ABWASSERZWECKVERBAND OBERES ZSCHOPAU- UND SEHMATAL

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Transkript:

Datenschutzhinweise Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Abwasserzweckverband Oberes Zschopau- und Sehmatal und die Rechte, die sich ab dem 25.05.2018 aus der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (EU-GSGVO) in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) ergeben. Der Abwasserzweckverband Oberes Zschopau- und Sehmatal (AZV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dem Zweckverband obliegt in seinem Verbandsgebiet die öffentliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Abwasserzweckverband Oberes Zschopau- und Sehmatal Vertreten durch den Verbandsvorsitzenden Herrn Wendler Talstraße 55 09488 Thermalbad Wiesenbad OT Schönfeld Tel.: 03733/5002-0 Fax: 03733/5002-40 Web: www.azv-ozst.de Der AZV hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt: Datenschutzbeauftragter Abwasserzweckverband Oberes Zschopau- und Sehmatal Talstraße 55 09488 Thermalbad Wiesenbad OT Schönfeld Tel.: 03733/5002-0 Fax: 03733/5002-40 E-Mail: datenschutz@azv-ozst.de Aus welchen Quellen stammen die Daten? Der AZV verarbeitet personenbezogene Daten, die er im Rahmen des Anlagenbetriebs und der Bautätigkeit von Abwasserbeseitigungsanlagen, der Festsetzung und des Einzugs der öffentlichen Abgaben, Gebühren und Beiträge sowie der Erhebung sonstiger Entgelte von der betroffenen Person erhält. Darüber hinaus erhält er Daten von folgenden öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen: Behörden (z.b. Mitgliedsgemeinden, Meldebehörden, Landratsamt, Landesdirektion Sachsen, Behörden des amtlichen Liegenschaftskatasters) Erzgebirge Trinkwasser GmbH (ETW) Handels- und Gewerberegister Vollstreckungsorgane Gerichte Notare Sonstige Dritte, für die die betroffene Person eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt hat oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (z.b. Betreuer/in, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter/in, Nachlassverwaltung) 1

Welche Daten werden verarbeitet? Es werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet: Adresse/Kontaktdaten (z.b. auch von Dritten wie Betreuer/in, Kontaktdaten und Kontaktform für barrierefreie Kommunikation) Personendaten (z.b. Name, Titel, Geburtsdatum) Bankverbindung/Mandat (z.b. IBAN, Namen und Adresse eines/einer Dritten, sofern ein entsprechendes Mandat erteilt wurde) Daten zum Kunden- bzw. Personenkonto (z.b. Kundennummer, Zahlungsmodalitäten, Saldo des Personenkonto, Stundung) Daten zu Grundstücken und Grundstücksnutzung (z.b. Anzahl und Standorte von Grundstücken, Betriebsstätten, Ferienwohnungen, Anzahl der Wohnungseinheiten, Trinkwasserverbrauch) Daten der Abwasserbeseitigung und Grundstücksentwässerungsanlagen Daten zu Rückerstattungen oder Ermäßigungen (z.b. Antragsdatum, Zeitraum) Buchungsbelege (z.b. zu Forderungen, Zahlungen, Lastschrift) Daten zu Insolvenzen (z.b. zu Schuldenbereinigungsplänen, zur Insolvenzeröffnung) Archivierter Schriftwechsel (ausgehender und eingehender Schriftverkehr) Maßnahmen des Mahn- und Vollstreckungswesens Historie des Kunden- bzw. Personenkontos (z.b. Datum einer Anschriftenänderung, Gesprächsnotizen) Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet? Der AZV verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU- DSGVO und des 3 SächsDSDG: Verarbeitung für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe ( 3 Abs. 1 SächsDSDG) Die hoheitliche Tätigkeit des AZV und deren Finanzierung durch öffentliche Abgaben und Gebühren liegen im öffentlichen Interesse. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die damit einhergehende Verarbeitung personenbezogener Daten durch den AZV erforderlich. Rechtsgrundlage ist das Sächsische Wassergesetz, die Sächsische Gemeindeordnung, das Sächsische Gesetz über kommunale Zusammenarbeit, das Sächsische Kommunalabgabengesetz, das Sächsische Abwasserabgabengesetz, die Abgabenordnung, das Sächsische Verwaltungsvollstreckungsgesetz sowie die satzungsrechtlichen Bestimmungen des AZV. Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen ( 3 Abs.2 SächsDSDG) Der AZV verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung. Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z.b. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Kontodaten im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandats oder für Erstattungen) erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis dieser Einwilligung gegeben. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der des Anlagenbetriebs und der Bautätigkeit von Abwasserbeseitigungsanlagen sowie der Festsetzung und Einzug der öffentlichen Abgaben und Gebühren sowie der Erhebung sonstiger Entgelte genutzt. Rechtsgrundlage 2

hierfür ist 29b Abs. 1 in Verbindung mit 85 Abgabenordnung. Dabei handelt es sich um folgende Zwecke: Ermittlung von abwasserentsorgungspflichtigen und abgabepflichtigen Personen Prüfung von Daten zur Adressklärung der Meldebehörden (anlassbezogene Datenlieferung der Meldebehörden) Verwaltung der Kunden- bzw. Personenkonten (Pflege und Korrektur des Bestandes) Kontaktdatenverwaltung (Kontaktdaten von Dritten wie Betreuer/in, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter/in, Ansprechpartner/in für juristische Personen im nichtprivaten Bereich) Erstellung von Schriftstücken und Verwaltungsakten in allen Sachverhalten der abwassertechnischen Entsorgung Klärung von Sachverhalten für die Gebühren- und Abgabeerhebung sowie Erhebung sonstiger Entgelte Berechnung, Erhebung und eventuelle Erstattungen der öffentlichen Abgaben und Gebühren sowie sonstiger Entgelte Bearbeitung von Rückerstattungsanträgen Abwicklung der gesamten Korrespondenz mit der betroffenen Person Durchführung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen Aufbewahrung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten Wer bekommt die Daten? Innerhalb des AZV erhalten diejenigen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Vom AZV beauftragte externe Dienstleister können zu diesen Zwecken personenbezogene Daten erhalten, wenn sie Garantie dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit der EU-DSGVO und des SächsDSDG erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. In diesem Sinne können Empfänger von personenbezogenen Daten sein: Postdienstleister Geldinstitute Vollstreckungsorgane Drittschuldner (z.b. Arbeitgeber, Banken) Behörden und Unternehmen im Rahmen von Adressklärungen (z.b. Meldebehörden, Deutsche Post AG) Gerichte Notare Haftpflichtversicherer des AZV, der Kommunale Schadenausgleich Überörtliche und örtliche Rechnungsprüfung Sonstige Dritte, für die die betroffenen Personen eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (z.b. Betreuer/in, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter/in) Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert? Die erhobenen Daten werden vom AZV unverzüglich gelöscht, wenn feststeht, dass sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden oder die betroffene Person ihre Einwilligung, auf die eine Verarbeitung gestützt wurde, widerruft. Eine Löschung der entsprechenden Daten erfolgt beispielsweise, wenn eine Gebühren- oder Abgabenpflicht nicht mehr besteht oder ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat widerrufen 3

wurde. Eine Löschung erfolgt jedoch zunächst nicht, wenn die Verarbeitung der Daten zu folgenden Zwecken weiterhin erforderlich ist: Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (z.b. Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre. Aufbewahrung aufgrund von gesetzlichen Verjährungsvorschriften: Nach den 195 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Verwaltungsverfahrensgesetzes können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt. Welche Datenschutzrechte bestehen? Jede betroffene Person hat in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten im Umfang der Bestimmungen der EU-DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch. Ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO besteht gegenüber dem AZV nicht, da die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 20 Abs. 3 EU-DSGVO für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt. Recht aus Auskunft, Art. 15 EU-DSGVO: Die betroffene Person hat nach Art. 15 Abs. 1 das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat sie ferner ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die Information gemäß Art. 15 Abs. 1 Buchst. A bis h EU-DSGVO. Recht auf Berichtigung, Art. 16 EU-DSGVO: Sollten die vom AZV verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unter Berücksichtigung der Verarbeitungszwecke unvollständig sein, besteht nach Art. 16 EU-DSGVO das Recht, eine Berichtigung bzw. Vervollständigung der personenbezogenen Daten zu verlangen. Recht auf Löschung, Art. 17 EU-DSGVO: Nach Art. 17 abs. 1 EU-DSGVO besteht das Recht, eine Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten aus einem der in dieser Vorschrift genannten Gründe unzulässig ist. Eine Löschung kann nicht verlangt werden, sofern die (weitere) Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Art. 17 Abs. 3 EU-DSGVO). Hierbei kommen insbesondere gesetzliche Aufbewahrungspflichten des AZV in Betracht. Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten besteht demnach nicht, wenn die im obigen Abschnitt Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet? genannten Verarbeitungszwecke weiterhin vorliegen oder gesetzliche Regelungen den AZV verpflichten, die Daten weiterhin aufzubewahren (siehe auch die Ausführungen unter Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert? ). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 EU-DSGVO: Unter den Voraussetzungen des Art. 18 Abs. 1 Buchst. a bis d EU-DSGVO hat die betroffene Person die Möglichkeit, die Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) zu verlangen. Dies kann z.b. dann der Fall sein, wenn die betroffene Person die beim AZV gespeicherten Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt und diese deshalb noch nicht gelöscht werden sollen. Wichtiger Hinweis: 4

Einzelfallbezogenes Recht auf Widerspruch, Art. 21 EU-DSVGO: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den AZV ist für die Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgabe erforderlich und gemäß 3 SächsDSDG zulässig. Es besteht daher das Recht, gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, sofern bei der betroffenen Person Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben. Die Gründe sind nachzuweisen. In der Regel liegen jedoch beim AZV zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der Person überwiegen, weshalb trotz eines Widerspruchs eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den AZV erfolgen darf. Sofern die Verarbeitung der Daten auf eine erteilte Einwilligung gestützt wird, kann diese jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-DSVGO, also vor dem 25. Mai 2018, dem AZV gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf der Einwilligung lässt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten unberührt. Besteht ein Recht auf Beschwerde? Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde: Sächsischer Datenschutzbeauftragter Postfach 12 00 16 01067 Dresden Telefon: 0351/493-5401 Fax: 0351/493-5490 www.datenschutz-sachsen.de Gibt es für die betroffene Person eine Pflicht zur Bereitstellung ihrer Daten? Eine Pflicht zur Bereitstellung von bestimmten personenbezogenen Daten ergibt sich für die betroffene Person aus 29 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Oberes Zschopau- und Sehmatal in der jeweils geltende Fassung. Folgende im Einzelfall erforderliche Daten sind mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen: 1. Vor- und Familienname des Abgabepflichtigen 2. Firmen- bzw. Unternehmensbezeichnung des Abgabepflichtigen 3. Aktuelle Anschrift des Abgabepflichtigen 4. Name und Anschrift eines vorhandenen gesetzlichen Vertreters 5. Angaben zum abgabepflichtigen Grundstück (z.b. Lage des Grundstücks, Flurstücksnummer, Anzahl Wohnungseinheiten, vorhandene Grundstücksentwässerungsanlagen) 6. Erwerb oder Veräußerung eines an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks 7. Anzahl der gemeldeten Personen des abgabepflichtigen Grundstücks 8. Verbrauch aus öffentlicher und nichtöffentlicher Trink- und Brauchwassernutzung 9. Angabe der zu entsorgenden Abwassermenge des abgabepflichtigen Grundstücks 10. Einbau von Messeinrichtungen 11. Änderung der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers 12. Einleitung von gefährlichen oder schädlichen Stoffen in öffentliche Abwasseranlagen 5

13. Erweiterungen oder Änderungen der Grundstücksnutzung, soweit sich dadurch die Größen der Gebührenbemessung ändern. Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet sind Abgabenpflichtige oder Personen oder Rechtsträger, bei denen tatsächlich Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Abgabenschuldner sind. Welche möglichen Folgen hat es, wenn die betroffene Person dieser Verpflichtung zur Bereitstellung nicht nachkommt? Gemäß 32 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Oberes Zschopau- und Sehmatal in der jeweils geltenden Fassung handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig seinen Anzeigepflichten gegenüber dem AZV nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung oder findet Profiling statt? Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß Art. 22 EU-DSGVO findet beim AZV nicht statt. Auch Wahrscheinlichkeits- oder Scorewerte werden vom AZV nicht erhoben oder gespeichert. 6