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Transkript:

A U S S C H R E I B U N G 1. Veranstaltung Grand Prix of Germany 02.06.- 03.06.2007 Klein Partwitz / Lausitz Genehmigt vom Deutschen Motoryachtverband e.v. ( DMYV ) unter der Reg.- Nr. 01 / 07 Veranstalter Motor-Rennboot-Club (MRC ) Berlin e.v. Yachthafen Teltowkanalstrasse16 12247 Berlin und Rallye- Renn- und Wassersportclub Lausitz e.v. Eichenweg 136 02943 Boxberg / O.L. 2. Rennleitung Gesamtleitung: PR-Manager / Presse: Rennleiter: Stellvertretender Rennleiter: Rennsekretärin: Finanzen: Wolfgang Rasper, RRWC Lausitz Holger Arens, MRC Berlin Wolfgang Klein, MRC Berlin Thomas Löffelholz, MC Woltersdorf Ellen Sardison, MRC Berlin Christa Krage, MRC Berlin UIM Kommissar: DMYV Pflichtkommissar: Schiedsgericht-Vorsitzender: Heike Vogt, RRWC Lausitz Erwin Lang, Österreich Dieter Komm, Dinslaken Jochen Ducoffre, Bedburg Technische Abnehmer: Rennarzt: Umweltbeauftragter: Volker Brachvogel, Berlin Dieter Beier, Brandenburg Dr. Matthias Purfürst, RRWC Lausitz Siegfried Rasper, RRWC Lausitz

Zeitnahme: Versicherungen: Michael Klein, Hattingen Versicherungsbüro Schuster, RRWC Lausitz Rennbüro: MRC-Berlin Yachthafen Teltowkanalweg 16 12247 Berlin 3. Veranstaltung und Rennstrecke Grand Prix of Germany Klein Partwitz / Lausitz / Germany vom 02.- 03. Juni 2007 Partwitzer See Hafen (Einfahrt am Reiterhof) Schäfereiweg OT Klein Partwitz 02979 Elsterheide Deutschland 4. Klasseneinteilung und Meisterschaften Europameisterschaft Klasse O 500 Lauf zur Europameisterschaft Klasse Formel 350 Lauf zur Deutschen Meisterschaft Klasse FR 1000 Lauf zur Deutschen Meisterschaft Klasse DMYV T 550 Die Rennleitung behält sich vor, internationale Klassen mit weniger als 6, nationale Klassen mit weniger als 5 Nennungen abzusagen. Gefahren wird auf einem Vier-Bojen-Kurs von 1520 m Rundenlänge entgegen dem Uhrzeigersinn. Klasse O 500 4 Läufe á 9 Runden = 13,68 km Gesamtlauflänge: 54,72 km 1 Streichlauf Klasse Formel 350 4 Läufe á 9 Runden = 13,68 km Gesamtlauflänge: 54,72 km 1 Streichlauf Klasse Formel R 1000 3 Läufe á 9 Runden =13,68 km Gesamtlauflänge: 41,04 km Klasse DMYV T 550 3 Läufe á 7 Runden = 10,64 km Gesamtlauflänge: 31,92 km

Die Rennen werden durchgeführt entsprechend dem UIM Reglement den Rennvorschriften des DMYV der vorliegenden Ausschreibung den evtl. noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen Start Jetty-Start (UIM 307) 5. Teilnehmer Vorrausetzung für die Teilnahme ist der Besitz der gültigen Lizenz. Mindestalter 16 Jahre, in der Klasse DMYV T550 14 Jahre. 6. Nennungen Die Nennungen sind zu richten an MRC-Berlin Yachthafen Teltowkanalstraße16 12247 Berlin Tel.: 030/4733 88 7, Fax: +49 30 47302206 Email: h.arens@arens-berlin.de Das Nenngeld für die Klassen FR 1000 und DMYV T 550 beträgt 65,00 EURO. Teilnehmer der EM O 500 und der F 350, sowie Fahrer unter 18 Jahren sind nenngeldfrei. Das Nenngeld muss bis zum 23. Mai 2007 eingegangen sein (Bankdetails siehe Nennungsformular). Nennungsschluss: Freitag, 23. Mai 2007 (Poststempel) Doppelstarter zahlen nur einmal Nenngeld. Nennungen von ausländischen Teilnehmern müssen die schriftliche Genehmigung des zuständigen nationalen Verbandes tragen. (Stempel und Unterschrift auf dem Nennungsformular).Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Nachnenngebühr 130,- EURO für die Klassen FR 1000 und DMYV T 550, 32,50 für Fahrer der Klasse DMYV T 550 unter 18 Jahre. Bei Nachnennungen in der Klasse F 350 wird kein Geld ausgezahlt (UIM 108.03). Nennungen sind auf dem offiziellen beiliegendem Nennformular unter Beifügung des Nenngeldes einzuzahlen. Nennungen ohne Nenngeld haben keine Gültigkeit.

7. Startnummern Die Startnummern werden vom Veranstalter mit der Nennungsbestätigung mitgeteilt. Es können Dauerstartnummern anerkannt werden. Erstlizenznehmer starten mit roter Startnummer auf weißem Untergrund. 8. Abnahme Samstag, 02. Juni 2007 ab 07.30 Uhr. Die Dokumentenabnahme findet im Fahrerlager statt. Der Fahrer hat dort persönlich folgende Unterlagen vorzulegen: - gültige Internationale Lizenz für das Jahr 2007 (oder Erstlizenz des DMYV) - gültiger Immersion-Test für die Fahrer der Klasse O 500 und FR 1000 (wenn Boot mit Sicherheitscockpit ausgerüstet ist) - Versicherungsunterlagen gem. Art 12 dieser Ausschreibung. Jeder Teilnehmer erhält bei der Dokumentenabnahme 3 Kunststoffarmbänder für sich und seine Mechaniker zum Betreten der Steganlage. Jeder Fahrer ist dafür verantwortlich, dass diese Kunststoffarmbänder, ordnungsgemäß am Handgelenk verplombt, während der gesamten Veranstaltungsdauer getragen werden. Der Fahrer ist für seine Crew verantwortlich. Vor Aufnahme des Trainings ist jedes Boot mit Motor der Technischen Abnahme vorzuführen. Zusätzlich sind vorzuweisen: - Gültiger Messbrief, für O 500 zusätzlich Logbuch - Schutzhelm (gemäß UIM 205.07) - Rettungsweste (gemäß UIM 205.06) - Fahrerschutzanzug (gemäß UIM 205.11) - Paddel, soweit vorgeschrieben Die im Rennbüro erhaltene Fahrerkarte ist dem Abnahmekommissar zu übergeben, dort verbleibt sie, Veränderungen der Aufhängung des Motors sowie der Lenkeinrichtung sind abnahmepflichtig. Nach einem Unfall, im Training oder während des Rennens, muss das verunfallte Boot vor einem neuen Start von der technischen Kommission erneut überprüft werden. 8a: Technische Nachkontrolle Nach dem Rennen müssen die drei erstplazierten Boote aller Klassen von den technischen Abnehmern im Parc fermé überprüft werden. Eine weitere Anzahl von Booten muss ebenfalls im Parc fermé stehen, bis die Sieger feststehen. Die Boote aller Klassen können nach den Rennläufen gewogen werden.

9. Geräuschdämpfung Gemäß UIM-Reglement 504 10. Training Siehe Zeitplan Trainingstrecke = Rennstrecke 11. Fahrerbesprechung Die Teilnahme an den Fahrerbesprechungen, welche im Fahrerlager stattfinden, ist Pflicht. Jedem Fahrer, der zu spät bei der Fahrerbesprechung erscheint, werden 50.- Strafe auferlegt. 11a: Alkoholtest Die Veranstalter führen während des gesamten Trainings und Rennens Alkoholtests (UIM 205.02.02) durch. Dabei darf zu keiner Zeit die Blut-Alkohol- Konzentration bei allen Fahrern und Crewmitgliedern den vorgeschriebenen Wert nicht überschreiten. Sollte ein höherer Wert festgestellt werden, wird die entsprechende Person des Fahrerlagers verwiesen und der dazugehörige Fahrer vom gesamten Rennen ausgeschlossen. Sämtliche Strafen treten auch dann in Kraft, wenn eine Person den Test ablehnt. Drogentest Die Veranstalter führen während des gesamten Trainings und Rennens Drogentests durch. Dabei darf bei keinem Fahrer bzw. Crewmitglied der Einfluss von Drogen festgestellt werden. Sollte ein Drogeneinfluss festgestellt werden, wird die entsprechende Person des Fahrerlagers verwiesen und der dazugehörige Fahrer vom gesamten Rennen ausgeschlossen. Sämtliche Strafen treten auch dann in Kraft, wenn eine Person den Test ablehnt. Dopingtest Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Dopingtest, gemäß UIM 205.02.03, durchzuführen. 12. Haftungsausschluß Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Boots-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Booten verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.

Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen: - die UIM, MRC, RRWC Lausitz, DMYV, deren Präsidenten, Mitglieder, hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter, - die DMYV-Clubs, - den Veranstaltern, die Sportwarte, - Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den/die Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks/Wasserstraße sowie der baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen den Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Strecke, dessen/deren Beauftragte und Helfer, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Strecken samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreis beruhen - die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Boote, - den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/in gehen vor) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (Training, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit der Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Versicherung 1. Während des Trainings und des Rennens sind die Teilnehmer (Fahrer und Halter) durch den Veranstalter mit den nachfolgenden Deckungssummen gegen ihre gesetzliche Haftpflicht versichert:

2.556.469,-- für Personenschäden 1.022.584,-- für die einzelne Person 1.022.584,-- für Sachschäden 1.022.584,-- für Vermögensschäden Schäden von Fahrern untereinander sind nicht versichert. 2. Alle Teilnehmer müssen eine Fahrer-Unfallversicherung in nachstehender Höhe nachweisen: 26.000,-- für den Todesfall 52.000,-- für den Invaliditätsfall 20.000,-- Heilkosten Die deutschen Fahrer sind durch den Erwerb ihrer Fahrerlizenz des DMYV versichert. Unterlagen ausländischer Teilnehmer werden nur anerkannt, wenn sie mit einer vom Versicherer beglaubigten deutschen Übersetzung vorgelegt werden. Es besteht die Möglichkeit, im Rennbüro eine Fahrerunfallversicherung abzuschließen (43 ). Weiterhin schließt der Veranstalter eine Veranstalterhaftpflichtversicherung sowie eine Zuschauerunfall- und Sportwarte- Unfallversicherung mit den vorgeschriebenen Deckungssummen ab. 13. Vorbehalte Die Veranstalter behalten sich das Recht vor: -einzelne Rennen wegen zu geringer Beteiligung ausfallen zu lassen -Rennen oder einzelne Läufe ganz oder teilweise abzusagen oder abzubrechen, wenn die Witterungsverhältnisse oder die Sicherheit der Fahrer es erforderlich machen, oder - die Rennen bei Vorliegen zwingender Gründe zeitlich zu verlegen oder abzusagen - einen Fahrer ohne Angaben von Gründen abzulehnen. 14. Wertung Gemäß UIM-Reglement 318 15. Preise Gemäß UIM 322.02 und DMYV-Rennvorschriften Abs. D, Punkt 7 Weitere Preise behalten sich die Veranstalter vor. 16. Protestgebühr 80 (UIM 403.02) Protestfristen: - gegen die Abnahme 1 Stunde nach Schluss der Abnahme

- gegen Vorkommnisse im Rennen: 1 Stunde nach Schluss des jeweiligen Laufes - gegen die Wertung: 1 Stunde nach Aushang der Ergebnisse Proteste gegen die Zeitwertung und Sammelproteste sind unzulässig. Bei technischen Protesten kann der Veranstalter ein Demontage- bzw. Montagekosten-Vorschuss in Höhe von 255,- vom protestierenden Fahrer verlangen. 17. Ausführungsbestimmungen Die Veranstalter haben das Recht, Ausführungsbestimmungen als Ergänzung zur Ausschreibung zu erlassen. Die Ausführungsbestimmungen sind ebenso bindend, wie die vorliegende Ausschreibung. Die Auslegung der Ausschreibung und der Ausführungsbestimmungen obliegt ausschließlich dem Schiedsgericht. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist bindend Im Zweifelsfällen ist der deutsche Text der Ausschreibung maßgebend. 18. Quartiere Quartierbestellungen sind von jedem Teilnehmer selbst vorzunehmen. Veranstalterhotel ist das Achat Hotel Hoyerswerda Bautzener Allee 1a 02977 Hoyerswerda Tel. +49 (0) 3571 4700 Camping ausschließlich auf dem Sondercampingplatz von Freitag den 01.06.2007, 14.00 Uhr bis Montag 04.06.2007, 12.00 Uhr Standplatzgebühr: 15 / Wochenende im Voraus im Rennbüro zu Zahlen. Der Bezug von Strom ist gegen eine Gebühr von 20 möglich. Die Unterverteilung von Strom ist verboten. Des Weiteren ist eine Müll-Kaution von 20 zu zahlen, welche zurückgezahlt wird, wenn der Stellplatz sauber verlassen wurde. 19. Siegerehrung und Preisverteilung Siegerehrung und Preisverteilung finden nach dem letzten Lauf am Sonntag, dem 03. Juni 2007 auf der Showbühne, Nähe Fahrerlager, statt. 20. Fahrerlager / Kraftstoff Jedem Team wird für die Rennausrüstung eine Fläche von 6 m Breite X 7 m Tiefe zur Verfügung gestellt. Für jeden weiteren angefangenen Quadratmeter berechnen die Veranstalter einen Betrag von 5. Es wird von den Veranstaltern kein Kraftstoff geliefert.

Für Fahrer, deren Boote mit Benzin betrieben werden gilt: Es darf ausschließlich Benzin getankt werden, welches an der Shell Tankstelle Dresdener Chaussee 74 03130 Spremberg / Schwarze Pumpe erworben wurde. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Kraftstoffproben zu nehmen. (UIM 508) 21. Weitere Bestimmungen Alle Fahrer und Crewmitglieder müssen saubere und ordentliche Kleidung tragen. Es muss jederzeit der Oberkörper als auch die Beine (mindestens mit halblangen Hosen) bedeckt sein. Festes Schuhwerk ist vorgeschrieben. Respektloses Verhalten von Fahrern oder Helfern, gegen Anweisungen der Rennleitung oder deren bevollmächtigten Personen, können in leichten Fällen mit einem Betrag von 50, in schweren Fällen mit dem Ausschluss des betreffenden Fahrer bestraft werden. Der Montageplatz für die Boote muss mit einer saugfähigen Unterlage versehen sein. Der Rennplatz muss die ganze Zeit sauber gehalten werden. Die Teams erhalten einen Müllsack für Hausmüll, Papier und biologische Abfälle, die an einem gesonderten Platz abzugeben sind. Werfen Sie bitte Abfälle nur in die aufgestellten Müllsäcke bzw. Container. Für die Entsorgung von umweltschädlichem Müll, Altöl, Putzlappen, Unterlagen usw., ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Auf dem Rennplatz ist die Entsorgung nicht möglich. Die Zubereitung von Speisen mit Campingausrüstung (Grill o.ä.) ist im Fahrerlager untersagt. Bei Nichtbefolgung sämtlicher, in dieser Ausschreibung und in weiteren Durchführungsbestimmungen aufgeführten Bestimmungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die entsprechenden Personen des Fahrerlagers zu verweisen und den dazugehörigen Fahrer vom Rennen auszuschließen. Rennleiter: Wolfgang Klein, MRC Berlin MRC-Berlin Holger Arens RRWC Lausitz Wolfgang Rasper April 2007