Wissenschaftliche Dienste Sachstand Zur institutionellen Förderung im Bereich Pflanzenzüchtungsforschung 2018 Deutscher Bundestag WD /18

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Transkript:

Zur institutionellen Förderung im Bereich Pflanzenzüchtungsforschung 2018 Deutscher Bundestag

Seite 2 Zur institutionellen Förderung im Bereich Pflanzenzüchtungsforschung Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 28. Mai 2018 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.

Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Projektförderung und institutionelle Förderung 4 2. Förderberatung des Bundes 4 3. Institutionelle Förderung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) 4 4. Institutionelle Förderung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 6

Seite 4 1. Projektförderung und institutionelle Förderung Bei Zuwendungen durch Bund und Länder unterscheidet man Projektförderung und institutionelle Förderung. Während bei der Projektförderung zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben unterstützt werden und die Institution als solche grundsätzlich aus anderen Quellen finanziert wird, handelt es sich bei der Institutionellen Förderung um die Deckung der (gesamten) inhaltlich nicht abgrenzbaren Ausgaben einer Einrichtung (innerhalb eines Kalenderjahres). 1 2. Förderberatung des Bundes Es existiert eine zentrale Förderberatung des Bundes, über die sich sowohl Unternehmen als auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen über Fördermöglichkeiten des Bundes, der Länder und der EU informieren können. Sie wird von verschiedenen Bundesministerien unterstützt: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), für Wirtschaft und Energie (BMWi), für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Auswärtige Amt (AA). 2 3. Institutionelle Förderung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Für eine Aufnahme von bereits bestehenden Forschungseinrichtungen in die institutionelle Förderung des Bundes bzw. in die gemeinsame Förderung von Bund und Ländern sind allgemeine Vorgaben, die sich unter anderem aus der Bundeshaushaltsordnung, den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie ggf. aus den einschlägigen Vereinbarungen und Beschlüssen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) und ihrer Ausschüsse ergeben, ausschlaggebend. Grundlegend ist, dass sich die gemeinsame Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre durch Bund und Länder gemäß GWK-Abkommen auf Fälle bezieht, die von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischem Interesse sind. Die Entscheidungen sind vorrangig an Maßstäben wissenschaftlicher Qualität auszurichten; regionale Strukturentwicklungen sind dabei angemessen zu berücksichtigen. 3 Grundlegende Informationen zu Forschungspartnern im Zuständigkeitsbereich des BMBF sind im Internet abrufbar. 4 In der Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sind im Bereich der Pflanzenzucht vor allem folgende institutionelle Förderungen: 1 Quelle: https://www.daad.de/medien/hochschulen/ww/iprogramme/promos/zuwendungsrecht_promos.pdf 2 Internetverweis: https://www.foerderinfo.bund.de/ Siehe auch: https://www.bmel.de/de/ministerium/bildungforschung/_texte/forschungsfoerderungberatungdesbundes.html 3 Informationen des BMBF vom 28. Mai 2018. 4 Vgl hierzu: https://www.bmbf.de/de/forschungspartner-417.html [zuletzt abgerufen am 28. Mai 2018].

Seite 5 (1) die institutionelle Förderung des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben, Sachsen-Anhalt zu nennen, vgl. auch http://www.ipkgatersleben.de/institut/kurzportrait/. Betriebs- und Investitionskosten des IPK werden derzeit mit rd. 17,5 Mio. Euro jährlich durch das BMBF gefördert. (2) Innerhalb der Max-Planck-Gesellschaft werden das Max-Planck-Institut für Pflanzenzüchtungsforschung in Köln (vgl. auch http://www.mpipz.mpg.de/) und das Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie in Potsdam-Golm (vgl. auch http://www.mpimpgolm.mpg.de/) gemeinsam durch BMBF und Länder gefördert. 5 Im Zusammenhang mit Pflanzenzüchtungsforschung erscheint eine institutionelle Förderung im Rahmen der Leibniz-Gemeinschaft besonders wichtig. Mitglied in der Leibniz-Gemeinschaft können in der Regel nur selbständige Einrichtungen der Forschung und der wissenschaftlichen Infrastruktur von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischem Interesse werden. Ihre herausragende Qualität und eine Passung in die Leibniz-Gemeinschaft und eine Mindestgröße müssen gewährleistet sein. 6 Ganz allgemein zu den Aufnahmevorgängen informiert die Leibniz-Gemeinschaft wie folgt: Aufnahme in die Bund-Länder-Förderung Für eine Aufnahme in die gemeinsame Förderung von Bund und Ländern stellt zunächst das für eine Einrichtung zuständige Land oder der Bund einen Antrag bei der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) mit dem Ziel, die Einrichtung durch die Leibniz-Gemeinschaft und den Wissenschaftsrat bewerten zu lassen. In der Leibniz-Gemeinschaft werden die entsprechenden Stellungnahmen des Senats durch den Senatsausschuss Strategische Vorhaben vorbereitet. Die Stellungnahmen von Leibniz-Gemeinschaft und Wissenschaftsrat bilden die Grundlage für die Entscheidung der GWK über eine Aufnahme in die gemeinsame Förderung durch Bund und Länder. Aufnahme in den Verein Beschließt die GWK die gemeinsame Förderung einer Einrichtung, kann die Mitgliederversammlung der Leibniz-Gemeinschaft über den von der Einrichtung zu stellenden förmlichen Aufnahmeantrag in die Leibniz-Gemeinschaft beschließen. Die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft endet mit der Beendigung der gemeinsamen Förderung durch Bund und Länder, durch Austrittserklärung oder durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus wichtigem Grund. 5 Informationen des BMBF vom 28. Mai 2018. 6 Internetverweis: https://www.leibniz-gemeinschaft.de/institute-museen/mitgliedschaft/ [zuletzt abgerufen am 7. Mai 2018].

Seite 6 Rechtsgrundlagen Die Grundlagen des Verfahrens ergeben sich aus der Satzung der Leibniz-Gemeinschaft, der Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.v. (AV-WGL) sowie den Beschlüssen zur Umsetzung der AV WGL (WGL-Beschlüsse). 7 4. Institutionelle Förderung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Im Geschäftsbereich des BMEL existieren derzeit im Sektor Pflanzenzüchtungsforschung zwei verschiedene institutionelle Fördermechanismen: (a) Das BMEL fördert als Ressortforschungseinrichtung das Julius Kühn-Institut (JKI): Dies ist das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, mit Hauptsitz in Quedlinburg und umfasst insgesamt 16 Fachinstitute. Zwei Fachinstitute betreiben dabei unmittelbar Pflanzenzüchtung (Fachinstitut für Rebenzüchtung in Siebeldingen sowie das Fachinstitut für Züchtungsforschung an Obst in Dresden-Pillnitz). Beim JKI handelt es sich um eine bundesunmittelbare, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und Bundesoberbehörde, deren zentrale Aufgabe die Beratung des Bundes und hier insbesondere des BMEL zu allen Fragen der Kulturpflanzen ist. Laut BMEL 8 existieren hier nicht spezielle Fördervoraussetzungen, das BMEL stellt aus seinem Einzelplan dem JKI die für seine Aufgabenwahrnehmung erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen in einem gesonderten Haushaltskapitel (10 12) zur Verfügung. 9 (b) Im Rahmen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.v. (WGL) wird im Geschäftsbereich des BMEL auch das Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau e.v. (IGZ) mit Sitz in Potsdam und Erfurt mit einem Anteil von 50 % gefördert. Zuwendungsgeber sind in diesem Fall die beiden Sitzländer Brandenburg (federführend) und Thüringen, die vom BMEL eine entsprechende Bundeszuweisung erhalten. Für die Leibniz-Institute gibt es auf Bundesebene zwar eine überwiegende Finanzierungszuständigkeit beim BMBF, im Falle des IGZ wie auch bei verschiedenen anderen Leibniz-Instituten ist aufgrund der Sachnähe allerdings das BMEL für die anteilige Bundesfinanzierung zuständig. 10 Zu beachten ist, dass derzeit der IGZ-Standort Erfurt, an dem in erster Linie Zierpflanzenzüchtung betrieben wird, aktuell aus der WGL-Finanzierung herausgelöst wird. 7 Internetverweis: https://www.leibniz-gemeinschaft.de/institute-museen/mitgliedschaft/ [zuletzt abgerufen am 7. Mai 2018]. 8 Informationen des BMEL vom 4. Mai 2018. 9 Der Bundeshaushalt ist im Internet abrufbar unter: https://www.bundeshaushalt-info.de/#/2017/soll/einnahmen/einzelplan/1013.html 10 Informationen des BMEL vom 4. Mai 2018.

Seite 7 Darüber hinaus wird für die Erteilung des Sortenschutzes für neue Pflanzensorten auch im Geschäftsbereich des BMEL das Bundessortenamt als selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Hannover gefördert. Allerdings betreibt das Bundessortenamt laut Auskunft des BMEL keine eigene Pflanzenzüchtung. Eine Übersicht aller institutionellen Zuwendungsempfänger im Geschäftsbereich des BMEL findet sich im Internet. 11 Außerdem findet sich auch eine Liste und Verknüpfung aller Einrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL (d.h. Bundesoberbehörden, rechtlich selbständige Anstalten, die Bundesforschungsinstitute, Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft und institutionelle Zuwendungsempfänger) auf den Internetseiten des BMEL. 12 *** 11 Internetverweis: https://www.bmel.de/de/ministerium/_texte/sonstigeinstitutionellezuwendungsempfaenger.html 12 Internetverweis: https://www.bmel.de/de/ministerium/organisation/_texte/geschaeftsbereich.html [zuletzt abgerufen am 7. Mai 2018].