Teilnahmebedingungen 20 Jahre Lichtblicke Das Jubiläumsprojekt Anlässlich ihres 20-jährigen Bestehens veranstaltet die Aktion Lichtblicke e. V. in Zusammenarbeit mit den Lokalradios Nordrhein-Westfalens (NRW) für alle Hörer der Lokalradios in NRW die Jubiläums-Aktion 20 Jahre Lichtblicke Das Jubiläumsprojekt. Die Aktion Lichtblicke e. V. ist eine gemeinsame Spendenaktion des Mantelprogrammanbieters radio NRW, des Verbandes Lokaler Rundfunk (VLR) für die 45 Lokalradios in NRW sowie der kirchlichen Hilfswerke Diakonie und Caritas in Nordrhein-Westfalen. Der gemeinnützige Verein Aktion Lichtblicke e.v. sammelt und verteilt Spenden für hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche in NRW sowie für deren Familien. Mit der hier näher beschriebenen Aktion zum 20-jährigen Jubiläum des Vereins sollen ebenfalls Kinder und Jugendliche aus NRW gefördert werden. Die Lokalradios in NRW begleiten die Aktion und rufen ihre Hörer zur Teilnahme auf. 1 Anerkennung der Teilnahmebedingungen Mit der Teilnahme an der von der Aktion Lichtblicke e. V. veranstalteten Jubiläums-Aktion 20 Jahre Lichtblicke Das Jubiläumsprojekt erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an: 2 Teilnahmeberechtigung Angesprochen sind soziale Einrichtungen, natürliche volljährige Personen oder Vereine mit Sitz in NRW, die sich für die Förderung von Kindern und Jugendlichen einsetzen (z. B. Sportvereine, Nachhilfegruppen, Jugendtreffs etc). Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, die zugunsten der oben genannten Zielgruppen eine Unterstützung für ihr Projekt, das der Kinder- und Jugendförderung dient, wünschen. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Aktion Lichtblicke e. V. behält sich im Falle einer Förderung vor, die Altersangaben der Teilnehmer zu überprüfen. 3 Bewerbungszeitraum Die Bewerbungsunterlagen für diese Aktion können vom 29. Oktober 2018 bis zum 30. November 2018, 24.00 Uhr, bei Antenne Düsseldorf eingereicht werden. 4 Teilnahmeweg Voraussetzung für die Teilnahme sind das Ausfüllen und Einreichen des Formulars Projekt Beschreibung, das unter www.antenneduesseldorf.de zum Download bereit steht, sowie das Einreichen der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Formular Projekt-Beschreibung, Kostenvoranschläge von möglichen Dienstleistern sowie eine ausführlichere Projekterläuterung (max. 1 DINA4-Seite) per Post (Antenne Düsseldorf, Schadowstraße 11B, 40212 Düsseldorf) oder per E-Mail: studio@antenneduesseldorf.de während des unter Ziffer 3 genannten Bewerbungszeitraums. Die Aktion Lichtblicke e.v. und Antenne Düsseldorf haften nicht für den verspäteten und/ oder unvollständigen Eingang der Bewerbungsunterlagen und können nicht für Transportverzögerungen verantwortlich gemacht werden.
5 Aktionsablauf In dem unter Ziffer 3 genannten Bewerbungszeitraum ruft Antenne Düsseldorf seine Hörer auf, sich mit der unter Ziffer 4 genannten Projekt-Beschreibung nebst Bewerbungsunterlagen im Rahmen der Jubiläums-Aktion um eine Projektförderung zu bewerben. Folgende Rahmenbedingungen müssen für eine ordnungsgemäße Bewerbung erfüllt sein: - Aufgerufen sind soziale Einrichtungen, natürliche volljährige Personen oder Vereine mit Sitz in NRW, die sich für die Förderung von Kindern und Jugendlichen einsetzen (z. B. Sportvereine, Nachhilfegruppen, Jugendtreffs etc). - Von der Förderung profitieren müssen Kinder und Jugendliche aus NRW und der Unterstützungs-Bedarf muss vorhanden und klar nachvollziehbar sein. - Das geplante Projekt sollte materieller Natur sein (z. B. ein neues Klettergerüst auf einem Spielplatz, neue Lounge-Möbel für einen Jugendtreff, ein neuer Rollrasen auf einem Fußballplatz, die Gestaltung eines Obst- oder Gemüsegartens, die Finanzierung eines Streichelzoos, neue Geräte für einen Sportverein etc.). - Eine Refinanzierung bereits laufender oder abgeschlossener Projekte ist nicht möglich. - Während des Bewerbungszeitraums gemäß Ziffer 3 müssen das Formular Projekt- Beschreibung, aus dem hervorgeht, welche soziale Einrichtung, welche natürliche Person oder welcher Verein zu welchem Zwecke, mit welchem Ziel und in welcher Höhe eine entsprechende Projektförderung wünscht, sowie die Bewerbungsunterlagen wie unter Ziffer 4 beschrieben, eingegangen sein. - Der Projektstart muss im Jahr 2019 liegen. Jedes Lokalradio, das die Aktion begleitet, darf eine Fördersumme der Aktion Lichtblicke e.v. i.h.v. insgesamt 10.000 Euro vergeben. Dabei entscheidet jedes teilnehmende Lokalradio selbst, wie die Fördersumme für die einzelnen Projekte aufgeteilt wird. Antenne Düsseldorf hat sich dazu entschieden, 2x 5.000 Euro auszuloben. Die finale Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel trifft der Spendenbeirat der Aktion Lichtblicke e. V. im Rahmen des Auswahlverfahrens gemäß Ziffer 6. Die Aktion Lichtblicke e.v. behält sich vor, die Jubiläums-Aktion aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die tatsächliche und/oder rechtliche Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt auch, wenn die Durchführung der Jubiläums-Aktion von einem deutschen Gericht untersagt wird.
6 Auswahlverfahren der Jubiläumsaktion 20 Jahre Lichtblicke Das Jubiläumsprojekt Alle eingereichten Projekte, die im in Ziffer 3 definierten Bewerbungszeitraum bei Antenne Düsseldorf eingegangen sind, werden durch eine lokale Jury von Antenne Düsseldorf gesichtet und inhaltlich nach den Kriterien, die unter Ziffer 5 beschrieben sind, bewertet. Über die Zusammensetzung der Jury entscheidet das jeweilige Lokalradio. Die Projekte mit den meisten Jurystimmen werden dem Spendenbeirat der Aktion Lichtblicke e.v. zur finalen Entscheidung vorlegt. Der Spendenbeirat ist gemäß 10 der Satzung der Aktion Lichtblicke e.v. für die Mittelvergabe gemäß den Vergaberichtlinien zuständig und entscheidet über die Ausschüttung der Spenden. Nach der Entscheidung des Spendenrates der Aktion Lichtblicke e.v. erfolgt die Bekanntgabe der bewilligten Projekte am großen Lichtblicke-Spendentag am 21. Dezember 2018 im Programm von Antenne Düsseldorf. Ferner werden die Ansprechpartner der bewilligten Projekte auch per E-Mail oder telefonisch von Antenne Düsseldorf benachrichtigt. 7 Rechtsweg Im Zweifel und bei Unstimmigkeiten entscheidet der Spendenbeirat der Aktion Lichtblicke e.v. nach bestem Wissen und Gewissen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Einen Anspruch auf eine monetäre Förderungsleistung gibt es nicht. 8 Schriftformerfordernis/Salvatorische Klausel Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, tritt an deren Stelle eine entsprechend gültige Klausel. Die übrigen Bedingungen bleiben wirksam. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.
Datenschutzhinweise zur Jubiläums-Aktion 20 Jahre Lichtblicke Das Jubiläumsprojekt Anlässlich ihres 20-jährigen Bestehens veranstaltet die Aktion Lichtblicke e. V, c/o Diözesan- Caritasverband für das Erzbistum Köln e.v., Georgstraße 5, 50676 Köln, in Zusammenarbeit mit den Lokalradios Nordrhein-Westfalens (NRW) für alle Hörer* der Lokalradios in NRW die Jubiläums-Aktion 20 Jahre Lichtblicke Das Jubiläumsprojekt. Die Aktion Lichtblicke e. V. ist eine gemeinsame Spendenaktion des Mantelprogrammanbieters radio NRW, des Verbandes Lokaler Rundfunk (VLR) für die 45 Lokalradios in NRW sowie der kirchlichen Hilfswerke Diakonie und Caritas in Nordrhein-Westfalen. Der gemeinnützige Verein Aktion Lichtblicke e.v. sammelt und verteilt Spenden für hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche in NRW sowie für deren Familien. Mit der Aktion zum 20-jährigen Jubiläum des Vereins sollen ebenfalls Kinder und Jugendliche aus NRW gefördert werden. Die Lokalradios in NRW begleiten die Aktion und rufen ihre Hörer zur Teilnahme auf. Zur Teilnahme an dieser Aktion werden die Teilnehmer um die Angabe von Daten (Projekt- Beschreibung, Finanzierungsplan, Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)) gebeten. Diese Angaben dienen ausschließlich der Durchführung der Jubiläums-Aktion und damit der Vertragserfüllung. Ohne die Bereitstellung dieser Daten kann die Jubiläums-Aktion nicht durchgeführt werden. Die Aktion Lichtblicke e.v. und Antenne Düsseldorf speichern und nutzen die im Rahmen der Teilnahme an der Jubiläums-Aktion vom Teilnehmer übermittelten Daten nur solange und soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Jubiläums-Aktion erforderlich ist. Nach Beendigung der Jubiläums-Aktion werden die Daten gelöscht mit Ausnahme der Daten zu Projekten, die einen positiven Bescheid und damit eine finanzielle Leistung von der Aktion Lichtblicke e.v. erhalten. Diese Daten werden von der Aktion Lichtblicke e. V. über einen längeren Zeitraum gespeichert, um eine Nachvollziehbarkeit der getätigten Ausgaben zu gewährleisten. Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit von der Aktion Lichtblicke e.v. und von Antenne Düsseldorf Auskunft über seine dort gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen ( 34 BDSG, Art. 15 DS-GVO). Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gegen die Verarbeitung seiner Daten Widerspruch einzulegen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung bleibt dadurch unberührt ( 35 BDSG, Art. 21 DS-GVO). Der Teilnehmer ist ebenfalls berechtigt, eine Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen ( 35 BDSG, Artt. 16, 17 DS-GVO). Bei Fragen zum Datenschutz oder zur Datensicherheit oder für die Geltendmachung der vorstehend genannten Rechte erreicht der Teilnehmer die Aktion Lichtblicke e.v. per E-Mail unter info@lichtblicke.de und Antenne Düsseldorf per E-Mail unter studio@antenneduesseldorf.de. Teilnehmer haben zudem das Recht, sich wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht im Wege der Beschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde (Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW) zu wenden. Zu beachten ist, dass im Falle der Geltendmachung eines Widerspruchs oder Anspruchs auf Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten während der Durchführung der Jubiläums-Aktion durch den Teilnehmer, dieser nicht mehr im Auswahlverfahren berücksichtigt werden kann.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde für alle Begriffe in der Regel die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll und sowohl die weibliche als auch die männliche Schreibweise für die entsprechenden Begriffe gemeint ist.