DEMOKRATIE UND POLITIK: WIR FRAGEN NACH!!!

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Transkript:

Nr. 1122 Donnerstag, 07. Mai 2015 DEMOKRATIE UND POLITIK: WIR FRAGEN NACH!!! Nikola (14) und Sündüs (14) Liebe Leser und Leserinnen! Wir kommen aus dem GRG7 Kandlgasse und besuchen die 4. Klasse. Heute haben wir die Demokratiewerkstatt besucht. Unser gemeinsames Thema war Demokratie und Politik. Wir wurden in fünf Gruppen geteilt und jede Gruppe hatte ein anderes Thema: Gewaltenteilung, Wie entstehen Gesetze?, Wählen - Wie und Warum?, Welche Aufgaben hat das Parlament? und Demokratie. Unsere Gäste heute waren die Abgeordnete zum Nationalrat Gabriela Moser und der Bundesrat Ferdinand Tiefnig. Wir durften die PolitikerInnen interviewen. Viel Spaß beim Lesen unserer Zeitung!

WIR STELLEN VOR - DIE DEMOKRATIE Ali (14), Amina (14), Elias (14), Flora (15) und Johannes (14) Wir haben uns gedacht, dass sich die Demokratie eigentlich ganz gut anhand eines Vergleiches mit einer Diktatur erklären lässt. Das ist nämlich genau das Gegenteil! DEMOKRATIE In einer Demokratie gibt es unter anderem: Meinungsfreiheit Mehrere Parteien Freie Wahlen Von BürgerInnen gewählte Regierung Demokratische Verfassung Gewaltenteilung DIKTATUR In einer Diktatur gibt es unter anderem: Zensur Oft nur eine Partei Keine ernsthaften Wahlen Diktator (allein regierender Herrscher) Willkürliche Gesetze und Bestrafungen Keine richtige Gewaltenteilung Das Interview Wir hatten gerade ein Interview mit zwei ParlamentarierInnen, und zwar mit Frau Dr. Gabriela Moser (Die Grünen) und Ferdinand Tiefnig (ÖVP). In diesem Interview stellten wir folgende Fragen: Welche Pläne haben Sie, um die Demokratie zu halten und zu verbessern? Frau Moser antwortete, dass es wichtig ist, die Leute gut zu informieren, was man für Möglichkeiten hat und dass sich jede und jeder in die Demokratie einbringen sollte, z.b. indem man an Wahlen teilnimmt. Von Herrn Tiefnig wollten wir wissen, was er von der Demokratie hält und ob er sie, wie sie heute in Österreich gelebt wird, noch verbessern würde. Er findet, dass die Demokratie zwar anstrengend ist, aber die beste 2 Möglichkeit für die Bevölkerung, sich in wichtige Entscheidungen einzubringen. Und er findet, junge Menschen sollten sich für Demokratie interessieren.

WÄHLEN- WIE UND WARUM? Semiha (14), Yasemin (14), Kristina (14) und Linda (15) In Österreich hat man ab 16 Jahren das Recht, zu wählen. Aber warum ist das überhaupt wichtig? Wir hatten heute das Privileg, mit Frau Moser und Herrn Tiefnig ein Interview über die Wahlen in Österreich zu führen. Hier kommen jetzt ein paar Sachen, die wir im Gespräch erfahren haben: In Österreich gibt es insgesamt sechs verschiedene Wahlen. Das sind zum Beispiel die Nationalratswahlen oder die Gemeinderatswahlen. Mit 16 Jahren hat man das Recht, an diesen Wahlen teilzunehmen, und mit 18 Jahren darf man eine eigene Partei gründen, unter der Voraussetzung, dass man 5000 Unterstützungserklärungen bekommt. Als BürgerIn darf man anonym wählen. Der Ausdruck dafür ist das Wahlgeheimnis. Das ist sehr wichtig, und es bedeutet, dass man keinem sagen muss, welche Partei man gewählt hat, auch nicht der Polizei! Bevor man wählt, sollte man sich gut über die Parteien informieren. Die Möglichkeiten dazu hat man im Internet, in den Nachrichten und in der Zeitung. Unser Vorschlag wäre: Geht wählen, sonst zählt eure Meinung nicht! Danke! Wir werden einen Ausflug machen. Wollt ihr ins Schwimmbad, oder ins Museum? Museum wäre echt toll! Ich bin für das Museum. Ich wollte aber nicht ins Museum. Du hattest die Wahl, dich zu entscheiden! 3

FUNKTIONIERT DIE DEMOKRATIE? Lisa (13), Jovana (13), Peter (13), Nikola (14) und Sündüs (14) Legislative (Parlament) Exekutive (Bundesregierung, Bundespräsident) Judikative (Gerichte) Medien Ein wichtiges Merkmal der Demokratie ist die Gewaltentrennung, in welcher die Macht auf drei Säulen aufgeteilt ist. Wir haben uns mit diesem Thema auseinandergesetzt und stellen uns folgende Frage: Funktioniert die Gewaltentrennung auch wirklich so, wie sie dargestellt wird? Mit Hilfe eines Interviews mit zwei PolitikerInnen sind wir der Antwort deutlich näher gekommen. Ein wichtiger Bestandteil der Demokratie ist die Gewaltentrennung. Die drei Säulen der Gewaltentrennung sind: Legislative, Exekutive und Judikative. Oft bezeichnet man die Medien als die vierte Säule der Gewaltentrennung. Die Legislative besteht aus dem Parlament und den neun Landtagen. In den Landtagen werden die Gesetze für das jeweilige Bundesland bestimmt. Die Bundesregierung (BundeskanzlerIn, VizekanzlerIn und MinisterInnen) bildet die Exekutive. Hier werden die Gesetze vorgeschlagen und umgesetzt. Zu dieser Säule zählt auch der Bundespräsident/ die BundespräsidentIn. Der dritte und somit auch letzte Bereich der Gewaltenteilung ist die Judikative. In dieser Gruppe sind die Richterinnen und Richter für die Rechtsprechung 4 und die Einhaltung der Gesetze zuständig. Dies gilt für das Volk, also auch für die PolitikerInnen. Die RichterInnen urteilen nach dem Gesetzbuch.

Mitmachen Mitbestimmen Mitgestalten! Doch eine Frage bleibt immer noch offen: Funktioniert das System Gewaltentrennung in Österreich tatsächlich? Das wollen wir in einem Interview mit zwei VertreterInnen der Legislative, Ferdinand Tiefnig (Bundesrat) und Dr. Gabriela Moser (Nationalrat), klären. Folgende Themen wurden angesprochen: Kontrolliert das Parlament die Regierung gut? Und urteilen die Gerichte unabhängig? Frau Moser ist der Meinung, dass durch die Medien zu wenig Druck auf die Politik ausgeübt wird. Es gibt verschiedene Arten der Kontrolle der Regierung, z.b. den Untersuchungsausschuss, die Ministeranfrage und den Rechnungshof. Herr Tiefnig denkt, dass die Gerichte zum Wohl der Menschen urteilen. Falls es zu einer Unstimmigkeit kommt, gibt es höhere Gerichte, die den Fall erneut behandeln. 5 Wir haben den Eindruck, dass die Gewaltentrennung prinzipiell funktioniert. Doch man könnte an den Möglichkeiten der Kontrolle noch feilen. Denn wir denken, dass sehr viel Druck notwendig ist, damit die PolitikerInnen etwas im positiven Sinne verändern. In einer Demokratie ist es sehr wichtig, dass die WählerInnen, also das Volk, einen Überblick über die Lage haben, denn nur so können die Medien ihre Kontrollfunktion ausüben.

WIE ENTSTEHEN GESETZE? In diesem Artikel erklären wir euch, was Gesetze sind und wie sie entstehen. Außerdem haben wir zwei PolitikerInnen interviewt, die bei der Gesetzgebung im Parlament mitreden. Was ist ein Gesetz überhaupt? Ein Gesetz ist eine Vorschrift, an die sich alle Menschen, die in einem Staat leben, halten müssen. Gesetze werden im Parlament von den Abgeordneten zum Nationalrat und von den Mitgliedern des Bundesrates beschlossen. Ein neues Gesetz kann von der Bundesregierung, von mindestens fünf Nationalratsabgeordneten, von einem Ausschuss des Nationalrats, dem Bundesrat und vom Volk durch einen Antrag vorgeschlagen werden. Am häufigsten kommen die Gesetzesvorschläge von der Bundesregierung (Regierungsvorlage). 1. Ein Gesetz wird vorgeschlagen Fitore (13), Massimo (14), Paul (14), Rodid (14) und Carla (13) Im Falle eines Gesetzesverstoßes kann man entweder mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe rechnen. Welche Strafe für welchen Gesetzesbruch vorgesehen ist, steht im Strafgesetzbuch. Über die Strafen entscheiden RichterInnen. DAS INTERVIEW Wir durften heute in der Demokratiewerkstatt eine Abgeordnete zum Nationalrat, Frau Dr. Gabriela Moser (Die Grünen), und ein Mitglied des Bundesrates, nämlich Herrn Ferdinand Tiefnig (ÖVP), kennenlernen. Im Interview haben sie uns erzählt, dass sie schon über viele verschiedene Gesetze diskutiert und abgestimmt haben. DER WEG EINES GESETZES 3. Die Abgeordneten im Nationalrat stimmen über das neue Gesetz ab. BürgerInnen unterschreiben ein Volksbegehren, um einen Gesetzesvorschlag zu unterstützen. 2. Der Gesetzesvorschlag wird in einem Ausschuss diskutiert. 4. Die Mitglieder im Bundesrat stimmen über das Gesetz ab. Sie können in manchen Fällen ein Veto einlegen. 5. Unterschrift Wenn beide Kammern (NR und BR) dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt haben, muss es noch von einem/-r Schriftführer/-in, dem/-r Nationalratspräsidenten/-in, dem/-r Bundespräsidenten/-in und dem/-r Bundeskanzler/-in unterschrieben werden, damit es gültig wird. 6

AUFGABEN DES PARLAMENTS Maryon(14), Lena(14), Elzina (14) und Hubert (14) Wir haben uns mit dem Thema Welche Aufgaben hat das Parlament? beschäftigt, indem wir zuerst einige Informationen gesammelt und danach ein Interview mit einer Abgeordneten zum Nationalrat geführt haben. Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat. Nationalrat: Der Nationalrat ist für die Gesetzgebung und die Kontrolle von Regierung und Verwaltung zuständig. Außerdem diskutiert er die Vorschläge für neue Gesetze und kann die bestehenden Gesetze auch verändern. Die Regierungsparteien, das sind die Parteien, die nach der Nationalratswahl eine Regierung bilden, werden meistens von der Mehrheit der Abgeordneten des Nationalrats unterstützt. Bundesrat: Der Bundesrat vertritt die Anliegen und Interessen der Bundesländer. Er diskutiert über die Gesetze, über die der Nationalrat abgestimmt hat und kann sein Veto einlegen, was aber meistens nur zu einer Verzögerung der Gesetzgebung führt. Interviewer: Welche Aufgaben hat das Parlament? Unser Interview G. Moser: Das Parlament hat ganz allgemein die Aufgaben, die Regierung zu kontrollieren und Gesetze zu beschließen. Interviewer: Welche Aufgaben haben Sie im Das ReporterInnenteam. Nationalrat? G. Moser: Ich bin Obfrau des Rechnungshofausschusses. Interviewer: Wie oft tagt der Nationalrat? G. Moser: Der Nationalrat tagt zweimal im Monat und die Sitzungen dauern meistens von 9 Uhr bis 23 Uhr, aber manchmal auch länger. Interviewer: Mit welchem Thema beschäftigen Sie sich gerade? G. Moser: Zur Zeit beschäftige ich mich mit dem verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeld. Ich schicke Anfragen an den Minister und leite Informationen an Journalisten weiter, damit die Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. 7

Mitmachen Mitbestimmen Mitgestalten! IMPRESSUM Eigentümer, Herausgeber, Verleger, Hersteller: Parlamentsdirektion Grundlegende Blattrichtung: Erziehung zum Demokratiebewusstsein. Werkstatt mit ParlamentarierInnen 4B, BG/BRG Kandlgasse 39, 1070 Wien 8