Für die Zucht von Pferden der Rasse Konik polski in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: Wälder Osteuropas; zurückgehend auf den Tarpan

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durchschnittlich 156 cm Widerristhöhe

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alle Farben, häufig Gold- oder Silberschattierung, zum Teil stark ausgeprägte Abzeichen, auch Schecken

mutiges, edles, gutmütiges, vielseitiges, gelehriges, jedoch auch anspruchsvolles Allroundpferd

alle Grundfarben, Falben, Creme-Gen-Varianten keine Schecken Abzeichen am Kopf und an den Füßen erlaubt (weiße Beine nicht erlaubt)

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Transkript:

518 Zuchtprogramm für die Rasse des Konik (polski) a. Ursprung Die Zucht von Konik polski in Deutschland wird von den anerkannten Züchtervereinigungen in eigenständigen Teilpopulationen betrieben. Die deutschen Züchtervereinigungen halten im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts die von der Polish Horse Breeders Association (Polski Zwiazek Hodowcow Koni), 00-673 Warsaw, Polen aufgestellten Grundsätze ein. Die Polish Horse Breeders Association ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Konik polski führt. Seit dem Jahr 1990 wird die Konik polski-zucht in Polen im Rahmen eines Schutz- und Erhaltungsprogramms durchgeführt. b. Zuchtziel Für die Zucht von Pferden der Rasse Konik polski in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: Rasse Konik (polski) Herkunft: Größe: Farben: Kopf: Hals: Körper: Fundament: Bewegungsablauf: Wälder Osteuropas; zurückgehend auf den Tarpan 130 cm bis 140 cm Mausgraufalbe in vier Variationen (hell mausfarbig, mittel mausfarbig, dunkel mausfarbig, falb mausfarbig); Färbung von Jungtieren und Winterfell heller; Aalstrich und Wildabzeichen, Schulterkreuz ist typisch; Mähne meliert bis dunkel; Kopf meist dunkler als der Körper; Pferde mit Abzeichen sind nicht eintragungsfähig (wenige Stichelhaare werden toleriert) trocken und leicht, jedoch nicht zu edel; mittelgroß; gerades bis leicht konvexes Kopfprofil; ziemlich breite Stirn; kurze Maulspalte; lebhafte und mittelgroße Augen; kleine Ohren mittellang und muskulös; breit und gerade; ziemlich niedrig angesetzt gut proportioniert, im langrechteckigen Format mit guter Rippenwölbung, mittellange und steile Schulter; Widerrist niedrig und kurz; relativ kurze und leicht abfallende Kruppe; tiefer Schweifansatz; üppige Mähnen- und Schweifhaare; Mindestmaß Brustumfang: 165 cm (Hengste und Stuten) (3- jährig) ziemlich kurze kräftige und trockene Gliedmaßen; Gelenke kräftig; Gliedmaßenstellung ziemlich korrekt; leichte Kuhhässigkeit wird toleriert; kräftige und mittelgroße Hufe; Mindestmaß Röhrbein: Hengste 17,5 cm; Stuten 16,5 cm. energisch und taktrein; wenig Raumgriff; genügend Schub aus der Hinterhand

Einsatzmöglichkeiten: Besondere Merkmale: Besondere Merkmale: ideales Freizeitpferd zum Reiten und Fahren; besonders auch für Kinder geeignet; Einsatz zur Landschaftspflege in Form einer Wildbahn möglich die Nutzungseigenschaften von Konik polskis sollen erhalten werden, aber keine Spitzenleistung und somit keine Änderung des primitiven Typs der Konik polskis wird angestrebt energisch aber nicht nervös; gutmütig; intelligent; selbstständig; erfinderisch; anpassungsfähig an verschiedene Haltungsbedingungen c. Zuchtmethode Das Zuchtbuch des Konik polski ist seit 1989 geschlossen. Die Zuchtmethode ist die Reinzucht. Es sind leine Veredlerrassen zugelassen. d. Gestaltung und Führung des Zuchtbuches 1.1. Zuchtbucheinteilung Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte Hengstbuch I und Hengstbuch II. Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte Stutbuch I und Stutbuch II. 1.2. Eintragungsbestimmungen (1) Zuchtbuch für Hengste (1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind und deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach 9 ZBO mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen, die gemäß e in einer Hengstleistungsprüfung auf Station/ im Feld eine gewichtete Endnote von 6,5 und besser erzielt haben, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf, oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Fahren oder Distanz erreicht haben, die mind. 130 cm und max. 140 cm WDH groß sind. Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Fristen im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden. Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung ist von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN- Mitgliedszüchtervereinigungen zu übernehmen. (1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden alle Hengste mit im Zuchtbuch der selben Rasse oder einer zugelassenen Rasse eingetragenen Eltern frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen, die zwar die abstammungsmäßigen Voraussetzungen und die tierärztlichen Anforderungen an Zuchttauglichkeit und Gesundheit, nicht aber die leistungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen und die durch die Züchtervereinigung identifiziert worden sind, jedoch nicht in Hengstbuch I eingetragen werden können. In den Fällen, in denen die Hengste aufgrund der Entscheidung 96/78 EWG eingetragen werden müssen, müssen diese Hengste zum nächstmöglichen Kör- bzw. Eintragungstermin vorgestellt werden, um auf ihre Verwendbarkeit im Zuchtprogramm beurteilt werden zu können. (2) Zuchtbuch für Stuten (2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Mütter und Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. 9 ZBO eine Gesamtnote von 6,0 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die mind. 130 cm und max. 140 cm WDH groß sind. Die Eintragung von Stuten in das Stutbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN- Mitgliedszüchtervereinigung ist von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN- Mitgliedszüchtervereinigungen zu übernehmen. (2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter in der Hauptabteilung einer Züchtervereinigung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, deren Mütter im Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind. e. Leistungsprüfung 1. Bewertung der Funktionalität und des Körperbaus Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet. 1.1. Beurteilungssystem Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach 14 ZVO: 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 9 = sehr gut 4 = mangelhaft

8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht 0 = nicht ausgeführt/nicht bewertet Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtpferd im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Population. 1.2. Eintragungsmerkmale: 1. Typ (Rasse -und Geschlechtstyp) 2. Körperbau 3. Korrektheit des Ganges 4. Schritt 5. Trab 6. Galopp (sofern bei Zuchtbucheintragung erfast) 7. Gesamteindruck Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale. Die erste Beurteilung sollte im Alter von 5-6 Jahren, also nach Beendigung voller Körperentwicklung, verifiziert werden. 2. Bewertung der Eigenleistung/ Leistungsprüfung Hengste und Stuten der Rasse Konik haben die selben Anforderungen zu erfüllen. Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Feldprüfung durchgeführt werden. Alternativ wird eine erfolgreich bestandene Leistungsprüfung bei der Ursprungszuchtbuchführenden Züchtervereinigung, im Turniersport oder während einer Stationsprüfung anerkannt. 2.1 Feldprüfung Hengste und Stuten der Rasse Konik polski haben als Eigenleistungsprüfung im Feld die Leistungsprüfung LP 1 (siehe Anhang) zu absolvieren. 2.2 Im Ursprungsland Alternativ werden für Hengste und Stuten der Rasse Konik polski erfolgreich bestandene Leistungsprüfungen bei der Ursprungszuchtbuch führenden Züchtervereinigungen anerkannt. 2.3 Turniersportprüfung Alternativ zur Feldprüfung gilt die Leistungsprüfung auch dann als erfolgreich abgelegt, wenn die Hengste und Stuten Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in der Disziplinen Distanz durchgeführt. Außerdem werden folgende Ergebnisse aus Distanzprüfungen anerkannt: bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres müssen mindestens 72 Leistungspunkte erreicht sein. Dazu müssen mindestens 2 mittlere Distanzritte (ab 60 km) sowie 3 lange Distanzritte (ab 80 km) in der Wertung absolviert worden sein oder die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn der Hengst 2000 km in der Wertung nach dem Reglement der VDD zurückgelegt hat.

2.4 Stationsprüfung Alternativ werden erfolgreich bestandene Stationsprüfung für Hengste und Stuten der Rasse Konik polski gemäß den Richtlinie für die Rasse Deutsches Reitpony ( 107f) anerkannt. f. Ausstellung von Zuchtbescheinigungen Für jedes Pferd, dessen Eltern in das Zuchtbuch der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß 12 ZBO als Abstammungsnachweis ausgestellt. g. Weitere Bestimmungen zum Konik polski Bei allen Nachkommen der Rasse Konik polski werden gendiagnostische Abstammungskontrollen mit Hilfe der DNA-Diagnostik durchgeführt.