Universitätsbibliothek Paderborn

Ähnliche Dokumente
Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Amtliche Mitteilungen

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Fakultätsordnung der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften der Bergischen Universität Wuppertal

Universitätsbibliothek Paderborn

Ordnung des Fachbereichs Physik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 11. August 2015

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Universitätsbibliothek Paderborn

Fakultätsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik der FernUniversität in Hagen vom in der Fassung vom

AM 89/2016. Amtliche Mitteilungen 89/2016

Universitätsbibliothek Paderborn

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Nr. 33 / 12 vom 25. Juli 2012

Ordnung des Instituts für Translation und Mehrsprachige Kommunikation

Ordnung zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur an der Hochschule Bochum

Ordnung für die Auswahl von Studierenden in den Modulen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn

A M T L I C H E M I T T E I L U N G E N. Nr. 585

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Du Duisburg-Essen und Ordnungen Seite

Verwaltungs-und Benutzungsordnung. für das Zentrum für Didaktik der Biologie der WWU (ZDB-Satzung) vom 27. Juni 2016

Universitätsbibliothek Paderborn

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

amtliche mitteilungen

bo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN

Leitsätze für die Gründung von Instituten und die Verabschiedung von Institutsordnungen

Amtliche Bekanntmachungen

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. Inhalt: Amtlicher Teil: Seite 1-6

Ordnung zur Verleihung des Mastergrads Magister theologiae / Magistra theologiae in Alt-Katholischer Theologie am Altkatholischen Seminar der

amtliche mitteilungen

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule

amtliche mitteilungen

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Grundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg

Amtliche Mitteilungen 54/2012

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Universitätsbibliothek Paderborn

Nr. 39 / 12 vom 27. August 2012

Nr. 79 / 13 vom 23. Oktober 2013

Satzung zur Änderung der Studienordnung. für das Studium des Unterrichtsfaches. Spanisch. an der Universität Paderborn

Nr. 38 / 13 vom 31. Mai 2013

Universitätsbibliothek Paderborn

Amtliche Mitteilungen

Ordnung des Instituts für Informationswissenschaft 0301 der Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften F03 der Fachhochschule Köln

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Ordnung der Rechts und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich Wilhelms Universität Bonn zum Tenure Track Verfahren und zur

Amtliche Bekanntmachungen

Universitätsbibliothek Paderborn

Amtliche Bekanntmachungen

Studierendenvertretungsordnung (StuVO) der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit

Nr. 39 / 13 vom 31. Mai 2013

Universitätsbibliothek Paderborn

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. Inhalt: Amtlicher Teil:

Universitätsbibliothek Paderborn

Grundordnung der Hochschule Rhein-Waal

Amtliche Mitteilungen. der Technischen Universität Dortmund vom. Inhalt: Amtlicher Teil: Seite 1-2

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen

Satzung. zur Änderung der Promotionsordnung. der Fakultät für Maschinenbau. der Universität Paderborn

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule

Protokoll der Sitzung des FSR Mathematik

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Departmentordnung des Departments für Angewandte Gesundheitswissenschaften der Hochschule für Gesundheit


Universitätsbibliothek Paderborn

amtliche mitteilungen

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Amtliche Mitteilungen

amtliche mitteilungen

Amtliche Mitteilungen

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn

Amtliche Mitteilungen

Anlage 1a: Pflichtmodule

Transkript:

Universitätsbibliothek Paderborn Ordnung zur Verleihung des Weierstraß-Preises für ausgezeichnete Lehre der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik der Universität Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 2004 urn:nbn:de:hbz:466:1-22441

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM.Uni.Pb.) Nr. 25 / 04 vom 13. Dezember 2004 Weierstraß-Preises Ordnung zur Verleihung des für ausgezeichnete Lehre der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik der Universität Paderborn vom 10. Dezember 2004 UNIVERSITÄT PADERBORN Die Universität der Informationsgesellschaft

-2-

Ordnung zur Verleihung des Weierstraß-Preises für ausgezeichnete Lehre der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik der Universität Paderborn vom 10. Dezember 2004 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 und des 25 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW.S.190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV.NRW.S.772), hat die Universität Paderborn die folgende Ordnung erlassen:

-4- Präambel Die Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik der Universität Paderborn vergibt im Gedenken an Karl Weierstraß (1815-1897), einem bedeutenden Mathematiker, der 1834 sein Abitur am Theodorianum in Paderborn als primus omnium" machte und später vorbildliche Vorlesungen an der Universität Berlin hielt, den Weierstraß-Preis". Der Preis dient der Würdigung besonderer Leistungen in der Lehre von Mitgliedern und Angehörigen der Fakultät. 1 (1) Der Weierstraß-Preis wird jährlich vergeben. (2) Der Weierstraß-Preis x" (x=betreffende Jahreszahl) wird für Lehrtätigkeit in den zwei Semestern WS x-2/x-l und SS x-1 vergeben und beim Tag der Fakultät" im Jahre x verliehen. 2 Es werden zwei Preise verliehen, einer an eine Lehrende oder einen Lehrenden und einer an eine Übungsgruppenleiterin oder einen Übungsgruppenleiter. (1) Zur Ermittlung der Preisträgerinnen und Preisträger setzt das Dekanat eine Jury ein. 3 (2) Die Jury besteht aus sechs Mitgliedern: der Studiendekanin oder dem Studiendekan als geborenes Mitglied, einer Professorin oder einem Professor, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter, drei Vertreterinnen oder Vertretern der Studierenden. (3) Die nichtgeborenen Mitglieder der Jury für den Weierstraß-Preis x werden zu Beginn des Wintersemesters x-l/x vom Dekanat berufen. Wiederholte Berufung ist zulässig. (4) Den Vorsitz der Jury führt die Studiendekanin oder der Studiendekan. (1) Die Studiendekanin oder der Studiendekan ruft die Jury zu ihren Sitzungen ein. (2) Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. 4 (3) Die Jury fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Studiendekanin oder des Studiendekans den Ausschlag. (4) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Jury gilt als beschlussfähig, solange ihre Beschlussfähigkeit nicht auf Antrag eines in der Sitzung anwesenden Mitglieds festgestellt ist. Der Antrag muss spätestens vor Beginn einer Abstimmung gestellt werden. Die Beschlussfähigkeit ist auf Antrag durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden formell festzustellen. (5) Die Beratungsergebnisse der Jury sind zu protokollieren.

-5-5 (1) Die Jury bestimmt aus den studentischen Veranstaltungsbewertungenaus jedem der beiden Semester WS x-2/x-l und SS x-1 jeweils Personen mit herausragenden Gesamtbewertungen. (2) Wenn jemand in einem Semester sehr gut bewertet wurde und im anderen Semester nicht bewertet wurde (z. B. wegen Forschungssemester oder Krankheit), so kann ausnahmsweise das davor liegende Semester hinzugezogen werden. (3) Des Weiteren werden alle Vorschläge beraten, die von anderer Seite gemacht werden. (4) Für die nach (1), (2) oder (3) berücksichtigten Personen werden die ausführlichen studentischen Bewertungen und weitere Stellungnahmen herangezogen. (5) Eine Preisträgerin oder ein Preisträger kann in den folgenden fünf Jahren nicht wieder ausgezeichnet werden. 6 (1) Bei der Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt: - Fachliche Souveränität - Begeisterungsfähigkeit - Ansprechbarkeit für die Studierenden - Schwierigkeit" der Vorlesung (Anfängervorlesungen, große Vorlesungen, gewisse Serviceveranstaltungen mögen als 'schwieriger' beurteilt werden als andere) Einsatz für die Lehre außerhalb von Veranstaltungen (Lehrplanung, Kommissionen inkl. Prüfungskommissionen, Verantwortung für Studiengänge, etc.) (2) Die Jury kann zu Beginn ihrer ersten Sitzung weitere Kriterien festlegen. 7 (1) Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten jeweils eine Urkunde, die von der Dekanin oder dem Dekan unterzeichnet ist. Für die Dotierung der Preise sollen Sponsoren gewonnen werden. (2) Wenn in einem Jahr herausragende Kandidatinnen oder Kandidaten für einen der Preise oder für beide Preise fehlen, kann auf die Vergabe des Preises bzw. der Preise verzichtet werden. Die Preise werden nicht geteilt. 8 Alle wichtigen Informationen zum Weierstraß-Preis werden auf den Internetseiten der Fakultät in geeigneter Weise zugänglich gemacht. Hierzu gehören diese Satzung, die ehemaligen Preisträgerinnenund Preisträger mit Laudatio und Bild sowie die Zusammensetzung der jeweiligen Jury.

-6-9 Diese Ordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichungin den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik vom 11. Oktober 2004. Paderborn, den 10. Dezember 2004 Der Rektor der Universität Paderborn Vj'sj^SU) Universitätsprofessor Dr. Nikolaus Risch

Hrsg: Rektorat der Universität Paderborn Warburger Str. 100 33098 Paderborn