Anmeldung zum Tulpensonntagszug 2018

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Transkript:

Anmeldung zum Tulpensonntagszug 2018 Ihre Anmeldung zum Tulpensonntagszug der KG Böschremmele Hambach 1997 e.v. bitte vollständig ausfüllen und bis zum 22.01.2018 bei Stephan Iven, Mehlisgraben 55, 52382 Niederzier, abgeben. Hiermit melde ich die u.g. Gruppe zum Tulpensonntagszug am 11. Februar 2018 in Hambach an: Name der Gruppe: weitere Informationen (bitte ankreuzen): Fußgruppe Gruppe mit Fahrzeug Wagentyp: Einachser Zweiachser (lenkbar) Zugmaschine: PKW LKW Traktor Sonstiges: mit Musik ohne Musik Anzahl der Teilnehmer*: (*Die Teilnehmer sind aus versicherungstechnischen Gründen auf der anliegenden Liste alle namentlich zu benennen!) Motto der Gruppe: Ansprechpartner (Name und Adresse): E-Mail-Adresse: Hiermit meldet sich die o.g. Gruppe zum Tulpensonntagszug 2018 in Hambach an. Der Gruppe ist bekannt, dass die Richtlinien für den Tulpensonntagszug (Seite 2) zu beachten sind. Wird den Richtlinien zuwidergehandelt, behält sich die KG Böschremmele Hambach 1997 e.v. den Ausschluss der Teilnahme am Umzug vor. Mit der Anmeldung zum Hambacher Karnevalsumzug erkenne ich diese Richtlinien an. (Ort, Datum) (Unterschrift)

Richtlinien für Teilnehmer des Tulpensonntagszuges in Hambach 1.) Den Anweisungen des Zugleiters und der Zugbegleiter sind unbedingt Folge zu leisten. 2.) Jedes Fahrzeug bzw. jedes Gespann/Groß- u. Prunkwagen muss für ausreichendes Begleit- bzw. Sicherungspersonal sorgen. Für Gespann/Groß- u. Prunkwagen sind dies mindestens 3 Begleitpersonen je Seite. 3.) Für die Fahrer herrscht absolutes Alkoholverbot. 4.) An Kinder und Jugendliche dürfen keine alkoholischen Getränke ausgegeben werden. Bitte beachten Sie das Jugendschutzgesetz. 5.) Fahrzeuge bitte nicht unbeaufsichtigt stehen lassen. Wenn Fahrzeuge bzw. Zugmaschinen verlassen werden, muss der Motor abgestellt werden. 6.) Versicherungsscheine für die teilnehmenden Fahrzeuge müssen am Umzugstag mitgeführt werden. Alle teilnehmenden Fahrzeuge, Zugmaschinen und Anhänger brauchen eine amtliche Zulassung. 7.) Bei Schäden, die durch Wurfmaterial verursacht werden, entfällt jeglicher Versicherungsschutz; hierfür haftet der Beklagte selbst. Bitte Wurfmaterial nur bis 50 Gramm je Stück werfen. Bitte achten Sie darauf, dass das Wurfmaterial das Haltbarkeitsdatum noch nicht erreicht hat. 8.) Die Musik soll in der Lautstärke angemessen sein, ohne dass andere Gruppen gestört werden. 9.) Regelungen zur Beförderung von Personen: Personen dürfen nur beim Umzug auf der Ladefläche befördert werden, wenn die Ladefläche eben-, tritt- und rutschfest ist wenn die Aufbauten sicher gestaltet sind und am Anhänger fest angebracht und nach allen Seiten mit einer mindestens 1000 mm (bei reiner Kinderbeförderung 800 mm) hohen stabilen Brüstung (Bretter, Balken) versehen ist. wenn eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschritten wird. Die Beförderung von Personen außerhalb des genehmigten Zugweges ist nicht gestattet.

Richtlinien für Teilnehmer des Tulpensonntagszuges in Hambach 10.) Die KG Böschremmele hat eine ausreichende Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Für sonstige Schäden wird keine Haftung übernommen. Für jedes eingesetzte Fahrzeug (PKW, LKW, Zugmaschine) muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen, die die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz der Fahrzeuge bei der Veranstaltung, bei An- und Abfahrt sowie bei der Personenbeförderung während der Veranstaltung entstehen, abdeckt. Ggf. ist hier eine Zusatzversicherung abzuschließen. Eine diesbezügliche Bescheinigung durch den Versicherer ist zwingend notwendig und der KG Böschremmele ebenso wie der Fahrzeugschein in Kopie vorzulegen. Bei landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen ist hier eine Nutzungsänderung bei der Versicherung anzumelden und durch Bescheinigung der Versicherung zu bestätigen (auch für Anhänger). [Helau Versicherung] Jeder Zugteilnehmer muss eine private Haftpflichtversicherung besitzen, die die Haftung für Schäden abdeckt, die aufgrund eigenen Verschuldens bei der Brauchtumsveranstaltung zurückzuführen sind. 11.) Sollte eine Gruppe gegen die Richtlinien verstoßen, so behält sich die KG Böschremmele Hambach 1997 e.v. für diese Gruppe den Ausschluss der Teilnahme am Tulpensonntagszug vor. 12.) Die KG Böschremmele Hambach 1997 e.v. wünscht viel Spaß an der Freud!

Praktische Hinweise zum Wagenbau für Karnevalsumzüge 1. Beginnen Sie möglichst frühzeitig mit der Planung Ihres Wagens! 2. Wenn möglich, greifen Sie auf zugelassene Zugfahrzeuge und Anhänger zurück. Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen haben eine Betriebserlaubnis. Daher müssen diese ebenso wenig wie die zugelassenen Fahrzeuge ein TÜV-Gutachten nachweisen, wenn Sie keine erheblichen baulichen Veränderungen vornehmen. Eine HELAU-Bescheinigung für das Zugfahrzeug ist in jedem Fall notwendig, und kann bei Ihrer Versicherung kostenlos beantragt werden. Halten Sie diese Bescheinigung bei der TÜV- Abnahme bereit. 3. Wenn Ihr Karnevalswagen auf einem bisher nicht zugelassenen Anhänger neu aufgebaut werden soll, beachten Sie bitte, dass dann in jedem Fall ein TÜV- Gutachten erforderlich ist (Gebühren für das Gutachten trägt der Wagenbauer und wird nicht von der KG übernommen). Die Erstellung des TÜV- Gutachten kann bereits erfolgen, wenn der Wagen im Rohbau fertig ist. Der Termin für die TÜV- Abnahme muss selbst organisiert werden. Bitte achten Sie auf die rechtzeitige Abgabe der erforderlichen Unterlagen bei der Zugleitung. 4. Erforderliche TÜV- Bescheinigungen (Betriebserlaubnis), eine Kopie des Kfz- Scheins sowie die HELAU Bescheinigung müssen rechtzeitig bei der Zugleitung abgegeben werden, da diese noch beim Kreis eingereicht werden. (Übergabetermin ist spätestens am 22. Januar 2018. Bei Fragen wenden sie sich bitte an Stephan Iven unter der angegebenen Mailadresse)

Unfallverhütungsvorschriften 1.Fahrgestell-Nummer Die Fahrgestell-Nummer (Rahmen-Nummer) ist zur eindeutigen Identifizierung des Fahrzeuges freizulegen. Sie ist üblicherweise vorne rechts im Rahmen oder im Bereich des Drehschemels eingeschlagen. Sollte sie fehlen (z.b. bei selbst hergestellten Fahrzeugen), so kann eine Rahmen-Nummer von der örtlichen TÜV-Prüfstelle zugeteilt werden. 2. Räder und Reifen Auf Beschädigungen der Räder, Radlager und Reifen ist zu achten. Die Radmuttern sind auf festen Sitz hin zu prüfen. 3. Bremsausrüstung Die Anhänger müssen mit einer funktionsfähigen Betriebsbremsanlage ausgerüstet sein. Außerdem müssen Anhänger eine ausreichend dimensionierte Feststellbremsanlage (Handbremse) besitzen, deren Betätigungseinrichtung leicht zugänglich ist. Wird der Feststellbremshebel durch den Aufbau verdeckt, so ist an geeigneter Stelle eine Öffnung vorzusehen. Die so genannte Fallbremse, die erst bei herunterfallender Zuggabel wirksam wird, ist keine Feststellbremse im Sinne der Vorschriften. Es wird unterstellt, dass die vorgeschriebene Bremsverzögerung bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird, wenn der Bremsweg vom Zeitpunkt der Bremsbestätigung bis zum Stillstand der Fahrzeugkombination 9,1 m nicht übersteigt. 4. Einschlagbegrenzung Besteht bei Fahrzeugen mit Drehschemellenkung Kippgefahr (Aufbauhöhe, Schwerpunkt, Aufbaugewicht usw.) oder werden Personen befördert, so ist der Lenkeinschlag auf + 60 Grad bezogen auf die Geradeausstellung zu begrenzen. Die Schrauben des Drehkranzes sind auf festen Sitz hin zu prüfen. Die Federung der Achsen darf nicht gebrochen sein. 5. Verbindungseinrichtungen Die Verbindungseinrichtungen (Anhängerkupplung, Zugdeichsel oder Zuggabel) müssen sich im Orginalzustand befinden. Ist dies aus aufbautechnischen Gründen nicht möglich, so sollte vor einer Änderung die nächstgelegene TÜV-Prüfstelle eingeschaltet werden. Die Zugeinrichtung ist auf festen Sitz hin zu prüfen. Verbogene oder gerissene Zugeinrichtungen müssen aus sicherheitstechnischen Gründen ausgetauscht werden. 6. Zulässige Höchstgeschwindigkeit Die Fahrzeuge müssen hinten für die zulässige Fahrgeschwindigkeit (für An- und Abfahrt) gekennzeichnet sein. Sie kann auf 25 km/h oder auf 6 km/h (bei Fahrzeugen mit kritischem Aufbau) festgelegt werden. Während des Zuges ist die Höchstgeschwindigkeit auf max. 6 km/h festgelegt.

7. Aufbau Alle Fahrzeugaufbauten müssen fest und sicher angebracht sein. Der Aufbau darf keine scharfkantigen Bauteile aufweisen. Kanten und Ecken müssen deshalb einen Abrundungsradius von 2,5 mm besitzen. Beträgt die Aufbaubreite mehr als 2,75 m, so ist diese vorne und hinten durch Warntafeln nach 51 c StVZO (423 mm x 423 mm) zu kennzeichnen. Damit keine Personen unter das Fahrzeug gelangen können, sollte der Seitenschutz nicht höher als 250 mm von der Fahrbahnoberfläche angebracht sein. Für die Sicherung der gelenkten vorderen Räder bietet sich eine am Drehkreuz befestigte Verplankung an. 8. Personenbeförderung Fahrzeuge, auf denen während der Veranstaltung Personen befördert werden sollen, müssen mit rutschfesten und sicheren Stehflächen, Haltevorrichtungen, Geländer bzw. Brüstungen und Ein- und Ausstiege in Anlehnung an die Unfallverhütungsvorschriften ausgerüstet sein. Richtwerte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften müssen eingehalten werden! Stufenaufstiege: Abstand der unteren Stufe vom Boden max. 500 mm Abstand der Stufen. max. 400 mm Auftrittstiefe (Stufenfläche) der Stufen mind. 80 mm Fußraumtiefe.. mind. 150 mm Auftrittsbreite der Stufen.. mind. 300 mm Grifflänge.. mind.150 mm Abstand Oberkante Haltegriff von der obersten Stufe. mind. 900 mm Leiteraufstiege: Abstand der untersten Sprosse vom Boden... max. 500 mm Abstand der Sprossen max. 280 mm Auftrittstiefe der Sprossen. mind. 20 mm Fußraumtiefe mind. 150 mm Holmabstand. mind. 300 mm Haltemöglichkeit am oberen Leiterende, Höhe... mind. 1000mm Brüstungsmindesthöhe beim Mitführen von stehenden Personen.. mind. 1000 mm. Ein- und Ausstiege müssen sich hinten in Fahrtrichtung befinden. 9. Zugmaschine Anhänger dürfen nur hinter solchen Zugfahrzeugen mitgeführt werden, die hierfür geeignet sind. Bei der Durchführung von Bremsproben im öffentlichen Straßenverkehr sind wenig frequentierte Straßen oder Flächen zu nutzen.

Teilnehmerliste Tulpensonntagszug 2018 Name der Gruppe: Vorname Nachname (Kinder bitte mit K kennzeichnen!) 1 21 Vorname Nachname (Kinder bitte mit K kennzeichnen!) 2 22 3 23 4 24 5 25 6 26 7 27 8 28 9 29 10 30 11 31 12 32 13 33 14 34 15 35 16 36 17 37 18 38 19 39 20 40