Vom 6. März Der bisherige 2 wird zu 7. NBl. HS MBWK Schl.-H. 2018, S. 16 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU:

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Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung (Satzung) der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Fachs Wirtschaftsingenieurwesen Materialwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) Vom. März 08 NBl. HS MBWK Schl.-H. 08, S. Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 08.03.08 Aufgrund des Absatz Satz des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom. Februar 0 (GVOBl. Schl.-H. S. 39), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom 3. Oktober 07 (GVOBl. Schl.-H. S. 70), wird nach Beschlussfassung durch den Konvent der Technischen Fakultät vom 3. nuar 08 und Eilentscheid des Dekans der Technischen Fakultät vom 8. Februar 08 die folgende Satzung erlassen: Artikel Die Fachprüfungsordnung (Satzung) der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel für Studierende des Fachs Wirtschaftsingenieurwesen Materialwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) vom 9. Mai 0 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. ), geändert durch Satzung vom. April 07 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. 8), wird geändert wie folgt:. Das Inhaltsverzeichnis erhält folgende Fassung: Inhaltsverzeichnis Geltungsbereich Studienziel 3 Studienaufbau, Studienumfang und Regelstudienzeit Unterrichts- und Prüfungssprache Studienhr Akademischer Grad 7 Prüfungsausschuss 8 Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfungen 9 Modulprüfungen 0 Praxisphase Bachelorarbeit Bildung der Gesamtnote 3 Inkrafttreten Anlage - Studienverlauf Anlage - Anwesenheitspflicht. wird wie folgt geändert: a) Absatz wird gestrichen. b) Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz. c) Folgender Absatz 3 wird angefügt: (3) Für den Zugang zu importierten Modulen und die Durchführung der jeweiligen Modulprüfung gelten die entsprechenden Bestimmungen des anbietenden Fachs. 3. Der bisherige wird zu 7.

. Der bisherige 3 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige 3 wird zu 9. b) Folgender Absatz wird angefügt: (7) Nicht bestandene sversuche können nur wiederholt werden, wenn das entsprechende Module angeboten wird, mindestens aber einmal innerhalb von zwei Semestern.. wird gestrichen.. Der bisherige wird zu. 7. Der bisherige wird zu 3. 8. Der bisherige 7 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige 7 wird zu. b) Absatz Satz 3 wird zu Absatz 3. c) Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz. 9. Der bisherige 8 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige 8 wird zu. b) In Absatz wird das Wort vier ersetzt durch das Wort drei. 0. Der bisherige 9 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige 9 wird zu. b) Absatz Satz wird zu Absatz 3.. Folgender 8 wird eingefügt: 8 Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfungen () Beinhaltet ein Modul Exkursionen, Praktika oder praktische en, setzt die Zulassung zur Prüfung die regelmäßige Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen voraus. () Eine regelmäßige Teilnahme als Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfungen kann auch in vergleichbaren Lehrveranstaltungen im Sinne des Absatz HSG verlangt werden. Eine Lehrveranstaltung ist den in Satz genannten Lehrveranstaltungen insbesondere vergleichbar, wenn: a. die einzelnen Studierenden das Qualifikationsziel nicht ohne eine regelmäßige Teilnahme erreichen können, b. die Teilnahme zum Erwerb der grundlegenden fachspezifischen Methodik erforderlich ist, c. der Kompetenzerwerb von der Teilnahme der anderen Teilnehmer/-innen abhängig ist (z.b. Orchester, Ensemble, Mannschaftssportarten, Sicherheits- und Geräteeinweisungen) oder d. der Kompetenzerwerb nur durch die Anwesenheit an einem bestimmten Ort erreicht werden kann. (3) Module, in denen für die Zulassung zur Prüfung eine regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen vorausgesetzt wird, sind in der Anlage gekennzeichnet und begründet. In allen übrigen Modulen ist die regelmäßige Teilnahme nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Die Voraussetzung für die Zulassung zu den Prüfungen der Importfächer sind den Regelungen in den Fachprüfungsordnungen des anbietenden Faches zu entnehmen. () Bei einer Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspflicht, welche wöchentlich, über die gesamte szeit stattfindet, dürfen höchstens 0% aller Veranstaltungstermine durch Krankheit oder andere triftige Gründe gemäß Absatz HSG versäumt werden. Werden weitere Termine versäumt, so hat die oder der für das Modul verantwortliche prüfungsberechtigte Lehrende die Möglichkeit,

die versäumten Lehrveranstaltungsteile durch eine äquivalente Leistung zu ersetzten, sofern die Veranstaltungsart dies zulässt. Ein Anspruch der/des Studierenden hierauf besteht jedoch nicht. () Die Zulassung zu Prüfungen kann darüber hinaus von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Als weitere Prüfungsvorleistungen kommen in Betracht: bestandene en, Referate, Hausaufgaben, Testate oder Tests. Einzelheiten hierzu werden spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt gegeben.. wird wie folgt geändert: a) Die Sätze 3 und erhalten folgende Fassung: Die unbenoteten Module Grundpraktikum für Wirtschaftsingenieure, Analytikpraktikum für Wirtschaftsingenieure und die Praxisphase sowie die benoteten Module Physikalisches Anfängerpraktikum Teil und Physikalisches Anfängerpraktikum Teil werden für die Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Wurde im Wahlbereich BWL mehr als ein Modul bestanden, so ist für die Bildung der Bereichsnote die Note des zuerst bestandenen Moduls maßgeblich. b) In der Formel für die module aus dem Fachbereich Materialwissenschaft wird die Zahl 8 durch die Zahl 8 ersetzt. c) Die Formel für die Gesamtnote erhält folgende Fassung: GGGGGGGGGGGGGGGGGGGG = NN PPPP 8 38 + NN PPPP 38 + NNNNNNNN BBBBBBheeeeeeeeeeeeeeeeeeee 38

3. Die Anlage Studienverlauf für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Materialwissenschaft erhält folgende Fassung: Anlage Studienverlauf Studienverlauf für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Materialwissenschaft Semester Modulcode Modultitel Veranstaltungsart SWS /Wahlpflicht Prüfungsform Leistungspunkte Zugangsvoraussetzung Anwesenheitspflicht Physik : Mawi-0 Mechanik und Wärmelehre Mathematik für Mawi-0 Materialwissenschaftler. Mawi-07 Materialwissenschaft für Wirtschaftsingenieure Externes Rechnungswesen ERW EinfBWL Betriebswirtschaftslehre Physik : Mawi-0 Elektrizitätslehre und Optik Mathematik für Mawi-0 Materialwissenschaftler. Mawi-0 Materialwissenschaft für Wirtschaftsingenieure 3.. chem00physikalische Chemie ER Entscheidungsrechnungen Mawi-30 Materialwissenschaft Mawi-307 Grundpraktikum für Wirtschaftsingenieure physmawi-03 Anfängerpraktikum Teil Physikalisches VWL- EVWL Volkswirtschaftslehre Mawi-0 Materialwissenschaft Mawi-0 Materialanalytik Mawi- Werkstoffe physmawi-03 Anfängerpraktikum Teil Physikalisches InnoMPro z Wahl Innovationsmanagement: Prozesse und Methoden Wahlbereich BWL 3 3 Keine Klausur Keine Klausur 8 Summe: 30 8 HTK Keine Klausur Summe: 3 3 Testate** 3 3 Mawi-0 Mawi-0 Mündliche Prüfung +Testate*** Keine Klausur 0 Keine Mawi-0 Mawi-0 9 Summe: 8 Klausuren o. mdl. Prüfungen (zp) Mündliche Prüfung 9 +Testate*** Keine Klausur Wahlpflicht j.n.m. j.n.m. j.n.m. Summe: 3

. MaWi-0 Werkstoffe Mawi- VWL- StatWX Mawi- Projekt Analytikpraktikum für Wirtschaftsingenieure Statistische Methoden Klausuren o. mdl. Prüfungen (zp) Testate** Projektarbeit. Mawi-03 Praxisphase Externes 8 Mind. 8 Wochen 9 Wo- Keine Klausur 0 Mind. 80 LP mind. 90 LP Referat mit schriftlicher 0 Ausarbeitung Summe: 30 schriftlicher Bericht mind. 38 schriftliche Mawi-0 Bachelorarbeit chen LP* Ausarbeitung (Als Mobilitätsfenster geeignet) Summe: 7 Gesamtsumme: 80 P = / WP = Wahlpflicht / HTK = Hausarbeit, Test und Klausur / zp: zusammengesetzte Prüfung / j.n.m.: je nach Modul * Von den 38 Leistungspunkten müssen mindestens 03 Leistungspunkte im Bereich der Materialwissenschaft und 3 Leistungspunkte im Bereich der Wirtschaftswissenschaften nachgewiesen werden ( Absatz ). Für diese Veranstaltung besteht Anwesenheitspflicht. Für einen geregelten Studienverlauf im Sinne dieses Curriculums wird der Besuch der Veranstaltung aber ausdrücklich empfohlen. ** Das Modul ist bestanden, wenn alle Testate zu den sprotokollen erlangt wurden. Fehlen bis zu % der Testate, so können diese im folgenden Studienhr wiederholt werden. Fehlen mehr als % der Testate, ist das Modul nicht bestanden. *** Das Modul ist bestanden, wenn alle Testate zu den sprotokollen erlangt wurden sowie die mündlichen Prüfgespräche im Rahmen des Begleitseminars erfolgreich absolviert wurden. Die Note ist durch die Note der Prüfgespräche gegeben. Fehlen maximal zwei Testate, so ist für das Bestehen des Moduls eine zusätzliche mündliche Prüfung als Prüfungsleistung erforderlich. Fehlen mehr als zwei Testate, ist das Modul nicht bestanden.

. Folgende Anlage wird angefügt: Anlage - Anwesenheitspflicht Anwesenheitspflicht Das Hochschulgesetz regelt, dass grundsätzlich die Anwesenheit in Veranstaltungen nicht als Voraussetzung für eine Prüfung verwendet werden darf. Die Studierenden sollen selbst, je nach ihrem eigenen Lernkonzept und Wissensstand, entscheiden, ob eine Teilnahme an den Veranstaltungen für sie sinnvoll ist oder nicht, um am Ende des Semesters die Prüfung zu bestehen. Ausnahmen von dieser Regelung erlaubt das Hochschulgesetz bei Exkursionen, Praktika oder praktischen en. Hier kann eine verpflichtende Teilnahme an den Veranstaltungen als Voraussetzung für das Ablegen einer Prüfung gefordert werden. Eine weitere Ausnahme wird für vergleichbare Veranstaltungen gestattet. Da der Begriff einer vergleichbaren Veranstaltung klare Definition ist, hat sich die Universität eigene Regeln hierfür gegeben. Eine Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn: a. die einzelnen Studierenden das Qualifikationsziel nicht ohne eine regelmäßige Teilnahme erreichen können, b. die Teilnahme zum Erwerb der grundlegenden fachspezifischen Methodik erforderlich ist, c. der Kompetenzerwerb von der Teilnahme der anderen Teilnehmer/-innen abhängig ist (z.b. Orchester, Ensemble, Mannschaftssportarten, Sicherheits- und Geräteeinweisungen) oder d. der Kompetenzerwerb nur durch die Anwesenheit an einem bestimmten Ort erreicht werden kann. Um eine solche Ausnahme in Anspruch nehmen zu können, muss für jede Lehrveranstaltung begründet werden, warum hier die Anwesenheit als Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung verlangt werden muss. Diese Begründungen sind für die Module der Materialwissenschaft für diesen Studiengang in nachfolgender Tabelle zusammengestellt. Semester Modulcode Modultitel Veranstaltungsart Anwesenheitspflicht Begründung. Mawi-0 Mawi-0 Physik : Mechanik und Wärmelehre Mathematik für Materialwissenschaftler Physik ist eine der grundlegenden Disziplinen für die Materialwissenschaft. Das Modul lehrt das Grundwissen in dieser Disziplin. Die en befähigen die Studierenden dazu, dieses Wissen auch im weiteren Studium effektiv anzuwenden. Mathematik ist die Universalsprache der Naturwissenschaften. Für ein interdisziplinäres Fach ist das Beherrschen dieser Sprache unerlässlich. Das Modul lehrt das Grundwissen in dieser Disziplin. Die en befähigen die Studierenden dazu, dieses Wissen auch im weiteren Studium effektiv anzuwenden.

Mawi-07 Materialwissenschaft für Wirtschaftsingenieure Das Modul ist der erste Schritt, das Feld der Materialwissenschaft aus den Grunddisziplinen zusammenzubauen. Es vermittelt die Basis der Materialwissenschaft. Die en befähigen die Studierenden dazu, dieses Wissen auch im weiteren Studium effektiv anzuwenden. ERW Externes Rechnungswesen EinfBWL Betriebswirtschaftslehre. Mawi-0 Mawi-0 Mawi-0 Physik : Elektrizitätslehre und Optik Mathematik für Materialwissenschaftler Materialwissenschaft für Wirtschaftsingenieure chem00 Physikalische Chemie Physik ist eine der grundlegenden Disziplinen für die Materialwissenschaft. Das Modul lehrt das Grundwissen in dieser Disziplin. Die en befähigen die Studierenden dazu, dieses Wissen auch im weiteren Studium effektiv anzuwenden. Mathematik ist die Universalsprache der Naturwissenschaften. Für ein interdisziplinäres Fach ist das Beherrschen dieser Sprache unerlässlich. Das Modul lehrt das Grundwissen in dieser Disziplin. Die en befähigen die Studierenden dazu, dieses Wissen auch im weiteren Studium effektiv anzuwenden. Das Modul ist der erste Schritt, das Feld der Materialwissenschaft aus den Grunddisziplinen zusammenzubauen. Es vermittelt die Basis der Materialwissenschaft. Die en befähigen die Studierenden dazu, dieses Wissen auch im weiteren Studium effektiv anzuwenden. ER Entscheidungsrechnungen 3. Mawi- 30V mnf-physmawi-03 VWL- EVWL Mawi-307 Materialwissenschaft Physikalisches Anfänger - praktikum Teil Volkswirtschaftslehre Grundpraktikum für Wirtschaftsingenieure gem. Abs. HSG i.v.m. 8 Abs. 7 PVO. Mawi-0 Materialwissenschaft mnf-physmawi-03 Physikalisches Anfängerpraktikum Teil Mawi-0 Materialanalytik Mawi- Werkstoffe

Innovationsmanagement: InnoMProz Prozesse und Methoden Wahl Wahlbereich BWL MaWi-0 Werkstoffe Mawi- Analytikpraktikum für Wirtschaftsingenieure gem. Abs. HSG i.v.m. 8 Abs. 7 PVO. VWL- StatWX Mawi- Projekt Statistische Methoden (Als Mobilitätsfenster geeignet). Mawi-03 Praxisphase Projektarbeit Externes Das dient in diesem Modul als Projekttreffen mit den Projektleitern. Hier werden die Fortschritte diskutiert und das weitere Vorgehen besprochen. Eine Teilnahme von allen Mitgliedern einer Gruppe ist damit erforderlich. gem. Abs. HSG i.v.m. 8 Abs. 7 PVO Mawi-0 Bachelorarbeit Für diese Veranstaltung besteht Anwesenheitspflicht. Für einen geregelten Studienverlauf im Sinne dieses Curriculums wird der Besuch der Veranstaltung aber ausdrücklich empfohlen. Artikel der Änderungssatzung Diese Satzung tritt am. Oktober 08 in Kraft. Die Genehmigung nach Absatz des Hochschulgesetzes wurde durch das Präsidium der Christian- Albrechts- Universität zu Kiel mit Schreiben vom. März 08 erteilt. Kiel, den. März 08 Prof. Dr.-Ing. Reinhard Koch Dekan der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel