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Adapterscheibe: Ø72.5 Ø92 d= geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang:

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Transkript:

Anlage- Seite : 1 / 8 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 2510 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: MIM Radausführung: PCD 112/D5 Radgröße: 6 ½ J x16 H2 Einpreßtiefe: 46 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66.6 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø66,6 Ø57,1 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2075 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Volkswagen AG Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 1F, 1K, 1KM, 1KP, 1T, 2K, 2KN, Radschraube, Kegel 60, Gewinde 120 Nm 3B, 3C 7M M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm 140 Nm 3B ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0043*.., e1*98/14*0043*.. 66 bis 142 Passat, Passat Variant 205/50R16 A02) bis A10) (syncro / 4-Motion) 205/55R16 215/55R16 A01)G01) e1*95/54*0043*10 e1*98/14*0043*15e min. 930/970 max. 1170/1080, 1190/1160 bei Allrad 5/112/57,1

Anlage- Seite : 2 / 8 7M ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*.. 66 bis 128 Sharan 195/60R16C A02) bis A10) A95)E05) E24) 205/55R16 A95)T94) 205/55R16C A95) 215/55R16 A95)T95) A01)K01)K48) e1*98/14*0023*20 e1*2001/116*0023*35 225/55R16 A01)K01)K48)K49) 2WD 1260/1280(1355) 5/112/57 7M ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*.. 150 Sharan VR6 195/60R16C M+S A02) bis A10) A95) E24) A95)T94) 215/55R16 A95)T95) A01)K01)K48) 225/55R16 A01)K01)K48)K49) e1*98/14*0023*20 e1*2001/116*0023*35 2WD 1260/1280(1355) 5/112/57

Anlage- Seite : 3 / 8 1T ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*.. 66 bis 125 Touran E53) 75 bis 125 Touran Cross 205/55R16M+S A02) bis A10) e1*2001/116*0211*21 1200/1160(1245) 5/112/57,1 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*.. 55 bis 169 Golf 5 E50) 215/50R16 A01)E50)K03) A01)K03)K04) e1*2001/116*0242*24e 1110/1040(1005) 5/112/57,1 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*.. 55 bis 155 Golf 6 E50) 215/50R16 A01)E50)K03) A01)K03) ab e1*2001/116*0242*32 1110/1040(1005) 5/112/57,1

Anlage- Seite : 4 / 8 2K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0252*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 51 bis 103 Caddy, Caddy Life, Caddy Maxi, Caddy Maxi Life e1*2001/116*0252*24 1110/1250(1255) bzw. 1030/1250(1230) Gasantrieb 80kW 1200/1300(1260) Maxi A01)K03) 5/112/57,1 2KN ABE / EG-Genehmigung: L320 Motorleistung Handelsbezeichnungen 51 bis 103 Caddy zulässige Reifengrößen A01)K03) L320NT23 1170/1300(0) Gas 80kW: 1090/1250 5/112/57,1 1KP ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*.. 55 bis 125 Golf Plus, Golf Plus Cross 215/50R16 A01)K03) A01)K03)K04) e1*2001/116*0304*18 1140/990(1035) 5/112/57,1

Anlage- Seite : 5 / 8 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*.. 59 bis 147 Jetta, Golf Variant E50) 215/50R16 A01)E50)K03) A01)K03)K04) e1*2001/116*0328*16 1100/1080(1110) 5/112/57,1 3C ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0307*.. 75 bis 147 Passat, Passat Kombi (Variant) A02) bis A10) E06) 215/55R16M+S e1*2001/116*0307*15 Lim.1130/1090(1155) Kom.1130/1160(1225) 5/112/57,1 1F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0349*.. 85 bis 147 EOS A02) bis A10) E06) 205/55R16 E05a) 215/55R16 M+S e1*2001/116*0349*11 1110/1000(1060) 5/112/57,1 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Anlage- Seite : 6 / 8 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige Tragfähigkeitskennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur auf der Felgeninneseite mit Klammer- und Klebegewichten ausgewuchtet werden. Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A95) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

Anlage- Seite : 7 / 8 E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen. Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Anlage- Seite : 8 / 8 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen. K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen eingeformt werden. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 2510 des Auftraggebers. Essen, 04.12.2009 K:\RÄDER\300\\