AMT DER BURGENLÄNDISCHEN LANDESREGIERUNG M E S S B E R I C H T NICKELSDORF 8.9.23-5.3.24 LUFTREINHALTUNG
MESSBERICHT Nickelsdorf Gemäß Messkonzeptverordnung zum Immissionsschutzgesetz-Luft (BGBl. II 263/4, 37) 8.9.23-5.3.24 Impressum: Amt der BGLD. Landesregierung, Abt.5 - Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr Hauptreferat III - Natur und Umweltschutz Europaplatz, 7 Eisenstadt Redaktion und Graphische Gestaltung: Ing. Gabriele WIEGER Kontaktmöglichkeiten: e-mail: luftguete.bgld@luft-bgld.at Tel.: 2682 / 6 2835 Fax.: 2682 / 67432 Homepage: www.luft-bgld.at 2
Einleitung Das Amt der Burgenländischen Landesregierung betreibt gemäß Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L, BGBl. I Nr.5/997, in Kraft ab.4.998),(novelle BGBl. I Nr. 62/2, vom 6.7.2) und gemäß Ozongesetz (BGBl. Nr. 2/992) im Burgenland insgesamt eine mobile und drei fixe Luftgütemessstellen. Die mobile Messstelle dient der Vorerkundung, die erhobenen Messreihen werden in eigenen Berichten und in gekürzter Form im Jahresbericht veröffentlicht. Messziel: Es wurde ein Projekt eines glasverarbeitenden Betriebs am Standort Nickelsdorf eingereicht und daher sollte der Istzustand festgestellt werden, um die Grundbelastung zu kennen und eventuelle Zusatzbelastungen durch den Betrieb festzustellen und Auflagen zu präzisieren. Charakteristik des Aufstellungsortes. Die Station wurde am Ortsrand von Nickelsdorf Richtung Osten anschließend an das Grundstück Untere Hauptstrasse 76 auf öffentlichem Gut aufgestellt. In ca.,5km Entfernung führt nördlich bis nordöstlich die A 4 vorbei. Östlich der Station verläuft in ca. km Entfernung die Staatsgrenze zu Ungarn. Zwischen der Autobahn und der Station liegt das Gelände des geplanten Betriebes, derzeit sind dort Felder. Geogr. Länge: 47 56.79, Geogr. Breite: 7 4.988 Seehöhe: 4 m Kleinklimatische Gegebenheiten: Der Messort liegt im Bereich des pannonischen Klimas mit viel Sonnenschein, hohen Temperaturen und viel Wind im Sommer und längeren Nebelphasen mit Inversionswetterlage im Winter. Datum der Inbetriebnahme vor Ort: 8.9.23 Datum des Abbaues der Messeinheit: 5.3.24 3
Bild: Richtung Osten Lage der Messstelle: 4
Abkürzungen und Einheiten IG-L: Immissionsschutzgesetz Luft, Luftschadstoffe NO Stickstoffmonoxid NO 2 Stickstoffdioxid CO Kohlenstoffmonoxid O 3 Ozon SO 2 Schwefeldioxid TSP Gesamtschwebestaub (Total Suspended Particulates) PM Feinstaub (Particular Matter) < µm Meteorologie T Temperatur rf Relative Luftfeuchtigkeit WG Windgeschwindigkeit WR Windrichtung Einheiten mg/m³ Milligramm pro Kubikmeter Mikrogramm pro Kubikmeter Mittelwerte Die entsprechende Zeitangabe bezieht sich stets auf das Ende des jeweiligen Mittelungszeitraumes. Alle Zeitangaben erfolgen in Mitteleuropäischer Zeit (MEZ). HMW MW8 MW_8 Definition Halbstundenmittelwert (48 Werte pro Tag zu jeder halben Stunde) gleitender Achtstundenmittelwert (48 Werte pro Tag zu jeder halben Stunde) nicht gleitender Achtstundenmittelwert (4 Werte pro Tag: - 8 Uhr, 8-6 Uhr, 2 2 Uhr, 6 24 Uhr) Mindestzahl der HMW, um einen gültigen Mittelwert zu bilden (gemäß ÖNORM M5866, Nov. 99) TMW Tagesmittelwert 4 2 2 5
Grenz- und Zielwerte Immissionsschutzgesetz (IG-L) (BGBl. 5/97 idgf BGBl. I 34/23) Immissionsgrenzwerte gemäß IG-L, zum langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit Schadstoff Konzentration Mittelungszeit SO 2 2 Tagesmittelwert SO 2 2 Halbstundenmittelwert; bis zu drei Halbstundenmittelwerte pro Tag, jedoch maximal 48 Halbstundenmittelwerte im Kalenderjahr bis zu 35 gelten nicht als Überschreitung TSP 5 Tagesmittelwert PM 5 Tagesmittelwert; pro Kalenderjahr ist die folgende Zahl von Überschreitungen zulässig: bis 24: 35, von 25 bis 29: 3, ab 2: 25 PM 4 Jahresmittelwert CO mg/m³ Gleitender Achtstundenmittelwert NO 2 2 Halbstundenmittelwert Alarmwerte gemäß IG-L, Anlage 4 Schadstoff Konzentration Mittelungszeit SO 2 5 gleitender Dreistundenmittelwert NO 2 4 gleitender Dreistundenmittelwert Zielwerte gemäß IG-L, Anlage 5 Schadstoff Konzentration Mittelungszeit PM 5 Tagesmittelwert; bis zu 7 Tagesmittelwerte über 5 pro Kalenderjahr gelten nicht als Überschreitung PM 2 Jahresmittelwert NO 2 8 Tagesmittelwert 6
Ausstattung der Messstelle O3 SO2 PM/TSP NOx CO Messgerät APOA-35E APSA-36 FH62IR APNA-36E APMA-36 Angaben zu den Messgeräten Messgerät Nachweisgrenze Messprinzip SO2 (APSA-36) 2 UV-Fluoreszenz NO, NOx, NO2 (APNA- NO:,4 Chemilumineszenz 36E) NO2:,7 CO (APMA-36),58mg/m³ Infrarotabsorption O3 (APOA-35) 4 Ultraviolettabsorption TSP, PM PM 3 Radiometrisch (Beta-Strahlen- Absorption High Volume Sampler, gravimetrisch Meteorologische Messungen: Windrichtung Windgeschwindigkeit Lufttemperatur relative Feuchte Globalstrahlung Messergebnisse: Die Messergebnisse wurden in Form von Halbstundenmittelwerten gespeichert. Mittels des Auswerteprogrammes Advis konnten Zeitverläufe, Tabellen und Schadstoffwindrosen erstellt werden. Die entsprechenden Auswertungen finden sich im Anhang. Wie vom medizinischen Sachverständigen gewünscht, wurden in den Darstellungen der einzelnen Parameter jeweils die zeitgleich erhobenen Werte der Messstelle Eisenstadt zu Vergleichszwecken eingefügt. Was die Aussagekraft der erhobenen Werte betrifft, so ist festzustellen, dass wegen des kurzen Zeitraumes der Messung nur eingeschränkte Aussagen über die Verhältnisse im ganzen Jahr zulässig sind. 7
Beschreibung der Immissionssituation: Die Werte von CO waren wie im übrigen Land auch in Nickelsdorf während der Messreihe unauffällig. Der höchste Wert wurde mit,937mg/³ am 4.3.24 gemessen. Im Vergleich mit September und Oktober waren die Werte in den Wintermonaten etwas höher. Der Mittelwert über den Messzeitraum für NO2 betrug 7,2. der höchste gemessene HMW lag bei 9,4 und wurde am.3.4 gemessen. Grenzwerte wurde daher nicht überschritten. Verglichen mit den anderen Stationen im Burgenland lagen die Werte im Bereich derer von Kittsee. Die Stationen in Illmitz und in Oberwart, die nicht verkehrsbelastet sind messen niedrigere Werte und die Station in Eisenstadt, die verkehrsnahe steht, misst durchwegs höhere Werte. Der Meteorologie entsprechend wurden im September die höchsten Ozonkonzentrationen gemessen. Der Maximalwert wurde am 2.9.4 mit 59,2 festgestellt. Der Grenzwert für PM wurde in Nickelsdorf in der Messperiode 25mal überschritten. Der höchste Tagesmittelwert wurde mit 8, am 26..4 gemessen. Der mengenmäßig größte Eintrag von Feinstaub kam aus Nordost bis Südost. Ein geringerer Teil aus Südwest. Der Eintrag aus Nord bis West war sehr gering. Beim Schadstoff SO2 gab es einige kleinere Spitzen und ein sehr hoher Spitzenwert mit 49,7 am.2.4. Da es nur zu einem einzigen HMW über 2 kam kann man nicht von einer Überschreitung im Sinne des IG-L sprechen. Die einzelnen etwas höheren Werte kamen alle bei Ost- bis Südostwind zustande, es handelt sich also um einen Eintrag aus Ungarn. 8
9 Wertanzahl(%): Maximum: Zeit (Max): Minimum: Zeit (Min): Arith. Mw.: Spannweite: Abweichung: ob. Grenzwert: Uberschreitung: unt. Grenzwert: Unterschreitung: 756(33%).937 4.3.4-23:3.37..3-5:3.355.8.46 832(9%) 9.4.3.4-2:3.37 22.9.3-7: 7.247 8.83.648 2 379(8%) 59.2 2.9.3-6:3. 6..3-5:3 32.56 59.2 23.822 8 88(98%) 8.69 26..4-23:3 5.973 8..3-23:3 29.836 2.96 7.4843 5 25 8335(9%) 49.7.2.3-:.93 22..3-4: 6.76 48.67 8.9684 2 (%) 7.247 5.3.4-:3 7.247 5.3.4-:3 7.247.. 3 Station: Seehoehe: Messwert: MW-Typ: Zeitraum: Y - Achse: Muster: 6 CO MW_8_EU 6 NO2 HMW 2 6 O3 MW_ 3 6 PM TMW 4 6 SO2 HMW 5 6 NO2 JMW 6 8.9.3-: 5.3.4-:3 Sep Okt Nov Dez Jan Feb..8.6 2.4 3.2 4. mg/m³ 5 5 2 25 4 8 2 6 2 24 48 72 96 2 6 2 8 24 3 2 3 4 5 SO 2 -verlauf (HMW)