixed) kann jede Schwimmerin und jeder Schwimmer ab zehn (-10-) Jahren eingesetzt werden. In der OMP Jugendwertung (Jugend weiblich, Jugend männlich und Jugend mixed) sind Schwimmerinnen bzw. Schwimmer von zehn (-10-) bis 14 Jahren startberechtigt. In der OMP Mini Mixed Wertung sind Schwimmerinnen bzw. Schwimmer von acht (-8-) bis zehn (-10-) Jahren startberechtigt. Ausschlaggebend für das Alter ist das jeweilige Geburtsjahr. (6) Eine Schwimmerin / ein Schwimmer ist in einem Durchgang nur in einer Mannschaft startberechtigt, kann jedoch in Frühjahrs- und Herbstdurchgang in verschiedenen Mannschaften eingesetzt werden. Sollten dennoch Schwimmerinnen oder Schwimmer im selben Durchgang in verschiedenen

Mannschaften zum Einsatz kommen, so wird die schlechter platzierte Mannschaft disqualifiziert und muss bei einer Gliederung in Ligen nach dem Herbstdurchgang absteigen bzw. fällt die betroffene Mannschaft aus der Gesamtwertung. (7) In jedem Wettkampf ist nur eine Teilnehmerin / ein Teilnehmer pro Mannschaft startberechtigt (bei Staffeln = eine Mannschaft). (8) Das Meldegeld ist für alle Ligen einheitlich, es beträgt 60.- pro Mannschaft und Durchgang (9) Zusätzlich zum amtlichen Formular Meldebogen (DSV Form 101) ist für jede Mannschaft ein OMP-Meldeblatt auszufüllen. Meldebogen (DSV Form 101) und OMP-Meldeblätter müssen spätestens am Mittwoch vor der Veranstaltung beim Ausrichter sein. Das Meldegeld ist spätestens am Wettkampftag dem Ausrichter bar oder als Scheck zu übergeben. Bei Überweisungen ist der Beleg vorzulegen. Eventuell geänderte OMP-Meldeblätter müssen spätestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn dem Kampfgericht vorliegen. Für später erfolgende Ummeldungen wird eine Gebühr von 25.- erhoben. Startkarten für die jeweiligen Wettkämpfe bringen die Schwimmerinnen bzw. Schwimmer bzw. Mannschaften zu ihrem Start mit. (10) Die Bahnenverteilung erfolgt im Frühjahr nach der Gesamtzeit des Vorjahres, im Herbst nach der Platzierung im Frühjahrsdurchgang. Die zugeteilte Bahn wird während der Veranstaltung nicht gewechselt. (11) Der OMP wird nach der Ein-Start-Regel durchgeführt. (12) Bei einer Disqualifikation wird ein Zeitzuschlag von fünf (-5-) Sekunden zur erzielten Zeit addiert. Wurde die Disqualifikation ausgesprochen, weil eine andere, als die vorgegebene Lage geschwommen wurde, so zählt dieser Wettkampf als nicht belegt, wie unter Punkt (14). (13) Gibt eine Schwimmern oder ein Schwimmer auf, so zählt dieser Wettkampf als nicht belegt, wie unter Punkt (14). (14) Wird ein Wettkampf nicht belegt, so erhält die Mannschaft für diesen die Zeit der langsamsten Schwimmerin / des langsamsten Schwimmers bzw. der langsamsten Staffel dieser Liga, zuzüglich zehn (-10-) Sekunden Zeitzuschlag. (15) Als Wertung für einen Durchgang wird die Summe der geschwommenen Zeiten herangezogen. Die Pokalgewinner eines Jahres werden durch Addition der Gesamtzeiten von Frühjahrs- und Herbstdurchgang ermittelt. (16) Für Mixed-Mannschaften Mini, Jugend und offene Klasse gelten folgende Regelungen: die Lagenstaffel (4x25m Lagen für Mini Mixed bzw. 4x50m Lagen für Jugend und offene Klasse) muss als Mixed-Staffel antreten, d.h. je zwei (-2-) Schwimmerinnen und zwei (-2-) Schwimmer in beliebiger Reihenfolge Für Mini Mixed gilt außerdem:

Die Schwimmerinnen und/oder Schwimmer der 4x25m Lagenstaffel, die von der Wendeseite starten, starten aus dem Wasser. in den Einzelwettbewerben muss mindestens je ein Wettkampf über 100m von einer Schwimmerin und mindestens je ein Wettkampf über 100m von einem Schwimmer bestritten werden, in beliebiger Reihenfolge in den Einzelwettbewerben muss mindestens je ein Wettkampf über 50m von einer Schwimmerin und mindestens je ein Wettkampf über 50m von einem Schwimmer bestritten werden, in beliebiger Reihenfolge in der Schlussstaffel (6x50m Freistil) müssen mindestens zwei (-2-) Schwimmerinnen und mindestens zwei (-2-) Schwimmer antreten, in beliebiger Reihenfolge Für Mini Mixed gilt außerdem: Es müssen mindestens zwei (-2-) Einzelwettbewerbe von Schwimmerinnen oder Schwimmer unter zehn (-10-) Jahren geschwommen werden, in beliebiger Reihenfolge. Verstöße gegen diese Regelungen werden jeweils wie eine Disqualifikation siehe (12) gewertet, d.h. jeweils ein Zeitzuschlag von fünf (-5-) Sekunden auf die geschwommene Zeit. (17) Für die Organisation des OMP in Ligen gilt: Mannschaften, die an einem oder an beiden Durchgängen nicht antreten, steigen in die nächst niedrigere Liga ab. Ansonsten fallen Mannschaften, die an einem oder an beiden Durchgängen nicht antreten, aus der Gesamtwertung. (18) Mannschaften, die zu einem Durchgang nicht antreten, zahlen ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld (enm) in Höhe von 35.- (19) Die drei Erstplatzierten aller Ligen und der offenen Wertung erhalten Pokale, die vom Bezirk zur Verfügung gestellt werden und in den Besitz der Vereine übergehen. (20) Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Urkunden, die der Bezirk Oberbayern zur Verfügung stellt. (21) Protokollerstellung und versand nach den entsprechenden Bestimmungen der Wettkampfbestimmungen in der jeweils aktuellen Ausgabe an alle teilnehmenden Mannschaften einer Veranstaltung und nach Anschriftenliste des Bezirks Oberbayern werden vom Ausrichter übernommen. (22) Jeder Verein hat pro Mannschaft, die am OMP teilnimmt, je einen Kampfrichter zu stellen. Bei Nichtgestellung sind pro zu stellendem Kampfrichter 50.- an den Bezirk Oberbayern zu entrichten. (23) Ein Ausscheiden aus dem OMP ist durch schriftliche Abmeldung beim Rundenleiter OMP zum 15.12. des laufenden Kalenderjahres für das kommende Jahr möglich. Bei nicht fristgerechter Abmeldung verbleibt die Mannschaft im OMP. In diesem Fall werden Meldegelder sowie ggf. erhöhte nachträgliche Meldegelder (enm) für das Folgejahr fällig. Neuanmeldungen von Mannschaften sind jederzeit, jedoch mindestens zwei (-2-) Wochen vor dem jeweiligen Durchgang möglich.

(24) Lizenzierung und Sportfähigkeitsattest: Auf die Registrierungspflicht und Zahlung der Jahreslizenz wird besonders hingewiesen. Die Erklärung der Sportgesundheit gemäß Wettkampfbestimmungen, Allgemeiner Teil, in der jeweiligen aktuellen Ausgabe ist bei der Abgabe der Meldebögen zu bestätigen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen werden Ordnungsmaßnahmen verhängt. (25) Werden in den OMP-Mannschaften Aktive unter acht (-8-) Jahren eingesetzt, so ist durch den Fachwart (Rundenleiter OMP) der Verein nachträglich mit einer Geldbuße von mindestens 50.- zu ahnden siehe auch Wettkampfbestimmungen, Bestimmungen zum Jugendschutz in der jeweiligen aktuellen Ausgabe (www.dsv.de). (26) Die Durchführungsbestimmungen gelten ab 01.01.2016. gez. Markus Rettinger Referent OMP gez. Martin Kristmann Referent OMP