GYSO-Top Weld 520. Unterdachbahnen (1)

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(1) Produkt Wasserdichte, diffusionsoffene, mit Heissluft oder Quellschweissmittel verschweissbare Unterdachbahn auf der Basis von PVC, mit sehr hoher Reissfestigkeit, ausgezeichneten physikalischen Werten und einer Freibewitterungszeit mit UV- Belastung bis zu 24 Monaten. Schweissbar mit Handschweissgeräten und mit Schweissautomaten sowie mit Quellschweissmittel GYSO-WeldSeal. GYSO-Top Weld 520 erfüllt alle Anforderungen zur Erstellung von Unterdächern für erhöhte sowie für ausserordentliche Beanspruchung nach SIA 232/1:2011. Anwendungsbereich Einsetzbar, unabhängig von Meereshöhe, bei Dachkonstruktionen mit einer Mindestdachneigung von 6 für geschuppte Eindeckungen, 3 für Blechdächer sowie für Tonnendächer. Für alle belüfteten Unterdachkonstruktionen mit Auf- oder Zwischensparrendämmung auf trittfesten Unterlagen wie Schalungen, Holzwerkstoffplatten oder entsprechenden Wärmedämmungen (kein EPS oder XPS). Kann entsprechend und unter Einhaltung der in SIA 232/1:2011 definierten Normenbedingungen für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten als Bauzeitabdichtung eingesetzt werden. Bei Einsatz unter Photovoltaik-Elementen oder Solar-Kollektoren muss der Mindestquerschnitt des Durchlüftungsraumes allfällig vorliegenden Herstellerangaben des Zulieferers des Eindeckmaterials entsprechen. Der Querschnitt der Durchlüftung muss mind. 60 mm betragen und ist je nach Sparrenlänge und Dachneigung entsprechend der Normenvorgabe SIA 232/1:2011, 2.2.9 ff zu bemessen. Sind keine Hersteller-Angaben verfügbar wird empfohlen den in der Normenvorgabe vorgegebenen Durchlüftungsraum gegenüber demjenigen herkömmlicher Eindeckmaterialien um 20 %, zu erhöhen. Hinweis Direkter Kontakt mit Wärmedämmungen aus Polystyrol (EPS/XPS) sowie mit Bitumen sollten sicherheitshalber ebenso vermieden werden wie der Einsatz von Folienklebebändern mit Acrylat-Klebstoffen. Inhaltsstoffe aus diesen Materialien können GYSO-Top Weld 520 chemisch verändern und Wechselwirkungen bzw. Weichmacherwanderungen hervorrufen welche das Material nachhaltig schädigen können. Verarbeitung Die Verarbeitung erfolgt entsprechend der dem Produkt beigelegten Verarbeitungsempfehlung, der separat verfügbaren Verlegeanleitung oder auf Wunsch bei Erstverlegung nach Instruktion durch einen Anwendungstechniker von GYSO, direkt auf der Baustelle. Die durchschnittliche Schweisstemperatur beträgt ca. 320 C. Die für die Verschweissung angegebenen Geräte und Automaten sowie deren Einstellung sind auf Grund der jeweils variierenden Wetter- und Temperaturverhältnisse nur bedingt verbindlich und müssen mittels Schweissversuchen den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Zur Erstellung von Anschlüssen an Durchdringungen etc. steht ein ausgewähltes Sortiment an Formteilen wie Dunstrohroder Dachfenstermanschetten sowie Nageldichtungen, Montagekleber etc. zur Verfügung. Konterlattenbefestigung Die Abstände der Befestigungsmittel für Konterlatten sind folgenden Merkblättern der Technischen Kommission Steildach von Gebäudehülle Schweiz zu entnehmen: - KONTERLATTENBEFESTIGUNG BEI UNTERDACH-DÄMMPLATTEN - KONTERLATTENBEFESTIGUNG BEI KRAFTSCHLÜSSIGEN VERBINDUNGEN Bei Unterdächern aus Dämmplatten sind die Angaben der Systemgeber hinsichtlich Befestigung der Konterlatten zu berücksichtigen und einzuhalten bzw. ist der Lastabtrag des Daches (Konstruktion, Eindeckung, ggf. Schneelasten) in die Planung einzubeziehen. Allfällig erforderliche Zusatzmassnahmen sind entsprechend zu planen und umzusetzen. Ausgabe 12/17 9.330

Befestigungsmittel und Abdichtung von Befestigungsmitteln für Konterlatten Um die Eigenschaften von Nagel- oder Schraubendichtungen aus geschlossenzelligem Schaumkunststoff (unabhängig des Herstellers) nicht zu zerstören und dadurch deren Funktion ausser Kraft zu setzen dürfen diese nicht mehr als 70 % komprimiert werden. Je nach Bausituation und Untergrundmaterial kann hierfür der Einsatz von Doppelgewinde- oder Distanzschrauben erforderlich sein. Als Befestigungsmittel für die der Konterlattung sowie deren Abdichtung zum Unterdach werden folgende Produkte bzw. Produktkombinationen empfohlen: Druckfeste Unterlagen (Druckfestigkeit > 200 kpa) Befestigung mittels Senk-oder Tellerkopfschrauben. Abdichtung mit GYSO-Nageldichtband PVC auf der gesamten Länge der Lattung oder GYSO-Nageldichtung PVC bzw. GYSO-Nageldichtung Forte im Bereich der Befestigungsmittel. Dämmplatten mit Schichtdicke > 60 mm sowie alle Unterlagen mit Druckfestigkeit < 200 kpa: Befestigung mittels Doppelgewinde-, Vollgewinde- oder Distanzschrauben. Abdichtung mit GYSO-Nageldichtung EPDM - Abmessung 80 x 78 x 10 mm - welche maximal auf 50 % der Ausgangsstärke komprimiert wird. Dächer mit einer Neigungen < 20, unabhängig der Druckfestigkeit des Untergrundes Befestigung mittels Doppelgewinde-, Vollgewinde- oder Distanzschrauben. Abdichtung mit GYSO-Nageldichtung EPDM - Abmessung 80 x 78 x 10 mm - welche maximal auf 50 % der Ausgangsstärke komprimiert wird. Weitere Informationen können den Verarbeitungsempfehlungen im technischen Datenblatt der jeweiligen Produkte entnommen werden. Alternativ zum Einsatz von Nageldichtungen bietet sich bei Unterdächern für ausserordentliche Beanspruchung in jedem Fall - vor allem bei langen Freibewitterungszeiten - die Möglichkeit, auf Nageldichtungen zu verzichten und Konterlatten mit der Unterdachbahn dicht einschweissen. Hierbei ist zu beachten dass bautrockenes Holz (Fmax. 18%) eingebaut wird. Rohrdurchdringungen Die Abdichtung von runden Dunst- und Lüftungsrohren erfolgt bei Objekten mit Bezugshöhe ho > 800 m mit GYSO- Dunstrohrmanschette Top, bei grösseren Durchmessern mit von Hand gefertigten Einfassungen, welche aus GYSO-Top Weld Connect erstellt werden. Bei Objekten mit Bezugshöhe ho < 800 m kann hierfür GYSO-Dichtmanschette Top eingesetzt werden. Die Vorgefertigte Manschette wird über das Rohr gezogen, diagonal zu Dachneigung ausgerichtet und von oben nach unten mit der Dachbahn verschweisst. Aufbordungen und Anschlüsse Aufbordungen, Anschlüsse an eckige Dachaufbauten, Kamine und grössere Dachfenster sowie die Herstellung von vorgefertigten Einfassungen oder Manschetten für runde Durchdringungen mit grossem Durchmesser erfolgen mit GYSO-Top Weld Connect. Die Abdichtung des oberen Anschlusses von Aufbordungen etc. erfolgt mit GYSO-Tape V-775. Traufanschluss Zur Erstellung von, den Normen entsprechenden Traufanschlüssen werden Einlaufbleche aus PVC-beschichtetem Blech GYSO-Top Weld Coil eingesetzt. In Ausnahmefällen bzw. bei Einlegerinnen mit angebogenem Einlaufblech können Traufanschlüsse mittels zwei parallel aufgetragener Klebstoffraupen GYSO-Polyflex 444 oder GYSO-Polystrong 8966 geklebt werden (Nachweis der Wasserdichtigkeit W1 nach EN 1928 liegt vor). GYSO-Top Weld 520 ist dauerhaft UV-beständig. Die Erstellung eines zusätzlichen UV-Schutzes im Traufbereich zur Erreichung der nach SIA 232/1, 2.2.7.6 erforderlichen Witterungsbeständigkeit hinter gelochten Einlaufblechen etc. ist nicht erforderlich. GYSO AG CH-8302 Kloten Steinackerstrasse 34 Tel. +41 43 255 55 55 info@gyso.ch www.gyso.ch GYSO SA CH-1023 Crissier

(2) Technische Daten Trägermaterial Polyestergelege Funktionsschicht PVC-Spezialbeschichtung (durchgehend) Dicke ca. 0,7 mm EN 1948-2 Flächengewicht ca. 520 g/m 2 EN 13859-1/EN1849-2 Widerstand gegen Wasserdurchgang W1 EN 1928, Methode A Wasserdruckprüfung > 2000 m EN ISO 20811 Höchstzugkraft in Längsrichtung 2500 N/50 mm EN 13859-1/EN 12311-1 Höchstzugkraft in Querrichtung 1500 N/50 mm EN 13859-1/EN 12311-1 Dehnung bei Höchstzugkraft in Längsrichtung ca. 20 % EN 13859-1/EN 12311-1 Dehnung bei Höchstzugkraft in Querrichtung ca. 25 % EN 13859-1/EN 12311-1 Weiterreissfestigkeit Längsrichtung > 500 N EN 13859-1/EN 12310-1 Weiterreissfestigkeit Querrichtung > 800 N EN 13859-1/EN 12310-1 -Wert ca. 1300 SD-Wert ca. 0,95 m EN 1931 Diffusionsdurchgangs-Widerstand ca. 1.65 m 2 *hpa/mg Diffusionsstromdichte ca. 20 g/m 2 d EN 1931 Temperaturbeständigkeit - 30 bis + 90 C Schweisstemperatur ca. 320 C Freibewitterungszeit mit UV-Belastung 24 Monate 1) Dachneigung > 6 2) SIA 232/1:2011 Anhang D Brandkennziffer 5.3 Brandverhaltensgruppe RF2 Technische Daten nach künstlicher Alterung (EN1297 & EN 1296) Widerstand gegen Wasserdurchgang W1 EN 1928, Methode A Höchstzugkraft in Längsrichtung >90 % EN 12311-1 Höchstzugkraft in Querrichtung >90 % EN 12311-1 Dehnung bei Höchstzugkraft in Längsrichtung >85 % EN 12311-1 Dehnung bei Höchstzugkraft in Querrichtung >85 % EN 12311-1 1) GYSO-Top Weld 520 kann während 24 Monaten der freien Bewitterung mit UV-Belastung ausgesetzt werden ohne dass eine funktionsbeeinträchtigende Veränderung der Bahn eintritt. Hierbei ist zu beachten dass alle Schichten und Bauteile die während des Bauzustandes der Witterung ausgesetzt sind, gemäss SIA 232/1:2011, 4.1.3 für die Dauer von mindestens einem Monat ausreichend beständig sein müssen und zwar so, dass keine funktionsbeeinträchtigende Veränderung der Materialeigenschaften auftritt. Dies gilt insbesondere auch für Konterlatten und deren Befestigungsmittel, Nageldichtungen, Dachdurchdringungen und Anschlüsse etc. Für Freibewitterungszeiten von mehr als einem Monat müssen demnach unter Berücksichtigung von Jahreszeit, klimatischen Bedingungen, Dachneigung etc. situationsbezogen geeignete Massnahmen im Sinne einer Bauzeitabdichtung nach 1.3 bzw. 2.1.1.4 geprüft und ggf. umgesetzt werden. 2) Die Mindestneigung eines Unterdaches steht in direkter Abhängigkeit zum Eindeckmaterial und ist objektspezifisch entsprechend der Tabelle 15 in Anhang D der SIA 232/1:2011 zu bestimmen. Die Dachneigung von 6 entspricht der geringstmöglichen Neigung für geschuppte Eindeckmaterialien nach Anhang D. Bei geschlossenen Dacheindeckungen (Doppelfalz- oder Profilblech-Dächer) sind Objektfreigaben bis 3, bei Flachdachaufbauten nach Objektprüfung bis 1,5 möglich. Ausgabe 12/17 9.330

Lieferform Breite Fläche Rollen à 25 m 2'600 mm 65,00 m 2 Standardabmessung Jumborollen à 250 m 2 600 mm 650,00 m 2 Farbe grün Sonderformate Weitere Breiten, vorkonfektionierte quadratische oder rechteckige Grossformatplanen sowie grossformatige Sonderformen mit einer Fläche von ca. 200-300 m 2 /Plane - ohne Ausschnitte und Einfassungen - sind auf Bestellung innerhalb von 5-10 Arbeitstagen verfügbar. Entsorgung GYSO-Top Weld 520 ist vollumfänglich recyclebar. Materialreste können gesammelt und zur Wiederverwertung an GYSO retourniert werden. Anmerkung Dieses Produkt ist nur für erfahrene Anwender geeignet. Die Angaben entsprechen dem derzeitigen Stand der Technik und dienen ausschliesslich der Beratung. Ihr Inhalt ist ohne Rechtsverbindlichkeit und eine Gewährleistung für den Anwendungsfall besteht nicht. Gültig ist jeweils nur die neueste Ausgabe dieses Datenblattes. Die Verantwortung für Verarbeitung und Einhaltung der dafür vorgesehenen Richtlinien liegen ausschliesslich beim Verarbeiter. Aufgrund unterschiedlicher Materialien und Arbeitsmethoden sind vor der Verarbeitung jeweils Eigenversuche durchzuführen. Bedingt durch technischen Fortschritt und Weiterentwicklung kann es zu Änderungen im Produkt kommen. GYSO AG CH-8302 Kloten Steinackerstrasse 34 Tel. +41 43 255 55 55 info@gyso.ch www.gyso.ch GYSO SA CH-1023 Crissier

Garantiebestätigung Die Firma GYSO AG erklärt gegenüber dem jeweiligen Unternehmer folgende Garantie: 1. Produkt Diese Gewährleistung umfasst das folgende Produkt in dessen, im technischen Datenblatt und in der Produktbroschüre, vorgesehenen Einsatzzweck entsprechend der Normenvorgaben SIA 232/1:2011 in der Schweiz: GYSO-Top Weld 520 2. Gewährleistung Die GYSO AG sichert zu, dass die Eigenschaften des vorgenannten Produktes dem allgemein anerkannten Stand der Technik, sowie den bei der Auslieferung gültigen technischen Daten entsprechen. Das genannte Produkt kann als Unterdachfolie für ausserordentliche Beanspruchung entsprechend der Vorgaben der Norm SIA 232/1;2011 eingesetzt werden. Die Garantie gilt auch für den Einsatz des Produktes unter Photovoltaik- und Solaranlagen. Der Mindestquerschnitt des Durchlüftungsraumes muss hierbei 60 mm betragen und ist je nach Sparrenlänge und Dachneigung entsprechend der Normenvorgabe SIA 232/1:2011, 2.2.9 ff zu bemessen bzw. sind allfällig vorliegende Herstellerangaben des Zulieferers des Eindeckmaterials in Bezug auf die Durchlüftung einzubeziehen. Sind keine Angaben verfügbar wird empfohlen den in der Normenvorgabe vorgegebenen Durchlüftungsraum gegenüber demjenigen herkömmlicher Eindeckmaterialien um 20 %, zu erhöhen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sichergestellt werden muss, dass eine Erhitzung des Produktes auf max. 100 C, für max. 20 Tage pro Jahr und 2 Std. pro Tag nicht überschritten werden darf. Die maximale Spitzentemperatur von 100 C darf in keinem Falle überschritten werden. Sollte ein Schaden auf Grund möglicher Überhitzung und somit potentieller Zerstörung des Produktes eintreten, gilt als Voraussetzung für jedwede Garantieleistungen der GYSO AG die Nachweispflicht der fordernden Partei, dass sich eine Photovoltaik- bzw. Solaranlage max. im zuvor genannten Umfang erwärmt hat und somit eine Zerstörung des Produktes durch zu hohe Temperaturen in der Photovoltaik- bzw. Solaranlage ausgeschlossen werden kann. Die zum Zeitpunkt der Verarbeitung gültigen Verlegerichtlinien der GYSO AG sind einzuhalten. 3. Voraussetzungen Die Inanspruchnahme einer Garantieleistung setzt eine einwandfreie, dem Stand der Technik und den zum Zeitpunkt der Ausführung anerkannten Regeln der Bautechnik entsprechende Ausführung der Arbeiten durch den Unternehmer voraus. Hierzu zählt die absolute Einhaltung der Verlegerichtlinien der GYSO AG, welche in der zum Zeitpunkt der Verarbeitung gültigen Version, bei GYSO AG einzuholen sind. Die Verlegung hat durch einen Fachbetrieb mit entsprechend geschultem Personal zu erfolgen. 4. Garantiezeit Die Dauer der Gewährleistung beträgt soweit individuell nicht andere Fristen vereinbart sind so lange, wie der Unternehmer für seine Werkleistung nach SIA 118 bzw. OR einzustehen hat, maximal jedoch 10 Jahre ab Lieferung. Schadenfälle sind der GYSO AG unverzüglich, d.h. spätestens 3 Wochen nach Anzeige des Mangels nachweislich mitzuteilen. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt keine neue Garantiefrist zu laufen. Für diese gilt nach wie vor die für die ursprüngliche Lieferung fortlaufende Garantiefrist weiter. 5. Haftungsumfang Ist der Unternehmer im Schadensfall, auf Grund eines nachweislichen Funktionsmangels des eingebauten Produktes oder Beratungsfehlers (eingeschlossen einer fehlerhaften Verlegeanleitung) der GYSO AG, gegenüber dem Bauherrn haftbar so stehen ihm folgende Leistungen der GYSO AG zu: kostenlose Lieferung des zur Schadensbeseitigung erforderlichen Ersatzmaterials einschliesslich Einbauzubehör. Kostenübernahme für die Wiederherstellung (Ausbau- und Einbaukosten des Materials) der Funktionsfähigkeit des Daches auf der Grundlage der ortsüblichen Baustellenlöhne. Behebung allfälliger Folgeschäden, sofern diese durch Material oder Beratungsfehler entstanden sind und der Schaden die Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigt hat sowie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der GYSO AG zurückzuführen sind. Die Haftung für solche Folgeschäden ist auf Ersatz des Schadens am Bauwerk, zu dessen Schutz das Produkt bestimmt ist, beschränkt. 6. Schadensabwicklung Vor Ausführung der Garantiearbeiten ist der GYSO AG ein Kostenvoranschlag vorzulegen. Ist die GYSO AG mit der Höhe der veranschlagten Kosten nicht einverstanden, so kann sie jederzeit auf eigene Kosten eine Drittfirma Fachbetrieb mit der Schadensbeseitigung beauftragen. In diesem Fall trägt die GYSO AG im Vertragsverhältnis mit dem Folgeunternehmer das Risiko einer ordnungsgemässen Schadensbeseitigung. 7. Schadensbehebung Besteht zwischen den Beteiligten Parteien eine Uneinigkeit über die Schadensursache wird folgende Regelung bindend vereinbart: Die Beteiligten einigen sich auf eine Expertise durch einen neutralen Sachverständigen, welcher ein technisches Gutachten erstellt. Kann hierfür keine Einigung erreicht werden, wird durch die Versicherung des Geschädigten (Bauherr) ein geeigneter Sachverständiger bindend vorgeschlagen. Falls erforderlich, kann der Sachverständige zur Unterstützung ein anerkanntes Prüfinstitut beiziehen. Die Kosten des Gutachtens werden entsprechend dem Grad der den beteiligten Parteien zuzurechnenden Schadensverursachung nach Feststellungen des Sachverständigen aufgeteilt bzw. einer der Parteien zugemessen. 8. Ausschlüsse Die Haftung der GYSO AG ist ausgeschlossen, sofern ungewöhnliche Einflüsse, insbesondere chemischer und/oder mechanischer Art auf das Produkt eingewirkt und dessen Eigenschaften verändert haben. Ebenso wenn eine Nutzung oder Verarbeitung ausserhalb des für das Produkt vorgesehenen Einsatzbereiches stattgefunden hat sowie bei Einwirkung höherer Gewalt, vorsätzlicher oder fahrlässiger Sachbeschädigung oder Krieg. Im Weiteren ist die Haftung für Schäden welche durch fehlerhafte Planung und Konzeption, nicht genehmigte Produktkombinationen, falschen Transport bzw. fehlerhaftes Handling oder fehlerhafte Montage sowie unsachgemässe Folgearbeiten verursacht wurden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Mängel und Schäden, die nicht nachweisbar auf ein Produkt der GYSO AG zurückzuführen sind. Die Garantie erlischt bei Verwendung von Zubehör, welches nicht von GYSO AG empfohlen und/oder geliefert wurde sowie bei Ausstand eines Teiles oder des gesamten Betrages welchen die GYSO AG dem Unternehmer für die Lieferung in Rechnung gestellt hat. Die Garantie erlischt vollständig bei Veränderungen des Produkts, beispielsweise Reparaturen etc. welche ohne Kenntnis/Zustimmung der GYSO AG durchgeführt werden, bei Unterlassen allfällig erforderlicher Wartungen und sobald bereits ein Vertragspartner einen Anspruch gegenüber der GYSO AG bezüglich des betroffenen Bauvorhabens geltend gemacht hat. 9. Gültigkeit Diese Garantie gilt für Verlegungen ab dem 01.01.2017. 10. Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus diesem Garantieverhältnis wird das für den Firmensitz der GYSO AG zuständige Gericht vereinbart.