Informationen zur Datenverarbeitung für meldepflichtige Personen

Ähnliche Dokumente
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Guben im Zusammenhang mit folgender Serviceleistung:

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen Vorbemerkung

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen. Vorbemerkung

Meldewesen Informationsschreiben nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten bei der Meldebehörde

Wohnungsgeberbestätigung nach 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Hinweise zur Datenverarbeitung im Meldewesen

Information gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung für die Durchführung von Wahlen. Vorwort

Datenschutzinformationen für Bewerber/innen

isdacom GmbH Datenschutzhinweise für Bewerber/innen

Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten

Sparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR

Personenbezogene Daten

Melderegisterauskunft gemäß 45 Abs. 1 BMG

Melderegisterauskunft gemäß 44 Abs. 1 BMG

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN

Information nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) Allgemeine und besondere Hinweise

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre

Datenschutzerklärung für Bewerber

Datenschutzerklärung der Kanzlei Dr. Dimitrow GbR zu Bewerbungen

der Ottmar Buchberger GmbH zu Bewerbungen

I. Name und Anschrift der Verantwortlichen sowie des Datenschutzbeauftragen

Niedersächsische Meldedatenverordnung 1 (NMeldVO) (Auszug)

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unseren Gewinnspielen,

Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. wegen handels- oder steuerrechtlicher Vorgaben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.

DATENSCHUTZERKLÄRUNG der Panini Verlags GmbH zu Bewerbungen. 1. Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?

1. Wer ist für die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten verantwortlich und an wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Datenschutzerklärung für Bewerbungen

Datenschutzerklärung der Lindenbaum GmbH

Hinweise zur Datenverarbeitung

Rechte der betroffenen Person

PVU Energienetze GmbH, Feldstraße 27a, Perleberg, Tel.: 03876/ , Fax: 03876/ ,

Datenschutzerklärung für Bewerbungsverfahren

Datenschutzerklärung und Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO

3. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen (Art. 13/14 Abs. 1 c) DSGVO) 4. Berechtigte Interessen (Art. 13 Abs. 1 d)/14 Abs.

Hinweispflichten auf dem Meldeschein 1 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Informationspflicht nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei der Erhebung von personenbezogenen Daten

Datenschutzerklärung der Firma Bell Flavors & Fragrances zu Bewerbungen

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise LBG (Ludewig, Busch, Gloe)

Information zu den Betroffenenrechten

Hinweispflichten auf dem Meldeschein (Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung)

DATENSCHUTZERKLÄRUNG der Firma Chugai Pharma Germany GmbH zu Bewerbungen

Datenschutzerklärung

Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO - Direkterhebung beim Betroffenen)

LANDESKARTELLBEHÖRDE BADEN-WÜRTTEMBERG beim MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzinformation der SPECTRO Analytical Instruments GmbH nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO

Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Informationspflicht nach Art. 14 DS-GVO - keine Direkterhebung beim Betroffenen)

Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG

Datenschutzerklärung

Politik zum Schutz der Privatsphäre

Datenschutzinformation für unsere Mitglieder

Datenschutzhinweise gemäß EU Datenschutz-Grundverordnung. 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Datenschutzhinweise für Versicherungsmakler Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO

Kundeninformation zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Information Datenschutz für sonstige betroffene Personen. der Stadtwerke Rhede GmbH -Netzbetreiber-

Datenschutzerklärung zu Bewerbungen der

Merkblatt zur UMMELDUNG (ANMELDUNG BEI WOHNUNGSWECHSEL INNERHALB DERSELBEN GEMEINDE)

DATENSCHUTZHINWEISE nach DS-GVO

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER SPRINGER MASCHINENFABRIK GMBH ZU BEWERBUNGEN

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Datenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung für Bewerberinnen und Bewerber

Hinweise zum Datenschutz der günstigmobile GmbH

Amtliche Bekanntmachung

Information für den Umgang mit Bewerberdaten

Datenschutzinformation an Dritte nach Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Geschäftspartnern

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER BUNDESARCHITEKTENKAMMER e.v. (BAK) ZU BEWERBUNGEN

A-s Informationspflicht gegenüber Kunden

Datenschutzhinweise für die Aktionärinnen und Aktionäre der DNI Beteiligungen AG

Eni Schmiertechnik GmbH Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 DSGVO

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person - Art. 13 DSGVO

TAXI KOCH, das Dorftaxi, Ulrich Koch e. K. Waldschänke 7a, Hameln. Datenschutzhinweise

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu)

Information nach Artikel 13, 14, 21 DSGVO. Datenschutzhinweise

Datenschutzhinweise für Ansprechpartner von Lieferanten, Dienstleister und gewerbliche Kunden

Transkript:

Informationen zur Datenverarbeitung für meldepflichtige Personen (Stand: 10.07.2018) Die nachfolgenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden Ihnen gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz- Grundverordnung, DS-GVO) zur Verfügung gestellt. 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Landeshauptstadt Potsdam Der Oberbürgermeister Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Innerorganisatorisch für die Datenverarbeitung verantwortlich: Organisationseinheit Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam Telefon: 0331 / 289-1111 Fax: 0331 / 289-3814 buergerservice@rathaus.potsdam.de 2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Potsdam Herr J. Schulz Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Telefon: 0331 / 289-1115 Fax: 0331 / 289-841115 datenschutzbeauftragter@rathaus.potsdam.de 3. Datenverarbeitung Die Datenerhebung erfolgt beim Betroffenen. Die Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten ergibt sich aus 3 BMG. Dieser beinhaltet alle für das Melderegister benötigten Daten wie: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum, Geburtsort usw. Die Daten werden mit Hilfe folgender Formulare erhoben: Anmeldeformular (Meldeschein) Abmeldeformular Seite 1 von 5

4. Zwecke und Grundlagen der Datenverarbeitung Die Meldebehörde hat nach 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte ( 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen ( 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken ( 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen ( 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden. 5. Automatisierte Entscheidungsfindung Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt. eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt, Art. 22 DS-GVO. 6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern Die personenbezogenen Daten werden erforderlichenfalls folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern zugänglich gemacht: innerhalb des Verantwortlichen: dem Bereich IT-Infrastruktur und Service: Im Falle der Behebung einer Systemstörung ist der Zugriff auf personenbezogene Daten nicht auszuschließen. Auftragsverarbeiter: An einen sorgfältig ausgewählten IT-Dienstleister, der nur im Rahmen der strengen Auflagen einer Datenverarbeitung im Auftrag für die Landeshauptstadt Potsdam tätig wird. Dritte (außerhalb des Verantwortlichen): Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdiensten aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist. Seite 2 von 5

Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nichtöffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.b. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt. Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten. Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten. Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten. Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation: An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen. 7. Dauer der Speicherung Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Seite 3 von 5

Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen. 8. Betroffenenrechte Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte: Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO); Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Art. 16 DS-GVO); Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Art. 17 DS-GVO zutrifft Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Art. 17 Abs. 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Art. 18 Abs. 1 lit. b, c und d DS-GVO) Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 31 DS- GVO). Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden. Im Falle einer erteilten Einwilligung zur Datenverarbeitung: Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde. Seite 4 von 5

9. Beschwerderecht Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden. Die Beschwerde ist zu richten an: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Telefon: 033203 / 356-0 Fax: 033203 / 356-40 poststelle@lda.brandenburg.de Seite 5 von 5