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Adapterscheibe: Ø72.5 Ø92 d= geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang:

Serien-Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1,5

DaimlerChrysler AG. Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment

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1Z, 3T, 3U, 5L Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm

Adapterscheibe: Ø72.5 Ø92 d= geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang:

120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

110 Nm M12x1,25, Schaftlänge 26 mm 169 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm

Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D)

Nm M12x1,5 WJ, WG, WH, JK Radmutter, Kegel 60, Gewinde ½-Zoll Nm

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Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1,5

geprüfte Radlast: *) bei Reifenabrollumfang: *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

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Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 41 mm 164, 164G, 166, 251 Radschraube, Kugel Ø 24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 41 mm

Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment

bei den Fahrzeugtypen 9, M12x1,5, Kegelwinkel 60 beim Fahrzeugtyp S, T, R, H und J

Transkript:

Seite : 1 / 9 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: TZ 656 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Magma Tezzo Radausführung: LK120 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 860 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : VW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 2H, 2HS2, 7HC, 7HCA, 7HK, 7HM, 7HMA, 7J0 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm -- 180 Nm

Seite : 2 / 9 7HM ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0218*.. 62 bis 128 Business, California, 205/65R16C A02) bis A10) California Beach, Multivan, Multivan Beach, E05) E06)E58) Multivan Starline, Transporter Flex e1*2001/116*0218*19 min.1500/1500 (1555)max. 1610/1575(1680) 5/120/65 7HMA ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0289*.. 62 bis 128 California 205/65R16C A02) bis A10) E05) E06) e1*2001/116*0289*17 min.1500/1500 (1585)max. 1575/1575(1600) 5/120/65 7HC ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0220*.. 62 bis 128 Transporter, California, 205/65R16C A02) bis A10) Caravelle, Multivan, E05) E06) Multivan Starline e1*2001/116*0220*26 min.1480/1350 (1425)max. 1710/1720(1845) 5/120/65

Seite : 3 / 9 7HCA ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0286*.. 96 bis 128 Transporter, 205/65R16C A02) bis A10) Caravelle E05) E06) e1*2001/116*0286*14 min.1480-1710/1350-1720 (1425-1845) 5/120/65 7HK ABE / EG-Genehmigung: L148 Motorleistung Handelsbezeichnungen 62 bis 128 Transporter (Lkw Kastenwagen) zulässige Reifengrößen 205/65R16C A02) bis A10) E05) E06) L148NT15 min.1400/1400 (-) max. 1710/1720(-) 5/120/65

Seite : 4 / 9 7J0 ABE / EG-Genehmigung: L225 Motorleistung Handelsbezeichnungen 62 bis 128 Transporter (Plane und Spriegel, Pritschenaufbau, Tiefladepritsche) zulässige Reifengrößen 205/65R16C A02) bis A10) E05) E06) L228/NT15 min.1350/1600 (-) max. 15801680(0) 5/120/65 7J0 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0130*.. 62 bis 103 Transporter 205/65R16C A02) bis A10) E05) E06) e1*2007/46*0130*07 min.1450/1400 (-) max. 1710/1720(-) 5/120/65

Seite : 5 / 9 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2H e1*2007/46*0356*.. 2HS2 e1*2007/46*0750*.. 90 bis 132 VW Amarok (ohne Serien- 205/75R16C A02) bis A10) E25) Radhausverbreiterungen) 205/80R16 T104) 205R16 T104) 205R16C 215/75R16C A01)K04) 215/75R16 A01)K04) 215/80R16 A01)K04) 215R16C A01)K04) 225/70R16 A01)K01)K04)T103) 225/75R16C A01)K01)K04) 225/75R16 A01)K01)K04) 235/65R16 A01)K01)K02) 235/70R16 A01)K01)K02) 245/70R16 A01)K01)K02) 245/70R16C A01)K01)K02)

Seite : 6 / 9 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2H e1*2007/46*0356*.. 2HS2 e1*2007/46*0750*.. 90 bis 132 VW Amarok (mit Serien- 245/70R16 A02) bis A10) E25) Radhausverbreiterungen) 245/70R16C 255/70R16 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

Seite : 7 / 9 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtypist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Seite : 8 / 9 E25) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in max. zulässige Achslast in kg mm 205/75R16C 2163 1838 205/80R16 2239 1782 205R16 2245 1778 205R16C 2230 1789 215/75R16C 2206 1806 215/75R16 2220 1796 215/80R16 2288 1748 215R16C 2273 1759 225/70R16 2202 1809 225/75R16C 2254 1772 225/75R16 2269 1761 235/65R16 2172 1831 235/70R16 2245 1778 245/70R16 2288 1748 245/70R16C 2273 1759 255/70R16 2330 1722 Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen. Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E58) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Seite : 9 / 9 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ TZ 656 des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, 29.06.2012