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Transkript:

- 186 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Internet: http://www.uibk.ac.at/service/c101/mitteilungsblatt Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am 03. April 2013 24. Stück 231. Kundmachung betreffend des gem. 7 (2) der Richtlinien für Habilitationsverfahren an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck abzuhaltenden öffentlichen Vortrages im Habilitationsverfahren Dr. Bernd LEDERER aus dem Bereich des Habilitationsfaches Allemeine Erziehungswissenschaft und Bildungstheorie und Ladung zur anschließenden Sitzung der Habilitationskommission 232. Ausschreibung der Stelle einer/eines Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für Politikwissenschaft Politische Theorie mit thematischer Akzentuierung im Feld Frauenund Geschlechterforschung 233. Verfügung des Rektorats anlässlich der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2013 234. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals Das Mitteilungsblatt erscheint jeweils am 1. und 3. Mittwoch jeden Monats. Eigentümer, Herausgeber, Vervielfältigung und Vertrieb: Zentrale Dienste der Universität Innsbruck, Innrain 52, A-6020 Innsbruck. Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Johannes Weber

- 187-231. Kundmachung betreffend des gem. 7 (2) der Richtlinien für Habilitationsverfahren an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck abzuhaltenden öffentlichen Vortrages im Habilitationsverfahren Dr. Bernd LEDERER aus dem Bereich des Habilitationsfaches Allgemeine Erziehungswissenschaft und Bildungstheorie und Ladung zur anschließenden Sitzung der Habilitationskommission Der gem. 7 (2) der Richtlinien für Habilitationsverfahren abzuhaltende öffentlich zugängliche Vortrag mit dem Habilitationswerber findet statt. am Montag, den 8. April 2013, um 13:00 Uhr, im Seminarraum 4U102b, Geiwi-Turm, Untergeschoß, Innrain 52d, 6020 Innsbruck Der Habilitationswerber wird einen Vortrag mit dem Thema Die inhaltliche Substanz des Bildungsbegriffs im Lichte seiner derzeit diskursdominanten Verwendungsweise: Eine Analyse begrifflicher Konnotationen von Bildung zwischen Selbstbestimmung, Kompetenzentwicklung und lifelong learning" halten. Gemäß 7 (2) der Richtlinien für Habilitationsverfahren ist der Vortrag öffentlich zugänglich. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Habilitationswerber seine Vorstellungen über die inhaltliche Entwicklung des Habilitationsfaches darlegt. Der Bewerber hat das Recht im Rahmen dieses Vortrages gegebenenfalls auf die vorliegenden Gutachten, welche vom 06. 03. 2013 bis 20. 03. 2013 auflagen, einzugehen. Im Anschluss an den Vortrag und die Diskussion wird eine Sitzung der Habilitationskommission stattfinden, in welcher ggf. über den Beschluss zur Verleihung der Lehrbefugnis abzustimmen ist. Diese Kundmachung gilt als Ladung für die Kommissionssitzung. Univ.-Prof. Dr. Michael SCHRATZ Vorsitzender

- 188-232. Ausschreibung der Stelle einer/eines Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für Politikwissenschaft Politische Theorie mit thematischer Akzentuierung im Feld Frauen- und Geschlechterforschung Am Institut für Politikwissenschaft der Fakultät für Politikwissenschaft und Soziologie der Leopold- Franzens-Universität Innsbruck ist die Stelle einer/eines UNIVERSITÄTSPROFESSORIN/UNIVERSITÄTSPROFESSORS FÜR Politikwissenschaft Politische Theorie mit thematischer Akzentuierung im Feld Frauen- und Geschlechterforschung in Form eines unbefristeten privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses mit der Universität zu besetzen. AUFGABEN Die Professur soll das Fachgebiet Politische Theorie und Ideengeschichte unter Berücksichtigung der Frauen- und Geschlechterforschung in Forschung und Lehre vertreten. Die/der Stelleninhaber/in soll sich an der Arbeit des Forschungszentrums Governance and Civil Society sowie an den Forschungsplattformen Organizations and Society und Geschlechterforschung: Identitäten Diskurse Transformationen beteiligen. In der Lehre wird eine Beteiligung an allen vom Institut für Politikwissenschaft getragenen Studien erwartet. Darüber hinaus ist eine aktive Beteiligung am Masterprogramm Soziale und Politische Theorie sowie am interfakultären Masterprogramm Gender, Culture and Social Change erwünscht. Eine persönliche Einbindung in die akademische Selbstverwaltung, wie in Arbeitsgruppen auf Instituts- und Fakultätsebene stellen einen weiteren fixen Bestandteil dieser Professur dar. ANSTELLUNGSERFORDERNISSE a) eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulausbildung; b) einschlägige Lehrbefugnis (Habilitation) oder gleichzuhaltende Leistung; c) Buchpublikationen und/oder Publikationen in führenden internationalen referierten Fachzeitschriften; d) Einbindung in die internationale Forschung; e) facheinschlägige Auslandsaufenthalte; f) ausgeprägte pädagogische und didaktische Eignung sowie Lehrerfahrung; g) Erfahrung in der Einwerbung von Forschungsmitteln; h) Qualifikation zur Führungskraft.

- 189 - Bewerbungen müssen bis spätestens 23.05.2013 an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Karl-Rahner- Platz 3, A-6020 Innsbruck (fss-karlrahnerplatz@uibk.ac.at) eingelangt sein. Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für ArbeitnehmerInnen der Universitäten und ein Mindestentgelt von 4.571,20/Monat (14 mal) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt und die Ausstattung der Professur sind Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/). Die Bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Motivationsschreiben, Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges, Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Liste der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, Beschreibung abgeschlossener, laufender und beabsichtigter Forschungstätigkeiten sowie die fünf wichtigsten Arbeiten. Die Bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional. Die Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Berufungsverfahrens entstanden sind. Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter: http://www.uibk.ac.at/fakultaeten/politikwissenschaft_und_soziologie/organisation/ausschreibungen. html.de Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann MÄRK R e k t o r

- 190-233. Verfügung des Rektorats anlässlich der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2013 1) Die Universität Innsbruck gestattet nicht die Verwendung ihrer offiziellen Zeichen (Siegel, Logo usw.) im Zusammenhang mit dem Wahlkampf; Fotos von universitärem Gelände und universitären Bauten im Hintergrund sind gestattet. 2) In der Zeit von Donnerstag, 10. 4. 2013, 9.00 Uhr bis zum 13. 5. 2013 24.00 Uhr sind Wahlwerbungen von wahlwerbenden Gruppen (Plakate, Fahnen, Transparente, Ständer, Stickers u.ä.), die nicht größer als DIN A 0 wahrgenommen werden, zugelassen. Zwischen in die selbe Richtung wirkenden Plakaten ist ein Mindestabstand von 50 cm einzuhalten, beim Überkleben von alten Plakaten darf der Gesamteindruck DIN A 0 nicht überschritten werden. Hinweise auf wahlwerbende Gruppen dürfen beim Überkleben nicht im Nahebereich der Wahlplakate sichtbar bleiben. Das Aufstellen von Plakatständern ist nur in Außenbereichen gestattet, die den Zugang zum Gebäude sowie die Fluchtwege nicht behindern und kein Sicherheitsproblem darstellen. Zur Dekoration von Werbetischen/Werbeständen können Transparente und Fahnen verwendet und im näheren Umfeld bei Veranstaltungen mitgeführt werden. Werbetische und Werbestände (vgl. Punkt 6) müssen stets beaufsichtigt bleiben, unmittelbar nach Ende der Veranstaltung abgebaut sowie das Werbematerial entfernt werden. Erforderliche Sonderreinigungen werden den wahlwerbenden Gruppen weiterverrechnet. Verstöße werden rigoros gemäß der geltenden Haus- und Benützungsordnung der Universität Innsbruck geahndet. 3) Innerhalb der Gebäude der Universität dürfen keine Plakatständer aufgestellt werden. Zulässig ist innerhalb der Gebäude der Universität das Anbringen von Plakaten bis zur Größe DIN A 1. Alle Plakate dürfen nur auf dafür vorgesehenen Flächen angebracht werden. 4) Das direkte Ankleben von Wahlwerbung ohne Ständer auf Wänden, Säulen etc. ist nicht gestattet. 5) An den Wahltagen darf von den Haupteingängen eines Gebäudes, in dem sich ein Wahllokal befindet, bis zum Wahllokal und in unmittelbarer Sichtweite des Wahllokals keine Wahlwerbung erfolgen

- 191-6) Wahlveranstaltungen (ist z. B gegeben bei: fester Standort, Aufstellen Mobiliar, Kundgebungen) sollten tunlichst mindestens 8 Tage vor Beginn dem BfÖ und dem Vorsitzenden der Wahlkommission angezeigt werden. Keiner Genehmigung bedarf die bloße Verteilung von Werbematerial oder die Aufstellung von Informationstischen oder -ständen auf kleiner Fläche (bis ca. 2 m² insgesamt). Auf die Haus- und Benützungsordnung sowie die Richtlinien zur Raumvergabe der Universität Innsbruck wird verwiesen. 7) Die Ausgabe von alkoholischen Getränken im Zuge einer Wahlveranstaltung vor 17.00 Uhr ist ausdrücklich untersagt. 8) An den Wahltagen ist die Verteilung von Wahlwerbemitteln, die Werbung für eine wahlwerbende Gruppe enthalten bzw. darstellen, untersagt. 9) Sämtliche Wahlwerbung, Ständer etc. sind binnen 1 Woche nach dem letzten Wahltag, sohin bis zum Ablauf des 23. Mai 2013, völlig rückstandsfrei zu entfernen. Widrigenfalls erfolgt eine Entfernung auf Kosten der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe. 10) Für die Vorgangsweise bei Anträgen auf die Zurverfügungstellung von Studierendendaten ist der Vorsitzende der Wahlkommission bei der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität Innsbruck zuständig. Für das Rektorat: Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Tilmann Märk Rektor Univ.-Prof. Dr.-Ing. Anke Bockreis Vizerektorin für Infrastruktur

- 192-234. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home Für die Redaktion: Mag. Johannes Weber