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Transkript:

Blatt 1 von 6 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenname 1.1 Produktbezeichnung : Handelsname : E-Coll Schweißprimer 1.2 Firmenbezeichnung Hersteller / Lieferant : Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler GmbH Dieselstraße 33 42389 Wuppertal Tel.: 0202/6096-0 Fax: 0202/6096-400 Auskunftgebender Bereich : Notruf-Nr. : Das Produkt ist den Informationszentren für Vergiftungsfälle in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet. Diese Zentren erteilen in Vergiftungsfällen Tag und Nacht telefonisch Auskunft. 2 Zusammensetzung/Angabenzu Bestandteilen 2.1 Chemische Charakterisierung (Einzelstoff) Allgemeine Beschreibung : Sonstige Angaben : 2.2 Chemische Charakterisierung (Zubereitung) Allgemeine Beschreibung : Inhaltsstoffe : CAS-Nummer Bezeichnung Anteil [%] Gef.Buch st R-Sätze 3 Mögliche Gefahren 3.1 Bezeichnung der Gefahren : Keine Bedeutende Gefahr. 3.2 Besondere Gefahren für Mensch und Umwelt : 3.3 zusätzliche Hinweise :

Blatt 2 von 6 4 Erste Hilfe Maßnahmen 4.1 Allgemeine Hinweise : 4.2 nach Einatmen : Symptome: Exposition kann Husten oder Keuchen verursachen. Lungenstauung mit folgender ernsthafter Atemnot kann auftreten. Kann zu Bewusstlosigkeit. Kann Krämpfe verursachen. Die betroffene Person nur aus dem Gefahrenbereich entfernen, wenn die eigene Sicherheit gewährleistet ist. Bei Bewusstlosigkeit Atmung überprüfen und, falls notwendig, künstliche Beatmung einleiten. Bei Bewusstlosigkeit und normaler Atmung in stabile Seitenlage bringen. Bei Bewusstsein die betroffene Person aufrecht setzen und Sauerstoff verabreichen, falls verfügbar. Sofortige Einweisung in ein Krankenhaus. 4.3 nach Hautkontakt : Symptome: Mögliche Reizung und Rötung im Kontaktbereich. Sofort sämtliche verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen, soweit nicht mit der Haut verklebt. Betroffene Haut mit reichlich fließend Wasser für 10 Minuten oder länger abspülen, falls das Material auf der Haut verbleibt. Bei Verbrennungen oder Vergiftungserscheinungen in ein Krankenhaus überweisen. 4.4 nach Augenkontakt : Symptome: Reizung und Rötung können auftreten. Kann Verätzung der Hornhaut (Cornea) bewirken. Auge für 15 Minuten unter fließendem Wasser ausspülen. Überweisung in ein Krankenhaus zur Untersuchung durch einen Facharzt. 4.5 nach Verschlucken : Symptome: Brechreiz und Magenschmerzen können auftreten. Erbrechen und Durchfall (Diarrhöe) können auftreten. Mögliche Bewusstlosigkeit. Krämpfe können auftreten. Kein Erbrechen einleiten. Bei Bewusstsein sofort einen halben Liter Wasser trinken lassen. Bei Bewusstlosigkeit Atmung überprüfen und, falls notwendig, künstliche Beatmung einleiten. Bei Bewusstlosigkeit und normaler Atmung in stabile Seitenlage bringen. Sofortige Einweisung in ein Krankenhaus. 4.6 Hinweise für den Arzt : 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Geeignete Löschmittel : Kohlendioxid. Alkoholbeständiger Schaum. 5.2 Ungeeignete Löschmittel : 5.3 Besondere Gefährdungen : Expositionsrisiko: Setzt bei Verbrennung giftige Gase/Rauche frei.

Blatt 3 von 6 5.4 Bes. Schutzausrüstung : Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät benutzen. Zur Verhütung von Augen- oder Hautkontakt Schutzkleidung tragen. 5.5 Zusätzl. Hinweise : 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen : Alle Zündquellen entfernen. Kontaminierten Bereich mit Beschilderung abgrenzen und Zutritt von Unbefugten verhindern. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen : Nicht in die Kanalisation oder Gewässer ableiten. Verschüttungen eindämmen. 6.3 Verfahren zur Reinigung / Aufnahme : Mit Sand oder Vermiculit mischen. Den Verschüttungsbereich mit viel Wasser abspülen. 6.4 Zusätzl. Hinweise : 7 Handhabung und Lagerung 7.1 Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang : Ausreichende Lüftung sicherstellen. Direkten Kontakt mit der Substanz vermeiden. Rauchen verboten. Hinw. zum Brand- u. Explosionsschutz : Temperaturklasse : Zusätzliche Hinweise : 7.2 Lagerung Anforderung an Lagerräume und Behälter : Kühl und gut belüftet lagern. Von Zündquellen fernhalten. Behälter dicht geschlossen halten. Zusammenlagerungshinweise : weitere Angaben zu den Lagerung : Lagerklasse : 8 Expositionsgrenzung und persönliche Schutzausrüstung 8.1 Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen (sofern nicht bereits unter Kap. 7.1.1 berücksichtigt) : Für ausreichende Belüftung sorgen. Cas Nummer Bezeichnung Art Wert Einheit 8.3 Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz : Umluftunabhängige Atemschutzgeräte müssen für Notfäle verfügbar sein. Handschutz : Schutzhandschuhe. Augenschutz : Schutzbrille. Körperschutz : Hautschutz: Schutzkleidung mit Gummimanschetten und geschlossenem Kragen. PVC-Stiefel. Allg. Schutz- und Hygienemaßnahmen :

9 Physikalische und chemische Eigenschaften Form : Flüssig Farbe : Schwarz Geruch : Charakteristischer Geruch Siedepunkt : >160 C Schmelzpunkt : <-15 C Flammpunkt : 56 C Entzündlichkeit : Zuendtemperatur : >240 C Selbstentzündlichkeit : Explosionsgefahr : Explosionsgrenze obere : 6,5 % Explosionsgrenze untere : 0,6 % Dampfdruck : 40 hpa Dichte : Wasserlöslichkeit : Unlöslich ph - Wert : sonstige Angaben : Verdunstungszahl: Mäßig Brandfördernd: Nichtoxidierend (laut EU-Kriterien) Viskosität: 600 mpas Relative Dichte: 0,86 g/ml Blatt 4 von 6 10 Stabilität und Reaktivität 10.1 Zu vermeidende Bedingungen : Zündquellen. 10.2 Zu vermeidende Stoffe : Oxidationsmittel. 10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte : Setzt bei Verbrennung giftige Gase wie Kohlendioxid und -monoxid frei. 10.4 Weitere Angaben zu gefährlichen Reaktionen : Stabil unter Normalbedingungen.

11 Angaben zur Toxikologie 11.1 Akute Toxizität : 11.2 Subakute bis chronische Toxizität : 11.3 Erfahrungen beim Menschen : 11.4 Zusätzliche toxikologische Hinweise : Blatt 5 von 6 12 Angaben zur Ökologie 12.1 Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit) : Persistenz und Abbaubarkeit: Nicht biologisch abbaubar. 12.2 Verhalten in Umweltkompartimenten : Mobilität: flüchtig. Bioakkumulationspotential: Nicht verfügbar. 12.3 Ökotoxische Wirkungen : 12.4 Weitere Angaben zur Ökologie : 13 Hinweise zur Entsorgung 13.1 Produkt Empfehlung : Beseitigungsverfahren: R1/D1 Abfallschlüssel : 070104, 150104 Abfallart : Nachweispflicht : 13.2 ungereinigte Verpackungen Empfehlung : Wie normalen Industrieabfall entsorgen. empfohlenes Reinigungsmittel : 13.3 Weitere Angaben : Der Anwender wird darauf hingewiesen, dass zusätzliche ergänzende örtliche oder nationale Vorschriften für die Entsorgung bestehenden können. 14 Angaben zum Transport 14.1 Landtransport GGVS/GGVE-Klassifizierung : ADR/RID-Klassifizierung : 3 Warntafel / Gefahr-Nr. (Kemlerzahl) : 30 Stoff-Nr. (UN-Nr.) : 1993 Bezeichnung des Gutes : Flammable liquid, n.o.s. Bemerkungen : Gefahrzettel: 3 14.2 Binnenschifftransport Bemerkungen : 14.3 Seeschifftransport IMDG/GGVSee-Kl. : 3 UN / ID-Nr. : 1993 MFAG : EmS : 3-07 Package : II Techn. Name : Bemerkungen : Gefahrzettel: 3 14.4 Lufttransport ICAO / IATA - Kl. : 3 UN-Nr. : 1993 Package : II Techn. Name : Bemerkungen : Gefahrzettel: 3 Verpackungshinweis: 307, Menge: 60 L 14.5 Transport / weitere Angaben :

Blatt 6 von 6 15 Vorschriften 15.1 Kennzeichnung n Kennzeichnung des Produktes : Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnug : Keine bedeutende Gefahr. Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung : R-Sätze : S-Sätze : Bes. Kennzeichnung für Zubereitung (gem. Anhang II Zubereitungsrichtlinie 88/379/EWG) : zusätzliche Hinweise : 15.2 Nationale Vorschriften Störfall-Verordnung : Nein. Verordnung brennbare Flüssigkeiten (VbF-Klasse) : AIII Technische Anleitung Luft : Klasse: III Ziffer: 3.1.7 Anteil m%: 50 Wassergefährdungsklasse (WGK) : 1 Einstufung nach VwVwS Sonstige Vorschriften / Beschränkungen und Verbotsverordnungen : Die obige Information bezüglich der behördlichen Vorschriften bezieht sich nur auf die Grundregeln für die im beschriebenen Produkte. Der Anwender wird Darauf hingewiesen, dass zusätzliche ergänzende Vorschriften bestehen können. Sämtliche anwendbaren nationalen, internationalen und örtlichen Vorschriften und Bestimmungen beachten. Zusätzliche Einstufung nach GefStoffV, Anhang II : 16 Sonstige Angaben Zusätzliche Angaben: AOX: nein. Haftungsausschlussklausel: Die obige Information ist nach unserem besten Wissen korrekt; es wird jedoch nicht behauptet, dass diese vollständig ist, und sie darf daher nur als Richtlinie betrachtet werden. Die Firma kann nicht für irgendwelche Schäden, die durch den Umgang oder Kontakt mit dem obigen Produkt entstanden sind, verantwortlich gemacht werden.