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Transkript:

Sicherheitsdatenblatt vom 18/11/2010, Version 1 1. STOFF/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Handelsname: Produktart und Verwendung: Silikon-Dichtungsmasse. Lieferant: MAPEI GmbH - Bahnhofsplatz 10-63906 ERLENBACH Telefonische Rückfrage in Notfällen bei Firma und/oder zuständiger Gesundheitsbehörde: MAPEI GmbH - phone : +49-9372-98950 fax: +49-9372-989548 www.mapei.de Bezeichnung des Stoffes: Poison center Berlin: +49-0-30-19-24-0 Sachkundige Person verantwortlich für das Sicherheitsdatenblatt: sicurezza@mapei.it 2. MÖGLICHE GEFAHREN Keine eigentliche Gefahr bei vorschriftsmäßigem Gebrauch. Further hazards: Methanol is released by hydrolysis during application. 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN Gefährliche Komponenten gemäß Richtlinie 67/548/EWG und gemäß der Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Zubereitungen sowie der dazugehörigen Einstufung: 2.5% - 4.99% Trimethoxyvinylsilan CAS: 2768-02-7 EC: 220-449-8 Xn; R10-20 2.5% - 4.99% 3-amminopropil(metil)silsesquiossani, terminazione etossi CAS: 128446-60-6 Xi; R10-36/38 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser und Seife abwaschen. Nach Augenkontakt: Sofort mit reichlich Wasser mindestens 10 Minuten lang ausspülen. Nach Verschlucken: Es kann in Wasser oder in Vaselineöl für medizinische Zwecke suspendierte Aktivkohle verabreicht werden. Nach Einatmen: Raum belüften. Verunglückten sofort aus dem verunreinigten Raum entfernen, in einem gut belüfteten Raum hinlegen und ruhig halten. Im Fall von Übelkeit einen Arzt zuziehen. Page 1 of 5

5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG Geeignete Löschmittel: Wasser Verbotene Löschmittel: Im allgemeinen keines. Gefahren bei Feuer: Der Rauch bei Bränden kann Substanzen des Originalmaterials oder andere nicht idetifizierte giftige and/oder reizende Verbindungen enthalten Einatmen des Rauches vermeiden. Schutzausrüstung: Geeigneten Atemschutz verwenden. 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG Persönliche Schutzmaßnahmen: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Handschuhe und Schutzkleidung anlegen. Schutzmaßnahmen für die Umwelt: Ausgelaufenes oder verschüttetes Produkt mit Erde oder Sand eindämmen. Reinigungsmethoden: Bei Flüssigkeiten Eindringen in die Kanalisation vermeiden. Produkt zur Wiederverwertung oder,falls möglich, zur Beseitigung, auffangen. Eventuell mit schadstoffreiem Material aufsaugen. Nach dem Auffangen betroffenen Bereich und betroffenes Material mit Wasser waschen. 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG Vorsichtsmaßnahmen bei der Handhabung: Berührung mit dem Produkt und Einatmen der Dämpfe vermeiden. Siehe auch nachfolgenden Paragraph 8. Während der Arbeit nicht essen oder trinken. Unverträgliche Werkstoffe: Kein spezifischer. Lagerbedingungen: Behälter immer gut verschließen. Angaben zu den Lagerräumen: Entsprechende Belüftung der Räume. 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN Vorsichtsmaßnahmen: Räume in denen das Produkt gelagert und/oder gehandhabt wird entsprechend belüften. Atemschutz: Handschutz: Be normaler Verwendung nicht notwendig. Augenschutz: Bei normaler Verwendung nicht erforderlich. Kontakt mit den Augen ist zu vermeiden. Hautschutz: Bei normaler Verwendung sind besondere Vorsichtsmaßnahmen nicht notwendig. Page 2 of 5 Alle individuellen Schutzausrüstungen müssen den relevanten EN-Normen entsprechen (wie z.b. EN 374 für Handschuhe oder EN 166 für Brillen), ordentlich gepflegt und auf geeignete Weise gelagert sein. Die Verwendungsdauer von Schutzausrüstungen gegen chemische Substanzen hängt von verschiedenen Faktoren ab (Art und Weise der Nutzung, klimatische und Lagerungsbedingungen), welche die in den EN-Normen vorgegebene Verwendungszeit erheblich reduzieren können. Es wird in jedem Fall empfohlen, den Hersteller der Schutzausrüstungen zu konsultieren. Eine Arbeitseinweisung der Verwender in den Gebrauch

der Schutzausrüstungen ist vorgeschrieben. TLV einzelner Substanzen: Keine Die Kontrolle der Konzentrationen der Substanzen mit festgelegten Grenzwerten am Arbeitsplatz ist gem. den örtlichen Bestimmungen durchzuführen. 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN Aussehen: Paste Farbe: verschiedene Geruch: typisch ph: Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Unterer Siedepunkt und Siedeintervall: Flammpunkt: Entzündbarkeit Festkörper/Gas: Selbstzündung: == C Explosionsgrenzen: == Brandverhalten: Dampfdruck: Dichte: 1,03 g/cm³ (23 C) Wasserlöslichkeit: unlöslich Löslichkeit in Fett: unlöslich Viskosität: Dampfdichte: >1 Viskosität: 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT Zu vermeidende Umstände: Unter normalen Umständen stabil. 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE Eindringwege: Verschlucken: Ja Einatmen: Nein Berührung: Nein Angaben zur Toxikologie bezüglich der Zubereitung: Es sind keine Angaben über die Zubereitung verfügbar. Es sind keine toxikologischen Daten über die Mischung verfügbar. Für die Erwägung der toxikologischen Auswirkungen durch die Mischungsexposition muss daher die Konzentration der einzelnen Substanzen berücksichtigt werden. Nachfolgend sind die toxikologischen Angaben über die wichtigsten Substanzen in der Mischung angeführt: Über die Substanzen sind keine toxikologischen Informationen verfügbar. Siehe auf jeden Fall Abschnitt 3. Page 3 of 5 Ätzung/reizende Wirkung: Augen:

Eine leichte Reizung ist bei direkter Berührung möglich. Sensibilisierung: Krebsgefahr: Genmutation: Missbildungen: 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN ALLGEMEINE HINWEISE: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährend, nicht in Grundwasser, Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Ökologische Untersuchungen liegen nicht vor. Schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (ökologische negative Effekte) sind bisher weder bekannt geworden noch sind sie zu erwarten. Bei sachgemäßen Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung hat das Produkt nach unseren langjährigen Erfahrungen mit Zementmörteln und chemischen Baustoffen sowie den uns vorliegenden Informationen keine ökotoxischen Wirkungen. Biologische Abbaubarkeit: nicht leicht biologisch abbaubar Wassergefährdung: Das angemischte Produkt ist auf Basis der Komponenten nicht als wassergefährdend einzustufen. LC50>100 mgl/l - (berechnet gem. Direktive 1999/45/EC). Bei Anwendung der GLP wird das Produkt nicht in die Umwelt freigesetzt 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Nach Möglichkeit wiederverwerten. Entsprechend den geltenden örtlichen und nationalen Bestimmungen vorgehen. 91/156/EWG, 91/689/EWG, 94/62/EG und nachfolgende Ergänzungen. Entsorgung des nicht ausgehärtendem Produkt (EC code) : Der vorgeschlagene europäische Abfallcodebasiert auf der Zusammensetzung des Produktes. Je nach dem speziellen Verwendungsbereich kann ein abweichender Abfallcode erforderlich sein. Bitte EG-Richtlinie 2001/118/EC beachten. 08 04 10 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT UN Nummer: == RID/ADR: Seeweg (IMO/IMDG): MAR/POL 73/78, Anlage III: Nein Luftweg (ICAO/IATA): 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN RL 67/548/EWG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe). RL 99/45/EWG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen). RL 98/24/EG (Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit). RL 2000/39/EG (Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte); RL 2006/8/EG. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) (Annex VI), Verordnung (EG) Nr. 790/2009. Sondervorschriften: Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Benutzer erhältlich. Page 4 of 5

16. SONSTIGE ANGABEN Hauptsächliche Literatur: NIOSH - Registry of toxic effects of chemical substances (1983) Istituto Superiore di Sanità - Inventario Nazionale Sostanze Chimiche ECDIN - Environmental Chemicals Data and Information Network - Joint Research Centre, Comission of the European Communities ACGIH - Threshold Limit Values - 2004 edition SAX'S - Dangerous properties of industrial materials - Tenth Edition Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie gelten nur für das angegebene Produkt und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Es obliegt dem Anwender die Zuständigkeit und die Vollständigkeit dieser Angaben für seine spezifische Anwendung zu kontrollieren. Dieses Datenblatt ersetzt alle früheren Ausgaben. Text der Sätze aus Punkt 3: R10 Entzündlich. R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. R36/38 Reizt die Augen und die Haut. Page 5 of 5