AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Ähnliche Dokumente
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen an der Technischen Universität München

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtliche Bekanntmachungen

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtliche Bekanntmachungen

Mülheim an der Ruhr, Laufende Nummer: 04/2014

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

M.Sc. Umweltingenieurwissenschaften Schwerpunkt URBAN WATER (Stand: ) Studienbeginn im WS WS SS WS SS

Amtliche Mitteilungen

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtliche Bekanntmachungen

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Sicherheitstechnik an der Bergischen Universität Wuppertal. vom

NR JUNI 2018

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 33 / 12 vom 25. Juli 2012

Amtliche Bekanntmachungen der TU Bergakademie Freiberg

Amtliche Mitteilungen 54/2012

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Aufstellung der fachlichen Vorbildung für die Prüfung zur Zulassung zum Master-Studiengang Chemie an der RWTH

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilung Nr. 26/2016

Anerkennungen im Guten Studienstart

Amtliche Mitteilungen

Fakultät für Informatik. Praktikumsordnung

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. 1/2011 Seite Ordnung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtliche Mitteilungen

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Vom 20. August Artikel I

Universität Ulm. Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften. Praktikumsordnung. für die

Amtliche Bekanntmachungen

Erste Änderungssatzung zur Studienordnung. für den Bachelorstudiengang Biologie an der Universität Leipzig

Amtliche Mitteilungen

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen an der Technischen Universität München

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Systemtechnik der Hochschule Ruhr West

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtliche Mitteilungen

Universitätsbibliothek Paderborn

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen

Zehnte Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Amtliche Mitteilungen. der Technischen Universität Dortmund vom. Inhalt: Amtlicher Teil: Seite 1-2

Amtliche Mitteilungen

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 421

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n NR.553

NR JANUAR 2018

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

An das Studierendenparlament der RWTH Aachen SP-Präsidium c/o AStA der RWTH Aachen. Pontwall Aachen

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52,

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Bekanntmachungen

Engineering Science. mit den Schwerpunkten Biologische und chemische Verfahrenstechnik, Energie- und Umwelttechnik und Mechatronik und Automotive

Vom 14. Januar Artikel I

Mülheim an der Ruhr, Laufende Nummer: 03/2017

ANHANG R. Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Mitteilungen

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 06. Mai 2014 Nr. 29

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund x/2018 Seite 1

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund 10/2013 Seite 64

Äquivalenzlisten für den Wechsel von der BPO 10 zur BPO 13 im Rahmen des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesens (B.Sc.)

Amtliche Bekanntmachungen

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Vom 12. Mai 2014

NR FEBRUAR 2017

M. Sc. UIW ENERGIE UND UMWELT IM BAUWESEN (vorläufig) WS SS WS SS 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem.

1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem aufgenommen haben, gilt folgende Ordnung:

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen

Vom 15. April Anlage 1 wird durch die beigefügte Anlage 1 ersetzt.

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund x/2018 Seite 1

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 10

Universitätsbibliothek Paderborn

Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biochemie an der Universität Leipzig

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Mitteilungen

Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biologie an der Universität Leipzig

Amtliche Mitteilungen

Transkript:

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2018/212 SEITEN 1 8 DATUM 05.11.2018 REDAKTION Sylvia Glaser 1. Ordnung zur Änderung der studiengangspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Umweltingenieurwissenschaften der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen vom 02.11.2018 (Prüfungsordnungsversion 2017) Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz HG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2014 (GV. NRW S. 547), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Sicherung der Akkreditierung von Studiengängen in Nordrhein-Westfalen vom 17. Oktober 2017 (GV. NRW S. 806), hat die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH) folgende Prüfungsordnung erlassen:

2/8 Artikel I Die studiengangspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Umweltingenieurwissenschaften der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH) vom 19.07.2017 (Prüfungsordnungsversion 2017, Amtliche Bekanntmachungen der RWTH Aachen, Nr. 2017/155) wird wie folgt geändert: 1. 15 Absatz 4 wird durch die folgende Fassung ersetzt: (4) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt studienbegleitend 9 oder 16 Wochen und wird bei der Anmeldung der Bachelorarbeit verbindlich festgelegt. Eine Änderung der Bearbeitungszeit ist nach der Anmeldung der Bachelorarbeit nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann der Bearbeitungszeitraum auf Antrag an den Prüfungsausschuss nach Maßgabe des 17 Abs. 7 ÜPO um maimal bis zu vier Wochen verlängert werden. Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung sollte ohne Anlagen 50 Seiten nicht überschreiten. 2. Ab dem Wintersemester 2018/2019 wird der Studienverlaufsplan durch die Fassung in Anlage 1 dieser Änderungsordnung ersetzt. 3. Ab dem Wintersemester 2018/2019 werden die Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit durch die Fassung in Anlage 2 dieser Änderungsordnung ersetzt.

3/8 Artikel II Diese Änderungsordnung wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der RWTH veröffentlicht, tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und findet auf alle in den Bachelorstudiengang Umweltingenieurwissenschaften (Prüfungsordnungsversion 2017) eingeschriebenen Studierenden Anwendung. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Bauingenieurwesen vom 08.11.2017 und der Fakultät für Georessourcen und Materialtechnik vom 24.01.2018. Der Rektor der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen Aachen, den 02.11.2018 gez. Rüdiger Univ.-Prof. Dr. rer. nat. Dr. h. c. mult. U. Rüdiger

4/8 Anlage 1: Studienverlaufsplan Studienverlaufsplan Bachelor Umweltingenieurwissenschaften Pflichtbereich (151 CP) Fakultät Institut WS SS WS SS WS SS Modul Lehrveranstaltung Mathematisch-naturwissenschaftliche Module Mathematik I Mathematik I 1 IGPM 6 8 1 Mathematik II Mathematik II 1 IGPM 6 8 1 Angewandte Statistik Angewandte Statistik 3 GIA 3 3 1 Grundzüge der Chemie 1 AC 3 2,5 1 Grundlagen der Chemie 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester SWS CP Pr. SWS CP Pr. SWS CP Pr. SWS CP Pr. SWS CP Pr. SWS CP Pr. Spezielle Aspekte der Chemie für Umweltingenieure 3 IBAC 2 1,5 1 Physik Physik 3 IBAC 2 3 1 Grundlagen der Biologie 2 Ökologie 1 BIO5 6 1 Einführung in die Ökologie 2 Ingenieurspezifische Module Grundlagen Mechanik und Maschinenkomponenten I Grundlagen Mechanik und Maschinenkomponenten I 5 IMR 6 9 1 Grundlagen Mechanik und Maschinenkomponenten II Grundlagen Mechanik und Maschinenkomponenten II 5 IMR 4 6 1 Hydromechanik I Hydromechanik I 3 IWW 2 3 1 Hydromechanik II Hydromechanik II 3 IWW 2 3 1 Grundlagen der Geotechnik I Grundlagen der Geotechnik I 3 GIB 2 3 1 Angewandte Wärmetechnik Angewandte Wärmetechnik 5 IOB 4 5 1 Bauphysik Bauphysik 3 E3D 4 5 1 Fachspezifische Module Einführung Umweltingenieurwissenschaften Einführung in die Umweltingenieurwissenschaften 2 3, 4, 5 ISA 4 Seminar Einführung in die Umweltingenieurwissenschaften 1 Klimatologie Klimatologie 5 GEO 2 3 1 Fremdsprache Fremdsprache 7 SZ 2 3 1 Forschungsorientierte Lehre Forschungsorientierte Lehre 3,4,5 LFI 2 3 1 Grundlagen der Tragwerke Grundlagen der Tragwerke 3 IMB 2 3 1 Umweltinformatik Umweltinformatik 3 GIA 3 4 1 Genehmigungs- und Umweltrecht 1 Genehmigungs- und Umweltrecht 1 5 BUR 4 5 1 Wasserwirtschaft und Hydrologie I Wasserwirtschaft und Hydrologie I 3 LFI 2 2 1 Verfahrenstechnik Grundlagen der Verfahrenstechnik 4 AVT 3 4 1 Grundoperationen der Verfahrenstechnik 3 4 1 1 Grundlagen der Gewässergüte- und Siedlungswasserwirtschaft Grundlagen der Gewässergüte- und Siedlungswasserwirtschaft 3 ISA 2 3 1 Abwasserentsorgung Wasserbau Rohstoffe und Recycling Siedlungsentwässerung 2 3 1 3 ISA Abwassereinigung 2 3 1 Flussbau 2 3 1 Talsperren und Wasserkraft 2 3 1 Rohstoffe und Recycling 1 2 3 1 Rohstoffe und Recycling 2 2 4 1 Thermische Abfallbehandlung Thermische Abfallbehandlung 5 TEER 3 4 1 Umweltmanagement I Grundlagen des Umweltmanagements 3 INAB 2 4 1 Ingenieurwissenschaften und Gesellschaft Ingenieurwissenschaften und Gesellschaft 3 GDI 2 3 1 3 5 IWW IFA Studienarbeit 5 1 (5) 1 Bachelorarbeit 12 1

5/8 Wahlpflichtbereich (29 CP müssen gewählt werden) Fakultät Institut WS SS WS SS WS SS 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester Modulempfehlung für Masterausgang Modul Lehrveranstaltung SWS CP Pr. SWS CP Pr. SWS CP Pr. SWS CP Pr. SWS CP Pr. SWS CP Pr. EUB REC SWW UVT WMT Chemische Analytik Chemische Analytik 3 IBAC (2) (3) (1) 2 3 1 Baustoffkunde I Baustoffkunde 1 3 IBAC 3 4 1 (3) (4) (1) Wasserwirtschaft und Hydrologie II Wasserwirtschaft und Hydrologie II 3 LFI (2) (3) (1) 2 3 1 Gebäude und Energie (2) 2 Gebäude und Energie und Gebäudetechnik Gebäudetechnik (1) 1 Stadt-und Regionalplanung I Stadt-und Regionalplanung I 3 ISB (3) (3) (1) 3 3 1 Grundlagen der Mechanik und Maschinenkomponenten III Grundlagen der Mechanik und Maschinenkomponenten III 5 IMR 4 6 1 (4) (6) (1) Siedlungsabfallwirtschaft Siedlungsabfallwirtschaft 3 ISA 2 3 1 (2) (3) (1) Einführung in die Betriebswirtschaftslehre* Einführung in die Betriebswirtschaftslehre 8 WIN 3 5 1 (3) (5) (1) Wirtschaftslehre des Baubetriebs* Wirtschaftslehre des Baubetriebs 3 IBP 2 3 1 (2) (3) (1) Aufbereitung fester Abfallstoffe Aufbereitung fester Abfallstoffe 5 IFA (4) (5) (1) 4 5 1 Recyclingtechnologien Recyclingtechnologien 5 IFA (3) (4) (1) 3 4 1 Thermodynamik I/II Energierohstoffe und -technik 3 E3D (5) (1) 5 1 Thermodynamik I 4 AVT 4 9 1 Thermodynamik II 2 Energierohstoffe und -technik 1 5 TEER 2 3 1 Energierohstoffe und -technik 2 3 4 1 Geographic Information Systems in Water Management I** Geographic Information Systems in Water Management I 3 LFI 2 4 1 (2) (4) (1) Geoinformationssysteme** Geoinformationssysteme 3 GIA (3) (4) (1) 3 4 1 Produktentwicklung in der Verfahrenstechnik Produktentwicklung in der Verfahrenstechnik 4 AVT (3) (4) (1) 3 4 1 Simulationstechnik Simulationstechnik 4 AVT 6 6 1 (6) (6) (1) Chemie für Verfahrenstechniker Chemie für Verfahrenstechniker 1 ITMC (3) (3) (1) 3 3 1 Produktaufarbeitung Produktaufarbeitung 4 AVT (3) (3) (1) 3 3 1 Einführung in CAD Einführung in CAD 3 GIA 2 3 1 (2) (3) (1) Umweltmanagement II Methoden des Umweltmanagements 3 INAB 2 4 1 Einführung in die Mikrobiologie Einführung in die Mikrobiologie 1 BIOTEC 2 3 1 (2) (3) (1) Biotechnologie Biotechnologie 1 BIOTEC (2) (3) (1) 2 3 1 Freies Wahlmodul (5) (5) (5) 5 Wissenschaftliches Arbeiten in den Ingenieurwissenschaften Wissenschaftliches Arbeiten in den Ingenieurwissenschaften 3 GDI 2 3 1 (2) (3) (1) Praktikum zur Prüfung der Umweltverträglichkeit 3 IBAC 3 5 1 oder Praktikum Siedlungswasser- und Siedlungsabfallwirtschaft 3 ISA (5) (5) (1) 5 5 1 Institutspraktikum oder Hydromechanisches Praktikum 3 IWW (5) (5) (1) 5 5 1 oder Praktikum Engineer meets User 3 GDI (4) (5) (1) 4 5 1 oder Praktikum Ingenieurhydrologie 3 LFI (1) (5) (1) 1 5 1 Industrielle Kunststoffe Industrielle Kunststoffe 3 IBAC (2) (3) (1) 2 3 1 Baustoffkunde II Baustoffkunde 2 3 IBAC 3 3 1 (3) (3) (1) Geologische Grundlagen Allgemeine Geologie 5 EMR 2 6 1 (2) (6) (1) Erdgeschichte 5 EMR 2 (2) Planungsmethodik Planungsmethodik 3 ISAC, ISB, VIA 4 4 1 (4) (4) (1) Biologische Behandlung von organischen Stoffströmen Biologische Behandlung von organischen Stoffströmen 3 ISA (3) (5) (1) 3 5 1 Elektrotechnik und Elektronik Elektrotechnik und Elektronik 6 IEM 5 6 1 (5) (6) (1) Aufbereitung von Sekundärrohstoffen Aufbereitung von Sekundärrohstoffen 5 IFA 4 3 1 Ökobilanz Ökobilanz 3 INAB 4 4 2 (4) (4) (2) Abkürzungen EUB Energie und Umwelt im Bauwesen REC Recycling SWW Siedlungswasserwirtschaft UVT Umweltverfahrenstechnik WMT Wassermanagement *Nur eins der Module "Einführung in die Betriebswirtschaftslehre" und "Wirtschaftslehre des Baubetriebs" kann gewählt werden. **Nur eins der Module "Geographic Information Systems in Water Management I" und "Geoinformationssysteme" kann gewählt werden.

6/8 Anlage 2: Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit Als Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang Umweltingenieurwissenschaften ist ein Vorpraktikum notwendig. Zur Orientierung über die geforderten Praktikumsinhalte sowie deren Anerkennung im Studiengespräch dienen diese Richtlinien. 1. Praktikumszweck Zur Überprüfung der Studiengangwahl, zum ausreichenden Verständnis der Vorlesungen und Übungen sowie zur Vorbereitung für die spätere Tätigkeit sind Praktika in Unternehmen und Institutionen unerlässlich. 2. Praktikumsdauer Die Dauer des Praktikums beträgt für die zukünftigen Studierenden des Bachelorstudiengangs Umweltingenieurwissenschaften (mindestens) vier Wochen als Vorpraktikum. Das Vorpraktikum ist eine Zulassungsvoraussetzung zum Studium der Umweltingenieurwissenschaften (Ausnahmen siehe unter 7. Ausnahmen: Einschreibung ohne Vorpraktikum ). 3. Praktikumsplatz Die zukünftigen Studierenden suchen selbstständig geeignete Praktikumsstellen. Hinweise zum Vorpraktikum im Ausland sind unter 8. Auslandspraktikum aufgeführt. Grundsätzlich gilt, dass Praktika an Hochschulinstituten und im eigenen bzw. elterlichen Betrieb nicht anerkannt werden können. 4. Praktikumsinhalt Die zukünftigen Studierende sollen Tätigkeiten ausüben, die in Zusammenhang mit den Ausbildungszielen des Studiengangs Umweltingenieurwissenschaften stehen. Dies können praktische Tätigkeiten insbesondere in folgenden Branchen sein: Energiewirtschaft Abfallwirtschaft Wasser- und Abwasserwirtschaft Bauwirtschaft Verfahrenstechnik Zu Beginn der Praktikumszeit sollte ein ausführliches Gespräch mit der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter des Praktikumsbetriebs über den Aufbau und Ablauf des Praktikums stattfinden. Regelmäßige Gespräche mit Verantwortlichen zum Verständnis der Betriebsabläufe sind elementarer Bestandteil eines guten und erfolgreichen Praktikums. Die Bereitstellung der für die jeweiligen Tätigkeiten erforderlichen Sicherheitskleidung ist mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer zu klären. 5. Praktikumsbescheinigung Nach Beendigung des Vorpraktikums erhält die Praktikantin/der Praktikant vom Praktikumsbetrieb eine Bescheinigung, in der die Praktikumstätigkeit und -dauer sowie die Anzahl der Fehltage (Urlaubs- und Krankheitstage) vermerkt sind. Außerdem müssen die Tätigkeiten stichpunktartig auf der Bescheinigung aufgeführt werden.

7/8 6. Einschreibung, Praktikumsanerkennung 6.1 Einschreibung Zur Einschreibung an der RWTH Aachen in den Studiengang Umweltingenieurwissenschaften wird das Original und eine Kopie der Praktikumsbescheinigung vorgelegt. Das Original verbleibt bei der/dem Studierenden, die Kopie erhält das Studierendensekretariat oder das International Office. Eine Anerkennung des Vorpraktikums ist mit der Einschreibung nicht verbunden. 6.2 Praktikumsanerkennung Zur Anerkennung des Vorpraktikums muss die Praktikumsbescheinigung im Original der/dem Praktikumsbeauftragten innerhalb des ersten Semesters vorgelegt werden. Die/der Praktikumsbeauftragte entscheidet im Auftrag des Prüfungsausschusses, inwieweit die praktische Tätigkeit den Richtlinien entspricht und somit als Praktikum anerkannt werden kann. Bei Nicht-Anerkennung muss das Vorpraktikum nachgeholt werden. Es ist dann bis spätestens sechs Monate vor der Anmeldung zur Bachelorarbeit beim Praktikantenamt der Fakultät für Bauingenieurwesen nachzuweisen. Gegen den Bescheid kann Widerspruch beim Prüfungsausschuss eingelegt werden. 7. Ausnahmen: Einschreiben ohne Vorpraktikum Zukünftige Studentinnen und Studenten, die nachweisen, dass sie z. B. wegen des Termins der Bundesfreiwilligendienstbeendigung, des Sozialen oder Ökologischen Jahrs o. ä. nicht in der Lage sind, die vorgeschriebene einmonatige Praktikantenzeit vor Studienantritt abzuleisten, können auch ohne Vorpraktikum zum Studium zugelassen werden. Das Vorpraktikum ist dann bis spätestens sechs Monate vor der Anmeldung zur Bachelorarbeit nachzuweisen. Ein Antrag auf Verschiebung des Vorpraktikums (als PDF-Dokument auf unserer Webseite hinterlegt) mit den entsprechenden Anlagen ist bei der/dem Praktikumsbeauftragten zu stellen. Ein Antrag auf Verschiebung des Vorpraktikums muss auch dann gestellt werden, wenn das Vorpraktikum zum Zeitpunkt der Einschreibung noch nicht vollständig abgeleistet worden ist. Ein Praktikumsvertrag oder eine vorläufige Bescheinigung des Betriebes können nicht berücksichtigt werden. Eine Anerkennung früherer praktischer Tätigkeiten z. B. eine abgeschlossene Berufsausbildung, Zeiten beruflicher Tätigkeit etc. erfolgt in dem Maße, wie die Praktikumsinhalte (siehe unter 4. Praktikumsinhalte ) Bestandteil der Berufsausbildung oder -tätigkeit waren. Zur Anerkennung dieser ist die Vorlage des Originalzeugnisses im Praktikantenamt erforderlich. 8. Auslandspraktikum Es wird empfohlen, Praktika auch im Ausland zu absolvieren. Für die Anerkennung solcher Praktika sind die vorstehenden Richtlinien maßgebend. Die Praktikumsbescheinigung ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Bei der Praktikumsbescheinigung darf es sich auch um eine amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische handeln, sofern das Original in der entsprechenden Landessprache ebenfalls vorgelegt wird. Für alle im Ausland lebenden Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die an der RWTH Aachen studieren wollen, gelten diese Richtlinien ohne Ausnahme.

8/8 9. Praktikantenvertrag, Praktikantenvergütung und Versicherungsfragen Das Praktikantenverhältnis wird rechtsverbindlich durch den zwischen dem Betrieb und der Praktikantin bzw. dem Praktikanten abzuschließenden Praktikumsvertrag geregelt. Im Vertrag sollten alle Rechte und Pflichten der Praktikantin bzw. des Praktikanten und des Praktikumsbetriebes festgelegt sein. Praktikantinnen und Praktikanten erhalten in der Regel vom Praktikumsbetrieb eine Vergütung, deren Höhe im Ermessen des Betriebes liegt. Auskünfte zur Versicherungspflicht erteilt die jeweilige Krankenkasse. Anschriften Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Prüfungsausschuss Umweltingenieurwissenschaften Praktikumsbeauftragte(r) der Fakultät für Bauingenieurwesen Sammelbau Bauingenieurwesen, Raum 11 Mies-van-der-Rohe-Str. 1, 52074 Aachen Tel.: +49 241 80-25075 Fa: +49 241 80-22201 E-Mail: rhein@fb3.rwth-aachen.de Internet: www.fb3.rwth-aachen.de Studienberatung der Fakultät für Bauingenieurwesen Sammelbau Bauingenieurwesen, Raum 6.2 Mies-van-der-Rohe-Str. 1, 52074 Aachen Tel.: +49 241 80-25061 Fa: +49 241 80-22201 E-Mail: studienberatung@fb3.rwth-aachen.de Internet: www.fb3.rwth-aachen.de Zentrale Studienberatung Templergraben 83 52062 Aachen Tel.: +49 241 80-94050 Fa: +49 241 80-92406 E-Mail: zsb@zhv.rwth-aachen.de Internet: www.rwth-aachen.de/studienberatung